Fachbeiträge & Kommentare zu Kosten

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Frotscher/Geurts, EStG § 7a... / 2.2 Behandlung nachträglicher Herstellungskosten (Abs. 1 S. 1)

Rz. 10 Nachträgliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten i. S. d. § 7a Abs. 1 EStG sind für das Jahr der Entstehung so zu berücksichtigen, als wären sie zu Beginn dieses Jahres aufgewendet worden (R 7a Abs. 3 EStR 2012 und H 7a EStH 2024). Nach Ablauf des Begünstigungszeitraums unterfallen Anschaffungs- und Herstellungskosten § 7a Abs. 1 EStG allerdings nicht, insoweit gel...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7a... / 8.2.1 "Mehreren Beteiligten zuzurechnen"

Rz. 32 Eine Zurechnung an mehrere Beteiligte ist vorzunehmen bei einer Bruchteilsgemeinschaft (§§ 741, 1008 BGB), bei einer Gesamthandsgemeinschaft (§§ 705ff., 719 BGB); vgl. § 39 Abs. 2 Nr. 2 AO. In der bis zum 31.12.2023 gültigen Fassung macht es keinen Unterschied, ob Gesamthands- oder Bruchteilseigentum vorliegt oder ob das Wirtschaftsgut zum Betriebsvermögen oder Privatver...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7a... / 8.2.3 Umfang der anteiligen Inanspruchnahme nach Abs. 7 S. 1

Rz. 33a Die uneingeschränkte Anwendung des Grundsatzes, dass erhöhte Absetzungen und Sonderabschreibungen bei einem Wirtschaftsgut nur einheitlich vorgenommen werden dürfen[1], würde, wenn einer der Beteiligten die Voraussetzungen für die erhöhten Abschreibungen oder Sonderabschreibungen nicht oder nicht mehr erfüllt, zu unzumutbaren Härten für die anderen Beteiligten führen...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 5.7.3.3 AfA-Berechtigung des Nießbrauchers

Rz. 120 Nutzt der frühere Eigentümer, der sich im Rahmen der Übertragung des Wirtschaftsguts den Nießbrauch an dem Wirtschaftsgut vorbehalten hat, das übertragene Wirtschaftsgut zur Erzielung von Einkünften, ist er zur Vornahme der AfA auf dieses Wirtschaftsgut berechtigt, da er die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des übertragenen Wirtschaftsguts getragen hat und es un...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 8.4.2 Beginn der AfA

Rz. 293 Die Nutzungsdauer – und damit die AfA – beginnt, dies betrifft die Gewinn- und die Überschusseinkünfte, mit dem Zeitpunkt der Anschaffung bzw. Herstellung des Wirtschaftsguts. Dies gilt sowohl für den Fall, dass das Wirtschaftsgut sogleich im Einkunftserzielungsbereich genutzt wird, als auch nach den Grundsätzen der vorweggenommenen Betriebsausgaben bzw. Werbungskost...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 8.2.3 Nutzung zum Zweck der Einkunftserzielung

Rz. 256 § 7 EStG erfasst im Bereich des Betriebsvermögens nur Wirtschaftsgüter, die dem Anlagevermögen zuzuordnen sind. Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens unterliegen nicht der AfA. Für sie besteht nur die Möglichkeit, eine konkret eingetretene Wertminderung durch den Ansatz des niedrigeren Teilwerts nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 S. 2 EStG auszugleichen. Rz. 257 Die Abgrenzung zwis...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 8.3.4 Amtliche AfA-Tabellen

Rz. 286 Bei den amtlichen AfA-Tabellen handelt es sich um Verwaltungsanweisungen. Sie sollen einen Anhalt dafür geben, ob der Stpfl. die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer des jeweiligen Wirtschaftsguts zutreffend geschätzt hat. Des Weiteren sollen durch sie auch die Einheitlichkeit der Verwaltung und die Gleichmäßigkeit der Besteuerung gesichert werden. Es gibt AfA-Tabellen ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7a... / 2.4.1 Allgemeine Behandlung

