Fachbeiträge & Kommentare zu Konzern

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / bb) Erstmalige Anwendung in einer Periode nach dem Anteilserwerb

Rz. 70 [Autor/Zitation] Die erstmalige Anwendung der Equity-Methode auf eine Beteiligung in einer Periode nach Erwerb dieser Beteiligung kommt (neben den Fällen des sukzessiven Anteilserwerbs und des Methodenwechsels auf die Equity-Methode; Rz. 69) in vier Fällen in Betracht:mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (1) Definition der Umsatzerlöse (§ 277 Abs. 1)

Rz. 152 [Autor/Zitation] § 277 Abs. 1 iVm. § 298 Abs. 1 definiert die Umsatzerlöse für den Konzernabschluss in Abgrenzung von den sonstigen betrieblichen Erträgen (vgl. § 277 Rz. 1). Im Konzern mit heterogener wirtschaftlicher Tätigkeit ist entscheidend, wie die Erträge aus der Sicht des einheitlichen Unternehmens zu gliedern wären (vgl. § 297 Rz. 50; zur Konsolidierung der I...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / aa) Anwendung des Gliederungsschemas des § 266

Rz. 123 [Autor/Zitation] Für die Konzernbilanz ist grds. das Gliederungsschema des § 266 anzuwenden. Die Zusammenfassung der Einzelbilanzen zur Konzernbilanz setzt voraus, dass auch die Bilanzen von inländischen Nicht-Kapitalgesellschaften und ausländischen Konzernunternehmen nach diesem Schema gegliedert sind; ggf. ist die Gliederung bei der Erstellung der Handelsbilanz II a...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Besonderheiten im Umsatzkostenverfahren

Rz. 71 [Autor/Zitation] Wird die Konzern-GuV nach dem UKV (§ 298 Abs. 1, § 275 Abs. 3) aufgestellt, sind bei den Umsatzerlösen ebenfalls die Umsatzerlöse aus Lieferungen und Leistungen zwischen einbezogenen Unternehmen wegzulassen (§ 305 Abs. 1 Nr. 1). Als Ausfluss der systembedingten Eigenarten des Umsatzkostenverfahrens kommt für die Zwecke der Aufwands- und Ertragskonsolid...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Ausscheiden aus dem Konsolidierungskreis

Rz. 159 [Autor/Zitation] Wird ein Konzernunternehmen während des Konzerngeschäftsjahres veräußert, so besteht keine Konsolidierungspflicht mehr. Die Aufgabe des Konzernabschlusses, die insgesamt von den Unternehmen des Konsolidierungskreises während ihrer Konzernzugehörigkeit erwirtschafteten Ergebnisse zu zeigen, verlangt aber, auch die Aufwendungen und Erträge eines veräuße...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Rechtsentwicklung

Rz. 24 [Autor/Zitation] § 305 geht auf den direkten Vorläufer § 332 AktG 1965 zurück, der in seinen Kernaussagen wegweisend für den Wortlaut des heutigen § 305 war. Nach § 332 Abs. 1 AktG 1965 bestand ein Wahlrecht zur Aufstellung einer vollkonsolidierten oder einer teilkonsolidierten Konzern-GuV. Im Rahmen der vollkonsolidierten Konzern-GuV wurden die Umsatzerlöse aus den Li...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (4) Gesonderter Ausweis von Erträgen und Aufwendungen aus der Ab-/Aufzinsung bzw. Erträgen und Aufwendungen aus der Währungsumrechnung

Rz. 156 [Autor/Zitation] Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind nach § 253 Abs. 2 Satz 1 iVm. § 298 Abs. 1 mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben GJ abzuzinsen (vgl. § 253 Rz. 400). Die Erträge und Aufwendungen aus der Abzinsung sind in der Konzern-GuV gesondert auszuweisen (vgl. § 277 Rz. 1 ff.). Rz. 157 [Autor/Zitation] Die...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (2) Definition der Bestandsveränderung (§ 277 Abs. 2)

Rz. 153 [Autor/Zitation] Für die Definition der Bestandsveränderungen im Rahmen des Gesamtkostenverfahrens im Konzern gilt § 277 entsprechend. In der Frage der Einbeziehung der sonst üblichen Abschreibungen kann aus Konzernsicht ein anderer Maßstab anzulegen sein als aus der Sicht eines einzelnen einbezogenen Unternehmens. Zur Eliminierung von Zwischenergebnissen vgl. § 304 R...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Grundlagen

