Fachbeiträge & Kommentare zu Körperschaftsteuer

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.3.3.1 Vorstellungen des BFH

Tz. 467 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Der BFH stellt sich die Festlegung des Tantiemesatzes wie folgt vor (s Urt des BFH v 05.10.1994, BStBl II 1995, 549): Zunächst ist die Höhe der Gesamtbezüge festzulegen, die die GmbH bei normaler Geschäftslage ihrem GF zu zahlen in der Lage und bereit ist (Kriterien insbes: Fremdvergleich, Gewinnsituation der GmbH). Im nächsten Schritt ist au...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.3.8 Partiarische Darlehen

Tz. 1071 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Bei partiarischen Darlehen lässt sich eine marktübliche Vergütung idR eher schwer bestimmen (Ausnahme bei internem Fremdvergleich, wenn ein partiarisches Darlehen zu vergleichbaren Bedingungen auch an fremde Dritte ausgegeben wurden). Hier sind uE eher die Regelungen über die Angemessenheit von Gewinnanteilen stiller Gesellschafter (s Tz 1...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.2.6.7 Begrenzung der Zuführung auf ersparte Arbeitgeberanteile zur gesetzlichen Rentenversicherung

Tz. 592 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Die hierzu ergangene Entscheidung(s Urt des BFH v 28.01.2004, BStBl II 2005, 841) betrifft den "Graubereich" der Finanzierung bzw der Angemessenheit und ist daher unter Tz 701 erörtert.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1 Rechtsentwicklung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: EL 93 – ET: 06/2018 § 8 Abs 9 KStG wurde durch das JStG 2009 in das KStG eingefügt. S 8 der Vorschrift wurde durch das JStG 2010 angefügt. Die Vorschrift ist ab dem VZ 2009 anzuwenden (s Tz 36ff). § 8 Abs 9 S 9 KStG wurde durch das "Gesetz gegen schädliche St-Praktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen" v 27.06.2017 (BGBl I 2017, 2074) in die Vorschrift ein...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.7.6 Umgekehrte Betriebsaufspaltung

Tz. 1370 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 Zahlt die Betriebs(personen)-Gesellschaft bei einer umgekehrten Betriebsaufspaltung an das Besitzunternehmen (Kap-Ges) eine zu niedrige Pachtvergütung, liegt hierin eine vGA; s Urt des BFH v 31.03.1971 (BStBl II 1971, 536). Bei der Bemessung der angemessenen Pacht müssen dabei auch immaterielle WG, insbes der Geschäftswert, berücksichtigt w...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3.3 Dritter (nahe stehende Person des Anteilseigners und Mitunternehmers) erbringt Leistung an Personengesellschaft

Tz. 1262 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Veräußert die dem AE und MU nahe stehende Pers ein WG oder erbringt sie eine sonstige Leistung an die Pers-Ges und erhält sie dafür ein unangemessen hohes Entgelt, handelt es sich iHd unangemessenen Teils der Zahlung sowohl für den auf die beteiligte Kö als auch für den auf den AE/MU entfallenden Anteil um mittelbare verdeckte (Geld-)Entna...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.1 Hintergrund der Geschäftschancenlehre

Tz. 900 Stand: EL 79 – ET: 12/2013 Mit seiner Rspr-Änderung im Jahr 1995 (grundlegend s Urt des BFH v 30.08.1995, DStR 1995, 1873) hat der BFH den Fokus weg von den Verstößen gegen ein Wettbewerbsverbot hin zur mehr wirtschaftlich geprägten Prüfung gelenkt, ob der Gesellschafter eine Geschäftschance der Kap-Ges nutzt und dafür kein Entgelt entrichtet, obwohl von einem fremden...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.2.4.1 Übersicht

Tz. 1250 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Ausgangsfall: Bestehen Leistungsbeziehungen zwischen der Pers-Ges und ihren MU, sind folgende Fallgestaltungen zu unterscheiden: Die Pers-Ges veräußert ein WG zu einem unangemessen niedrigen Kaufpreis an den MU, der zugleich AE der Kö oder eine dem AE nahe stehende Pers ist (s Tz 1251). Die Pers-Ges erbringt eine sonstige Leistung an den MU, ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.2.4.1 Allgemeines

