Fachbeiträge & Kommentare zu Mietvertrag

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / XXIX. Mietvertrag, Vertragsberatung

Rz. 89 Die Erstellung eines Mietvertrages oder die Beratung zu dessen Inhalt kann nicht im Klageverfahren durchgesetzt werden. Der Gebührenstreitwert bemisst sich hier nach § 23 Abs. 3 RVG i. V. m. § 99 GNotKG. Danach ist der Streitwert aller Leistungen des Mieters während der Vertragslaufzeit zu berücksichtigen. Erfasst sind die Nettomiete, die Betriebskostenvorauszahlungen...mehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / LIII. Zustimmung Kündigung des Mietvertrages

Rz. 154 Haben mehrere Mieter gemeinschaftlich eine Wohnung oder einen Geschäftsraum gemietet und soll die Gemeinschaft aufgelöst werden, indem ein Mieter die Zustimmung zur Kündigung des Mietvertrages gegenüber seinen Mitmietern geltend macht, wird der Streitwert nach § 23 Abs. 1 RVG, § 48 Abs. 1 GKG, § 3 ZPO geschätzt. Die Schätzung sollte berücksichtigen, dass beide Mieter...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Einzelfälle (alphabetisch).

Rn 14 Anlageberatung/-vermittlung. Der Erfüllungsort für die Beratungspflicht liegt dort, wo die Beratung erfolgen soll bzw erfolgt ist (vgl BGH 6.4.2004 – X ARZ 384/03; BayObLG BB 97, 1868; München VersR 09, 1382 f; Köln OLGR 05, 553, 554; Schlesw OLGR 05, 630 f; Karlsr MDR 13, 1108). Das gilt auch für mit der Anlagevermittlung zusammenhängende Auskunftsverträge (vgl Köln V...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Ansprüche des Mieters.

Rn 19 Der Mieter kann im Wege der Regelungsverfügung die vorläufige ordnungsgemäße Versorgung der Wohnräume mit Energie verlangen, wenn der Vermieter dies unterbunden hat (Köln ZMR 94, 325; NJW-RR 05, 99; Kobl OLGR 01, 2; Celle NJW-RR 05, 1383). Gleiches gilt für die Wasserversorgung (AG Wuppertal NJW-RR 89, 251 [AG Wuppertal 11.07.1988 - 95 C 344/88]; AG Leipzig NZM 98, 716...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Mietstreitigkeiten (Abs 2).

Rn 5 Der Ausschluss der Schiedsfähigkeit in Abs 2 bezieht sich ausschließlich auf Mietverhältnisse über Wohnraum, wobei es ohne Bedeutung ist, ob es sich um einen Hauptmietvertrag oder einen Untermietvertrag handelt. Ausgenommen ist nach dem Gesetzestext der Fall des § 549 II (Wohnraum zum vorübergehenden Gebrauch, Wohnraum in einer vom Vermieter tw selbst bewohnten Wohnung,...mehr

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ZErb 08/2025, Tod des Miete... / 1. Beginn des Mietverhältnisses

Am Anfang eines Mietverhältnisses ist die Welt noch in Ordnung: Vermieter und Mieter werden sich einig und schließen einen mehr oder weniger standardisierten Mietvertrag über eine Wohnung ab. Im Zeitpunkt des Abschlusses des Mietvertrags denken vermutlich nur die wenigsten Vermieter daran, dass der Mieter während des Mietverhältnisses versterben könnte und an die sich daraus ...mehr

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ZErb 08/2025, Tod des Miete... / b. Es sind Erben vorhanden und diese schlagen die Erbschaft nicht aus

Die Erben haben die Möglichkeit, das Mietverhältnis zu den festgelegten Konditionen fortzuführen oder den Mietvertrag per Sonderkündigungsrecht zu kündigen. aa. Sonderkündigungsrecht der Erben Auch die Erben haben ein außerordentliches Kündigungsrecht. Dieses Sonderkündigungsrecht muss innerhalb eines Monats nach Kenntnis des Todes geltend gemacht werden. Die Kündigungsfrist b...mehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / XLVII. Vertragsparteien

