Fachbeiträge & Kommentare zu Mandant

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Anspruch gegen den Rechtsuchenden

Rz. 84 Bei Beratungshilfe kann der Rechtsanwalt die in VV 2500 geregelte Beratungshilfegebühr nach VV 2500 i.H.v. 15 EUR nicht gegen die Staatskasse, sondern gem. § 44 S. 2 nur gegen den Rechtsuchenden geltend machen (vgl. auch § 8 Abs. 2 S. 1 BerHG). Nach S. 2 der Anm. zu VV 2500 kann die Gebühr erlassen werden. Verzichtet der Rechtsanwalt auf die Gebühr, kann er sie nicht ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Streitwertunabhängige Gebühren

Rz. 38 Wird das Einvernehmen für ein Verfahren hergestellt, in dem sich die Gebühren nicht nach dem Gegenstandswert richten, also insbesondere bei einem Einvernehmen für ein Strafverfahren oder ein sozialgerichtliches Verfahren nach § 3 Abs. 1 S. 1, erhält der Einvernehmensanwalt ebenfalls eine Geschäftsgebühr in Höhe der Gebühr, die ihm zustünde, wenn er als Bevollmächtigte...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / e) Einkommensverhältnisse des Auftraggebers

Rz. 44 Auch die Einkommensverhältnisse des Auftraggebers sind bei der Gebührenbestimmung zu berücksichtigen. Auszugehen ist dabei von den durchschnittlichen Einkommensverhältnissen in der BRD, wie sie das Statistische Bundesamt jährlich feststellt.[108] Der Einkommensdurchschnitt liegt heute bei ca. 2.300 EUR brutto in den alten Bundesländern und bei 2.000 EUR brutto in den ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / C. Kostenerstattung

Rz. 25 Die anteilige Versicherungsprämie ist stets zu erstatten, da sie zur gesetzlichen Vergütung des Anwalts nach § 91 Abs. 2 ZPO zählt. Die Höhe der anteiligen Prämie ist glaubhaft zu machen, in der Regel durch Vorlage der Abrechnung des Versicherers.[11] Der Auftraggeber wird sich dann möglicherweise den Einwänden ausgesetzt sehen,mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / (2) Erledigung der Hauptsache im Termin

Rz. 18 Kündigt der Anwalt des Beklagten schriftsätzlich einen Sachantrag an, wird dann jedoch die Hauptsache in der mündlichen Verhandlung übereinstimmend für erledigt erklärt, erhält er die ungekürzte 1,3-Verfahrensgebühr aus dem Hauptsachewert. Die volle Gebühr entsteht auch dann, wenn beide Parteien schriftsätzlich die Erledigung der Hauptsache ankündigen, da eine solche ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / gg) § 15a Abs. 1 und Staatskasse

Rz. 75 Teilweise wird statt § 15a Abs. 2 im Verhältnis zur Staatskasse die Anwendbarkeit von § 15a Abs. 1 bejaht, weil die Staatskasse die Vergütung an Stelle des bzw. neben dem Mandanten schuldet.[168] Die Beiordnung im Wege der PKH begründet ein öffentlich-rechtliches Schuldverhältnis und eine bürgschaftsähnliche Verpflichtung der Staatskasse als Hilfsschuldnerin. Die Beio...mehr

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AGS 06/2021, Zeittakt bei V... / III. Reisezeit nicht als normale Tätigkeitszeit abrechenbar

Zur Reisezeit vertritt das LG die Auffassung, dass die Auslegung der Honorarvereinbarung aus Sicht eines objektiven Empfängers, §§ 133, 157 BGB, sowie die Anwendung der §§ 305 ff. BGB ergebe, dass die Reisezeit nicht als Tätigkeit der Rechtsanwälte mit dem vereinbarten Stundenlohn der allgemeinen Beratung abgerechnet werden könne. Begründet wird dies damit, dass die streitgeg...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Verfahrensgebühr VV 6100

Rz. 44 Vertritt der Anwalt den Mandanten im Bewilligungsverfahren vor dem Bundesamt für Justiz (§§ 87 ff. IRG), so handelt es sich zwar um eine außergerichtliche Tätigkeit. Diese richtet sich jedoch nicht nach VV Teil 2 Abschnitt 3, da die Vorschriften nach VV Teil 2 Abschnitt 3 in Straf- und Bußgeldsachen grundsätzlich ausgeschlossen sind (VV Vorb. 2.3 Abs. 2), sondern es e...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Wirksamkeitsvoraussetzungen (Abs. 2)