Tz. 556 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Die Pensionszusage darf grds keinen Vorbehalt enthalten, nach dem die Pensionsanwartschaft oder die Pensionsleistung gemindert oder entzogen werden kann. Hintergrund dieser Regelung ist, dass mit einem Vorbehalt, wonach die Zusage jederzeit widerrufen werden kann, faktisch für den Berechtigten kein Rechtsanspruch besteht (Zusammenhang mit d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.4.3.3 Arbeitseinsatz

Tz. 1275 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Der Arbeitseinsatz muss bei der GmbH zumindest dann nicht als besonderer Gesellschaftsbeitrag gewertet werden, soweit die GF bereits anderweitig angemessen entlohnt werden. Da ein unangemessen hohes GF-Gehalt den Gewinn der GmbH mindert, verringert sich dadurch auch der Ertragswert und somit idR der Unternehmenswert der GmbH. Das wiederum ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.4.3.1 Allgemeines

Tz. 1270 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Entscheidende Bedeutung für die Prüfung einer vGA bei stillen Gesellschaftsverhältnissen mit einer Kap-Ges hat die Angemessenheit der Gewinnverteilung zwischen der Kap-Ges und dem stillen Gesellschafter. Sind die vereinbarten Gewinnanteile des stillen Gesellschafters überhöht und ist dieser zugleich AE oder nahe stehende Pers eines AE der ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1 Rechtsentwicklung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 § 8 Abs 7 KStG wurde durch das JStG 2009 in das KStG eingefügt. Die Vorschrift ist auch für VZ vor 2009 anzuwenden. Zur stlichen Behandlung dauerdefizitärer BgA und Eigengesellschaften vor Einführung des § 8 Abs 7 KStG s Tz 3ff.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Haritz/Wagner, St-Neutralität bei nichtverhältniswahrender Abspaltung, DStR 1997, 182; Walpert, Zur St-Neutralität der nichtverhältniswahrenden Abspaltung von einer Kap-Ges auf Kap-Ges, DStR 1998, 361; Füger/Rieger, Verdeckte Einlage und vGA bei Umwandlungen – ein Problemabriss anhand typischer Fallkonstellationen, in FS für Widmann, Bonn/Berlin 2000, 287; Mahlow/Franzen, Ertra...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.2.7 Keine Nachholung (§ 6a Abs 4 S 1 EStG)

Tz. 593 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Nach § 6a Abs 4 S 1 EStG darf eine Pensionsrückstellung in einem Wj höchstens um den Unterschied zwischen dem Tw der Pensionsverpflichtung am Schluss des Wj und am Schluss des vorangegangenen Wj erhöht werden. Mit diesem sog Nachholungsverbot wird verhindert, dass Aufwand aus in früheren Jahren unterlassenen Pensionsrückstellungen in spätere...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.3.2 Zurechnung der verdeckten Gewinnausschüttung "Pensionszusage" und Behandlung von Pensionszusagen an nahestehende Angehörige oder Lebensgefährten

3.4.3.2.1 Allgemeines Tz. 604 Stand: EL 90 – ET: 06/2017 Damit stellt sich ergänzend auch die Frage der Zurechnung der vGA. Diese kann ungeachtet der Vorfrage des § 8 Abs 3 KStG nur dem Gesellschafter zugerechnet werden; dazu auch s § 8 Abs 3 KStG Teil C Tz 514ff. Nach § 20 Abs 1 Nr 1 S 2 EStG gehört die vGA zu den sonstigen Bezügen aus den in § 20 Abs 1 Nr 1 S 1 EStG aufgezäh...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.3 Sparte im Sinne des § 8 Abs 9 S 1 Nr 3 KStG – übrige Tätigkeiten

