Fachbeiträge & Kommentare zu Mandant

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§ 13 Revision, Sprungrevisi... / I. Rechtsschutzversicherter Mandant

Rz. 10 Empfehlenswert ist, frühzeitig abzuklären, ob der Mandant die Nichtzulassungsbeschwerde einlegen möchte. Ist dies beim rechtsschutzversicherten Mandanten der Fall, sollte umgehend eine Deckungsschutzanfrage eingeholt werden, damit die erforderliche, aber auch kostenauslösende Maßnahme der Beauftragung eines beim BGH zugelassenen Rechtsanwalts abgesichert ist.mehr

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§ 2 Die finanziellen Aspekt... / E. (Drohend) insolventer Mandant

I. Mandatierung und Mandatsbeendigung Rz. 22 Ist zu befürchten, dass der Mandant – speziell aufgrund einer drohenden Insolvenz – unzuverlässig ist und später gar nicht mehr reagieren wird, sollte sorgfältig geprüft werden, ob ein solches Mandat überhaupt angenommen wird. Es könnte eventuell ein Vorschuss gemäß § 9 RVG auf die anwaltlichen Gebühren verlangt werden, sodass das ...mehr

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§ 3 Die Mandatsannahme / J. Exkurs: Der schwierige Mandant

Rz. 96 Der ideale Mandant hält sich an den vereinbarten Termin, überlässt die relevanten Unterlagen in geordneter Reihenfolge (einschließlich etwaiger Postzustellungsurkunden), informiert den Rechtsanwalt über die maßgebenden Tatsachen und hält sich mit der Präsentation seiner eigenen Rechtsauffassung zurück. Auf Nachfragen zum Sachverhalt antwortet er konzentriert und in de...mehr

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§ 2 Die finanziellen Aspekt... / B. Rechtsschutzversicherter Mandant

Rz. 2 Der rechtsschutzversicherte Mandant ist vielleicht der streitlustigste unter den Mandanten. Fast die Hälfte aller Haushalte soll angeblich eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben. Mit 4,4 Mrd. EUR Prämieneinnahmen ist Deutschland der größte Rechtsschutzversicherungsmarkt der Welt.[1] Seit 2020 liegt die Anzahl der Rechtsschutzversicherungsverträge bei über 23...mehr

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§ 2 Die finanziellen Aspekt... / C. Zahlungskräftiger (nicht rechtsschutzversicherter) Mandant

Rz. 10 Mandate von Unternehmen erscheinen grundsätzlich lukrativ und schon deshalb interessant. Allerdings sollte gesehen werden, dass ein selbstständig tätiger Rechtsanwalt, welcher nur einen oder wenige, aber große Auftraggeber vertritt, von diesem bzw. diesen wirtschaftlich abhängig sein kann. Nach § 43a Abs. 1 BRAO darf ein Rechtsanwalt keine Bindungen eingehen, die sein...mehr

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§ 3 Die Mandatsannahme / VI. Bereits vertretener Mandant

Rz. 15 Der Rechtsanwalt, der das einem anderen Rechtsanwalt übertragene Mandat übernimmt (abgesehen von einer bloßen Beratung), hat sicherzustellen, dass der früher tätige Rechtsanwalt von der Mandatsübernahme unverzüglich benachrichtigt wird, § 15 Abs. 1 BORA.[15]mehr

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§ 2 Die finanziellen Aspekt... / D. Kostenhilfebedürftiger Mandant

Rz. 19 Der mittels Prozess-/Verfahrenskostenhilfe (immer nur für die jeweilige Instanz) beigeordnete Rechtsanwalt, § 121 ZPO, §§ 78 ff., 138 FamFG, § 11a ArbGG, § 116 VwGO, § 73a SGG, § 142 FGO, erhält die nach dem RVG entstandenen Gebühren aus der Landeskasse, § 45 Abs. 1 RVG. Weil die Bezahlung der Gebühren damit gesichert ist, ist die Übernahme derartiger Mandate – für we...mehr

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§ 4 Die außerprozessualen S... / I. Mit dem Mandanten

