Fachbeiträge & Kommentare zu Lohnsteuer

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Reisekosten bei Arbeitnehmern / 6.4.1 Anforderungen an die Arbeitgeberbewirtung

Zu beachten ist, dass die nachfolgenden Ausführungen zur steuerlichen Behandlung der Arbeitgeberbewirtung nicht nur für unmittelbar vom Arbeitgeber gewährte Verpflegung anzuwenden sind, sondern auch für Bewirtungsleistungen während einer beruflichen Auswärtstätigkeit, an der der Arbeitgeber selbst nicht teilnimmt, aber die Mahlzeit durch einen Dritten auf Veranlassung des Ar...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kirchensteuer in der Arbeit... / 2 Bemessungsgrundlage

Die KiSt wird in Form eines festen Prozentsatzes der Einkommen- bzw. Lohnsteuer erhoben. Der Prozentsatz beträgt in Baden-Württemberg und Bayern 8 % und in allen übrigen Bundesländern 9 %. Bemessungsgrundlage ist die Einkommensteuer, die unter Berücksichtigung von Freibeträgen nach § 32 Abs. 6 EStG in allen Fällen des § 32 EStG festzusetzen wäre. Die Berücksichtigung der Kind...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Reisekosten bei Arbeitnehmern / 6.4.3 Ansatz der amtlichen Sachbezugswerte bis 60 EUR

Stehen dem Arbeitnehmer für die berufliche Auswärtstätigkeit keine Verpflegungsmehraufwendungen zu, weil er die 8-Stundengrenze nicht erreicht oder die 3-Monatsfrist überschritten ist, und scheidet damit eine Kürzung des Werbungskostenabzugs beim Arbeitnehmer aus, verlangt der Gesetzgeber wie bisher die Besteuerung der vom Arbeitgeber unentgeltlich oder verbilligt gewährten ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Zusätzlichkeitsvoraussetzung / Zusammenfassung

Begriff Zahlreiche Steuerbefreiungen und Pauschalierungsvorschriften setzen voraus, dass der Arbeitgeber zusätzliche Leistungen gewährt. Lange streitig war die Frage, ob dieses Kriterium auch bei vorheriger Entgeltumwandlung erfüllbar sein kann. Die Rechtsprechung hatte entsprechende Modelle im Grundsatz anerkannt. Eine gesetzliche Definition der Zusätzlichkeitsvoraussetzung...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Zusätzlichkeitsvoraussetzung / 4 Vergütungsbestandteile mit Zusätzlichkeitsvoraussetzung

Zu den Vergütungsbestandteilen, die zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn zu erbringen sind, gehören z. B. [1]: steuerfreie Jobtickets [2], steuerfreie Kindergartenzuschüsse für nicht schulpflichtige Kinder[3], steuerfreie Zuschüsse zur Gesundheitsvorsorge [4], steuerfreie Vorteile für die Überlassung von Dienstfahrrädern inklusive Pedelecs[5], pauschal zu versteuernde Fa...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Zusätzlichkeitsvoraussetzung / 2 Kriterien der Zusätzlichkeit

Leistungen des Arbeitgebers oder auf seine Veranlassung von Dritten erbrachte Leistungen (Sachbezüge oder Zuschüsse) für eine Beschäftigung, werden nur dann zusätzlich zum ohnehin erbrachten Arbeitslohn erbracht, wenn die Leistung nicht auf den Anspruch auf Arbeitslohn angerechnet wird, der Anspruch auf Arbeitslohn nicht zugunsten der Leistung herabgesetzt wird, die verwendungs...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verspätungszuschlag: Voraus... / 1 Aufbau des § 152 AO

Nach § 152 AO erfolgt die Festsetzung eines Verspätungszuschlags in vielen Fällen, ohne dass hierfür ein Ermessensspielraum besteht oder es einer Ermessensentscheidung bedarf. Zudem wird die Bemessung des Verspätungszuschlags in der überwiegenden Zahl der Fälle gesetzlich festgelegt und so geregelt, dass die Berechnung ausschließlich automationsgestützt erfolgen kann. Der § 1...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Zusätzlichkeitsvoraussetzung / 2 Frühere Auffassung der Sozialversicherungsträger

