Fachbeiträge & Kommentare zu Kommanditgesellschaft

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 16: Rechnungslegung... / 1.1.1.2 Entstehungsgeschichte

Rz. 3 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Offenlegung von Jahresabschlüssen war vor der Bilanzrechtsreform von 1985 in den Vorschriften der §§ 309, 310 HGB a. F. sowie in gesellschaftsformbezogenen Vorschriften geregelt. Seither hat das System der handelsrechtlichen Publizität eine grundlegende Wandlung erfahren. Die Bestimmungen der §§ 325–329 HGB wurden in Umsetzung der Vierten ...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 3: Besondere Anford... / 2.1.1.3 Geltungsbereich – Gesellschaftsformen

Rz. 94 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Vorschrift bezieht sich auf Kommanditgesellschaften mit einem Komplementär in Form einer Kapitalgesellschaft wie GmbH & Co. KG oder AG & Co. KG oder einer anderen juristischen Person wie Stiftung oder Genossenschaft.[1] Ebenfalls erfasst ist die OHG, an der keine natürlichen Personen beteiligt sind. Auch die deutsche Personenhandelsgesell...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 11: Lage- und Manag... / 1.3 § 289f HGB

Rz. 227 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 289f Erklärung zur Unternehmensführung (1) 1Börsennotierte Aktiengesellschaften sowie Aktiengesellschaften, die ausschließlich andere Wertpapiere als Aktien zum Handel an einem organisierten Markt im Sinn des § 2 Absatz 11 des Wertpapierhandelsgesetzes ausgegeben haben und deren ausgegebene Aktien auf eigene Veranlassung über ein multilate...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 12: Konzernabschlus... / 2.1 § 291 HGB

Rz. 75 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 291 Befreiende Wirkung von EU/EWR-Konzernabschlüssen (1) 1Ein Mutterunternehmen, das zugleich Tochterunternehmen eines Mutterunternehmens mit Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ist, braucht einen Konzernabschluß und einen Konzernlageberic...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 15: Prüfung / 4.1 § 318 HGB

Rz. 61 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 318 Bestellung und Abberufung des Abschlußprüfers (1) 1Der Abschlußprüfer des Jahresabschlusses wird von den Gesellschaftern gewählt; den Abschlußprüfer des Konzernabschlusses wählen die Gesellschafter des Mutterunternehmens. 2Bei Gesellschaften mit beschränkter Haftung und bei offenen Handelsgesellschaften und Kommanditgesellschaften im Si...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Vergütungsbericht in der Re... / 2 Verpflichtete Unternehmen

Rz. 4 Zur Erstellung eines Vergütungsberichts i. S. v. § 162 AktG sind nur börsennotierte Gesellschaften i. S. v. § 3 Abs. 2 AktG verpflichtet. Demnach müssen deren Aktien zu einem Markt zugelassen sein, der von staatlich anerkannten Stellen geregelt und überwacht wird, regelmäßig stattfindet und für das Publikum mittelbar oder unmittelbar zugänglich ist, was etwa für den Pr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
V Laufender Geschäftsbetrie... / 4.1 Kommanditgesellschaft

4.1.1 Grundsätzliches 4.1.1.1 546 Umsatzsteuerlich ist die GmbH & Co. KG im Verhältnis zu ihren Gesellschaftern ein selbstständiges Rechtssubjekt. Nach der Darstellung des BFH im Urteil v. 27.11.1952[1] kann eine OHG (und damit eine KG) ein Rechtsgeschäft umsatzsteuerlicher Auswirkung sowohl mit einem ihrer Gesellschafter abschließen als auch mit der Gesamtheit ihrer Gesellsch...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
V Laufender Geschäftsbetrie... / 3.1 Kommanditgesellschaft

