Fachbeiträge & Kommentare zu Mandant

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E / Einstellung des Verfahrens nach § 154 bei Mehrfachtätern [Rdn 1621]

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§ 1 Die Annahme des erbrech... / I. Der Grundsatz der Vertragsfreiheit

Rz. 4 Der Rechtsanwalt ist bei der Annahme oder Ablehnung eines erbrechtlichen Mandats unter Berücksichtigung der Privatautonomie frei. Ein Kontrahierungszwang besteht für ihn nicht.[5] Welcher Inhalt dem Anwaltsvertrag bei der Annahme des Mandats zugrunde liegt, hängt von der konkret getroffenen Vereinbarung zwischen dem Rechtsanwalt und dem Mandanten im Einzelfall ab. Lehn...mehr

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H / Hauptverhandlungshaft [Rdn 2617]

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Z / Zuständigkeit des Gerichts [Rdn 4283]

Rdn 4284 Literaturhinweise: Böttcher/Mayer, Änderungen des Strafverfahrensrechts durch das Entlastungsgesetz, NStZ 1993, 153 Brause, Die Zuständigkeit der allgemeinen und besonderen Strafkammern nach dem Strafverfahrensänderungsgesetz, NJW 1979, 802 Eisenberg, Referentenentwurf des BMJ "Gesetz zur Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs (StORMG)" 2010, HRRS 2011, ...mehr

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§ 1 Die Annahme des erbrech... / B. Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit im erbrechtlichen Mandat

Rz. 2 Der Gesetzgeber hat den Begriff des gebührenrechtlichen Gegenstandes nicht näher bestimmt. Maßgeblich ist allein der sachliche Gehalt dieser Tätigkeit ungeachtet der jeweiligen Person, für die der Anwalt tätig wird.[1] Dies folgt aus der gesetzlichen Vorgabe in Nr. 1008 Abs. 1 VV RVG, wonach ein Gegenstand trotz Mehrzahl und Verschiedenheit der Mandanten derselbe sein ...mehr

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A / Akteneinsicht, Berechtigter [Rdn 285]

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V / Vernehmung eines Polizeibeamten [Rdn 3703]

Das Wichtigste in Kürze: Rdn 3704 Literaturhinweise: Artkämper/Jacobs, Polizeibeamte als Zeugen vor Gericht, 2017 Burkhard, Widerspruch gegen die Vernehmung b...mehr

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ZErb 01/2022, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. von Ulf Schönenberg-Wessel, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht und Notar, Kiel Boecken, Bewertung von Kunst im Recht, Fachbuch 2021, Dike Verlag, ...mehr

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B / Blutproben vom Beschuldigten [Rdn 1483]

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§ 5 Exkurs: Erfolgreiche Ko... / II. Partnerorientierung

Rz. 5 Bei den Grundlagen einer partnerorientierten Gesprächsführung sind insbesondere die ethischen Grundhaltungen und die Einstellung in Betracht zu ziehen, mit der Gespräche geführt werden. Aus vielen alltäglichen Gesprächssituationen wissen wir, wie stark uns selbst die Einstellung und innere Haltung unserer Gesprächspartner beeinflussen kann. In manchen Gesprächen haben ...mehr

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U / Unterbrechung der Hauptverhandlung [Rdn 3131]

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P / Polizeiliche Vernehmung, Beschuldigter, Belehrungspflichten [Rdn 3734]

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B / Berufung, Verwerfung, Ausbleiben des Angeklagten, Vertretung des Angeklagten [Rdn 835]

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§ 2 Die Vergütungsmöglichke... / a) Umfang des Formzwangs

Rz. 18 Die Vereinbarung über die Vergütung unterliegt nach § 3a Abs. 1 S. 1 RVG der Textform. Formbedürftig ist daher nur die Vereinbarung, also der Text, in dem die Parteien ihre Vergütung vertraglich fixieren.[19] Diese Vereinbarung muss von beiden Parteien auf derselben Urkunde unterzeichnet werden, es sei denn, dass mehrere gleichlautende Urkunden aufgenommen werden, die...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. ABC

a) Abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens Rz. 147 [Autor/Stand] Vgl. dazu § 95 BewG Rz. 516 ff. b) Beteiligungen an Kapitalgesellschaften Rz. 148 [Autor/Stand] Die Rechtsprechung des BFH qualifiziert die Beteiligungen der Freiberufler an Kapitalgesellschaften grundsätzlich als berufsfremde Vorgänge mit der Folge, dass die Beteiligungen nicht zum (ertragsteuerrechtliche...mehr

