Fachbeiträge & Kommentare zu Körperschaftsteuer

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.3.1 Allgemeines

Tz. 909 Stand: EL 79 – ET: 12/2013 Aus der Rspr des BFH (s dazu Tz 919ff) lassen sich bisher nur wenig konkrete Zuordnungsregeln für Geschäftschancen ableiten. Dies ist vor allem darin begründet, dass die Entscheidung darüber, wem welche Geschäftschance zusteht, immer stark einzelfallbezogen zu prüfen sein wird. In jedem Einzelfall müssen einzelne Indizien gesammelt und gegen...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.4.3.4 Eingegangene Risiken

Tz. 1276 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Das Verlustrisiko umfasst das Risiko des Verlustes des eingesetzten Kap (Kap-Verlustrisiko) und das Risiko, keinen Gewinnanteil zu erhalten (Ertragsausfallrisiko). IdR ist dieses Risiko auf die Kap-Ges und den stillen Gesellschafter gleichmäßig (also im Beteiligungsverhältnis) verteilt. Die Rspr verlangt deshalb keine Vorabzuweisungen bei ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4 Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte für jede einzelne Sparte – § 8 Abs 9 S 2 KStG

Tz. 16 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Für jede einzelne Sparte ist der GdE getrennt zu ermitteln, wobei unter § 8 Abs 9 S 1 Nr 1 und 2 KStG jeweils eine Vielzahl von Einzelsparten fallen können (s Tz 7ff). In die KSt-Veranlagung gehen (als Summe) nur die Ergebnisse derjenigen Sparten ein, die jeweils einen positiven GdE erzielt haben (s Schr des BMF v 12.11.2009, BStBl I 2009, 1...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5.3 Veränderungen, die die Sparte im Sinne des § 8 Abs 9 S 1 Nr 3 KStG betreffen

Tz. 25 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Nach dem Wortlaut des § 8 Abs 9 S 3 KStG führt (auch) die Aufnahme einer weiteren, nicht gleichartigen Tätigkeit, die der Sparte iSd § 8 Abs 9 S 1 Nr 3 KStG (übrige Tätigkeiten; s Tz 14ff) zuzuordnen ist, zu einer neuen, gesonderten Sparte; entspr gilt für die Aufgabe einer solchen Tätigkeit. Die FinVerw (s Schr des BMF v 12.11.2009, BStBl I...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.9 Übertragung von Wirtschaftsgütern im Rahmen der Begründung einer Betriebsaufspaltung

Tz. 1378 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 Werden WG bei Begründung einer Betriebsaufspaltung entgeltlich auf die Betriebs-GmbH übertragen, führt dies insoweit zu einer vGA, als das vereinbarte Entgelt über dem Verkehrswert liegt. Beispiel 1: Einzelunternehmer L veräußert bei Begründung einer Betriebsaufspaltung das Umlaufvermögen zu einem über dem Tw liegenden Preis an die neue Betr...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3 Besteuerung nach dem UmwStG

Tz. 151 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Das UmwStG regelt ausschl die stlichen Folgen der Umw für die KSt, die ESt, die GewSt und (bis 1997) die VSt (s UmwSt-Erl 2011, Rn 01.01). Stliche Folgen für andere St, insbes für die USt, GrESt und ErbSt, regelt das UmwStG nicht. Für diese St-Arten wechselt das St-Subjekt erst mit der Reg-Eintragung (tw aA hinsichtlich der Rückwirkung bei ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.2 Zivilrechtliche Wirksamkeit

Tz. 363 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Anstellungsverträge können wegen eines Verstoßes gegen ein (vertragliches) Schriftformerfordernis sowie gegen das Verbot des Selbstkontrahierens zivilrechtlich unwirksam sein. Wegen der Einzelheiten s § 8 Abs 3 KStG Teil C Tz 234ff. Im Übrigen besteht allerdings kein zwingendes Schriftformerfordernis; aus Nachw-Gründen ist Schriftform aber ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / [Ohne Titel]