Tz. 14 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Alle übrigen Tätigkeiten der Eigengesellschaft sind nach § 8 Abs 9 S 1 Nr 3 KStG einer einheitlichen Sparte zuzurechnen. Unter diese übrigen Tätigkeiten fallen die hoheitlichen Tätigkeiten, die kein Dauerverlustgeschäft iSd § 8 Abs 7 S 2 KStG darstellen, nicht nach § 8 Abs 7 S 2 KStG begünstigte dauerdefizitäre wirtsch Tätigkeiten und die mit G...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1.1 Allgemeine Kriterien der steuerlichen Anerkennung

Tz. 1040 Stand: EL 95 – ET: 02/2019 Darlehensverhältnisse zwischen einer Kap-Ges und ihren Gesellschaftern sind zivilrechtlich möglich und werden stlich nach den nachfolgend aufgelisteten allgemeinen Grundsätzen beurteilt. Darlehensgewährungen können sowohl von der Gesellschaft an den Gesellschafter als auch vom Gesellschafter an die Gesellschaft erfolgen.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.3.3 Notwendigkeit von klaren und von vornherein abgeschlossenen Vereinbarungen

Tz. 608 Stand: EL 90 – ET: 06/2017 Auch bei Pensionszusagen ist es erforderlich, dass eine zivilrechtlich wirksame, klar und von vornherein abgeschlossene Zusage vorliegt; grds dazu s § 8 Abs 3 KStG Teil C Tz 266ff. Der BFH (s Urt des BFH v 24.03.1998, BFH/NV 1998, 1375) hat zB entschieden, dass eine vGA vorliegt, wenn eine GmbH gleichzeitig zwei sich widersprechende Vereinba...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.8 Darlehensverhältnisse uä im Rahmen einer Betriebsaufspaltung

Tz. 1376 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 Oftmals werden iR einer Betriebsaufspaltung Darlehensvereinbarungen zwischen den Gesellschaftern und der Betriebs-GmbH getroffen. Für die Prüfung einer vGA in diesen Fällen gelten die allgemeinen Grundsätze; s Tz 1040ff. Es kommt dabei nicht darauf an, ob sich die Darlehensforderung im (Sonder-)BV des Besitzunternehmens oder im PV der Gesel...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5.3.4 Fehlende Regelung im Anstellungsvertrag

Tz. 795 Stand: EL 92 – ET: 03/2018 Enthält der Anstellungsvertrag keine Regelung zur Privatnutzung, besteht uE eine Vermutung, dass die Privatnutzung – wie bei GF üblich – zulässig ist und auch tats erfolgt. Ebenso s Beschl des BFH v 30.09.2015 (BFH/NV 2016, 423); s Urt des FG Berlin-BB v 03.09.2013 (EFG 2013, 1955); s Urt des FG Berlin-BB v 17.12.2013 (EFG 2014, 525) und s U...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.11.3 Verschmelzung nach einem Forderungsverzicht gegen Besserungsschein

Tz. 1179 Stand: EL 95 – ET: 02/2019 Nach dem Urt des BFH v 21.02.2018 (DStR 2018, 1284) kann eine vGA vorliegen, wenn eine vermögenslose und inaktive Kap-Ges, deren Gesellschafter ihr ggü auf Darlehensforderungen mit Besserungsschein verzichtet hatten, auf eine finanziell gut ausgestattete Schw-Kap-Ges mit der weiteren Folge des Eintritts des Besserungsfalls und dem "Wiederau...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.2.3 Keine Abhängigkeit von künftigen gewinnabhängigen Bezügen (§ 6a Abs 1 Nr 2 EStG)

Tz. 555 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Nach § 6a Abs 1 Nr 2 EStG darf eine Pensionsrückstellung in der St-Bil nur gebildet werden, soweit die Zusage keine Pensionsleistungen in Abhängigkeit von künftigen gewinnabhängigen Bezügen vorsieht. Gewinnabhängige Pensionszusagen, bei denen der Pensionsanspruch von der regelmäßig ungewissen künftigen Gewinnentwicklung abhängt, werden also...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.3 Im UmwG geregelte Umwandlungsarten