Die Sozialversicherungsträger sind bis zum 31.12.2021 davon ausgegangen, dass nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts das Zusätzlichkeitserfordernis im Steuerrecht begrenzender auszulegen war als im Beitragsrecht der Sozialversicherung. Im Steuerrecht kann das Zusätzlichkeitserfordernis grundsätzlich nicht durch Entgeltumwandlungen erfüllt werden.[1] Im Beitragsrech...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Reisekosten bei Arbeitnehmern / 7.1 Reisenebenkosten im Einzelnen

Als Nebenkosten kommen nach R 9.8 LStR in Betracht: die Beförderung, Versicherung und Aufbewahrung von Gepäck. Ferngespräche und Schriftverkehr beruflichen Inhalts mit dem Arbeitgeber oder mit Geschäftspartnern sowie Telefongespräche privaten Inhalts zur Kontaktaufnahme mit Angehörigen und Freunden bei mindestens einwöchiger beruflicher Auswärtstätigkeit.[1] Wichtig Werbungskos...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Reisekosten bei Arbeitnehmern / 9.1.2 Welches Land maßgebend ist

Wird während einer Auslandsreise ausschließlich ein ausländischer Staat aufgesucht, können die Reisekostensätze für das jeweilige Land unmittelbar aus der vom BMF veröffentlichten Übersicht abgelesen werden. Die in den Lohnsteuer-Richtlinien zur Bestimmung der Verpflegungspauschale bei Auslandsreisen festgelegten Sonderregelungen gelten auch 2025, etwa wenn an einem Tag mehr...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verspätungszuschlag: Voraus... / 3 "Muss"-Regelung (Abs. 2) und Ausnahmen davon (Abs. 3)

In Fällen, in denen Steuererklärungen, die sich auf ein Kalenderjahr (also u. a. ESt-Erklärungen) oder einen gesetzlich bestimmten Zeitpunkt beziehen, nicht binnen 14 Monaten nach Ablauf des Besteuerungszeitraums oder bei Vorabanforderungen[1] nicht bis zu dem in der Anordnung bestimmten Zeitpunkt abgegeben wurden, ist nach § 152 Abs. 2 AO ein Verspätungszuschlag (ohne Ermes...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Reisekosten bei Arbeitnehmern / 6.3.4 Anwendungsbereich der 3-Monatsfrist

Die 3-Monatsfrist ist grundsätzlich für alle Formen von Auswärtstätigkeiten anwendbar. Nach Auffassung des BFH gilt das Prinzip, dass bei längerfristigen Auswärtstätigkeiten am selben Einsatzort die Verpflegungssätze maximal für 3 Monate angesetzt werden dürfen, auch für Tätigkeiten an wechselnden Einsatzstellen. Er knüpft diesen Grundsatz aber an die Ausübung der Arbeit an ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Reisekosten bei Arbeitnehmern / 6.5.1 Umfang der begünstigten Übernachtungskosten

Unterkunfts- bzw. Übernachtungskosten sind die tatsächlichen Aufwendungen für die persönliche Inanspruchnahme einer Unterkunft zur Übernachtung. Der Werbungskostenabzug von Unterbringungskosten ist nur zulässig, wenn der Arbeitnehmer die Kosten durch entsprechende Rechnungsbelege nachweist. Der Einzel­nachweis der angefallenen Aufwendungen gilt sowohl für Inlands- als auch f...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Reisekosten bei Arbeitnehmern / 8.1 Umfang der Steuerfreiheit

Der Arbeitgeber kann anlässlich einer beruflichen Auswärtstätigkeit seinen Arbeitnehmern im Normalfall dieselben Beträge steuerfrei erstatten, die der Arbeitnehmer als Werbungskosten geltend machen könnte.[1] Das Reisekostenrecht kennt nur wenige Abweichungen, die meist das Ziel verfolgen, den Lohnsteuerabzug durch den Arbeitgeber zu vereinfachen. Reisekosten können im Rahme...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Zusätzlichkeitsvoraussetzung / 3 BSG Rechtsprechung zur Zusätzlichkeit