Rz. 36 [Autor/Zitation] Die Aufwands- und Ertragskonsolidierung bezweckt die Aufstellung der Konzern-GuV aus der dem Konzernabschluss zugrunde liegenden Einheitsfiktion des § 297 Abs. 3 Satz 1. Daher sind die Innenumsatzerlöse und die korrespondierenden Aufwendungen entsprechend im Konzernabschluss zu eliminieren. Innenumsatzerlöse sind die Umsatzerlöse aus Lieferungen und Le...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (6) Ergebnisübernahmen aufgrund von Ergebnisübernahmeverträgen

Rz. 171 [Autor/Zitation] Sofern Ergebnisübernahmeverträge zwischen konsolidierten Unternehmen abgeschlossen sind, ist bei 100%igem Anteilsbesitz des Mutterunternehmens eine vollständige Aufrechnung der gesondert auszuweisenden Erträge und Aufwendungen geboten. Sind am TU andere Gesellschafter beteiligt, haben diese nach § 304 AktG Anspruch auf Ausgleichszahlung. Dabei ist zu ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Angabe im Konzernanhang

Rz. 121 [Autor/Zitation] Zum Wahlrecht, Vorgänge von besonderer Bedeutung entweder in Konzernbilanz und Konzern-GuV zu berücksichtigen oder im Konzernanhang anzugeben, vgl. Rz. 93. Rz. 122 [Autor/Zitation] Entscheidet sich das MU für eine Angabe der Vorgänge von besonderer Bedeutung im Konzernanhang, so muss die Angabe inhaltlich einer Berücksichtigung dieser Vorgänge in Konzer...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Umrechnung des Anlagenspiegels

Rz. 161 [Autor/Zitation] Der gem. § 313 Abs. 4 iVm. § 284 Abs. 3 in Bruttodarstellung vorgeschriebene Konzern-Anlagenspiegel kann nur Bottom-Up erstellt werden, indem zunächst die zu den Handelsbilanzen I erstellten Anlagenspiegel der in den Konsolidierungskreis einbezogenen Unternehmen um die das Anlagevermögen betreffenden Handelsbilanz II- und ggf. Handelsbilanz III-Anpass...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / bb) Schwebende Verträge

Rz. 168 [Autor/Zitation] Fraglich ist, ob schwebende Verträge zwischen einem TU und dem Konzern in gleicher Weise zu bilanzieren sind: Nach IFRS etwa führen schwebende Verträge des erworbenen Tochterunternehmens mit dem erwerbenden Konzern zu immateriellen Vermögenswerten (zB Auftragsbestand, Kundenbeziehung, Rechte an Vermögenswerten, die dem Konzern gehören), auch wenn es s...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Anteiliges Jahresergebnis

Rz. 93 [Autor/Zitation] Bei Anwendung der Equity-Methode werden die anteiligen Jahresüberschüsse der assoziierten Unternehmen in der Periode ihrer Entstehung unabhängig von ihrer Ausschüttung im gesonderten Posten "Erträge aus Beteiligungen an assoziierten Unternehmen" (Rz. 224 ff.) in das Konzernergebnis übernommen, so dass im Konzernabschluss die vom assoziierten Unternehme...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Andere Aufwendungen aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens

Rz. 104 [Autor/Zitation] Werden in der GuV von einbezogenen TU Aufwendungen aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens ausgewiesen, so kann es sich aus Konzernsicht um eine außerplanmäßige Abschreibung auf Anlagegegenstände handeln. Auswirkungen auf das Jahresergebnis des Konzerns ergeben sich aus uU notwendigen Umgliederungen idR nicht (vgl. Reinhard in HdK2, § 305 ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Konzernumlagen

Rz. 172 [Autor/Zitation] Innerhalb eines Konzerns werden häufig Umlagen verrechnet, die zB Haftungsvergütungen, Dienstleistungen, Leitungsaufgaben des MU, oder den vom MU – als steuerlicher Organträger – getragenen Steueraufwand abgelten sollen. Der Abrechnung von Umlagen liegen in aller Regel schuldrechtliche Vereinbarungen zwischen den Konzernunternehmen zugrunde. Rechtlich...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / H. Zusammenfassung des Konzernlageberichts mit dem Lagebericht (Abs. 5)

