Fachbeiträge & Kommentare zu Künstlersozialkasse

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Auskunftspflicht (Arbeitgeber) / 3.2 Künstlersozialkasse

Die zur Künstlersozialabgabe verpflichteten Arbeitgeber haben der Künstlersozialkasse oder dem (für Betriebsprüfungen) Rentenversicherungsträger auf Verlangen bestimmte Auskünfte zu geben. Auskunft ist über alle die Feststellung der Abgabepflicht, die Höhe der Künstlersozialabgabe sowie der Versicherungspflicht, der Höhe der Beiträge und Beitragsvorschüsse erforderlichen Tat...mehr

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Künstlersozialabgabe / 1 Melde- und Zahlungspflicht

Die Künstlersozialkasse (KSK) und die Deutsche Rentenversicherung stellen in einem 2-stufigen Verfahren zunächst die Abgabepflicht dem Grunde nach fest. Anhand eines vom abgabepflichtigen Unternehmen zu erstellenden Meldebogens über die Höhe der an selbstständige Künstler oder Publizisten gezahlten abgabepflichtigen Entgelte werden innerhalb der Verjährungsfristen die Künstl...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Künstlersozialabgabe / 2 Abgabebescheide

Abgabebescheide sind Verwaltungsakte, die für die Vergangenheit zu Ungunsten des abgabepflichtigen Unternehmens immer dann geändert werden können, wenn sie auf dessen falschen Angaben beruhen oder sich die von der Künstlersozialkasse vorgenommene Schätzung des Entgeltes (s. o.) als unrichtig erweist.[1] Achtung Korrektur des Abgabebescheids Die Korrektur eines Abgabebescheids is...mehr

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Künstlersozialabgabe / 5 Außenprüfungen

Für die Betriebsprüfungen der Künstlersozialkasse gelten die Überwachungsvorschriften des § 35 KSVG und die Bestimmungen der KSVG-BÜVO. Mit den Außenprüfungen beschäftigen sich die §§ 9 bis 11 KSVG-BÜVO. Wichtig Beseitigung festgestellter Mängel Die Geprüften haben die bei der Prüfung festgestellten Mängel unverzüglich zu beheben. Die Künstlersozialkasse/DRV kann ihnen hierzu e...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Beitragszuschuss (Selbststä... / 2 Beitragszuschuss bei freiwilliger gesetzlicher Krankenversicherung

Ein von der Krankenversicherungspflicht befreiter, freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versicherter Künstler/Publizist erhält auf Antrag von der Künstlersozialkasse die Hälfte des Betrags, der bei Krankenversicherungspflicht zu zahlen wäre, als Beitragszuschuss.[1] Als maßgeblicher Beitragssatz ist somit der allgemeine Beitragssatz der gesetzlichen Krank...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Beitragszuschuss (Selbststä... / 3 Beitragszuschuss bei privater Krankenversicherung

Krankenversicherungsfreie oder von der Krankenversicherungspflicht befreite selbstständige Künstler/Publizisten, die privat krankenversichert sind, erhalten auf Antrag von der Künstlersozialkasse einen Zuschuss zu ihrem Krankenversicherungsbeitrag. Voraussetzung hierfür ist, dass das PKV-Unternehmen Leistungen gewährt, die denen des SGB V entsprechen; wobei eine Absicherung ...mehr

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Betriebsprüfung: Künstlerso... / 5 Ausgleichsvereinigungen

Die KSK kann mit einem Vertreter mehrerer Unternehmer die Bildung einer Ausgleichsvereinigung vertraglich vereinbaren. Die Ausgleichsvereinigung erfüllt dann die Pflichten gegenüber der KSK, die ansonsten den Unternehmern obliegen. Sie entrichtet mit befreiender Wirkung die Künstlersozialabgabe und die Vorauszahlungen. Das Bundesamt für Soziale Sicherung muss dem Vertrag zus...mehr

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Betriebsprüfung: Künstlerso... / 2.1 Eigenes Arbeitgeber-Prüfrecht

Die KSK hat ein eigenes Prüfrecht. Sie kann selbst prüfen, ob Arbeitgeber ihre Meldepflichten nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz ordnungsgemäß erfüllen und die Künstlersozialabgabe rechtzeitig und vollständig entrichten.[1]mehr