Tz. 8 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Das 2. bis 5. Buch des UmwG regelt die Umw-Arten Verschmelzung, Spaltung, Vermögensübertragung und Formwechsel. Daneben sind aber auch außerhalb des Regelungsbereichs des UmwG Unternehmensumstrukturierungen möglich. Wie Stengel (in H/M/B, UmwStG, 6. Aufl, Einf A Rn 8) ausführt, liegt dem UmwG der hr-liche Grundsatz des Typenzwangs zu Grunde; ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.3.2.2 Pensionszahlungen oder Pensionszusagen an nahe stehende Angehörige oder Lebensgefährten

Tz. 605 Stand: EL 90 – ET: 06/2017 Zur Beurteilung einer Witwenpension in Abhängigkeit vom Fortbestand der Ehe bzw den Folgen einer Scheidung s Urt des BFH v 16.02.1977 (BStBl II 1977, 444) sowie v 05.02.1985 (BStBl II 1985, 420). Maßgebend ist hiernach im Einzelfall der Inhalt der Pensionszusage. Sagt eine GmbH ihrem alleinigen Ges-GF eine Versorgung zu einem Zeitpunkt zu, i...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5 Veränderungen der Tätigkeiten innerhalb der Sparten – § 8 Abs 9 S 3 KStG

Tz. 19 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 § 8 Abs 9 S 3 KStG enthält die Aussage, dass die Anzahl der Sparten nicht "festgeschrieben" ist, zB nach der bei Beginn der Tätigkeit der Gesellschaft oder im Zeitpunkt des Inkrafttretens des § 8 Abs 9 KStG (s Tz 36ff) vorliegenden Anzahl, sondern sich den jeweiligen Tätigkeiten dynamisch anpasst. Es können also lfd neue Sparten hinzukommen ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5.4 Beispiel zu den Folgen von Veränderungen in den Tätigkeiten einer Kapitalgesellschaft

Tz. 27 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Sachverhalt: In einer Kap-Ges, die die Voraussetzungen des § 8 Abs 7 S 1 Nr 2 S 2 KStG erfüllt, werden folgende Tätigkeiten ausgeübt: Anm zum Sachverhalt: Strom- und Bäderbetrieb...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2 Grundproblematik im Zusammenhang mit verdeckten Gewinnausschüttungen

Tz. 1304 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 vGA sind bei einer Betriebsaufspaltung in vielfältiger Form denkbar. Dies ist vor allem darin begründet, dass es bei einer Betriebsaufspaltung oftmals ein umfangreiches Geflecht von Vertragsbeziehungen zwischen der Betriebs-Kap-Ges und ihrem/ihren Ges(n) gibt. Es handelt sich hierbei vor allem um: Miet- und Pachtverträge, Anstellungsverträge ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.5 Umwandlungen mit Auslandsbezug

Tz. 11 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Umw mit Ausl-Bezug sind Vorgänge, an denen (auch) ausl Rechtsträger beteiligt sind. Dabei kann es sich um grenzüberschreitende Vorgänge handeln, an denen ausschl ausl Rechtsträger mehrerer Staaten beteiligt sind. Denkbar sind ferner grenzüberschreitende Umw unter Beteiligung dt und ausl Rechtsträger. Schließlich ist aus dt Sicht auch die Umw...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1 Regelungszweck des UmwStG

Tz. 81 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Das UmwStG regelt Ausnahmen von der Entstrickungsbesteuerung. Die Regelungen des UmwStG schaffen für den umw-bedingten Vermögensübergang die Möglichkeit, die Besteuerung der stillen Reserven hinauszuschieben. Sie verhindern jedoch gleichzeitig eine endgültige Nichtbesteuerung, indem sie diesen Besteuerungsaufschub an entspr Voraussetzungen k...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.6.1 Verlustausgleich zwischen den Sparten – § 8 Abs 9 S 4 KStG

