Fachbeiträge & Kommentare zu Mandant

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FF 02/2021, Kinder auf Best... / V. Zusammenfassung und Ausblick

Auch wenn der deutsche Gesetzgeber die Leihmutterschaft nach wie vor ablehnt, muss mit der Situation umgegangen werden, dass immer mehr Kinder in der Welt sind, die von einem Elternpaar, nämlich den Wunscheltern, gewollt und von einem anderen Elternteil, der Leihmutter, nicht gewollt sind. Das Wohl dieser Kinder, für das der Staat ebenso verantwortlich ist, wird in der Regel...mehr

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zfs 02/2021, Kostenfestsetz... / Leitsatz

1. Das RVG findet für Tätigkeiten eines Rechtsanwalts als Syndikusanwalt i.S.d. § 46 Abs. 3 BRAO keine Anwendung. 2. Die im Rahmen einer Tätigkeit als Syndikusanwalt erbrachten Leistungen sind deshalb nicht nach Maßgabe des RVG zu vergüten und damit vom unterlegenen Gegner auch nicht gem. § 91 Abs. 1 S. 1 und Abs. 2 ZPO zu erstatten. 3. Wird der als Syndikusanwalt beschäftigte...mehr

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AGS 02/2021, Darlegungs- un... / I. Sachverhalt

Der Kläger, ein Student, hatte vor dem VG Arnsberg zunächst selbst Klage gegen einen Notenbescheid der Fernuniversität Hagen erhoben. Der AStA hat dann den Kontakt zur Beklagten hergestellt. Bei dieser handelt es sich um eine auf Hochschul- und Prüfungsrecht spezialisierte, bundesweit tätige Anwaltskanzlei mit Hauptsitz in Köln und Kontaktstellen in Frankfurt a.M., Hamburg u...mehr

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AGS 02/2021, Volkommer/Greger/Heinemann, Anwaltshaftungsrecht, 5. Auflage 2021, Verlag C.H. Beck, 417 S., 89,00 EUR

Seit dem Erscheinen der ersten Auflage des von Volkommer begründeten Handbuchs vor gut 30 Jahren hat sich die Zahl der Rechtsanwälte in Deutschland vervielfacht. Zwar meldet jeder deutsche Anwalt seiner Berufshaftpflichtversicherung nur etwa alle vier bis fünf Jahre einen Versicherungsfall. Gleichwohl kommt dem Rechtsgebiet der Anwaltshaftung eine ganz erhebliche Bedeutung z...mehr

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AGS 02/2021, Darlegungs- un... / Leitsatz

Ein Rechtsanwalt, der einen Anwaltsvertrag unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen hat, muss darlegen und beweisen, dass seine Vertragsschlüsse nicht im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems erfolgen. Ist ein auf ein begrenztes Rechtsgebiet spezialisierter Rechtsanwalt deutschlandweit tätig, ...mehr

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AGS 02/2021, Änderungen der... / 3. Auswirkungen/Beispiele

Die Auswirkungen der Neuregelung verdeutlichen folgende Beispiele: Beispiel Es wird eine Unterbrechung der Hauptverhandlung von 90 Minuten angeordnet. Die Fortsetzung der Hauptverhandlung erfolgt aus vom Verteidiger nicht zu vertretenden Gründen erst nach zwei Stunden. [47] Für die Berechnung der Hauptverhandlungszeit gilt: Nicht berücksichtigungsfähig sind lediglich die (angek...mehr

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FF 02/2021, Kinder auf Best... / 3. Rechtslage, wenn die Leihmutter verheiratet ist

Wenn die Leihmutter verheiratet ist, muss nach deutschem Recht zunächst die rechtliche Vaterschaft des Ehemannes der Leihmutter nach § 1592 Nr. 1 BGB durch Anfechtung gem. §§ 1600 ff. BGB beseitigt werden. Das anwendbare Recht ergibt sich aus Art. 20 EGBGB.[29] Gem. Art. 20 S. 1 EGBGB kann die Anfechtung der Abstammung nach grundsätzlich jedem Recht erfolgen, nach dem die Ab...mehr

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AGS 02/2021, Anfall und Ers... / 2. Terminsgebühr nach dem RVG

Anders ist die gebührenrechtliche Situation hingegen bei der Terminsgebühr nach dem RVG. Diese entsteht für die Wahrnehmung des Verhandlungstermins, der mit Aufruf der Sache beginnt.[1] Dabei muss gerade die Sache aufgerufen sein, in der der Rechtsanwalt den Mandanten vertreten will.[2] Allerdings ist nicht zwingend erforderlich, dass die Sache förmlich aufgerufen worden ist...mehr

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zfs 02/2021, Was bleibt, wenn das Virus geht?