Rz. 52 Der typische Telefon-Mandant verlangt eine fast ständige Erreichbarkeit seines Anwalts.[71] Sowohl bei diesem, aber auch bei weniger aktiven Auftraggebern darf die Dokumentation des Telefongesprächs in der Akte nicht fehlen. Wichtige Mitteilungen sollten dem Mandanten im Nachgang schriftlich oder mittels elektronischer Form bestätigt werden. Auch wenn ein Anwalt mündl...mehr

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§ 5 Die Vertretung des Kläg... / b) Beweispflicht des Mandanten

Rz. 287 Ist der Mandant beweispflichtig und bestreitet die Gegenseite die Tatsachenbehauptung, ist Beweis anzubieten. Für jede beweiserhebliche – und nicht offenkundige – Behauptung ist das am besten geeignete und verfügbare Beweismittel zu benennen. Gelingt bei Gericht dieser "Hauptbeweis", wird die Klage Erfolg haben. Im Falle der Nichtbeweisbarkeit einer günstigen Behauptu...mehr

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§ 3 Die Mandatsannahme / I. Briefe an den Mandanten

Rz. 91 Für Briefe an den Mandanten ist maßgebend § 11 BORA "Mandatsbearbeitung und Unterrichtung des Mandanten" zu berücksichtigen, wonach Folgendes gilt:mehr

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§ 1 Die bestmögliche Vertretung des Mandanten

A. Eigener Anspruch an die anwaltliche Tätigkeit Rz. 1 Der Rechtsanwalt ist ein unabhängiges Organ der Rechtspflege,[1] § 1 BRAO. Nach § 3 Abs. 1 BRAO ist der Rechtsanwalt "der berufene unabhängige Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten." Er übt einen freien Beruf aus und darf keine Bindungen eingehen, die seine berufliche Unabhängigkeit gefährden, § 43a Abs. 1 ...mehr

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§ 4 Die außerprozessualen S... / J. Kostenreduzierung im Sinne des Mandanten

Rz. 106 Wichtig ist, schon im außergerichtlichen Bereich die Kosten der Rechtsverfolgung günstig zu gestalten, gerade dann, wenn keine Rechtsschutzversicherung vorhanden ist. Damit wird letztendlich auch dem Grundsatz der Verfahrensökonomie Rechnung getragen. Idealerweise sollte für den Mandanten ein bestmögliches Ergebnis, gleichsam schnell und dazu unter Vermeidung überflü...mehr

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Teil D: Vergütung und Kosten / 34 U-Haft-Fragen, Gebühren [Rdn 427]

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§ 4 Die außerprozessualen S... / I. Beratungshilfe

Rz. 108 Der Rechtsanwalt ist verpflichtet, die in dem Beratungshilfegesetz vorgesehene Beratungshilfe zu übernehmen, § 49a Abs. S. 1 BRAO. § 49a Abs. 1 BRAO normiert nicht nur eine Berufspflicht des Rechtsanwalts zur Übernahme der Beratungshilfe, sondern – mit Ausnahmen – einen echten Kontrahierungszwang (bei den gegebenen Gebührensätzen als ein zu erbringendes Sonderopfer)....mehr

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§ 4 Die außerprozessualen S... / V. Haftungsrisiken

Rz. 47 Immer wieder versuchen Rechtsschutzversicherungen, entgegen ursprünglich erteilter Deckungszusage, Rechtsanwälte für einen verlorenen Prozess ihrer Versicherungsnehmer gerichtlich in Regress zu nehmen. Der regelmäßige Vorwurf lautet dann, dass der Rechtsstreit von vornherein keine Aussicht auf Erfolg gehabt habe und deshalb der Prozess nicht hätte geführt werden dürfe...mehr

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§ 4 Die außerprozessualen S... / I. Aufklärungspflicht des Rechtsanwalts

Rz. 62 Nach ständiger BGH-Rechtsprechung ist es die Aufgabe des Rechtsanwalts, der einen Anspruch klageweise geltend machen soll, die zugunsten seiner Partei sprechenden tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkte so umfassend wie möglich darzulegen, damit sie das Gericht bei seiner Entscheidung berücksichtigen kann. Er darf sich nicht ohne Weiteres mit dem begnügen, was se...mehr

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§ 1 Die bestmögliche Vertre... / B. Materiell-rechtliche Aspekte eines Falls – Rechtsgestaltung

