Fachbeiträge & Kommentare zu Konto

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Sachspenden aus dem Betrieb... / 1 So kontieren Sie richtig!

So kontieren Sie richtig! Unternehmer können Gegenstände aus ihrem Betriebsvermögen spenden, z. B. Computer, die nicht mehr verwendet werden. U...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Abschreibung, degressive / 1 So kontieren Sie richtig!

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Buchungssatz aus Finance Office Professional
Firmen-Pkw, Anschaffung / Wo die Probleme sind:

Das richtige Konto Anschaffungskosten Anschaffungspreisminderungen und Anschaffungsnebenkosten Zuordnung zum Betriebsvermögenmehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Rückstellung, Pensionsverpf... / Wo die Probleme sind:

Das richtige Konto Unterschiedliche Werte in Handels- und Steuerbilanz Rückdeckungsversicherung Aufstockung wegen Übergangsregelungmehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Firmen-Pkw, betriebliche Nu... / Wo die Probleme sind:

Das richtige Konto Zuordnung zum Betriebs­vermögen Umfang der Privatnutzung Ermittlung des Privatanteils Besonderheiten bei Elektro- und Hybridfahrzeugenmehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Betriebsprüfung, verdeckte ... / Wo die Probleme sind:

Das richtige Konto Korrektur außerhalb der Steuerbilanz Innerbilanzielle Anpassungen Folgebuchungenmehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Neues Anwendungsschreiben z... / VII. Freistellung vom Kapitalertragsteuerabzug gem. § 43 Abs. 2 Satz 3 Nr. 2 EStG

Personenunternehmen und Personen, die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielen, haben die Möglichkeit, auf Grundlage von § 43 Abs. 2 Satz 3 Nr. 2 EStG gegenüber der konto- und depotführenden Stelle eine Erklärung zur Freistellung von bestimmten Kapitalerträgen vom Kapitalertragsteuerabzug abzugeben. Für vor dem 1.1.2025 zufließende Kapitalerträge sah die Regelung in...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Künstlersozialabgabe / 6 Aufzeichnungspflichten: Diese Angaben müssen Sie gesondert aufzeichnen

Die Aufzeichnungen für die Meldung der Beträge an die Künstlersozialkasse müssen in Bezug auf die Berechnung und Bezahlung nachprüfbar sein. Die an Publizisten oder Künstler gezahlten Entgelte müssen fortlaufend aufgezeichnet werden, ebenso wie der Name des Publizisten bzw. Künstlers. Die Aufzeichnung ist in Form von laufend geführten Listen möglich. Darüber hinaus müssen di...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Betriebsprüfung, verdeckte ... / 5.8 Zahlungen einer GmbH an die GmbH eines nahen Angehörigen

Eine vGA kann auch vorliegen, wenn der Vorteil dem Gesellschafter mittelbar in der Weise zugewendet wird, dass eine ihm nahestehende Person aus der Vermögensveranlagung Nutzen zieht.[1] A war neben seinem Bruder B zu 50 % an der X-GmbH beteiligt. Geschäftsführer waren B und Vater V. Letzterer hatte die Y-GmbH gegründet, die aber später Insolvenz angemeldet und ihren Geschäfts...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Umwandlung eines debitorischen Kontos.

Rn 36 Unschädlich ist, wenn das Zahlungskonto zum Zeitpunkt des Verlangens einen negativen Saldo aufweist, Abs 1 S 2. Damit können auch im Soll stehende Konten umgewandelt werden, was der zutreffenden, aber umstrittenen früheren Ansicht entspricht (vgl BGH NJW 13, 3163 [BGH 16.07.2013 - XI ZR 260/12] Rz 32 ff; Wieczorek/Schütze/Lüke § 850k Rz 36; HK-ZV/Meller-Hannich § 850k ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Ein-Konten-Regel.