Es gibt genügend Weisheiten, die in der Krise Mut machen sollen und den gedrückten Blick aufrecht in die Zukunft richten lassen wollen: "In jedem Ende steckt immer auch Anfang" "Aus Schaden wird man klug" "Nach dem Spiel ist vor dem Spiel" So werden auch das Verkehrsrecht und die mit dem Verkehrsrecht befassten Personen positiv auf das gestimmt, was nach der Corona-Pandemie blei...mehr

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AGS 02/2021, Nachträgliche ... / IV. Bedeutung für die Praxis

Ein Strafkammerbeschluss, mit dem man im Grunde nichts anfangen kann. Denn nach den Entscheidungsgründen wird nicht klar, was die Kammer denn nun eigentlich meint und will. Entweder sieht man eine nachträgliche Erstreckung nicht als zulässig an – die h.M. ist anderer Auffassung (vgl. KG RVGreport 2012, 56 = RVGprof. 2012, 6 = StRR 2012, 78 = StraFo 2012, 292; OLG Celle JurBü...mehr

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zfs 02/2021, Kostenfestsetz... / 3 Anmerkung:

In diesem Kostenfestsetzungsverfahren ging es hin und her, was auch an dem Vorbringen der Parteien gelegen hat. Im Ergebnis ist die letzte Entscheidung des Rechtspflegers des LG Potsdam, mit der er dem Kostenfestsetzungsantrag der Kl. stattgegeben hat, richtig. Die Entscheidung des OLG Brandenburg gibt Anlass, sich ein wenig mit einigen Grundsätzen des Kostenfestsetzungsverf...mehr

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AGS 02/2021, Darlegungs- un... / IV. Darlegungs- und Beweislast

Stehe fest, dass der Unternehmer sowohl für die Vertragsverhandlungen als auch für den Vertragsschluss ausschließlich Fernkommunikationsmittel verwendet habe, werde nach § 312c Abs. 1 BGB widerleglich vermutet, dass der Vertrag im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems abgeschlossen worden sei. Es obliege dann dem Unternehmer – h...mehr

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zfs 02/2021, Rechtsanwalt a... / Sachverhalt

Der Kl. erhielt am 7.12.2018 ein Schreiben der P. Deutschland GmbH, mit dem ihm mitgeteilt wurde, dass aufgrund einer Rückrufaktion ein Software-Update an seinem Fahrzeug P. M. 3,0- Liter-V6 Diesel vorgenommen werde müsse. Der Kl. unterhält bei der Bekl. einen Rechtsschutzversicherungsvertrag, der den Verkehrsrechtsschutz umfasst. Vertragsinhalt sind u.a. die ARB 2016. Mit Sc...mehr

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AGS 02/2021, Erstattungsfäh... / III. Bedeutung für die Praxis

Die Frage der Notwendigkeit umfangreicher Fotokopien zur sachgemäßen Bearbeitung der Rechtssache und somit deren Erstattungsfähigkeit stellt in der Vergütungspraxis und insbesondere bei Abrechnung im Rahmen der Prozesskostenhilfe seit jeher eines der größeren Streitthemen dar. a) Zusammenhang von Auslagen und Beiordnung/Bestellung Maßgeblich für eine Erstattungsfähigkeit von A...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 3 Kanzleimanagement: Honoraranfragen per E-Mail und Telefon – So reagieren Sie richtig

Durch das Internet ist im Steuerberatungsmarkt eine hohe Transparenz entstanden und Mandanten vergleichen immer häufiger und intensiver die Angebote der einzelnen Kanzleien. Viele Mandanten sind dadurch honorarsensibler und wechselwilliger geworden. Immer wieder treten potenzielle Neumandanten per E-Mail oder Telefon mit einer Honoraranfrage an die Kanzlei heran. Interessente...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Honorargestaltung für Steue... / 2 Honorarsicherung: Besprechungen – häufiger als gedacht!

