Fachbeiträge & Kommentare zu Kleinunternehmer

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.2 Unternehmer aus dem Gemeinschaftsgebiet

Rz. 12 Stand: 06/02 – 07/2025 Der neu gefasste Art. 284 Abs. 2 MwStSystRL stellt sicher, dass die Steuerbefreiung für Kleinunternehmer nicht nur auf inländische Kleinunternehmer beschränkt bleibt, sondern auch für Unternehmer aus anderen EU-Mitgliedstaaten zugänglich ist, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind (Abschn. 19.4 UStAE). Rz. 13 Stand: 06/02 – 07/2025 Im übrigen Geme...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.1 Überblick über die Vorschrift

Rz. 1 Stand: 06/02 – 07/2025 Die Rechtsnorm regelt die Teilnahmevoraussetzungen und Pflichten für inländische Unternehmer, die die Kleinunternehmerregelung eines anderen EU-Mitgliedstaats in Anspruch nehmen möchten. Dies erfordert die Registrierung beim BZSt und ein besonderes Meldeverfahren. Das besondere Meldeverfahren dient der Prüfung und Überwachung der Voraussetzungen f...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.4 Folgen der Anwendbarkeit der Kleinunternehmerregelung

Rz. 33 Stand: 06/02 – 07/2025 Erfüllt ein Unternehmer die Grenzen der Kleinunternehmerbesteuerung, gilt er kraft Gesetzes als Kleinunternehmer. Unternehmer müssen die Anwendung der Kleinunternehmerregelung also nicht beantragen. Ihre Umsätze sind steuerfrei. Im Gegenzug darf ein Kleinunternehmer weder die Vorsteuer, die auf seinen Eingangsleistungen lastet, abziehen noch ausg...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.1 Inländische Unternehmer

Rz. 8 Stand: 06/02 – 07/2025 Um kleine Unternehmer von der Regelbesteuerung und sämtlichen damit verbundenen Konsequenzen zu entlasten, gibt Art. 284 der MwStSystRL den Mitgliedstaaten die Möglichkeit, Vereinfachungen für Kleinunternehmer einzuführen. Um in Deutschland als Kleinunternehmer zu gelten, müssen bestimmte Umsatzgrenzen unterschritten werden, die in § 19 Abs. 1 S. 1...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2 Zielgruppe

Rz. 23 Stand: 06/02 – 07/2025 Das Verfahren richtet sich an in Deutschland ansässige Unternehmer, die in anderen EU-Mitgliedstaaten steuerbare Lieferungen oder Dienstleistungen erbringen und dafür dort die Kleinunternehmerregelung anwenden wollen. Voraussetzung ist, dass ihr Gesamtjahresumsatz in der gesamten EU sowohl im Vorjahr als auch im laufenden Jahr 100.000 EUR nicht ü...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.12 Besondere Aufzeichnungspflichten

Rz. 63 Stand: 06/02 – 07/2025 Gem. § 65 UStDV gelten für Kleinunternehmer Besonderheiten und Erleichterungen bei den Aufzeichnungspflichten. Anstelle der normalerweise gem. § 22 Abs. 2 bis 4 UStG aufzuzeichnenden Angaben müssen Kleinunternehmer v. a. die Werte der erhaltenen Gegenleistungen für die von ihnen ausgeführten Lieferungen und sonstigen Leistungen sowie die unentgel...mehr

Lexikonbeitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer – national und international, Abkürzungsverzeichnis

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1 Das besondere Meldeverfahren

Rz. 10 Stand: 06/02 – 07/2025 Bis zum 31.12.2024 konnten deutsche Unternehmer nur die nationale Regelung für Kleinunternehmer gem. § 19 UStG in Deutschland in Anspruch nehmen. Die ab dem 01.01.2025 geltende neue EU-Kleinunternehmerregelung eröffnet die Möglichkeit zur grenzüberschreitenden Inanspruchnahme der Steuerbefreiung für Kleinunternehmer. Die Teilnahme am besonderen M...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.4 Innergemeinschaftliche Erwerbe

Rz. 35 Stand: 06/02 – 07/2025 Kleinunternehmer sind sog. Schwellenerwerber (vgl. § 1a Innergemeinschaftlicher Erwerb, Rn. 35). Sie unterliegen der Erwerbsbesteuerung nur, wenn sie die Erwerbsschwelle (12.500 EUR) überschreiten oder darauf verzichtet haben (§§ 1a Abs. 1, 3 und 4 UStG). Die Pflicht zur Versteuerung eines i. g. Erwerbs tritt auch – uneingeschränkt – beim Erwerb ...mehr