Rz. 11 Nachträgliche Minderungen der Anschaffungs- oder Herstellungskosten i. S. d. § 7a Abs. 1 S. 3 EStG (z. B. durch Zuschüsse oder durch Abzüge nach § 6b Abs. 1 oder 3 EStG) sind im Jahr der Minderung von der bisherigen Bemessungsgrundlage für die AfA, für die erhöhten Absetzungen und für die Sonderabschreibungen abzuziehen und so zu berücksichtigen, als wäre die Minderun...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 8.2.2 Wirtschaftsgüter

Rz. 248 AfA sind vorzunehmen bei Wirtschaftsgütern. Was unter einem Wirtschaftsgut zu verstehen ist, ist weder in § 7 EStG noch in anderen einkommensteuerrechtlichen Vorschriften geregelt. Der steuerrechtliche Begriff des Wirtschaftsguts entspricht im Hinblick auf die Maßgeblichkeit der handelsrechtlichen Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung dem Begriff des handelsrechtlic...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 16.4.4 AfA wegen außergewöhnlicher technischer oder wirtschaftlicher Abnutzung (§ 7 Abs. 4 S. 3 EStG)

Rz. 442 Zulässig ist die AfaA nach § 7 Abs. 4 S. 3 i. V. m. Abs. 1 S. 7 EStG auch bei der AfA nach § 7 Abs. 4 EStG . Voraussetzung ist das Vorliegen einer außergewöhnlichen technischen oder wirtschaftlichen Abnutzung. Es gelten die Grundsätze des § 7 Abs. 1 S. 7 EStG (Rz. 324a ff.). Die AfaA kann bei Verkürzung der Restnutzungsdauer auch die Anwendung von § 7 Abs. 4 S. 2 EStG...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 12.1 Allgemeines

Rz. 324a Absetzungen für außergewöhnliche technische oder wirtschaftliche Abnutzung (AfaA) sind nach § 7 Abs. 1 S. 7 EStG zulässig. Soweit der Grund für die AfaA in späteren Wirtschaftsjahren wegfällt, ist in den Fällen der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 und § 5 EStG eine entsprechende Zuschreibung vorzunehmen. Rz. 325 § 7 Abs. 1 S. 7 EStG gilt grundsätzlich für alle abnutz...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 6.4 Nachträgliche Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten

Rz. 182 Auch nachträgliche Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten gehören zum absetzungsfähigen Kostenvolumen. Abzugrenzen sind die nachträglichen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten von den sofort abzugsfähigen Erhaltungsaufwendungen und den Aufwendungen für die Herstellung eines neuen Wirtschaftsguts. Im letzteren Fall beginnt die AfA für das neue Wirtschaftsgut nach den ...mehr

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BMF v. 26.1.2026 zu Aufwendungen im Zusammenhang mit der Einkünfteerzielung dienenden Gebäuden (§ 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG) (estb 2026, Heft 2, S. 64)

Erhaltungsaufwendungen, Anschaffungs-/Herstellungskosten oder anschaffungsnahe Herstellungskosten? Dipl.-Finw. Karl-Heinz Günther, StB[*] Die steuerrechtliche Einordnung von Aufwendungen für ein einkünfterelevant genutztes Gebäude als sofort abziehbare Erhaltungsaufwendungen oder lediglich im Wege der AfA berücksichtigungsfähige Anschaffungskosten, Herstellungskosten oder ans...mehr

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BMF v. 26.1.2026 zu Aufwend... / VI. Feststellungslast

Der letzte Abschnitt des BMF-Schreibens stellt nochmals die für die Feststellungslast geltenden Regularien heraus. Die Feststellungslast für Tatsachen, die eine Behandlung von Aufwendungen als AK/HK begründen, trägt das FA. Erhöhte Mitwirkungspflicht: Soweit das FA nicht dazu in der Lage ist, den Zustand eines Gebäudes im Zeitpunkt der Anschaffung oder den ursprünglichen Zusta...mehr

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BMF v. 26.1.2026 zu Aufwend... / 2. Sachlicher Zusammenhang zwischen AK/HK und Erhaltungsaufwand

