Fachbeiträge & Kommentare zu Mandant

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Allgemeines zum Arbeitsgeri... / 4.3.2 Umfang der Bewilligung

Die Prozesskostenhilfe kann auch schon vor Durchführung eines Hauptsachverfahrens beantragt werden, indem zunächst nur Prozesskostenhilfe beantragt wird, ohne dass bereits eine Klage eingereicht wird. Mit dem KostRÄG gilt seit dem 1.1.2021, dass sich die Beiordnung des Rechtsanwalts im Fall eines Mehrvergleichs gemäß § 48 RVG n. F. auch auf alle mitgeregelten, nicht anhängige...mehr

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Akteneinsicht im Steuerstra... / 4. Unterbrechung der Verjährung durch Akteneinsicht

Bei der Entscheidung, ob Akteneinsicht beantragt werden soll, muss die Gefahr gesehen werden, dass hierdurch in Einzelfällen eine Verjährungsunterbrechung nach § 78c Abs. 1 Nr. 1 StGB herbeigeführt werden kann. Dies, wenn dem Mandanten bzw. seinem Verteidiger erst durch die Akteneinsicht bekannt wird, dass gegen den Mandanten ein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden ist. ...mehr

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Schätzung der Besteuerungsg... / [Ohne Titel]

RAin/FAinStR Natascha Katemann, Betriebswirtin (B.Sc.)[*] Sind Besteuerungsgrundlagen im Besteuerungsverfahren nicht zu ermitteln, so werden sie vom FA geschätzt. Wenn auch ein Steuerstrafverfahren gegen den Mandanten anhängig ist, stellt sich die Frage, ob und wie die Schätzungen dort behandelt werden. Bei der steuerrechtlichen Beurteilung bestimmt der BFH die Regeln. In str...mehr

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Schätzung der Besteuerungsg... / I. Einleitung

Sind die Besteuerungsgrundlagen im Besteuerungsverfahren nicht zu ermitteln, so werden sie regelmäßig durch das FA geschätzt. Wenn neben dem Besteuerungsverfahren auch ein Steuerstrafverfahren gegen den Mandanten anhängig ist, stellt sich die Frage, ob und wie die Schätzungen im Steuerstrafverfahren behandelt werden. Im Gegensatz zur steuerrechtlichen Beurteilung, bei der der...mehr

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Schätzung der Besteuerungsg... / III. Fazit

Eine Schätzung der Besteuerungsgrundlagen ist grundsätzlich auch im Steuerstrafverfahren möglich, unterliegt jedoch strengeren Voraussetzungen als im Besteuerungsverfahren. Daher sollte bei Schätzungen im Steuerstrafverfahren immer genau hingeschaut werden, um unangenehme Folgen für den Mandanten abzuwenden. Service: Bruschke, Überprüfung von Schätzungen im gerichtlichen Ver...mehr

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Akteneinsicht im Steuerstra... / I. Einleitung

Der Kampf um die Akteneinsicht[1] zählt zu den Kernstücken der Verteidigung im (Steuer-)Strafverfahren und ist fundamental für die Gestaltung einer effektiven Strafverteidigung. Zur Wahrnehmung seiner Aufgaben, der aktiven Kontrolle der Ermittlungsbehörden in allen Verfahrensstadien, dem Schutz des Mandanten sowie zur Einführung entlastender Beweise in das Verfahren, ist ein...mehr

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Akteneinsicht im Steuerstra... / VIII. Elektronische Akte und Akteneinsicht

Für elektronisch geführte Akten ist zum Jahr 2018 mit § 32f StPO eine Sondervorschrift geschaffen worden.[96] Die Vorschrift regelt lediglich das Verfahren der Akteneinsicht in elektronisch geführte Akten, nicht aber das Recht auf Akteneinsicht selbst. Die Einsicht in die elektronische Akte setzt also voraus, dass aufgrund von anderweit geregelten Anspruchsgrundlagen ein sol...mehr

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§ 2 Die Gesellschaft bürger... / IV. Haftung des eintretenden Gesellschafters (§ 721a BGB)

Rz. 265 Die Neuregelung des § 721a BGB – die § 130 HGB alt (sowie der Neuregelung des § 127 HGB) nachgebildet ist und in Ergänzung zu § 721 BGB sicherstellt, dass auch der in eine GbR eintretende Gesellschafter für die zu diesem Zeitpunkt bereits begründeten Gesellschaftsverbindlichkeiten unbeschränkt persönlich haftet (Haftung für Altverbindlichkeiten)[506] – hat folgenden ...mehr