Rz. 31 Abs. 2 zwingt die Parteien, die kalkulatorischen Grundlagen des Erfolgshonorars und die dafür geltenden Bedingungen in der Vergütungsvereinbarung schriftlich zu fixieren. So soll dem Mandanten die Bedeutung der Vereinbarung einer erfolgsbasierten Vergütung unter besonderer Berücksichtigung des Zuschlags im Erfolgsfall verdeutlicht werden.[32] Die Angaben gemäß Abs. 2 ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Klageverfahren ohne Vorbefassung

Rz. 20 War die Angelegenheit besonders umfangreich und schwierig und hatte eine überragende Bedeutung für den Mandanten, so dass die Verfahrensgebühr nach VV 3102 in Höhe der Höchstgebühr anfällt, so entsteht auch die Einigungs- oder Erledigungsgebühr in dieser Höhe:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Erstattungspflicht des Gegners (§ 9 BerHG)

Rz. 86 Nach § 9 BerHG gehen Kostenerstattungsansprüche des Mandanten gegen den Gegner auf den Rechtsanwalt über. Dieser kann die Kostenerstattungsansprüche im eigenen Namen geltend machen. Durch diesen gesetzlichen Forderungsübergang sind etwaige Kostenerstattungsansprüche sowohl einer Aufrechnung durch den Gegner als auch einer durch einen Dritten entzogen. Der Anspruch bes...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / (3) Anrechnung nach Kopfteilen

Rz. 57 Bei dieser Berechnungsvariante wird die erhöhte Verfahrensgebühr des Mahnverfahrens durch die Anzahl der Mandanten d.h. nach Kopfteilen aufgeteilt. I. Mahnverfahrenmehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Verzicht im Falle von Beratungshilfe (Abs. 1 S. 3)

Rz. 21 Die Vorschrift des Abs. 1 S. 2 ist zum 1.1.2014 durch das Gesetz zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts eingeführt worden. Diese Regelung soll dem Anwalt die Möglichkeit eröffnen, unentgeltlich (pro bono) für den Rechtsuchenden tätig zu werden, wenn die Voraussetzungen für die Bewilligung von Beratungshilfe vorliegen. Nach dem bis dahin geltende...mehr

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AGS 06/2021, Widerruf/Anfec... / Leitsatz

Leasingverträge gehören zu den Miet-, Pacht- und ähnlichen Nutzungsverhältnissen und unterfallen der Spezialvorschrift der §§ 41 Abs. 1 und Abs. 2 GKG. Der Feststellungsantrag zwecks Widerruf/Anfechtung/Nichtigkeit/Beendigung eines Leasingvertrages wird mit dem einjährigen Betrag der zu zahlenden Leasingraten gem. § 41 Abs. 1 GKG bewertet (sofern nicht die zukünftige Laufzeit...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Vorüberlegungen

Rz. 111 Die Mehrfachvertretung hat gegenüber mehreren Einzelvertretungen für die Mandanten einen grundsätzlichen Vorteil: Sie reduziert das Kosten- und Liquiditätsrisiko. Das wirkt sich insbesondere dann aus, wenn entweder die vertretenen Rechtspositionen zweifelhaft erscheinen oder aber wenn diese zwar als stark eingeschätzt werden, jedoch die finanzielle Situation des Gegn...mehr

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Anhang zu 7008: Änderungen ... / A. Änderungen des Steuersatzes

Rz. 1 Durch Art. X des Zweiten Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise – Zweites Corona-Steuerhilfegesetz –[1] ist für die Zeit vom 1.7.2020 bis 31.12.2020 der allgemeine Umsatzsteuersatz von 19 % auf 16 % (§ 12 Abs. 1 UStG) sowie der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 % auf 5 % (§ 12 Abs. 1 UStG) herabgesetzt worden. Ab dem 1.1.2021...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Unbedingter Auftrag

Rz. 7 Für die Wahlanwaltsvergütung ist nach Abs. 1 S. 1 zunächst einmal auf das Datum der unbedingten Auftragserteilung zur jeweiligen Angelegenheit abzustellen. Ist der unbedingte Auftrag vor dem 1.1.2021 erteilt worden, gilt altes Recht; ist er nach dem 31.12.2020 erteilt worden, gilt neues Recht. Beispiel: Der Anwalt ist im Dezember 2020 beauftragt worden, eine Klage einz...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Sonstige Kosten

