Fachbeiträge & Kommentare zu Kindergartenzuschuss

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Vergütungsoptimierung durch... / 1.5 Arbeitslosengeld

Die Höhe des Arbeitslosengeldes richtet sich nach dem durchschnittlichen beitragspflichtigen Arbeitsentgelt der letzten 12 Monate, der Lohnsteuerklasse und der Kindergeldberechtigung. Von dem durchschnittlichen beitragspflichtigen Arbeitsentgelt werden pauschale Abzüge für Steuern und Sozialversicherungsbeiträge vorgenommen. Von dem so ermittelten Betrag werden 60 % oder 67 % (b...mehr

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Teilzeitausbildung / 2.5 Weitere steuerfreie Arbeitgeberleistungen

Weitere Leistungen, wie z. B.Kindergartenzuschuss [1] und Internetpauschale[2] (50 EUR monatlich; pauschale Lohnsteuer von 25 %) sind nur begünstigt, wenn die Leistungen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gezahlt werden.[3] Steuerfrei sind auch zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbrachte Leistungen des Arbeitgebers an ein Dienstleistungsunternehmen,...mehr

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Zuschüsse / 2.1 Lohnsteuer

Der Arbeitgeber kann seinem Arbeitnehmer bestimmte Zuschüsse gewähren, die steuerfrei bleiben. Hierzu gehören z. B. folgende Zuschüsse: Betreuungszuschuss für Kinder bis zum 14. Lebensjahr und pflegebedürftige Angehörige[1], Essenszuschuss (bis 3,10 EUR steuerfrei, darüber hinaus bis 4,57 EUR pauschal versteuert)[2], Zuschuss zum Mutterschaftsgeld, Kindergartenzuschuss, Fahrtkost...mehr

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Vergütungsoptimierung durch... / 2 Rentenhöhe

Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung sind beitragsbezogene Leistungen. Daher ist die Höhe der Rente u. a. von der Höhe der gezahlten Beiträge abhängig. Da Rentenversicherungsbeiträge nur vom beitragspflichtigen Arbeitsentgelt zu berechnen sind, ergeben sich bei einer Vergütungsoptimierung auch Auswirkungen auf die Rentenhöhe. Bei einer Minderung des Bruttogehalts m...mehr

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Zuschüsse / Zusammenfassung

Begriff Der Begriff Zuschuss (oder auch Zulagen oder Zuwendung) bezeichnet Vergütungsbestandteile, die zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn[1] gewährt werden. Während der monatliche Arbeitslohn (auch Gehalt oder Entgelt genannt) als Gegenleistung für die vom Arbeitnehmer geschuldete Arbeitsleistung erbracht wird, stehen andere Vergütungsbestandteile und Sonderzahlu...mehr

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Zuschüsse / 1.2 Vertragliche Vereinbarung

Ein Anspruch auf Zahlung eines Zuschusses kann aus dem Arbeitsvertrag, einer Zusatzvereinbarung, einem Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung resultieren, wenn Entsprechendes vereinbart wurde. Ob, unter welchen Voraussetzungen und in welcher Höhe ein Zuschuss geleistet wird, können Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgrund der bestehenden (Tarif-)Vertragsautonomie grundsätz...mehr

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Barlohnumwandlung / 3 Barlohnumwandlung in Vergütungsbestandteile mit Zusätzlichkeitserfordernis

Eine Barlohnumwandlung in Vergütungsbestandteile, für die gesetzlich ein Zusätzlichkeitserfordernis besteht, ist steuerlich nicht anzuerkennen.[1] Mit einem solchen Zusätzlichkeitserfordernis sind folgende Vergünstigungen bzw. Pauschalierungen u. a. verbunden: Arbeitgeberzuschüsse zu den Aufwendungen des Arbeitnehmers für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln im Linienverke...mehr

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Vermögensbildung: Förderung... / 2.2 Begünstigte Lohnzahlungen

Gehört der Arbeitnehmer zu dem durch das 5. VermBG begünstigten Personenkreis, kann der Arbeitgeber für ihn zusätzliche begünstigte vermögenswirksame Leistungen zahlen[1] oder Teile des üblichen bzw. vereinbarten Arbeitslohns vermögenswirksam anlegen, eine Lohnumwandlung ist zulässig.[2] Eine Arbeitnehmersparzulage wird für diese vermögenswirksamen Leistungen nur gezahlt, wen...mehr

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Haushaltsscheck / 1 Pauschale Lohnsteuer