Tz. 28 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Nach § 8 Abs 9 S 4 KStG ist ein Ausgleich eines in einer Sparte erzielten negativen GdE mit dem positiven GdE einer anderen Sparte oder ein Abzug nach § 10d EStG in einer anderen Sparte nicht zulässig. Die spartenweise Ermittlung des GdE (s Tz 16ff) wird also in Bezug auf die Verlustverrechnung fortgesetzt. Tz. 28a Stand: EL 111 – ET: 09/2023...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.9.1 Allgemeines

Tz. 1158 Stand: EL 95 – ET: 02/2019 Ein Gesellschafter einer Kap-Ges kann sich an dieser auch (zusätzlich) als stiller Geselschafter beteiligen. Es liegen in diesem Fall sowohl hr-lich als auch stlich zwei Gesellschaftsverhältnisse vor. Denkbar ist sowohl eine typisch als auch eine atypisch stille Beteiligung. Handelt es sich um einen beherrschenden Gesellschafter, sind die a...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.3.10 Folgen aus der Abschreibung der Darlehensforderung

Tz. 1073 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Die Vornahme einer Tw-Abschr auf Ebene des Gläubigers (TG) hindert die Notwendigkeit der Verzinsung eines Darlehens nicht. Nach Auff des BFH (s Urt v 11.11.2015, BStBl II 2016, 491) sind Darlehens- und Zinsforderung nämlich getrennt zu beurteilen. Zinsansprüche laufen also trotz Abschr der Darlehensforderung weiter auf; die spätere Abschr ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.5.1 Verlusttragung abweichend von der Beteiligungsquote

Tz. 62c Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Bei einem "Sachverhalt im Verkehrsbereich" war es nach Verw-Auff zulässig, die Verluste einer Kap-Ges, in der sich zwei Landkreise zur gemeinsamen Erbringung von Leistungen im ÖPNV zusammengeschlossen haben, entspr des (unterschiedlichen) Umfangs der in den jeweiligen Kreisen erbrachten Verkehrsdienstleistungen (zB nach dem Verhältnis der i...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.7.4 Verdeckte Gewinnausschüttung wegen fehlender oder zu niedriger Verzinsung

Tz. 1101 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 In diesem Fall ist eine Einkommenshinzurechnung iHd unterlassenen oder zu niedrigen Verzinsung vorzunehmen (Differenz zwischen tats vereinbartem und angemessenem Zins). Beim Gesellschafter greift uU die sog Verbrauchstheorie ein (sog "Vorteilsverbrauch"). Hat er nämlich den Darlehensbetrag für Zwecke verwendet, die bei ihm zur Erzielung st...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.1 UmwStG von 1934 bis 1969

Tz. 83 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Das erste dt UmwStG war das von 1934 (RGBl I 1934, 572, 354); ihm folgten das UmwStR des DM-BilG 1950 (BGBl I 1950, 811) und das UmwStG 1957 (BStBl I 1957, 1713). Diese drei Ges regelten nur die Umw von Kap-Ges. Auf den heutigen Regelungsumfang wurde das UmwStG erst durch das UmwStG 1969 (BGBl I 1969, 1163) gebracht. Tz. 84 Stand: EL 116 – ET...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.1.2.2.3 Ausweis in der Handelsbilanz

Tz. 1057 Stand: EL 95 – ET: 02/2019 UU sind derartige Darlehensgewährungen, die einem Fremdvergleich nicht standhalten, auch hr-lich nicht als FK, sondern als Ergebnisverwendung anzusehen (ausführlich s Neumann, GmbHR 1996, 424, mwHinw). Damit darf auch in der H-Bil ein entspr Anspruch nicht aktiviert werden.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.4.3.1 Begriff und Hintergrund