Rz. 145 Bei einem Streit über die Frage, wer Vertragspartei ist oder geworden ist, ob und wer aus einem Mietvertrag ausgeschieden ist oder, ob ein Mietverhältnis auf eine andere Person übergegangen ist, bemisst sich der Streitwert nach § 23 Abs. 1 RVG, § 41 Abs. 1 GKG. Zugrunde zu legen ist der Jahreswert der Nettokaltmiete. Ist die Frage des Vertragspartners nur Vorfrage ein...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Unbewegliche Sachen (Nr 1).

Rn 3 Dieser Tatbestand beruht seinem Zweck nach teils auf der Beweis- und Vollstreckungsnähe dieses Gerichtsstands. Bei der Immobilienmiete und -pacht soll die richtige Anwendung des örtlich maßgebenden Rechts gesichert sein (EuGH Slg 77, 2383 Rz 10; Slg 90, I-27 Rz 10), ohne dass es auf die Erreichung dieser Zwecke im Einzelfall ankommt. Ausschlaggebend ist, dass die Klage ...mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / I. Vertragsgestaltung

Rz. 173 Wenn der Rechtsanwalt vorgerichtlich an der Gestaltung eines Vertrages mitwirkt, so kann diese Tätigkeit mithilfe des RVG abgegolten werden. Insbesondere billigt das RVG dem Rechtsanwalt in Anm. 2.3. (3) VVR RVG auch die Entstehung der Geschäftsgebühr für die Mitwirkung bei der Gestaltung eines Vertrags zu. Rz. 174 Eine Mitwirkung ist auf jeden Fall gegeben, wenn der ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Klage auf Räumung von Wohnraum.

Rn 29 Voraussetzung ist, dass es sich um einen Rechtsstreit auf Räumung von Wohnraum handelt. Dass ein Mietverhältnis besteht, ist nicht erforderlich. Die Vorschrift gilt also auch dann, wenn sich im Rechtsstreit herausstellt, dass zwischen den Parteien kein Mietverhältnis zustande gekommen ist. Erst recht ist die Vorschrift anwendbar, wenn über den Wohnraum ein anderes Vert...mehr

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§ 16 Vermächtnisanordnung / 1. Allgemeines

Rz. 181 Die Zuwendung eines Vermächtnisses auf Einräumung eines dinglichen Wohnungsrechts (§ 1093 BGB) dient der Absicherung des Vermächtnisnehmers im Hinblick auf das elementare Grundbedürfnis des Wohnens. Dem Ehegatten, dem eingetragenen Lebenspartner, dem nichtehelichen Lebenspartner soll bspw. das Wohnen in der bisherigen Wohnung nach dem Tod eines Partners sichergestell...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Verfügungsanspruch.

Rn 2 An die Stelle des zu sichernden Individualanspruchs tritt bei § 940 das zu regelnde streitige Rechtsverhältnis (ThoPu/Seiler Rz 1; Zö/Vollkommer Rz 2). Der Begriff des Rechtsverhältnisses ist ähnl weit auszulegen wie bei der Feststellungsklage iSd § 256 (MüKoZPO/Drescher Rz 5; Musielak/Voit/Huber Rz 3; Schuschke/Walker/Schuschke Rz 3). Hierunter können Dauerschuldverhäl...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Grundlagen.