Tz. 190 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Nach UmwSt-Erl 2011, Rn 03.30 und 20.24 lösen nachträgliche Änderungen der Ansätze in der stlichen Übertragungsbil, insbes durch eine stliche Außenprüfung, eine Folgeänderung bei der Übernehmerin aus. Dh, diese hat ihre Übernahmebil entspr zu ändern. In aller Regel werden die an den übertragenden und übernehmenden Rechtsträger erteilten St-...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.3.3 Zeitfaktoren / Kundenbeziehungen

Tz. 915 Stand: EL 79 – ET: 12/2013 Chancen, die ein Gesellschafter einer Kap-Ges bereits vor Gründung der Gesellschaft hatte, sind stets dem Gesellschafter und nicht der Kap-Ges zuzurechnen (zuletzt s Urt des BFH v 20.08.2008, BFH/NV 2009, 49 zu einem günstigen Mietvertrag; im Urt-Fall hatte der Gesellschafter ein Grundstück zum Marktentgelt an die Kap-Ges vermietet, obwohl e...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.4.5 Vertragsänderungen

Tz. 1281 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Für die Beurteilung der Angemessenheit der Gewinnverteilung kommt es darauf an, ob der Gewinnverteilungsschlüssel im Zeitpunkt der Vereinbarung (also bei Begr der stillen Beteiligung) und bei Vertragsänderungen angemessen vereinbart ist. Die vereinbarte Gewinnverteilung bleibt auch dann maßgebend, wenn sich die Ertragslage in der Folgezeit...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1 Die frühere steuerliche Behandlung dauerdefizitärer Betriebe gewerblicher Art

Tz. 3 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 § 8 Abs 7 KStG hat seine Grundlage in einer lange geführten Diskussion, ob allein die Ausübung einer dauerdefizitären Tätigkeit durch einen BgA (oder eine Eigengesellschaft; s Tz 9ff) zu einer vGA an dessen Träger-Kö (bzw. den öff-rechtlichen AE) führt. Tz. 4–5 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 vorläufig frei Tz. 6 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Bezüglich de...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.2.10 Berechnungsendalter bei beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern

Tz. 600 Stand: EL 90 – ET: 06/2017 Frühere Verwaltungslinie: Nach R 6a Abs 8 S 1 EStR 2012 war der Berechnung von Pensionsrückstellungen bei beherrschenden Ges-GF – nach Geburtsjahrgängen gestaffelt – zwar grds die vertraglich vorgesehene Altersgrenze, aber mind eine Altersgrenze von 65 Jahren (Geburtsjahrgänge bis 1952) 66 Jahren (Geburtsjahrgänge 1953 bis 1961) bzw 67 Jahren (G...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.3.2.3 Besteuerung auf überhöhten Pensionszusagen beruhender verdeckter Gewinnausschüttungen an ehemalige Gesellschafter

Tz. 606 Stand: EL 90 – ET: 06/2017 Es stellt sich auch die Frage, wie überhöhte Pensionszusagen, die auf Ebene der Gesellschaft als vGA behandelt wurden, zu behandeln sind, wenn zB durch einen Anteilsverkauf die Pension zu einem Zeitpunkt zufließt, in dem der "verursachende" Ges-GF nicht mehr AE ist. Grds zu vGA an sog "Nicht-mehr-Gesellschafter" s § 8 Abs 3 KStG Teil C Tz 40...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5.3.7 Unfallkosten und andere Sonderaufwendungen bei Privatfahrten

Tz. 798 Stand: EL 95 – ET: 02/2019 Wird ein Fahrzeug der Kap-Ges einem Ges-GF überlassen, stellt sich oftmals die Frage der stlichen Behandlung der Aufwendungen für einen Unfall, der sich auf einer Privatfahrt ereignet hat. Ist im Anstellungsvertrag ausdrücklich geregelt, dass die Gesellschaft derartige Unfallkosten übernimmt, ist zu prüfen, ob ein ordentlicher und gewissenha...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.9.4 Beteiligung von Angehörigen des GmbH-Gesellschafters als stille Gesellschafter