3.1.1 Geprägegrundsatz 3.1.1.1 526 Nach § 2 Abs. 1 Satz 2 GewStG ist ein Gewerbebetrieb ein gewerbliches Unternehmen i. S. d. EStG – d. h., die gesetzliche Verankerung der Geprägerechtsprechung in § 15 Abs. 3 EStG schlägt voll auf die Gewerbesteuer durch. Die Tätigkeit einer GmbH & Co. KG stellt selbst bei reiner Vermögensverwaltung einen Gewerbebetrieb dar, wenn die geschäfts...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Ergebnisverwendung / 3.4 Kommanditgesellschaft (KG)

3.4.1 Grundlagen Rz. 38 Die Kommanditgesellschaft (KG) – geregelt in den §§ 161–179 HGB – stellt eine Sonderform der OHG dar, bei der die Gesellschafter in zwei Grundtypen untergliedert werden. Neben den Vollhaftern (Komplementären), die wie bei der OHG unbeschränkt mit ihrem gesamten Gesellschafts- und Privatvermögen haften, ist mindestens ein auf einen bestimmten Betrag, di...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1.7.2.12 485

Nach § 21 Abs. 1 Satz 2 EStG ist § 15a EStG bei vermögensverwaltenden KG sinngemäß anzuwenden. Mit Urteil v. 2.9.2014 – IX R 52/13 (BStBl. II 2015, 263) hat der BFH zur Anwendung von § 15a EStG auf eine vermögensverwaltende Kommanditgesellschaft entschieden, dass der einem Kommanditisten zuzurechnende, nicht ausgeglichene oder abgezogene Werbungskostenüberschuss mit Überschü...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
V Laufender Geschäftsbetrie... / 3.1.2 Beginn der Gewerbesteuerpflicht

3.1.2.1 527 Die Geprägegrundsätze stellen die GmbH & Co. KG der Kapitalgesellschaft insoweit gleich, als sie gewerbliche Einkünfte bezieht. Aus der Begründung zum BFH-Urteil v. 17.4.1986[1] ergibt sich jedoch, dass eine GmbH & Co. KG sowohl hinsichtlich des Beginns als auch des Endes der Gewerbesteuerpflicht nicht einer Kapitalgesellschaft gleichgestellt werden kann. Das bede...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
V Laufender Geschäftsbetrie... / 4.1.1 Grundsätzliches

4.1.1.1 546 Umsatzsteuerlich ist die GmbH & Co. KG im Verhältnis zu ihren Gesellschaftern ein selbstständiges Rechtssubjekt. Nach der Darstellung des BFH im Urteil v. 27.11.1952[1] kann eine OHG (und damit eine KG) ein Rechtsgeschäft umsatzsteuerlicher Auswirkung sowohl mit einem ihrer Gesellschafter abschließen als auch mit der Gesamtheit ihrer Gesellschafter. Das hat zur Vo...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
V Laufender Geschäftsbetrie... / 4.1.4.1 Aufsichtsratstätigkeit

4.1.4.1.1 554 Große Kapitalgesellschaften haben Mitbestimmungsregelungen zu beachten (geregelt im Drittelbeteiligungsgesetz). Hiernach muss eine GmbH einen Aufsichtsrat einrichten, sofern sie mehr als 500 Mitarbeiter hat. Die Komplementär-GmbH einer typischen GmbH & Co. KG wird diese Voraussetzung allerdings kaum jemals erfüllen. Für die GmbH & Co. KG selbst sind die Bestimmun...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
V Laufender Geschäftsbetrie... / 4.1.5 Organschaftsfragen

4.1.5.1 556 § 2 Abs. 2 Nr. 2 Satz 1 UStG kann in einer mit Art. 4 Abs. 4 Unterabs. 2 der Richtlinie 77/388/EWG zu vereinbarenden Weise richtlinienkonform dahingehend ausgelegt werden, dass der Begriff "juristische Person" auch eine GmbH & Co. KG umfasst, so der BFH im Urteil v. 1.6.2016,[1] denn – so führt der BFH mit weiteren Rechtsprechungs- und Literaturhinweisen aus – "ein...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
V Laufender Geschäftsbetrie... / 4.1.4.2 Beiratstätigkeit

