Fachbeiträge & Kommentare zu Kleinunternehmer

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Update: Neuregelungen für K... / 1. Allgemeine Voraussetzungen für die Steuerbefreiung

Neue Umsatzgrenzen: Gemäß § 19 Abs. 1 UStG sind die von inländischen Kleinunternehmern bewirkten Umsätze i.S.v. § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG steuerfrei, wenn der Gesamtumsatz nach § 19 Abs. 2 UStG im vorangegangenen Jahr 25.000 EUR nicht überschritten hat und im laufenden Kalenderjahr 100.000 EUR nicht überschreitet. Wird dieser untere inländische Grenzwert im laufenden Kalenderjah...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
BMF-Schreiben v. 15.10.2024... / b) Verpflichtung zur Ausstellung von E-Rechnungen

Geltungsbereich der Verpflichtung: Die Verpflichtung zur Ausstellung einer E-Rechnung gilt nur, wenn es sich beim Rechnungsaussteller und Rechnungsempfänger um einen im Inland oder in einem der in § 1 Abs. 3 UStG bezeichneten Gebiete ansässigen Unternehmer handelt, also um einen Unternehmer, der in einem dieser Gebiete seinen Sitz, seine Geschäftsleitung, eine Betriebsstätte...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
E-Rechnungen ab 2025: Umset... / 2.1 Verpflichtung zur E-Rechnungsstellung

Mit dem Wachstumschancengesetz vom 27.3.2024 wurde die verpflichtende E-Rechnung ab dem 1.1.2025 eingeführt. Nach der neuen Definition der E-Rechnung[1] liegt eine solche nur dann vor, wenn die Rechnung in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird und eine elektronische Verarbeitung ermöglicht. Die E-Rechnungspflicht gilt jedoch n...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.4 Persönlicher Geltungsbereich der Steuerbefreiung

Rz. 16 Die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 10 UStG gilt für alle Unternehmer, die entsprechende Umsätze ausführen (sie gilt im Übrigen auch für Land- und Forstwirte, die der Durchschnittsatzbesteuerung unterliegen – § 24 Abs. 1 S. 2 UStG). Umsätze nach § 4 Nr. 10 UStG gehören, wenn sie Hilfsumsätze sind, nicht zum Gesamtumsatz der Kleinunternehmer i. S. v. § 19 Abs. 3 UStG.mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
E-Rechnungen ab 2025: Umset... / 2.2 Umsetzungsfristen

Die Pflicht, E-Rechnungen im B2B-Geschäftsverkehr zu empfangen bzw. die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, damit die Rechnungen empfangen und verarbeitet werden können, gilt für alle Unternehmer seit dem 1.1.2025. Die Ausstellung einer E-Rechnung ist nicht mehr wie bisher an die Zustimmung des Empfängers gebunden. Bei Rechnungen an Endverbraucher (B2C) bleibt das Zustim...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kleinunternehmer mit grenzü... / 4.2 Fragestellung

Die beteiligten deutschen Unternehmer möchten wissen, welche umsatzsteuerrechtlichen Folgen sich im März 2025 ergeben. Da T ansonsten überwiegend Leistungen gegenüber nicht vorsteuerabzugsberechtigten Personen ausführt, möchte er solange wie möglich als Kleinunternehmer behandelt werden.mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kleinunternehmer mit grenzü... / Zusammenfassung

Grundsätzlich treffen einen Unternehmer alle sich aus dem Umsatzsteuergesetz ergebenden Rechte und Pflichten. Auch Kleinunternehmer sind Unternehmer, die bestimmte Pflichten zu beachten haben. Kleinunternehmer führen seit 2025 steuerfreie Leistungen aus, ein Vorsteuerabzug für Eingangsleistungen kann deshalb nicht vorgenommen werden. Allerdings muss – insbesondere bei grenzü...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kleinunternehmer mit grenzü... / 1 Problematik

Das Umsatzsteuergesetz sieht für Unternehmer umfangreiche Rechte und Pflichten vor. Dabei ist die Unternehmereigenschaft grundsätzlich nicht von der Höhe der Umsätze abhängig. Um Unternehmern, die nur Umsätze in geringem Umfang ausführen, eine Erleichterung zu gewähren, sind für sog. Kleinunternehmer Vereinfachungen im Umsatzsteuerrecht enthalten. Kleinunternehmer müssen reg...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kleinunternehmer mit grenzü... / 3.3 Lösung