Tz. 1167 Stand: EL 95 – ET: 02/2019 Natürlich ist es auch möglich, dass statt des GmbH-Gesellschafters selbst dessen Angehörige als stille Gesellschafter beteiligt werden. Dies hat zB bei einer atypisch stillen Gesellschaft den Vorteil, dass die GF-Vergütungen des GmbH-Gesellschafters nicht zu Sonder-BE iSv § 15 Abs 1 Nr 2 EStG führen. Bei Beteiligung minderjähriger Kinder als...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.5 Subunternehmertätigkeit des Gesellschafters für die Kapitalgesellschaft

Tz. 938 Stand: EL 79 – ET: 12/2013 Ob eine Kap-Ges eine sich ihr bietende Geschäftschance mit eigenen Mitteln nutzt oder einen Dritten ("Subunternehmer") mit der Ausführung beauftragt, ist ihre eigene unternehmerische Entscheidung (s Urt des BFH v 12.10.1995, BFH/NV 1996, 81; v 13.11.1996, BFH/NV 1997, 142; v 17.12.2003, BFH/NV 2004, 819; dazu auch s Pflüger, GStB 2004, 15). ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.2.1.1 Verschmelzungen und Spaltungen

Tz. 1506 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Soweit es aufgrund der Umwandlung zu einer Wertverschiebung kommt (bei sog nicht verhältniswahrenden Verschmelzungen oder Spaltungen), kommt § 13 UmwStG nicht zur Anwendung. Insoweit handelt es sich um eine Vorteilszuwendung zwischen den Gesellschaftern, für deren stliche Beurteilung die allgemeinen Grundsätze gelten. Erhält dabei eine an ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.5.1 Grenzüberschreitende Verschmelzung von Kapitalgesellschaften (§§ 305–319 UmwG)

Tz. 12 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Seit der Umsetzung der sog Verschmelzungs-RL (R 2005/56/EG v 26.10.2005, ABl EG Nr L 310, 1) ermöglicht das UmwG über einen neu in das Ges eingefügten Zehnten Abschn (§§ 122aff UmwG aF; jetzt: §§ 305–319 UmwG idF des UmRuG) die grenzüberschreitende Verschmelzung von Kap-Ges aus einem Mitgliedstaat der EU oder des EWR und damit von Gesellscha...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.7.3 Darlehensforderungen im sog Dreiecksverhältnis

Tz. 1100 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Gewährt eine Kap-Ges (TG 1) an ihre SchwGes (TG 2) ein ungesichertes Darlehen, führt eine bil-stlich ggf zulässige und vorgenommene Tw-Abschr auf die Darlehensforderung bei ihr zur Annahme einer vGA iSv § 8 Abs 3 S 2 KStG iHd Wertminderung. Die außerbilanzielle Korrektur bei der TG 1 richtet sich dabei zeitlich auch in diesen Fällen nach d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5.3.3 "Junggesellenregelung" für Gesellschafter-Geschäftsführer?

Tz. 794a Stand: EL 92 – ET: 03/2018 Für die Privatnutzung von Kfz bei Inhabern von Personenunternehmen (Einzelunternehmer/MU von Pers-Ges) gab es in der Vergangenheit die sog Junggesellenregelung. Danach war die Zahl der privaten Nutzungsanteile von Fahrzeugen auf die Zahl der potenziellen privaten Nutzer begrenzt (s Schr des BMF v 21.01.2002, BStBl I 2002, 148, Rz. 9). Diese...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.4.2.2 Länge der erforderlichen Probezeit

Tz. 618 Stand: EL 78 – ET: 08/2013 Die Fin-Verw (s Schr des BMF v 14.12.2012, BStBl I 2013, 58) nimmt die BFH-Rspr auf und verlangt folgende Probezeiten (auch s H 8.7 "Warte-/Probezeit" KStH): Bei einer neu gegründeten Kap-Ges ist eine Probezeit von fünf Jahren einzuhalten. In diesem Fall sind nämlich weder die Leistungsfähigkeit des neuen Ges-GF noch die künftige Ertragslage ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.7.2 Anwendung des § 8 Abs 9 KStG auf einen Betrieb gewerblicher Art, der Organträger einer Kapitalgesellschaft im Sinne des § 8 Abs 7 S 1 Nr 2 KStG ist

