Fachbeiträge & Kommentare zu Kommanditgesellschaft

Beitrag aus Finance Office Professional
Bilanzierungsverstöße: Rech... / 1.2 Arten von Bilanzierungsverstößen

Rz. 4 Bilanzierungsverstöße lassen sich zum einen nach dem Zeitpunkt ihrer Begehung klassifizieren: Sie können bereits im Rahmen der Aufstellung des Abschlusses begangen werden. Dabei ist zwischen der unterlassenen Aufstellung, bei der wiederum die Fälle völligen Unterlassens von jenen abzugrenzen sind, bei denen die Aufstellung nicht innerhalb der vorgeschriebenen Fristen erf...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Bilanzierungsverstöße: Rech... / 2.5 Besondere Bilanzierungsverstöße und ihre Folgen bei Kapitalgesellschaften & Co.

Rz. 173 Seit Einführung des § 335b HGB durch das Kapitalgesellschaften- und Co-Richtlinie-Gesetz (KapCoRiLiG) vom 24.2.2000 gelten die Strafvorschriften der §§ 331 bis 333 HGB, die Bußgeldvorschrift des § 334 HGB sowie die Ordnungsgeldvorschrift des § 335 HGB auch für offene Handelsgesellschaften und Kommanditgesellschaften im Sinne des § 264a Abs. 1 HGB, d. h. für solche, b...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Darlehen / 1.4 Gesellschafter gewährt Darlehen an Personengesellschaft

Erhält eine Personengesellschaft (Offene Handelsgesellschaft oder Kommanditgesellschaft) ein Darlehen von einem ihrer Gesellschafter, wird die Darlehensforderung steuerlich als Eigenkapital gewertet. In diesem Fall ist keine Verbindlichkeit gegenüber dem Gesellschafter zu buchen, sondern eine Einlage .mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Disagio-Anlagen in Form von Private Placements

Kommentar Die OFD Frankfurt am Main hat auf die Anwendung einer BFH-Entscheidung zur Einordnung einer Disagio-Anlage in Form eines sog. Private Placement hingewiesen. Mit Urteil v. 16.3.2023, VIII R 10/19, hat der BFH zu der Frage Stellung genommen, ob die Beteiligung an einer Gesellschaft, deren Ziel es war, in einem Jahr Verluste insbesondere durch Zahlung eines Disagios zu...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Untergang des Gewerbeverlustes beim Tod eines Mitunternehmers

Leitsatz Beim Tod eines Mitunternehmers fällt ein bestehender Gewerbeverlust einer Mitunternehmerschaft anteilig weg. Dies gilt auch, wenn dessen Gesellschaftsanteil im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf verbliebene Mitunternehmer übergeht. Sachverhalt Am Kapital einer Kommanditgesellschaft (KG) waren die Komplementärin K mit 60 % und die Kommanditisten A mit 30 % bzw. B mit ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Zusammenwirken durch abgestimmtes Verhalten von Personengesellschaftern und Mitunternehmern (Satz 2)

... 2 Bei den unmittelbaren oder mittelbaren Gesellschaftern einer Personengesellschaft oder Mitunternehmerschaft, die an einer Zwischengesellschaft unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist, wird ein Zusammenwirken durch abgestimmtes Verhalten widerlegbar unterstellt. Rz. 265 [Autor/Stand] Funktion des § 7 Abs. 4 Satz 2. Den Gesellschafter einer an einer Zwischengesellschaft ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.3 Anteil am Verlust der Kommanditgesellschaft

Rz. 175 Der Ausgleichsbeschränkung unterliegt nach dem Wortlaut des Gesetzes der "Anteil am Verlust der KG". Damit ist nur der gemeinschaftlich erwirtschaftete negative Erfolg gemeint. Mit dieser Aussage und Abgrenzung wird zugleich klargestellt, dass Verluste im Zusammenhang mit der Beteiligung, die neben dem gemeinschaftlichen Ergebnis im Sonderbetriebsvermögen anfallen, u...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 1.8.2 Sinngemäße Anwendung im außerbetrieblichen Bereich

Rz. 85 Bei den Anteilen des typisch stillen Gesellschafters am Verlust des Betriebs und bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung ist § 15a EStG nur "sinngemäß" anzuwenden.[1] Im Bereich der nicht betrieblichen, privaten Einkünfte werden damit nur bestimmte Einkünfte aus Kapitalvermögen und alle Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, allerdings keine sonstigen Ein...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 1.4.4 Einlage- und Haftungsminderung – Abs. 3

