Fachbeiträge & Kommentare zu Kurzarbeitergeld

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Kurzarbeitergeld: Anspruchs... / 3.1 Fortsetzung einer versicherungspflichtigen Beschäftigung

Versicherungspflicht Das Erfordernis der Versicherungspflicht berücksichtigt, dass Kurzarbeitergeld als Leistung der Arbeitslosenversicherung nur Personen zugutekommen soll, die zum Kreis der Beitragszahler gehören. In einer versicherungspflichtigen Beschäftigung stehen Personen, die gegen Entgelt oder zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt sind, soweit keine Tatbestände der V...mehr

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Kurzarbeitergeld (Verfahren) / Zusammenfassung

Begriff Eine Anzeige des Arbeitsausfalls als materielle – also den Anspruch begründende – Voraussetzung, muss für den Bereich des allgemeinen Kurzarbeitergeldes stets erfolgen. Für den Bereich des Saison-Kurzarbeitergeldes von Baubetrieben gilt dies jedoch nur, wenn es sich um einen saisonbedingten Arbeitsausfall handelt. Wenn der Arbeitsausfall ausschließlich auf witterungs...mehr

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Kurzarbeitergeld (Verfahren) / 2 Verfahren

Das Verfahren des Kurzarbeitergeldes beginnt zwar mit der Anzeige der Kurzarbeit, die Auszahlung erfordert aber zusätzlich einen eigenständigen Leistungsantrag. Dieser Antrag auf Kurzarbeitergeld bzw. Saison-Kurzarbeitergeld (sog. Abrechnungsliste) ist nachträglich für den jeweiligen Anspruchszeitraum (Kalendermonat) zu stellen. Er kann auf den amtlichen Vordrucken (Abrechnu...mehr

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Kurzarbeitergeld: Anspruchs... / 4 Anzeige des Arbeitsausfalls

4.1 Anzeige auf Antrag Die Geltendmachung eines Anspruchs auf Kurzarbeitergeld erfolgt in einem 3-stufigen Verfahren. Dabei ist zwischen der Anzeige der Kurzarbeit[1] und dem Antrag auf Kurzarbeitergeld[2] zu unterscheiden. Die Ansprüche werden in der letzten Stufe nach Beendigung der Kurzarbeit mit den Abschlussprüfungen endgültig festgestellt. Die Anzeige ist materiell-rech...mehr

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Kurzarbeitergeld: Anspruchs... / 1 Leistungsvoraussetzungen

1.1 Erheblicher Arbeitsausfall mit Entgeltausfall Ein Arbeitsausfall ist erheblich, wenn er auf wirtschaftlichen Gründen (einschließlich betrieblicher Strukturveränderungen) oder auf einem unabwendbaren Ereignis beruht, er vorübergehend ist, er nicht vermeidbar ist und die sog. Mindesterfordernisse erfüllt sind.[1] 1.2 Gründe für den Arbeitsausfall 1.2.1 Wirtschaftliche Gründe Die f...mehr

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Kurzarbeitergeld: Anspruchs... / 1.2 Gründe für den Arbeitsausfall

1.2.1 Wirtschaftliche Gründe Die für einen Arbeitsausfall geforderten wirtschaftlichen Gründe sind im Gesetz nicht näher definiert. Allgemein gehören hierzu alle Störungen, die sich mittelbar oder unmittelbar aus der Teilnahme am Wirtschaftsleben bzw. dem wirtschaftlichen Ablauf ergeben. Auslöser können konjunkturelle oder strukturelle Störungen der Gesamtwirtschaftslage sein...mehr

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Kurzarbeitergeld (Anspruch) / Zusammenfassung

Begriff Das Kurzarbeitergeld ist eine Entgeltersatzleistung, die nach dem Recht der Arbeitsförderung für Arbeitsausfälle gezahlt wird. Sie wird aus Beitragsmitteln der Arbeitslosenversicherung finanziert. Im Unterschied zur vollen Arbeitslosigkeit werden dabei die Arbeitsplätze erhalten. Der Entgeltersatz beträgt 60 % oder 67 % (Arbeitnehmer mit Kindern) des ausgefallenen pa...mehr