Rz. 46 Darüber hinaus sind alle sonstigen Kosten anlässlich einer Geschäftsreise vom Mandanten zu übernehmen, etwa Kosten der Gepäckaufbewahrung, notwendige Telegrafen- oder Fernsprechgebühren in Ausführung der Geschäftsreise, Kurtaxe, Reise- und Gepäckversicherung sowie Trinkgelder. Rz. 47 Bei Reisen mit dem eigenen Kraftfahrzeug können z.B. Kosten für die Benutzung einer Fä...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Grundgebühr (VV 6200)

Rz. 2 In VV 6200 ist die neu eingeführte Grundgebühr geregelt worden. Diese steht dem Rechtsanwalt einmalig zu, unabhängig davon, in welchen Verfahrensabschnitten er tätig geworden ist. Die Grundgebühr honoriert den Arbeitsaufwand, der einmalig mit der Übernahme des Mandats entsteht, also das erste Gespräch mit dem Mandanten und die Beschaffung der erforderlichen Information...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / j) Abtretung des Vergütungsanspruchs

Rz. 45 Die Abtretung des anwaltlichen Vergütungsanspruchs an einen anderen Rechtsanwalt ist berufsrechtlich ohne Einschränkungen möglich und in ihrer Wirksamkeit auch nicht von der Zustimmung des Mandanten (vgl. § 49b Abs. 4 BRAO) abhängig.[68] Zur Abtretung des Anspruchs an Rechtsanwälte und an Nicht-Rechtsanwälte wird auf § 55 Rdn 25 ff. verwiesen.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Abgeltungsbereich der VV 5107, 5109, 5111

Rz. 1 Die Verfahrensgebühren der VV 5107, 5109, 5111 decken sämtliche Tätigkeiten im gerichtlichen Verfahren ab mit Ausnahme:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Gegenstandswert

Rz. 36 Der Gegenstandswert richtet sich nach dem Wert des Rechtsmittelverfahrens, für das die Zulassung begehrt wird (§ 47 Abs. 3 GKG). Rz. 37 Der Wert muss mit dem späteren Revisions- oder Rechtsmittelverfahren nicht identisch sein, da sich infolge von Rechtsmittelerweiterung und Anschlussrechtsmittel oder ggf. einer teilweisen Erledigung des Rechtsmittels Veränderungen erge...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Vergütungsfestsetzungsverfahren

Rz. 88 Gegenüber dem Vergütungsprozess ist das Festsetzungsverfahren nach § 11 wesentlich zeit- und kostenökonomischer. Es hat daher gegenüber der Zivilklage prozessualen Vorrang; wenn und solange ein Festsetzungsverfahren möglich ist, fehlt es einer Klage am Rechtsschutzbedürfnis.[153] Voraussetzung ist freilich, dass die Vergütung für die Tätigkeit in einem gerichtlichen V...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Besprechungen mit dem Auftraggeber

Rz. 167 Nach Abs. 3 Nr. 2, 2. Hs. entsteht durch eine Besprechung mit dem Auftraggeber keine Terminsgebühr. Dass der Auftraggeber bei einem der in Abs. 3 genannten Termine anwesend ist, ist natürlich unschädlich. Es darf sich jedoch bei der Besprechung nicht um einen Termin handeln, der allein mit dem Mandanten durchgeführt wird.[202]mehr

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AGS 06/2021, Kostenentschei... / III. Bedeutung für die Praxis

1. M.E. zutreffend und eine für den Verteidiger ggf. wichtige Entscheidung. Denn: Die Entscheidung räumt dem (verurteilten) Angeklagten einen Auslagenerstattungsanspruch gegen die Staatskasse ein hinsichtlich der beiden hier entstandenen zusätzlichen Verfahrensgebühren Nr. 4142 VV (zur Nr. 4142 VV eingehend Burhoff/Volpert/Burhoff, RVG, 6. Aufl., 2021, Nr. 4142 VV Rn 1 ff.; ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Erste Tätigkeit des Prozessbevollmächtigten des Antragsgegners nach Widerspruchseinlegung durch Antragsgegner selbst