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Beitragszuschuss (Selbststä... / Zusammenfassung

Begriff Der Beitragszuschuss an selbstständige Künstler und Publizisten ist ein Zuschuss der Künstlersozialkasse zu den Beiträgen der einzelnen Sozialversicherungszweige. Die Höhe des Beitragszuschusses ist gesetzlich geregelt. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Der Beitragszuschuss der Künstlersozialkasse für selbstständige Künstler und Publizisten ...mehr

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Künstlersozialabgabe / 4 Auskunfts- und Vorlagepflicht

Neben der Meldepflicht besteht die Verpflichtung, der Künstlersozialkasse oder den Trägern der Deutschen Rentenversicherung auf Verlangen über alle Tatsachen Auskunft zu geben, die für die Feststellung der Abgabepflicht, die Höhe der Künstlersozialabgabe sowie die Versicherungspflicht und die Höhe der Beiträge und Beitragszuschüsse an Versicherte erforderlich sind. Die Pflichten d...mehr

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Betriebsprüfung: Künstlerso... / 1 Prüfung der Künstlersozialabgabe

Jeder Unternehmer, der nicht nur gelegentlich Aufträge an selbstständige Künstler oder Publizisten (natürliche Personen) vergibt, ist zur Meldung und zur Zahlung der Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse (KSK) verpflichtet. Die Rentenversicherungsträger müssen bei den Arbeitgebern prüfen, ob diese ihre Meldepflichten nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz ordnun...mehr

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Künstlersozialversicherung ... / 10 Säumniszuschläge

Für die Erhebung von Säumniszuschlägen gilt nach § 30 KSVG die Vorschrift des § 24 SGB IV. Säumniszuschläge gehören insoweit zum Vermögen der Künstlersozialkasse. Insbesondere bei Betriebsprüfungen der DRV und KSK bei bisher noch nicht erfassten Unternehmen kommt es vor, dass ohne weitere Nachfragen an die geprüften Unternehmen Säumniszuschläge festgesetzt werden. Das steht ...mehr

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Betriebsprüfung: Erhebung v... / 2 Säumniszuschläge

Der Arbeitgeber hat die anfallenden Sozialversicherungsbeiträge bzw. Abgaben zu ermitteln und diese bis zum jeweiligen Fälligkeitstag[1] an die Einzugsstelle bzw. an die Künstlersozialkasse (KSK) abzuführen. Für Beiträge und Beitragsvorschüsse, die nicht bis zum Ablauf des Fälligkeitstags gezahlt werden, ist für jeden angefangenen Monat der Säumnis ein Säumniszuschlag von 1 %...mehr

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Künstler / 3 Beiträge zur Künstlersozialversicherung

Die Künstlersozialkasse (KSK) in Wilhelmshaven führt den Beitragseinzug durch. Sie ist organisatorisch bei der Unfallversicherung Bund und Bahn angesiedelt. Leistungen aus den Sozialversicherungen werden durch deren jeweilige Träger erbracht. 3.1 Kranken-/Pflegeversicherung Die Künstlersozialversicherung wird zur Hälfte durch Beitragsanteile der selbstständigen Künstler/Publiz...mehr

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Künstlersozialabgabe / 4.2 Angaben im Zusammenhang mit Beitragszuschüssen

Die Künstlersozialkasse kann bezüglich der Beitragszuschüsse von den Versicherten und den Zuschussberechtigten bestimmte Angaben verlangen. Es wird ein Nachweis gefordert, in welcher Höhe Arbeitseinkommen aus künstlerischer, publizistischer und sonstiger selbstständiger Tätigkeiten in den vergangenen 4 Kalenderjahren erzielt wurde. Für den Nachweis der Angaben zur Höhe des A...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Beitragszuschuss (Selbststä... / 2.1 Berücksichtigung des tatsächlichen Jahreseinkommens

Für die Berechnung des endgültigen Beitragszuschusses ist das tatsächlich erzielte Jahresarbeitseinkommen maßgebend. Dieses hat der Versicherte zusammen mit seinen Beitragsaufwendungen für die freiwillige Krankenversicherung der Künstlersozialkasse bis zum 31.5. des folgenden Kalenderjahres zu melden. Kommt es wegen der Vorläufigkeit des Beitragszuschusses zu der Situation, ...mehr

