Fachbeiträge & Kommentare zu Mithaftung

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§ 7 Materielle Schadensposi... / e) Mithaftung des Geschädigten

Rz. 42 Problematisch sind die Fälle einer anfänglich noch nicht abschätzbaren Mithaftung des Geschädigten. In solchen Fällen würden die Kosten eines Sachverständigengutachtens ggf. nur gemäß der Haftungsquote ausgeglichen werden (zur neueren Auffassung einer Ersatzpflicht des Schädigers hinsichtlich der gesamten Sachverständigenkosten trotz Mithaftung vgl. § 8 Rdn 41). Rz. 4...mehr

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§ 9 Ersatzansprüche bei Ver... / aa) Mithaftung

Rz. 545 Eine etwaige Mithaftungsquote muss ggf. noch bei der errechneten Endsumme korrigierend berücksichtigt werden.mehr

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§ 3 Haftungsbegrenzungen / 3. Radfahrerunfälle

Rz. 50 Ein Verkehrsunfall zwischen einem Kraftfahrzeug und einem Radfahrer führt meist zu einer überwiegenden Haftung des Kraftfahrers, da dieser zusätzlich mit der Betriebsgefahr belastet ist. Rz. 51 Eine Mithaftung des Radfahrers kommt demgegenüber nur bei dessen festgestelltem Verschulden in Betracht. Beachte Bei Fußgängern oder Radfahrern gibt es bekanntlich keine Betriebs...mehr

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§ 3 Haftungsbegrenzungen / 5. Gurtanlege- und Schutzhelmpflicht, Motorradschutzkleidung

Rz. 56 Einen Unfallverletzten kann ein Mitverschulden nach § 9 StVG, § 254 BGB treffen, wenn er entweder den Sicherheitsgurt entgegen §§ 21a Abs. 1, 46 Abs. 1 S. 1 Nr. 5b StVO nicht angelegt oder entgegen § 21a StVO keinen Schutzhelm getragen hat. Nach OLG Brandenburg (VersR 2009, 1284) soll darüberhinausgehend die Annahme eines schmerzensgeldmindernden Mitverschuldens trotz...mehr

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§ 9 Ersatzansprüche bei Ver... / b) Mitverschulden

Rz. 131 Das Mitverschulden (hierzu vgl. auch § 3 Rdn 14) des Geschädigten an dem Eintritt seiner Schädigung soll nach der Auffassung des BGH nicht in der Weise berücksichtigt werden, dass das – ohne berücksichtigtes Mitverschulden – angemessene Schmerzensgeld bestimmt wird und dann eine Kürzung um die Mithaftungsquote erfolgt. Vielmehr sei das Schmerzensgeld unter Berücksich...mehr

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§ 6 Quotenvorrecht / 2. Arbeitsrecht

Rz. 42 Trifft den Arbeitnehmer eine Mithaftung bei einem Verkehrsunfall, hat er gem. § 6 Abs. 3 EFZG gegenüber dem Arbeitgeber ein Quotenvorrecht. Der Arbeitnehmer ist demnach durch § 6 Abs. 3 EFZG gegenüber seinem Arbeitgeber privilegiert: Durch das hier normierte Quotenvorrecht zu seinen Gunsten kann er auch bei eigener Mithaftung verlangen, dass aus der Haftungsmasse zunä...mehr

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§ 4 Aktivlegitimation / E. Sonstige gesetzliche Forderungsübergänge

Rz. 117 Sie sind vorgesehen: Rz. 118 Die vorgenannten Vorschriften sehen ebenfalls einen gesetzlichen Forderungsübergang vor, der jedoch im Gegensatz zum Zeitpunkt d...mehr

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§ 1 Beginn eines Verkehrsre... / (1) Bedeutung für das Quotenvorrecht