Rz. 11 Wird ein Rechtsanwalt für den Antragsgegner im Mahnverfahren erst tätig, nachdem der Antragsgegner persönlich Widerspruch eingelegt hat, erhält der Rechtsanwalt die Gebühr nicht für die Erhebung des Widerspruchs gegen den Mahnbescheid. Vielmehr ist VV 3307 so formuliert, dass der Rechtsanwalt die Verfahrensgebühr "für die Vertretung des Antragsgegners" erhält. Es komm...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Vertragliche Voraussetzungen schaffen

Rz. 120 Entscheidet sich der Anwalt für die Interessenvertretung von mehreren Personen, sollte er mit jeder einen eigenen Geschäftsbesorgungsvertrag schließen. Zum einen schuldet der Vertretene für die zu seinen Gunsten erbrachten anwaltlichen Leistungen grundsätzlich nur als Auftraggeber eine Vergütung, zum anderen haftet der Anwalt nur einem Vertragspartner wegen Schlechte...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 § 47 Abs. 1 enthält einen Vorschussanspruch des gerichtlich beigeordneten oder bestellten Rechtsanwalts gegen die Staatskasse. Das gilt auch für die in § 59a genannten Anwälte (§ 59a Rdn 9, 12 und 18). Die Regelung übernimmt den Grundgedanken aus § 9, der einen Vorschussanspruch des Wahlanwalts gegenüber seinem Mandanten regelt. Der beigeordnete oder bestellte Anwalt k...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Pauschgebühr

Rz. 58 Eine ausdrückliche Regelung des Vorschusses für die Pauschgebühr nach § 42 fehlt im Gegensatz zu § 51 Abs. 1 S. 5. Daraus kann jedoch nicht im Umkehrschluss gefolgert werden, dass ein Vorschuss hier nicht in Betracht käme. Die Regelung in § 51 Abs. 1 S. 5 ist erforderlich, weil sich für den bestellten Anwalt aus § 47 keine Vorschusspflicht ergibt. Beim Wahlanwalt verh...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Zusatzgebühr für mehr als fünf und bis acht Stunden Hauptverhandlung (VV 6209)

Rz. 4 Nach VV 6209 erhält der gerichtlich bestellte Rechtsanwalt zusätzlich zur Terminsgebühr nach VV 6208 eine Zusatzgebühr, wenn er mehr als fünf und bis acht Stunden an der Hauptverhandlung oder einer mündlichen Verhandlung teilnimmt. Der Zuschlag beträgt in diesem Fall 50 % der Terminsgebühr nach VV 6208. VV 6209 ist auf den gerichtlich bestellten oder beigeordneten Rech...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / E. ABC der Einzelrückstellungen in einem IFRS-Abschluss

Tz. 145 Stand: EL 44 – ET: 06/2021 Nachfolgend werden für die Praxis bedeutsame Anwendungsfälle für rückstellungsrelevante Tatbestände diskutiert. Soweit erforderlich, werden die Hinweise zum Ansatz durch solche zur Bewertung flankiert. Tz. 146 Stand: EL 44 – ET: 06/2021 Abbruchkosten/Abbruchverpflichtungen: Der Ansatz einer Rückstellung für Abbruchkosten ist bei Vorliegen eine...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VI. Auslagen

Rz. 58 Neben der Hebegebühr hat der Anwalt jeweils Anspruch auf Erstattung seiner Auslagen. So kann er insbesondere die Erstattung seiner Telekommunikationskosten verlangen,[54] die er – wie üblich – konkret nach VV 7001 oder pauschal nach VV 7002 berechnen kann. Zu beachten ist, dass jede Auszahlung eine eigene Pauschale auslöst. Rz. 59 Darüber hinaus steht dem Anwalt auch d...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / ee) Vorzeitige Beendigung

Rz. 69 Endet der Auftrag vor der Fertigstellung des Gutachtens, hängt die Entstehung der Vergütung nach Abs. 1 S. 1 wesentlich vom Inhalt der getroffenen Vereinbarung ab. Haben die Parteien keine eindeutige Regelung getroffen, hat gemäß §§ 133, 157 BGB eine Auslegung der Vereinbarung zu erfolgen. Führt auch sie zu keinem befriedigenden Ergebnis, ist im Zweifel eine Abgrenzun...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Zu vollstreckende Forderung ist höher als gepfändete Forderungen

Rz. 29 Der Umstand, dass mehrere Forderungen gepfändet werden, ist jedoch von Bedeutung für die in § 25 Abs. 1 Nr. 1, 2. Hs. getroffene Regelung. Beispiel: Entsprechend dem erteilten Mandat beantragt der Anwalt wegen einer Forderung des Mandanten gegen den Schuldner in Höhe von 7.500 EUR den Erlass eines einheitlichen Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses in zwei Forderunge...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 15. Terminsgebühr nach VV 3401