4.1.4.2.1 555 Die Tätigkeit als Mitglied des Beirats gegen Zahlung einer Vergütung unterliegt der Umsatzsteuer. Das Mitglied des Beirats wird gegenüber der Gesellschaft selbständig tätig und ist nicht in deren Unternehmen eingegliedert. Auch für die Tätigkeit eines Kommanditisten als Mitglied des Beirats, dem vor allem Zustimmung- und Kontrollrechte übertragen werden, kann ei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
V Laufender Geschäftsbetrie... / 3.1.1 Geprägegrundsatz

3.1.1.1 526 Nach § 2 Abs. 1 Satz 2 GewStG ist ein Gewerbebetrieb ein gewerbliches Unternehmen i. S. d. EStG – d. h., die gesetzliche Verankerung der Geprägerechtsprechung in § 15 Abs. 3 EStG schlägt voll auf die Gewerbesteuer durch. Die Tätigkeit einer GmbH & Co. KG stellt selbst bei reiner Vermögensverwaltung einen Gewerbebetrieb dar, wenn die geschäftsführende GmbH der alle...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
V Laufender Geschäftsbetrie... / 3.1.3.1 Grundsätzliches

3.1.3.1.1 529 Die einheitliche Feststellung des Gewinns der GmbH & Co. KG ist für die Gewerbeertragsteuer ebenfalls maßgebend. Der Gewinn ist jedoch um die Hinzurechnungen (§ 8 GewStG) zu erhöhen und um die Kürzungen (§ 9 GewStG) zu verringern. Gemäß vorstehendem Geprägegrundsatz ist auch eine grundstücksverwaltende GmbH & Co. KG per se ein Gewerbebetrieb. Die gewerbesteuerlic...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
V Laufender Geschäftsbetrie... / 3.1.3.2 Geschäftsführergehälter

3.1.3.2.1 530 Hinsichtlich der Geschäftsführergehälter und der Vergütungen, die der GmbH von der GmbH & Co. KG für ihre Geschäftsführung gewährt werden, gelten im Wesentlichen die gleichen Grundsätze wie bei der Einkommensteuer. Nach dem BFH-Urteil v. 26.1.1968[1] gilt § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG auch bei der Ermittlung des Gewerbeertrags. Daher sind die Vergütungen der Ges...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
V Laufender Geschäftsbetrie... / 3.1.3.3 Verdeckte Gewinnausschüttungen

3.1.3.3.1 531 Aus der Annahme einer verdeckten Gewinnausschüttung ergeben sich keine Auswirkungen auf den Gewerbeertrag der GmbH & Co. KG. Denn gewerbesteuerlich muss beachtet werden, dass nach § 9 Nr. 2a GewStG die verdeckten Gewinnausschüttungen von der GmbH an die Kommanditisten wieder zu kürzen sind, sodass per Saldo nur der Handelsbilanzgewinn der GmbH & Co. KG der Gewer...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
V Laufender Geschäftsbetrie... / 3.1.4 Mehrere Gewerbebetriebe bei einer GmbH & Co. KG

3.1.4.1 532 Die Tätigkeit einer GmbH & Co. KG bildet grundsätzlich gewerbesteuerrechtlich einen einzigen Gewerbebetrieb. Sachlich gewerbesteuerpflichtig sind die Mitunternehmer, unabhängig von ihrer dinglichen Beteiligung am Gesellschaftsvermögen. Zu den Gesellschaftern, die als Mitunternehmer anzusehen sind, gehören auch die atypisch stillen Gesellschafter: Hier kann es sein,...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Ergebnisverwendung / 3.4.1 Grundlagen

Rz. 38 Die Kommanditgesellschaft (KG) – geregelt in den §§ 161–179 HGB – stellt eine Sonderform der OHG dar, bei der die Gesellschafter in zwei Grundtypen untergliedert werden. Neben den Vollhaftern (Komplementären), die wie bei der OHG unbeschränkt mit ihrem gesamten Gesellschafts- und Privatvermögen haften, ist mindestens ein auf einen bestimmten Betrag, die sogenannte Haf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
V Laufender Geschäftsbetrie... / 4.1.4 Aufsichtsrats-, Beiratstätigkeit

