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Fertility Benefits / Lohnsteuer

Danina Krauß
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1 Fertility Benefits

Fertility Benefits stellen eine Sonderform der sog. Mitarbeiterbenefits dar. Sie umfassen Zusatzleistungen und Angebote des Arbeitgebers im Zusammenhang mit der persönlichen Familienplanung des Arbeitnehmers. Hierunter fallen z. B. die Kosten für die Entnahme und Konservierung von Eizellen, für die In-vitro-Fertilisation oder auch Kosten im Zusammenhang mit einem Adoptionsverfahren.

Die in den USA bereits weit verbreiteten Fertility Benefits sind in Deutschland bisher nur eine Randerscheinung. Vor dem Hintergrund eines zunehmenden Fachkräftemangels, dem Trend immer später Kinder zu bekommen und der generell steigenden Anzahl kostenintensiver Kinderwunschbehandlungen ist anzunehmen, dass auch in Deutschland mit einer zunehmenden Verbreitung dieser Form von Benefits zu rechnen ist.

Lohnsteuerliche Behandlung von Fertility Benefits

Zuwendungen des Arbeitgebers (Bar- oder Sachleistungen) sind i. d. R. zunächst als steuerbarer Arbeitslohn zu behandeln. Ausgenommen hiervon sind Leistungen im überwiegend eigenbetrieblichen Interesse, solche für die eine Steuerbefreiungsvorschrift[1] Anwendung findet bzw. Leistung, die unter die Sachbezugsfreigrenze fallen.[2]

Insbesondere zum Thema Kinderwunsch und künstliche Befruchtung findet sich zahlreiche FG- und BFH-Rechtsprechung. Inhalt der aktuellen Rechtsprechung ist hierbei vordringlich die Frage nach der steuerlichen Berücksichtigung der Kosten als außergewöhnliche Belastungen.[3]

 
Hinweis

Abziehbarkeit der Aufwendungen für künstliche Befruchtung als außergewöhnliche Belastungen (§ 33 EStG)

Die Rechtsprechung bzgl. dieser Thematik ist umfangreich und das steuerrechtliche Ergebnis abhängig von vielen Einzelfaktoren. So ist z. B. ausschlaggebend, von welcher der beteiligten Personen die Notwendigkeit einer künstlichen Befruchtung ausgeht, w...

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