Rz. 218 Hat der Anwalt keinen umfassenden Verfahrensauftrag, sondern beschränkt sich sein Auftrag auf die Vertretung in einem Termin, erhält er hierfür eine Verfahrensgebühr gemäß VV 3401 in Höhe der dem Verfahrensbevollmächtigten zustehenden Verfahrensgebühr. Der Tätigkeit nach handelt es sich um eine Terminsgebühr, die gleichwohl als Verfahrensgebühr bezeichnet wird. Rz. 2...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VIII. Verjährung, §§ 194 ff. BGB

Rz. 108 Die Vorschrift des Abs. 1 S. 2 stellt darüber hinaus klar, dass die Abrechnung auf den Ablauf der Verjährung keinen Einfluss hat. Auch dann, wenn der Anwalt nicht abrechnet, beginnt also die Verjährung zu laufen. Es kann daher vorkommen, dass die Vergütung des Anwalts verjährt ist, bevor sie jemals einforderbar war. Beispiel: Der Auftrag war am 22.11.2017 erledigt. A...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Isolierte Reisekostenvereinbarung

Rz. 57 Angesichts der restriktiven Rechtsprechung sowie der zahlreichen Streitfragen, die auftreten können, empfiehlt es sich, bei abzusehender umfangreicher Reisetätigkeit auch dann eine Vereinbarung mit dem Mandanten zu treffen, wenn es im Übrigen bei der gesetzlichen Vergütung bleiben soll. Zulässig sind dabei auch Vereinbarungen, die ausschließlich die Reisekosten betref...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Vorsorgliche Beschwerde

Rz. 59 Die Verfahrensgebühr ist auch ungemindert erstattungsfähig, wenn eine Beschwerde nur fristwahrend eingelegt worden ist, selbst wenn der Gegner darum gebeten wurde, sich noch nicht zu bestellen.[84] Denn diese entsteht bereits dann in voller Höhe und endgültig, wenn der Anwalt im Auftrag seines Mandanten prüft, ob infolge der Beschwerdeeinlegung etwas zu veranlassen is...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / h) Unbenannte Merkmale

Rz. 56 Die Aufzählung der Bemessungskriterien in Abs. 1 ist nicht abschließend. Auch weitere, nicht explizit genannte Merkmale können daher in die Bestimmung der Gebühr einfließen. Das Gewicht eines solchen Merkmals ist nicht per se geringer, als das eines ausdrücklich in Abs. 1 genannten Merkmals. Auch dort unerwähnte Kriterien können im Einzelfall ein überragendes Gewicht ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Zusatzgebühr für mehr als fünf und bis acht Stunden Hauptverhandlung (VV 6205)

Rz. 4 Nach VV 6205 erhält der gerichtlich bestellte Rechtsanwalt zusätzlich zur Terminsgebühr nach VV 6204 eine Zusatzgebühr, wenn er mehr als fünf und bis acht Stunden an der Hauptverhandlung oder einer mündlichen Verhandlung teilnimmt. Der Zuschlag beträgt in diesem Fall 50 % der Terminsgebühr nach VV 6204. VV 6205 ist auf den gerichtlich bestellten oder beigeordneten Rech...mehr

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AGS 06/2021, Kosten in Unte... / 7. Auslagen

Der Anwalt kann neben den Gebühren die in Teil 7 VV vorgesehenen Auslagen geltend machen. Das gilt insbesondere für die Postpauschale Nr. 7002 VV, die in jeder Angelegenheit und jedem Rechtszug gesondert anfällt. Daneben kommen insbesondere Reisekosten nach Nrn. 7003–7006 VV in Betracht. Sie können z.B. für die Fahrt zu Gerichtsterminen oder Besprechungen mit dem Mandanten an...mehr

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Anhang zu 7008: Änderungen ... / III. Pauschalvereinbarung

Rz. 26 Haben die Parteien ein Pauschalhonorar vereinbart, so ist auch hier zu differenzieren. Sind mehrere Pauschalen für bestimmte Zeiträume vereinbart, dürften abgrenzbare Teilleistungen vorliegen, so dass es jeweils auf die Fälligkeit der Teilpauschalen ankommt. Beispiel: In einer Unterhaltssache haben die Parteien eine Vereinbarung geschlossen, wonach der Anwalt für die a...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Vergütung des beigeordneten Anwalts aus der Staatskasse