Tz. 30 Stand: EL 93 – ET: 06/2018 § 8 Abs 9 KStG ist grundsätzlich nur auf Kap-Ges, nicht jedoch auf BgA anzuwenden. Ist der BgA jedoch OT einer (oder mehrerer) Eigengesellschaft(en) iSd § 8 Abs 7 S 1 Nr 2 KStG, so soll nach Rechts-Auff der Fin-Verw auf das bei dem OT zusammengefasste Ergebnis der OG(en) und des OT – also auch auf das eigene Einkommen des OT-BgA – die Sparten...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 11.1.1 Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln

Tz. 1452 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Erfolgt die Kap-Erhöhung durch Umwandlung von Rücklagen in Nenn-Kap, werden den bisherigen AE neue Gesellschaftsrechte gewährt, ohne dass diese dafür einen entspr Gegenwert an die Kap-Ges erbringen. Da insoweit lediglich eine Umbuchung innerhalb des EK der Kap-Ges erfolgt, liegt keine Vermögensminderung vor. Somit kann es weder zu einer vGA...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.3.3.3 Ausnahmefälle

Tz. 472 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Die vom BFH aufgestellte 75-/25-%-Relation ist keine starre Grenze. Der BFH geht selbst davon aus, dass es Fälle gibt, in denen von diesem Tantiemeverhältnis in begründeten Fällen abgewichen werden kann. Will man vom Regelaufteilungsverhältnis abweichen, kann von den Beteiligten eine Erläuterung verlangt werden, aus der sich die Veranlassun...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.3.3 Art und Umfang der Tätigkeit des Gesellschafter-Geschäftsführers

Tz. 401 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Zu berücksichtigen ist hierbei vor allem die Ausbildung und die Berufserfahrung des GF. Bei einem Ges-GF mit akademischer Vorbildung, der zudem über eine längere Berufserfahrung verfügt, ist tendenziell ein höheres Geschäftsführergehalt möglich, als dies bei einem nicht studierten Berufsanfänger der Fall ist. Dieses Merkmal hat die Beurteil...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Niehues, Betriebswirtsch Defizite bei der Diskussion um die Ges-GF-Vergütung, DB 1996, 2449; Schneider/Altmüller, Angemessenheit der von ertragsstarken Unternehmen an ihre Ges-GF vergüteten Gehälter, DB 1996, 1003; Rischar, Der BFH und die Frage der Angemessenheit von GmbH-GF-Vergütungen, BB 1997, 2302; Glade, Angemessenheit von Vergütungen an geschäftsführende Gesellschafter, ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.1.2.2.5 Darlehen in den Fällen des § 43a GmbHG

Tz. 1059 Stand: EL 95 – ET: 02/2019 Nach § 43a GmbHG ist es für eine GmbH nicht zulässig, Darlehen an ihren GF oder einen anderen ges Vertreter aus dem zur Erhaltung des St-Kap erforderlichen Vermögen zu gewähren. Ein entgegen dieser Regelung gewährter Kredit ist ohne Rücksicht auf entgegenstehende Vereinbarungen sofort zurückzugewähren. Wird gegen dieses Kreditgewährungsverb...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.2.5.1 Allgemeine Grundsätze

Tz. 567 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Nach § 6a Abs 1 Nr 3 EStG setzt die Bildung einer Pensionsrückstellung voraus, dass die Pensionszusage schriftlich erteilt ist und eindeutige Angaben zu Art, Form, Voraussetzungen und Höhe der zugesagten künftigen Leistungen enthält. Bei Ges-GF ist sowohl für die Erteilung der Zusage als auch einer späteren Änderung die Gesellschafterversam...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.5.2 Nicht alle beteiligten juristischen Personen des öffentlichen Rechts müssen an der Verlusttragung teilnehmen