Rz. 261 [Autor/Zitation] Aus § 315 Abs. 5 iVm. § 298 Abs. 2 (und auch DRS 20.22) ergibt sich für das MU ein Wahlrecht, den Konzernlagebericht und den Lagebericht des MU in einem Dokument zusammenzufassen. Soll ein zusammengefasster Lagebericht aufgestellt werden, setzt dies die gemeinsame Offenlegung des Konzernabschlusses, des JA des MU und des zusammengefassten Lageberichts...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 6. Negativer Wertansatz

Rz. 132 [Autor/Zitation] Die Fortschreibung des Wertansatzes der Beteiligung kann, bspw. durch die Übernahme von anteiligen Jahresfehlbeträgen des assoziierten Unternehmens oder durch die Eliminierung von Zwischenergebnissen, dazu führen, dass der Wertansatz der Beteiligung den Wert Null annimmt. Der Gesetzestext sieht keine expliziten Regelungen für den Fall vor, dass der We...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Überblick

Rz. 95 [Autor/Zitation] § 296 Abs. 1 Nr. 3 erlaubt ein Konsolidierungswahlrecht, wenn die Anteile des TU ausschließlich zum Zweck ihrer Weiterveräußerung gehalten werden. Das Konsolidierungswahlrecht verfolgt das Ziel, die Vergleichbarkeit des Konzernabschlusses im Zeitablauf durch eine stetige Abgrenzung des Konsolidierungskreises zu verbessern. Die beabsichtigte Veräußerung...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Inhalt und Bedeutung des Einheitsgrundsatzes

Rz. 83 [Autor/Zitation] Im Konzernabschluss ist die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der einbezogenen Unternehmen so darzustellen, als ob diese Unternehmen insgesamt ein einziges Unternehmen wären (Einheitsgrundsatz, Abs. 3 Satz 1). Mit dieser Vorschrift wird das Einblickspostulat des Abs. 2 Satz 2 dahingehend konkretisiert, dass der Konzernabschluss nicht lediglich ein er...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Aktivierung der bewirkten Leistung im Umlaufvermögen des Empfängers

Rz. 92 [Autor/Zitation] Umsatzerlöse aus der konzerninternen Erbringung von Leistungen sind bei der Anwendung des UKV mit den korrespondierenden Aufwendungen zu verrechnen. Ein Ausweis der Erträge – wie schon im JA des leistenden Unternehmens – kommt nur in Betracht, wenn aus der Sicht des Konzerns eine Leistungserbringung an einen nicht-einbezogenen Dritten erfolgte. Leistun...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (7) Neutralisierung von Vertriebskosten

Rz. 175 [Autor/Zitation] Bei konzerninternen Lieferungen von Gegenständen sind Vertriebskosten des liefernden Unternehmens, die in der Einzel-GuV dieses Unternehmens als sonstige betriebliche Aufwendungen (Gesamtkostenverfahren) bzw. als Vertriebskosten (Umsatzkostenverfahren) auszuweisen sind, wie Herstellungskosten zu behandeln, wenn sie aus Konzernsicht als Herstellungskos...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (5) Umgliederungen von periodenverschobenen Ergebnisübernahmen innerhalb des Konsolidierungskreises

Rz. 168 [Autor/Zitation] Bei Erträgen aus Beteiligungen ist zu unterscheiden, ob die Vereinnahmung beim beteiligten Unternehmen im gleichen Jahr wie die Gewinnentstehung beim TU erfolgt oder ob der Beteiligungsertrag dem beteiligten Unternehmen phasenverschoben im nächsten GJ zufließt. Zum Zeitpunkt der Gewinnvereinnahmung vgl. § 275 Rz. 1 ff. Rz. 169 [Autor/Zitation] Werden di...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Vorbemerkungen

Rz. 152 [Autor/Zitation] Der Konsolidierungskreis kann sich durch Erwerb oder Veräußerung von TU sowie durch Veränderung der Einbeziehungskriterien vergrößern bzw. verkleinern. Dieses ist zB der Fall, wenn durch sukzessiven Erwerb von Anteilen eine Beteiligung zu einer Mehrheitsbeteiligung aufgestockt wird oder wenn durch tatsächliche Verhältnisse bei bestehender Minderheitsb...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / bb) Mehr-Perioden-Fall

Rz. 82 [Autor/Zitation] Beispiel 13 (Bilanzierung in der Periode des Zugangs beim Empfänger): Lieferung selbst hergestellter Gegenstände durch das Konzernunternehmen A; der Gegenstand lagert zum Bilanzstichtag bei B (Sachverhalt wie in Rz. 54). Aus der Sicht des Konzerns erfolgt eine konzerninterne Herstellung. Für die Konsolidierungstechnik ist es unerheblich, ob die Gegenstän...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Gewinnausschüttungen