4.1.4.1 Aufsichtsratstätigkeit 4.1.4.1.1 554 Große Kapitalgesellschaften haben Mitbestimmungsregelungen zu beachten (geregelt im Drittelbeteiligungsgesetz). Hiernach muss eine GmbH einen Aufsichtsrat einrichten, sofern sie mehr als 500 Mitarbeiter hat. Die Komplementär-GmbH einer typischen GmbH & Co. KG wird diese Voraussetzung allerdings kaum jemals erfüllen. Für die GmbH & Co...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
V Laufender Geschäftsbetrie... / 3.1.1.1 526

Nach § 2 Abs. 1 Satz 2 GewStG ist ein Gewerbebetrieb ein gewerbliches Unternehmen i. S. d. EStG – d. h., die gesetzliche Verankerung der Geprägerechtsprechung in § 15 Abs. 3 EStG schlägt voll auf die Gewerbesteuer durch. Die Tätigkeit einer GmbH & Co. KG stellt selbst bei reiner Vermögensverwaltung einen Gewerbebetrieb dar, wenn die geschäftsführende GmbH der alleinige Kompl...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
V Laufender Geschäftsbetrie... / 3.1.3 Einheitliche Feststellung des Gewinns

3.1.3.1 Grundsätzliches 3.1.3.1.1 529 Die einheitliche Feststellung des Gewinns der GmbH & Co. KG ist für die Gewerbeertragsteuer ebenfalls maßgebend. Der Gewinn ist jedoch um die Hinzurechnungen (§ 8 GewStG) zu erhöhen und um die Kürzungen (§ 9 GewStG) zu verringern. Gemäß vorstehendem Geprägegrundsatz ist auch eine grundstücksverwaltende GmbH & Co. KG per se ein Gewerbebetrie...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
V Laufender Geschäftsbetrie... / 3.1.3.3.1 531

Aus der Annahme einer verdeckten Gewinnausschüttung ergeben sich keine Auswirkungen auf den Gewerbeertrag der GmbH & Co. KG. Denn gewerbesteuerlich muss beachtet werden, dass nach § 9 Nr. 2a GewStG die verdeckten Gewinnausschüttungen von der GmbH an die Kommanditisten wieder zu kürzen sind, sodass per Saldo nur der Handelsbilanzgewinn der GmbH & Co. KG der Gewerbesteuer unte...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
V Laufender Geschäftsbetrie... / 4.1.2 Vergütung für die Geschäftsführung, Haftungsvergütung

4.1.2.1 547 Für die umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Leistungen der Gesellschafter an die Gesellschaft ist entscheidend, ob es sich um Leistungen handelt, die als Gesellschafterbeitrag durch die Beteiligung am Gewinn und Verlust der Gesellschaft abgegolten werden oder um Leistungen, die gegen (Sonder-)Entgelt ausgeführt werden und damit auf einen Leistungsaustausch geric...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
V Laufender Geschäftsbetrie... / 4.1.3 Berechtigung zum Vorsteuerabzug

4.1.3.1 550 Zu Fragen, in welchem Umfang die GmbH & Co. KG aufgrund von Lieferungen und sonstigen Leistungen durch andere Unternehmer im Zusammenhang mit der Geschäftsführertätigkeit der Komplementär-GmbH zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, vertritt die OFD Hamburg folgende Auffassung:[1] Zitat Berühren solche Leistungen ausschließlich den Bereich der GmbH (z. B. Aufstellen der ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1.9.1.1 501

Die Kommanditisten, soweit es sich um natürliche Personen handelt, unterliegen mit ihren Einkünften aus der Mitunternehmerschaft der Einkommensteuer. Die Höhe der Einkünfte wird, wie weiter oben erläutert, durch die einheitliche Gewinnfeststellung der GmbH & Co. KG ermittelt. Diese Einkünfte stellen für den Gesellschafter, unabhängig davon, ob sich die Beteiligung in einem B...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
V Laufender Geschäftsbetrie... / 4.1.3.2 551