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Jahresschlussarbeiten in de... / 3.3 Künstlersozialversicherung

Für jeden in einem Kalenderjahr beschäftigten selbstständigen Künstler oder Publizisten hat der Arbeitgeber die für künstlerische, publizistische Werke oder Leistungen gezahlten Entgelte per Jahresmeldung der Künstlersozialkasse mitzuteilen.[1] Der Meldebogen für die Jahresmeldung ist vom Arbeitgeber bis zum 31.3. des Folgejahres in Papierform bei der Künstlersozialkasse einz...mehr

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Künstlersozialversicherung ... / Zusammenfassung

Überblick Unbeschränkt/beschränkt steuerpflichtige selbstständige Künstler und Publizisten unterliegen der Besteuerung. Stehen sie in einem Beschäftigungsverhältnis, ist der Lohnsteuerabzug vorzunehmen. Selbstständige Künstler/Publizisten sind bei Vorliegen bestimmter persönlicher Voraussetzungen in der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung versicherungspflich...mehr

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Künstler / 6 Jahresmeldung zu gezahlten Nettoentgelten

Abgabepflichtige Unternehmen sind verpflichtet, sich selbst bei der KSK zu melden. Nach Feststellung der Abgabepflicht durch die KSK oder die Deutsche Rentenversicherung haben sie jeweils bis zum 31.3. des Folgejahres der KSK sämtliche an selbstständige Künstler/Publizisten gezahlten Nettoentgelte des Vorjahres mitzuteilen (Jahresmeldung). Für die Mitteilung der Entgelte ste...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Künstlersozialabgabe / 6 Sanktionen

Abgabepflichtigen Verwertern, die ihre Melde-, Auskunfts-, Aufzeichnungs- und Zahlungspflichten nicht erfüllen, drohen neben den üblichen Beitreibungsverfahren (Mahnung und Vollstreckung) weitere Maßnahmen der Künstlersozialkasse. Dazu gehören – ebenso wie bei anderen Einzugsstellen der Sozialversicherung - Erhebung von Säumniszuschlägen Auferlegung von Barauslagen (z. B. bei ...mehr

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Künstlersozialversicherung ... / 1 Künstler/Publizisten

Mit dem Merkmal "selbstständiger" Künstler/Publizist sind nicht solche Künstler/Publizisten gemeint, die beim abgabepflichtigen/auftraggebenden Unternehmen abhängig beschäftigt sind.[1] Praxis-Beispiel Künstlersozialabgabe für publizistische Leistung Der fest angestellte Redakteur einer Tageszeitung schreibt gegen Honorar für ein Wirtschaftsunternehmen einen Beitrag für die Ju...mehr

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Beitragszuschuss (Selbststä... / 2.4 Beitragszuschuss für nicht gesetzlich rentenversicherte Künstler/Publizisten

Bei Künstlern/Publizisten, die nicht gesetzlich rentenversichert sind, wird für die Berechnung des endgültigen Beitragszuschusses das tatsächlich erzielte Jahresarbeitseinkommen herangezogen, das bis zum 31.5. des Folgejahres gegenüber der Künstlersozialkasse zu melden ist.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Künstlersozialabgabe / Zusammenfassung

Begriff Für (fast alle) Unternehmen besteht nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) eine gesetzliche Meldepflicht, wenn die Tatbestandsmerkmale des KSVG erfüllt sind. Abgabepflichtige Unternehmen werden durch die Träger der Deutschen Rentenversicherung und durch die Künstlersozialkasse überwacht. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Melde-, A...mehr

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Künstlersozialversicherung ... / 7.3 Vorteile für Unternehmen als Mitglied einer Ausgleichsvereinigung

Unternehmen haben erhebliche verschiedene Vorteile durch die Bildung oder den Beitritt zu bereits bestehenden Ausgleichsvereinigungen: Keine Einzelfallentscheidung durch Mitarbeiter des Unternehmens (bei jeder Rechnung: was ist abgabepflichtig, was nicht?) Rechtssicherheit – Ergebnisse der Prüfungen der Ausgleichsvereinigung wirken nur für die Zukunft Kalkulationssicherheit Kein...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Beitragszuschuss (Selbststä... / 1 Selbstständige Künstler und Publizisten

