Fachbeiträge & Kommentare zu Mandant

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Steuerberater

Rz. 1 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Selbständige Steuerberater erzielen regelmäßig stpfl > Einkünfte aus § 18 Abs 1 Nr 1 EStG. Soweit Steuerberater als Angestellte tätig sind, beziehen sie Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (§ 19 EStG); ihr > Arbeitslohn unterliegt dem LSt-Abzug. Das gilt auch für den Syndikussteuerberater (> Rz 3). Rz. 2 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Die Rech...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erfolgreiches Vollstreckung... / 2.2.1 Fehlerhafte Beratung

Aufklärungspflicht verletzt? Ziel der anwaltlichen Rechtsberatung ist es, dem Mandanten eigenverantwortliche, sachgerechte Entscheidungen in seiner Rechtsangelegenheit zu ermöglichen. In den Grenzen des Mandats hat der Rechtsanwalt dem Rechtsuchenden diejenigen Schritte anzuraten, die zu dem erstrebten Ziel zu führen geeignet sind. Dazu hat er dem Auftraggeber den sichersten...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Identitätsfeststellung durc... / 2.1 Geldwäscherelvante Geschäfte

Die Sorgfaltspflichten beginnen bereits mit der Begründung einer Geschäftsbeziehung.[1] Notare unterliegen den allgemeinen Identifizierungspflichten bei der Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit[2], wenn sie für ihre Mandanten an der Planung oder Durchführung von geldwäscherelevanten Geschäften mitwirken, so bei Kauf und Verkauf von Immobilien oder Gewerbebetrieben (einschließl...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Identitätsfeststellung durc... / Zusammenfassung

Überblick Am 26.6.2017 ist das neue Geldwäschegesetz (GwG) in Kraft getreten (Gesetz v. 23.6.2017, BGBl I Nr. 39 S. 1822 ff.). Ab 1.1.2020 ist das Gesetz verschärft worden. Das Gesetz soll dazu beitragen zu verhindern, dass die wahre Herkunft von illegal erwirtschafteten Geldern oder Gegenständen durch Transport, Transformierung, Überweisung, Konvertierung oder Vermischung mi...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Identitätsfeststellung durc... / 3.1 Einsicht in das Transparenzregister

Ab 1.1.2020 besteht die Pflicht, bei juristischen Personen des Privatrechts (etwa AG, GmbH) oder eingetragenen Personengesellschaften (z. B. OHG oder KG, nicht aber GbR), die dem Verpflichteten noch keinen Auftrag vor dem 1.1.2020[1] erteilt haben, einen Transparenzregisterauszug einzuholen.[2] Dabei ist stets auch die Staatsangehörigkeit zu beachten.[3] Hat der Verpflichtete...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erfolgreiches Vollstreckung... / 2.2.2 Unrichtige Rechtsmittelbelehrung

Neues Recht Auch im Zivilprozess einschließlich des Zwangsvollstreckungsverfahrens sind nunmehr Rechtsbehelfsbelehrungen gesetzlich vorgeschrieben. Nach § 232 ZPO gilt die Pflicht zur Rechtsbehelfsbelehrung für alle anfechtbaren gerichtlichen Entscheidungen. Sie ist grundsätzlich auf Verfahren beschränkt, in denen die Vertretung durch einen Rechtsanwalt nicht vorgeschrieben i...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Identitätsfeststellung durc... / 7.3 Verhalten nach der Meldung

Von der Anzeige darf der Verpflichtete seinen Mandanten nicht unterrichten.[1] Nach der Anzeige darf die angetragene Finanztransaktion nicht ausgeführt werden. Die Zentralstelle kann die weitere Durchführung der Transaktion untersagen, um den Anhaltspunkten nachzugehen und die Transaktion zu analysieren. Sie ist auch berechtigt, "anderweitige Anordnungen" in Bezug auf die Tr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Grundbesitz in der Ehe: Ehe... / 1.2.5 Beratungsfehler