Rz. 218 Für den beratenden Anwalt ist diese Frage aber wegen einer Regulierungsmöglichkeit nach dem Quotenvorrecht (im Einzelnen dazu siehe § 6 Rdn 26 ff.) von besonderer Bedeutung. Auch in Fällen nicht unerheblicher Mithaftung auf Seiten des Mandanten kann oftmals (hinsichtlich der quotenbevorrechtigten Ansprüche) eine 100 %ige Regulierung immer noch erreicht werden, wenn d...mehr

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§ 1 Beginn eines Verkehrsre... / 2. Zur Anspruchshöhe

Rz. 390 Das Gleiche gilt für die Schadenshöhe, wenn z.B. die Haftungsquote unproblematisch ist, das total- oder teilbeschädigte Fahrzeug des Mandanten aber verschrottet oder repariert werden soll und demzufolge eine Ermittlung der Schadenshöhe anschließend nicht mehr möglich ist. Rz. 391 Dem Mandanten fehlen aber oft die Mittel für die Beauftragung eines freien Sachverständig...mehr

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§ 2 Haftungsgrundlagen / 1. Allgemeines

Rz. 141 Eine Haftung/Mithaftung wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht ist auch und gerade im Straßenverkehr von Bedeutung. Die Verkehrssicherungspflicht ist eine allgemeine Rechtspflicht, die auf dem Gedanken beruht, dass jeder, der eine Gefahrenquelle schafft, hierbei verpflichtet ist, sämtliche notwendigen Vorkehrungen dafür zu treffen, dass Dritte nicht geschädig...mehr

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§ 3 Haftungsbegrenzungen / 2. Kausalität

Rz. 20 Weitere Voraussetzung einer Mithaftung nach § 254 BGB ist, dass sich der vorwerfbare Verstoß gegen eigene Interessen kausal auf den Schaden ausgewirkt hat (vgl. z.B. jüngst BGH v. 24.9.2013 – VI ZR 255/12 – VersR 2014, 80). Rz. 21 Dies führt dazu, dass sich beispielsweise ein geschädigter Motorradfahrer, der keinen Helm trug, Abzüge nur gefallen lassen muss, soweit sic...mehr

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§ 9 Ersatzansprüche bei Ver... / (4) Depressive Störungen

Rz. 223 Depressive Störungen sind eine weitere häufige Folge nach Verkehrsunfällen. Das depressive Syndrom ist gekennzeichnet durch gedrückte Stimmung, Interesseverlust, Antriebsmangel und schnelle Ermüdbarkeit. Die Betroffenen ziehen sich sozial zurück, schränken ihre Aktivitäten ein, leiden oft unter Schlafstörungen und Appetitmangel. Charakteristisch sind auch starke Schu...mehr

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§ 1 Beginn eines Verkehrsre... / aa) Meldung durch VN

Rz. 321 Es ist daher tunlich, auch den Versicherer des eigenen Mandanten anzuschreiben und den Schaden für ihn zu melden. Das gilt naturgemäß insbesondere in Fällen eigener Mithaftung des Mandanten. Eine Verpflichtung besteht dazu allerdings nur, wenn ein Haftungseinwand überhaupt zu erwarten steht oder wenn ein solcher – wenn auch vielleicht völlig zu Unrecht – irgendwann v...mehr

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§ 2 Haftungsgrundlagen / VI. Billigkeitshaftung – § 829 BGB

Rz. 197 Nach § 829 BGB kann ausnahmsweise aus Billigkeitsgründen eine Haftung der nach §§ 827, 828 BGB nicht verantwortlichen Personen begründet sein. Voraussetzung hierfür ist,mehr

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§ 8 Sonstige materielle Sch... / b) Bei Leistungsverbesserungen

Rz. 609 Wenn der Geschädigte jedoch die Kaskoversicherung auch wegen des höheren Leistungsumfanges in Anspruch nimmt, hatte er nach einem Teil der Rechtsprechung keinen Anspruch auf Ersatz des Rückstufungsschadens (OLG Saarbrücken zfs 1986, 70; LG Bremen zfs 1993, 267). Rz. 610 Einen höheren Leistungsumfang gab es zum einen bei der sog. Neupreisentschädigung, die inzwischen i...mehr