Einer geschäftsleitenden Holding (in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG), die an der Verwaltung einer Tochtergesellschaft teilnimmt und insoweit eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt, steht für Vorsteuerbeträge, die im Zusammenhang mit dem Erwerb von Beteiligungen an dieser Tochtergesellschaft stehen, grundsätzlich der volle Vorsteuerabzug zu.[1]mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
V Laufender Geschäftsbetrie... / 4.1.3.4 553

Kosten, die eine GmbH & Co. KG für die Erstellung der Erklärungen zur einheitlichen und gesonderten Feststellung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb aufwendet, können nicht als Betriebsausgaben abgezogen werden. Der BFH[1] gibt folgende Begründung: "Die Kosten, die der Steuerberater für die Übertragung der Ergebnisse der Gewinnermittlung in die Vordrucke der Erklärung zur geson...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
V Laufender Geschäftsbetrie... / 3.1.2.2 528

Die Gewerbesteuer wird auf den Gewerbeertrag erhoben.[1] Das ist der Gewinn aus Gewerbebetrieb abzüglich bzw. zuzüglich bestimmter Beträge. Die Gewinnermittlung erfolgt nach den Regeln des Einkommensteuer- und Körpeschaftsteuergesetzes. Das Finanzamt berechnet den Steuermessbetrag. Dieser beträgt einheitlich für alle Gewerbebetriebe 3,5 % des Gewerbeertrags. Bei natürlichen Pe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
V Laufender Geschäftsbetrie... / 4.1.1.1 546

Umsatzsteuerlich ist die GmbH & Co. KG im Verhältnis zu ihren Gesellschaftern ein selbstständiges Rechtssubjekt. Nach der Darstellung des BFH im Urteil v. 27.11.1952[1] kann eine OHG (und damit eine KG) ein Rechtsgeschäft umsatzsteuerlicher Auswirkung sowohl mit einem ihrer Gesellschafter abschließen als auch mit der Gesamtheit ihrer Gesellschafter. Das hat zur Voraussetzung...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
V Laufender Geschäftsbetrie... / 4.1.2.3 549

Bis zum März 2011 war höchstrichterlich nicht entschieden, ob eine Haftungsvergütung einer GmbH & Co. KG an die Komplementär-GmbH umsatzsteuerpflichtig ist. Mit Urteil v. 3.3.2011[1] hat der BFH dann entschieden, dass die Festvergütung, die der geschäftsführungs- und vertretungsberechtigte Komplementär einer KG von dieser für seine Haftung nach §§ 161, 128 HGB erhält, als En...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
V Laufender Geschäftsbetrie... / 4.1.2.1 547

Für die umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Leistungen der Gesellschafter an die Gesellschaft ist entscheidend, ob es sich um Leistungen handelt, die als Gesellschafterbeitrag durch die Beteiligung am Gewinn und Verlust der Gesellschaft abgegolten werden oder um Leistungen, die gegen (Sonder-)Entgelt ausgeführt werden und damit auf einen Leistungsaustausch gerichtet sind. ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
V Laufender Geschäftsbetrie... / 4.1.3.1 550

Zu Fragen, in welchem Umfang die GmbH & Co. KG aufgrund von Lieferungen und sonstigen Leistungen durch andere Unternehmer im Zusammenhang mit der Geschäftsführertätigkeit der Komplementär-GmbH zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, vertritt die OFD Hamburg folgende Auffassung:[1] Zitat Berühren solche Leistungen ausschließlich den Bereich der GmbH (z. B. Aufstellen der Bilanz durc...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
V Laufender Geschäftsbetrie... / 4.1.3.3 552