I. Beschränkung auf ein Pfändungsschutzkonto, Abs 3 S 1. Rn 42 Es gilt die Ein-Konto-Regel. Nach § 850k III 1 darf jede Person nur ein Pfändungsschutzkonto unterhalten. Dies entspricht der bisherigen Regelung in § 850k VIII 1. Dadurch soll eine Vervielfältigung der unpfändbaren Beträge verhindert werden. Um diese. die Gläubiger schützende Bestimmung abzusichern, hat der Kunde...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / f) Nr 5.

Rn 19 Die Erklärungspflicht schließt eine Informationslücke, die durch die Einführung des Pfändungsschutzkontos nach §§ 850k, 850l entstehen kann. Der Gläubiger erhält so auf einfachem Weg Auskünfte über die besondere Qualität des Kontos. Der Drittschuldner muss mitteilen, ob es sich bei dem Konto, dessen Guthaben gepfändet worden ist, um ein Pfändungsschutzkonto nach § 850k...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Übertragung des Guthabens, Abs 2.

Rn 8 Die Bestimmung zur Übertragung des Guthabens enthält mehrere Regelungsschichten. Nach Abs 2 S 1 kann der Schuldner die Übertragung von Guthaben eines Gemeinschaftskontos auf ein Einzelkonto verlangen. S 2 verbindet die Einrichtung des neuen Zahlungskontos mit dem Pfändungsschutz und dem Verfügungsrecht des Schuldners. S 3 stellt klar, dass für die Übertragung von Guthab...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 6. Kontenpfändung.

Rn 35 Bei einem Konto mit gemeinschaftlicher Verfügungsberechtigung (›Und-Konto‹) ist ein gg sämtliche Kontoinhaber gerichteter Titel erforderlich; Mitberechtigte können daher, wird das Konto für die Verbindlichkeiten von einem der Mitberechtigten gepfändet, von § 771 Gebrauch machen (Musielak/Voit/Lackmann Rz 20). Bei der Pfändung eines ›Oder-Kontos‹ reicht ein Titel gg den...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Insolvenz des Schuldners.

Rn 52 Ein einfaches Zahlungsverkehrskonto ohne Pfändungsschutz ist nach den §§ 115, 116 InsO nicht insolvenzfest. Es erlischt. Vor allem aber fällt das gesamte Guthaben in die Masse, da Pfändungsschutz nur über ein Pfändungsschutzkonto gewährt wird (Ahrens NJW-Spezial 17, 341). Deswegen ist ein Pfändungsschutzkonto für einen sicheren Zahlungsverkehr in der Insolvenz erforder...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Voraussetzungen.

Rn 3 Der sachliche Anwendungsbereich der Norm erfasst alle Arten von Konten, also insb Giro- und Sparkonten (BTDrs 16/7615, 16). Die Zweckrichtung und Art der Forderung sind unerheblich, weswegen das Konto weder allg dem Zahlungsverkehr noch speziell als Lohn- oder Gehaltskonto dienen muss. Eine teleologische Reduktion scheidet aus. Von der Bestimmung sind deswegen auch Pfän...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anwendungsbereich.

Rn 3 Der persönliche Anwendungsbereich der Regelung ist für eine natürliche Person als Schuldner eröffnet, die ein Gemeinschaftskonto unterhält. Allein natürliche Personen werden durch ein Pfändungsschutzkonto geschützt, § 850k I 1. Dieses Gemeinschaftskonto muss zwischen einer natürlichen Person als Schuldner und anderen Personen bestehen. Unerheblich ist, ob es sich um ein...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / (2) Leistungen an Dritte

Rz. 184 [Autor/Stand] Eine Leistung an Dritte liegt vor, wenn der Leistungsempfänger nicht mit dem Inhaber des Forderungsrechts identisch ist. Solche Leistungen haben grundsätzlich keine Erfüllungswirkung.[2] Rz. 185 [Autor/Stand] Es gibt jedoch Fälle, in denen der Schuldner nur durch Leistung an den Dritten von seiner Verpflichtung frei wird; so z.B. bei einer zugunsten des ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Verbotsgrundsatz, Abs 1.