Ein Urteil des Bundessozialgerichts steht der früheren Auffassung der Sozialversicherungsträger entgegen. Danach begründet allein bereits ein arbeitsrechtlich wirksamer Verzicht auf Arbeitsentgelt die Zusätzlichkeit der daraus resultierenden Arbeitgeberleistung.[1] Arbeitgeberleistungen werden nicht zusätzlich gewährt, wenn sie einen teilweisen Ersatz für den vorherigen Entg...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verspätungszuschlag: Voraus... / Zusammenfassung

Überblick Zur Sicherung eines kontinuierlichen Erklärungseingangs und ordnungsgemäßen Veranlagungsverfahrens steht den Finanzämtern mit dem Verspätungszuschlag ein besonderes Instrument zur Verfügung. Er hat präventiven Charakter und kommt in Betracht, wenn der Steuerpflichtige eine erforderliche Steuererklärung nicht oder nicht rechtzeitig abgibt. Mit dem StModernG v. 18.7.2...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verspätungszuschlag: Voraus... / 4 Berechnung des Verspätungszuschlags

Ein Ermessen bezüglich der Höhe des Verspätungszuschlags gibt es in den meisten Fällen nicht.[1] Im Interesse eines leichten Vollzugs der Vorschrift ermöglichen die gesetzlichen Berechnungsgrößen eine rein automationsgestützte Ermittlung. Das Gesetz verzichtet auf die Festlegung eines relativen Höchstbetrags oder auf eine Differenzierung danach, ob eine Verzinsung des Steuera...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erstattungsanspruch nach § ... / 1.2 Zusammenveranlagung

Die schuldbefreiende Wirkung des § 36 Abs. 4 Satz 3 EStG lässt die materielle Rechtslage hinsichtlich der Erstattungsberechtigung zusammenveranlagter Ehegatten unberührt. Es besteht zwischen den Ehegatten – im Gegensatz zur Gesamtschuldnerschaft bezüglich der zu zahlenden Steuer – im Erstattungsfall keine Gesamt-, sondern nur Teilgläubigerschaft. Das Finanzamt müsste daher d...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Entstehung und Erhebung von... / 1.6 Schuldner

Schuldner der Säumniszuschläge ist i. d. R. der säumige Steuerschuldner. Auch bei einer gesetzlichen oder vertraglichen Vertretung ist Schuldner des Säumniszuschlags der vertretene Steuerpflichtige. Führt der Arbeitgeber die angemeldete oder festgesetzte Lohnsteuer nicht rechtzeitig ab, ist er der Schuldner der Säumniszuschläge, da er mit der Abführung der Lohnsteuer eine ei...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erstattungsanspruch nach § ... / 1.1 Definition

Wurde eine Steuer ohne rechtlichen Grund gezahlt, hat nach Satz 1 des § 37 Abs. 2 AO derjenige, auf dessen Rechnung die Zahlung bewirkt worden ist, an den Leistungsempfänger, also das Finanzamt, einen Anspruch auf Erstattung des gezahlten Betrags. Dies gilt nach Satz 2 auch, wenn der rechtliche Grund später wegfällt. Eine Zahlung ist ohne Rechtsgrund geleistet, wenn sie den ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gesamtschuldverhältnis / 2.3 Aufteilungsmaßstäbe

Der Aufteilungsantrag ist durch den Zeitpunkt seines Eingangs bestimmend für die Höhe der aufzuteilenden Steuer. Wird er vor Einleitung der Vollstreckung gestellt, so ist nach § 276 Abs. 1 AO die im Zeitpunkt seines Eingangs geschuldete Steuer aufzuteilen. Wird er danach gestellt, ist gem. § 276 Abs. 2 AO die im Zeitpunkt der Einleitung der Vollstreckung geschuldete Steuer f...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Festsetzungsverjährung/Zahl... / 1.3 Beginn der Festsetzungsfrist