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Kurzarbeitergeld (Ruhen) / 2 Altersrente

Das Kurzarbeitergeld ruht auch beim Zusammentreffen mit einer Vollrente wegen Alters oder einer ähnlichen Leistung öffentlich-rechtlicher Art.[1] Solange eine Rente oder ähnliche Leistung noch nicht zuerkannt ist, wird Kurzarbeitergeld gezahlt, bei rückwirkender Zuerkennung dann mit der Rentennachzahlung verrechnet.mehr

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Kurzarbeitergeld (Ruhen) / 1 Sperrzeit

Bezieher von Kurzarbeitergeld unterliegen wie Arbeitslose, die Arbeitslosengeld beanspruchen, grundsätzlich der allgemeinen Meldepflicht.[1] Sie sind deshalb gehalten, persönlich bei der Agentur für Arbeit vorzusprechen, wenn diese sie dazu auffordert. Kommt ein Arbeitnehmer einer solchen Meldeaufforderung ohne wichtigen Grund nicht nach, ruht das Kurzarbeitergeld für die Da...mehr

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Kurzarbeitergeld (Höhe) / Zusammenfassung

Begriff Die Höhe des Kurzarbeitergeldes als echte Entgeltersatzleistung orientiert sich am im jeweiligen Monat ausfallenden Arbeitsentgelt. Es beträgt grundsätzlich 60 % oder 67 % des pauschalierten Nettoentgelts. Dabei ist unter Brutto-Sollarbeitsentgelt das Bruttoarbeitsentgelt (bis zur Beitragsbemessungsgrenze) ohne Berücksichtigung der Arbeitsausfälle und unter Brutto-Is...mehr

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Kurzarbeitergeld (Verfahren) / 1.2 Arbeitgeber/Betriebsvertretung

Die Anzeige des Arbeitsausfalls kann rechtswirksam nur durch den Arbeitgeber oder durch die Betriebsvertretung erfolgen. Die Anzeige des Arbeitsausfalls ist für das konjunkturelle Kurzarbeitergeld materiell-rechtliche Anspruchsvoraussetzung. Für das Saison-Kurzarbeitergeld ist hingegen keine Anzeige notwendig. Der Anzeige des Arbeitgebers ist dabei eine Stellungnahme der Bet...mehr

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Kurzarbeitergeld (Anspruch) / 3.4 Verfügbarkeit für die Arbeitsagentur

Das Kurzarbeitergeld ist gegenüber der Vermittlung in Arbeit die nachrangige Leistung der Arbeitsförderung.[1] Das Gesetz fordert deshalb, dass die Agentur für Arbeit prüft, ob ein Bezieher von Kurzarbeitergeld – zur Vermeidung der Leistungszahlung – in eine andere, zumutbare befristete oder unbefristete Beschäftigung (Zweitarbeitsverhältnis) vermittelt werden kann. Wenn und...mehr

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Kurzarbeitergeld: Anspruchs... / 1.3 Vorübergehende Natur des Arbeitsausfalls

Ein vorübergehender Arbeitsausfall liegt vor, wenn mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit voraussehbar ist, dass in absehbarer Zeit wieder mit der Rückkehr in die Vollarbeit zu rechnen ist. Für diese Prognoseentscheidung ist neben der Arbeitsmarktsituation die konkrete Situation im Betrieb heranzuziehen. Zu bewerten sind dabei z. B. die Art der Produktion, die Rohstofflage od...mehr

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Kurzarbeitergeld: Anspruchs... / 1.2.3 Unabwendbares Ereignis

Ein unabwendbares Ereignis ist im Allgemeinen ein Ereignis, das unter den gegebenen Umständen und unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Einzelfalls auch durch äußerste Sorgfalt weder abzuwehren noch in seinen schädlichen Folgen zu begrenzen ist. Hierunter fallen insbesondere Unglücksfälle (z. B. Brände, Explosionen, Epidemien), ungewöhnliche, dem üblichen Witterungsver...mehr