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Vorwort – Update 2 zur 6. Auflage

Dieses Update enthält folgende Neukommentierungen: § 4 Nr. 4a UStG: Steuerbefreiung von Umsätzen im Umsatzsteuerlager Anpassung an das Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024, BGBl I 2024, 387). Die Umsatzsteuerlagerregelung wurde zum 1.1.2026 aufgehoben. § 4 Nr. 18 UStG: Steuerbefreiung von Leistungen der Wohlfahrtspflege Auswertung von neuen Denkansätzen in der Fachliteratur und kl...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.3.4 Gemeinschaftsrechtliche Grundlagen und Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 7 Stand: 06/02 – 07/2025 Die ursprüngliche gemeinschaftsrechtliche Grundlage waren die Art. 24 Abs. 1, Art. 28c Teil A Buchst. a und b und Art. 28 Abs. 1 der 6. EG-RL (bis einschließlich 2006). Unionsrechtliche Grundlagen ab 2007 sind in Art. 282 ff. der MwStSystRL zu finden. Durch die Richtlinie (EU) 2020/285 des Rates vom 18.02.2020 (RL 2020/285) wurden die Art. 282 ff. ...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.7.2 Regelbesteuerung oder Pauschalierung zu Kleinunternehmerregelung

Rz. 48 Stand: 06/02 – 07/2025 Unterschreitet ein Unternehmer die Umsatzgrenzen des § 19 Abs. 1 S. 1 UStG oder entscheidet er sich nach Ablauf der Fünfjahresfrist zu einer Rückoption zur Kleinunternehmerbesteuerung (vgl. Rz. 40), muss er ebenfalls darauf bedacht sein, seine Umsätze der richtigen Besteuerungsform zuzuordnen, damit er nicht zu viel oder zu wenig USt berechnet un...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.3.1 Sachlicher Geltungsbereich

Rz. 6 Stand: 06/02 – 07/2025 Das besondere Meldeverfahren gem. § 19a UStG gilt für alle Unternehmer, die die Steuerbefreiung für Kleinunternehmer in anderen EU-Mitgliedstaaten anwenden.mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.3.2 Persönlicher Geltungsbereich

Rz. 7 Stand: 06/02 – 07/2025 Die Vorschrift regelt das Meldeverfahren für im Inland ansässige Unternehmer, die die Steuerbefreiung für Kleinunternehmer in anderen EU-Mitgliedstaaten anwenden wollen. Unternehmer aus anderen EU-Staaten, die die Kleinunternehmerregelung in Deutschland anwenden wollen, müssen das Meldeverfahren nach den Vorschriften ihres Sitzlandes durchführen. Im...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.2 Registrierung

Rz. 14 Stand: 06/02 – 07/2025 Der Registrierungsantrag für das besondere Meldeverfahren kann ausschließlich auf elektronischem Wege (über das Online-Portal des BZSt) übermittelt werden. Sind die allgemeinen Antragsvoraussetzungen erfüllt, leitet das BZSt die Anfrage an die entsprechenden Mitgliedstaaten weiter. Die finale Genehmigung der Anwendung der Steuerbefreiung in dem a...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.4 Änderungsanzeigen

Rz. 20 Stand: 06/02 – 07/2025 Registrierte Unternehmer oder ihre Vertreter müssen Änderungen ihrer Registrierungsdaten dem BZSt zeitnah und ausschließlich elektronisch mitteilen. Dafür steht im BZSt-Onlineportal unter "Formulare" ein Änderungsformular zur Verfügung. Alle Angaben müssen stets aktuell sein. Insbesondere Änderungen an den allgemeinen Unternehmensangaben sowie rü...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.4.2 Freiwilliger Verzicht

Rz. 35 Stand: 06/02 – 07/2025 Der Unternehmer kann freiwillig auf die Steuerbefreiung für Kleinunternehmer in einem oder mehreren EU-Mitgliedstaaten verzichten. Die Option kann ausschließlich auf elektronischem Wege über das im BZSt-Onlineportal bereitgestellte Formular erklärt werden und gilt nur für die Zukunft. Der Verzicht wird grundsätzlich zu Beginn des nächsten Kalender...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.1.1 Allgemeines