S ist Unternehmer nach § 2 Abs. 1 UStG, da er Leistungen selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht ausführt. Er bezieht von einem anderen Unternehmer aus einem anderen Mitgliedstaat einen Gegenstand für Zwecke seines Unternehmens. Grundsätzlich unterliegen Einkäufe, die ein Unternehmer für sein Unternehmen von einem anderen Unternehmer bezieht, im Bestimmung...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kleinunternehmer mit grenzüberschreitenden Leistungen

Zusammenfassung Grundsätzlich treffen einen Unternehmer alle sich aus dem Umsatzsteuergesetz ergebenden Rechte und Pflichten. Auch Kleinunternehmer sind Unternehmer, die bestimmte Pflichten zu beachten haben. Kleinunternehmer führen seit 2025 steuerfreie Leistungen aus, ein Vorsteuerabzug für Eingangsleistungen kann deshalb nicht vorgenommen werden. Allerdings muss – insbeson...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kleinunternehmer mit grenzü... / 4.3 Lösung

Alle Beteiligten sind Unternehmer, die selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht tätig sind; dass es sich teilweise um ausländische Unternehmer handelt, ist dabei ohne Auswirkung. Alle Unternehmer handeln im Rahmen ihres Unternehmens. T erfüllt die Voraussetzungen als Kleinunternehmer[1], da er im vorangegangenen Kalenderjahr (2024) einen Gesamtumsatz von ni...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kleinunternehmer mit grenzü... / 2.1 Sachverhalt

Bauunternehmer B aus München beauftragt gerne Subunternehmer mit kleineren Bauarbeiten, die er selbst bei seinen Kunden nicht ausführen kann. Im März 2025 erteilt er u. a. die folgenden Aufträge: Den nebenberuflich selbstständig tätigen Maurermeister M aus Schwabing (Deutschland) beauftragt er, bei einem Kunden eine leichte Trennwand einzubauen. M besorgt sich das notwendige M...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kleinunternehmer mit grenzü... / 4 Fall: Komplizierter Erwerb

4.1 Sachverhalt Modedesigner M aus Berlin benötigt für eine Produktion im Frühjahr 2025 bestimmte, original belgische Klöppelspitzen. Da er keine Beziehungen nach Belgien hat, bestellte er im Dezember 2024 bei dem ihm bekannten, nebenberuflich selbstständig tätigen Theaterausstatter T aus München Klöppelspitzen zur Lieferung im März 2025. T hatte die Klöppelspitzen bei dem in...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kleinunternehmer mit grenzü... / 2 Fall: Bauarbeiten in Deutschland

2.1 Sachverhalt Bauunternehmer B aus München beauftragt gerne Subunternehmer mit kleineren Bauarbeiten, die er selbst bei seinen Kunden nicht ausführen kann. Im März 2025 erteilt er u. a. die folgenden Aufträge: Den nebenberuflich selbstständig tätigen Maurermeister M aus Schwabing (Deutschland) beauftragt er, bei einem Kunden eine leichte Trennwand einzubauen. M besorgt sich d...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kleinunternehmer mit grenzü... / 2.2 Fragestellung

B möchte wissen, welche umsatzsteuerrechtlichen Folgen sich für ihn ergeben.mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kleinunternehmer mit grenzü... / 3 Fall: Lieferung aus Österreich

3.1 Sachverhalt Spielzeugwarenhändler S aus Stuttgart hat einen guten Kunden, der regelmäßig bei ihm Miniaturfahrzeuge (Sammlerstücke) kauft. Da der Kunde eine besondere Günthermann-Feuerwehr sucht, recherchiert S und findet nach langem Suchen ein ansprechendes Stück bei einem kleinen Unternehmer in Österreich. Es gelingt S, die Miniatur für 1.500 EUR zu erwerben. Der österre...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kleinunternehmer mit grenzü... / 3.2 Fragestellung

S möchte wissen, welche Rechtsfolgen sich für ihn aus dem Einkauf ergeben.mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kleinunternehmer mit grenzü... / 2.3 Lösung