Der Arbeitsalltag des Steuerberaters ist geprägt von Besprechungen mit unterschiedlichsten Personen. Denn die steuerliche Expertise ist in vielen Bereichen, nicht nur von Mandanten, gefragt. Häufig werden Besprechungen über die Zeitgebühr nach § 13 StBVV abgerechnet. Mit § 31 StBVV gibt es jedoch eine weitere Regelung, die in einigen Fällen sogar einer Abrechnung nach § 13 St...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Honorargestaltung für Steue... / 1 Steuerberatung: Organ der Steuerrechtspflege nicht systemrelevant

Das Verwaltungsgericht Frankfurt/Oder kommt in einem Beschluss vom 13.5.2020 (Az. VG 6 L 227/20) zu dem Ergebnis, dass ein Steuerberater kein Organ der allgemeinen Rechtspflege, sondern gem. § 32 Abs. 2 Satz 1 StBerG lediglich ein (entbehrliches) Organ der Steuerrechtspflege ist. Daher schlussfolgern die Richter, dass die Steuerrechtspflege nicht als besonderer Teil der Rech...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Working out Loud für Steuerkanzleien

Bei "Working Out Loud" (WOL) handelt es sich um eine besondere Art des Netzwerkens, um ein konkretes persönliches Ziel zu erreichen. Die Grundregeln für einen sog. WOL-Circle sind dabei sehr einfach: 4 bis 5 Personen treffen sich 12 Wochen lang für je 1 Stunde (persönlich oder online). Jeder legt für sich zu Beginn ein individuelles Ziel fest. Es gibt also kein gemeinsames Ziel...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Entwicklungsgespräche: Mitarbeiter in Steuerkanzleien

Zusammenfassung Mit Mitarbeitergespräch meinen wir einen regelmäßig stattfindenden Gedankenaustausch zwischen Chefs und Mitarbeitern. Häufig bleibt es aber bei einem "netten" Gespräch – das einzige Ergebnis ist oft die Gehaltserhöhung. Damit wird die eigentliche Chance eines solchen Gesprächs verschenkt. Dieser Beitrag zeigt, wie Entwicklungsgespräche mit den 3 Phasen Vorber...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Innovationskultur in der Steuerkanzlei

Zusammenfassung Um eine Innovationskultur in der Steuerkanzlei zu etablieren gibt es 2 Grundvoraussetzungen. Erstens ist es wichtig, dass Innovation zur Chefsache gemacht wird und zweitens muss die Einstellung der Mitarbeiter passen. 1. Innovation ist Chefsache Viele von Ihnen beschäftigen sich ziemlich intensiv mit den notwendigen Veränderungen. Sie besuchen entsprechende Ver...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuerstraf- und Steuerordn... / 8.3 Kontrolle des Steuerberaters?

Fraglich ist, ob eine Pflicht zur Kontrolle des Arbeitsergebnisses des Steuerberaters besteht. In der Praxis der BuStra-Stellen der FÄ wird zuweilen recht undifferenziert darauf verwiesen, dass es den Steuerpflichtigen nicht gestattet sei, die zur Weiterleitung an die Finanzbehörde bestimmten Erklärungen und Anlagen "blindlings zu unterschreiben". Diese Formulierung, die man...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuerstraf- und Steuerordn... / 8.7 Mitteilung an das Gewerbezentralregister

Unter welchen Voraussetzungen eine BuStra Mitteilung an das Gewerbezentralregister über einen Bußgeldbescheid gegen einen Gewerbetreibenden macht, ist nicht klar bestimmt und damit für einen vom Bußgeldverfahren Betroffenen nicht vorhersehbar. Im Rahmen der Erörterungen eines Verfahrensabschlusses zwischen Verteidiger und BuStrafStelle – z. B. über die Alternative einer Verf...mehr