Rz. 100 [Autor/Zitation] Jahresüberschüsse aus assoziierten Unternehmen werden in der Periode ihrer Entstehung anteilig im Konzernergebnis erfasst und erhöhen den Wertansatz der Beteiligung im Konzernabschluss (Rz. 93), während die Gewinnausschüttung idR erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt. Da die Gewinnausschüttung als Beteiligungsertrag in der GuV des Einzelabschlusses...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Grundsatz

Rz. 198 [Autor/Zitation] Auf den Konzernabschluss sind neben den in § 298 Abs. 1 genannten Vorschriften über den Einzelabschluss auch die für den Geschäftszweig der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen mit Sitz im Geltungsbereich des HGB geltenden Vorschriften anzuwenden, soweit nicht die Eigenart des Konzernabschlusses Abweichungen bedingt oder die Vorschriften d...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / g) Eigenkapital (§ 268 Abs. 1, §§ 270, 272 Abs. 1 bis 4)

Rz. 58 [Autor/Zitation] Der Ansatz des Eigenkapitals in der Konzernbilanz ist in folgenden Bestimmungen geregelt, die entsprechend anzuwenden sind, soweit die Eigenart des Konzernabschlusses keine Abweichungen bedingt (vgl. hierzu Gelhausen/Gelhausen in FS Forster, 215, 221): § 272 Abs. 1: Gezeichnetes Kapital, §§ 272 Abs. 2, 270 Abs. 1: Kapitalrücklagen, § 272 Abs. 3 und 4, § 2...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Erweiterung des Konsolidierungskreises

Rz. 155 [Autor/Zitation] Wird im Laufe eines Konzerngeschäftsjahres die Mehrheitsbeteiligung im Ganzen oder – ggf. bei bereits vorhandener Minderheitsbeteiligung – sukzessiv erworben und erfolgt die Erstkonsolidierung auf diesen Zeitpunkt, so ist bei der Aufstellung der Konzern-GuV zu unterscheiden zwischen den Aufwendungen und Erträgen vor der Begründung des Mutter-Tochter-V...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Konzernbesonderheiten

Rz. 43 [Autor/Zitation] Zu den Konzernherstellungskosten gehören ebenfalls Bewertungsanpassungen im Hinblick auf Kosten, die zwar im Einzelabschluss des liefernden Unternehmens nicht aktiviert werden dürfen, bspw. konzerninterne Transportkosten als Vertriebskosten, die jedoch aus Sicht des Konzerns den Charakter aktivierbarer Herstellungskostenbestandteile haben. Nicht in die...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Vor §§ 7–14

Literaturverzeichnis: Angsten, Praxisfälle des Investmentsteuerrechts und der Hinzurechnungsbesteuerung, IWB 2015, 199; Axwe, Der Europäische Gerichtshof auf dem Weg zur "doppelten Kohärenz" – Eine Zukunft der Hinzurechnungsbesteuerung nach dem Cadbury-Schweppes-Urteil, IStR 2007, 162; Bachmann/Richter, Kapital-Investitionsgesellschaften im Spannungsfeld zwischen InvStG und H...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / XXVIII. Vorgänge besonderer Bedeutung nach Schluss des Geschäftsjahres (Abs. 1 Nr. 25)

Rz. 184 [Autor/Zitation] Anzugeben sind nach § 314 Abs. 1 Nr. 25 Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Geschäftsjahresschluss, die nicht in der Konzernbilanz bzw. der Konzern-GuV Berücksichtigung gefunden haben. Anzugeben sind sowohl Art des Vorgangs als auch dessen finanzielle Auswirkungen. Rz. 185 [Autor/Zitation] Die Regelung stimmt mit der Anhangangabe des § 285 Nr. 33 für...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Bedeutung und Zweck

Rz. 4 [Autor/Zitation] Mit den Einbeziehungswahlrechten werden verschiedene Zielsetzungen verfolgt. Das Einbeziehungswahlrecht in § 296 Abs. 1 Nr. 1 ermöglicht es, den durch das Control-Konzept abgegrenzten Konsolidierungskreis in einen Konsolidierungskreis im Sinne eines Konzerns als wirtschaftliche Einheit zu überführen. Mit dem Befreiungstatbestand § 296 Abs. 1 Nr. 2 wird ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Einordnung der Eliminierungspflicht