Alle Beteiligten sind Unternehmer [1], die selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht tätig sind; dass es sich teilweise um ausländische Unternehmer handelt, ist dabei ohne Auswirkung. Alle Unternehmer handeln im Rahmen ihres Unternehmens. Maurermeister M führt mit der Errichtung der Trennwand eine Werklieferung [2] aus, da er den Hauptstoff für die von ihm aus...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kleinunternehmer mit grenzü... / 3.1 Sachverhalt

Spielzeugwarenhändler S aus Stuttgart hat einen guten Kunden, der regelmäßig bei ihm Miniaturfahrzeuge (Sammlerstücke) kauft. Da der Kunde eine besondere Günthermann-Feuerwehr sucht, recherchiert S und findet nach langem Suchen ein ansprechendes Stück bei einem kleinen Unternehmer in Österreich. Es gelingt S, die Miniatur für 1.500 EUR zu erwerben. Der österreichische Händle...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kleinunternehmer mit grenzü... / 4.1 Sachverhalt

Modedesigner M aus Berlin benötigt für eine Produktion im Frühjahr 2025 bestimmte, original belgische Klöppelspitzen. Da er keine Beziehungen nach Belgien hat, bestellte er im Dezember 2024 bei dem ihm bekannten, nebenberuflich selbstständig tätigen Theaterausstatter T aus München Klöppelspitzen zur Lieferung im März 2025. T hatte die Klöppelspitzen bei dem in Belgien ansäss...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Ort der sonstigen Leistung / 3.11 Elektronische Dienstleistungen, Telekommunikationsdienstleistungen und Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen an Nichtunternehmer

Der Ort von elektronischen Dienstleistungen, Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen und Telekommunikationsdienstleistungen, die gegenüber einem Nichtunternehmer ausgeführt werden, ist mit Ausnahme einer Bagatellregelung dort, wo der Leistungsempfänger ansässig ist (Bestimmungslandprinzip).[1] Praxis-Tipp Unterschiede bei der Steuerschuldnerschaft beachten! Da bei diesen Leistun...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Photovoltaik: Steuerpflicht... / 9.1 Kleinunternehmer

Mit einer typischen Photovoltaikanlage werden nur relativ geringe Stromerlöse erwirtschaftet. Der Betreiber der Anlage ist damit regelmäßig ein sog. Kleinunternehmer. [1] Dazu ist Voraussetzung, dass die gesamten Umsätze im vorherigen Jahr nicht mehr als 25.000 EUR betragen (bis VZ 2024 waren dies 22.000 EUR, bis VZ 2019 nur 17.500 EUR) und diese im laufenden Kalenderjahr 100...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Photovoltaik: Steuerpflicht... / 9.4.2 Rechtliche und praktische Folgen des Steuersatzes mit 0 %

Aus dieser Änderung ab 2023 resultiert zunächst dem Grunde nach eine Verbilligung einer Photovoltaikanlage, da der Nettopreis den Gesamtpreis der Anlage darstellen wird. Beim leistenden Unternehmer (Installationsbetrieb) bleibt der Vorsteuerabzug für die Eingangsleistungen erhalten, auch wenn der Ausgangsumsatz nur einem Steuersatz mit 0 % unterliegt. Ebenso bleiben vorausgeh...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer 2025: Wichtige... / 1.3.3 Umfassende Reform der Kleinunternehmerbesteuerung zum 1.1.2025

Hinweis Hier nur die wichtigsten Punkte zur Kleinunternehmerbesteuerung Die Reform der Kleinunternehmerbesteuerung zum 1.1.2025 ist ein vielschichtiges Thema, das die Möglichkeiten dieser Darstellung sprengen würde. Es werden an dieser Stelle deshalb nur die wichtigsten Punkte dargestellt. Bis zum 31.12.2024 ist die Kleinunternehmerbesteuerung ausschließlich national aufgestel...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer 2025: Wichtige... / 1.1.2 Die neue E-Rechnung ab 2025