Tz. 62d Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Nach Verw-Auff (s Vfg des BayLfSt v 18.10.2010, DStR 2010, 2636) reicht es für die ausschl Verlusttragung durch die an der Kap-Ges beteiligten jur Pers d öff Rechts aus, dass dann, wenn an der Kap-Ges eine jur Pers d öff Rechts oder eine Gr von jur Pers d öff Rechts die Mehrheit der Stimmrechte innehat, nur diese jur Pers d öff Rechts oder ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5.3.1 Grundsätze

Tz. 789 Stand: EL 93 – ET: 06/2018 Kann das Firmen-Kfz der Kap-Ges durch den Ges-GF auch privat genutzt werden, stellt sich die Frage, ob dies zu einem Ansatz von Arbeitslohn oder zu einer vGA führt. Bei einem beherrschenden Ges-GF ist eine vorherige klare Vereinbarung über die Zulässigkeit der Privatnutzung erforderlich. Liegt eine solche vor, stellt die private Nutzung kein...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.4.3.2 Überblick über die BFH-Rechtsprechung zur Finanzierbarkeit von Pensionszusagen

Tz. 633 Stand: EL 78 – ET: 08/2013 Der 1. Senat des BFH hat in mehreren Entscheidungen s Urt des BFH v 08.11.2000(BFH/ NV 2001, 866); s Urt des BFH v 29.11.2000(BFH/NV 2001, 723); s Urt des BFH v 20.01 .2000(BFH/NV 2001, 980); s Urt des BFH v 07.11.2001(BFH/NV 2002, 287); s Urt des BFH v 04.09.2002(BStBl II 2005, 662); s Urt des BFH v 31.03.2004(BStBl II 2005, 664) zur Frage der vGA...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 11.1.2.2 Verzicht auf ein Ausgabeaufgeld durch alle Gesellschafter

Tz. 1457 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Wird bei einer Kap-Ges eine Kap-Erhöhung gegen Einlage beschlossen und nehmen ausschließlich die bisherigen AE in dem Verhältnis an der Kap-Erhöhung teil, wie sie auch zuvor am Nenn-Kap beteiligt waren ("verhältniswahrend"), wird möglicherweise auf die Zahlung eines Ausgabeaufgeldes seitens der Kap-Ges verzichtet. Dadurch gehen die in den b...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.3.3.4 Kritik

Tz. 481 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Die vom BFH aufgestellte 75-/25-%-Grenze war uE weder systematisch notwendig, noch ist die Regelung praxistauglich. In der Wirtschaft ist eindeutig eine Tendenz zu einer immer stärkeren erfolgsabhängigen Vergütung im Managementbereich zu beobachten. Dies zeigt sich zB in der Diskussion über so genannte "Stock Options", die bei erfolgreicher...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5.6 Überlassung von Wohnungen/Grundstücken an einen Gesellschafter

Tz. 816 Stand: EL 92 – ET: 03/2018 Die unentgeltliche oder verbilligte Überlassung einer Wohnung/eines Grundstücks an den Gesellschafter einer Kap-Ges stellt dann eine vGA dar, wenn sie nicht als Gegenleistung iRd Anstellungsverhältnisses gewährt wird. Beispiel 1: Im Betriebsgebäude der K-GmbH befindet sich eine Maisonettewohnung, die unentgeltlich an den (beherrschenden) Ges-...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.3.5 Außerbetrieblicher Fremdvergleich

Tz. 413 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Nach der Rspr des BFH kann auch die Art und Höhe der Vergütungen, die gleichartige Betriebe ihren GF für entspr Leistungen gewähren, ein Anhaltspunkt für die Schätzung der Gesamtausstattung sein; s zB Urt des BFH v 22.10.2015 (BStBl II 2016, 219). Es handelt sich hierbei um einen außerbetrieblichen Fremdvergleich. Dieser wird vor allem durc...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.8.7 Rechtsfolgen