Steuerrechtliche Probleme bei Grundstücksübertragung Bei Abschluss einer Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung sind stets steuerrechtliche Fragen in den Blick zu nehmen.[1] Das gilt vor allem für den beratenden Rechtsanwalt. Er hat in bestimmten Konstellationen auf die Notwendigkeit der Einschaltung eines Steuerberaters hinzuweisen. Praxis-Beispiel Hinzuziehung eines Ste...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verkehrssicherungspflichten... / 1.4.2 Mehrere Sicherungspflichtige

Für denselben Sachbereich können durchaus mehrere Personen verantwortlich sein, etwa der Vermieter neben dem Mieter oder Pächter, der Bauherr neben dem Bauunternehmer.[1] Auch den Verwalter einer Wohnungseigentumsanlage treffen Verkehrssicherungspflichten.[2] Gewerbliche Mieter betreiben ihre Geschäfte häufig in der Rechtsform der GmbH, die – wie der Name besagt – das Haftungs...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Vermögensschaden-Haftpflich... / Zusammenfassung

Überblick Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung dient den besonderen Belangen der Berufsgruppen und Gewerbetreibenden, die im Interesse ihrer Kunden oder Mandanten beratende oder verwaltende Aufgaben erfüllen. Zu diesem Kreis zählen auch diejenigen Personen und Institutionen, die entsprechende Tätigkeiten im Immobilienbereich ausüben, z. B. Immobilienmakler, Verwalter...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Grundbesitz: Ausgleich von ... / 1.4.1 Wegfall der Geschäftsgrundlage?

Regelfall Häufig wird es sich jedoch nicht um eine Schenkung, sondern um eine sog. ehebedingte (auch: ehebezogene, unbenannte) Zuwendung handeln. Diese liegt vor, wenn ein Ehegatte dem anderen einen Vermögenswert um der Ehe willen und als Beitrag zur Verwirklichung und Ausgestaltung, Erhaltung oder Sicherung der ehelichen Lebensgemeinschaft zukommen lässt. Dabei hegt er die ...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
GdW: Balkon-PV-Anlagen / 10 Anhang: Rechtsgutachten

Zur Duldungspflicht und Zustimmungspflicht des Vermieters hinsichtlich der mietereigenen Installation/Errichtung von "Balkonkraftwerken"/Photovoltaikanlagen des Mieters auf dem Balkon Hinweis Die nachfolgendenden Ausführungen enthalten eine ausführliche Diskussion über die bislang zu Balkon-PV-Anlagen ergangenen Urteile[1] sowie die mietrechtliche Fachliteratur mit einer Eins...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
GmbH 2 Go (Teil 14): Unterb... / a) Abgrenzung zum Nießbrauch an einem Geschäftsanteil

Vom Nießbrauch an einem Geschäftsanteil unterscheidet sich die Unterbeteiligung dadurch, dass bei ihr keine dingliche Berechtigung besteht und dass im Fall der atypischen Unterbeteiligung diese selbst Rechte an der Substanz vermittelt, während der Nießbrauch – dies wird von Mandanten häufig übersehen – nach dem gesetzlichen Leitbild nur eine Beteiligung an den laufenden Früc...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Freiberufler: Gründung eine... / 2.3 Einbringung der wesentlichen Betriebsgrundlagen

Das Bewertungswahlrecht nach § 24 Abs. 2 Satz 2 UmwStG wird nur gewährt, wenn die funktional wesentlichen Grundlagen der freiberuflichen Praxis in die Personengesellschaft eingebracht werden. Dazu gehören – oft allein – die immateriellen Wirtschaftsgüter der Praxis, also der Mandanten- oder Patientenstamm bzw. der Praxiswert.[1] Werden einzelne nicht wesentliche Wirtschaftsgü...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Gemeinschaft der Wohnungsei... / 4 Die Entscheidung