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Kurzarbeitergeld (Heimarbei... / 1 Anspruch

Das SGB III stellt Heimarbeiter wegen ihres ähnlich gelagerten Schutzbedürfnisses Arbeitnehmern im sozialrechtlichen Sinne gleich.[1] Grundsätzlich haben alle Heimarbeiter nur dann nach § 103 Abs. 1 SGB III einen Anspruch auf Kurzarbeitergeld, wenn sie ihren Lebensunterhalt ausschließlich oder weitaus überwiegend aus dem Beschäftigungsverhältnis als Heimarbeiter beziehen. Die...mehr

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Kurzarbeitergeld: Anspruchsvoraussetzungen

Zusammenfassung Überblick Ein Anspruch auf Kurzarbeitergeld ist an 4 Grundvoraussetzungen geknüpft, die kumulativ erfüllt sein müssen. Nachfolgend wird ausführlich erläutert, wann ein erheblicher Arbeitsausfall vorliegt, die betrieblichen und persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind und in welcher Weise der Arbeitsausfall der Arbeitsagentur angezeigt werden muss. Auch auf den vo...mehr

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Kurzarbeitergeld: Anspruchs... / 1.4 Unvermeidbarkeit des Arbeitsausfalls

Nur ein Arbeitsausfall, der nicht vermeidbar ist, begründet einen Anspruch auf Kurzarbeitergeld. Der Betrieb muss deshalb im Rahmen seiner Schadensminderungspflicht vor Einführung der Kurzarbeit alle zumutbaren Vorkehrungen treffen und während der Kurzarbeit alles in seiner Kraft Stehende tun, um den Arbeitsausfall zu verhindern. Von einem Betrieb werden dabei aber nur Maßna...mehr

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Kurzarbeitergeld (Anspruch) / 1 Ziel

Vorrangiger Zweck der Leistung ist es, den Arbeitnehmern, die infolge der Kurzarbeit gefährdeten Arbeitsplätze zu erhalten. Das Kurzarbeitergeld dient damit zugleich betrieblichen Interessen. Es ermöglicht dem Betrieb, vorübergehende Auftragsschwankungen oder Unterauslastungen zu überbrücken und bei verbesserter Lage mit der eingearbeiteten Belegschaft wieder zu voller Produ...mehr

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Kurzarbeitergeld (Höhe) / 3.4 Neben-/Zweitjob

Wird neben der Beschäftigung mit Kurzarbeit eine weitere Beschäftigung ausgeübt, die bereits vor Beginn der Kurzarbeit begonnen wurde, so hat dies keinen Einfluss auf den Anspruch und die Höhe des Kurzarbeitergeldes. Das gilt sowohl für eine versicherungsfreie Nebenbeschäftigung als auch für einen versicherungspflichtigen Zweitjob. Die Beitragszahlung für die versicherungspf...mehr

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Kurzarbeitergeld (Anspruch) / 3.3 Persönliche Voraussetzungen

Die persönlichen Voraussetzungen für das Kurzarbeitergeld erfüllen Arbeitnehmer, die nach Beginn des Arbeitsausfalls eine versicherungspflichtige Beschäftigung fortsetzen, aus zwingenden Gründen aufnehmen oder im Anschluss an die Beendigung eines Berufsausbildungsverhältnisses aufnehmen, die nicht vom Kurzarbeitergeldbezug ausgeschlossen sind.[1] Für den Arbeitnehmerbegriff gel...mehr

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Kurzarbeitergeld (Höhe) / 1 Höhe

Das Kurzarbeitergeld richtet sich nach der Leistungsquote und dem pauschalierten Nettoentgeltausfall im Anspruchszeitraum. Es beträgt danach für Arbeitnehmer, die mindestens ein Kind im Sinne des Steuerrechts[1] haben, 67 % (erhöhter Leistungssatz) und für die übrigen Berechtigten 60 % (allgemeiner Leistungssatz) der sog. Nettoentgeltdifferenz.mehr

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Kurzarbeitergeld (Anspruch) / 3 Anspruchsvoraussetzungen