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Geleitwort

Nun schon in der 11. Auflage erscheint das Buch "Schadensverteilung bei Verkehrsunfällen" und hilft dem Praktiker, die zahlreiche Rechtsprechung in diesem Bereich zu überblicken und auf den konkret vorliegenden Fall anzuwenden. Ein Alleinstellungsmerkmal ist dabei die optische Unterstützung mittels grafischer Darstellung der Unfallsituationen. Gerade auch für den Laien hilfre...mehr

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§ 1 Einführung / E. Zusammenfassung

Rz. 89 Die Reform des Personengesellschaftsrechts führt zu folgenden wesentlichen Neuerungen:mehr

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§ 3 Die offene Handelsgesel... / 2. Freiberufler-OHG

Rz. 21 Auch eine Gesellschaft, deren Zweck die gemeinsame Ausübung Freier Berufe durch ihre Gesellschafter ist, ist nach § 107 Abs. 1 S. 2 HGB – in Anknüpfung an die Eintragungsoption des § 107 Abs. 1 S. 1 HGB [19] – OHG,[20]mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 80... / 1.8.4 Mangel der Vollmacht

Rz. 31 Die Rechtswirksamkeit der Vollmachtserteilung setzt voraus, dass kein Mangel der Vollmacht[1] vorliegt. Ein rechtlich relevanter "Mangel der Vollmacht" ist insbesondere gegeben[2], wenn diese gar nicht erteilt worden ist. Das Fehlen der Beteiligtenfähigkeit und der Handlungsfähigkeit führt zur Unwirksamkeit der Vollmachtserteilung. Demgegenüber wird im Hinblick auf die...mehr

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AGS 04/2023, Hinne/Klees/Müllerschön/Winkler/Zastrow, Vereinbarungen mit Mandanten

Von Dirk Hinne, Hans Klees, Albrecht Müllerschön, Klaus Winkler und Marc Zastrow. 5. Aufl., 2023. Nomos Verlag, Baden-Baden. 305 S., 49,00 EUR Das nunmehr bereits in 5. Aufl. vorliegende Handbuch ist ein unverzichtbares Nachschlagewerk, wenn es um die Gestaltung rechtssicherer Vergütungsvereinbarungen, Mandatsbedingungen oder Haftungsbeschränkungen geht. Neu aufgenommen in da...mehr

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AGS 04/2023, Der (Haft-)Zus... / 2. Nicht auf freiem Fuß

Die Gebühr mit Zuschlag setzt nur voraus, dass der Beschuldigte sich nicht auf freiem Fuß befindet. Weshalb der Mandant nicht auf freiem Fuß ist, ist für das Entstehen der Zuschlagsgebühr unerheblich (s. IV., 1.). In der Praxis wird am häufigsten der Fall der Untersuchungshaft des Beschuldigten sein. Die Vorschrift gilt jedoch – wie schon § 83 Abs. 3 BRAGO – auch dann, wenn d...mehr

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AGS 04/2023, Der (Haft-)Zus... / 3. Dauer der Freiheitsbeschränkung

Für das Entstehen einer Zuschlagsgebühr ist es unerheblich, wie lange der Beschuldigte/Mandant sich nicht auf freiem Fuß befunden hat.[24] Entscheidend ist allein, dass er in dem Verfahrensabschnitt, für den die Zuschlagsgebühr entstehen soll, überhaupt irgendwann nicht auf freiem Fuß, also i.d.R. inhaftiert oder untergebracht war.[25] Das ist auch der Fall, wenn der Mandant...mehr

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AGS 04/2023, Zeitschriften aktuell

Rechtsanwalt Norbert Schneider, Haftzuschlag auch für den Nebenklagevertreter?, NJW-Spezial 2023, 27 Befindet sich der Beschuldige nicht auf freiem Fuß, entsteht nach Vorbem. 4 Abs. 4 VV die Gebühr mit Zuschlag. In seinem Beitrag befasst sich der Autor mit der in der Rspr. umstrittenen Frage, ob auch der Rechtsanwalt, der nicht den Beschuldigten vertritt, den Haftzuschlag ber...mehr

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AGS 04/2023, Der (Haft-)Zus... / 1. Allgemeines