Rz. 5 Bei seiner Beauftragung wird der Rechtsanwalt – vor allem wenn sich die Angelegenheit noch in einem vorgerichtlichen Stadium befindet – nicht stets vor vollendete Tatsachen gestellt, sondern er kann durchaus noch "etwas bewegen". Hier gilt der lateinische Rechtsgrundsatz "Ius vigilantibus scriptum": "Das Recht ist für den Wachsamen geschrieben." Gerade bei der außerfor...mehr

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§ 8 Die Verhandlungsstrategien / I. Anordnung des persönlichen Erscheinens des Mandanten

Rz. 5 Bis auf wenige Ausnahmen – so bei Verfahren im unteren Streitwertbereich bis zu einem Gegenstandswert von bis zu 600,00 EUR gemäß § 495a ZPO (das Amtsgericht kann sein Verfahren hier nach billigem Ermessen bestimmen) – wird das Gericht den Fall mit den Parteien mündlich erörtern. Die Prozessparteien werden fast immer persönlich geladen, § 141 Abs. 1 S. 1 ZPO. Dies dien...mehr

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§ 3 Die Mandatsannahme / G. Sinn und Zweck eines Aktenvermerks

Rz. 81 Auch wenn es keine anwaltliche Pflicht zur schriftlichen Dokumentation der Sach- und Rechtslage sowie erteilter Belehrungen gibt, sollte der vom Mandanten geschilderte Sachverhalt nebst Fragestellung(en), zusammenfassendem Ergebnis, rechtlicher Würdigung und Instruktionen in einem Aktenvermerk festgehalten werden, allein schon deshalb, weil erst nach genauer Aufklärun...mehr

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§ 8 Die Verhandlungsstrategien / II. Keine Anordnung des persönlichen Erscheinens

Rz. 8 Ist das persönliche Erscheinen vom Gericht nicht angeordnet worden, stellt sich die Frage, ob es ratsam ist, den Mandanten zu bitten, dennoch an der mündlichen Verhandlung teilzunehmen. Auch bei anwaltlicher Vertretung, kann dem Mandanten u.U. empfohlen werden, den Termin höchstpersönlich wahrzunehmen:mehr

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Teil A: Rechtsmittel / 10 Berufung, Ausbleiben des Angeklagten, A – Z [Rdn 108]

Rdn 109 Literaturhinweise: s. die Hinw. bei → Berufung, Ausbleiben des Angeklagten, Allgemeines, Teil A Rdn 58. Rdn 110 1. Für ein Verwerfungsurteil ist außer dem Umstand, dass u.a. für den ausgebliebenen, aber ordnungsgemäß geladenen Angeklagten (→ Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Ladung, Allgemeines, Teil A Rdn 1591 ff.) auch ein Verteidiger mit Vertretungsvollmacht (→ Berufung,...mehr

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§ 3 Die Mandatsannahme / H. Aktenführung

Rz. 85 Der Rechtsanwalt muss durch das Anlegen von – elektronischen (§ 50 Abs. 4 BRAO) oder analogen – Handakten ein geordnetes Bild über die von ihm entfaltete Tätigkeit geben können, § 50 Abs. 1 BRAO.[58] Wird die anwaltliche Handakte ausschließlich elektronisch geführt, muss sie ihrem Inhalt nach einer analogen Akte entsprechen. Sie muss speziell zu Fristnotierung ebenso ...mehr

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§ 1 Die bestmögliche Vertre... / A. Eigener Anspruch an die anwaltliche Tätigkeit

Rz. 1 Der Rechtsanwalt ist ein unabhängiges Organ der Rechtspflege,[1] § 1 BRAO. Nach § 3 Abs. 1 BRAO ist der Rechtsanwalt "der berufene unabhängige Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten." Er übt einen freien Beruf aus und darf keine Bindungen eingehen, die seine berufliche Unabhängigkeit gefährden, § 43a Abs. 1 BRAO. Die Souveränität ist essentielle Vorausset...mehr

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§ 3 Die Mandatsannahme / III. Klärung des Sachverhalts

Rz. 43 Der vom Mandanten vorgetragene Lebenssachverhalt sollte genauer hinterfragt, aber auch eingegrenzt werden. Zu klären ist, worauf sich die anwaltliche Tätigkeit im Einzelnen beziehen soll. Es könnte sein, dass sich hinter dem Begehren des Mandanten nicht nur ein Auftrag verbirgt. Der Anwalt muss den Mandanten dann darauf hinweisen, dass es sich um zwei oder mehr Mandat...mehr