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Steuerstraf- und Steuerordn... / 11.4 Strafzumessung

Bei der Strafzumessung können in Steuerstrafverfahren insbesondere folgende Aspekte Bedeutung erlangen: Der Mitwirkung des Beschuldigten an der Aufklärung des Sachverhalts (z. B. dem Nachreichen von Steuererklärungen oder Steuervoranmeldungen) oder einem Geständnis muss erhebliche Bedeutung zukommen.[1] Dies gilt namentlich in den Fällen, in denen ohne die Mitwirkung des Besch...mehr

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Steuerstundungsmodelle: Zuw... / 2.4.1 Modellhafte Gestaltung

Die modellhafte Gestaltung ist Grundelement für die Verlustverrechnungsbeschränkung. Dies liegt insbesondere vor, wenn die Kriterien "vorgefertigtes Konzept" und "gleichgerichtete Leistungsbeziehungen" erfüllt sind. Diese beiden Kriterien sind jedoch lediglich beispielhaft. Letztendlich ist die Modellhaftigkeit nach den Gesamtumständen des Einzelfalls zu beurteilen. Eine mode...mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / c) Unerheblichkeit des Vorsteuerabzugs des Mandanten

Rz. 148 Die bisherige Verweisung in § 55 Abs. 1 S. 1 RVG auf § 104 Abs. 2 S. 3 ZPO hatte darüber hinaus zu weiteren Missverständnissen geführt. Aufgrund der vorgenannten Verweisungsregelung waren nämlich einzelne Gerichte der Auffassung, dass der Anwalt aus der Landeskasse keine Umsatzsteuer erhalte, wenn die von ihm vertretene Partei, der er beigeordnet oder für die er best...mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / aa) Einigungsgebühr

Rz. 268 Mit dieser Ergänzung wird klargestellt, dass eine Einigungsgebühr auch im Rahmen einer Beratung anfallen kann. Dies war bisher schon Rechtsprechung. Rz. 269 Hinweis Führt die Beratungstätigkeit des Rechtsanwalts zum Abschluss eines Einigungsvertrages, so erhält der Anwalt neben der Gebühr für die Beratung auch eine Einigungsgebühr nach Nr. 1000 VV RVG. AG Neumünster, U...mehr

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§ 3 Das neue Übergangsrecht / XXXVIII. Reisekosten

Rz. 120 Mit dem KostRÄG 2021 sind auch die Reisekosten des Anwalts angehoben worden, und zwar die Fahrtkosten mit dem eigenen Pkw (Nr. 7003 VV RVG) sowie die Tages- und Abwesenheitsgelder (Nr. 7005 VV RVG). Auch hier gilt die Übergangsregelung des § 60 RVG. Maßgebend ist also nicht, wann die Geschäftsreise ausgeführt wird, sondern der Tag der unbedingten Auftragserteilung zu...mehr

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AGS 01/2021, Rückzahlung ni... / IV. Praktische Auswirkungen

Kommt der Rechtsanwalt seiner Verpflichtung, nach Fälligkeit seine Vergütung abzurechnen und dabei auch die erhaltenen Vorschüsse zu berücksichtigen, nicht nach, so hat der Mandant den "schwarzen Peter", wenn er einen Rückzahlungsanspruch geltend machen will. Denn nach Auffassung des BGH[8] hat der Mandant die tatsächlichen Voraussetzungen des Rückzahlungsanspruchs darzulege...mehr

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zfs 01/2021, Wiedereinsetzungsantrag wegen Versäumung der Einspruchsfrist gegen einen Bußgeldbescheid

Hinweis "Sehr geehrte Damen und Herren," ich zeige an, dass mich Herr Mustermann mit seiner anwaltlichen Vertretung beauftragt hat. Eine Vollmachtkopie füge ich diesem Schreiben bei. Namens und im Auftrag des Betroffenen beantrage ich, dem Betroffenen wegen Versäumung der Einspruchsfrist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren. Zugleich lege ich gegen den Bußgeldbes...mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / a) Anrechnung einer Wahlanwaltsvergütung