Rz. 157 [Autor/Zitation] Im Rahmen der Equity-Methode ist § 304 über die Behandlung der Zwischenergebnisse entsprechend anzuwenden, allerdings unter dem Vorbehalt, dass die zur Eliminierung notwendigen Sachverhalte bekannt oder zugänglich sind (§ 312 Abs. 5 Satz 3). Rz. 158 [Autor/Zitation] Für die im Wege der Vollkonsolidierung einbezogenen Konzernunternehmen lässt sich die No...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Vorbemerkungen und Beispiel zur Konsolidierungstechnik

Rz. 240 [Autor/Zitation] Während die Erstkonsolidierung vergleichsweise detailliert im Gesetz geregelt ist, müssen die Grundsätze für die Folgekonsolidierungen aus der Konzeption der Erwerbsmethode unter Berücksichtigung des Einheitsgrundsatzes (§ 297 Abs. 3 Satz 1) sowie der allgemeinen Bewertungsvorschriften (§§ 252 ff. iVm. § 298 Abs. 1) entwickelt werden. Spezielle Regelu...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Bedeutung und Zweck

Rz. 5 [Autor/Zitation] Die Aufwands- und Ertragskonsolidierung nach § 305 Abs. 1 vermeidet die Doppel-/Mehrfacherfassung von Aufwendungen und Erträgen, die bei Geschäften im Rahmen der Konzerninnenbeziehungen entstehen und bei den jeweiligen Unternehmen im JA ergebniswirksam abgebildet wurden. § 305 Abs. 1 Nr. 1 sieht vor, dass bei den Umsatzerlösen die Erlöse aus Lieferungen...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Downstream-Lieferungen

Rz. 179 [Autor/Zitation] Veräußert ein in den Konzernabschluss einbezogenes Unternehmen einen Vermögensgegenstand an ein assoziiertes Unternehmen mit einem Gewinn bzw. Verlust, ist dieser Gewinn bzw. Verlust anteilig zu eliminieren, da der auf den Konzern entfallende Teil der Transaktion als konzernintern gilt und mithin der darauf bezogene Gewinn bzw. Verlust als noch nicht ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Erwartete Steuersätze zum Zeitpunkt der steuerlichen Ent- oder Belastung

Rz. 169 [Autor/Zitation] Mit Verweis auf die Verbindlichkeitenmethode (vgl. Rz. 37 f.) sind bei der Bewertung grds. jene Steuersätze zu verwenden, die im Zeitpunkt der zukünftigen steuerlichen Entlastung bzw. Belastung voraussichtlich gelten (DRS 18.41, 18.49; vgl. Grottel/Larenz in Beck BilKomm.13, § 306 HGB Rz. 42; Kraft in Großkomm. HGB6, § 306 Rz. 34; Fehrenbacher in Münc...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / C. Verzicht auf die Eliminierung von Zwischenergebnissen

Rz. 137 [Autor/Zitation] Dem allgemeinen Grundsatz der Wesentlichkeit bzw. der "Materiality" entsprechend ist in § 304 Abs. 2 explizit die Möglichkeit eingeräumt worden, auf die Eliminierung zu verzichten, wenn die Zwischenergebnisse nur von untergeordneter Bedeutung für die in § 297 Abs. 2 geforderte Darstellung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Vorbemerkungen Vor §§ 290 f... / II. Exklusive Informationsfunktion

Rz. 20 [Autor/Zitation] Die gegenüber dem Einzelabschluss andere Rechtsstellung des Konzernabschlusses kommt auch darin zum Ausdruck, dass an den Konzernabschluss keine formalen Rechtskonsequenzen gebunden sind, auch deshalb, weil die hier im Vordergrund stehende wirtschaftliche Einheit rechtlich schwer greifbar ist (Rz. 57). Im Gegensatz zum Einzelabschluss fehlt es, abgeseh...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Verlustvorträge

Rz. 72 [Autor/Zitation] Aktive latente Steuern auf steuerliche Verlustvorträge beruhen nicht auf den oben diskutierten temporären Differenzen zwischen Aktiva und Passiva in der Konzernbilanz und den korrespondierenden steuerlichen Werten, da Verlustvorträge keine Bilanzpostendifferenzen bewirken. Sie lassen sich mithin nicht in den oben vorgestellten Kategorien erfassen, was ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (1) Konzerngewinn/Konzernverlust (§ 268 Abs. 1)