Sachlicher Zusammenhang...: Aufwendungen, die für sich genommen teils AK/HK und teils Erhaltungsaufwendungen sind, stellen insgesamt AK/HK dar, wenn die zugrunde liegenden Arbeiten in einem sachlichen Zusammenhang stehen. Das ist der Fall, wenn die einzelnen Baumaßnahmen (die sich auch über mehrere Jahre erstrecken können) bautechnisch ineinandergreifen. ... bei bautechnische...mehr

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BMF v. 26.1.2026 zu Aufwend... / dd) Standardhebung neben HK

Kommt es nur in zwei Bereichen der zentralen Ausstattungsmerkmale zu einer Standardhebung, wird aber gleichzeitig an dem Objekt eine zu HK führende Maßnahme durchgeführt (z.B. eine Erweiterungsmaßnahme i.S.d. § 255 Abs. 2 S. 1 HGB), sieht die Finanzverwaltung hierin – wie bisher – eine Standardhebung mit der Folge, dass die Aufwendungen zur Standardhebung als AK ebenfalls nu...mehr

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BMF v. 26.1.2026 zu Aufwend... / [Ohne Titel]

Dipl.-Finw. Karl-Heinz Günther, StB[*] Die steuerrechtliche Einordnung von Aufwendungen für ein einkünfterelevant genutztes Gebäude als sofort abziehbare Erhaltungsaufwendungen oder lediglich im Wege der AfA berücksichtigungsfähige Anschaffungskosten, Herstellungskosten oder anschaffungsnahe Herstellungskosten ist in der Besteuerungspraxis – insbesondere im Bereich der Einkün...mehr

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BMF v. 26.1.2026 zu Aufwend... / 2. Objektive Funktionstüchtigkeit

Ein Gebäude ist objektiv nicht funktionstüchtig, wenn für den Gebrauch wesentliche Teile des Gebäudes (auch aufgrund von eingetretenem Verschließ) nicht nutzbar sind. Dies ist z.B. der Fall, wenn ein Wohngebäude nach dem Erwerb aufgrund einer nicht funktionierenden Heizung nicht zu Wohnzwecken nutzbar ist. Entsprechende Aufwendungen führen dann zu AK[5].mehr

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BMF v. 26.1.2026 zu Aufwend... / b) Standardhebung eines Wohngebäudes

Umfangreiche Darstellung im BMF-Schreiben: Zur konkreten Zweckbestimmung des Erwerbers gehört auch seine Entscheidung, welchem Standard ein Wohngebäude künftig entsprechen soll. Kommt es durch entsprechende Aufwendungen zu einer Standardhebung, liegen AK vor. Der Teil des BMF-Schreibens, der sich mit der Frage der Standardhebung beschäftigt, nimmt breiten Raum ein. aa) Grundl...mehr

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BMF v. 26.1.2026 zu Aufwend... / 1. Allgemeine Grundsätze

AK eines Gebäudes sind nach § 255 Abs. 1 HGB Aufwendungen, die geleistet werden, um das Gebäude zu erwerben und es in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen, soweit sie dem Gebäude einzeln zugeordnet werden können. Im ersten Teil des BMF-Schreibens geht es schwerpunktmäßig um die Frage, unter welchen Voraussetzungen Aufwendungen als AK zur Versetzung eines Gebäudes in einen...mehr

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BMF v. 26.1.2026 zu Aufwend... / V. Zusammentreffen von AK/HK mit Erhaltungsaufwendungen

1. Aufteilung der Gesamtkosten Sind bei einer umfassenden Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahme sowohl Arbeiten zur Versetzung in einen betriebsbereiten Zustand, zur Erweiterung eines Gebäudes oder Arbeiten, die zu einer über den ursprünglichen Zustand hinausgehenden wesentlichen Verbesserung führen, als auch Erhaltungsarbeiten durchgeführt worden, sind die hierauf jeweil...mehr