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D / Durchsuchung, Rechtsmittel [Rdn 1980]

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V / Verhandlung ohne den Angeklagten [Rdn 3358]

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§ 2 Die Vergütungsmöglichke... / 2. Weitere Hinweispflichten des Rechtsanwalts

Rz. 140 Neben der vorbezeichneten Hinweispflicht sowie der Hinweispflicht nach § 3a Abs. 1 S. 3 RVG (vgl. Rdn 33 f.) beim Abschluss einer Vergütungsvereinbarung bestehen für den Rechtsanwalt eine Fülle von weiteren Hinweispflichten gegenüber dem Mandanten. Jung gibt hierzu einen umfangreichen Überblick.[317] An dieser Stelle sollen die zu erteilenden Hinweise nach der Verord...mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / III. Gesetzliche Gebühren/Gebührenvereinbarung

Rz. 170 Der Anwalt verdient die Gebühren gemäß § 34 RVG, Nr. 2300 ff., Nr. 1000 ff. VV RVG; er kann auch eine Honorarvereinbarung mit dem Mandanten treffen.[184] Das Verbot, eine Honorarvereinbarung zu treffen, ist mit Wirkung ab dem 1.1.2014 im Rahmen der Beratungshilfe weggefallen. § 8 BerHG a.F. ist aufgehoben. Der Anwalt darf jedoch die gesetzlichen, als auch die vertragl...mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / II. Gegenstandswert

Rz. 153 Der Anwalt kann durch Vereinbarung mit dem Mandanten eine andere Höhe der Vergütung als den Gegenstandswert festlegen. Weder das Schiedsgericht noch die Parteien selber haben eine rechtliche Möglichkeit, die Höhe des Gegenstandswerts für die Anwälte ohne deren Mitwirkung bindend festzulegen.[164] Rz. 154 Insoweit sich weder aus der Schiedsabrede oder einer Schiedsklau...mehr

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B / Beschwerde [Rdn 907]

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R / Revision, Begründung, Form [Rdn 2690]

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AGS 01/2022, Dauer der Pfli... / V. Bedeutung für die Praxis

1. Die Entscheidung ist zutreffend. Es handelt sich – soweit ersichtlich – um die erste (veröffentlichte) Entscheidung zum neuen Recht der Pflichtverteidigung. Betreffend das Strafbefehlsverfahren war früher umstritten, ob die gem. § 408b StPO erfolgte Bestellung auch für das gerichtliche Verfahren galt (vgl. die Nachw. bei Burhoff, Handbuch für die strafrechtliche Hauptverh...mehr

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§ 3 Die Abrechnung im erbre... / H. Hilfeleistung in Steuersachen

Rz. 115 Der Rechtsanwalt auf dem Gebiet des Erbrechts oder der Vermögensnachfolge wird auch regelmäßig mit steuerlichen Fragen befasst. Erhält er z.B. den Auftrag, eine Erbschaft- oder Schenkungsteuererklärung für den Mandanten abzugeben, richten sich seine Gebühren gemäß § 35 RVG nach den §§ 23–39 StBVV i.V.m. den §§ 10 und 13 StBVV (Steuerberatervergütungsverordnung). Rz. ...mehr

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Z / Zwangsmittel bei Ausbleiben des Angeklagten [Rdn 4336]

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Vorwort

Das Wichtigste in diesem Vorwort vorab: Dieses Handbuch erscheint hier mit der 9. Auflage. Die erste Auflage habe ich 1997 vorgelegt. Seitdem sind fast 25 Jahre vergangen, in denen sich nicht nur im Strafverfahren viel verändert hat, sondern: Man ist auch älter geworden. Und dem "Alterungsprozess" ist die wesentliche Neuerung dieser Auflage geschuldet, nämlich: Ich "stemme" ...mehr