Rn 2 § 901 bestimmt die allgemeinen Voraussetzungen und Rechtsfolgen des Aufrechnungs- und Verrechnungsverbots. Bei einem negativen Saldo des Zahlungskontos darf das Kreditinstitut ab dem Umwandlungsverlangen nicht mit seinen Forderungen gg Forderungen des Kontoinhabers aufrechnen oder einen zugunsten des Kontoinhabers bestehenden Saldo mit einem zugunsten des Kreditinstitut...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Sachlich.

Rn 11 § 850k I 1 normiert das Recht auf ein Pfändungsschutzkonto. Der sachliche Anwendungsbereich der Norm erfasst allein Zahlungskonten. Dies folgt aus Abs 1 S 1. Mit dem Wechsel von der früheren Terminologie der Girokonten hin zu den Zahlungskonten soll keine sachliche Änderung verbunden sein (BTDrs 19/19850 S 21). Zahlungskonten sind nach § 2 VIII ZKG auf den Namen eines ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Gegenwärtiges Guthaben (Abs 3 S 2 HS 1).

Rn 30 Wird das bei einem Kreditinstitut gepfändete Guthaben einer natürlichen Person dem Gläubiger überwiesen, darf der Drittschuldner erst einen Monat nach Zustellung des Überweisungsbeschlusses aus dem Guthaben leisten oder den Betrag hinterlegen, Abs 3 S 2 Hs 1. Die Frist gilt kraft Gesetzes und muss nicht gerichtlich angeordnet werden. Das Guthaben muss bei einem Krediti...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Umwandlung bei bestehender Pfändung.

Rn 32a Auch bei einer bestehenden Pfändung kann das Konto umgewandelt werden. Gerade in derartigen Konstellationen existiert ein besonderes Bedürfnis, den Kontopfändungsschutz zu erreichen. Der Schuldner kann in diesem Fall nach Abs 2 S 2 verlangen, dass das Konto zum Beginn des vierten auf die Erklärung folgenden Geschäftstags als Pfändungsschutzkonto geführt wird. Die Umwa...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Pflichten des Kreditinstituts, Abs 1.

Rn 5 § 850l I 1 begründet eine einmonatige Leistungssperre. Nach § 850l I 2 gilt S 1 und damit die Sperre auch für künftiges Guthaben. Ist das Kontoguthaben auf einem Gemeinschaftskonto gepfändet, darf das Kreditinstitut erst nach Ablauf eines Monats nach Zustellung des Überweisungsbeschlusses aus dem Guthaben an den Gläubiger leisten oder den Betrag hinterlegen (Lissner Jur...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Kontoverbindung des Schuldners (Nr 2).

Rn 13 Das Ersuchen ist an das Bundeszentralamt für Steuern (Bonn) zu richten. Dieses kann erstens die Kontostammdaten in Form der Kontonummer und der Angaben zum Verfügungsberechtigten abrufen, was sich aus dem in der Norm genannten Verweis auf §§ 93, 93b I AO ergibt. Zweitens ist durch den Verweis auf § 93b Ia AO auch der Abruf der Adresse des Verfügungsberechtigten und der...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Kontoumwandlung.

Rn 27 Die Materialien stellen auf einen Anspruch des Kunden auf Umwandlung ab. Sie gehen also nicht von einem Gestaltungsrecht aus. Infolgedessen wird der Kontopfändungsschutz nicht schon durch die Erklärung des Kunden, sondern erst durch eine Vollzugshandlung des Kreditinstituts begründet. Eine verspätete Umsetzung durch das Kreditinstitut führt zu einem Schadensersatzanspr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Teleologie.

Rn 1 Das Pfändungsschutzkonto (P-Konto) bildet einen zentralen Baustein für einen systematisch ausgeformten Schutz der Lebensgrundlagen bei Forderungspfändungen (Überblick bei Ahrens NJW 10, 2001). Der gesetzliche Pfändungsschutz setzte zuvor bei der Quelle der Einkünfte an, §§ 850–850c, 850i, 851c, 851d, § 54 SGB I. Bei der Pfändung von Arbeitseinkommen und Altersrenten wur...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Das Kapitalkonto des Kommanditisten nach HGB