Der Rechtsanwalt verdient die erhöhte Gebühr, wenn sich der Beschuldigte / sein Mandant nicht auf freiem Fuß befindet. Weitere Voraussetzungen hat die Gebühr nicht. Der Begriff "nicht auf freiem Fuß" ist weit auszulegen. Gemeint ist jede (behördliche) Anordnung, die den Betroffenen in der Wahl seines Aufenthaltsortes beschränkt.[6] Dieser Sinn und Zweck der Regelung erfasst ...mehr

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AGS 04/2023, Der (Haft-)Zus... / V. Höhe des Zuschlags

Bei einer Gebühr mit Zuschlag ist die Höchstgebühr des Betragsrahmens bzw. der Festbetrag der gesetzlichen Gebühr des Pflichtverteidigers jeweils um 25 % angehoben. Der Gebührenrahmen ist also gegenüber der jeweiligen "Grundgebühr" erhöht. Die Gebühr entsteht, wenn der Mandant nicht auf freiem Fuß ist, immer aus dem erhöhten Rahmen. Damit wird (unnötiger) Streit im Kostenfes...mehr

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AGS 04/2023, Der (Haft-)Zus... / I. Allgemeines

Die Gebühren mit Zuschlag sind gegenüber der "normalen" Gebühr im Gebührenrahmen erhöht. Wann der Rechtsanwalt diese Gebühr mit einem erhöhten Gebührenrahmen erhält, regelt Vorbem. 4 Abs. 4 VV. Danach verdient der Rechtsanwalt/Verteidiger diese erhöhte Gebühr, wenn sich der Beschuldigte/sein Mandant nicht auf freiem Fuß befindet. Durch diese erhöhten Gebühren sollen diejenig...mehr

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AGS 04/2023, Terminsvertret... / V. Haftzuschlag

Rechtsanwalt R 2 stehen demnach für seine erbrachte Pflichtverteidigertätigkeit die Grundgebühr mit Zuschlag nach Nr. 4101 VV, die Terminsgebühr mit Zuschlag nach Nr. 4103 VV und die Auslagenpauschale für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen nach Nr. 7002 VV zu. Der Haftzuschlag entstehe auch dann, wenn der Mandant zunächst nur vorläufig festgenommen wurde (vgl. Gero...mehr

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zfs 04/2023, Nachholung der... / 3 Anmerkung:

Mit nur wenigen Sätzen hat der BGH zutreffend ausgeführt, dass ihm die Korrektur seines eigenen Versehens, es unterlassen zu haben, gem. § 101 Abs. 1 ZPO auch über die Kosten der Streitverkündung zu entscheiden, nicht mehr möglich ist. Unterlassene Entscheidungen In der Hektik des Alltags kommt es leider nicht selten vor, dass Gerichte eine Entscheidung über einen Teil des ihn...mehr

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AGS 04/2023, Kostenerstattu... / III. Bedeutung für die Praxis

1. AG bejaht Erstattungsfähigkeit zu Recht Die Entscheidung ist zutreffend und entspricht der fast einhelligen amtsgerichtlichen Rspr. und Praxis (s. N. Schneider, AGS 2022, 529 ff.). Das Gericht stellt zu Recht klar, dass die Kosten, die ein Anwalt im Einverständnis mit seinem Mandanten für die Einschaltung von Hilfspersonen aufwendet, diesem nach Vorbem. 7 Abs. 1 S. 2 VV i.V...mehr

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AGS 04/2023, Der (Haft-)Zus... / VI. Höhe der jeweiligen Gebühr

Die jeweils angemessene Gebühr mit Zuschlag ist innerhalb des jeweiligen von der Gebühr mit Zuschlag vorgegebenen Gebührenrahmens unter Anwendung der Kriterien des § 14 Abs. 1 S. 1 RVG zu finden. Der Umstand der Inhaftierung oder Unterbringung an sich wird bei der Bemessung der konkreten Gebühr innerhalb des Rahmens nach § 14 Abs. 1 S. 1 RVG nicht (mehr) besonders berücksich...mehr

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AGS 04/2023, Der (Haft-)Zus... / II. Persönlicher Geltungsbereich