Rz. 15 Stand: 06/02 – 07/2025 Der erste Abnehmer in dem Dreiecksgeschäft ist als mittlerer Unternehmer in der Reihe zugleich Abnehmer und Lieferer. Rz. 16 Stand: 06/02 – 07/2025 Letzte Abnehmer können auch Unternehmer sein, die nur steuerfreie – nicht zum Vorsteuerabzug berechtigte – Umsätze ausführen, sowie Kleinunternehmer und pauschalierende Land- und Forstwirte. Voraussetzu...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.1 Jahresumsatz im Gemeinschaftsgebiet

Rz. 13 Stand: 06/02 – 07/2025 Das besondere Meldeverfahren – und damit die Steuerbefreiung für Kleinunternehmer in anderen EU-Mitgliedstaaten – können nur Unternehmer in Anspruch nehmen, deren nach Art. 288 MWStSystRL ermittelte Jahresumsatz im Gemeinschaftsgebiet im vorangegangenen Kalenderjahr 100.000 EUR nicht überschritten hat und im laufenden Kalenderjahr nicht überschre...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.5 Ausschlusstatbestände

Rz. 22 Stand: 06/02 – 07/2025 Ein Unternehmer kann nicht am besonderen Meldeverfahren teilnehmen, wenn er bereits in einem anderen EU-Mitgliedstaat zur Steuerbefreiung für Kleinunternehmer registriert ist. Eine erteilte USt-IdNr., eine umsatzsteuerliche Erfassung zur Regelbesteuerung oder die Teilnahme am Besteuerungsverfahren nach § 18j UStG sind dabei unerheblich. Allerding...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.1 Überblick über die Vorschrift

Rz. 1 Stand: 06/02 – 07/2025 Die Rechtsnorm regelt eine Steuerbefreiung für Umsätze kleiner Unternehmer, die gewisse Umsatzgrenzen nicht überschreiten. Im Gegenzug erhalten diese Unternehmer keinen Vorsteuerabzug. Die Steuerbefreiung für Kleinunternehmer gilt für inländische (§ 19 Abs. 1 – Abs. 3 UStG) und für ausländische Unternehmer (§ 19 Abs. 4 und Abs. 5 UStG) mit Sitz in...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.3.2 Persönlicher Geltungsbereich

Rz. 5 Stand: 06/02 – 07/2025 Die Kleinunternehmerregelung gilt sowohl für inländische Unternehmer als auch für Unternehmer aus dem übrigen Gemeinschaftsgebiet, wenn sie die Voraussetzungen des § 19 UStG erfüllen. Die Steuerbefreiung gilt für alle kleinen Unternehmen, unabhängig von deren Rechtsform. Kleinunternehmer können somit natürliche oder juristische Personen sein.mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.6.1 Für inländische Unternehmer gem. § 19 Abs. 3 UStG

Rz. 37 Stand: 06/02 – 07/2025 Ein Unternehmer mit Umsätzen unterhalb der Kleinunternehmergrenzen hat ein Wahlrecht. Er muss die kraft Gesetzes geltende Steuerbefreiung für Kleinunternehmer nicht unbedingt gegen sich gelten lassen. Soweit es für einen Unternehmer wirtschaftlich günstiger erscheint, z. B. um Vorsteuerabzug aus Investitionen geltend machen zu können, kann er gem....mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.3.1 Vierteljährliche Umsatzmeldung

Rz. 26 Stand: 06/02 – 07/2025 Unternehmer, die am besonderen Meldeverfahren teilnehmen, müssen vierteljährlich eine Umsatzmeldung über das Online-Portal des BZSt einreichen. Die Meldung dient der Prüfung der Einhaltung der EU- und nationalen Umsatzgrenzen und muss die Umsätze nach den jeweiligen Mitgliedstaaten aufgeschlüsselt enthalten. Rz. 27 Stand: 06/02 – 07/2025 Die Meldun...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.7.1 Kleinunternehmerregelung zu Regelbesteuerung oder Pauschalierung

Rz. 43 Stand: 06/02 – 07/2025 Überschreitet ein Unternehmer die Umsatzgrenzen des § 19 Abs. 1 S. 1 UStG oder verzichtet er auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung nach § 19 Abs. 3 UStG (vgl. Rz. 37 ff.), muss er darauf achten, seine Umsätze der richtigen Besteuerungsform zuzuordnen, damit um das Wechseldatum nicht zu viel oder zu wenig USt berechnet und abgeführt wird....mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.4 Ermittlung der Umsatzgrenze bei Pauschalierung gem. § 24 UStG