Werden von den Gesellschaftern Sonderbetriebsausgaben geltend gemacht, so können die in solchen Rechnungen enthaltenen gesondert ausgewiesenen Umsatzsteuerbeträge nicht durch das Unternehmen der Personengesellschaft als Vorsteuer nach § 15 Abs. 1 UStG abgezogen werden. Dies trifft beispielsweise zu auf das Honorar eines Rechtsanwalts für die Ausarbeitung eines neuen Gesellsc...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
V Laufender Geschäftsbetrie... / 4.1.4.2.1 555

Die Tätigkeit als Mitglied des Beirats gegen Zahlung einer Vergütung unterliegt der Umsatzsteuer. Das Mitglied des Beirats wird gegenüber der Gesellschaft selbständig tätig und ist nicht in deren Unternehmen eingegliedert. Auch für die Tätigkeit eines Kommanditisten als Mitglied des Beirats, dem vor allem Zustimmung- und Kontrollrechte übertragen werden, kann ein Sonderentge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
V Laufender Geschäftsbetrie... / 4.1.5.1 556

§ 2 Abs. 2 Nr. 2 Satz 1 UStG kann in einer mit Art. 4 Abs. 4 Unterabs. 2 der Richtlinie 77/388/EWG zu vereinbarenden Weise richtlinienkonform dahingehend ausgelegt werden, dass der Begriff "juristische Person" auch eine GmbH & Co. KG umfasst, so der BFH im Urteil v. 1.6.2016,[1] denn – so führt der BFH mit weiteren Rechtsprechungs- und Literaturhinweisen aus – "eine Personeng...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
V Laufender Geschäftsbetrie... / 3.1.2.1 527

Die Geprägegrundsätze stellen die GmbH & Co. KG der Kapitalgesellschaft insoweit gleich, als sie gewerbliche Einkünfte bezieht. Aus der Begründung zum BFH-Urteil v. 17.4.1986[1] ergibt sich jedoch, dass eine GmbH & Co. KG sowohl hinsichtlich des Beginns als auch des Endes der Gewerbesteuerpflicht nicht einer Kapitalgesellschaft gleichgestellt werden kann. Das bedeutet für di...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
V Laufender Geschäftsbetrie... / 1.1.2.2 426

§ 15 Abs. 3 EStG lautet: „Als Gewerbebetrieb gilt in vollem Umfang die mit Einkünfteerzielungsabsicht unternommene Tätigkeit einer offenen Handelsgesellschaft, einer KG oder einer anderen Personengesellschaft, wenn die Gesellschaft auch eine Tätigkeit i. S. d. Satz 1 Nr. 1 ausübt oder gewerbliche Einkünfte i. S. d. Absatzes 1 Satz 1 Nr. 2 bezieht, einer Personengesellschaft, di...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
V Laufender Geschäftsbetrie... / 3.1.3.2.1 530

Hinsichtlich der Geschäftsführergehälter und der Vergütungen, die der GmbH von der GmbH & Co. KG für ihre Geschäftsführung gewährt werden, gelten im Wesentlichen die gleichen Grundsätze wie bei der Einkommensteuer. Nach dem BFH-Urteil v. 26.1.1968[1] gilt § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG auch bei der Ermittlung des Gewerbeertrags. Daher sind die Vergütungen der Geschäftsführer ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
V Laufender Geschäftsbetrie... / 3.1.4.1 532

Die Tätigkeit einer GmbH & Co. KG bildet grundsätzlich gewerbesteuerrechtlich einen einzigen Gewerbebetrieb. Sachlich gewerbesteuerpflichtig sind die Mitunternehmer, unabhängig von ihrer dinglichen Beteiligung am Gesellschaftsvermögen. Zu den Gesellschaftern, die als Mitunternehmer anzusehen sind, gehören auch die atypisch stillen Gesellschafter: Hier kann es sein, dass die u...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
V Laufender Geschäftsbetrie... / 4.1.2.2 548

Zur Problematik der Umsatzsteuerpflicht von Geschäftsführungsleistungen gegenüber einer Gesellschaft hat das BMF mit Schreiben vom 31.5.2007[1] Stellung genommen. Speziell für die GmbH & Co. KG gilt Folgendes: Zu unterscheiden sind 2 Ebenen, die Ebene der KG und die Ebene der GmbH. Auf der Ebene der KG ist zu prüfen, ob die Komplementär-GmbH für ihre Dienste eine Gewinnbeteil...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Ergebnisverwendung / 3.4.2 Ergebnisverwendung bei der KG