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BMF v. 26.1.2026 zu Aufwend... / 3. Erweiterung eines Gebäudes

a) Vergrößerung der Nutzfläche Eine Erweiterung eines Gebäudes liegt vor bei einer – wenn auch nur geringfügigen – Vergrößerung der nutzbaren Fläche oder Substanzmehrung, die eine Erweiterung der Nutzungsmöglichkeit eines Gebäudes zur Folge hat[7]. Maßgeblich für eine Vergrößerung der nutzbaren Fläche ist allein die bauliche Vergrößerung – unabhängig davon, ob die vergrößerte ...mehr

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BMF v. 26.1.2026 zu Aufwend... / 3. Subjektive Funktionstüchtigkeit

a) Konkrete Zweckbestimmung Ein Gebäude ist subjektiv funktionstüchtig, wenn es für die konkrete Zweckbestimmung des Erwerbers (z.B. als Mietwohnung, als Büro oder als eigengenutzte Wohnung) nutzbar ist. Investitionen zur Herstellung dieser Zweckbestimmung führen daher zu AK. Dies wäre z.B. der Fall, wenn der Steuerpflichtige ein bisher zu Wohnzwecken genutztes Gebäudes erwir...mehr

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BMF v. 26.1.2026 zu Aufwend... / 4. Unentgeltlicher/teilentgeltlicher Erwerb

Unentgeltlicher Erwerb: Aufwendungen für Baumaßnahmen, die ein Gebäude in einen betriebsbereiten Zustand versetzen, führen bei einem unentgeltlichen Erwerb mangels Anschaffung nicht zu AK, d.h. derartige Aufwendungen führen entweder zu sofort abziehbaren Erhaltungsaufwendungen oder zu HK (s. hierzu im Einzelnen nachfolgend unter III). Die Behandlung als anschaffungsnahe HK (§ 6...mehr

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BMF v. 26.1.2026 zu Aufwend... / 2. Herstellung eines Gebäudes

Vollverschleiß eines Gebäudes: Hierunter fallen nicht nur Kosten für die erstmalige Herstellung eines Gebäudes, sondern auch Instandsetzungs- und Modernisierungsarbeiten bei Vollverschleiß eines Gebäudes, d.h. wenn durch die Instandsetzungsmaßnahmen unter Verwendung der bestehenden Bausubstanz ein neues Gebäude hergestellt wird. Vollverschleiß eines Gebäudes liegt vor, wenn ...mehr

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BMF v. 26.1.2026 zu Aufwend... / I. Vorbemerkung

Investitionen im Zusammenhang mit der Erzielung von Gewinn- oder Überschusseinkünften dienenden Gebäuden führen in der Besteuerungspraxis hinsichtlich ihrer einkommensteuerlichen Behandlung häufig zu Rechtsstreitigkeiten. Denn sie können zwar als Erhaltungsaufwendungen sofort als Betriebsausgaben oder Werbungskosten (WK) absetzbar (oder unter den Voraussetzungen des § 82b ES...mehr

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BMF v. 26.1.2026 zu Aufwend... / VII. Fazit

Mit dem BMF-Schreiben v. 26.1.2026 reagiert die Finanzverwaltung auf die Entwicklung, die im Gebäudebereich bei der Durchführung von Baumaßnahmen in den letzten beiden Jahrzehnten stattgefunden hat. Dabei ist festzustellen, dass sich zwar an der einen oder anderen Stelle Veränderungen ergeben, insgesamt aber an dem Grundkonzept, das dem BMF-Schreiben v. 18.7.2003 [17] zugrund...mehr

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BMF v. 26.1.2026 zu Aufwend... / cc) Wann kommt es zu einer Standardhebung?