Rz. 78 Schuldet die Staatskasse einem beigeordneten Anwalt zwar eine wertbezogene Vergütung, jedoch nur die verminderten Gebühren nach § 49 , so kann sich angesichts der Gebührenobergrenze bei Werten über 50.000 EUR (bis 31.12.2020: über 30.000 EUR) der Sonderfall ergeben, dass sich eine Werterhöhung gem. § 22 Abs. 1 durch Addition der Werte verschiedener Gegenstände gebühren...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Aktenversendungspauschale

Rz. 24 Für die Übersendung von Gerichtsakten und Akten der Staatsanwaltschaft wird nach GKG-KostVerz. 9003, FamGKG-KostVerz. 2003 und GNotKG-KostVerz. 31003 eine Pauschale erhoben. Ähnliche Regelungen finden sich in entsprechenden Verwaltungsvorschriften. Rz. 25 Die Pauschale ist sofort fällig (§ 9 Abs. 2 GKG, § 11 Abs. 2 FamGKG, § 9 Abs. 2 GNotKG). Rz. 26 Der Auslagentatbesta...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Allgemeines

Rz. 41 Voraussetzung dafür, dass der Anwalt Reisekosten abrechnen darf, ist, dass eine Geschäftsreise i.S.d. Abs. 1 S. 2 vorliegt. Der früher umstrittene Begriff der Geschäftsreise war bereits durch das KostRÄndG 1994 per Legaldefinition in § 28 Abs. 1 S. 2 BRAGO geklärt worden. Diese Regelung ist unverändert in das RVG aufgenommen worden und findet sich in Abs. 2. Rz. 42 Für...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Mittelloser Pflegling

Rz. 254 Ist der Pflegling mittellos, trifft den anwaltlichen Pfleger ebenso wie den anwaltlichen Berufsbetreuer die Pflicht zur kostensparenden Amtsführung. Er muss daher für eine gerichtliche Vertretung eines mittellosen Pfleglings Prozesskostenhilfe beantragen und kann auch bei deren Versagung als Aufwendungsersatz gem. § 1835 Abs. 3 und 4 BGB gegenüber der Staatskasse jed...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Ermessen des Rechtsanwalts beim Arbeitsgang

Rz. 211 Letztlich bestimmt zwar der Rechtsanwalt, in wie vielen Arbeitsgängen er tätig wird. Dem Rechtsanwalt ist hierbei aber wie bei der Frage der Anlage von Dateien (vgl. Rdn 167) ein gewisser Ermessensspielraum einzuräumen.[316] Maßgebend ist letztlich, wie viele Arbeitsgänge ein vernünftiger Rechtsanwalt bei zweckdienlicher und für den Mandanten kostensparender Arbeitsw...mehr

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Vorbemerkung zu §§ 23 ff. / I. Kein gerichtliches Verfahren möglich

Rz. 6 Der Grundsatz des § 23 Abs. 1 S. 1, wonach sich der Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit nach den für die Gerichtsgebühren geltenden Wertvorschriften richtet, wird durch § 23 Abs. 1 S. 3 auf Tätigkeiten außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens übertragen. Voraussetzung ist, dass der Gegenstand der Tätigkeit auch Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens sein könn...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / C. Gegenstandswert

Rz. 47 Gemäß § 1 S. 1 bemisst sich die Vergütung eines Rechtsanwalts nach dem RVG und werden die Gebühren gemäß § 2 grundsätzlich nach dem Gegenstandswert berechnet. Abweichend hiervon kann der Anwalt durch Vereinbarung mit dem Mandanten auch eine andere Höhe der Vergütung festlegen. Bereits daraus ergibt sich, dass weder das Schiedsgericht noch die Parteien selber eine rech...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Recht oder Rechtsverhältnis

Rz. 50 Der Begriff des gebührenrechtlichen Gegenstandes ist vom Gesetzgeber nicht näher bestimmt worden. Es geht hierbei um den Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit. Maßgeblich ist allein der sachliche Gehalt dieser Tätigkeit ungeachtet der jeweiligen Person desjenigen, für den der Anwalt tätig wird.[152] Das folgt ohne weiteres aus der gesetzlichen Vorgabe in Anm. Abs. 1, ...mehr