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§ 1 Beginn eines Verkehrsre... / cc) Haftungsverteilung

Rz. 208 Die Haftungsverteilung zutreffend vorzunehmen, ist ein schwieriges Kapitel anwaltlichen Abschätzungsvermögens. Dazu gehört eine gewisse Erfahrung, und wer diese (noch) nicht besitzt, kann sich der hierzu vorliegenden Literatur bedienen. Rz. 209 Einerseits ist es ungeschickt und mindert das Ansehen als Fachmann bei Versicherer und Gericht, mit 100-%-Quoten "drauflos" z...mehr

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§ 3 Haftungsbegrenzungen / I. Allgemeines

Rz. 14 Das Mitverschulden nach § 254 Abs. 1 BGB setzt für eine Mithaftung des Geschädigten einen vorwerfbaren Verstoß gegen seine eigenen Interessen voraus. Den Geschädigten trifft also dann ein Mitverschulden im Sinne von § 254 Abs. 1 BGB, wenn er die Sorgfalt vernachlässigt hat, die ein verständiger Mensch zur Vermeidung eigener Schäden anzuwenden pflegt (BGH VersR 1979, 5...mehr

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§ 6 Quotenvorrecht / A. Allgemeine Grundsätze

Rz. 1 Das so genannte Quotenvorrecht wurde von der Rechtsprechung schon sehr früh, nämlich vom Reichsgericht, entwickelt und vom BGH fortgeführt. Es ist eine Art Vorrecht des Begünstigten zu Lasten eines anderen. Die Anwendung führt im Endergebnis aber zu keiner Mehrzahlung des Zahlungspflichtigen. Ausgangspunkt der rechtlichen Betrachtungen ist § 86 VVG. Rz. 2 Es findet in f...mehr

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§ 3 Haftungsbegrenzungen / 1. Kinderunfall

Rz. 44 Bei der Beurteilung von Kinderunfällen im Straßenverkehr sind folgende Besonderheiten zu beachten:mehr

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§ 3 Haftungsbegrenzungen / 7. Fahrt mit führerscheinlosem Fahrer

Rz. 75 Auch wer in das Fahrzeug eines Kraftfahrers einsteigt, der keine Fahrerlaubnis besitzt, muss sich im Falle eines Verkehrsunfalls unter Umständen ein Mitverschulden anrechnen lassen, wenn ihm dies bekannt war und sich dieser Umstand auf das Unfallgeschehen ausgewirkt hat. Rz. 76 Beachte Den Fahrer trifft grundsätzlich eine größere Verantwortung am Unfallgeschehen als de...mehr

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§ 5 Passivlegitimation und ... / b) Anscheinsbeweis und Alkohol

Rz. 67 Immer wieder fehlerhaft gingen die Instanzgerichte davon aus, dass ein Anscheinsbeweis gegen denjenigen spricht, der bei trunkenheitsbedingter absoluter Fahruntüchtigkeit in einen Verkehrsunfall verwickelt wird (OLG Celle VersR 1988, 608 und OLG Hamm NZV 1990, 393). Rz. 68 Dem hat der BGH einen Riegel vorgeschoben. Er hat ausdrücklich festgestellt, dass auch die alkoho...mehr

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§ 8 Sonstige materielle Sch... / Literaturtipps

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§ 3 Haftungsbegrenzungen / 5. Nebentäterschaft

Rz. 28 Probleme im Rahmen des Mitverschuldens tauchen häufig auch in den Fällen der sog. Nebentäterschaft auf. Das sind die Fälle, in denen mehrere Verantwortliche durch verschiedene selbstständige Verkehrsverstöße einen Schaden herbeigeführt haben. Rz. 29 Nach § 840 Abs. 1 BGB haften sämtliche Nebentäter nebeneinander, sofern sie jeweils durch ihren Tatbeitrag den Schaden mi...mehr

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§ 1 Beginn eines Verkehrsre... / (3) Juristische Vermeidbarkeit