Der Zuschlag steht ggf. sowohl dem Wahlanwalt als auch dem gerichtlich beigeordneten oder bestellten Rechtsanwalt, also i.d.R. dem Pflichtverteidiger, zu. Für den Rechtsanwalt, der nur mit Einzeltätigkeiten beauftragt worden ist, wird ein Zuschlag nicht gewährt (vgl. Nrn. 4300 ff. VV). Die Vorbem. 4 Abs. 4 VV gilt für den Vertreter/Beistand des Nebenklägers "entsprechend". Da...mehr

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AGS 04/2023, Der (Haft-)Zus... / 1. Allgemeines

Gebühren mit Zuschlag können in allen Verfahrensabschnitten entstehen, also im vorbereitenden Verfahren (s. Nr. 4105 VV) und im gerichtlichen Verfahren in jedem Rechtszug. Auch die Grundgebühr kann mit Zuschlag anfallen (vgl. Nr. 4101 VV). Die Gebühr mit Zuschlag entsteht für jeden Hauptverhandlungstag (vgl. z.B. Nr. 4109 VV).[4] Endet das Verfahren durch Einstellung oder an...mehr

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zfs 04/2023, Alkoholverbot ... / II. Verwaltungsrechtliche Folgen

Für die beratende Tätigkeit des Rechtsanwaltes sind neben den unmittelbaren ordnungswidrigkeitenrechtlichen Sanktionen auch die verwaltungsrechtlichen Sanktionen von erheblicher Bedeutung. Sie sind nämlich der eigentliche Grund, weshalb die Verurteilung nach § 24c StVG auf jeden Fall aus Sicht des Betroffenen vermieden werden muss. Neben einem Punkt im FAER (Nr. 3.1.1 Anlage...mehr

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AGS 04/2023, Voraussetzunge... / III. Bedeutung für die Praxis

Der BGH hat zutreffend erkannt, dass ihm die Korrektur seines eigenen Versehens, es unterlassen zu haben, gem. § 101 Abs. 1 ZPO auch über die Kosten der Streitverkündung zu entscheiden, nicht mehr möglich war. 1. Unterlassene Nebenentscheidungen In der Hektik des Alltags kommt es leider nicht selten vor, dass Gerichte eine Entscheidung über einen Teil des ihnen unterbreiteten ...mehr

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AGS 04/2023, Der (Haft-)Zus... / 2. Katalog der erfassten Tätigkeiten

Abgegolten werden durch den (Haft-)Zuschlag u.a. die Schwierigkeiten bzw. Erschwernisse, die der Rechtsanwalt hat, um Zugang zu seinem Mandanten zu bekommen, um sich mit diesem zu besprechen, insbesondere also Besuche in der Justizvollzugsanstalt. Es werden aber auch die besonderen Verfahren, die ggf. durch eine Inhaftierung ausgelöst werden, wie also z.B. Haftbeschwerden, B...mehr

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zfs 04/2023, Gegenstandswer... / 3 Anmerkung:

Das in den §§ 403 ff. StPO geregelte Adhäsionsverfahren hat in den letzten Jahren in der Praxis einen richtigen Aufschwung erlebt. Dies führt auch dazu, dass sich in letzter Zeit auch der BGH mehrfach mit der Vergütung des in diesem Verfahren tätigen Rechtsanwalts und – wie hier – mit dem Gegenstandswert befasst hat. Die Entscheidung des BGH gibt Anlass, einige Grundsätze de...mehr

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AGS 04/2023, In diesem Heft

Erstaunlicherweise hat es aus Anlass des Inkrafttretens des KostRÄG 2021 kaum Entscheidungen zum Übergangsrecht gegeben, was vermutlich daran liegt, dass die neue Übergangsregelung (§ 60 RVG) diesmal wirklich gut gelungen ist und sämtliche Problemfälle erfasst, was man von der Vorgängervorschrift nicht unbedingt behaupten konnte. Offenbar bereitet es manchem Rechtspfleger ab...mehr

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AGS 04/2023, Anwaltsvertrag... / Leitsatz

Ein Rechtsanwalt, der seine Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr anbietet, genügt den Anforderungen gem. § 312j Abs. 3 S. 2 BGB nicht, wenn er den Button (Schaltfläche), über den der Vertragsschluss erfolgt, mit den Worten "Bußgeld jetzt abwehren" beschriftet. Der Ausschluss gem. § 312j Abs. 5 S. 1 BGB greift nicht, wenn vorhergehende Kommunikation – wie die Ü...mehr