Der Standard eines Wohngebäudes wird gehoben, wenn ein Bündel von Baumaßnahmen in mindestens drei der vier Bereiche der zentralen Ausstattungsmerkmale zu einer deutlichen Erhöhung des Gebrauchswertes führt, d.h., wenn diese Bereiche von einem sehr einfachen auf einen mittleren oder sehr anspruchsvollen Standard oder von einem mittleren auf einen sehr anspruchsvollen Standard...mehr

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BMF v. 26.1.2026 zu Aufwend... / IV. Anschaffungsnahe HK

Teil III des BMF-Schreibens v. 26.1.2026 befasst sich in den Rz. 54–68 aus Sicht der Finanzverwaltung erstmals umfassend mit der Regelung des § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG unter den Aspekten: Welche Aufwendungen werden von § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG erfasst? Wie ist der Dreijahreszeitraum zu bestimmen? Was ist bei der Ermittlung der 15 %-Grenze zu beachten? Dabei handelt es sich um die Wie...mehr

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BMF v. 26.1.2026 zu Aufwend... / a) Konkrete Zweckbestimmung

Ein Gebäude ist subjektiv funktionstüchtig, wenn es für die konkrete Zweckbestimmung des Erwerbers (z.B. als Mietwohnung, als Büro oder als eigengenutzte Wohnung) nutzbar ist. Investitionen zur Herstellung dieser Zweckbestimmung führen daher zu AK. Dies wäre z.B. der Fall, wenn der Steuerpflichtige ein bisher zu Wohnzwecken genutztes Gebäudes erwirbt und die Räume künftig al...mehr

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BMF v. 26.1.2026 zu Aufwend... / a) Allgemeine Grundsätze

Instandsetzungs- oder Modernisierungsaufwendungen, die nicht als Folge der Versetzung in einen betriebsbereiten Zustand bereits zu den AK gehören (s. vorstehend unter II 1.), sind HK, wenn sie zu einer über den ursprünglichen Zustand hinausgehenden wesentlichen Verbesserung eines Gebäudes führen. Beachten Sie: Dies gilt auch, wenn oder soweit ein Gebäude unentgeltlich erworb...mehr

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BMF v. 26.1.2026 zu Aufwend... / 1. Aufteilung der Gesamtkosten

Sind bei einer umfassenden Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahme sowohl Arbeiten zur Versetzung in einen betriebsbereiten Zustand, zur Erweiterung eines Gebäudes oder Arbeiten, die zu einer über den ursprünglichen Zustand hinausgehenden wesentlichen Verbesserung führen, als auch Erhaltungsarbeiten durchgeführt worden, sind die hierauf jeweils entfallenden Aufwendungen gr...mehr

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BMF v. 26.1.2026 zu Aufwend... / a) Vergrößerung der Nutzfläche

Eine Erweiterung eines Gebäudes liegt vor bei einer – wenn auch nur geringfügigen – Vergrößerung der nutzbaren Fläche oder Substanzmehrung, die eine Erweiterung der Nutzungsmöglichkeit eines Gebäudes zur Folge hat[7]. Maßgeblich für eine Vergrößerung der nutzbaren Fläche ist allein die bauliche Vergrößerung – unabhängig davon, ob die vergrößerte nutzbare Fläche auch tatsächli...mehr

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BMF v. 26.1.2026 zu Aufwend... / d) Sanierung in Raten

Eine deutliche Erhöhung des Gebrauchswerts kann auch durch eine Sanierung in Raten erfolgen. Eine solche liegt vor, wenn Baumaßnahmen, die innerhalb eines Veranlagungszeitraumes oder eines Wirtschaftsjahres durchgeführt werden, zwar für sich gesehen noch nicht zu einer über den ursprünglichen Zustand hinausgehenden wesentlichen Verbesserung führen, aber Teil einer Gesamtmaßn...mehr

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BMF v. 26.1.2026 zu Aufwend... / 4. Über den ursprünglichen Zustand hinausgehende wesentliche Verbesserung

a) Allgemeine Grundsätze Instandsetzungs- oder Modernisierungsaufwendungen, die nicht als Folge der Versetzung in einen betriebsbereiten Zustand bereits zu den AK gehören (s. vorstehend unter II 1.), sind HK, wenn sie zu einer über den ursprünglichen Zustand hinausgehenden wesentlichen Verbesserung eines Gebäudes führen. Beachten Sie: Dies gilt auch, wenn oder soweit ein Gebä...mehr

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BMF v. 26.1.2026 zu Aufwend... / II. AK