Rn. 6 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Das Regelstatut des HGB Das HGB kennt den Begriff des Kapitalkontos nicht, spricht stattdessen von Kapitalanteil (§ 120 Abs 2 HGB) und sagt nicht, was das ist. Nach hM bringt der Kapitalanteil des Gesellschafters (nur bei fixem Unterkonto) den wirtschaftlichen Wert (quotalen Anteil) seiner Beteiligung am Gesellschaftsvermögen in Form einer Re...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Auf private elektronische Dokumente, die mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sind, finden die Vorschriften über die Beweiskraft privater Urkunden entsprechende Anwendung. 2Der Anschein der Echtheit einer in elektronischer Form vorliegenden Erklärung, der sich auf Grund der Prüfung der qualifizierten elektronischen Signatur nach Artikel 32 der Vero...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / e) Nr 4.

Rn 16 Die Regelung ergänzt die Auskunftspflicht des Drittschuldners im Hinblick auf die Festsetzung nach § 907. Drittschuldner iSd Vorschrift ist jedes Kreditinstitut, bei dem ein als Pfändungsschutzkonto taugliches Girokonto geführt wird. Unerheblich ist, ob es sich bei dem Konto um ein Pfändungsschutzkonto handelt. Sonst müsste der Gläubiger zunächst die Antwort auf die Fr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Mehrere Pfändungsschutzkonten, Abs. 4.

Rn 47 § 850k IV regelt, wie vorgegangen werden kann, wenn ein Schuldner unter Verletzung der zwangsvollstreckungsrechtlichen Bestimmung aus § 850k III mehrere Pfändungsschutzkonten unterhält. Auf Antrag eines Vollstreckungsgläubigers wegen des Auszahlungsanspruchs für das Pfändungsschutzkonto ordnet in diesem Fall das Vollstreckungsgericht an, dass nur das vom Gläubiger in s...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Beschränkung auf ein Pfändungsschutzkonto, Abs 3 S 1.

Rn 42 Es gilt die Ein-Konto-Regel. Nach § 850k III 1 darf jede Person nur ein Pfändungsschutzkonto unterhalten. Dies entspricht der bisherigen Regelung in § 850k VIII 1. Dadurch soll eine Vervielfältigung der unpfändbaren Beträge verhindert werden. Um diese. die Gläubiger schützende Bestimmung abzusichern, hat der Kunde bei dem Umwandlungsverlangen ggü dem Kreditinstitut zu ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. PersGes-Gesamtkapital iSv § 15 EStG, -Kapitalkonto lt StB bzw iSv § 15a Abs 1 S 1 EStG und geleistete Einlage

Schrifttum: Ley, Gesellschafterkonten einer PersGes in der Handels- und Steuerbilanz – eine Fortschreibung; Kösdi 2014, 18 844; Eggert, Gestaltungsmöglichkeiten bei § 15a EStG Teil I und II, BBK 2021, 598 und 675; Zimmermann/Dorn/Wrede, Kapital von PersGes im Handels- und Steuerrecht – Praxisrelevante Modelle zur Kapitalkontengliederung, NWB 2021, 3453; Engelberth, Kapitalkonten ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 948 ZPO – Ersuchen um Einholung von Kontoinformationen.

Gesetzestext (1) Zuständige Auskunftsbehörde gemäß Artikel 14 der Verordnung (EU) Nr. 655/2014 für die Einholung von Kontoinformationen ist das Bundesamt für Justiz. (2) Zum Zweck der Einholung von Kontoinformationen nach Artikel 14 der Verordnung (EU) Nr. 655/2014 darf das Bundesamt für Justiz das Bundeszentralamt für Steuern ersuchen, bei den Kreditinstituten die in § 93b ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Persönlicher Anwendungsbereich.