Rz. 25 Stand: 06/02 – 07/2025 Hat ein Land- und Forstwirt neben seinem pauschalierenden land- und forstwirtschaftlichen Betrieb noch andere Umsätze, beschränkt sich die Anwendung des § 19 UStG auf die Umsätze außerhalb der Pauschalierung des § 24 Abs. 1–3 UStG. Für die Umsätze des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs verbleibt es bei der Durchschnittssatzbesteuerung, wenn...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Fiktive Aufwendungen

Verwaltungsanweisungen: BMF vom 06.04.2023, BStBl I 2023, 669 (Ertragsteuerliche Behandlung der Kindertagespflege); BMF vom 06.04.2023, BStBl I 2023, 671 (BA-Pauschale bei der Ermittlung der Einkünfte aus hauptberuflicher selbstständiger schriftstellerischer oder journalistischer Tätigkeit, aus wissenschaftlicher, künstlerischer und schriftstellerischer Nebentätigkeit sowie au...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 3 Stand: 06/02 – 07/2025 Die Kleinunternehmerregelung war von Anfang an im UStG 1966 enthalten. Sinn und Zweck war und ist, kleine Unternehmen von den Formalien des Allphasen-Netto-Mehrwertsteuersystems und den damit verbundenen Melde- und Aufzeichnungspflichten zu entlasten. In den letzten Jahren erfuhr die Rechtsnorm folgende Änderungen: Mit Wirkung vom 01.01.2004 wurde §...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Steuerbefreiungen / 8 Kleinunternehmerumsätze

Ab 1.1.2025 wurde die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) systematisch von einer Nichterhebung der Steuer hin zu einer Steuerbefreiung (ohne Recht auf Vorsteuerabzug) verändert. So ist nach § 19 Abs. 1 UStG ein von einem im Inland ansässigen Unternehmer im Inland steuerbarer Umsatz steuerfrei, wenn der Gesamtumsatz[1] im vorangegangenen Kalenderjahr 25.000 EUR nicht übersch...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Differenzbesteuerung / 17 Auswirkungen der Differenzbesteuerung auf die Kleinunternehmereigenschaft und die Istversteuerung

Kleinunternehmer ist in Deutschland nur derjenige, dessen Umsatz im Vorjahr 25.000 EUR (bis 31.12.2024: 22.000 EUR) und im laufenden Jahr 100.000 EUR nicht übersteigt.[1] Bei der Differenzbesteuerung bestimmt sich der Gesamtumsatz nach dem vereinnahmten Entgelt und nicht nach dem Differenzbetrag.[2] Bei der Beurteilung, ob der Unternehmer die Istversteuerung beantragen kann, ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Ehescheidung: Scheidungsfol... / 3.3 Umfassende Prüfung

Bei der Prüfung der Angemessenheit einer individuellen Scheidungsfolgenvereinbarung muss zwingend eine Gesamtbetrachtung der bestehenden und geplanten Verhältnisse vorgenommen werden. Dazu gehören u. a. Alter der Ehepartner; bestehende andere Unterhaltsverpflichtungen beider Ehepartner; Einkommens- und Vermögensverhältnisse beider Ehepartner; Ausbildung und Chancen am Arbeitsmar...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Differenzbesteuerung / 2 Welche Gegenstände fallen unter die Differenzbesteuerung?

Unter die Differenzbesteuerung fallen alle beweglichen körperlichen Gegenstände, mit Ausnahme der Edelsteine und Edelmetalle. Als Edelsteine gelten rohe oder bearbeitete Diamanten sowie (andere) Edelsteine, z. B. Rubine, Saphire, Smaragde, und Schmucksteine der Positionen 71 02 und 71 03 des Zolltarifs. Synthetische und rekonstituierte Steine rechnen nicht dazu. Edelmetalle ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Reihengeschäfte - auf den T... / 3.3 Lösung

Sowohl M als auch H sind Unternehmer nach § 2 Abs. 1 UStG, da sie selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht Umsätze tätigen. Beide Unternehmer werden im Rahmen ihres Unternehmens und auch gegen Entgelt tätig. Im vorliegenden Fall handelt es sich nicht um ein Reihengeschäft nach § 3 Abs. 6a Satz 1 UStG, da die beteiligten Unternehmer nicht über denselben Gege...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Reihengeschäfte - auf den T... / 4.3.1 Unternehmer U1 hat den Gegenstand befördert