Das bei Weitem wichtigste Thema bei den umsatzsteuerrechtlichen Änderungen durch das Wachstumschancengesetz ist die verpflichtende Einführung der neuen E-Rechnung ab dem 1.1.2025. Hinweis Hier nur die wichtigsten Punkte zur E-Rechnung Die neuen Regelungen zur E-Rechnung ab 2025 sind ein sehr umfassendes Thema, das die Möglichkeiten dieser Darstellung sprengen würde. Es werden ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Jahressteuergesetz (JStG) 2024 / 6.13 Reform der Kleinunternehmerregelung (§§ 19 und 19a UStG) - geändert gegenüber Regierungsentwurf

Die Neuregelung dient der Umsetzung der sog. Kleinunternehmer-Richtlinie (RL (EU) 2020/285). Bisher konnten nur im Inland ansässige Unternehmer die Kleinunternehmerregelung des § 19 UStG im Inland in Anspruch nehmen. Die Neuregelung ermöglicht es auch im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässigen Unternehmern, die Kleinunternehmerregelung in Deutschland anzuwenden. Damit im Inlan...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer 2025: Wichtige... / 2 Steuererklärung 2024

Der Unternehmer hat – unabhängig von der Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldungen –eine Jahressteuererklärung über die amtlich bestimmte Schnittstelle[1] zu übermitteln. Erstmals sind aber für 2024 Kleinunternehmer von der Verpflichtung, eine Jahressteuererklärung abgeben zu müssen, grundsätzlich befreit. Die Abgabefrist für die Steuererklärung endet gem. § 149 Abs. 2 AO regel...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Elektronische Dienstleister / 2.1 Leistungen an im Inland ansässige Auftraggeber

Werden elektronische Dienstleistungen an im Inland ansässige Auftraggeber erbracht, unterliegt die Leistung – unabhängig vom steuerlichen Status des Kunden – der Steuerpflicht im Inland. Anzuwenden ist der jeweils gültige Regelsteuersatz (derzeit 19 %). Wichtig Hinweis auf Umsatzsteuer Angebote im Internet zur Ausführung elektronischer Dienstleistungen, die sich an einen offen...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kassenführung: Besonderheit... / 2.6 Das Kassenbuch

Jeder Unternehmer, der eine Geschäftskasse unterhält, muss ein Kassenbuch führen. Das Kassenbuch ist das Bindeglied zwischen Kasse und Finanzbuchhaltung. Das Kassenbuch der offenen Ladenkasse ist der Kassenbericht. Unternehmer, die ihren Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG mittels Einnahmen-Überschussrechnung ermitteln, brauchen kein formelles Kassenbuch. Sie müssen ihre baren Gesch...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Existenzgründungsberatung d... / 3.4.4 Fragebogen des Finanzamts

Der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung muss von Freiberuflern zwecks Mitteilung der Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit ans Finanzamt ohne Aufforderung abgegeben werden. Gewerbetreibende erhalten i. d. R. vom Finanzamt die entsprechende Aufforderung. Über die Gewerbeanzeige/-anmeldung unterrichtet das Gewerbeamt das zuständige Finanzamt, das dann den Gewerbetreibenden ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.36.6 Änderungen der Zusammenarbeitsverordnung (EU) 904/2010

Rz. 750 Ergänzend zu der Reform der Kleinunternehmerregelung wurde auch die Verordnung (EU) 904/2010 angepasst. Die Änderungen, die in den Mitgliedstaaten ab 1.1.2025 unmittelbar gelten, betreffen den Informationsaustausch der EU-Mitgliedstaaten mit Blick auf die dann grenzüberschreitend geltende Kleinunternehmerregelung. So muss nach Art. 17 Abs. 1 Buchst. g DVO 904/2010 jed...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.19.1 Kleinunternehmen (Rechtslage bis 31.12.2024)

Rz. 340 Art. 281 bis 294 MwStSystRL sehen für Kleinunternehmer – je nach der Ausgangslage in den einzelnen Mitgliedstaaten – verschiedene Sonderregelungen in Form eines vereinfachten Besteuerungsverfahrens (Pauschalregelung), einer Steuerbefreiung einer degressiven Steuerermäßigung (Steuerabzugsbetrag) vor. Es ist den Mitgliedstaaten überlassen, ob und inwieweit sie die Sonderre...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.36.5 Sonstige Änderungen der MwStSystRL