Selbstständige Künstler und Publizisten, die versicherungsfrei sind oder sich von der Krankenversicherungspflicht nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) haben befreien lassen und bei einer gesetzlichen Krankenkasse freiwillig oder bei einem privaten Versicherungsunternehmen für den Krankheitsfall versichert sind, haben gegenüber der Künstlersozialkasse einen Anspruch ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Finanzierung / 2 Krankenversicherung

Die Krankenversicherung wird im Wesentlichen finanziert durch die an den Gesundheitsfonds zu leistenden Beiträge der Versicherten und Arbeitgeber, Beiträge der Rentner und Rentenversicherungsträger, Beiträge der Künstlersozialkasse, Beiträge der Bundesagentur für Arbeit sowie der Beteiligung des Bundes zur pauschalen Abgeltung der Aufwendungen der Krankenkassen für versicherungsf...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Künstlersozialabgabe / 3 Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflicht

Um die Meldungen überprüfbar zu machen, haben die abgabepflichtigen Unternehmen fortlaufende Aufzeichnungen über die an Künstler/Publizisten gezahlten abgabepflichtigen Entgelte zu führen.[1] Dabei ist das Zustandekommen der Ergebnisse des Meldebogens mit den zugrunde liegenden Unterlagen (Buchhaltung, Belege etc.) nachprüfbar darzustellen. Die abgabepflichtigen Entgelte müss...mehr

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Künstler / 3.2 Rentenversicherung

Zur Rentenversicherung haben die Versicherten ebenfalls grundsätzlich Beiträge bis zur Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der Rentenversicherung zu entrichten (2026: 8.450 EUR mtl.; 2025: 8.050 EUR mtl.). Übersteigt das Arbeitseinkommen die BBG, so bemisst sich der Beitragsanteil auch nach dem höheren Einkommen, jedoch höchstens bis zum 2-Fachen der Beitragsbemessungsgrenze. ...mehr

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Befreiung von der Versicher... / 4.2 Überschreitung der Jahresarbeitsentgeltgrenze

Selbstständige Künstler und Publizisten, deren Arbeitseinkommen in den abgelaufenen 3 Kalenderjahren insgesamt über der Summe der Jahresarbeitsentgeltgrenze nach § 6 Abs. 6 SGB V gelegen hat, können sich von der Krankenversicherungspflicht befreien lassen.[1] Der Antrag auf Befreiung muss bei der Künstlersozialkasse bis zum 31.3. des Jahres gestellt werden, in dem die Vorauss...mehr

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Betriebsprüfung: Durch Rent... / Zusammenfassung

Überblick Die Betriebsprüfungen finden ihren Sinn und Zweck darin, die Rechte der Arbeitnehmer (sozialversicherungsrechtliche Ansprüche), der Arbeitgeber (Verhinderung von Wettbewerbsverzerrungen) und der gesetzlichen Sozialversicherung (Sicherung des Generationenvertrags) zu schützen bzw. zu gewährleisten. Bei der Durchführung berücksichtigen die Rentenversicherungsträger ve...mehr

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Künstler / 2.3 Rentenversicherung

In der Rentenversicherung sind im Wesentlichen dieselben Personen von der Versicherungspflicht nach dem KSVG ausgenommen wie in der Krankenversicherung. Das gilt auch für Künstler/Publizisten, die bereits aus einer Beschäftigung ein beitragspflichtiges Arbeitsentgelt beziehen, wenn dieses während des Kalenderjahres voraussichtlich mindestens die Hälfte der für dieses Jahr ge...mehr

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Künstler / 7.1 Meldepflichten

Aufgrund der Jahresmeldung ermittelt die KSK den zu zahlenden Betrag der KSA und teilt diesen dem abgabepflichtigen Unternehmen per Abrechnungsbescheid mit. Für das jeweils laufende Kalenderjahr hat das abgabepflichtige Unternehmen monatliche Vorauszahlungen zu leisten (vergleichbar dem Umsatzsteuerrecht). Grundlagen sind die Entgelte des vorangegangenen Kalenderjahres sowie ...mehr