Das sieht das LG anders! Es liege keine Interessenkollision vor. Eine Interessenkollision liege vor, wenn der Rechtsanwalt eine andere Partei in derselben Rechtssache schon einmal in entgegengesetztem Interesse beraten oder vertreten habe bzw. sie weiterhin berate oder vertrete. Daran fehle es. X habe zunächst die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer gegen K vertreten. Jetzt ...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Gemeinschaft der Wohnungsei... / 5 Hinweis

Problemüberblick Nach § 43a Abs. 4 Satz 1 BRAO darf ein Rechtsanwalt nicht tätig werden, wenn er einen anderen Mandanten in derselben Rechtssache bereits im widerstreitenden Interesse beraten oder vertreten hat. Im Fall ist zu fragen, ob es so liegt. Klage der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer gegen K Bei der Klage der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer gegen K hat X die K n...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Hilfeleistung in Steuersachen / Zusammenfassung

Begriff An einer sachgerechten Steuerberatung besteht ein besonderes öffentliches Interesse. Steuerberater nehmen zwar einerseits die Belange ihrer Mandanten wahr, andererseits aber auch eine Vertrauensstellung gegenüber Finanzbehörden und -gerichten ein. Daher liegt es im Interesse der Allgemeinheit, dass Personen, die nicht über die erforderliche Qualifikation, Erfahrung u...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Hilfeleistung in Steuersachen / 2 Vorübergehende und gelegentliche Hilfeleistung

Die Vorschrift des § 3a StBerG regelt die Beratungsbefugnisse von in einem EU- oder EWR-Staat bzw. der Schweiz niedergelassenen natürlichen bzw. juristischen Personen, die nach dem jeweiligen nationalen Recht zur Hilfeleistung in Steuersachen zugelassen sind. Stellt das ausländische Recht, wie z. B. in der Schweiz, keine Anforderungen an die Ausbildung oder den Beruf des Bet...mehr

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FF 05/2023, Hörst Du noch oder verstehst Du schon?! Nicht Recht logisch - aber psychologisch

Katrin Bender Unser beruflicher Alltag ist geprägt vom Hören: Zuhören, Anhören unserer Mandant*innen. Im Hintergrund stehen oftmals Kinder, für deren Wohl wir uns über unsere Mandant*innen einsetzen – ohne die Kinder direkt anzuhören, ihnen zuzuhören. Dafür sind Verfahrensbeistände, Richter*innen und manches Mal Sachverständige zuständig. Das Ergebnis dieser Gespräche und "Anh...mehr

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ZErb 05/2023, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Deininger (Hrsg.) Wegzug aus steuerlichen Gründen Einkommen-, erbschaft- und schenkungsteuerliche Auswirkungen des Wegzugs natürlicher Personen von...mehr

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AGS 05/2023, Das Prüfungs- ... / 2. Die Terminsgebühren des Terminsvertreters

Durch die Teilnahme an einem der zuvor genannten Termine durch den Terminsvertreter entsteht die Terminsgebühr gem. Nr. 3402 VV i.H.v. 1,2 im erstinstanzlichen Verfahren. Sollte der Terminsvertreter lediglich Erledigungs- oder Vermeidungsgespräche führen, so verdient er dennoch die "volle" Terminsgebühr. Die Terminsgebühr für den Terminsvertreter gem. Nr. 3402 VV verhält sic...mehr

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AGS 05/2023, Vernehmungster... / II. Begriff der Vernehmung in Nr. 4102 VV

Nach Auffassung des LG Leipzig ist für die Teilnahme des Rechtsanwalts an dem Termin am 7.11.2019 dem Grunde nach eine Gebühr gem. Nr. 4102 Nr. 2 VV entstanden. Nach dieser Vorschrift entstehe eine Terminsgebühr – i.H.v. 44,00 EUR bis 330,00 EUR – für die Teilnahme des Wahlverteidigers an Vernehmungen durch die Staatsanwaltschaft oder eine andere Strafverfolgungsbehörde. Nac...mehr