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§ 1 Die bestmögliche Vertre... / C. Tragweite anwaltlicher Strategien im Prozess

Rz. 8 Eine Mandatierung wird regelmäßig dann erfolgen, wenn sich der Rechtssuchende außerstande sieht, seine Ansprüche selbst geltend zu machen oder sich gegen eine Inanspruchnahme wirkungsvoll zu verteidigen. Er erwartet eine zweckorientierte Rechtsverfolgung und auch prozessuale und taktische[11] Fähigkeiten. Rz. 9 In einem noch vorprozessualen Stadium einer Auseinandersetz...mehr

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§ 3 Die Mandatsannahme / K. Mandatsniederlegung

Rz. 103 Wenn das Vertrauensverhältnis zwischen dem Rechtsanwalt und seinem Mandanten (nachhaltig) gestört ist, ist eine Mandatsniederlegung – für alle Beteiligten – sinnvoll. Nicht nur der Mandant, sondern auch der Rechtsanwalt ist jederzeit, auch ohne das Vorliegen eines wichtigen Grunds nach § 627 Abs. 1 BGB, zur Kündigung berechtigt. Wegen möglicher haftungsrechtlicher Fo...mehr

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§ 3 Die Mandatsannahme / II. Gebührenrechtliche Aspekte

Rz. 69 Beauftragt der Mandant den Rechtsanwalt zunächst nur, ihn außergerichtlich zu vertreten und im Anschluss daran – also nicht sogleich – auch zur Vertretung im Prozess/Verfahren, spielt dies für die spätere Geltendmachung der Gebühren eine Rolle. Wurde zunächst nur ein Auftrag zur außergerichtlichen Vertretung erteilt, wird demgegenüber die Geschäftsgebühr nach Nr. 2300...mehr

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Teil B: Rechtsbehelfe / 93 Wiederaufnahme, Vorbereitung [Rdn 1440]

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Teil A: Rechtsmittel / 64 JGG-Besonderheiten, Verteidigung [Rdn 975]

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§ 7 Die Taktiken während de... / K. Vergleichsweise Lösungen

Rz. 53 Auch während eines laufenden Zivilprozesses kann es für den Mandanten bisweilen ratsam sein, einen Vergleich abzuschließen. Das Gericht soll in jeder Verfahrenslage darauf hinwirken, § 278 Abs. 1 ZPO. Zwar sind dann schon – im Gegensatz zu einer vorgerichtlichen Einigung – regelmäßig zusätzliche Kosten entstanden. Eine Einigung bietet sich aber dennoch an, wenn die Er...mehr

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§ 4 Die außerprozessualen S... / II. Erstberatung

Rz. 119 Kostengünstig ist für einen Verbraucher eine anwaltliche Erstberatung mit einer Höchstberatungsgebühr von 190,00 EUR zuzüglich Mehrwertsteuer, § 34 Abs. 1 S. 3 letzter Hs. RVG. Eventuell ist der Mandant danach selbst in der Lage, seinen Anspruch zu benennen und einzufordern. Maßgebend ist allerdings, dass es bei einer ersten Beratung bleibt. Werden mehrere Beratungsg...mehr

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§ 15 Die Verfassungsbeschwerde / F. Etwaige Übernahme des Verfahrens

Rz. 15 Sollte der Mandant einen Auftrag zur Anfertigung einer Verfassungsbeschwerde erteilen wollen, sollte gründlich erwogen werden, ein derartiges Mandat überhaupt anzunehmen. Rz. 16 Das Erarbeiten einer Verfassungsbeschwerde ist aufgrund des vorgegebenen Zeitfensters aufreibend (binnen Monatsfrist zu erheben, vollständig zu begründen, erforderliche Beweismittel angeben, §§...mehr

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FF 09/2024, Festsetzung der... / 2 Anmerkung

