Fachbeiträge & Kommentare zu Lohnsteuer

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Lohnsteuer

A. Zum Wesen der Lohnsteuer Rz. 1 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Als Lohnsteuer wird die durch Abzug vom > Arbeitslohn erhobene > Einkommensteuer bezeichnet. Sie ist keine eigenständige Steuer(art); der Begriff kennzeichnet lediglich die besondere Form der Erhebung der ESt bei ArbN durch Abzug vom Arbeitslohn während des laufenden Kalenderjahres (Quellensteuer). Zu Einzelheiten >...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / C. Pauschalierung der Lohnsteuer für Mahlzeiten

Rz. 45 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Der sich für jeden ArbN ergebende geldwerte Vorteil muss grundsätzlich als Teil der laufenden Bezüge mit dem übrigen > Arbeitslohn individuell dem LSt-Abzug unterworfen werden; in der > Sozialversicherung besteht Beitragspflicht. Stattdessen darf der ArbG die LSt mit einem Pauschsteuersatz von 25 % erheben, soweit er arbeitstäglich eine oder...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / A. Zum Wesen der Lohnsteuer

Rz. 1 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Als Lohnsteuer wird die durch Abzug vom > Arbeitslohn erhobene > Einkommensteuer bezeichnet. Sie ist keine eigenständige Steuer(art); der Begriff kennzeichnet lediglich die besondere Form der Erhebung der ESt bei ArbN durch Abzug vom Arbeitslohn während des laufenden Kalenderjahres (Quellensteuer). Zu Einzelheiten > Überblick über das Lohnste...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / B. Berücksichtigung des Familienstands, von Freibeträgen und Berechnung der Lohnsteuer

Rz. 10 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Dem ArbG des weiteren Dienstverhältnisses werden als > Lohnsteuerabzugsmerkmale die Steuerklasse VI und ggf die rechtliche Zugehörigkeit zu einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft sowie ein Freibetrag nach § 39a Abs 1 Satz 1 Nr 7 EStG zum Abruf bereitgestellt (vgl BMF vom 13.12.2024, Rz 65, BStBl 2025 I, 64). Unberücksichtigt bleiben di...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / B. Zur Entwicklungsgeschichte des Lohnsteuerrechts

Rz. 3 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Die Entwicklung des modernen Lohnsteuerrechts begann nach dem Ersten Weltkrieg mit der Erzbergerschen Finanz- und Steuerreform von 1920. Der Umbruch vom bürgerlich-liberalen zum Sozialstaat und der dadurch gewaltig wachsende öffentliche Finanzbedarf zwangen dazu, auch die große Masse der Arbeiter und Angestellten zur ESt heranzuziehen. Man sc...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Betriebsstätten-Finanzamt

Rz. 1 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Betriebsstätten-FA ist dasjenige FA, in dessen Bezirk sich die > Betriebsstätte des ArbG (§ 41 Abs 2 EStG; > Betriebsstätte Rz 15 ff) befindet (§ 41a Abs 1 Satz 1 Nr 1 EStG). Rz. 2 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Ihm gegenüber hat der > Arbeitgeber folgende lohnsteuerliche Pflichten zu erfüllen: Anmeldung (> Lohnsteuer-Anmeldung) und > Abführung der...mehr

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Anhang 2 – ELStAM / VI. Betrieblicher Lohnsteuer-Jahresausgleich (§ 42b EStG)

Rz. 122 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Nach einem Arbeitgeberwechsel im laufenden Kalenderjahr sind dem neuen Arbeitgeber regelmäßig nur die ELStAM des aktuellen Dienstverhältnisses bekannt. Deshalb hat der Arbeitgeber als weitere Voraussetzung für die Durchführung eines Lohnsteuer-Jahresausgleichs zu beachten, dass der Arbeitnehmer durchgängig das gesamte Kalenderjahr bei ihm b...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / C. Zur weiteren Entwicklung des Lohnsteuerrechts

Rz. 7 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Das seit über 90 Jahren angewandte Steuerabzugsverfahren hat sich bewährt. Wenn auch die sich wandelnden wirtschaftlichen, technischen und gesellschaftlichen Verhältnisse Anpassungen und Korrekturen notwendig gemacht haben, so ist doch das System im Kern unverändert geblieben. Seine Handhabung hat sich bei den ArbG, den ArbN und den Finanzbeh...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / A. Allgemeine Grundlagen

Rz. 1 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Der ArbG muss idR für jeden ArbN, für den er zum LSt-Abzug verpflichtet ist, ein Lohnkonto führen. Das schließt unbeschränkt und beschränkt steuerpflichtige ArbN ein. Das Lohnkonto ist selbst dann zu führen, wenn LSt und andere Steuerabzüge – die Regelungen für die LSt gelten ebenso für die KiLSt und den SolZ (> Rz 3/1) – tatsächlich nicht ei...mehr

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Anhang 2 – ELStAM / VII. Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren

Rz. 123 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Allgemeines Im Rahmen des Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahrens hat der Arbeitnehmer die Möglichkeit, die Berücksichtigung von Freibeträgen zu beantragen (§ 39a Absatz 2 EStG). Diese werden als Lohnsteuerabzugsmerkmale berücksichtigt und dem Arbeitgeber elektronisch zum Abruf bereitgestellt. Ein solcher Freibetrag kann auf Antrag des Arbeitnehmer...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Maschinelle Lohnabrechnung

Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Bei maschineller Lohnabrechnung darf die > Lohnsteuer ohne besondere Genehmigung durch das > Betriebsstätten-Finanzamt unabhängig von den LSt-Tabellen ermittelt werden. Bei dieser Lohnabrechnung muss indes gewährleistet sein, dass die errechnete LSt nicht oder nur unwesentlich von dem maßgebenden > Lohnsteuertarif abweicht. Die FinVerw gibt Program...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Betriebsausflüge

Stand: EL 143 – ET: 09/2025 > Arbeitslohn Rz 61, > Berufskrankheiten Rz 1, > Betriebsveranstaltungen, > Pauschalierung der Lohnsteuer Rz 144/1, > Reisekosten Rz 51.mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Barlohnkürzung

Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Der Begriff bezeichnet einen Abzug vom > Arbeitslohn, der nicht die Voraussetzungen einer > Gehaltsumwandlung erfüllt (> Gehaltsumwandlung Rz 2, > Lohnverwendungsabrede, > Abwälzung der Lohnsteuer Rz 2).mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Auslandszulage

Begriff Bei Auslandszulagen handelt es sich um Entgeltbestandteile, die Beamte zusätzlich für eine Tätigkeit im Ausland erhalten. Typische Formen der Auslandszulage sind Kaufkraftausgleich, Auslandstrennungsgeld, Mietzuschuss, Zulage an Lehrer an Europäischen Schulen und Auslandskinderzuschlag. Auslandszulagen betragen häufig zwischen 50 EUR und 100 EUR. Sie können je nach Einsat...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Maler

Rz. 1 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Maler üben eine > Auswärtstätigkeit aus, wenn sie bei wechselnden Kunden oder Baustellen arbeiten; zu Einzelheiten > Auslösungen bei privaten Arbeitgebern, > Reisekosten Rz 20 ff. Für die Wegstrecke zwischen Wohnung und Betrieb gilt die > Entfernungspauschale des § 9 Abs 1 Satz 3 Nr 4 und Abs 2 EStG nur dann, wenn der ArbN dort seine > Erste ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Barlohnumwandlung

Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Zur Umwandlung von > Barlohn in > Sachbezüge vgl BFH 220, 478 = BStBl 2008 II, 530; > Gehaltsumwandlung, > Job-Ticket, > Warengutscheine. Zur "deferred taxation" vgl Wolf, DB 1999, 16. Ergänzend > Arbeitszeitkonto, > Betriebliche Altersversorgung, > Pauschalierung der Lohnsteuer.mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Freistellungsbescheinigung

Rz. 1 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 In folgenden Fällen darf der > Arbeitgeber vom LSt-Abzug erst absehen, wenn ihm eine Freistellungsbescheinigung vorliegt: bei einem Erlass der LSt (ESt) gemäß § 34c Abs 5 EStG nach dem ATE (> Anh 2 Auslandstätigkeitserlass; zu Einzelheiten > Auslandstätigkeitserlass); wenn der > Arbeitslohn nach einem DBA von der LSt (ESt) freizustellen ist, so...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / b) Anpassung des Lohnkontos nach Außenprüfung

Rz. 51 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Fordert das FA für ein noch nicht abgeschlossenes Kalenderjahr Steuerbeträge außerhalb einer Veranlagung des ArbN mit einem gegen den ArbN gerichteten Nachforderungs- oder Haftungsbescheid LSt nach (> Veranlagung von Arbeitnehmern Rz 215 ff) oder berechnet der ArbG von sich aus Steuerbeträge nach, so hat er den nachversteuerten Arbeitslohn u...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Baugewerbe

Rz. 1 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Im Baugewerbe erhalten die > Arbeitnehmer neben dem > Arbeitslohn vom > Arbeitgeber zusätzliche Leistungen von den Sozialkassen der Bauwirtschaft. Dabei handelt es sich um gemeinsame Einrichtungen der Tarifvertragsparteien der Bauwirtschaft, deren Leistungen und Finanzierung im Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (VTV) v...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / B. Ermittlung der Freibeträge beim Lohnsteuerabzug

Rz. 20 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Nur Versorgungsbezüge von ArbN, die zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit gehören (§ 19 Abs 2 EStG), unterliegen dem LSt-Abzug. Zu Einzelheiten > Versorgungsbezüge Rz 5 ff. In Höhe der Freibeträge bleiben die Versorgungsbezüge steuerfrei. Außerdem wird ggf der für Versorgungsbezüge geltende ArbN-Pauschbetrag für WK (§ 9a Satz 1 Nr ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 7. Sammellohnkonto und andere Aufzeichnungserleichterungen