Rz. 749 In den Art. 292a – 292d MwStSystRL sind Vereinfachungen hinsichtlich der Erklärungspflichten von Kleinunternehmern geregelt. Eine Reihe von Vorschriften, die vorher einen Verweis auf die Kleinunternehmerregelung a. F. enthielten, wurden entsprechend redaktionell angepasst (z. B. Nichtanwendung der Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen für Kleinuntern...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.25 Regelungen für den innergemeinschaftlichen Handelsverkehr

Rz. 395 Die MwStSystRL enthält (anders noch Art. 28a ff. 6. EG-Richtlinie) die Bestimmungen für den innergemeinschaftlichen Handelsverkehr, verteilt über die gesamte Richtlinie. Ergänzend dazu bestimmen Art. 402 bis 404 MwStSystRL den Übergangscharakter dieser Bestimmungen. Rz. 396 Art. 20ff. MwStSystRL regeln den Tatbestand des innergemeinschaftlichen Erwerbs von Gegenstände...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Die 2. EWG-Richtlinie

Rz. 44 Mit der Zweiten Richtlinie des Rates v. 11.4.1967 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die USt-Struktur und Anwendungsmodalitäten des gemeinsamen Mehrwertsteuersystems[1] wurden die Grundprinzipien eines Mehrwertsteuersystems mit Vorsteuerabzug konkretisiert und bereits die Struktur und die wichtigsten Anwendungsmodalitäten festgelegt. Di...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.7.4 Umsatzsteuerliche Behandlung der Plattformwirtschaft ab 1.1.2028

Rz. 1191 Der Aufstieg des Geschäftsmodells der Plattformökonomie hat nach den Darstellungen der EU-Kommission neue Probleme für das Mehrwertsteuersystem ausgelöst. Eines dieser Probleme sei die Mehrwertsteuerungleichheit. Nach den Grundsätzen des MwSt-Systems ist ein Steuerpflichtiger (Unternehmer) jede (natürliche oder juristische) Person, die selbstständig eine wirtschaftl...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.11 Richtlinie 2008/9/EG – Neuregelung der Vorsteuervergütungsverfahren für EU-Unternehmer

Rz. 584 Mit der Richtlinie 2008/9/EG [1] wurde das vorher in der sog. 8. EG-Richtlinie[2] geregelte Verfahren der Erstattung von MwSt (Vorsteuer-Vergütung) an EU-Unternehmer mWv 1.1.2010 (zu diesem Zeitpunkt waren die Richtlinienvorschriften in nationales Recht umzusetzen) auf eine neue Grundlage gestellt. Die 8. EG-Richtlinie wurde aufgehoben. Die Richtlinie 2008/9/EG gilt f...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.36.1 Kernelemente der Kleinunternehmerregelung

Rz. 737 Kernelemente sind die unionsweite Festlegung eines Umsatzhöchstbetrages von 85.000 EUR, bis zu dem die Mitgliedstaaten kleine Unternehmen von der MwSt befreien können, sowie die Ausdehnung der nationalen Kleinunternehmerregelungen auf Unternehmer aus anderen EU-Mitgliedstaaten. Damit bleibt es eine nationale Entscheidung, ob und in welcher Höhe (bis zum Maximalbetrag...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.19.5 Sonderregelung für Gebrauchtgegenstände, Kunstgegenstände, Sammlungsstücke oder Antiquitäten

Rz. 361 Die Sonderregelung der Margenbesteuerung nach Art. 311ff. MwStSystRL versucht, in Fällen, in denen Gebrauchtgegenstände wieder in den Wirtschaftskreislauf eingebracht werden, eine steuerliche Überbelastung der Lieferungen zu vermeiden. Diese ergibt sich bei Anwendung der Normalregelung dadurch, dass ein gewerblicher Gebrauchtwarenhändler beim Erwerb von Privatpersone...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 23 Steuerrecht / III. Umsatzsteuer

Rz. 84 Im Rahmen der Umsatzsteuer kommt es nicht zu einer Fortführung des umsatzsteuerlichen Unternehmens durch die Erbengemeinschaft.[105] Unternehmer gem. § 2 UStG ist, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbstständig ausübt. Die Erbengemeinschaft tut dies erst dann, wenn sie tatsächlich das Unternehmen des Erblassers fortführt.[106] Führt nur ein Erbe das Unte...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Gesangvereine

Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Ein Gesangverein kann wegen Förderung von Kunst und Kultur als steuerbegünstige (gemeinnützige) Einrichtung nach § 52 Abs. 2 Nr. 5 AO (Anhang 1b) anerkannt werden, wenn sowohl seine Satzung als auch seine tatsächliche Geschäftsführung den gemeinnützigkeitsrechtlichen Anforderungen entspricht. Steht bei einem Gesangverein jedoch die Förderung der Ges...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Rund um die Einkommensteuer... / 2 Einkommensteuerliche Rechtsänderungen und Vordruckänderungen 2024

Die wichtigsten gesetzlichen Änderungen Die Änderungen ergeben sich im Wesentlichen aus dem Wachstumschancengesetz, das im Februar 2024 verabschiedet wurde. Im Folgenden die wesentlichen Änderungen: Gas-/Wärmepreisbremse (§ 123 EStG) Die Steuerpflicht der einmaligen Entlastung bei leitungsgebundenen Erdgaslieferungen an Letztverbraucher nach § 2 Abs. 1 Satz 1 des Erdgas-Wärme-S...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage EÜR (Einnahmen-Übers... / 4.1 Allgemeines

Die Beträge sind grds. mit dem Nettobetrag auszuweisen. Die abziehbaren Vorsteuerbeträge sind in Zeile 57 auszuweisen. Kleinunternehmer und Steuerpflichtige, die den Vorsteuerabzug nach den §§ 23, 23a und 24 Abs. 1 UStG pauschal vornehmen, geben den Bruttobetrag an. In den folgenden Zeilen 24–74 sind alle Betriebsausgaben aufzuschlüsseln. Diese sind grds. im Wirtschaftsjahr d...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage EÜR (Einnahmen-Übers... / 3.2 [Umsatzsteuer → Zeilen 17–18]

Die vereinnahmten Umsatzsteuerbeträge auf die Betriebseinnahmen der Zeilen 15 und 19 gehören zum Zeitpunkt ihrer Vereinnahmung, die Umsatzsteuer auf unentgeltliche Wertabgaben der Zeilen 20 und 21 dagegen zum Zeitpunkt ihrer Entstehung zu den Betriebseinnahmen und sind in Zeile 17 einzutragen. Hat das Finanzamt Ihnen Umsatzsteuer erstattet, gehört dieser Betrag in Zeile 18. D...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer in Luxemburg / 2.5 Erwerbsschwelle (bei innergemeinschaftlichen Erwerben durch Pauschallandwirte, Kleinunternehmer, steuerbefreite Unternehmer oder nicht unternehmerisch tätige juristische Personen)

mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer in Litauen / 2.5 Erwerbsschwelle (bei innergemeinschaftlichen Erwerben durch Pauschallandwirte, Kleinunternehmer, steuerbefreite Unternehmer oder nicht unternehmerisch tätige juristische Personen)

mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer in Estland / 2.5 Erwerbsschwelle (bei innergemeinschaftlichen Erwerben durch Pauschallandwirte, Kleinunternehmer, steuerbefreite Unternehmer oder nicht unternehmerisch tätige juristische Personen)

mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer in Finnland / 2.5 Erwerbsschwelle (bei innergemeinschaftlichen Erwerben durch Pauschallandwirte, Kleinunternehmer, steuerbefreite Unternehmer oder nicht unternehmerisch tätige juristische Personen)

10.000 EUR (bis 31.12.2024); ab 1.1.2025: 30.000 EUR.mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer in Frankreich / 2.5 Erwerbsschwelle (bei innergemeinschaftlichen Erwerben durch Pauschallandwirte, Kleinunternehmer, steuerbefreite Unternehmer oder nicht unternehmerisch tätige juristische Personen)

mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer in Frankreich / 10.1 Kleinunternehmer

Unternehmen sind von der Steuerzahlung befreit, wenn sie im Laufe des vorherigen Kalenderjahres einen Umsatz von höchstens 82.000 EUR aus Lieferungen, Abgabe von Gegenständen zum Verzehr an Ort und Stelle und aus Beherbergungsleistungen; 33.200 EUR bei anderen Umsätzen 42.900 EUR für Leistungen von Rechtsanwälten, Umsätze mit geistigem Eigentum und bestimmte Leistungen von Küns...mehr