Rz. 22 Nach § 15a Abs. 3 S. 1 EStG wird dem Kommanditisten, wenn durch Entnahmen ein negatives Kapitalkonto entsteht oder sich erhöht und nicht eine nach § 15a Abs. 1 S. 2 EStG zu berücksichtigende überschießende Außenhaftung besteht oder entsteht, der Betrag, um den sich das Kapitalkonto aufgrund der Entnahme verringert, als fiktiver Gewinn zugerechnet. Rz. 23 Dabei ist alle...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.3.2 Ergebnis der Gesamthandsbilanz

Rz. 180 Weil der "Anteil am Verlust der KG" nicht den gesamten Verlust aus der Mitunternehmerstellung umfasst, erhält im Rahmen von § 15a EStG die Frage einer Abgrenzung der jeweiligen Bereiche, insbesondere des Sonderbetriebsbereiches, auch in diesem Punkt entscheidende Bedeutung. Außerdem entsteht das zusätzliche Problem, ob und in welcher Weise eine Kompensation der Ergeb...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 1.6.1 Rückgriff auf handelsrechtliche Begriffe in § 15a EStG

Rz. 52 § 15a EStG verwendet mehrfach Begriffe des Handelsrechts, ohne sie selbst zu definieren oder zu modifizieren. Für die Auslegung und praktische Umsetzung ist daher grundsätzlich von einer übereinstimmenden Beurteilung auszugehen. Im Zweifelsfall muss also für das Ertragsteuerrecht auf handelsrechtliche Erkenntnisse zurückgegriffen werden. In Ausnahmesituationen, in den...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.3.1 Verlustermittlung und -zurechnung

Rz. 177 § 15a EStG stellt zwar in erster Linie eine Ergänzung zu § 15 EStG dar, ist gleichwohl aber keine ergänzende Vorschrift zur Gewinnermittlung oder -zurechnung. Sie setzt vielmehr zuzurechnende Verlustanteile voraus und bestimmt für diese, unter welchen Bedingungen sie ausgleichsfähig oder nur verrechenbar sind. Auch im Anwendungsbereich des § 15a EStG gelten die allg....mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 7.5.2 Realteilung

Rz. 364 Im Falle der Realteilung einer Kommanditgesellschaft gem. § 16 Abs. 3 S. 2 bis 4 EStG gehen die für den jeweiligen Kommanditisten festgestellten verrechenbaren Verluste aus seiner Beteiligung nicht unter, wenn das Unternehmen in anderer Form weitergeführt wird, etwa weil einer der Mitunternehmer einen Teilbetrieb übernimmt, während die übrigen Gesellschafter die Gese...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.3.3 Ergebnisse aus Ergänzungsbilanzen

Rz. 183 Die Verlustausgleichsbegrenzung auf das positive Kapital erfasst den Buchwert dieses Kapitals, nicht etwa dessen gemeinen Wert. In Rz. 157–168 ist erläutert, dass und warum bei Mitunternehmerschaften neben der Gesamthandsbilanz zusätzlich Ergänzungs- und Sonderbilanzen möglich und erforderlich sind. Aus der Tatsache, dass Ergänzungsbilanzen nur steuerliche Ergänzungs...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.3.4 Ergebnisse aus Sonderbilanzen

Rz. 189 § 15a EStG versucht, eine Verbindung herzustellen zwischen der Ausgleichsfähigkeit eines Verlustanteils und der persönlichen Haftung des Gesellschafters, dem dieser Verlustanteil steuerlich zuzurechnen ist. Bei Vorgängen im Sonderbetriebsvermögen fehlt es an dieser Grundvoraussetzung. Gesellschaftsgläubiger können auf das Sonderbetriebsvermögen zwar keinen Zugriff ne...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen, 7.Auflage, HGB § 315a HGB Ergänzende Vorschriften für bestimmte Aktiengesellschaften und Kommanditgesellschaften auf Aktien

Schrifttum: Brune/Driesch/Schulz-Danso/Senger (Hrsg.), Beck'sches IFRS-Handbuch, 6. Aufl. 2020; IDW Positionspapier: EU-Regulierung der Abschlussprüfung, 6. Aufl. 2021. A. Allgemeine Erläuterungen I. Regelungsgegenstand Rz. 1 [Autor/Zitation] § 315a setzt Art. 10 der Richtlinie 2004/25/EG des Europäischen Parlaments und des Rates v. 21.4.2004 betreffend Übernahmeangebote (Übernah...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Vorrang von Anhangangaben und Verweispflicht (Satz 2 und 3)