Rz. 43 Die Ergebnisverwendung richtet sich bei der KG i. d. R. nach den gesellschaftsvertraglichen Bestimmungen. Diese berücksichtigen üblicherweise die Mitarbeit sowie die Risikosituation der einzelnen Gesellschafter. Subsidiär sind die gesetzlichen Regelungen der §§ 167–169 HGB maßgeblich. Über den Verweis des § 161 Abs. 2 HGB sind darüber hinaus die Regelungen zur Ergebni...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Ergebnisverwendung / 3.1 Vorbemerkungen

Rz. 7 Die drei wichtigsten Ausgestaltungsformen von Personengesellschaften sind die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) und die auf dieser Grundform aufbauenden Personenhandelsgesellschaften: die offene Handelsgesellschaft (OHG) und die Kommanditgesellschaft (KG). Die Vorschriften zu den Personengesellschaften im BGB und HGB wurden durch das Gesetz zur Modernisierung des ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
V Laufender Geschäftsbetrie... / 4.1.4.1.1 554

Große Kapitalgesellschaften haben Mitbestimmungsregelungen zu beachten (geregelt im Drittelbeteiligungsgesetz). Hiernach muss eine GmbH einen Aufsichtsrat einrichten, sofern sie mehr als 500 Mitarbeiter hat. Die Komplementär-GmbH einer typischen GmbH & Co. KG wird diese Voraussetzung allerdings kaum jemals erfüllen. Für die GmbH & Co. KG selbst sind die Bestimmungen des Dritt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
V Laufender Geschäftsbetrie... / 3.1.3.1.1 529

Die einheitliche Feststellung des Gewinns der GmbH & Co. KG ist für die Gewerbeertragsteuer ebenfalls maßgebend. Der Gewinn ist jedoch um die Hinzurechnungen (§ 8 GewStG) zu erhöhen und um die Kürzungen (§ 9 GewStG) zu verringern. Gemäß vorstehendem Geprägegrundsatz ist auch eine grundstücksverwaltende GmbH & Co. KG per se ein Gewerbebetrieb. Die gewerbesteuerliche Mehrbelast...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Immaterielles Vermögen nach... / 1.4.1 Abgrenzung zum Geschäfts- oder Firmenwert

Rz. 21 Im Unterschied zu den bisher aufgezeigten Gütern ist der Geschäfts- oder Firmenwert ein Gesamtwirtschaftsgut, dessen wertbildende Bestandteile nicht selbstständig erfasst werden können.[1] Der Geschäfts- oder Firmenwert, der nur über eine Gesamtbewertung des Unternehmens ermittelt werden kann, "ist gleich der Differenz zwischen dem Ertragswert (Wert des nachhaltig zu ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1.6.2.2 453

Ausgehend von der neueren BFH-Rechtsprechung ergeben sich nach Auffassung der OFD Frankfurt/Main nach der o. g. Verfügung v. 12.12.2022 je nach Fallgestaltung folgende Beurteilungen. Keine Beteiligung der Komplementär-GmbH am Vermögen sowie Gewinn und Verlust der KG Kommanditanteil nicht größer als 50 % Die wirtschaftliche Bedeutung der Beteiligung an der Komplementär-GmbH für ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die funktionale Wesentlichk... / d) Komplementärin mehrerer Personengesellschaften

Für den Fall, dass eine GmbH die Komplementärfunktion bei mehreren Personengesellschaften ausübt und sich die Tätigkeit der GmbH auf die jeweilige Geschäftsführung beschränkt – oder Geschäftsbeziehungen von nicht untergeordneter Bedeutung zu mehreren der Personengesellschaften bestehen – sollen die Komplementäranteile nach Ansicht der Finanzverwaltung [28] dem (notwendigen) S...mehr