Tz. 631 Stand: EL 78 – ET: 08/2013 Hintergrund des Merkmals ist die Überlegung, dass ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter eine Pensionszusage nur dann erteilen würde, wenn sich die Kap-Ges diese auch wirtsch leisten, sie also finanzieren kann. Ist eine Zusage nach den Verhältnissen im Zusagezeitpunkt ganz oder tw nicht finanzierbar, ist sie gesellschaftlich ver...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.7.3 Kapitalgesellschaft, auf die § 8 Abs 9 KStG anzuwenden ist, wird zur Organgesellschaft oder eine Organgesellschaft wird zur Spartengesellschaft

Tz. 30a Stand: EL 93 – ET: 06/2018 Wenn eine Kap-Ges, die bisher der Spartenrechnung nach § 8 Abs 9 KStG unterlag, wegen des Abschlusses eines EAV zur OG wird, ist die Spartenrechnung ab sofort auf Ebene des OT durchzuführen (s Tz 29a). Vororganschaftliche Verluste aus den früheren Sparten der OG können nach § 15 S 1 Nr 1 KStG nicht abgezogen werden; diese Verluste sind jedoc...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.2.3.3 Haftungsentschädigung (insbesondere bei GmbH & Co. KG)

Tz. 1238 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Der Kpl einer KG haftet den Gesellschaftsgläubigern gegenüber mit seinem gesamten Vermögen (s § 161 Abs 1 HGB). Auch die Kpl-GmbH haftet mit ihrem gesamten Vermögen. Dies beschr sich vielfach auf das Mindest-Stamm-Kap oder uU sogar auf einen niedrigeren Betrag (zB bei zwischenzeitlich eingetretenen Verlusten). Tz. 1239 Stand: EL 102 – ET: 0...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.11 Abgrenzung zwischen verdeckter Gewinnausschüttung und Gestaltungsmissbrauch nach § 42 AO bei Darlehensgestaltungen

Tz. 1176 Stand: EL 95 – ET: 02/2019 In Grenzfällen stellt sich auch die Frage nach einer Abgrenzung zwischen einer vGA und einem Gestaltungsmissbrauch nach § 42 AO. Generell dazu s § 8 Abs 3 Teil C Tz 631ff. Die Rspr hat sich bislang mit den nachfolgenden Modellen beschäftigt: 6.11.1 Das Übertragungs- und Rückzahlungsmodell insbesondere beim Erwerb wertloser Darlehensforderung...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.1.2.2.6 Sicherheiten in Konzernfällen

Tz. 1059a Stand: EL 95 – ET: 02/2019 Nach Auff des BFH kann bei Darlehensgewährungen durch einen Gesellschafter an "seine" Kap-Ges (vor allem im Konzern) auf die Gestellung von Sicherheiten verzichtet werden; s Urt des BFH v 21.12.1994 (DB 1995, 1312; dazu auch s Tz 1116). Diese Rspr ist uE aber nicht auf den umgekehrten Fall der Darlehensgewährung durch eine Kö an ihren AE ü...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.1 Ausblick

Tz. 955 Stand: EL 92 – ET: 03/2018 Die Fin-Verw hat bisher auf die oben erläuterte Rspr-Änderung, die bereits im Jahr 1995 begonnen hat (Relativierung des Wettbewerbsverbots und stärkere Fokussierung auf die Geschäftschancen) und zwischenzeitlich als ständige Rspr bezeichnet werden muss, noch nicht reagiert. In der Lit wird dies tw – uE etwas überzogen – als rechtsstaatlich p...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.4.2.5 Erfordernis einer versorgungsfreien Zeit nach Ablauf der Probezeit?