I. Fehlende Rechnung Der ehemalige Mandant hatte zum einen eingewandt, er habe keine Rechnung erhalten. Auf diesen Einwand ist das OLG nicht weiter eingegangen. Dabei hätte hierzu jedoch Anlass bestanden. Eine Vergütungsforderung ist nach § 10 Abs. 1 RVG nur dann durchsetzbar, wenn dem Mandanten zuvor eine ordnungsgemäße Rechnung erteilt worden ist. Solange der Mandant keine o...mehr

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Teil A: Rechtsmittel / 127 Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Vollmacht, Verteidigervollmacht [Rdn 1797]

Das Wichtigste in Kürze: Rdn 1798 Literaturhinweise: s. die Hinw. bei → Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Vo...mehr

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§ 5 Die Vertretung des Kläg... / 9. Auswahl der Beweismittel und Beweisprognose

Rz. 312 Ist der Mandant nicht beweispflichtig, sollten Gegenbeweise bezeichnet werden, um die Beweismittel des Prozessgegners entkräften zu können. Rz. 313 Stets ist festzustellen, welches Beweismittel am sichersten ist, wenn der Mandant über mehrere Beweismittel verfügt. Zeugenaussagen und Parteivernehmungen gelten als unzuverlässig. Soweit vorhanden, sollte vorrangig oder z...mehr

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§ 5 Die Vertretung des Kläg... / a) Antrag auf Vernehmung

Rz. 251 Gemäß § 447 ZPO kann jede Prozesspartei beantragen, dass der Beweispflichtige, mithin auch der Mandant, als Partei vernommen wird. Ist der Gegner einverstanden, kann das Gericht (muss aber nicht) die Partei vernehmen. Regelmäßig scheitert jedoch eine Vernehmung der eigenen Partei an einer Zustimmung des Gegners. Vor dem Beweisantritt ist klarzustellen, dass der Manda...mehr

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AGS 09/2024, Vertretungsber... / III. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung des BAG klärt höchstrichterlich eine für die anwaltliche Praxis sehr bedeutsame Frage. 1. Verfahrensrechtliche Ausgangssituation Nach höchstrichterlicher Rspr. (BAG RVGreport 2007, 354 [Hansens]; BGH RVGreport 2011, 117 [Ders.] = zfs 2011, 223 m. Anm. Hansens; BGH AnwBl 2017, 206; BGH RVGreport 2012, 38 [Ders.]) sind Zustellungen im PKH-Überprüfungsverfahren g...mehr

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§ 3 Die Mandatsannahme / V. Ablehnung eines Mandatsangebots

Rz. 14 Während einem Mandanten u.a. eine sorgfältige anwaltliche Fallbearbeitung geschuldet wird und dem Mandanten anwaltliche Berufspflichten (z.B. zur Verschwiegenheit) zugutekommen, sollte der Mandant seinem Anwalt Vertrauen entgegenbringen sowie sachgerechte Information liefern und die Gebühren zeitgerecht zahlen. Bei der Mandatsanbahnung sollte der Rechtsanwalt kritisch...mehr

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§ 3 Die Mandatsannahme / D. Belehrung über Gebühren/§ 49b Abs. 5 BRAO

Rz. 51 Auf die durch einen Vertragsschluss kraft Gesetzes entstehenden Anwaltsgebühren muss der Rechtsanwalt regelmäßig nicht ungefragt hinweisen, weil kein Mandant ein unentgeltliches Tätigwerden des Experten erwarten darf und dessen gesetzliche Gebühren auch durch eine schlichte Nachfrage in Erfahrung zu bringen sind. Nur auf Verlangen des Auftraggebers hat der Rechtsanwal...mehr

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§ 3 Die Mandatsannahme / E. Kündigung eines anderweitigen Mandats

Rz. 59 Die anwaltliche Verpflichtung umfasst eine Dienstleistung "höherer Art", welche aufgrund besonderen Vertrauens[40] übertragen worden ist, so dass sich beide Seiten jederzeit und ohne Angabe von Gründen vom Vertrag lösen können. Es gelten aber für den Rechtsanwalt auch Ausnahmen:mehr

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§ 2 Die finanziellen Aspekt... / II. Gebührenrechtliche Fragen

Rz. 26 Unter gebührenrechtlichen Aspekten ist die Übernahme eines Mandates problematisch, wenn erkennbar ist, dass dem Mandanten eine Insolvenz droht. Dann muss der Rechtsanwalt fürchten, seine Gebühren nicht mehr einfordern zu können oder erhaltene Leistungen sogar zurückzahlen zu müssen. Insofern muss der Rechtsanwalt Obacht geben, dass keine inkongruente Deckung gemäß § 1...mehr