Rz. 205 Darunter versteht man die Reaktionsbetrachtungen. Es ist also zu fragen, ob der Fahrer früher hätte reagieren können und müssen. Eine verspätete Reaktion führt juristisch zur Mithaftung, und sei es auch nur aus dem Gesichtspunkt der Gefährdungshaftung. Rz. 206 Der optimale Reaktionspunkt ist gegeben, sobald der Fahrer die Gefahr erkennen konnte. Eine andere Frage ist ...mehr

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§ 11 Kapitalabfindung / b) Tötung

Rz. 32 Bei Ehegatten beide Ansprüche bis zum Tode des Erstversterbenden; bei Kindern grundsätzlich bis zur Volljährigkeit, ausnahmsweise weiter bei Bedürftigkeit, z.B. bis zum Ende der Ausbildung oder bei schwerer Körperbehinderung; lebenslänglich (BGH v. 25.4.2006 – VI ZR 114/05 – zfs 2006, 677 ff.). Rz. 33 Insoweit besteht Waffe...mehr

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§ 1 Beginn eines Verkehrsre... / 6. Vermeidung von Doppelvertretungen

Rz. 120 Eine besondere Sorgfalt des Anwaltes beginnt bereits bei der Übernahme des Mandates. In Verkehrssachen ist die Gefahr von Doppelmandaten besonders groß. Allein schon aus berufsrechtlichen Gründen, aber auch wegen der Strafbestimmung des § 356 StGB (Parteiverrat), ist der Anwalt daher verpflichtet, die Annahme eines Doppelmandates nicht nur zu vermeiden, sondern siche...mehr

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§ 8 Sonstige materielle Sch... / (e) Aufklärungspflicht des Autovermieters

Rz. 167 Der für das Mietrecht zuständige XII. Zivilsenat des BGH hat inzwischen die bisher streitige Frage der Aufklärungspflicht des Autovermieters bei Anmietung eines Fahrzeugs zum Unfallersatztarif geklärt. Danach muss der Vermieter zwar nicht über den gespaltenen Tarifmarkt aufklären, also weder über die eigenen unterschiedlichen Tarife noch die Angebote der Konkurrenz. ...mehr

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§ 9 Ersatzansprüche bei Ver... / 6. Verzögerliches Regulierungsverhalten

Rz. 110 Zu den Reizvokabeln des Verkehrsrechtes gehört der gegen Haftpflichtversicherer erhobene Vorwurf der verzögerlichen Regulierung (Diehl, zfs 2008, 12). Oft genug besteht aber begründeter Anlass, eine deutliche Schmerzensgelderhöhung wegen verzögerlicher Schadensregulierung durch den Versicherer oder gar dessen Zermürbungstaktik zu fordern (BGH VersR 1970, 134; OLG Dre...mehr

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§ 9 Ersatzansprüche bei Ver... / aa) Lohn- und Gehaltsfortzahlung

Rz. 604 In den ersten sechs Wochen findet bekanntlich die Lohn- und Gehaltsfortzahlung nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz (§ 3 EFZG) vom 1.6.1994 statt. Der geschädigte Arbeitnehmer hat in dieser Zeit keinen eigenen Schadensersatzanspruch im Hinblick auf den Erwerbsschaden, mit Ausnahme des Ersatzes von Nebeneinkünften, die nicht dem EFZG unterliegen. Der Schadensersatzanspr...mehr

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§ 4 Aktivlegitimation / 4. Quotenvorrecht nach § 116 Abs. 5 SGB X (der sog. Rentnertod)

Rz. 92 Eine weitere Ausnahme vom Grundsatz der relativen Theorie sind die Schadensfälle, in denen der Sozialleistungsträger aufgrund des Schadensereignisses dem Geschädigten oder seinen Hinterbliebenen keine höheren Sozialleistungen zu erbringen hat als vor dem Unfall. Rz. 93 Müssen sich in diesen Fällen der Geschädigte oder seine Hinterbliebenen ein Mitverschulden anrechnen ...mehr