Tz. 627 Stand: EL 78 – ET: 08/2013 Auch zur Prüfung der Angemessenheit dem Grunde nach werden Pensionszusagen an Ges-GF vom BFH einem Fremdvergleich unterworfen. Hiernach wird vor allem aus der Sicht der Kap-Ges – in der Denkfigur eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters – geprüft, ob diese auch einem nicht am Unternehmen beteiligten GF eine gleichartige Pension...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.7.1 Keine Anwendung des § 8 Abs 9 KStG bei einer Organgesellschaft

Tz. 29a Stand: EL 93 – ET: 06/2018 Nach § 15 S 1 Nr 5 KStG ist § 8 Abs 9 KStG bei einer OG nicht anzuwenden. Sind in dem dem OT zugerechneten Einkommen Einkommen einer Kap-Ges (OG) enthalten, auf die § 8 Abs 7 S 1 Nr 2 KStG anzuwenden ist, ist § 8 Abs 9 KStG bei der Ermittlung des Einkommens des OT anzuwenden. Hierzu s § 15 KStG Tz 95bff. § 15 S 1 Nr 5 KStG stellt also darauf...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.4.3.3 Betroffener Personenkreis

Tz. 635 Stand: EL 78 – ET: 08/2013 Auch das Merkmal der Finanzierbarkeit ist eine Ausprägung des Fremdvergleichs und ist deshalb auch bei nicht beherrschenden Ges-GF zu prüfen. Es handelt sich nicht um ein Problem des Rückwirkungsverbots (das nur für beherrschende Ges-GF anwendbar wäre); ebenso B. Lang (in E & Y, KStG, § 8 Rn 1205.37). Auch der BFH nimmt in seinen og Urteilen ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.8 Anwendung des § 8 Abs 9 KStG bei Beteiligung einer Kapitalgesellschaft an einer Personengesellschaft

Tz. 30c Stand: EL 93 – ET: 06/2018 Zur Behandlung der Beteiligung einer Kap-Ges an einer Pers-Ges s § 8 Abs 7 KStG Tz 75. Hiernach ist die Tätigkeit der Pers-Ges in vd Teilbereiche zu segmentieren. Bei der beteiligten Kap-Ges sind nur diejenigen Tätigkeitsbereiche der Pers-Ges st-relevant, die von der Pers-Ges mit Gewinnerzielungsabsicht ausgeübt werden. Die anteiligen Eink d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5.8.3 Jubiläumsvergütungen

Tz. 826 Stand: EL 92 – ET: 03/2018 Soll ein beherrschender Ges-GF anlässlich eines eigenes Dienstjubiläums (zB 25-jährige GF-Tätigkeit für die GmbH) oder eines Geschäftsjubiläums des Unternehmens (zB 100-jähriges Bestehen des Betriebs) eine Zusatzvergütung erhalten, muss dies zuvor klar und eindeutig vereinbart werden. Dies gilt selbst dann, wenn auch andere Arbeitnehmer eine...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.11.2 Einkunftsverlagerung durch Einlage von zinslosen Darlehen

Tz. 1178 Stand: EL 95 – ET: 02/2019 Eine Verlagerung von Zinseinkünften durch die Gewährung eines zinslosen Gesellschafterdarlehens ist nach der Rspr selbst dann nicht rechtsmissbräuchlich, wenn dadurch der Verbrauch eines vom Verfall bedrohten Verlustabzugs erreicht werden soll (s Urt des BFH v 17.10.2001, BFH/NV 2002, 240).mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.1.4 Modalitäten der Zinszahlung

Tz. 1061 Stand: EL 95 – ET: 02/2019 Bei der Vereinbarung der Zinszahlungsmodalitäten besteht für die Vertragsparteien eine recht große Freiheit. Eine unbedingte Verpflichtung zur Festlegung einer monatlichen Zinszahlung besteht uE nicht. Anders als zB bei Gehaltszahlungen sind im Darlehensbereich auch unter fremden Dritten längere Zahlungsintervalle (vierteljährlich, halbjähr...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.4.2.2 Kapitalverzinsung im Besitzunternehmen

Tz. 1325 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Die Kap-Verzinsung stellt einen Ausgleich dafür dar, dass das Besitzunternehmen sein Kap nicht anderweitig zinsbringend anlegen kann. IdR hat die Fin-Verw hierfür als angemessene Sätze 5–8 % für Immobilien und 6–10 % für das übrige Vermögen akzeptiert (bei dem derzeit sehr niedrigen Marktzinsniveau dürften diese Sätze jedoch überhöht sein)....mehr