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Künstlersozialversicherung ... / 7.1 Pflichten

Die Ausgleichsvereinigung (AV) erfüllt die der KSK gegenüber bestehenden Pflichten. Insbesondere kann die AV mit befreiender Wirkung die KSA und die Vorauszahlungen entrichten. Die KSK kann vertraglich mit einer AV abweichend vom KSVG die Ermittlung der Entgelte i. S. d. § 25 KSVG unter Zugrundelegung von anderen für ihre Höhe maßgebenden Berechnungsgrößen und die Berücksich...mehr

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Künstlersozialversicherung ... / 5.6.2 Musikvereine

Aus dem KSVG ergibt sich, dass die Generalklausel keine Abgabepflicht von Musikvereinen wegen der Tätigkeit vereinseigener Chorleiter und Dirigenten begründet.[1] Im Jahr 2010 haben Gespräche zwischen KSK, Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) und dem BMAS für die Abgrenzung der Abgabepflicht von (Laien-)Musikvereinen folgende Regelung ergeben:mehr

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Befreiung von der Versicher... / 4.1 Erstmalige Aufnahme einer künstlerischen/publizistischen Tätigkeit

Selbstständig tätige Künstler und Publizisten haben bei erstmaliger Aufnahme der Tätigkeit die Möglichkeit, sich von der einsetzenden Krankenversicherungspflicht befreien zu lassen.[1] Voraussetzung für die Befreiung von der Krankenversicherungspflicht ist, dass der Künstler/Publizist für sich und seine Familienangehörigen aus der privaten Krankenversicherung Vertragsleistung...mehr

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Künstler / 2.2 Krankenversicherung

Für Berufsanfänger besteht die Möglichkeit, sich innerhalb von 3 Monaten von der Krankenversicherungspflicht nach dem KSVG befreien zu lassen, wenn eine Versicherung bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen nachgewiesen wird.[1] Die Befreiung von der Krankenversicherungspflicht endet dabei 3 Jahre nach der erstmaligen Aufnahme der Tätigkeit für sog. Berufsanfänger m...mehr

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Betriebsprüfung / Zusammenfassung

Begriff Aufgabe der Betriebsprüfung ist es zu prüfen, ob die Einnahmen zur Sozialversicherung rechtzeitig und vollständig erhoben wurden. Die Rentenversicherungsträger prüfen mindestens alle 4 Jahre, ob diese Arbeitgeberpflichten erfüllt werden. Dies beinhaltet u. a., dass die Sozialversicherungsbeiträge vollständig und richtig berechnet sind, die Arbeitnehmeranteile richtig...mehr

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Künstler / 7.3 Auskunfts-/Vorlagepflichten

Abgabepflichtige Unternehmen haben der KSK oder der DRV auf Verlangen alle notwendigen Angaben zu machen und die erforderlichen Unterlagen vorzulegen. Bei Zuwiderhandlungen kann ein Bußgeld bis zu 50.000 EUR festgesetzt werden.mehr

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Künstlersozialversicherung ... / 7.2 Vereinbarung zur Bildung einer Ausgleichsvereinigung

Künftig kann die KSK vertraglich mit einem Vertreter mehrerer Unternehmen die Bildung einer Ausgleichsvereinigung vereinbaren. Die Berücksichtigung der Verwaltungskosten dafür kann vertraglich vereinbart werden. Auch nicht abgabepflichtige Unternehmen können Mitglied einer Ausgleichsvereinigung werden und bleiben. Darüber hinaus können aus Verwaltungsvereinfachungsgründen vi...mehr

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Künstler / 2.1 Einkommensgrenze

Der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherungspflicht unterliegt nicht, wer nur ein geringes Einkommen aus einer selbstständigen künstlerischen/publizistischen Tätigkeit erzielt. Als geringfügig in diesem Sinne gilt ein jährliches Arbeitseinkommen, das 3.900 EUR nicht übersteigt.[1] Hinweis Keine Sonderregelungen mehr durch die Corona-Pandemie Die Mindesteinkommensgrenze nach d...mehr

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Künstlersozialversicherung ... / 8.3.1 Beauftragung von natürlichen Personen