1. Allgemeine Grundsätze AK eines Gebäudes sind nach § 255 Abs. 1 HGB Aufwendungen, die geleistet werden, um das Gebäude zu erwerben und es in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen, soweit sie dem Gebäude einzeln zugeordnet werden können. Im ersten Teil des BMF-Schreibens geht es schwerpunktmäßig um die Frage, unter welchen Voraussetzungen Aufwendungen als AK zur Versetzung...mehr

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BMF v. 26.1.2026 zu Aufwend... / III. HK

1. Begriff und Umfang Was zu den HK eines Gebäudes gehört, ist in § 255 Abs. 2 S. 1 HGB geregelt. HK liegen vor bei der Herstellung eines Gebäudes, der Erweiterung eines Gebäudes und bei einer über den ursprünglichen Zustand hinausgehenden wesentlichen Verbesserung eines Gebäudes. Beachten Sie: Wird ein Gebäude in unterschiedlicher Weise genutzt und besteht es deshalb aus mehrere...mehr

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BMF v. 26.1.2026 zu Aufwend... / aa) Grundlagen der Standardbestimmung

Die Finanzverwaltung unterscheidet – nach wie vor – zwischen drei Standardarten: sehr einfacher Standard, mittlerer Standard und sehr anspruchsvoller Standard. Kommt es nun aufgrund von Baumaßnahmen zu einer Standardhebung (z.B. von einem sehr einfachen auf einen mittleren Standard), führt dies zum Erreichen der konkreten Zweckbestimmung – und damit zu AK. Vier zentrale Ausstattu...mehr

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BMF v. 26.1.2026 zu Aufwend... / bb) Wann liegt welcher Standard vor?

Der wohl am häufigsten vorzufindende mittlere Standard liegt vor, wenn die zentralen Ausstattungsmerkmale durchschnittlichen und selbst höheren Ansprüchen genügen. Von diesem Standard geht die Finanzverwaltung in der Regel aus, wenn nicht besondere Umstände auf einen sehr einfachen oder sehr anspruchsvollen Standard hindeuten. Ein sehr einfacher Standard liegt vor, wenn die z...mehr

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BMF v. 26.1.2026 zu Aufwend... / 1. Begriff und Umfang

Was zu den HK eines Gebäudes gehört, ist in § 255 Abs. 2 S. 1 HGB geregelt. HK liegen vor bei der Herstellung eines Gebäudes, der Erweiterung eines Gebäudes und bei einer über den ursprünglichen Zustand hinausgehenden wesentlichen Verbesserung eines Gebäudes. Beachten Sie: Wird ein Gebäude in unterschiedlicher Weise genutzt und besteht es deshalb aus mehreren Wirtschaftsgütern, ...mehr

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BMF v. 26.1.2026 zu Aufwend... / b) Substanzvermehrung

Bei einer Substanzmehrung werden bisher nicht vorhandene Bestandteile oder Anlagen in ein Gebäude eingefügt und dadurch die Nutzungsmöglichkeit des Gebäudes erweitert, ohne dass zugleich seine nutzbare Fläche vergrößert wird, z.B. wenn eine Außentreppe errichtet, eine Sonnenmarkise angebracht oder eine Sauna eingebaut wird. Keine zu einer Erweiterung der Nutzungsmöglichkeit f...mehr

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BMF v. 26.1.2026 zu Aufwend... / b) Ursprünglicher Zustand

Unterschiedliche Zeitpunkte: Als ursprünglicher Zustand gilt der Zustand eines Gebäudes zu unterschiedlichen Zeitpunkten: bei Herstellung/Anschaffung: der Zeitpunkt der Herstellung/Anschaffung bei entgeltlichem Erwerb; unentgeltlichem Erwerb (z.B. durch Schenkung oder als Erbe): der Zeitpunkt, zu dem der Rechtsvorgänger das Gebäude hergestellt oder entgeltlich erworben hat; Ent...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
BMF v. 26.1.2026 zu Aufwend... / c) Wesentliche Verbesserung