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AGS 04/2023, Kostenerstattu... / II. Kosten des Terminsvertreters als Auslagen erstattungsfähig

Die streitigen Kosten sind als Auslagen nach Vorbem. 7 Abs. 1 S. 2 VV i.V.m. §§ 675, 670 BGB nach § 91 Abs. 2 S. 1 ZPO erstattungsfähig. Es handelt sich um Auslagen, die der Klägervertreter den Umständen nach für erforderlich halten durfte. Zu Auslagen, die der Rechtsanwalt für erforderlich halten darf, zählen alle notwendigen und nützlichen Auslagen, die der Rechtsanwalt zu...mehr

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AGS 04/2023, Gebühren für d... / III. Vorbem. 4.3 Abs. 1 VV

Die Gebühr für die Beistandsleistung bei einer richterlichen Vernehmung im Rahmen einer Einzeltätigkeit sei in Nr. 4301 Nr. 4 VV geregelt. Vernehmung in diesem Sinne sei auch die Vernehmung bei einer Vorführung gem. § 115 Abs. 2 StPO (Toussaint/Felix, KostR, 52. Aufl., 2022, VV 4301 Rn 13; Gerold/Schmidt/Burhoff, RVG, 25. Aufl., 2021, VV 4301 Rn 15). Der Auffassung, der Pfli...mehr

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AGS 04/2023, Anwendungsbere... / IV. Bedeutung für die Praxis

Der Entscheidung des OLG Brandenburg ist zuzustimmen. Eine Terminsgebühr (Nrn. 4102 f. VV) für Termine außerhalb der Hauptverhandlung erhält der Rechtsanwalt für die Teilnahme an polizeilichen, staatsanwaltschaftlichen oder richterlichen Vernehmungsterminen (Nr. 1, 2), für die Teilnahme an Terminen, in denen über die Anordnung oder Fortdauer der Untersuchungshaft oder der ei...mehr

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AGS 04/2023, Auslegung eine... / V. Bedeutung für die Praxis

Der Entscheidung des OVG Münster ist zuzustimmen. In vielen Fällen erhebt der Auftraggeber als Antragsgegner des Vergütungsfestsetzungsantrags – wie auch hier im Fall des OVG Münster der als Antragsgegner in Anspruch genommene Kläger mit Schreiben vom 19.3.2022 – nach erfolgter Anhörung Einwendungen. In diesem Fall hat der Rechtspfleger/UdG zunächst zu prüfen, welcher Art di...mehr

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AGS 04/2023, Keine zusätzli... / IV. Bedeutung für die Praxis

1. Entsprechende Anwendung Ich hatte ja schon in AGS 2023, 74 dargelegt, dass m.E. eine entsprechende Anwendung in Betracht kommt und das LG Nürnberg-Fürth, den richtigen Weg eingeschlagen hatte (ebenso falsch wie das OLG Nürnberg übrigens auch noch: LG München I, Beschl. v. 24.11.2021 – 26 Qs 60/21 und AG München, Beschl. v. 20.102.2021 – 845 DS 235 Js 136362/21). Dazu noch ...mehr

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§ 13 Anwaltskosten / H. Hebegebühren

Rz. 19 Die Differenzierung zwischen den Anwaltsgebühren, die gegenüber dem Mandanten geltend gemacht werden können und den erstattungsfähigen Gebühren, die der Haftpflichtversicherer ersetzen muss, wird besonders deutlich bei der Hebegebühr gem. Nr. 1009 VV RVG. Rz. 20 Nach dieser Vorschrift erhält der Rechtsanwalt eine Hebegebühr, wenn er für seinen Mandanten Zahlungen verei...mehr

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Vorwort

Die Bearbeitung von Unfallmandaten gehört zum Alltag jeder Allgemeinpraxis. Im Vordergrund der anwaltlichen Beratung steht die Schadenminderungspflicht des Geschädigten, der damit rechnet, dass die Kosten der Schadenbeseitigung entweder vom gegnerischen Haftpflichtversicherer oder von der eigenen Kaskoversicherung getragen werden. Dem Mandanten ist daher zu empfehlen, keine ...mehr

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§ 1 Einleitung

Rz. 1 Die Bearbeitung von Unfallsachen gehört zum Alltag jeder allgemeinen Praxis. Neben einer eventuellen Vertretung in einem Strafverfahren oder Bußgeldverfahren geht es in erster Linie um die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen gegen die Haftpflichtversicherung des Schädigers und/oder die Kaskoversicherung des Mandanten. Rz. 2 Dem Geschädigten, der damit rechnet, das...mehr