Die Festsetzungsfrist beginnt nach der Grundregel des § 170 Abs. 1 AO mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Steuer entstanden ist. Hauptanwendungsfall ist die Antragsveranlagung gem. § 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG. Der Zeitpunkt der Entstehung der Steuern ergibt sich aus § 38 AO i. V. m. den einzelnen Steuergesetzen. Die Einkommensteuer entsteht gem. § 36 Abs. 1 EStG mit Ablauf ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Festsetzungsverjährung/Zahl... / 2.1 Beginn und Ende der Verjährungsfrist

Die Verjährungsfrist beträgt gem. § 228 Satz 2 AO 5 Jahre, in Fällen der §§ 370, 373 oder 374 AO 10 Jahre. Sie beginnt gem. § 229 Abs. 1 Satz 1 AO mit Ablauf des Kalenderjahres, in welchem der Anspruch erstmals fällig [1] geworden ist.[2] Bei den Fälligkeitssteuern (insb. Umsatz- und Lohnsteuer), die unabhängig von einer Festsetzung fällig werden, gibt es eine Anlaufhemmung: ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerbescheid / 2.1 Allgemeines

Ergibt sich ein Steueranspruch (insbesondere Nachzahlung) oder ein Steuererstattungsanspruch (z. B. aufgrund zu viel gezahlter Lohnsteuer), ist die Steuer gem. § 155 Abs. 1 Satz 1 AO grundsätzlich durch Steuerbescheid festzusetzen. Bei periodischen Steuern wird die Steuerfestsetzung auch "Veranlagung" genannt.[1] Außer durch Steuerbescheid kann das Veranlagungs­verfahren auch...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kapitalertragsteuer / Zusammenfassung

Überblick Die Kapitalertragsteuer ist, wie die Lohnsteuer, eine Erhebungsform der Einkommensteuer. Sie wird auf die Einkommensteuerschuld des Gläubigers angerechnet (§ 36 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 EStG). Durch die Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge tritt grundsätzlich Abgeltungswirkung ein (§ 43 Abs. 5 Satz 1 i. V. m. § 32d EStG). Somit müssen Erträge, die dem Steuerabzug unterlege...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerbescheid / 2.2 Form und Inhalt

Zu unterscheiden ist zwischen Muss- und Sollerfordernissen. Die fehlende Einhaltung von Mussvorschriften führt nach § 125 AO regelmäßig zur Nichtigkeit des Bescheids. Die Nichteinhaltung von Sollvorschriften hingegen beeinflusst seine Wirksamkeit nicht. Sie hat allenfalls die Rechtswidrigkeit zur Folge, die der Steuerpflichtige mit dem Einspruch angreifen muss. In bestimmten...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aussetzung der Vollziehung ... / 2.1 Vollziehbarer Verwaltungsakt

Die Aussetzung der Vollziehung setzt einen vollziehbaren Verwaltungsakt (Bescheid) voraus, da nur bei einem vollziehbaren Bescheid eine Aussetzung der Vollziehung möglich ist. Ob ein Bescheid vollziehbar ist, hängt von der Art des Bescheids und der Zielrichtung des Rechtsbehelfs ab. Ficht der Steuerpflichtige einen ihn belastenden Bescheid an, z. B. Steuerbescheid, Prüfungsa...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einspruch / 2.3 Beschwer

Die Zulässigkeit des Einspruchs ist davon abhängig, dass der Einspruchsführer eine Beschwer geltend macht. Dies setzt voraus, dass er vom Regelungsinhalt des ergangenen oder erstrebten Bescheids persönlich und sachlich betroffen ist. Eine fehlende Begründung des Einspruchs oder mangelnde Erfolgsaussichten haben auf die Frage der Beschwer keinen Einfluss. Ob wirklich eine Rec...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aussetzung der Vollziehung ... / 1.3 Umfang der Aussetzung/Aufhebung der Vollziehung