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§ 9 Ersatzansprüche bei Ver... / gg) Rentenfragen

Rz. 629 Insbesondere in Fällen lang anhaltender verletzungsbedingter Arbeitsausfälle taucht immer wieder die Frage auf, ob später, bei Erreichen der Altersgrenze, die Rente unverändert gesichert ist, der Geschädigte/Verletzte also so gestellt ist, als ob er durchgängig weitergearbeitet hätte. Rz. 630 Für Schadensfälle nach dem 1.7.1983 ist das jetzt eindeutig geregelt: Ein Re...mehr

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§ 8 Sonstige materielle Sch... / 5. Inanspruchnahme der Vollkaskoversicherung

Rz. 396 Wenn der Versicherer des Schädigers nicht schnell genug reguliert, der Schaden von dessen VN nicht gemeldet wird oder der Versicherer erst Akteneinsicht benötigt, um regulieren zu können, ist der Geschädigte u.U. gehalten, zur Vermeidung eventuell höherer Kreditkosten zunächst seine bestehende Kaskoversicherung in Anspruch zu nehmen (OLG München zfs 1984, 136). Rz. 3...mehr

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§ 2 Haftungsgrundlagen / aa) Kinder, Hilfsbedürftige und ältere Menschen

Rz. 54 Nach § 3 Abs. 2a StVO müssen sich Fahrzeugführer gegenüber Kindern, Hilfsbedürftigen und älteren Menschen – insbesondere durch Verminderung der Fahrgeschwindigkeit und durch Bremsbereitschaft – so verhalten, dass eine Gefährdung dieser Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist. Rz. 55 Die Formulierung "so verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschl...mehr

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§ 10 Ersatzansprüche bei Tö... / ee) Arbeitspflicht der Witwe

Rz. 122 Nimmt die Witwe nach dem Tod ihres Mannes tatsächlich wieder eine berufliche Tätigkeit auf, ist das dadurch erzielte Einkommen im Wege des Vorteilsausgleichs zu berücksichtigen. Rz. 123 Nimmt die Witwe keine berufliche Tätigkeit auf, obwohl sie dazu persönlich und tatsächlich in der Lage und es ihr zumutbar wäre, verstößt sie u.U. gegen ihre Schadensminderungspflicht....mehr

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§ 1 Beginn eines Verkehrsre... / 9. Hinweise an Mandanten

Rz. 239 Der Mandant ist darauf hinzuweisen, dass er einen von ihm auszuwählenden öffentlich bestellten, vereidigten und vor allem unabhängigen Sachverständigen beauftragen kann und dies auch dann, wenn der Versicherer des Gegners bereits eine Begutachtung durch einen (ggf. hauseigenen) Sachverständigen durchgeführt hat (OLG Karlsruhe NJW 1968, 1333; KG DAR 1971, 295). Rz. 24...mehr

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§ 7 Materielle Schadensposi... / c) Grenzen der fiktiven Abrechnung

Rz. 122 Andererseits soll der Geschädigte am Schaden aber auch nicht "verdienen". Das ist nach der nunmehr gesicherten Rechtsprechung des BGH zur fiktiven Schadensberechnung allerdings nur noch denkbar, wenn das Sachverständigengutachten objektiv ganz oder in Teilen fehlerhaft ist. Rz. 123 Demzufolge ist es dem Schädiger auch nach der vorerwähnten Rechtsprechung des BGH unben...mehr

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§ 1 Beginn eines Verkehrsre... / a) Gegenwärtige Situation

Rz. 7 Wer die Schadensregulierung in Deutschland betrachtet, erinnert sich gerne an die Zeit zurück, als es noch eine friedliche Koexistenz zwischen Geschädigten bzw. deren Anwälten und der Assekuranz gab. Beide Seiten waren seinerzeit darum bemüht, einen nun einmal entstandenen Schaden so sachgerecht wie möglich auszugleichen. Rz. 8 Es galt, den Schaden schnell und unbürokra...mehr