Ein Anspruch auf Kurzarbeitergeld setzt voraus, dass ein erheblicher Arbeitsausfall mit Entgeltausfall vorliegt, betriebliche Voraussetzungen erfüllt sind, persönliche Voraussetzungen erfüllt sind und der Arbeitsausfall der Arbeitsagentur angezeigt worden ist.[1] Im Einzelnen: 3.1 Erheblicher Arbeitsausfall Ein Arbeitsausfall ist erheblich, wenn er auf wirtschaftlichen Gründen oder ...mehr

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Kurzarbeitergeld (Verfahren) / 1 Anzeige des Arbeitsausfalls

Der Arbeitsausfall ist für das allgemeine Kurzarbeitergeld und bei saisonbedingten Arbeitsausfällen der Agentur für Arbeit, in deren Bezirk der Betrieb liegt, schriftlich oder elektronisch anzuzeigen. 1.1 Wirkung Die Anzeige wirkt ab Beginn des Kalendermonats, in dem sie eingegangen ist. Darüber hinaus aber grundsätzlich nicht rückwirkend. Das Gesetz macht im Fall des unabwend...mehr

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Kurzarbeitergeld (Höhe) / 3.3 Pauschaliertes Nettoentgelt

Zur Bildung der Nettoentgeltdifferenz sind Sollentgelt und Istentgelt auf den nächsten durch 20 teilbaren Euro-Betrag zu runden. Das diesen Beträgen zugeordnete pauschalierte Nettoentgelt ergibt sich – in Anlehnung an das für die Höhe des Arbeitslosengeldes maßgebliche Leistungsentgelt – indem die jeweiligen Bruttoentgelte für Sollentgelt und Istentgelt um gesetzlich bestimm...mehr

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Kurzarbeitergeld (Ruhen) / 3 Arbeitskampf

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) ist bei Arbeitskämpfen zur Neutralität verpflichtet. Daher gelten die Vorschriften über das Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld bei Arbeitskämpfen entsprechend für einen Anspruch auf Kurzarbeitergeld bei einem Arbeitnehmer, dessen Arbeitsausfall Folge eines inländischen Arbeitskampfs ist, an dem er nicht beteiligt ist.[1] Hinweis Kurzarb...mehr

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Kurzarbeitergeld (Anspruch) / 3.1.4 Vorübergehender Arbeitsausfall

Aus der Funktion des Kurzarbeitergeldes ergibt sich, dass der Arbeitsausfall nur vorübergehend sein darf. Diese Voraussetzung liegt vor, wenn sich im Einzelfall ergibt, dass mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit in absehbarer Zeit wieder mit dem Übergang zur Vollarbeit gerechnet werden kann. Dabei ist nicht erforderlich, dass das genaue Ende der Kurzarbeit schon von vornhere...mehr

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Kurzarbeitergeld (Anspruch) / 2 Arbeitsrechtliche Voraussetzungen

Grundvoraussetzung für den Bezug von Kurzarbeitergeld ist, dass ein Entgeltausfall infolge von Kurzarbeit vorliegt.[1] Dies setzt zwingend voraus, dass der Arbeitgeber berechtigt war, Kurzarbeit einzuführen und damit den vertraglichen Entgeltanspruch des Arbeitnehmers zu reduzieren. Die Einführung von Kurzarbeit bzw. die damit verbundene Entgeltkürzung liegt jedoch nicht im ...mehr

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Kurzarbeitergeld (Höhe) / 3 Nettoentgeltdifferenz

Das Kurzarbeitergeld soll einen Teil des Nettolohnausfalls des Arbeitnehmers ersetzen. Dieser Nettolohnausfall wird als Nettolohndifferenz berechnet. Dabei handelt es sich um den pauschalierten Nettounterschiedsbetrag zwischen dem Entgelt, das der Arbeitnehmer ohne den Arbeitsausfall erzielt hätte, dem sog. "Sollentgelt", und dem Entgelt, das der Arbeitnehmer tatsächlich erz...mehr

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Kurzarbeitergeld (Höhe) / 3.2 Istentgelt