Rz. 13 [Autor/Zitation] § 315a Satz 2 und 3 erlauben das Unterlassen der Angaben nach § 315a Satz 1 Nr. 1 (Zusammensetzung gezeichnetes Kapital), Nr. 3 (Beteiligungen ab 10 %) und Nr. 9 (Entschädigungsvereinbarungen bei Übernahmeangeboten), soweit diese Angaben bereits im Konzernanhang zu machen sind und im Konzernlagebericht darauf verwiesen wird. Der Gesetzgeber hat im Zuge...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anhang zu §§ 315b–315d: Ric... / I. Unternehmen in der EU

Rz. 18 [Autor/Zitation] Die nachhaltigkeitsbezogenen Offenlegungspflichten finden auf Unternehmen Anwendung, die verschiedene Kriterien bezüglich Rechtsform und Größe erfüllen (Art. 19a Abs. 1 iVm. Art. 2 Abs. 1 Buchst. a Bilanzrichtlinie). Rz. 19 [Autor/Zitation] Hinsichtlich der Rechtsform bestimmt Art. 1 Abs. 1 Buchst. a iVm. Anhang I Bilanzrichtlinie, dass die Mehrzahl haft...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Allgemeines

Rz. 116 [Autor/Zitation] Auch die von einbezogenen Unternehmen vereinnahmten Erträge sind als "andere Erträge" iSd. Gesetzes zu konsolidieren. Diesen Erträgen stehen, soweit kein Gewinnabführungsvertrag besteht, Gewinne anderer konsolidierter Unternehmen gegenüber. Um eine Doppelerfassung der Gewinne zu vermeiden, muss die Ergebnisübernahme durch das MU bei der Aufstellung de...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Beherrschender Einfluss aufgrund eines Beherrschungsvertrags

Rz. 115 [Autor/Zitation] Der Begriff "beherrschender Einfluss" ist im HGB ebenso wie im AktG nicht definiert. Es besteht jedoch keine Veranlassung, dem Begriff einen anderen Inhalt zu geben, als ihm bisher schon in § 17 Abs. 1 AktG beigelegt worden ist (vgl. Claussen/Scherrer in Kölner Komm. RLR, § 290 HGB Rz. 56). Wesentlich für die Begründung der Konzernrechnungslegungspfli...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Minderheitenschutz (Abs. 3 Nr. 2)

Rz. 52 [Autor/Zitation] Minderheitsgesellschaftern bzw. Minderheitsaktionären wird unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit gegeben, die Aufstellung eines (Teil-)Konzernabschlusses und (Teil-)Konzernlageberichtes zu beantragen. Der (Teil-)Konzernabschluss und (Teil-)Konzernlagebericht soll den Minderheitsgesellschaftern als zusätzliches Informationsinstrument ein den ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 5. Korrespondenz mit §§ 315a bis 315d

Rz. 45 [Autor/Zitation] § 315 steht in engem Zusammenhang mit §§ 315a bis 315d (vgl. Dobler in HKMS3, § 315 HGB Rz. 7). Letztere schreiben bestimmten Unternehmen erweiterte Konzernlageberichtsinhalte vor. § 315a enthält ergänzende Vorschriften für bestimmte Aktiengesellschaften und Kommanditgesellschaften auf Aktien. §§ 315b ff. enthalten ergänzende Vorschriften zur nichtfina...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Regelungsgegenstand

Rz. 1 [Autor/Zitation] Die §§ 291, 292 sehen für MU, die gleichzeitig TU eines MU sind, die Möglichkeit zur Befreiung von der Pflicht zur Aufstellung eines (Teil-)Konzernabschlusses und eines (Teil-)Konzernlageberichts vor, sofern ein übergeordnetes MU einen befreienden Konzernabschluss und Konzernlagebericht aufstellt. Ein befreiender Konzernabschluss und Konzernlagebericht ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Betroffene Rechtsformen und Kapitalmarktorientierung