Der Umfang der Aussetzung richtet sich zunächst nach dem Umfang des Rechtsbehelfs, aber auch nach dem Umfang der ernstlichen Zweifel oder der unbilligen Härte. Deshalb ist auch eine teilweise Aussetzung der Vollziehung möglich. Die Höhe der auszusetzenden Steuer ist in jedem Fall zu berechnen; eine pauschale Bestimmung (z. B. ausgesetzte Steuer = Abschlusszahlung) ist nicht ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einspruch / 2.5 Einspruchsfrist

Die Frist für die Einlegung des Einspruchs beträgt gem. § 355 Abs. 1 Satz 1 AO 1 Monat nach Bekanntgabe des Verwaltungsakts; für den fristwahrenden Zugang trägt der Steuerpflichtige die Beweislast.[1] Bei Steueranmeldungen, die die Wirkung einer Steuerfestsetzung unter Vorbehalt der Nachprüfung haben, z. B. Lohnsteuer-Anmeldungen des Arbeitgebers, die auch vom Arbeitnehmer a...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Erstattungsansprüche von Eh... / a) Grundsätzliches

Wenn die o.g. Vermutung nicht greift oder wenn die Ausnahme greift, ist eine Entscheidung über die Erstattungsberechtigung und damit ggf. eine Aufteilung des Erstattungsbetrages notwendig. Die Aufteilung der Erstattungsberechtigung erfolgt nach Maßgabe des § 37 Abs. 2 S. 1 AO. Hier kommt es – entsprechend der bereits oben ausgeführten, allgemeinen Grundsätze – alleine auf fo...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Erstattungsansprüche von Eh... / 2. Abrechnungsbescheid

Bei Streitigkeiten über die Richtigkeit der Anrechnungsverfügung entscheidet das FA durch einen besonderen Verwaltungsakt, den Abrechnungsbescheid (§ 218 Abs. 2 AO). Anrechnungsverfügung und Abrechnungsbescheid haben dementsprechend den gleichen Regelungsgegenstand, erstere setzt jedoch keinen Streit mit dem Steuerpflichtigen voraus. Beide wirken lediglich deklaratorisch, d....mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Erstattungsansprüche von Eh... / 1. Inhalt und Anwendungsbereich des § 37 Abs. 2 AO

§ 37 Abs. 2 AO enthält eine allgemeine Umschreibung des öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruchs, der einem Steuerpflichtigen oder Steuergläubiger dadurch erwächst, dass eine Leistung aus dem Steuerschuldverhältnis entweder von vornherein ohne rechtlichen Grund erfolgt ist oder der rechtliche Grund später wegfällt. Dieser Erstattungsanspruch gehört zu den in § 37 Abs. 1 A...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Rechtsprechung zum... / I. Strafzumessung (§ 46 StGB i.V.m. § 369 Abs. 2 AO)

Der CEO einer GmbH tätigte für diese gemeinsam mit dem Geschäftsführer für den Eigenhandelsbereich, dem Leiter und einem weiteren Angestellten der Handelsabteilung u.a. mit verschiedenen Kreditinstituten jeweils unter Einschaltung ausländischer Depotbanken Aktien- und Optionsgeschäfte rund um den Dividendenstichtag. Die GmbH ließ sich vom FA auf Grund unrichtiger Steuerbesch...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sauer, SGB III § 123 Ausbil... / 2.5 Vergleichsberechnung aufgrund der gesetzlichen Mindestausbildungsvergütung

Rz. 14 Der Gesetzgeber hat in § 17 BBiG erstmals eine Mindestausbildungsvergütung eingeführt, die für alle Ausbildungen/geschlossenen Berufsausbildungsverträge ab dem 1.1.2020 gelten. Dabei wurde nicht zwischen betrieblicher und außerbetrieblicher Berufsausbildung unterschieden, sodass in der Folge die Mindestausbildungsvergütung auch für außerbetriebliche Berufsausbildungen...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Lohnsteuer-Prüfungen 2024 bringen fast 827 Millionen Euro ein