Rz. 161 In § 15a Abs. 2 RVG hat der Gesetzgeber eine klare Anrechnungsregelung eingeführt. Anlass war die Streitfrage, wie auf die aus der Landeskasse zu zahlende Vergütung anzurechnen ist, wenn der Anwalt bereits Wahlanwaltsgebühren erhalten hatte. Rz. 162 Hauptanwendungsfall war die Anrechnung einer Geschäftsgebühr. Rz. 163 Beispiel: Der Anwalt war außergerichtlich nach eine...mehr

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AGS 01/2021, Rückzahlung ni... / [Ohne Titel]

In der Praxis stellt sich gelegentlich die Frage, was der Mandant unternehmen kann, wenn sein Rechtsanwalt nach Beendigung des Mandats den geleisteten Vorschuss nicht abgerechnet hat und der Mandant der Auffassung ist, er habe seinem Anwalt mehr gezahlt als diesem an Vergütung angefallen ist.mehr

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AGS 01/2021, Kündigung des ... / III. Schwer wiegende Pflichtverletzung erforderlich

Auf der Grundlage bejaht der BGH zwar grds. einen nach Kündigung des Mandats fälligen (§ 8 RVG) Vergütungsanspruch des Klägers, dieser könne gleichwohl aber i.H.v. 925,23 EUR nicht den Ausgleich seiner Kostennote verlangen. Die Kündigung des Rechtsanwalts könne mit erheblichen finanziellen Folgen für den Mandanten verbunden sein, der – wenn die Kündigung während eines laufen...mehr

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AGS 01/2021, Rückzahlung ni... / III. Verjährung des Rückzahlungsanspruchs

Gem. § 195 BGB verjährt der aus §§ 675, 667 BGB herzuleitende Anspruch auf Rückzahlung eines nicht verbrauchten Vorschusses innerhalb von drei Jahren. Gem. § 199 Abs. 1 BGB beginnt die Verjährungsfrist mit Ablauf des Jahres, in welchem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den anspruchsbegründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohn...mehr

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AGS 01/2021, Kündigung des ... / IV. Keine schwerwiegende Pflichtverletzung des Beklagten

Auf der Grundlage hatte der Kläger nach Auffassung des LG keinen Grund dargelegt, der ihn berechtigt habe, ohne vorherige Abmahnung und Hinweis auf eine mögliche Mandatsniederlegung, den Anwaltsvertrag zu kündigen. Soweit der Kläger auf den Nichtausgleich der Rechnung vom 22.3.2018 trotz Fristsetzung bis zum 30.4.2018 abstelle, sei zu berücksichtigen, dass die Rechnung nicht...mehr

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AGS 01/2021, KostRÄG 2021: ... / 13. Selbstständiges Beweisverfahren

Selbstständiges Beweisverfahren und Hauptsacheverfahren sind jeweils eigene Angelegenheiten. Daher ist die Anwendung des jeweiligen Gebührenrechts gesondert zu prüfen.[17] Beispiel 27 Der Mandant hatte dem Anwalt im Mai 2020 den Auftrag zur Durchführung eines selbstständigen Beweisverfahrens erteilt. Nach Abschluss des Beweisverfahrens erteilt der Mandant im Januar 2021 den A...mehr

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AGS 01/2021, Rückzahlung ni... / II. Darlegungs- und Beweislast des Auftraggebers

Für die tatsächlichen Voraussetzungen des Herausgabeanspruchs ist der Auftraggeber darlegungs- und beweispflichtig.[3] Der Mandant hat somit in einem Rückzahlungsprozess darzulegen und ggf. zu beweisen, welche Vergütung seinem Rechtsanwalt angefallen ist und welchen Betrag er hierauf als Vorschuss an den Anwalt gezahlt hat. Dies gilt auch dann, wenn der Rechtsanwalt seiner n...mehr

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§ 3 Das neue Übergangsrecht / XLII. Selbstständiges Beweisverfahren