Die KSA setzt die Beauftragung einer natürlichen Person voraus. Dies ist z. B. dann der Fall, wenn ein einzelner (freischaffender) Künstler/Publizist Vertragspartner ist. Abgabepflicht besteht aber auch dann, wenn die künstlerische/publizistische Leistung von einer Personengruppe, z. B. einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), oder eines inhabergeführten Unternehmens er...mehr

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Künstlersozialversicherung ... / 8.4 Abgabesatz der Künstlersozialabgabe

Die Summe der abgabepflichtigen Entgelte wird mit dem Abgabesatz multipliziert und ergibt die für das jeweilige Kalenderjahr zu zahlende KSA. Der Abgabesatz wird vom BMAS im Einvernehmen mit dem BMF durch Rechtsverordnung bestimmt. Die Höhe wird dabei so bemessen, dass das Abgabeaufkommen zusammen mit den Beitragsanteilen der Versicherten und dem Bundeszuschuss ausreicht, um ...mehr

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Künstler / 5 Künstlersozialabgabe der Unternehmen/Auftraggeber

Die Künstlersozialabgabe (KSA) stellt den Umlagebeitrag der abgabepflichtigen Unternehmen (Auftraggeber) dar, der an die KSK zu zahlen ist. Achtung Zahlungspflicht kraft Gesetzes Die Zahlungspflicht zur KSA wird kraft Gesetzes und aufgrund der Art und Häufigkeit der vom Unternehmen beauftragten künstlerischen bzw. publizistischen Leistungen ausgelöst. Dies gilt ausnahmslos für...mehr

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Künstlersozialversicherung ... / 4 Finanzierung der Künstlersozialversicherung

Die KSV finanziert sich nach § 14 KSVG zur einen Hälfte (50 %) aus den (hälftigen) Sozialversicherungsbeiträgen der tatsächlich über die KSK versicherten selbstständigen Künstler/Publizisten (quasi Arbeitnehmeranteil) und zur anderen Hälfte (quasi Arbeitgeberanteil) aus der von den abgabepflichtigen Unternehmen zu zahlenden Künstlersozialabgaben (30 %) und dem Bundeszuschuss (2...mehr

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Künstlersozialversicherung ... / 7 Ausgleichsvereinigungen

Die Neufassung der Regelungen zur Gründung von Ausgleichsvereinigungen soll deren Gründung erleichtern. Unternehmen, die Bürokratie deutlich verringern wollen, können sich zwischen dem Beitritt zu einer bereits bestehenden Ausgleichsvereinigung oder – gemeinsam mit anderen Unternehmen – zur Gründung einer neuen Ausgleichsvereinigung entscheiden. Mit Zustimmung der KSK können na...mehr

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Jahreswechsel 2025/2026: So... / 4.1 Künstler und Publizisten

Die nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz abgabepflichtigen Unternehmen (z. B. Verlage, Galerien, Theater und Orchester) haben aus den Entgelten, die sie an selbstständige Künstler und Publizisten zahlen, eine Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse zu entrichten.[1] Der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung beträgt ab 2026 4,9 %.[2] Die Erfüllung der Melde-...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Mitgliedschaft / 1.1.4 Künstler/Publizisten

Die Mitgliedschaft für Künstler und Publizisten, die nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) versichert sind, beginnt mit dem Tag, an dem die Versicherungspflicht aufgrund der Feststellung der Künstlersozialkasse beginnt.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Mitgliedschaft / 1.2.4 Künstler/Publizisten

Die Mitgliedschaft der nach dem KSVG Versicherten endet mit dem Tage, an dem die Versicherungspflicht auf Grund der Feststellung der Künstlersozialkasse endet.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Beitragsschuldner / 2 Sonstige Beitragsschuldner

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Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Rentenversicherungs-Beitrag... / 1 Geltungsbereich

Die Verordnung gilt für die Zahlung von Beiträgen, die nicht nach den Vorschriften über den Gesamtsozialversicherungsbeitrag von den Krankenkassen (Einzugsstellen) einzuziehen sind und freiwilligen Beiträgen bei einem Aufenthalt im Ausland.[1] Die Verordnung gilt nicht für die Zahlung von Beiträgen für Bezieher von Sozialleistungen, für Nachzuversichernde, zur Auffüllung oder Begr...mehr