Rn 233 Abgesehen von § 45 IV GKG besteht Bedeutung für den GeS der Vergleichsgebühr des RA (für Einbeziehung mitverglichener weiterer Gegenstände in den Wert der Terminsgebühr Karlsr JurBüro 06, 420). Maßgeblich ist der geregelte oder erledigte Gegenstand des Vergleichs, nicht dessen Ergebnis, insb nicht der Betrag einer Kapitalabfindung (München JurBüro 01, 141; Ddorf JurBü...mehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / XLVI. Vertragsobjekt

Rz. 144 Streiten sich die Parteien darum, welches Objekt vom Mietvertrag erfasst ist und ob Teile des Grundstückes oder einzelne Räume vom Mietverhältnis umfasst sind, handelt es sich dem Grunde nach um einen Streit über das Bestehen eines Mietverhältnisses über den strittigen Teil. Der Streitwert bemisst sich also nach § 23 Abs. 1 RVG, § 41 Abs. 1 GKG nach der Nettomiete fü...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anwendungsbereich.

Rn 2 Die Vorschrift verdrängt als ausschl Gerichtsstandsregelung allg wie besondere Gerichtsstände (s allg § 12 Rn 8). Im Einzelfall kann § 29a mit § 24 konkurrieren, so wenn die Herausgabe des Miet- oder Pachtobjekts (§§ 546, 581 BGB) auf den Mietvertrag und § 985 BGB gestützt wird, nicht dagegen, wenn die Herausgabe ausschl auf § 985 BGB gestützt wird, ohne dass zumindest ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Hinweise zur Verhandlung und Prozesstaktik.

Rn 6 Besteht die Besorgnis der Nichterfüllung des Schadensersatzanspruchs, kann die befristete Herausgabeklage nach § 255 mit einer unter die Bedingung der Nichtherausgabe gestellten Schadensersatzklage verbunden werden (BGH NJW-RR 18, 33 [OLG Hamm 19.05.2017 - 20 U 53/17]; München NJW-RR 18, 1245 [OLG München 08.08.2018 - 7 U 4106/17]). Hierfür genügt es, wenn der Schu den ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / XXXIV. ReS.

Rn 57 Bei Streit über das Bestehen eines Mietverhältnisses, dessen Dauer unbestimmt ist, ist die Beschwer nach dem 3,5-fachen Jahresbetrag der Nettomiete zu bemessen (§§ 8, 9). Maßgebend ist die nach dem Vertrag geschuldete Miete. Ein etwaiger höherer objektiver Mietwert oder eine höhere fiktive Marktmiete ist ohne Bedeutung (BGH AGS 20, 286 [BGH 04.02.2020 - VIII ZR 16/19])...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Einzelheiten.

Rn 8 Der Rechtsgrund, aus dem Bestand oder Dauer str sind, hat für die Wertfestsetzung keine Bedeutung (BGH WuM 06, 45). Auf das Klageziel und die einschlägige Anspruchsgrundlage, namentlich § 958 BGB, kommt es ebenfalls nicht an, so dass § 8 anzuwenden ist, wenn sich der Anspruch auf andere Grundlagen stützt, zB § 985 BGB, während umgekehrt bei der Räumungsklage § 8 nur Anw...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Ehewohnungssachen.

Rn 2 Das Familiengericht darf Anordnungen treffen, die dem Schutz des in der Wohnung verbliebenen Ehegatten dienen. Es kommt insb die Verpflichtung zur Räumung oder die Fristsetzung zur Räumung in Betracht (Frankf Beschl v 18.5.22 – 6 UF 42/22). Rechtsgrundlage hierfür kann die in § 1361 Abs 3 BGB kodifizierte Wohlverhaltenspflicht der Ehegatten sein. Wird unterstellt, dass ...mehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / XXV. Konkurrenzschutz

Rz. 79 Verlangt ein Mieter aus dem Mietvertrag die Durchsetzung der Konkurrenzschutzklausel, so findet § 41 Abs. 5 GKG keine Anwendung. Der Gegenstandswert ist vielmehr nach § 23 Abs. 1 RVG, § 48 Abs. 1 GKG und §§ 3 und 9 ZPO zu ermitteln. Der Gegenstandwert ist damit der durch den Wegfall der Konkurrenzsituation entfallenden Reingewinn bis zum nächsten möglichen Kündigungste...mehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / XX. Fortsetzungsverlangen