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AGS 05/2023, Anrechnung ein... / IV. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung ist falsch und widerspricht dem Gesetzeswortlaut. 1. Richtige Anrechnungsregelung Die von der UdG der Geschäftsstelle und dem folgend auch vom VG Leipzig herangezogene Anrechnungsregelung in Vorbem. 2.3 Abs. 4 S. 1 VV war hier nicht einschlägig. Diese betrifft den Fall, dass dem Rechtsanwalt für seine Tätigkeit im Verwaltungsverfahren eine Geschäftsgebühr ange...mehr

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AGS 05/2023, Fragen und Lös... / 1. Fall 1

Rechtsanwalt K hat für den Kläger bei dem zuständigen AG Potsdam Zahlungsklage über 2.500,00 EUR wegen restlicher Werklohnforderung erhoben. Für den Beklagten hat Rechtsanwalt B die Abweisung der Klage damit begründet, der Kläger habe die Arbeiten zum Teil nicht fertiggestellt, teilweise seien auch noch Mängel vorhanden. Der Amtsrichter ruft zunächst den Klägervertreter an u...mehr

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FF 05/2023, Keine anwaltlic... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die Klägerin macht gegen den Beklagten, der mit Frau Rechtsanwältin … zur Ausübung seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt in einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (mbB) zusammengeschlossen ist, aus einem Anwaltsvertrag im Zusammenhang mit ihrer Vertretung in einem Rechtsstreit gegen die … (Im folgenden GmbH genannt) vor dem Landgericht Erf...mehr

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AGS 05/2023, Das Prüfungs- ... / [Ohne Titel]

Der Terminsvertreter leitet nach Beendigung seiner Beauftragung seine Rechnung an den Prozessbevollmächtigten zur Begleichung durch den Mandanten weiter. Somit ist es Aufgabe des Rechtsanwalts und/oder der Rechtsanwaltsfachgestellten, sie auf Richtigkeit zu prüfen. Es ist gängige Praxis, dass der Prozessbevollmächtigte nach erfolgreicher Prüfung die Kosten des Terminsvertret...mehr

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AGS 05/2023, Beauftragung e... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Notwendiger Anwaltswechsel Die Entscheidung des OLG Brandenburg entspricht der seit längerem ganz herrschenden Rspr. Die Begründung erscheint etwas "schief". Nach Auffassung des OLG Brandenburg war hier der Anwaltswechsel nicht notwendig. Soweit sich aus dem mitgeteilten Sachverhalt entnehmen lässt, hatte jedoch der Beklagte zuerst seinen eigenen Prozessbevollmächtigten be...mehr

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AGS 05/2023, Voraussetzunge... / V. Bedeutung für die Praxis

1. Mal wieder eine der zahlreichen Entscheidungen, mit der ein Pauschgebührantrag eines Pflichtverteidigers zurückgewiesen worden ist. Leider referiert die Entscheidung letztlich nur Rspr. des BVerfG, nimmt aber zu den konkreten Umständen des Verfahrens kaum Stellung, sodass nicht abschließend beurteilt werden kann, ob nicht der Antrag des Pflichtverteidigers – zumindest tei...mehr

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AGS 05/2023, Erstreckung; z... / III. Einziehung

Nach Auffassung des LG hat das AG zu Recht die Festsetzung der geltend gemachten Gebühr nach Nr. 4142 VV abgelehnt. Bei der Gebühr nach Nr. 4142 VV handele es sich um eine besondere, als Wertgebühr ausgestaltete Verfahrensgebühr. Sie entstehe (zusätzlich) für Tätigkeiten des Rechtsanwaltes bei Einziehung oder verwandten Maßnahmen, hier also solchen nach §§ 73 ff. StGB. Die G...mehr

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AGS 05/2023, Das Prüfungs- ... / 1. Verfahrensgebühr nach Nr. 3401 VV