Wenn U1 den Gegenstand der Lieferung befördert oder versendet hat, ist (zwingend nach § 3 Abs. 6a Satz 2 UStG) die erste Lieferung die Beförderungslieferung, deren Ort sich nach § 3 Abs. 6 Satz 1 UStG bestimmt. Die Lieferung von U1 ist damit im Inland ausgeführt und nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG steuerbar. Eine Steuerbefreiung kommt in dem vorliegenden Fall nicht zur Anwendung....mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Was bedeutet eigentlich Net... / 2. Darstellung der Änderung anhand von Beispielen

Beispiel: Kleinunternehmer nach altem Recht Der Kleinunternehmer K (ausschließlich 19 %) hat in 2023 einen Umsatz von 23.000 EUR vereinnahmt. Zum 1.1.2024 stellt sich die Frage, ob K für 2024 noch Kleinunternehmer sein kann? Der Gesamtumsatz i.S.d. § 19 Abs. 3 Satz 1 UStG a.F. beträgt 19.328 EUR (23.000 EUR/1,19). Die hierauf entfallende Steuer i.H.v. 3.672 EUR wird nicht erh...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Was bedeutet eigentlich Net... / 1. Ausgangslage

Die Norm des § 19 Abs. 1 Satz 1 UStG n.F. lautet seit dem 1.1.2025: "Ein ... bewirkter Umsatz im Sinne des § 1 Absatz 1 Nummer 1 ist steuerfrei, wenn der Gesamtumsatz nach Absatz 2 im vorangegangenen Kalenderjahr 25.000 Euro nicht überschritten hat und im laufenden Kalenderjahr 100.000 Euro nicht überschreitet." Bis dahin war der Wortlaut in § 19 Abs. 1 Satz 1 und 2 UStG a.F. ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
E-Rechnungen im Umsatzsteue... / I. Sicherstellung Empfangsbereitschaft für E-Rechnungen

Neue Verpflichtungen für Rechnungsempfänger: Auch den Rechnungsempfänger treffen nach den Neuregelungen für E-Rechnungen neue Pflichten und Risiken. Seit 1.1.2025 müssen inländische Unternehmen technisch sicherstellen, E-Rechnungen nach den neuen Vorgaben empfangen und verarbeiten zu können.[37] Die Empfangspflicht für E-Rechnungen gilt auch für Kleinunternehmer und ist unab...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
E-Rechnungen im Umsatzsteue... / I. Pflicht zur Prüfung der empfängerbezogenen Voraussetzungen

Allgemein und seit langem gilt, dass Unternehmer verpflichtet sind, innerhalb von sechs Monaten nach Ausführung der Leistung eine Rechnung auszustellen, wenn die der Rechnung zugrunde liegende Leistung an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen erbracht wird und nicht steuerfrei ist (vgl. § 14 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 UStG [9]). Die Pflicht zur ordnungsgemäßen Abrechnung im...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Influencer: Einkünfteerziel... / 4.1 Umsatzsteuerpflicht und (EU-)Kleinunternehmerregelung

Umsatzsteuerlich wird die Tätigkeit als Influencer insbesondere relevant, sobald die Grenzen als Kleinunternehmer nach § 19 UStG (Umsätze zzgl. Umsatzsteuer im vorangegangenen Kalenderjahr kleiner als 25.000 EUR und im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich nicht größer als 100.000 EUR) überschritten sind oder auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung verzichtet wird. D...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Sonstige Leistungen – der E... / 1 Problematik

Führt ein Unternehmer im Rahmen seines Unternehmens eine Leistung aus, muss er prüfen, wo diese Leistung nach den umsatzsteuerrechtlichen Regelungen als ausgeführt gilt. Dabei kann nicht allgemein auf den Sitz des leistenden Unternehmers abgestellt werden, vielmehr muss immer nach den für den jeweiligen Sachverhalt einschlägigen Regelungen geprüft werden, ob der Ort der Leis...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Forderungen: Abtretung und ... / 2.3 Haftung nach § 13c UStG

Letztlich ist in Fällen der Forderungsabtretung stets eine mögliche Haftung nach § 13c UStG zu berücksichtigen. Danach besteht eine verschuldensunabhängige Haftung des Abtretungsempfängers für die in der abgetretenen Forderung enthaltene Umsatzsteuer, wenn dieser die Forderung vereinnahmt und der Abtretende die Umsatzsteuerschuld bei Fälligkeit nicht entrichtet hat. Hintergr...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Sonstige Leistungen – der E... / 5.3 Lösung