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zfs 12/2019, Mithaftung bei Überschreitung der Annährungsgeschwindigkeit an eine Kreuzung (halbe Vorfahrt)

Hinweis Im Ergebnis hat der Bekl. den Unfall durch eine unangepasste Geschwindigkeit zu mindestens 1/3 mitverursacht und verschuldet. Zu beachten ist, dass der Bekl. sich nicht auf einer Vorfahrtsstraße befand, sondern dass für ihn lediglich die "halbe Vorfahrt" galt, d.h. dass er gegenüber von rechts kommenden Fahrzeugen wartepflichtig war. Einmündungen, wie die hier streit...mehr

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§ 4 Quotenbildung / 2. Mithaftung des Radfahrers, der entgegen der Fahrtrichtung bzw. auf dem Gehweg fährt

Rz. 188 In der Rechtsprechung ist umstritten, ob der Radfahrer trotz des Fahrens in falscher Fahrtrichtung sein Vorrangrecht beibehält: Während eine Auffassung dies ablehnt,[230] hat sich überwiegend die Ansicht durchgesetzt, dass dem Radfahrer sein Vorrangrecht erhalten bleibt.[231] Dementsprechend trifft den unfallbeteiligten Kraftfahrzeugführer bei einem (im Wege des Ansc...mehr

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§ 4 Quotenbildung / 1. Mithaftung des Fußgängers wegen Verstoß gegen § 25 Abs. 3 StVO

Rz. 199 Den Fußgänger kann eine Mithaftung im Rahmen der nach § 9 StVG, § 254 Abs. 1 BGB vorzunehmenden Haftungsabwägung treffen, wenn er in schuldhafter Weise gegen die StVO, insbesondere § 25 Abs. 3 StVO verstößt. Dies gilt unabhängig davon, dass nach der Neufassung des § 7 StVG eine Haftung des Kfz-Halters bei einem Unfall mit nicht motorisierten Verkehrsteilnehmern nur n...mehr

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§ 4 Quotenbildung / 4. Unfälle im Parkplatzbereich

Rz. 164 Bei einem Unfall im Bereich eines Parkplatzes findet die StVO nur eingeschränkte Anwendung. Gleiches gilt für den Bereich eines öffentlichen Parkhauses,[197] ggf. auch eines Betriebsgeländes.[198] Der BGH geht grundsätzlich davon aus, dass allein die Vorschrift des allgemeinen Rücksichtnahmegebots nach § 1 Abs. 2 StVO anzuwenden ist, die aber auch den Rechtsgedanken ...mehr

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§ 4 Quotenbildung / b) Kreuzungen ohne Lichtzeichenanlage

Rz. 103 Wer im unbeampelten Kreuzungsbereich dem Bevorrechtigten die Vorfahrt nimmt, haftet im Zweifel allein.[83] Dieses überragende Fehlverhalten verdrängt jegliche "einfache" Betriebsgefahr des Unfallgegners.[84] Der schuldhafte Verstoß des Wartepflichtigen gegen § 8 StVO wird im Wege des Anscheinsbeweises vermutet.[85] Kann der Wartepflichtige nicht sehen, ob er bei der ...mehr

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§ 4 Quotenbildung / a) Linksabbieger und Gegenverkehr

Rz. 113 Ereignet sich beim Linksabbiegen ein Unfall mit dem Gegenverkehr auf der Gegenfahrbahn,[104] spricht gegen den Abbiegenden erst einmal der Beweis des ersten Anscheins, der einen schuldhaften Verstoß des Abbiegenden gegen § 9 Abs. 3 StVO begründet. Dessen Fehlverhalten wiegt in der Regel so schwer, dass die einfache Betriebsgefahr des Fahrzeugs des Gegenverkehrs dahin...mehr

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§ 4 Quotenbildung / c) Anscheinsbeweis und Vorfahrtsverletzung