Rz. 136 Selbstständiges Beweisverfahren und Hauptsacheverfahren sind jeweils eigene Angelegenheiten. Daher ist die Anwendung des jeweiligen Gebührenrechts gesondert zu prüfen.[30] Siehe auch Rdn 54. Rz. 137 Beispiel: Der Mandant hatte dem Anwalt im Mai 2020 den Auftrag zur Durchführung eines selbstständigen Beweisverfahrens erteilt. Nach Abschluss des Beweisverfahrens erteilt...mehr

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AGS 01/2021, Rückzahlung ni... / I. Anspruchsgrundlage

Rechtsgrundlage für den Anspruch auf Rückzahlung geleisteter Vorschüsse ist nicht § 812 BGB (ungerechtfertigte Bereicherung). Vielmehr ergibt sich der Rückzahlungsanspruch aus jedenfalls entsprechender Anwendung der §§ 675, 667 BGB .[1] Dieser Anspruch besteht unabhängig davon, ob der Rechtsanwalt seiner Verpflichtung nach Beendigung des Mandats seiner Verpflichtung auf Berec...mehr

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§ 3 Das neue Übergangsrecht / 2. Grundsatz (§ 60 Abs. 1 S. 3 RVG)

Rz. 32 Stehen einem beigeordneten oder bestellten Anwalt Ansprüche gegen die Staatskasse zu, ohne dass ein vorheriger Auftrag des Mandanten zugrunde liegt, wird auf das Datum der Beiordnung oder der Bestellung abgestellt. Das gilt dann auch, wenn später nachträglich noch ein Auftrag des Mandanten erteilt wird (§ 60 Abs. 1 S. 5 RVG). Rz. 33 Beispiel: Der Anwalt ist im Dezember...mehr

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AGS 01/2021, KostRÄG 2021: ... / c) Anknüpfung an Bestellung oder Beiordnung

Stehen einem beigeordneten oder bestellten Anwalt Ansprüche gegen die Staatskasse zu, ohne dass ein vorheriger Auftrag des Mandanten zugrunde liegt, wird auf das Datum der Beiordnung oder der Bestellung abgestellt. Das gilt dann auch, wenn später nachträglich noch ein Auftrag des Mandanten erteilt wird (§ 60 Abs. 1 S. 5 RVG). Beispiel 10 Der Anwalt war im Dezember 2020 als Pf...mehr

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§ 7 Änderungen der Umsatzst... / X. Vorschuss und Schlussrechnung

Rz. 50 Zu berücksichtigen ist, dass Vorschüsse, die der Anwalt berechtigterweise mit 19 % erhoben hat, jetzt im Nachhinein "rückzuvergüten sind", soweit der Steuersatz bei Fälligkeit 16 % beträgt. Rz. 51 Umgekehrt muss er einen mit 16 % erhobenen Vorschuss im Nachhinein mit 19 % versteuern und entsprechend an das Finanzamt nachzahlen. Diesen Mehrbetrag kann er dann auch vom M...mehr

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§ 7 Änderungen der Umsatzst... / I. Umsatzsteuerpflicht

Rz. 3 Grundsätzlich ist die Tätigkeit des Anwalts umsatzsteuerpflichtig, und zwar mit einem Steuersatz von 19 % (§ 12 Abs. 1 UStG). Ein Steuersatz von 7 % (§ 12 Abs. 2 UStG) ist in Ausnahmefällen zwar denkbar, hat in der Praxis aber keine Bedeutung.[2] Rz. 4 Allerdings ist zu berücksichtigen, dass es auch anwaltliche Mandate gibt, die gar nicht der Umsatzsteuer unterliegen. D...mehr

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§ 7 Änderungen der Umsatzst... / IV. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Besteuerung

Rz. 9 Maßgeblicher Zeitpunkt für die Berechnung der Umsatzsteuer ist der Tag, an dem der Anwalt seine Leistung erbringt, bzw. das Ende des Leistungszeitraums, in dem die Leistung ausgeführt worden ist. Dieser Zeitpunkt fällt grundsätzlich mit dem Zeitpunkt der gesetzlichen Fälligkeit der anwaltlichen Vergütung nach § 8 Abs. 1 S. 1 RVG zusammen. Es kommt also weder darauf an,...mehr