Für die Beauftragung eines Terminsvertreters durch den Prozessbevollmächtigten im Namen des Mandanten entsteht für die bevorstehende Teilnahme an einem Termin die Verfahrensgebühr Nr. 3401 VV. Der Regelfall ist die Vertretung des Prozessbevollmächtigten durch einen Terminsvertreter, bevollmächtigt durch eine Untervollmacht, vor einem auswärtigen Gericht im Rahmen eines Geric...mehr

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FoVo 05/2023, Erfolgshonora... / 3 Der Praxistipp

Geschäftsmodell der Inkassodienstleister durch BGH bestätigt Es gehört zu dem Kernbereich der Geschäftsmodelle von Inkassodienstleistern, dass sie dem Mandanten im Hinblick auf die Rechtsverfolgungskosten das Liquiditätsrisiko des Schuldners abnehmen. Die Methode dazu ist statt der "Barzahlung" des Vergütungsanspruchs (§ 362 BGB) die Abtretung des diesbezüglichen Erstattungsa...mehr

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AGS 05/2023, Erstattungsfäh... / I. Allgemeines

Der Verteidiger wird im strafverfahrensrechtlichen Ermittlungsverfahren oder im Bußgeldverfahren eigene Ermittlungen insbesondere immer dann erwägen (müssen), wenn die Aussicht besteht, dass für den Beschuldigten günstige Informationen/Umstände, die bisher nicht ermittelt wurden, erlangt und in das Verfahren eingeführt werden können.[1] Allerdings wird in der Praxis von dies...mehr

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AGS 05/2023, Anrechnung ein... / I. Sachverhalt

Der Rechtsanwalt hatte seinen Mandanten, den späteren Kläger, zunächst im Widerspruchsverfahren und sodann vor dem VG Leipzig im anschließenden Verwaltungsstreitverfahren vertreten. In seiner Kostenentscheidung hat das VG Leipzig angeordnet, dass die Beklagte dem Kläger seine notwendigen Aufwendungen zu erstatten hat einschließlich seiner Kosten für die anwaltliche Tätigkeit...mehr

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FoVo 05/2023, Erfolgshonora... / 2 II. Die Entscheidung

BGH bestätigt Rechtsprechung zur weiten Auslegung der Inkassodienstleistung Jeweils frei von Rechtsfehlern hat das LG seiner Entscheidung zugrunde gelegt, dass dem Geschädigten gegen die Beklagte ein Anspruch auf Zahlung von Schmerzensgeld in Höhe von 600 EUR zuzüglich Kostenpauschale zustand und dass der Geschädigte grundsätzlich Ersatz der Rechtsverfolgungskosten in entspre...mehr

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ZErb 05/2023, Die Übertragung von Vermögen anlässlich des Todes außerhalb des Erbrechts durch Schenkung

Eine kritische Betrachtung des § 2301 BGB Isabel Meyer 2022 261 Seiten, 74 EUR Nomos Verlag, ISBN 978-3-7560-0416-4 Es handelt sich bei der Abhandlung "Die Übertragung von Vermögen anlässlich des Todes außerhalb des Erbrechts durch Schenkung" um die Dissertation der Verfasserin an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität zu Köln. Die Arbeit befasst sich mit dem anspru...mehr

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AGS 05/2023, Gebühren des P... / II. (Nur) Terminsvertreter = nur Grundgebühr

Das AG verweist darauf, dass seit dem Gesetz zur Neuregelung des Rechts der notwendigen Verteidigung vom 10.12.2019 die Vorführung des Beschuldigten nach §§ 115, 115a StPO zur Entscheidung über Haft ein Fall der notwendigen Verteidigung sei. Mithin sei die Mitwirkung eines Verteidigers zwingend. Eine in diesem Rahmen erfolgende Beiordnung als Pflichtverteidiger sei grds. ein...mehr

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AGS 05/2023, Voraussetzunge... / IV. Antragsbegründung