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§ 4 Die außerprozessualen S... / IV. Keine anwaltliche Berufspflicht gegenüber der Rechtsschutzversicherung

Rz. 45 Der Rechtsanwalt braucht die Rechtsschutzversicherung nicht über den Fortgang der Angelegenheit zu informieren. Zwar gehen Mandanten und Rechtsschutzversicherungen zumeist bedenkenlos davon aus, dass der Rechtsanwalt der Versicherung gegenüber auskunftspflichtig sei, sodass es offensichtlich einer verbreiteten Handhabung entspricht, dass der Anwalt die Versicherung üb...mehr

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§ 3 Die Mandatsannahme / II. Unterlagen und Datensammlung

Rz. 38 Der Mandant kann schon vor dem (ersten) Besprechungstermin gebeten werden, zur Vorbereitung alle relevanten Unterlagen mitzubringen oder, wenn diese sehr umfangreich sind, ggf. schon vorher einzureichen. Rz. 39 Mittels eines Mandanten-Fragebogens sollten wichtige Angaben abgefragt werden (vielleicht kann der Mandant diesen schon im Wartebereich ausfüllen). Anhand diese...mehr

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§ 2 Die finanziellen Aspekt... / A. Einleitung

Rz. 1 Mandant und Rechtsanwalt haben auf die Wirtschaftlichkeit der Interessenwahrnehmung zu achten. Der rechtsschutzversicherte Mandant wird sich eher auf einen Rechtsstreit einlassen als ein Rechtssuchender, welcher neben dem Risiko, im Prozess zu unterliegen, auch noch Kosten und Gebühren fürchten muss. Besteht die Möglichkeit, Verfahrenskosten- oder Prozesskostenhilfe in...mehr

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§ 2 Die finanziellen Aspekt... / I. Mandatierung und Mandatsbeendigung

Rz. 22 Ist zu befürchten, dass der Mandant – speziell aufgrund einer drohenden Insolvenz – unzuverlässig ist und später gar nicht mehr reagieren wird, sollte sorgfältig geprüft werden, ob ein solches Mandat überhaupt angenommen wird. Es könnte eventuell ein Vorschuss gemäß § 9 RVG auf die anwaltlichen Gebühren verlangt werden, sodass das Mandat umgehend niederlegt werden kan...mehr

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Teil B: Rechtsbehelfe / 11 Antrag auf gerichtliche Entscheidung, Erkennungsdienstliche Behandlung [Rdn 182]

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§ 2 Die finanziellen Aspekt... / III. Hinweispflicht des Rechtsanwalts

Rz. 9 Deckungsanspruch besteht nur in Bezug auf den konkreten Streitgegenstand. Werden in einem gerichtlichen Vergleich weitere, streitwerterhöhende Punkte geregelt, welche kein Versicherungsfall gemäß der ARB sind, hat der Rechtsschutzversicherer die Mehrkosten zu tragen, wenn ein rechtlicher Zusammenhang mit dem unmittelbaren Gegenstand des Rechtsstreits vorhanden ist und ...mehr

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Teil A: Rechtsmittel / 15 Berufung, Ausbleiben des Angeklagten, Urlaub [Rdn 186]

Das Wichtigste in Kürze: Rdn 187 Literaturhinweise: s. die Hinw. bei → Berufung, Ausbleiben des Ang...mehr

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Teil B: Rechtsbehelfe / 62 Untersuchungshaft, Allgemeines [Rdn 847]

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§ 4 Die außerprozessualen S... / IV. Kostentragungspflicht des Anspruchsgegners

Rz. 125 Besteht ein Anspruch des Mandanten auf Kostentragung durch den Anspruchsgegner, welcher letzten Endes auch durchsetzbar erscheint, braucht der Mandant im Ergebnis nicht mit Gebühren belastet zu werden (auch wenn er als Auftraggeber gegenüber dem Rechtsanwalt zunächst zum Ausgleich der Rechnung verpflichtet bleibt). Daher sollte stets erwogen werden, ob eine Anspruchs...mehr