Istentgelt ist das im Anspruchszeitraum tatsächlich erzielte beitragspflichtige Bruttoarbeitsentgelt, wiederum ohne Einmalzahlungen. Das Istentgelt erhöht sich jedoch um Entgelte, die aufgrund von Mehrarbeit im jeweiligen Kalendermonat erzielt wurden, aus anderen als aus wirtschaftlichen Gründen ausgefallen sind (z. B. unbezahlter Urlaub) oder der Kurzarbeiter aus einer anderen...mehr

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Schlechtwetterzeit

Begriff Schlechtwetterzeit ist der Zeitraum, in dem Ansprüche auf Saison-Kurzarbeitergeld erworben werden können. Die Schlechtwetterzeit umfasst den Zeitraum vom 1.12. eines Kalenderjahres bis zum 31.3. des Folgejahres. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Die Schlechtwetterzeit ist im § 101 Abs. 1 SGB III festgelegt.mehr

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Kurzarbeitergeld (Anspruch) / 3.1.6 Mindesterfordernisse

Mindestumfang der Kurzarbeit Ein Anspruch auf Kurzarbeitergeld erfordert einen gewissen Mindestumfang des Entgeltausfalls. Danach muss im jeweiligen Anspruchszeitraum (Kalendermonat) mindestens 1/3 der im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer von einem Entgeltausfall von jeweils mehr als 10 % ihres monatlichen Bruttoentgelts betroffen sein. Bei Entgeltausfällen unterhalb dieser ...mehr

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Kurzarbeitergeld: Anspruchs... / 3.4 Vom Kurzarbeitergeldbezug ausgeschlossene Personengruppen

In gesetzlich bestimmten Fällen sind Arbeitnehmer vom Leistungsbezug ausgeschlossen, einerseits zur Vermeidung von Doppelleistungen, andererseits zur Sanktionierung bei unzureichender Mitwirkung.[1] 3.4.1 Bezieher von Krankengeld Die Leistungsfortzahlung des Kurzarbeitergeldes geht dem Bezug von Krankengeld vor.[1] Hat ein Arbeitnehmer im Anschluss an die Leistungsfortzahlung ...mehr

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Kurzarbeitergeld: Anspruchs... / 1.4.3.1 Privilegierte Arbeitszeitguthaben

Von dem grundsätzlichen Erfordernis, Arbeitszeitguthaben zur Vermeidung von Kurzarbeit einzusetzen, gelten mit Blick auf Interessen der Arbeitnehmer und des Betriebs wichtige Ausnahmen. Danach werden bestimmte Arbeitszeitregelungen und -guthaben privilegiert.[1]mehr

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Kurzarbeitergeld: Anspruchs... / 3.4.2 Teilnehmer an Weiterbildungsmaßnahmen

Ausgeschlossen sind Arbeitnehmer, die im Rahmen ihres Beschäftigungsverhältnisses an einer beruflichen Weiterbildungsmaßnahme teilnehmen und Anspruch auf Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung[1] oder auf Übergangsgeld bei Weiterbildung haben.mehr

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Kurzarbeitergeld: Anspruchs... / 1.1 Erheblicher Arbeitsausfall mit Entgeltausfall

Ein Arbeitsausfall ist erheblich, wenn er auf wirtschaftlichen Gründen (einschließlich betrieblicher Strukturveränderungen) oder auf einem unabwendbaren Ereignis beruht, er vorübergehend ist, er nicht vermeidbar ist und die sog. Mindesterfordernisse erfüllt sind.[1]mehr

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Kurzarbeitergeld: Anspruchs... / 1.2.1 Wirtschaftliche Gründe

Die für einen Arbeitsausfall geforderten wirtschaftlichen Gründe sind im Gesetz nicht näher definiert. Allgemein gehören hierzu alle Störungen, die sich mittelbar oder unmittelbar aus der Teilnahme am Wirtschaftsleben bzw. dem wirtschaftlichen Ablauf ergeben. Auslöser können konjunkturelle oder strukturelle Störungen der Gesamtwirtschaftslage sein, die entweder selbst zu Arb...mehr