Rz. 45 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Bei > Pauschalierung der Lohnsteuer nach § 40 Abs 1 Nr 1 EStG und § 40b EStG sind grundsätzlich ebenfalls Eintragungen im Lohnkonto des einzelnen ArbN erforderlich (> Rz 28). Lassen sich aber bei der Pauschalierung der LSt nach § 40 Abs 1 Nr 2 EStG sowie nach § 40 Abs 2 EStG die auf den einzelnen ArbN entfallenden Teilbeträge nicht leicht er...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Fristen

Rz. 1 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Fristen sind abgegrenzte, bestimmte oder jeweils bestimmbare Zeiträume (vgl BFH 203, 26 = BStBl 2003 II, 898). Für die Berechnung von Fristen vgl § 108 AO. Fälligkeitstermine geben das Ende einer Frist an (AEAO zu § 108). Härten, die sich aus einer Ausschlussfrist ergeben, führen nicht zur Verfassungswidrigkeit (vgl BFH 189, 401 = BStBl 1999 ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 2. Arbeitslohn – Barlohn und Sachbezüge

Rz. 20 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Fortlaufend sind bei jeder Lohnabrechnung – mindestens – einzutragen der Arbeitslohn (brutto) ohne jeden Abzug und ohne Kürzung um den > Arbeitnehmer-Pauschbetrag, den > Altersentlastungsbetrag; als > Versorgungsbezüge gekennzeichnete Bezüge ohne Kürzung um den nach § 19 Abs 2 EStG steuerfreien Teil (> Freibeträge für Versorgungsbezüge); auß...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Bedingung

Rz. 1 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Eine Bedingung ist ein zukünftiges ungewisses Ereignis, von dessen Eintritt oder Nichteintritt eine Rechtswirkung abhängt (zu unterscheiden von > Befristung). Dabei wird zwischen aufschiebender und auflösender Bedingung unterschieden. Ein unter einer aufschiebenden Bedingung geschlossenes Rechtsgeschäft wird erst mit dem Eintritt der Bedingun...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Lohnspende

Stand: EL 143 – ET: 09/2025 > Spenden Rz 70 f, ergänzend > Gehaltsverzicht Rz 2.mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Frischzellenbehandlung

Stand: EL 143 – ET: 09/2025 > Krankheitskosten Rz 10 Frischzellentherapie .mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Lohnrückzahlung

Stand: EL 143 – ET: 09/2025 > Rückzahlung von Arbeitslohn, > Werbungskosten Rz 106 ff.mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Man

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Betriebserholungsheim

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Betriebskindergarten

Stand: EL 143 – ET: 09/2025 > Arbeitslohn Rz 113, > Kindergarten.mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Meisterbonus

Stand: EL 143 – ET: 09/2025 > Meisterprüfung Rz 4.mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Freibeträge für Kinder

Stand: EL 143 – ET: 09/2025 > Kinderfreibeträge.mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Betriebsprüfung

Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Zur LStAp > Außenprüfung, ferner > Betriebsprüfer.mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Barablösung

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Marine

Stand: EL 143 – ET: 09/2025 > Bundesmarine, > Schiffspersonal.mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Freikauf vom Militärdienst

Stand: EL 143 – ET: 09/2025 > Außergewöhnliche Belastungen Rz 75 Freikauf .mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Baudarlehen

Stand: EL 143 – ET: 09/2025 > Bausparkassenbeiträge, > Darlehen, > Vermögensbeteiligung der Arbeitnehmer Rz 101 ff.mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Fünftel-Regelung

Stand: EL 143 – ET: 09/2025 > Außerordentliche Einkünfte.mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Lohnschlächter

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Lohnpfändung

Stand: EL 143 – ET: 09/2025 > Pfändung von Arbeitslohn.mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Beaufsichtigung von Kindern

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Betriebsbuße

Stand: EL 143 – ET: 09/2025 > Geldstrafen Rz 15 ff.mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Mazedonien

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Bedürftige Angehörige

Stand: EL 143 – ET: 09/2025 > Unterhaltsleistungen Rz 50 ff.mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Betriebsfeier

Stand: EL 143 – ET: 09/2025 > Betriebsveranstaltungen.mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Mediation

Stand: EL 143 – ET: 09/2025 > Außergewöhnliche Belastungen Rz 75 Familienmediation.mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Betriebskleidung

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Maigeld

Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Das sog Maigeld ist stpfl > Arbeitslohn (BFH 107, 280 = BStBl 1973 II, 64).mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Mankogelder

Stand: EL 143 – ET: 09/2025 > Fehlgeldentschädigung.mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Bauarbeiter

Stand: EL 143 – ET: 09/2025 > Baugewerbe, ferner > Auslösungen bei privaten Arbeitgebern.mehr