1. Tatsachenfundierte Darlegung Die Prüfung des § 51 RVG verlange daher zunächst die tatsachenfundierte Darlegung durch den Antragsteller, dass ihm durch die Beiordnung eine zeitliche Beanspruchung abverlangt worden sei, die isoliert betrachtet durch die Festgebühren unzumutbar ausgeglichen werde. Darüber hinaus bedürfe es aber auch Ausführungen dazu, inwieweit diese (isolier...mehr

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AGS 05/2023, Anrechnung ein... / III. Anrechnung der Geschäftsgebühr

1. Grundsätze Diese Anrechnung ist nach Auffassung des VG Leipzig nicht zu beanstanden. Das VG hat auf die Regelung in § 15a Abs. 1 RVG verwiesen, wonach in den Fällen, in denen die Anrechnung einer Gebühr auf eine andere Gebühr vorgesehen ist, der Rechtsanwalt beide Gebühren fordern könne, jedoch nicht mehr als den um den Anrechnungsbetrag verminderten Gesamtbetrag der beide...mehr

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AGS 05/2023, Erstreckung; z... / IV. Bedeutung für die Praxis

1. a) Zu den mit der Erstreckung zusammenhängenden Fragen erübrigen sich m.E. weitere Ausführungen. Denn der vom LG richtig erkannte Streit um die Reichweite des § 48 Abs. 6 Abs. 1 und 3 RVG hat sich durch die Änderungen durch das KostRÄG 2021 ab 1.1.2021 erledigt. Die mit dem früheren Streit zusammenhängenden Fragen können also nur noch in sog. Altfällen Bedeutung erlangen ...mehr

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AGS 05/2023, Pauschgebühr f... / III. Konkreter Fall

Nach diesen Maßstäben stehe dem Antragsteller die Pauschgebühr nur im tenorierten Umfang zu. 1. Gesetzliche Gebühren Die gesetzlichen Gebühren des Antragstellers für seine nach Teil 4 Abschnitt 1 Unterabschnitte 1 und 2 VV erfassten Tätigkeiten bis zum Abschluss des Ermittlungsverfahrens bei einem nicht auf freiem Fuß befindlichen Beschuldigten betragen insgesamt 393,00 EUR, d...mehr

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AGS 05/2023, Erstattungsfäh... / 1. Grundsätze

Ein wesentlicher Grund dafür, dass Verteidiger eher selten eigene Ermittlungen anstellen, ist das für den Mandanten bestehende Kostenrisiko. Denn nach h.M. werden die durch eigene Ermittlungen verursachten Kosten grds. nicht erstattet. Diese werden i.d.R. als nicht notwendig i.S.d. §§ 467, 464a StPO angesehen, da die StPO dem Beschuldigten die Möglichkeit gebe, bei den Ermit...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 4.3 Verlängerung der Fristen bei steuerlich vertretenen Steuerpflichtigen (§ 149 Abs. 3 AO)

Rz. 47 Umfassend neu geregelt wurden die Abgabefristen für solche Stpfl., die sich steuerlich vertreten lassen.[1] Hierbei haben die Regelungen in § 149 Abs. 3 bis 5 AO n. F. teilweise die bereits seit vielen Jahren bestehenden Regelungen der Finanzverwaltung durch jährlich neue Fristenerlasse abgelöst. Nach § 149 Abs. 3 AO gilt bei steuerlicher Vertretung in den gesetzlich ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Anlagen zur ZVFV / VI. Kosten der Zwangsvollstreckung

Rz. 257 Das Formular schließt mit dem Abschnitt IV zu den nach § 788 Abs. 1 ZPO zu berücksichtigenden Kosten der Zwangsvollstreckung ab. In Zeile 1 sind die Vollstreckungskosten früherer Vollstreckungsmaßnahmen in einer Summe anzugeben. Zu berücksichtigen sind dabei nur die offenen Vollstreckungskosten, nicht also diejenigen zu erstattenden Kosten, die durch die Verrechnung v...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Anlagen zur ZVFV / V. Kosten der Zwangsvollstreckung