Zusammenfassung Unternehmen berechnen die Lohnsteuer für ihre Mitarbeiter und führen sie ans Finanzamt ab. Doch ob das auch tatsächlich korrekt umgesetzt wurde, wird regelmäßig geprüft - und nicht selten kommt es zu Beanstandungen. Hintergrund Wenn Unternehmen an Ihre Arbeitnehmer Löhne bezahlen, müssen sie auch die Lohnsteuer korrekt berechnen und an den Staat abführen. Damit ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Lohnsteuer-Prüfungen 2024 b... / Zusammenfassung

Unternehmen berechnen die Lohnsteuer für ihre Mitarbeiter und führen sie ans Finanzamt ab. Doch ob das auch tatsächlich korrekt umgesetzt wurde, wird regelmäßig geprüft - und nicht selten kommt es zu Beanstandungen.mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Lohnsteuer-Prüfungen 2024 b... / Hintergrund

Wenn Unternehmen an Ihre Arbeitnehmer Löhne bezahlen, müssen sie auch die Lohnsteuer korrekt berechnen und an den Staat abführen. Damit das funktioniert, gibt es regelmäßige Prüfungen – die sogenannten Lohnsteuer-Außenprüfungen und die Lohnsteuer-Nachschau. Dabei kontrollieren Finanzämter, ob Arbeitgeber die gesetzlichen Regeln einhalten. Die aktuellen Zahlen für das Jahr 202...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Lohnsteuer-Prüfungen 2024 b... / Lohnabrechnung zuverlässig gestalten

Die Zahlen zeigen: Auch wenn nur ein kleiner Teil aller Arbeitgeber tatsächlich geprüft wird, haben diese Kontrollen große Wirkung. Falsch berechnete oder nicht abgeführte Lohnsteuern können so aufgedeckt und nachgefordert werden. Für Unternehmen bedeutet das: Wer seine Lohnabrechnung korrekt und transparent gestaltet, ist auf solche Prüfungen gut vorbereitet.mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vorsorgepauschale im Lohnst... / Neuregelungen ab 2026

Ab 2026 gibt es einige wichtige Änderungen: Für die private Basiskranken- und Pflegeversicherung werden die ab 2026 elektronisch bereitgestellten Beträge berücksichtigt. Arbeitgeber müssen diese Monatsbeträge auf das Jahr hochrechnen und um steuerfreie Zuschüsse reduzieren. Neu (für Steuerklassen I bis V) ist der Teilbetrag für die Arbeitslosenversicherung, der zusammen mit de...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Fertility Benefits / Lohnsteuer

1 Fertility Benefits Fertility Benefits stellen eine Sonderform der sog. Mitarbeiterbenefits dar. Sie umfassen Zusatzleistungen und Angebote des Arbeitgebers im Zusammenhang mit der persönlichen Familienplanung des Arbeitnehmers. Hierunter fallen z. B. die Kosten für die Entnahme und Konservierung von Eizellen, für die In-vitro-Fertilisation oder auch Kosten im Zusammenhang m...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Fertility Benefits / Zusammenfassung

Begriff Mitarbeiterbenefits (auch Mitarbeitervorteile oder Corporate Benefits) sind Zusatzleistungen und Angebote des Arbeitgebers an seine Arbeitnehmer. Sie steigern die Attraktivität der eigenen Arbeitgebermarke (Employer Brand) und sollen sich nachhaltig auf Recruitingerfolg, Mitarbeitermotivation, -zufriedenheit und -bindung auswirken. Fertility Benefits als Sonderform u...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Fertility Benefits / 1 Fertility Benefits

Fertility Benefits stellen eine Sonderform der sog. Mitarbeiterbenefits dar. Sie umfassen Zusatzleistungen und Angebote des Arbeitgebers im Zusammenhang mit der persönlichen Familienplanung des Arbeitnehmers. Hierunter fallen z. B. die Kosten für die Entnahme und Konservierung von Eizellen, für die In-vitro-Fertilisation oder auch Kosten im Zusammenhang mit einem Adoptionsve...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Fertility Benefits / 1.1 Mögliche Fallgestaltungen