Rz. 70 Die Geltendmachung einer Vertragsverlängerung nach § 574a BGB wegen Widerspruches gegen eine Kündigung oder nach § 575 BGB bei befristeten Mietverträgen richtet sich nach § 41 Abs. 1 GKG. Der Streit geht dabei vorrangig um die Beendigung des Mietvertrages bzw. dessen Dauer. Der Gegenstandswert richtet sich also nach der Nettomiete für den streitigen Zeitraum, maximal ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Ansprüche des Vermieters.

Rn 20 Die Unterlassung eines vertragswidrigen Gebrauchs kann der Vermieter bei einer damit verbundenen Gefahr für die Mietsache unterbinden (AG Bad Homburg NJW-RR 92, 335). Die Zustimmung zur Kündigung des Mietverhältnisses kann nicht Gegenstand einer einstweiligen Verfügung sein (vgl Hambg MDR 90, 1022). Der Vermieter kann eine vertraglich übernommene Betriebspflicht hinsic...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Beifügung von Belegen.

Rn 15 Angaben im Formular sind mit Belegen zu versehen. Anders als beim Vordruck können Belege entbehrlich sein, das Gericht kann allerdings nach § 118 II 2 weitere Belege anfordern. Die Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit sind durch aktuelle Verdienstbescheinigungen zu belegen. Werden Sonderzahlungen geleistet wie Weihnachts- und Urlaubsgeld, so sind die entspr Bes...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Unterlassung, Duldung.

Rn 6 Eine Unterlassungsverpflichtung iSd Norm liegt vor, wenn der Vollstreckungstitel vom Schuldner Untätigkeit fordert, so dass durch ihn ein bestimmter Kausalverlauf nicht (mit-)beeinflusst wird. Auf diese Weise soll der Eintritt des im Titel bezeichneten unerwünschten Erfolges verhindert werden. In vielen Fällen genügt eine Verpflichtung des Schuldners zu passivem Verhalt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Bezeichnung des Anspruchs – Individualisierung (Nr 3).

Rn 20 Die in § 690 I Nr 3 Hs 1 vorgeschriebene ›Bezeichnung des Anspruchs unter bestimmter Angabe der verlangten Leistung‹ ist räumlich beschränkt auf die im Formular auf Papier und online vorgegebenen Feldlängen (Formularzwang, § 703c). Der so verfügbare Platz reicht aus, um den Anforderungen an Individualisierung zu genügen (vgl BGH NJW 08, 1220 [BGH 23.01.2008 - VIII ZR 4...mehr

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§ 16 Vermächtnisanordnung / b) Pflichten des Nießbrauchers

Rz. 145 Der Nießbraucher darf die Sache nicht umgestalten oder wesentlich verändern (§ 1037 Abs. 1 BGB). Welche Maßnahmen noch unwesentlich und damit zulässig sind, lässt sich nur im Einzelfall beurteilen. Der Nießbraucher ist zur Erhaltung der Sache in ihrem wirtschaftlichen Bestand verpflichtet (§ 1041 S. 1 BGB). Daraus ergibt sich im Einzelnen:mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / 1. Versicherungsumfang

Rz. 74 Die Rechtsschutzversicherungen nutzen jeweils ihre eigenen Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen (ARB). Vom groben Aufbau ähneln sich diese Bedingungen, da sich diese an den Musterbedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) orientieren. In den Details können jedoch erhebliche Unterschiede auftreten. Bei der Bestimmung des jeweiligen Versi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Eheleute.