Rz. 8 [Autor/Zitation] § 315a greift für Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien und europäische Aktiengesellschaften (SE; Art. 3 Abs. 1 VO (EG) Nr. 2157/2001 des Rates v. 8.10.2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft), sofern sie stimmberechtigte Aktien an einem organisierten Markt iSd. § 2 Abs. 7 WpÜG ausgegeben haben, und MU iSd. § 290 sind. Mang...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der Rechnungslegung – Einzelabschluss, HGB § 264c Besondere Bestimmungen für offene Handelsgesellschaften und Kommanditgesellschaften im Sinne des § 264a

A. Bedeutung der Rechtsnorm Rn. 1 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 § 264c ist nur anzuwenden auf durch § 264a geregelte haftungsbeschränkte PersG. § 264c wurde im Jahr 2000 durch das Kapitalgesellschaften- und Co.-Richtlinie-Gesetz (KapCoRiLiG) vom 24.02.2000 (BGBl. I 2000, S. 154ff.) in das HGB eingefügt (vgl. dazu ausführlich HdR-E, HGB § 264a, Rn. 1ff.). Die vor Ergehen des KapCo...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Juristische Person

Rz. 1 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Eine juristische Person (Gegensatz zu einer natürlichen Person) nimmt als eigenständige Rechtsperson selbständig am Rechtsleben teil. Welche Zusammenschlüsse von Personen, Organisationen oder Einrichtungen selbständig am Rechtsleben teilnehmen, wird durch die jeweilige Rechtsordnung bestimmt und muss nicht für alle Rechtsgebiete einheitlich s...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kapitalgesellschaften: Rech... / 1.2.4 Organe der Kapitalgesellschaft

Rz. 9 Aus dem Prinzip der Trennung der Sphäre der Kapitalgesellschaft von der der Gesellschafter folgt, dass die Kapitalgesellschaft selbst handlungsfähig ist und zu diesem Zweck über eigene Organe verfügt. Lediglich für die Gesellschafterversammlung als Organ der Kapitalgesellschaft besteht eine Verbindung zu den Gesellschaftern, da die Gesellschafterversammlung Organ der K...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kapitalgesellschaften: Rech... / 3.1.7 Nichtigkeit des Jahresabschlusses

Rz. 69 Das HGB enthält keine Vorschriften über die Nichtigkeit des Jahresabschlusses. Die Gültigkeit bzw. Nichtigkeit des Jahresabschlusses ist rechtsformspezifisch in § 256 AktG für die Aktiengesellschaft und die Kommanditgesellschaft auf Aktien geregelt. Für die GmbH enthält das GmbHG keine ausdrücklichen Bestimmungen. Für Unternehmen, die unter das PublG fallen, enthält §...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kapitalgesellschaften: Rech... / 3.1.5 Aufstellung, Prüfung und Feststellung des Jahresabschlusses

Rz. 59 Der Jahresabschluss, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang (Letzterer kann bei Kleinstkapitalgesellschaften entfallen), der bei mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften um den Lagebericht zu erweitern ist, ist von den gesetzlichen Vertretern der Kapitalgesellschaft aufzustellen (§ 264 Abs. 1 Satz 1 HGB). Aufstellungsverpflichtet sind demnac...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kapitalgesellschaften: Rech... / 1.1 Begriff der Kapitalgesellschaft

Rz. 1 Das HGB enthält keine Definition des Begriffs der Kapitalgesellschaften, lediglich aus § 1 Abs. 1 Nr. 1 KStG ergibt sich eine Aufzählung derjenigen Gesellschaftsformen, die als Kapitalgesellschaften eingeordnet werden: Europäische Gesellschaften (SE), Aktiengesellschaften (AG), Kommanditgesellschaften auf Aktien (KGaA), Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH). I...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kapitalgesellschaften: Rech... / 3.1.1 Jahresabschluss der Kapitalgesellschaft

Rz. 22 Für den Jahresabschluss einer Kapitalgesellschaft gelten zunächst die §§ 242 ff. HGB. Danach hat die Kapitalgesellschaft auf den Schluss eines jeden Geschäftsjahres eine Bilanz und eine Gewinn- und Verlustrechnung nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung aufzustellen. Dieser Jahresabschluss muss nach § 246 HGB vollständig sein, Posten der Aktivseite dürfen gru...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
EU Company Certificate: der europäische Handelsregisterauszug kommt