Tz. 747 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Der BFH hat im entschiedenen Fall (s Urt des BFH v 20.07.2016, BStBl II 2017, 66) im Ergebnis offen gelassen, ob er die Nichtabzugsfähigkeit der UK-Beiträge auf § 4d EStG oder auf vGA-Grundsätze begründen will, da beide Begr auf Ebene der Kö zu einer außerbilanziellen Hinzurechnung führen. Wichtig wird diese Frage aber dann, wenn es zur spät...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.1.3 Die Tilgungsvereinbarung

Tz. 1060 Stand: EL 95 – ET: 02/2019 Die Erleichterungen, die von der BFH-Rspr und der Fin-Verw für Darlehensvereinbarungen zwischen wirtsch voneinander unabhängigen Angehörigen zugestanden werden, sind uE nicht vollumfänglich auf das Verhältnis zwischen Kap-Ges und ihrem beherrschenden Gesellschafter übertragbar. Die estliche Rspr verzichtet für diese Darlehen völlig auf die ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.1 Voraussetzungen und steuerliche Folgen einer Betriebsaufspaltung

Tz. 1300 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Eine Betriebsaufspaltung ist eine Gestaltung, bei der ein wirtsch einheitlicher Betrieb in zwei rechtlich und wirtsch selbstständige Unternehmen aufgeteilt wird. Nach der Art der Entstehung unterscheidet man zwischen echten und unechten Betriebsaufspaltungen. Bei einer echten Betriebsaufspaltung wird ein bereits bestehendes Unternehmen, zB...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5.7 Abfindungen wegen Auflösung des Dienstverhältnisses

Tz. 818 Stand: EL 92 – ET: 03/2018 Werden im Zusammenhang mit der Veräußerung von GmbH-Anteilen oder bei Liquidation der GmbH Abfindungen an den ausscheidenden Ges-GF wegen Auflösung des Dienstverhältnisses gezahlt, ist zu prüfen, ob ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter einem fremden Dritten in der gleichen Situation ebenfalls eine Abfindung zugesagt hätte. Ein...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.4.2.1 Wertverzehr des überlassenen Vermögens

Tz. 1319 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Der Wertverzehr der verpachteten WG drückt sich in der AfA aus; idR ist hierbei von der linearen AfA auszugehen. Eine degressive AfA kann uE nur in Ausnahmefällen berücksichtigt werden (auch stlich ist eine degressive AfA nur für vor 2011 angeschaffte oder hergestellte bewegliche WG zulässig; s § 7 Abs 2 EStG). Denkbar wäre dies zB bei eine...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.8.1 Grundsätzliche Anwendung auch für Veranlagungszeiträume vor 2009

Tz. 69 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Nach § 34 Abs 6 S 4 KStG idF des JStG 2009 ist § 8 Abs 7 KStG auch für VZ vor 2009 anzuwenden. Das bedeutet, dass alle bei Inkrafttreten der Vorschrift noch offenen Veranlagungen nach den vorstehenden Ausführungen abzuwickeln sind. Probleme ergeben sich uE insoweit für die Jahre vor 2009 bezüglich der Fälle, in denen in einer Eigengesellschaft...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.8 Sonderproblem: Zinsen auf verdeckte Gewinnausschüttungen als weitere verdeckte Gewinnausschüttung?

Tz. 1102 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Die über einen Bankkredit finanzierte vGA führt nicht zu einer weiteren vGA iSv § 8 Abs 3 S 2 KStG. Zwar ist auch die zu hohe Fremdfinanzierung im Gesellschaftsverhältnis veranlasst. Hätte die Kap-Ges nämlich nur den angemessenen Preis für ein von ihrem AE erworbenes WG vereinbart, müsste sie auch nur diesen niedrigeren Betrag finanzieren....mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.4.3.4 Insolvenzrechtliche Überschuldung