Rn 15 Bei ungestörter Ehe sind die Eheleute aufgrund des § 1353 I BGB regelmäßig Mitbesitzer der Ehewohnung iSd § 866 BGB (BGH NJW 54, 918 [BGH 26.02.1954 - V ZR 135/52]; Schleswig NJW-RR 15, 1298 [OLG Schleswig 28.10.2014 - 5 W 42/14]; LG Saarbrücken DGVZ 18, 183, Rz 11). Weil sie die Herrschaftsgewalt über ihre Wohnung gemeinsam ausüben, ist die Vollstreckung grds nicht ge...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Gegenleistung im weitesten Sinne

Rn. 222 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Veranlassung bedeutet nach dem allgemeinen Sprachgebrauch, auch "Hervorrufen" oder "Bewirken" (vgl Wahrig, Deutsches Wörterbuch, Stichwort "veranlassen"). Darin kommt grds ein enger, direkter Zusammenhang zwischen zwei Faktoren zum Ausdruck. Rn. 223 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Aus dem Begriff "Veranlassung" folgt, dass das Veranlasste, dh der...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Zweck und Beweiskraft der Zustellungsurkunde.

Rn 1 Die Zustellungsurkunde ist, auch wenn sie von einem Postmitarbeiter ausgestellt ist, öffentliche Urkunde mit der Beweiskraft gem § 418 (Abs 1 S 2; s.a. § 418 Rn 9 f). Diese Beweiskraft betrifft aber nur die Angaben, die die beurkundende Person selbst festgestellt oder ausgeführt hat (BGH NJW 04, 2386 mit Anm Hau IPrax 06, 20), zB ob der Zusteller den Adressaten angetrof...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / bb) Synallagmatische Abhängigkeit

Rz. 79 [Autor/Stand] Paradebeispiel eines synallagmatischen Zusammenhangs zwischen Leistung und Gegenleistung ist der Kaufvertrag, ein gegenseitiger Vertrag (§§ 320–326 BGB), bei dem die vertragstypischen Hauptleistungspflichten der Beteiligten – des Verkäufers zur Besitzübergabe und Eigentumsverschaffung der Sache (§ 433 Abs. 1 BGB) und des Käufers zur Kaufpreiszahlung (§ 4...mehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / 1. Räumungsverfahren

Rz. 110 Der Gegenstandswert der Geltendmachung eines Räumungsanspruches nach § 23 Abs. 1 RVG, § 41 Abs. 2 GKG bemisst sich nach der Miete für die streitige Zeit, begrenzt auf ein Jahr. Die Berechnung der Miete erfolgt hier nach der Grundmiete.[122] Betriebskostenvorauszahlungen, über die nach Vertrag später abzurechnen ist, werden nicht mitgerechnet. Gezahlte Betriebskostenpa...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Grenzscheidungs-, Teilungs- und Besitzklagen.

Rn 7 Grenzscheidungsklagen sind Klagen benachbarter Eigentümer aus § 919 I BGB oder § 920 BGB. Mit Teilungsklagen sind die Klagen auf Aufhebung der Bruchteilsgemeinschaft der Miteigentümer an einem Grundstück gem §§ 749, 752 bzw §§ 749, 753 I BGB gemeint, nach dem Normzweck nicht aber Klagen auf Auseinandersetzung einer Gesellschaft oder einer Erbengemeinschaft, zu deren Ver...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Inhalt der Verpflichtung.

Rn 26 Der Schuldner muss auch die über die Forderung vorhandenen Urkunden herausgeben (BGH NJW-RR 09, 997 [BGH 26.02.2009 - VII ZB 30/08] Rz 21). Die Pflicht zur Herausgabe der Urkunden über die gepfändete Forderung (AG Hünfeld DGVZ 05, 110) besteht selbständig neben der Auskunftspflicht. Funktional soll die Verpflichtung den Gläubiger in die Lage versetzen, die Aussichten e...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Zu den Zuständigkeiten nach § 266 I Nr 1–5 FamFG im Einzelnen.