Grundlage für die entsprechende Einordnung sind die getroffenen arbeitsvertraglichen Regelungen. Zur lohnsteuerlichen Einordnung sind die folgenden 3 Grundfälle zu unterscheiden. Der Arbeitgeber übernimmt (direkt) die Kosten für die Maßnahmen im Zusammenhang mit der Familienplanung und wendet dem Arbeitnehmer somit einen Sachbezug zu. Der Arbeitgeber verpflichtet sich vertragl...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.16 Sonstige Steuern (Abs. 2 Nr. 16)

Rz. 193 Unter dem Posten § 275 Abs. 2 Nr. 16 HGB sind alle nicht vom Ertrag und Einkommen abhängigen Steuerarten zu erfassen, die von der Ges. als Aufwand verrechnet und getragen werden. Demzufolge sind hier die Verkehrsteuern, Verbrauchsteuern, sonstigen Steuern sowie ausländischen Steuern (soweit den sonstigen inländischen Steuern entsprechend) auszuweisen. Dies gilt nur f...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5.1 Zur Buchführung verpflichtete Person

Rz. 54 Die zur Buchführung verpflichtete Person ist der Kaufmann, der auch die Verantwortung für eine den GoB entsprechende Erledigung dieser Pflicht trägt. Es handelt sich nicht um eine höchstpersönliche Pflicht, weshalb der Kfm. für die Erledigung seiner Pflicht auch Hilfspersonen bzw. Dritte einsetzen darf bzw. innerhalb des Kreises der verpflichteten Personen die Pflicht...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 7.3.2 Berichtspflichtige Zahlungen und Erleichterung

Rz. 142 Unter Zahlungen an staatliche Stellen sind nach § 341t Abs. 4 Satz 1 HGB geleistete Zahlungen, Zahlungsreihen sowie Sachleistungen im Tätigkeitsbereich der Unt zu verstehen, sofern sich diese auf 100 TEUR oder mehr belaufen. Bei regelmäßigen Zahlungen/Raten, d. h. verbundenen Zahlungsreihen, ist gem. § 341t Abs. 4 Satz 2 HGB der Gesamtbetrag innerhalb eines Berichtsz...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.1 Aufbewahrungsfristen (Abs. 4)

Rz. 27 Die handelsrechtliche Aufbewahrungsfrist beträgt zehn oder sechs Jahre. Die Aufbewahrungsfrist von zehn Jahren gilt für Handelsbücher, Inventare, Eröffnungsbilanzen, Jahresabschlüsse, Lageberichte, Konzernabschlüsse, Konzernlageberichte, Einzelabschlüsse nach § 325 Abs. 2a HGB, Arbeitsanweisungen und sonstige Organisationsunterlagen, Buchungsbelege. Die Aufbewahrungsfrist von s...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.6.1 Löhne und Gehälter (Abs. 2 Nr. 6a)

Rz. 103 Als Löhne und Gehälter sind sämtliche im abzuschließenden Gj i. R. v. Dienstverhältnissen angefallenen Löhne und Gehälter für Arbeiter, Angestellte, Auszubildende und Mitglieder des Vorstands bzw. der Geschäftsführung des Unt auszuweisen. Die Ausweispflicht erstreckt sich auf die Bruttobeträge der Löhne und Gehälter (d. h. auf die Beträge vor Abzug der vom Arbeitnehm...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.5.8 Sonstige Verbindlichkeiten, davon aus Steuern, davon im Rahmen der sozialen Sicherheit (Abs. 3 C. 8.)

Rz. 164 In diesem Sammelposten werden alle Verbindlichkeiten ausgewiesen, die keinem vorangegangenen Posten zuordnet werden können. Dazu zählen:[1] Steuerschulden der bilanzierenden Gesellschaft (z. B. KSt, GewSt, USt), einbehaltene und noch abzuführende Steuern Dritter (LSt, KapESt), Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit der betrieblichen Altersvorsorge gegenüber Arbeitnehmern...mehr