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Kurzarbeitergeld: Anspruchs... / 1.4.3 Nutzung von Regelungen zur flexiblen Arbeitszeit

Schließlich ist ein Arbeitsausfall vermeidbar, wenn er bei Nutzung von im Betrieb zulässigen Arbeitszeitschwankungen ganz oder teilweise vermieden werden kann.[1] Diese Regelung zielt zunächst auf den Abbau bestehender Arbeitszeitguthaben. Darüber hinaus verlangt das Gesetz, dass auch die Möglichkeit genutzt wird, negative Arbeitszeitsalden aufzubauen (sog. "Minusstunden", d...mehr

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Kurzarbeitergeld: Anspruchs... / 1.4.3.2 Generelles Privileg für Vereinbarungen über Arbeitszeitschwankungen

In einem Betrieb, in dem eine Vereinbarung über Arbeitszeitschwankungen gilt, nach der mindestens 10 % der Jahresarbeitszeit für einen unterschiedlichen Arbeitsanfall einzusetzen sind, wird eine darüber hinausgehende Nutzung von Zeitguthaben zur Vermeidung von Kurzarbeit generell nicht gefordert. Damit werden präventive Bemühungen der Betriebsparteien zum Ausgleich von Produ...mehr

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Kurzarbeitergeld: Anspruchs... / 1.2.2 Betriebliche Strukturveränderungen

Ein Arbeitsausfall beruht auch dann auf wirtschaftlichen Gründen, wenn er durch eine Veränderung von betrieblichen Strukturen verursacht wird.[1] Diese Strukturveränderungen müssen ihrerseits wiederum auf einer allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung beruhen, die von außen auf den Betrieb einwirkt und auf die der Betrieb keinen Einfluss hat. Dies ist z. B. der Fall, wenn in...mehr

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Kurzarbeitergeld (Anspruch) / 3.2 Betriebliche Voraussetzungen

Die betrieblichen Voraussetzungen für das Kurzarbeitergeld sind erfüllt, wenn in einem Betrieb regelmäßig mindestens 1 Arbeitnehmer beschäftigt ist. Es können auch Betriebe zugelassen sein, die keinen Stammarbeitnehmer, sondern nur Aushilfskräfte beschäftigen. Betrieb im Sinne dieser Regelung ist auch eine Betriebsabteilung.[1] Der Betriebsbegriff ist im Gesetz nicht näher be...mehr

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Kurzarbeitergeld (Anspruch) / 3.1.1 Wirtschaftliche Gründe

Als wirtschaftliche Gründe gelten grundsätzlich alle Einflüsse, die sich unmittelbar oder mittelbar aus der Teilnahme des Betriebs am Wirtschaftsleben ergeben (z. B. Absatzmangel, Mangel an Rohstoffen). Steigende Energiepreise allein zählen nicht zu den wirtschaftlichen Gründen. Besteht aber gleichzeitig ein Absatzmangel oder eine reduzierte Nachfrage, was auch Folge der Wei...mehr

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Kurzarbeitergeld (Anspruch) / 3.5 Anzeige des Arbeitsausfalls

Der Arbeitsausfall ist der Agentur für Arbeit, in deren Bezirk der Betrieb liegt, schriftlich oder elektronisch anzuzeigen. Die Anzeige kann rechtswirksam nur durch den Arbeitgeber oder durch die Betriebsvertretung erfolgen. Der Anzeige des Arbeitgebers ist dabei eine Stellungnahme der Betriebsvertretung beizufügen. Das Fehlen einer solchen Stellungnahme macht die Anzeige ni...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Kurzarbeitergeld (Anspruch) / 3.1.5 Vermeidbarkeit/Unvermeidbarkeit des Arbeitsausfalls

Die Unvermeidbarkeit eines Arbeitsausfalls setzt voraus, dass der Betrieb im Rahmen seiner Schadensminderungspflicht alle zumutbaren, wirtschaftlich vernünftigen und technisch vertretbaren Maßnahmen unternommen hat, um den Arbeitsausfall zu vermindern oder zu beheben.[1] Diese Voraussetzung gilt über die gesamte Dauer der Kurzarbeit und auch dann, wenn die Kurzarbeit auf ein...mehr