Eine wesentliche Verbesserung liegt erst dann vor, wenn die Maßnahmen zur Instandsetzung und Modernisierung eines Gebäudes in ihrer Gesamtheit über eine zeitgemäße substanzerhaltende (Bestandteil-)Erneuerung hinaus den Gebrauchswert des Gebäudes gegenüber dem ursprünglichen Zustand insgesamt deutlich erhöhen. Bei betrieblich genutzten Gebäuden kommt es primär darauf an, ob ba...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Grundstücksteile von unterg... / 1. Neue Grenzen und Beschränkung der Betriebsausgaben

Statische Grenze statt relativer Wertgrenze: § 8 S. 1 EStDV definiert die Voraussetzungen für einen als Privatvermögen (PV) willkürbaren eigenbetrieblichen Grundstücksteil für alle offenen Fälle neu (§ 84 Abs. 1d S. 1 EStDV). So wird die bisherige relative Grenze von maximal 20 % des gemeinen Werts des Grundstücks[13] durch eine statische Grenze in Form einer maximalen Quadr...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Geschäftsführer: So meister... / 4.2 So motivieren Sie Ihre Mitarbeiter

Personal ist Chefsache. Gehen Sie davon aus, dass es bei qualifiziertem Personal immer enger wird. Binden Sie Ihr Stammpersonal mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln (Prämien, betriebliche Altersversorgung, Berücksichtigung der familiären Wünsche), binden Sie neue Mitarbeiter sozial und vertraglich gut ein (gutes Onboarding, verlängerte Kündigungsfristen für den Arbeitne...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Geschäftsführer: So meister... / 7 Arbeiten in Projekten

Die Geschäftsführung verankert das Projektmanagement im Unternehmen, indem sie klare organisatorische Strukturen, Rollen, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten definiert, etwa durch Einrichtung eines zentralen PMO. Sie legt verbindliche Methodik fest (Standards, Instrumente, Prozesse, Projekthandbuch) und sorgt für ausreichende Qualifizierung von Führungskräften, Projektleite...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Spenden und Beiträge zur Al... / I. Vorbemerkungen

Im Rahmen der Erstellung von Einkommensteuererklärungen ist Steuerpflichtigen überwiegend bekannt, dass und in welchem Umfang Werbungskosten im Zusammenhang mit Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit steuerlich abzugsfähig sind. Dies sind z.B. Kosten für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, Homeoffice-Pauschale, doppelte Haushaltsführung, Arbeitsmittel u.w...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Heizungsgesetz mit weniger Pflichten: Das ist geplant

Überblick Die schwarz-rote Koalition hat sich auf Eckpunkte für eine Reform des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) geeinigt. Unter anderem soll die 65-Prozent-Regel abgeschafft werden. Bis Anfang April soll das Kabinett einen Gesetzentwurf beschließen. Das ist geplant. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG 2024), oft als Heizungsgesetz bezeichnet, war eines der umstrittensten Projekte der...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gesellschaft bürgerlichen R... / 3.5 Schadensersatzansprüche und Aufwendungsersatz

Die Gesellschaft kann Schadensersatzansprüche gegen die Gesellschafter geltend machen, wenn diese gegen ihre Pflichten verstoßen haben (§ 280 Abs. 1 BGB). Der Gesellschafter haftet gegenüber der Gesellschaft und gegenüber den übrigen Gesellschaftern für Vorsatz und Fahrlässigkeit (§ 280 Abs. 1 BGB). Die früher im Gesetz statuierte Haftungsbeschränkung auf die Sorgfalt in eig...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Geschäftsführer: So meister... / 7.1 Grundlagen für klassisches Projektmanagement

Um die Arbeits- und Organisationsform Projektmanagement im Unternehmen zu verankern, sind Rahmenbedingungen und Spielregeln notwendig. Es müssen ganzheitliche, leistungsfähige Projektmanagement-Systeme geschaffen werden, die im Regelfall Standards, Maßnahmen und Tools in folgenden Bereichen enthalten: Organisation: Die organisatorische Verankerung des Projektmanagements muss ...mehr