Rz. 49 Ein klassischer "100 zu 0"-Fall liegt vor, wenn ein wartepflichtiger Verkehrsteilnehmer die Vorfahrt eines insoweit berechtigten Fahrzeugführers verletzt. In diesem Fall wird im Wege des Anscheinsbeweises ein schuldhafter Verstoß des wartepflichtigen Fahrzeugführers gegen § 8 StVO vermutet, hinter dem grundsätzlich die Betriebsgefahr des anderen Fahrzeugs zurücktritt....mehr

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§ 4 Quotenbildung / a) Verkehrsregelung durch eine Lichtzeichenanlage

Rz. 88 Ist zwischen den Parteien umstritten, welcher Fahrzeugführer bei Grün eingefahren ist und kann dies nicht aufgeklärt werden, verbleibt es bei den Betriebsgefahren der beteiligten Fahrzeuge und es ist eine Haftungsteilung auf Basis von 50 % anzunehmen.[63] Rz. 89 Muster 4.32: Einwand der Erfüllung bei ungeklärter LZA Muster 4.32: Einwand der Erfüllung bei ungeklärter LZ...mehr

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§ 4 Quotenbildung / b) Begegnungsverkehr an Hindernissen und Fahrbahnverengungen

Rz. 130 Bei diesen Unfällen ist typischerweise zwischen Unfallkonstellationen zu unterscheiden, die einerseits auf dem Umfahren von Hindernissen beruhen, die dem normalen Straßenverkehr zuzurechnen sind und anderseits auf das Passieren einer Fahrbahnverengung zurückzuführen sind, welche die Fahrbahneigenschaft der betroffenen Seite aufheben. Rz. 131 Tritt im Straßenverkehr au...mehr

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§ 4 Quotenbildung / d) Unfall beim Fahrstreifenwechsel

Rz. 158 Ereignet sich ein Unfall im unmittelbaren zeitlichen und örtlichen Zusammenhang mit einem Fahrstreifenwechsel, spricht gegen den Fahrstreifenwechsler der Beweis des ersten Anscheins, der einen schuldhaften Verstoß gegen § 7 Abs. 5 StVO begründet.[183] Für eine solche typische Konstellation eines Fahrstreifenwechsels spricht der Umstand, dass sich das Fahrzeug des Unf...mehr

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§ 4 Quotenbildung / b) Fahrstreifenwechsel

Rz. 39 Ereignet sich ein Verkehrsunfall im zeitlichen und räumlichen Zusammenhang mit einem Fahrstreifenwechsel spricht der Anscheinsbeweis dafür, dass der den Fahrstreifen wechselnde Fahrzeugführer in schuldhafter Weise gegen die Vorschrift des § 7 Abs. 5 StVO verstoßen hat. Ein Indiz für einen solchen engen zeitlichen und räumlichen Zusammenhang ist eine schräge Kollisions...mehr

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§ 4 Quotenbildung / aa) Abbiegen nach links in ein Grundstück

Rz. 141 Im Wege des Anscheinsbeweises wird ein schuldhafter Verstoß gegen § 9 Abs. 5 StVO zu Lasten desjenigen festgestellt, der im zeitlichen und örtlichen Zusammenhang mit dem Verkehrsunfall in ein Grundstück abgebogen ist.[155] Rz. 142 Muster 4.51: Anscheinsbeweis bei Abbiegen nach links in ein Grundstück Muster 4.51: Anscheinsbeweis bei Abbiegen nach links in ein Grundstü...mehr

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§ 4 Quotenbildung / bb) Abbiegen nach links in eine Straße

Rz. 148 Ein ähnliches Bild bietet sich bei dem Unfall, bei dem der Abbiegevorgang nicht in ein Grundstück, sondern in eine andere Straße erfolgt. Auch in diesem Fall wird im Wege des Anscheinsbeweises ein schuldhafter Verstoß des Abbiegenden gegen die in § 9 Abs. 1 StVO normierte doppelte Rückschaupflicht festgestellt.[170] Rz. 149 Muster 4.54: Anscheinsbeweis Verletzung der ...mehr