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Kurzarbeitergeld (Anspruch) / 3.1.2 Betriebliche Strukturveränderung

Zu den wirtschaftlichen Gründen gehören auch betriebliche Strukturveränderungen, die durch die allgemeine wirtschaftliche Entwicklung bedingt sind. Hierunter fallen z. B. die Umstellung auf ein neues Produkt oder ein Zwang zur betrieblichen Umorganisation infolge konjunktureller oder struktureller Änderungen auf den Absatzmärkten.mehr

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Kurzarbeitergeld (Verfahren) / 1.1 Wirkung

Die Anzeige wirkt ab Beginn des Kalendermonats, in dem sie eingegangen ist. Darüber hinaus aber grundsätzlich nicht rückwirkend. Das Gesetz macht im Fall des unabwendbaren Ereignisses eine Ausnahme. Hier gilt die Anzeige für den Kalendermonat des Ereignisses als erstattet, wenn sie unverzüglich nachgeholt wird. Unverzüglich bedeutet ohne schuldhaftes Zögern. Beispielsweise n...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Kurzarbeitergeld (Anspruch) / 3.1 Erheblicher Arbeitsausfall

Ein Arbeitsausfall ist erheblich, wenn er auf wirtschaftlichen Gründen oder auf einem unabwendbaren Ereignis beruht, er nur vorübergehend ist, er unvermeidbar ist und im jeweiligen Kalendermonat (Anspruchszeitraum) für mindestens 1/3 der in dem Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer jeweils mehr als 10 % ihres monatlichen Brutto-Entgelts ausfallen.[1] 3.1.1 Wirtschaftliche Gründe Als ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Kurzarbeitergeld (Anspruch) / 3.1.3 Unabwendbares Ereignis

Die Ursachen für den Arbeitsausfall müssen ausnahmsweise nicht im wirtschaftlichen Umfeld liegen, wenn ein unabwendbares Ereignis eingetreten ist.[1] Hierunter fallen Ereignisse, die unter den Einzelfallumständen auch durch die äußerste Sorgfalt weder abzuwehren noch in ihren schädlichen Folgen begrenzt werden können. Konkret nennt das Gesetz außergewöhnliche Witterungsverhä...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Kurzarbeitergeld (Höhe) / 3.1 Sollentgelt

Sollentgelt ist das Bruttoarbeitsentgelt, das der Arbeitnehmer im Anspruchszeitraum (Kalendermonat) ohne den Arbeitsausfall erzielt hätte. Dies ist grundsätzlich das regelmäßige laufende Arbeitsentgelt im Sinne der Sozialversicherung bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Nicht zu berücksichtigen sind Entgelte für Mehrarbeit und einmalig gezahltes Arbeitsentgelt. Im Regelfall kann...mehr

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Kurzarbeitergeld (Höhe) / 2 Leistungssatz

Die erhöhte Leistungsquote von 67 % gilt für Arbeitnehmer, auf deren Lohnsteuerkarte ein Kinderfreibetrag von mindestens 0,5 eingetragen ist; die Zahl der Kinder ist hingegen ohne Bedeutung. Änderungen der Eintragung auf der Lohnsteuerkarte (z. B. Geburt des Kindes) werden grundsätzlich von dem Tag (Anspruchszeitraum) an berücksichtigt, an dem die Änderung wirksam geworden i...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Transfermaßnahmen / 3.1 Inhalte der Maßnahme

Der Begriff der Transfermaßnahmen ist gesetzlich nicht näher bestimmt. Damit soll eine möglichst hohe Flexibilität und ein weiter Gestaltungsspielraum erreicht werden, um arbeitsmarktlichen, betrieblichen oder arbeitnehmerbezogenen Einzelfallumständen Rechnung tragen zu können. Anforderung ist allein, dass die Maßnahme der Eingliederung der Arbeitnehmer in den Arbeitsmarkt d...mehr