Rn 8 Zu bestimmen ist die Antragsberechtigung oder genauer die Nachweisberechtigung. Bedarf es für einen Zugang zu dem Nachweisverfahren einer Kontopfändung oder kann jeder Kontoinhaber unter den sonstigen Voraussetzungen vom Kreditinstitut verlangen, die Erhöhungsbeträge zu beachten? Letztlich geht es darum, ob der Kontoinhaber ein besonderes rechtliches Interesse benötigt ...mehr

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ZErb 08/2025, Zur Frage der... / Leitsatz

1. Dem Erben steht gegen den Erbschaftsbesitzer (§ 2018 BGB) ein Anspruch auf Herausgabe der zur Erbschaft gehören Geldbeträge zu, die bis zum Tod des Erblassers auf dessen Konto gebucht waren und erst nach seinem Tod von dem Erbschaftsbesitzer von diesem Konto abgehoben wurden. 2. Zu den Kosten der Bestattung des Erblassers – welche gem. § 1968 BGB von dem Erben zu tragen si...mehr

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ZErb 08/2025, Zur Frage der... / 1 Gründe

I. Die Klägerin begehrt als Erbin nach dem am … 2020 verstorbene Erblasser R … T … E … von der Beklagten bestimmte Erbschaftsansprüche. Der Erblasser hatte am 14.12.2007 die nunmehrige Beklagte (seine Schwester) notariell – auch über seinen Tod hinaus – bevollmächtigt, ihn in allen Vermögens-, Steuer- und sonstigen Rechtsangelegenheiten in jeder Richtung zu vertreten. Die hies...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Gerichtliche Entscheidung, S 1, 3.

Rn 3 § 905 S 1 bestimmt die Voraussetzungen und Folgen einer vollstreckungsgerichtlichen Festsetzung der Erhöhungsbeträge. Damit gestaltet die Norm das Grundkonzept des gerichtlichen Festsetzungsverfahrens aus. Ziel der sehr detaillierten Vorgaben ist, eine verlässliche Grundlage für die gerichtliche Entscheidung zu bestimmen. Dabei gelten die allgemeinen Sachentscheidungsvo...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Auf Verlangen des Gläubigers hat der Drittschuldner binnen zwei Wochen, von der Zustellung des Pfändungsbeschlusses an gerechnet, dem Gläubiger zu erklären:mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / b) Bereicherung durch Vermehrung des Aktivvermögens

Rz. 15 [Autor/Stand] Sachzuwendungen werden im Moment des Eigentumswechsels verwirklicht. Der Eintritt der Bereicherung lässt sich damit exakt fixieren: Bei beweglichen Gegenständen auf den Moment der Übergabe bzw. der dinglichen Einigung nach § 929 BGB [2] oder den Regeln der §§ 930, 931 BGB [3] und auf den Tag der Eigentumsumschreibung im Grundbuch bei Immobilien (§ 873 Abs....mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Zugang zum bargeldlosen Zahlungsverkehr.

Rn 17 Das Pfändungsschutzkonto soll die weitere Teilnahme eines Schuldners am bargeldlosen Zahlungsverkehr sichern und eine Kontosperre verhindern. Es kann aber keinen Zugang zum bargeldlosen Zahlungsverkehr eröffnen. Wer kein Inhaber eines Girokontos ist, erhält durch § 850k keinen Anspruch auf ein P-Konto (Musielak/Voit/Flockenhaus § 850k Rz 8; Schumacher ZVI 09, 313, 315)...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Verfahren.

Rn 7 Der Gläubiger muss das Konto nach den §§ 829 ff pfänden. Der Pfändungsbeschluss muss durch das zuständige Vollstreckungsgericht (§ 828 Rn 7 f) und dort durch den Rechtspfleger, § 20 Nr 17 RPflG, erlassen werden. Im Wesentlichen gelten die allgemeinen Bestimmtheitsanforderungen (§ 829 Rn 46 ff). Im Beschl sind daher die Drittschuldnerin, die Art des Kontos und die Konton...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Treuhandverhältnisse.

Rn 17 Der Sicherungsgeber kann bei Vollstreckung gg den Sicherungsnehmer nach § 771 vorgehen, solange nicht die Verwertungsreife eingetreten ist (BGHZ 72, 141, 143 ff; 100, 95, 105, 106). Krit hierzu äußert sich MüKoZPO/K. Schmidt/Brinkmann (Rz 28) mit der Erwägung, dass auch nach Verwertungsreife das Sicherungseigentum nur für die Befriedigung der Forderung des gesicherten ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Zuständiges Gericht.