Tz. 636 Stand: EL 78 – ET: 08/2013 Die Finanzierbarkeit der erteilten Pensionszusage hängt davon ab, ob die Passivierung des Anwartschaftsbarwerts der Pensionsverpflichtung (§ 6a Abs 3 S 2 Nr 2 EStG) im Zusagezeitpunkt zur Überschuldung der Gesellschaft im insolvenzrechtlichen Sinne führen würde. Anstelle des grds anzusetzenden Anwartschaftsbarwerts gemäß § 6a Abs 3 S 2 Nr 2 ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 11.1.3 Kapitalerhöhungskosten

Tz. 1464 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 IRe Kap-Erhöhung bei einer Kap-Ges entstehen Kosten für die Ausarbeitung von Verträgen, die notarielle Beurkundung, die Eintragung im H-Reg, usw. Diese Leistungen werden idR von der Kap-Ges in Auftrag gegeben und ihr in Rechnung gestellt. Die AE werden damit normalerweise nicht belastet. Es stellt sich die Frage, ob die Kosten aus Anlass de...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.7 Umsatztantiemen

Tz. 498 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Umsatztantiemen werden von Rspr und FinVerw nur in Ausnahmefällen anerkannt. Sie führen idR zu einer Gewinnabsaugung zugunsten des Ges-GF; s Urt des BFH v 28.06.1989 (BStBl II 1989, 854). Der BFH weist darauf hin, dass die Frage der Gewinnabsaugung durch eine Tantieme unabhängig von der Höhe der Gesamtausstattung zu prüfen ist. Auch eine Um...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.5 Folgen bei unangemessener Gesamtausstattung

Tz. 425 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Ist die Gesamtausstattung überhöht, muss nicht die gesamte GF-Vergütung, sondern lediglich der unangemessene Teil als vGA behandelt werden. Fraglich ist jedoch, welche Einzelbestandteile der Gesamtausstattung in diesem Fall von der vGA betroffen sind. Hier müssen mehrere Sachverhalte unterschieden werden: Tz. 426 Stand: EL 116 – ET: 12/2024mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.3 Rückwirkungsverbot bei der Betriebsaufspaltung

Tz. 1306 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Die Gesellschafter der Betriebs-Gesellschaft sind bei einer Betriebsaufspaltung aufgr der Voraussetzung der personellen Verflechtung regelmäßig als beherrschende Gesellschafter anzusehen (sonst würde idR nämlich keine personelle Verflechtung bestehen). Bei sämtlichen Vertragsbeziehungen gelten deshalb die Grundsätze des Rückwirkungsverbots;...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Schäfer, Soll- oder Habenzinsen bei Geldhingabe zwischen verbundenen Unternehmen?, StBp 1986, 211; Maenner, Soll- oder Habenzins bei Geldhingabe zwischen verbundenen Unternehmen? Stellungnahme zu dem Aufsatz von Schäfer, StBp 1987, 38; Richter, Stliche Folgen der Haftungsinanspruchnahme bei einem (ehemaligen) GmbH-GF, FR 1988, 350; Hill/Klein, Angemessenheit der Zinsen für die ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.6.5 Sonderfragen bei Invaliditätsrenten und bei der Hinterbliebenenversorgung

Tz. 700 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Dem Grunde nach bestehen gegen die Anerkennung von Invaliditätsrenten (= Versorgungszusage für den Fall der Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit) bei Ges-GF keine Bedenken. Dies gilt auch für beherrschende Ges-GF. Auf eine klare Vereinbarung ist allerdings zu achten. Die Auszahlung einer Versorgung kommt nur dann in Betracht, wenn der Gesellscha...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.3.2.3 Umwandlung einer Kapital- auf eine Personengesellschaft

Tz. 1545 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Für Verbindlichkeiten oder Rückstellungen, die auf eine als vGA zu beurteilende Verpflichtung zurückzuführen sind (zB Bildung einer Tantieme- oder Pensionsrückstellung, die erst nach dem stlichen Übertragungsstichtag ausgezahlt wird), erfolgte bis zum stlichen Übertragungsstichtag lediglich eine Einkommenskorrektur als vGA iSd § 8 Abs 3 S ...mehr