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§ 8 Einzelne Schadenpositionen / XIII. Beratungshinweis

Rz. 160 Praxistipp Grundsätzlich sollte jedem Mandanten empfohlen werden, auf einen Mietwagen zu verzichten und stattdessen – risikolos – Nutzungsausfallentschädigung in Anspruch zu nehmen. Wenn jedoch die Inanspruchnahme eines Mietwagens erforderlich ist, so muss der Mandant darauf hingewiesen werden,mehr

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§ 23 Unfallversicherung / II. Kraftfahrt-Unfallversicherung (Insassen-Unfallversicherung)

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§ 8 Einzelne Schadenpositionen / 5. Beratungshinweis

Rz. 77 Praxistipp Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden muss der Mandant darauf hingewiesen werden,mehr

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§ 24 Anhang / B. Checkliste: Fahrerschutzversicherung

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§ 5 Fahrerschutzversicherung / I. Haftung des Rechtsanwalts

Rz. 19 Es gehört zu den Beratungspflichten des beauftragten Rechtsanwalts, sich über das mögliche Bestehen einer Fahrerschutzversicherung zu informieren und, wenn dies nicht der Fall ist, dem Mandanten zu empfehlen, seinen Versicherungsschutz entsprechend zu erweitern. Möglicherweise bestehen auch Schadenersatzansprüche gegen den Versicherungsvermittler gemäß §§ 60 ff. VVG, ...mehr

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§ 3 Haftpflichtversicherung / A. Allgemeines

Rz. 1 Auch wenn ein Rechtsanwalt lediglich damit beauftragt wird, Schadenersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall gegen den Schädiger und dessen Haftpflichtversicherung geltend zu machen, gehört es zu seinen vertraglichen Nebenpflichten, den Mandanten auf seine Obliegenheiten gegenüber dem eigenen Haftpflichtversicherer hinzuweisen.mehr

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§ 15 Rechtsschutzversicheru... / F. Kostenbeteiligung bei der Unfallregulierung

Rz. 10 Bei den Rechtsanwaltsgebühren ist bekanntlich zu unterscheiden zwischen dem Entstehen der Gebühr und der Erstattungsfähigkeit der Gebühr. In einzelnen Fällen kann im Innenverhältnis gegenüber dem Mandanten ein höherer Gebührenanspruch entstehen als der Erstattungsanspruch gegenüber dem Versicherer besteht. In derartigen Fällen kann der Differenzbetrag gegenüber dem Re...mehr

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§ 8 Einzelne Schadenpositionen / B. Fahrzeugschaden

Rz. 2 Ausgangspunkt für die Unfallregulierung ist zunächst der Fahrzeugschaden, dessen Beseitigung in der Regel den größten Kostenfaktor darstellt und die übrigen Schadenpositionen (Mietwagenkosten, Nutzungsausfallentschädigung, Sachverständigenkosten usw.) entscheidend beeinflusst.[1] Rz. 3 Die Beseitigung des Fahrzeugschadens stellt somit die Weichen für die übrigen Sachfol...mehr

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§ 23 Unfallversicherung / I. Allgemeine Unfallversicherung

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§ 15 Rechtsschutzversicheru... / A. Allgemeines

Rz. 1 Rund 70 % aller Autofahrer sind rechtsschutzversichert. Die Rechtsschutzversicherung ist eine Schadenversicherung und unterliegt den für die gesamte Schadenversicherung geltenden Bestimmungen des VVG. Die meisten Rechtsschutzversicherer, insbesondere die Spezialversicherer (DAS und ARAG) verstehen sich gleichwohl als "Rechtsbesorger", die auf ihre Versicherungsnehmer b...mehr

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§ 3 Haftpflichtversicherung / C. Aufklärungspflicht

Rz. 5 Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, alles zu tun, was der Aufklärung des Schadenereignisses dienen kann (E.1.3 AKB 2015). Wenn der Versicherer den Versicherungsnehmer auffordert, sich zum Schadenhergang zu äußern und ein Schadenformular auszufüllen, ist der Versicherungsnehmer gehalten, dieser Aufforderung unverzüglich nachzukommen. Die Schadenanzeige muss so voll...mehr