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G / Gesperrter Zeuge/Auskunftsverlangen [Rdn 2501]

Das Wichtigste in Kürze: Rdn 2502 Literaturhinwei...mehr

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R / Revision, Rücknahme [Rdn 2835]

Rdn 2836 Literaturhinweise: Burhoff, Die anwaltliche Vergütung im strafverfahrensrechtlichen Revisionsverfahren, RVGreport 2012, 402 ders., Die Erstattung/Festsetzung der Verfahrensgebühr für das strafverfahrensrechtliche Rechtsmittelverfahren im Fall der Rechtsmittelrücknahme der Staatsanwaltschaft, RVGreport 2014, 410 Dencker, Willensfehler bei Rechtsmittelverzicht und Recht...mehr

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§ 2 Die Vergütungsmöglichke... / 5. Erfolgsunabhängige Vergütung

Rz. 115 Sofern der Rechtsanwalt für den Mandanten außergerichtlich tätig wird, muss zusätzlich die Möglichkeit des Abschlusses einer erfolgsunabhängigen Vergütung im Sinne von § 4 Abs. 1 RVG beachtet werden: Zitat "(1) 1 In außergerichtlichen Angelegenheiten kann eine niedrigere als die gesetzliche Vergütung vereinbart werden. 2Sie muss in einem angemessenen Verhältnis zu Leis...mehr

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AGS 01/2022, Die Kostenerst... / IV. Außergerichtliche Parteikosten

Zu den außergerichtlichen Kosten zählen auch die Parteikosten. Darunter fallen zum einen die Reisekosten der Partei (§ 91 Abs. 1 S. 2 ZPO) wegen Informationsreisen oder der Teilnahme an gerichtlichen Terminen. Daneben zählen aber auch Vorbereitungskosten dazu. Eine große Bedeutung kann dem für eventuell angefallene Sachverständigenkosten zukommen. Wird der Sachverständige dur...mehr

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V / Verteidiger, Begriff [Rdn 4863]

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R / Revision, Begründung, Verfahrensrüge [Rdn 2753]

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E / Einziehung/(Vorläufige) Sicherstellung [Rdn 1673]

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§ 3 Die Abrechnung im erbre... / 1. Höhe der Geschäftsgebühr

Rz. 5 Der Rechtsanwalt erhält für die außergerichtliche Tätigkeit eine Geschäftsgebühr gemäß der Nr. 2300 VV RVG. Das "Betreiben eines Geschäfts" für den Mandanten durch den Rechtsanwalt liegt immer dann vor, wenn der Rechtsanwalt nach außen hin tätig wird. Die Höhe der Geschäftsgebühr ist geregelt in Nr. 2300 VV RVG und liegt zwischen 0,5 und 2,5. Dort findet sich die Einsch...mehr

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H / Hinweis auf veränderte Sach-/Rechtslage [Rdn 2099]

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E / Einstellung des Verfahrens nach § 154a zur Beschränkung der Strafverfolgung [Rdn 2163]

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FF 07+08/2022, Die sekundär... / I. Vortrag zum ehebedingten Nachteil im Rahmen des § 1578b BGB

Von zentraler, in aller Regel streitentscheidender Bedeutung ist die sekundäre Darlegungslast für die Frage der Herabsetzung und zeitlichen Begrenzung des nachehelichen Unterhalts wegen Unbilligkeit nach § 1578b Abs. 1 u. 2 BGB. Nach § 1578b Abs. 1 S. 2, Abs. 2 S. 2 BGB ist dabei insbesondere zu berücksichtigen, inwieweit durch die Ehe Nachteile im Hinblick auf die Möglichke...mehr

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§ 2 Die Vergütungsmöglichke... / 4. Erfolgshonorar