Rn 19 § 266 I Nr 1 FamFG erfasst Streitigkeiten ›zwischen miteinander verlobten oder ehemals verlobten Personen im Zusammenhang mit der Beendigung des Verlöbnisses‹. Erfasst sind lediglich Ansprüche im Zusammenhang mit der Beendigung des Verlöbnisses (ausf dazu Bömelburg FF 14, 232, 234 f), denn aus einem Verlöbnis kann nicht auf Eingehung der Ehe geklagt werden, § 1297 BGB....mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Dritter.

Rn 16 Vereitelt ein Dritter dagegen den Augenschein (etwa in dem Fall, dass nach Beendigung eines Mietvertrages über Mängel der Mietwohnung nach einem Eigentümerwechsel gestritten wird und der nunmehrige Eigentümer den Zutritt verwehrt), ist § 371 III schon nach seinem Wortlaut nicht anzuwenden. Das Verhalten des Dritten kann einer Partei allenfalls dann zugerechnet werden, ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Unentgeltliche Zuwendungen

Rn. 280 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Die Unentgeltlichkeit einer Zuwendung spricht gegen den Zusammenhang mit einer Einkunftsart, zB bei Geschenken, insb in Vorwegnahme der Erbschaft. Dies gilt jedoch wegen des weit gefassten Veranlassungsbegriffs nicht bei Zuwendungen zwischen Personen, die durch eine vertragliche Beziehung verbunden sind, bei der die Leistungen einer Einkunf...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Grundlagen.

Rn 7 Die Höhe einer für die Wertberechnung maßgeblichen Miete richtet sich nach einem objektiven Maßstab; beim Vorliegen eines schriftlichen Mietvertrags sind regelmäßig dessen Regelungen für die Bemessung der Miethöhe heranzuziehen (BGH NJW-RR 97, 648; 06, 16 [BGH 21.09.2005 - XII ZR 256/03]). Der einjährige Bezug bestimmt sich nach der für das erste Jahr ab Klageerhebung g...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Ausnahmen.

Rn 50 Der Anspruch darf nicht auf Abgabe einer Willenserklärung gerichtet sein oder den Bestand eines Mietverhältnisses über Wohnraum betreffen. Dies entspricht der Regelung beim Anwaltsvergleich, § 796a II, sowie, beschränkt auf Mietverhältnisse über Wohnraum im Inland, derjenigen bei Schiedsvereinbarungen, § 1030 II. Rn 51 Ansprüche auf Abgabe einer Willenserklärung können ...mehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / 2. Bestimmung der streitigen Zeit

Rz. 115 Die streitige Zeit ist bei unbefristeten Mietverträgen regelmäßig die Jahresfrist. Eine Ausnahme bilden die Fälle, in denen ein Vertragsende vereinbart ist oder ein Streit über die Dauer der Kündigungsfrist besteht. In der Regel beginnt die streitige Zeit mit der Rechtshängigkeit des Räumungsantrages[136] und beträgt bei unbefristeten Verträgen ein Jahr. Ist ein Vertr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Feststellungsklagen.

Rn 14 Bei der Beurteilung, ob iRe Feststellungsklage eine einfache oder notwendige Streitgenossenschaft vorliegt, gelten die für eine Leistungsklage maßgeblichen Grundsätze. Darum kann ein einzelner Teilhaber Feststellungsklage erheben, sofern ihn das materielle Recht mit einer Einzelklagebefugnis versieht (BGH WM 17, 1940 Rz 23). Hat die Feststellung ein Recht zum Gegenstan...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Räumungsklage.