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§ 3 Das neue Übergangsrecht / XX. Erbe, Fortsetzung mit dem Erben

Rz. 82 Verstirbt der (bisherige) Mandant, so setzt sich das Mandat mit dem Erben bzw. den Erben fort, ohne dass der Auftrag durch diese(n) erneuert werden muss.[15] Daher bleibt es auch beim bisherigen Recht. Das gilt auch für die dann nach Nr. 1008 VV RVG eintretende Gebührenerhöhung (→ Hinzutreten weiterer Auftraggeber).mehr

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AGS 01/2021, In diesem Heft

Zum 1.1.2021 ist das Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 (KostRÄG 2021) in Kraft getreten. Kernstück der Novelle ist die Anhebung sämtlicher Gebührenbeträge. Nicht nur die Wertgebühren der Tabellen § 13 und § 49 RVG werden angehoben, sondern auch sämtliche Betrags- und Betragsrahmengebühren mit Ausnahme der Beratungshilfegebühr der Nr. 2500 VV. Der Anwalt muss daher wissen, in ...mehr

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§ 7 Änderungen der Umsatzst... / VII. Abrechnung bei Teilfälligkeiten

Rz. 40 In gerichtlichen Verfahren kann es zu Teilfälligkeiten im Rahmen einer einheitlichen Angelegenheit kommen. In diesen Fällen stellt sich die Frage, ob bei einer Teilfälligkeit nach § 8 Abs. 1 S. 2 RVG vor dem 30.6.2020 insoweit der Umsatzsteuersatz von 19 % verbleibt und nur die weitere Vergütung mit dem geringeren Steuersatz zu erheben ist. Die Beantwortung diese Frag...mehr

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zfs 01/2021, Vergütungsfest... / 3 Anmerkung:

Die Entscheidung des OLG Karlsruhe, der zuzustimmen ist, gibt Anlass, auf einige Probleme etwas näher einzugehen. Vergütungsfestsetzungsantrag des Mandanten Anträge auf Festsetzung der Vergütung durch den Auftraggeber sind in der Praxis sehr selten. Deshalb haben die Gerichte und die Verfahrensbeteiligten mit solchen Anträgen häufig Probleme. Das erforderliche Rechtsschutzinte...mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / b) Anrechnung nach Wertgebühren

Rz. 46 Kontrovers diskutiert worden ist die Frage bei der Anrechnung mehrerer Geschäftsgebühren auf eine Verfahrensgebühr bei Abrechnung nach dem Gegenstandswert. Solche Fallkonstellationen konnten auftreten, wenn außergerichtlich zunächst mehrere Angelegenheiten mit unterschiedlichen Gegenständen gegeben waren und im anschließenden gerichtlichen Verfahren dann alle Gegenstä...mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / b) Weitere Anwendungsfälle

Rz. 39 Über den Wortlaut hinaus ist § 14 Abs. 2 RVG auch dann anzuwenden, wenn es sich bei der anzurechnenden Gebühr nicht um eine Rahmengebühr handelt. Dass auch ein solcher Fall vorkommen kann, hat der Gesetzgeber offenbar nicht bedacht. Rz. 40 Beispiel: Der Anwalt wird vom Rechtsuchenden im Rahmen der Beratungshilfe in einer sozialrechtlichen Angelegenheit beauftragt, gege...mehr

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AGS 01/2021, Hartung/Scharmer, BORA/FAO - Kommentar zur Berufs- und Fachanwaltsordnung sowie den §§ 43 bis 59m BRAO, 7. vollständig überarbeitete Auflage, 2020, Verlag C.H. Beck, XXV, 1.418 S., 189,00 EUR

Mit der siebten Auflage ist der Begründer dieses Werkes ausgeschieden. Er hat durch seine liberale Kommentierung das anwaltliche Berufsrecht maßgeblich geprägt. Für die Neuauflage zeichnet sich nunmehr Hartmut Scharmer als Herausgeber verantwortlich. Bearbeitet wird das Werk von insgesamt neun Autoren. Der Kommentar befasst sich zum einen mit den Vorschriften der BORA, also ...mehr