Rz. 100 Schließlich besteht für den Rechtsanwalt (seit dem 1.7.2008 eingeschränkt durch § 4a RVG) die Möglichkeit, mit dem Mandanten eine erfolgsabhängige Vergütung zu vereinbaren.[213] Zuvor wurde jede erfolgsbasierte Vergütung gemäß § 49b Abs. 2 S. 1 BRAO a.F., § 134 BGB berufs- und zivilrechtlich sanktioniert, soweit die Vergütung oder ihre Höhe vom Ausgang der Sache oder...mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / I. Verfahrensgebühr

Rz. 26 Die Vergütung des bestellten Rechtsanwalts richtet sich nach Nr. 3100 VV RVG. Die Gebühr entsteht bereits mit der ersten Tätigkeit, die der Rechtsanwalt nach Erteilung des Auftrags ausübt. In der Regel beginnt dies mit der Entgegennahme der Information durch den Mandanten. In jedem Fall hat der Anwalt die Gebührenhöhe von 1,3 verdient bei folgenden Tätigkeiten:mehr

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A / Ablehnungsantrag [Rdn 52]

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A / Akteneinsicht, Ort der Durchführung [Rdn 455]

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§ 3 Die Abrechnung im erbre... / IV. Hebegebühr

Rz. 68 Das Entstehen der Hebegebühr setzt einen gesonderten Auftrag voraus. Abgegolten werden die Entgegennahme und Verwahrung bis hin zur Auszahlung des verwahrten Betrages. Die Gebühr entsteht jedoch erst bei Aus- oder Rückzahlung des Betrages und wird erst hier fällig. Es handelt sich um eine gesonderte Angelegenheit, so dass auch für diese Gebühr eine Post- und Telekommu...mehr

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§ 2 Die Vergütungsmöglichke... / B. Die Vergütungsvereinbarung

Rz. 10 Bei dem Abschluss einer Vergütungsvereinbarung kann der Rechtsanwalt auf eine Fülle von Vereinbarungsmöglichkeiten zurückgreifen. Dabei stehen ihm sowohl zur Verfügung. In der Vergütungsvereinbarung kann ger...mehr

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B / Berufung, Berufungsrücknahme [Rdn 756]

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§ 1 Die Annahme des erbrech... / cc) Berufs- und strafrechtliche Folgen

Rz. 66 Schließt der Rechtsanwalt in Kenntnis der Vertretung widerstreitender Interessen einen Anwaltsvertrag mit dem Mandanten ab oder führt er in Kenntnis eines Interessenwiderstreits das Mandat fort, handelt er vorsätzlich und verwirklicht den Straftatbestand des Parteiverrats, § 356 Abs. 1 StGB. Eine anwaltsgerichtliche Ahndung scheidet in diesen Fällen nach § 115b S. 1 B...mehr

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D / Durchsuchung, Behandlung von Zufallsfunden [Rdn 1862]

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§ 5 Exkurs: Erfolgreiche Ko... / IV. Offene Fragen

Rz. 18 Mit der Offenen-Frage-Technik gibt man der gefragten Person die Möglichkeit zu einer umfassenderen und meistens auch informativeren Antwort. Man zwingt den Mandanten zum intensiveren Nachdenken über die Antwort. Durch offene Fragestellungen werden Kommunikationspartner angeregt und motiviert, aktiv am Gespräch mitzuwirken – und damit auch an der Lösung der zugrundelie...mehr

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D / Durchsuchung, Anordnung, Verhältnismäßigkeit [Rdn 1818]

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B / Bußgeldverfahren, Besonderheiten, Anwesenheit des Betroffenen [Rdn 1488]

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N / Nebenkläger, Zeuge [Rdn 2338]

Rdn 2339 Literaturhinweise: S. die Hinw. bei → Nebenklage, Allgemeines, Teil N Rdn 2282. Rdn 2340 1. Der Nebenkläger kann nach h.M. (KK-Bader, vor § 48 Rn 13 m.w.N.) – wie aus § 397 Abs. 1 S. 1 folgt – als Zeuge vernommen werden. Für die Vereidigung gelten die allgemeinen Regeln (→ Vereidigung eines Zeugen, Teil V Rdn 3259). Auch der Nebenkläger bleibt also i.d.R. unvereidigt...mehr