Rz. 272 Das Formular schließt mit dem Abschnitt IV zu den nach § 788 Abs. 1 ZPO zu berücksichtigenden Kosten der Zwangsvollstreckung ab. In Zeile 1 sind die Vollstreckungskosten früherer Vollstreckungsmaßnahmen in einer Summe anzugeben. Zu berücksichtigen sind dabei nur die offenen Vollstreckungskosten, nicht also diejenigen zu erstattenden Kosten, die durch die Verrechnung v...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Anlagen zur ZVFV / VI. Kosten der Zwangsvollstreckung

Rz. 243 Das Formular schließt mit dem Abschnitt IV zu den nach § 788 Abs. 1 ZPO zu berücksichtigenden Kosten der Zwangsvollstreckung ab. In Zeile 1 sind die Vollstreckungskosten früherer Vollstreckungsmaßnahmen in einer Summe anzugeben. Zu berücksichtigen sind dabei nur die offenen Vollstreckungskosten, nicht also diejenigen zu erstattenden Kosten, die durch die Verrechnung v...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Einhaltung der Klagefrist und Zweifel des Klageschriftzugangs

Leitsatz Ein Steuerberater muss sich nach zwei Wochen erkundigen, ob seine Klage beim Finanzgericht zugegangen ist. Sachverhalt Der Steuerberater des Klägers legte gegen die Prüfungsanordnung zur Durchführung einer steuerlichen Außenprüfung bei seinem Mandanten Einspruch ein. Dieser wurde als unbegründet zurückgewiesen. Die Einspruchsentscheidung ging hierbei am 11.6.2022 zu....mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 44b Gemeins... / 2.3 Befugnisse und Aufgabenwahrnehmung

Rz. 27 Abs. 1 Satz 3 ermächtigt die gemeinsame Einrichtung, Verwaltungsakte und Widerspruchsbescheide zu erlassen. Das hat zunächst zur Folge, dass die gemeinsame Einrichtung unter einem eigenen Briefkopf firmiert, die Bezeichnung "Jobcenter" hat sie schon nach § 6d zu führen. Ergänzungen sind nicht nur gestattet, sondern auch i. S. von Transparenz für den Bürger erforderlic...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Allgemeines zum Arbeitsgeri... / 5 Rechtsschutzversicherung

Insbesondere im Arbeitsgerichtsverfahren ist es aufgrund der fehlenden Kostenerstattung für die Parteien vorteilhaft, wenn die Kosten von einer Rechtsschutzversicherung getragen werden. Ein Rechtsschutzversicherer sorgt dafür, dass der Versicherungsnehmer seine rechtlichen Interessen wahrnehmen kann. Bereits bei Beginn einer Rechtsberatung haben sich Anwalt und Mandant darübe...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Allgemeines zum Arbeitsgeri... / 3.3.2 Rechtsanwaltsgebühren

Die Rechtsanwaltsgebühren berechnen sich nach §§ 32, 33 RVG. Grundsätzlich rechnen sich die Kosten für die Tätigkeit eines Rechtsanwalts nach den gesetzlichen Vorschriften ausgehend vom Gegenstandswert.[1] Gemäß § 49b Abs. 5 BRAO muss der Rechtsanwalt darauf hinweisen, dass sich die Gebühren nach dem Gegenstandswert berechnen. Nach dem RVG ist es zulässig, Honorarvereinbarungen...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Allgemeines zum Arbeitsgeri... / 2.1.4 Prozessführungsbefugnis

Von der Prozessfähigkeit ist auch im arbeitsgerichtlichen Verfahren die Prozessführungsbefugnis zu unterscheiden, die nur demjenigen zusteht, der unmittelbar Inhaber eines Anspruches ist bzw. zur Erfüllung eines Anspruches verpflichtet ist. Anstatt den Prozess selbst zu führen, kann sich die Partei auch von jedem in der Bundesrepublik zugelassenen Rechtsanwalt – ausgenommen R...mehr