Zusammenfassung Die EU plant eine Art europäischen Handelsregisterauszug zur europaweit standardisierten Abfrage von Gesellschaftsinformationen. Damit soll der grenzüberschreitende Geschäftsverkehr vereinfacht und Übersetzungs- und Legalisationsaufwand vermieden werden. Im grenzüberschreitenden Verkehr sind zuverlässige Informationen über Gesellschaften von Bedeutung. Wer bis...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kapitalgesellschaften: Rech... / 3.4 Allgemeine Bewertungsgrundsätze

Rz. 76 Allgemeine, für alle Kaufleute geltende Bewertungsgrundsätze sind in § 252 HGB enthalten. Diese Vorschriften gelten auch für Kapitalgesellschaften, und zwar sowohl für große als auch für mittelgroße und kleine Kapitalgesellschaften. Grundsatz der formellen Bilanzkontinuität (§ 252 Abs. 1 Nr. 1 HGB): Wertansätze in der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres müssen mit den...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kapitalgesellschaften: Rech... / 6.1 Zweck des Anhangs

Rz. 106 Kapitalgesellschaften haben – mit Ausnahme von Kleinstkapitalgesellschaften (vgl. Rz. 38) – den Jahresabschluss um einen Anhang zu erweitern, der integrierter Teil des Jahresabschlusses ist.[1] Kapitalgesellschaften haben daher in gewissem Umfange das Wahlrecht, erforderliche Angaben entweder in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang zu machen....mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kapitalgesellschaften: Rech... / 4 Bilanz

Rz. 90 Neben diesen allgemeinen Gliederungsgrundsätzen enthält § 266 HGB besondere für die Bilanz geltende Gliederungsvorschriften. Die Bilanz ist danach für alle Kapitalgesellschaften in Kontoform aufzustellen; eine Aufstellung in Staffelform ist nicht zulässig. Diese Regelungen gelten auch für die in § 264a HGB bezeichneten offenen Handelsgesellschaften und Kommanditgesell...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kapitalgesellschaften: Rech... / 7 Lagebericht

Rz. 117 Pflichtmäßig ist der Lagebericht nur von mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften zu erstellen.[1] Der Lagebericht ist nicht Bestandteil des Jahresabschlusses, sondern ein zusätzliches Berichtsinstrument und tritt damit als selbstständige Informationsquelle neben den Jahresabschluss. Angaben, die im Jahresabschluss zu machen sind, können daher nicht durch Angabe...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kapitalgesellschaften: Rech... / 3.5 Allgemeine Grundsätze für die Gliederung

Rz. 80 § 265 HGB enthält allgemeine Grundsätze für die Gliederung, die sowohl für die Bilanz als auch für die Gewinn- und Verlustrechnung gelten. Die Vorschrift gilt grundsätzlich nicht für den Anhang, da es für den Anhang keine vorgeschriebene Gliederung gibt. Besondere Regelungen über die Gliederung der Bilanz sind in § 266 HGB, besondere Regelungen über die Gliederung der...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kapitalgesellschaften: Rech... / 3.1.2 Größenklassen

Rz. 28 Die ergänzenden Vorschriften der §§ 264 ff. HGB gelten grundsätzlich für alle Kapitalgesellschaften und denen gleichgestellte Personengesellschaften, mit Ausnahme der nach § 264 Abs. 3 HGB bzw. § 264b HGB befreiten konzernangehörigen Gesellschaften (vgl. Rz. 22, 27). Da aber die §§ 264 ff. HGB einen verhältnismäßig starren Rahmen bilden und ihre Erfüllung auch einen er...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Option zur Körperschaftsbes... / 6.1.2 Voraussetzungen für eine steuerneutrale Optionsausübung

Sachliche Voraussetzung für die Anwendung von § 20 UmwStG ist, dass eine qualifizierte Sachgesamtheit in Form eines Betriebes, Teilbetriebes oder Mitunternehmeranteils in eine (neue oder bereits bestehende) Kapitalgesellschaft eingebracht wird (§ 20 Abs. 1 UmwStG). Einbringender beim (fiktiven) Formwechsel ist der jeweilige Mitunternehmer. Die Ausübung der Option wird umwand...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Option zur Körperschaftsbes... / 2 Obligatorisches Antragsverfahren im Rahmen der Optionsausübung