Rn 3 Erforderlich ist die Erhebung einer Räumungsklage. Die Anspruchsgrundlage ist unerheblich (Naumbg NJW 16, 1250 [OLG Naumburg 15.09.2015 - 12 W 84/15]; Schmidt-Futterer/Streyl § 283a Rz 8; Zö/Greger § 283a ZPO Rz 2; Monschau in Lützenkirchen, AnwaltsHdb Mietrecht, 5. Aufl. M Rz 326h). IdR wird dies § 546 BGB sein. Möglich ist aber auch der Herausgabeanspruch gem § 985 BG...mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / 2. Nicht vom Versicherungsschutz umfasste Bereiche

Rz. 79 Der Versicherungsschutz umfasst erst die notwendigen Kosten nach Eintritt des Rechtsschutzfalls. Vorsorgliche Beratungen, Vertragskontrollen oder das Entwerfen von Verträgen sind in der Regel nicht erfasst. Erforderlich ist vielmehr ein Rechtsverstoß des Gegners oder der Vorwurf eines Rechtsverstoßes gegen den Versicherten. Damit ist die Beratung über den Inhalt eines ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Einnahmen für Rechnung des Steuerpflichtigen

Rn. 164 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Auf die Erzielung von Einnahmen und ihrer Zurechnung zu dem StPfl hat die Verwendung der Einnahmen keinen Einfluss. Rn. 165 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 So wird der Tatbestand der Einkunftserzielung nicht durch die unentgeltliche Abtretung von Ansprüchen in Frage gestellt, die der StPfl im Rahmen einer einkunftsrelevanten Tätigkeit erworben ha...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Die Ermittlung des persönlichen Haftungsbetrages gem § 171 Abs 1 HGB

Rn. 25 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Der erweiterte Verlustausgleich ist auf den "persönlichen Haftungsbetrag" iSd § 171 Abs 1 HGB beschränkt (sog "Erweiterungsbetrag"). Bei der Ermittlung der erweiterten Außenhaftung nach § 15a Abs 1 S 2 EStG bleiben die Ergänzungsbilanzwerte außer Betracht, eine Umqualifizierung in Ausgleichsvolumen aufgrund Haftung ist nicht vorzunehmen: OFD...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck und Anwendungsbereich.

Rn 1 Die Vorschriften (bis 2015: ex-Art 15–17) sind als Abweichung vom Prinzip des Beklagtengerichtsstands nicht über ihren eigentlichen Anwendungsbereich ausdehnbar (EuGH Slg 93, I-139). Maßgebend ist eine autonome Auslegung (EuGH Slg 99, I-2277 Rz 26). Art 17 legt den Anwendungsbereich des zuständigkeitsrechtlichen Verbraucherschutzes fest. Art 18 konkretisiert den Gericht...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Besorgnis.

Rn 3 Hinsichtlich der Leistungsverweigerung besteht Besorgnis der nicht rechtzeitigen Leistung, wenn aus den Erklärungen des Schu oder seinem gesamten Verhalten über die bloße Nichtleistung hinaus der Schluss zu ziehen ist, dass er nicht leisten wolle (Ddorf MDR 15, 1285), insb wenn Schu die Forderung ernstlich bestreitet (BGHZ 5, 344; BGH NJW 03, 1395) oder fortgesetzt Zahl...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Berechnung und Höhe der Zinsen (§ 50c Abs 4 S 3 und 4 EStG)

Rn. 63 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Der Zinslauf beginnt nach § 50c Abs 4 S 3 EStG zwölf Monate nach Ablauf des Monats, in dem der Antrag und alle für die Entscheidung notwendigen Nachweise vorliegen, jedoch frühestens am Tag der Entrichtung der Steuer durch den Schuldner der KapErtr oder Vergütungen. Welche Nachweise für die Entscheidung notwendig sind, ist gesetzlich nicht de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Verfahren, Entscheidung und Kosten.

Rn 9 Die Räumungsfrist nach Abs 1 wird in einem Urteil angeordnet, das stets nach mündlicher Verhandlung ergeht. Sie ist im Tenor auszusprechen und muss auch dann begründet werden, wenn sie in einem Versäumnisurteil erfolgt (MüKoZPO/Götz § 721 Rz 6). Bei Zurückweisung des Antrags ist eine Erörterung in den Entscheidungsgründen ausreichend. Wurde ein Antrag rechtzeitig in der...mehr