Rz. 128 [Autor/Zitation] Die Zusammenfassung der Posten "Konzerngewinnvortrag/Konzernverlustvortrag" und "Konzern-Jahresüberschuss/Konzern-Jahresfehlbetrag" zu einem Posten "Konzerngewinn/Konzernverlust" ist im Konzernabschluss zulässig, wenn der Konzernabschluss unter Berücksichtigung einer Ergebnisverwendung aufgestellt wird (vgl. im Einzelnen § 268 Rz. 6 ff.). Die Einbezie...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Form und Gliederung

Rz. 16 [Autor/Zitation] Wie für den Anhang zum JA sieht das Gesetz für den Konzernanhang keine bestimmte Form oder Gliederung vor. Auch insoweit sind die allgemeinen Grundsätze heranzuziehen (vgl. Biener/Berneke, BiRiLiG, 1986, vor § 313 HGB, 377). Rz. 17 [Autor/Zitation] Aufgabe und Funktion des Konzernanhangs, zusammen mit Konzernbilanz und Konzern-GuV ein den tatsächlichen V...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Gegenseitige Beteiligungen ohne andere Gesellschafter

Rz. 430 [Autor/Zitation] Sind keine anderen Gesellschafter an den einbezogenen TU beteiligt, so sind die untereinander beteiligten TU wie 100%ige TU des MU zu behandeln: Beispiel: Abb. 32: Gegenseitige Beteiligungen im mehrstufigen Konzern Bestand die Beteiligung der EU an TU (20 %) bereits vor Erwerb der TU durch MU, handelt es sich wirtschaftlich gesehen um den Erwerb zweier T...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Überblick

Rz. 51 [Autor/Zitation] In den Konzernanhang sind nach Abs. 1 Satz 1 alle diejenigen Angaben aufzunehmen, die im Gesetz zu den einzelnen Posten der Konzernbilanz oder Konzern-GuV vorgeschrieben sind (Pflichtangaben). Im Konzernanhang sind auch die Angaben zu machen, die in Ausübung eines Wahlrechts nicht in die Konzernbilanz oder in die Konzern-GuV aufgenommen wurden (Wahlpfl...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Ermittlung der Konzernbestände

Rz. 72 [Autor/Zitation] Die Ermittlung der Konzernbestände, dh. der aus Lieferungen oder Leistungen zwischen einbezogenen Unternehmen stammenden Vermögensgegenstände oder Verbindlichkeiten, ist bei einfachen Beschaffungs- und Lagerhaltungsprozessen sowie einstufigen Produktionsstrukturen unproblematisch, solange die betreffenden Gegenstände nur von einem verbundenen Unternehm...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Grundsatz

Rz. 40 [Autor/Zitation] Nach Abs. 1 Nr. 1 sind bei den Umsatzerlösen die Erlöse aus Lieferungen und Leistungen zwischen den in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen mit den auf sie entfallenden Aufwendungen zu verrechnen, soweit sie nicht als Erhöhung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen oder als andere aktivierte Eigenleistungen auszuweisen sind. Die ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Mutterunternehmen in Abwicklung

Rz. 80 [Autor/Zitation] Für den Konzern gibt es keine dem § 270 AktG oder § 71 GmbHG (Einzelabschluss im Abwicklungsstadium) entsprechende Vorschrift, die die Rechnungslegung im Stadium der Abwicklung explizit regelt. Daraus darf jedoch nicht abgeleitet werden, dass ein MU in Abwicklung grds. nicht zur Konzernrechnungslegung verpflichtet ist (vgl. Hachmeister in HKMS3, § 290 ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (8) Konzernbilanzgewinn und -verlust

Rz. 176 [Autor/Zitation] Im Einzelabschluss können aufgrund von § 268 Abs. 1 bei teilweiser oder vollständiger Verwendung des Jahresergebnisses die Bilanzposten "Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag" sowie "Gewinnvortrag/Verlustvortrag" durch den Posten "Bilanzgewinn/Bilanzverlust" ersetzt werden. Diese Vorschrift ist aufgrund von § 298 Abs. 1 auf den Konzernabschluss entspreche...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / dd) Vorräte

Rz. 135 [Autor/Zitation] Weist ein erworbenes TU zum Erstkonsolidierungszeitpunkt unfertige und fertige Erzeugnisse auf, sind diese in der Konzernbilanz umzugliedern, da es sich nicht um vom Konzern hergestellte Erzeugnisse, sondern um erworbene Gegenstände handelt. Die Umgliederung ist unabhängig davon vorzunehmen, ob stille Reserven vorliegen. Sie ist zudem für die korrekte...mehr