Die Option zur Anwendung der Körperschaftsteuer setzt zunächst einen ausdrücklichen Antrag auf Option voraus. Antragsberechtigt gemäß § 1a Abs. 1 KStG waren bislang ausschließlich Personenhandelsgesellschaften (offene Handelsgesellschaften und Kommanditgesellschaften i. S. des §§ 105 und 161 HGB einschließlich der Europäischen wirtschaftlichen Interessenvereinigung) sowie Pa...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Vorwort zum Handbuch Wohnungs- und Immobiliengesellschaften

Vorwort Das vorliegende Buch behandelt wichtige gesellschaftsrechtliche Fragestellungen, die speziell aus der Praxis von Wohnungs- und Immobiliengesellschaften in der Rechtsform der GmbH stammen. Soweit die allgemeinen Themen der gesellschaftlichen Rechtsform dargestellt werden, die unabhängig vom konkreten Unternehmensgegenstand im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtsch...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Größenklassen / 1 Folgen aus der Zuordnung zu einer Größenklasse

Von der Zuordnung eines Unternehmens zu einer Größenklasse hängen ab: die Frist, innerhalb derer der Jahresabschluss aufzustellen ist,[1] die Gliederung für den Jahresabschluss,[2] der Umfang der Pflichtangaben im Anhang und Lagebericht,[3] die Prüfung des Jahresabschlusses durch einen Abschlussprüfer[4] und die Offenlegung des Jahresabschlusses[5] Offenlegungspflichtige Unternehm...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 2.1.1.1 Von der Regelung erfasste Körperschaften

Rz. 95 § 20 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 EStG unterwirft Gewinnanteile (Dividenden), und sonstige Bezüge, die ein Gesellschafter aus einer Beteiligung an einer AG, GmbH, Genossenschaft oder optierenden Gesellschaft i. S. d. § 1a KStG erzielt, als Einkünfte aus Kapitalvermögen der Besteuerung. Die Regelung wird ergänzt durch § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 EStG, der den Gewinn aus der Veräußerun...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3. Benachrichtigung des Registergerichts bei Abweisung mangels Masse und Auflösung des Schuldners kraft Gesetzes

Rn 9 Die Registergerichte sind auch über die Abweisung eines Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu unterrichten, sofern der Antrag mangels einer die Kosten eines Insolvenzverfahrens deckenden Masse abgewiesen wird und der eingetragene Schuldner durch die Abweisung mangels Masse kraft Gesetzes aufgelöst wird. Rn 10 Die Auflösung einer juristischen Person oder einer ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2. Eintragung des Eröffnungsbeschlusses von Amts wegen

Rn 5 Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist in den nachstehend benannten Fällen von Amts wegen einzutragen:mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 1. Überschuldung als weiterer Eröffnungsgrund (§ 19 Abs. 1)

Rn 1 Die Norm statuiert als weiteren Eröffnungsgrund für juristische Personen neben § 17 die Überschuldung. § 19 gilt, ebenso wie § 17, sowohl bei Schuldner, als auch bei Gläubigeranträgen. § 19 hat in kurzer Folge durch das "Finanzmarktstabilisierungsgesetz" (FMStG)[1] mit Wirkung ab 18.10.2008 und das "Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / Gesetzestext

(1) 1Zum Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer juristischen Person oder einer rechtsfähigen Personengesellschaft ist außer den Gläubigern jedes Mitglied des Vertretungsorgans, bei einer rechtsfähigen Personengesellschaft oder bei einer Kommanditgesellschaft auf Aktien jeder persönlich haftende Gesellschafter, sowie jeder Abwickler berechtigt...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / Gesetzestext

(1) 1Ein Insolvenzverfahren kann über das Vermögen jeder natürlichen und jeder juristischen Person eröffnet werden. 2Der Verein ohne Rechtspersönlichkeit steht insoweit einer juristischen Person gleich. (2) Ein Insolvenzverfahren kann ferner eröffnet werden:mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.2 Rechtsfähige Personengesellschaft

Rn 7 Für die in § 11 Abs. 2 Nr. 1 ausdrücklich genannten und dieser Bestimmung auch ungenannt unterfallenden Gesellschaften sind die persönlich haftenden Gesellschafter jeweils alleine berechtigt, einen Insolvenzeröffnungsantrag zu stellen. Rn 8 Gleiches gilt für die Kommanditgesellschaft auf Aktien, die aufgrund der Regelung des § 278 Abs. 1 AktG als Gesellschaft mit eigener...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/Hans-Jürgen Kirsch/Peter Oser/Stefan Bischof (Hrsg.), Rechnungslegung nach IFRS, Abkürzungsverzeichnis

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