N ist Unternehmerin nach § 2 Abs. 1 UStG, da sie selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht tätig ist. Bis 2025 ist N nicht Kleinunternehmerin nach § 19 Abs. 1 UStG, da nach den Sachverhaltsangaben ihr Gesamtumsatz[1] im Vorjahr (2024) mehr als 25.000 EUR betragen hat. Wo ihre Leistungen nach umsatzsteuerrechtlichen Vorschriften als ausgeführt gelten, hat ke...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Sonstige Leistungen – der E... / 4.2 Fragestellung

P möchte wissen, ob er aus der von ihm ausgeführten Beratungsleistung Umsatzsteuer in Deutschland schuldet und wie die Rechnung auszustellen ist. Darüber hinaus möchte P wissen, ob auf die Gemeinde umsatzsteuerrechtliche Pflichten zu­kommen. P ist kein Kleinunternehmer.mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Influencer: Einkünfteerziel... / 4.2 Steuerbare Umsätze

Der Umsatzsteuer unterliegen Leistungen, die gegen Entgelt erbracht werden. Bei den erbrachten Leistungen handelt es sich regelmäßig um Dienstleistungen (bspw. die Einräumung eines Nutzungsrechts an zuvor eigenverantwortlich erstellten digitalen Inhalten, Werbedienstleistungen durch Produktplatzierung oder persönliche Auftritte auf Events, Messen usw.).[1] Besteht das Entgelt...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Sonstige Leistungen – der E... / Zusammenfassung

Überblick Bei der Ausführung von sonstigen Leistungen können sich sowohl für den leistenden Unternehmer als auch für den Leistungsempfänger umsatzsteuerrechtliche Konsequenzen ergeben. Insbesondere bei grenzüberschreitend ausgeführten Leistungen muss gründlich geprüft werden, wo sich nach den umsatzsteuerrechtlichen Regelungen der Ort der Leistung befindet. Nur die im Inland...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
MwSt-Digitalpaket: Fernverk... / 2.3 Lösung

U ist Unternehmer, da er selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht tätig ist; zu dem Rahmen seiner unternehmerischen Betätigung gehören die Lieferung der Fotoapparate sowie des Zubehörs. Praxis-Tipp Unternehmerische Betätigung gilt grenzüberschreitend Die unternehmerische Tätigkeit ist nicht auf einen Staat begrenzt. Ist der Unternehmer unternehmerisch tätig,...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
MwSt-Digitalpaket: Fernverk... / 1 Problematik

Werden Leistungen grenzüberschreitend ausgeführt, stellt sich zur Vermeidung einer Doppel- oder einer Nichtbesteuerung die Frage, wo sich nach den harmonisierten Regelungen der Ort der Lieferung oder der sonstigen Leistung befindet. In der Europäischen Union wird in diesen Fällen – so weit es systematisch und praktisch umsetzbar ist – versucht, die Leistungen in dem Bestimmu...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Influencer: Einkünfteerziel... / 4.3 Leistungsort

In der Regel erbringt ein Influencer Dienstleistungen für andere Unternehmer (B2B). Für derartige Leistungen gibt es eine Grundregel,[1] wonach der Leistungsort dort liegt, wo der Empfänger den Sitz seiner wirtschaftlichen Tätigkeit hat. Liegt ein Tauschgeschäft vor, muss der Ort der Leistung für jede Lieferung bestimmt werden. Zu beachten ist, dass es von der vorgenannten G...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1.2.3 Kleinunternehmer nach § 19 Abs. 1 UStG

Rz. 55 Unternehmer sind nach der seit dem 1.1.2025 geltenden Fassung des § 19 Abs. 1 S. 1 UStG nicht umsatzsteuerpflichtig, wenn der nach vereinnahmten Entgelten bemessene Gesamtumsatz im vorangegangenen Kj. 25.000 EUR nicht überstiegen hat und im laufenden Kj. voraussichtlich 100.000 EUR nicht überschritten hat; das ist die Regelung des sog. Kleinunternehmers. Zu beachten i...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, UStG § 19 Besteuerung der Kleinunternehmer

1 Entstehungsgeschichte der Vorschrift Rz. 1 § 19 UStG enthält schon seit dem UStG 1967 Sonderregelungen für Unternehmer mit niedrigem Gesamtumsatz, die sog. Kleinunternehmerregelung. § 19 UStG 1980 in der vor dem 1.1.2025 geltenden Fassung sah vor, dass Unternehmer mit niedrigen Umsätzen insofern von der Besteuerung ausgenommen wurden, als sie für ihre steuerpflichtigen Umsä...mehr