Rn 6 Sind nach Art 6 EuKoPfVO die deutschen Gerichte international zuständig, weist § 946 I S 1 die örtliche und sachliche Zuständigkeit dem Gericht der Hauptsache zu. Dabei handelt es sich um einen ausschließlichen Gerichtsstand (§ 802). Die Vorschrift ist angelehnt an § 919 Var 1 und § 930 I S 3 (BTDrs 18/7560 S 41). Von einer § 919 Var 2 entspr Regelung der Zuständigkeit ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Verhältnismäßigkeit.

Rn 10 Eine mit den guten Sitten nicht zu vereinbarende Härte wird dann angenommen, wenn die Vollstreckungsmaßnahme das Verhältnismäßigkeitsprinzip nicht wahrt. Dies ist dann der Fall, wenn dem Schuldner durch die Vollstreckungsmaßnahme nur Schaden entstehen würde, der Gläubiger hingegen nicht einmal eine auch nur tw Befriedigung erhalten würde. Dies muss allerdings völlig zw...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Festsetzung der Unpfändbarkeit, Abs 1.

Rn 3 Nicht wenige Schuldner unterschreiten langfristig oder dauerhaft die Pfändungsfreigrenzen auf dem Pfändungsschutzkonto. In solchen Situationen sind die komplexen Anpassungsverfahren des pfändungsfreien Guthabenbetrags zu aufwendig. Deswegen eröffnet § 907 I einen stabilen Weg, um das Kontoguthaben insgesamt für einen befristeten Zeitraum pfändungsfrei stellen zu können....mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Ersteinrichtung.

Rn 23 Unterhält der Kunde bislang kein Girokonto bei dem betreffenden Kreditinstitut, können Bank und Kunde einen Zahlungsdiensterahmenvertrag gem § 675 f II BGB abschließen und die Einrichtung des Girokontos als Pfändungsschutzkonto vertraglich vereinbaren. Da ein Verbraucher nach § 33 I 3 ZKG mit dem Antrag auf Abschluss eines Basiskontovertrags verlangen kann, das Konto a...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Bei Umwandlung, Abs 1 S 2.

Rn 8 Der Pfändungsschutz bei Umwandlung eines Zahlungskontos in ein Pfändungsschutzkonto ist in S 2 bestimmt. Wenn das Zahlungskonto vor Ablauf eines Monats seit der Zustellung des Überweisungsbeschlusses an den Drittschuldner in ein Pfändungsschutzkonto umgewandelt wird, gilt Abs 1 S 1 entspr. Auch in diesem Fall ist also der volle Grundfreibetrag geschützt. Der Pfändungssc...mehr

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§ 23 Ehegattentestament / II. Geldvermächtnis

Rz. 84 Denkbar sind insbesondere Geldvermächtnisse. Bei Geldvermächtnissen sollte der Testamentsgestalter die Fragen in den Blick nehmen,mehr

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§ 19 Familienrechtliche Ano... / II. Gestaltungen zum Vermögensverzeichnis (§ 1640 BGB)

Rz. 32 Die Verpflichtung des überlebenden Elternteils zur Vorlage eines Vermögensverzeichnisses hinsichtlich des durch den Erbfall erworbenen Vermögens an das Familiengericht soll den Schutz des minderjährigen Kindes sicherstellen (§ 1640 Abs. 1 BGB). Nach Kenntnis dieses Vermögens kann das Familiengericht erforderlichenfalls vor allem einen Pfleger für einen Teilbereich bes...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Versicherung, Abs. 3 S 2.

Rn 43 Der Kunde muss nach Abs 3 S 2 ggü dem Kreditinstitut versichern, dass er kein weiteres Pfändungsschutzkonto unterhält. Erfolgen soll die Erklärung bei dem Verlangen über das Pfändungsschutzkonto. Die Erklärung ist Voraussetzung für die Einrichtung eines Pfändungsschutzkontos. Selbst bei einer unzutreffenden Versicherung ist das Konto unter den sonstigen Erfordernissen ...mehr