Für die geringfügig Beschäftigten müssen Steuern gezahlt werden. Der Arbeitgeber hat die Wahl zwischen der einheitlichen Pauschsteuer von 2 %, der pauschalen Lohnsteuer von 20 % oder der Besteuerung nach individuellen Lohnsteuerabzugsmerkmalen. Voraussetzung für die einheitliche Pauschsteuer von 2 % ist, dass für den geringfügig Beschäftigten im Privathaushalt Pauschalbeiträge z...mehr

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Zuschüsse / 1.1 Lohnsteuer

Leistet der Arbeitgeber Zuschüsse an den Arbeitnehmer, die in mittel- oder unmittelbarem Zusammenhang mit der Erbringung der Arbeitsleistung des Arbeitnehmers stehen, handelt es sich bei diesen Zuschüssen – unabhängig von der konkreten Bezeichnung – grundsätzlich um steuerpflichtigen Arbeitslohn. Typische Formen der Zuschussgewährung sind witterungsbedingte Zuschüsse (Saison...mehr

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Zuschüsse / 3.2 Betreuungszuschuss für Kinder und pflegebedürftige Angehörige

Der Arbeitgeber kann steuerfreie Zuschüsse gewähren für die kurzfristige Betreuung von schulpflichtigen Kindern bis zum 14. Lebensjahr, pflegebedürftigen Angehörigen, wenn die Betreuung aus zwingenden und beruflich veranlassten Gründen notwendig ist, und Kindern, die wegen einer vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetretenen körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderun...mehr

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Minijob: Geringfügig entloh... / 2.2 Steuerfreie Aufwandsentschädigungen

Bei der Prüfung der Geringfügigkeitsgrenze bleibt steuerfreier Arbeitslohn außer Betracht, wenn die Steuerfreiheit auch Beitragsfreiheit in der Sozialversicherung auslöst. Dies gilt z. B. für Kindergartenzuschüsse, den Rabattfreibetrag i. H. v. 1.080 EUR jährlich, Sachbezüge bis zu 50 EUR monatlich, Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit, Hinweis SFN-Zuschläge währen...mehr

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Lohn- und Gehaltskonto: Füh... / 2.12 Steuerfreier Arbeitslohn

Im Lohnkonto müssen sämtliche steuerfreien Bezüge des Arbeitnehmers getrennt von der laufenden Entgeltzahlung notiert werden. Beispielsweise die nachfolgend aufgeführten Einzelfälle: Reisekosten, Verpflegungsmehraufwendungen und andere steuerfreie Auslösungen, auch anlässlich einer doppelten Haushaltsführung, Umzugskostenentschädigungen, steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse zur fre...mehr

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Flüchtling / 6 Steuerliche Vergünstigungen

Für Flüchtlinge gelten die allgemeinen Regeln des Lohnsteuerabzugs. Daher können ihnen auch sämtliche steuerliche Vergünstigungen gewährt werden. Sonstige Sachbezüge bleiben z. B. bis 50 EUR monatlich steuerfrei. Auch steuerfreie betriebliche Gesundheitsförderung oder Kindergartenzuschüsse sind ebenso möglich wie die Gewährung des Rabattfreibetrags von 1.080 EUR für Waren un...mehr

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Entgelt / 6.1 Steuerfreie Leistungen

Steuerfrei können z. B. folgende Leistungen ganz oder teilweise sein[1]: Notstandsbeihilfen bis 600 EUR im Kalenderjahr[2], Vergütungen für Verpflegungsmehraufwendungen, Reisekosten, Umzugskosten, doppelte Haushaltsführung, Unterkunftskosten, Trennungsgelder [3], Fahrtkostenzuschüsse und Jobtickets [4], Weiterbildungsleistungen [5], Einnahmen aus Arbeit im Rentenalter bis 2.000 EUR ...mehr

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Zuschüsse / 2.2 Freiwillig geleistete Zuschüsse und Zulagen

Anders als bei Zuschüssen, die für erbrachte Arbeitsleistung erbracht wurden, sind vertragliche Vereinbarungen zur Rückzahlung freiwillig gezahlter nichtleistungsbezogener Zuschüsse wie z. B. Kindergartenzuschüsse, Essensgeldzuschüsse oder Zuschüsse zu Fortbildungskosten grundsätzlich möglich. Denkbare Auslöser für eine Rückzahlungspflicht können zum Beispiel eine Eigenkündig...mehr

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Praxis-Beispiele: Benefits ... / 2 Benefitspaket: Kinderbetreuung, Internet und Gutschein

Sachverhalt Ein Arbeitnehmer ist Vater von 2 Kindern und arbeitet häufig im Homeoffice. Sein Arbeitgeber wendet ihm Mitarbeiterbenefits i. H. v. monatlich 305 EUR zu: Kindergartenzuschuss (200 EUR) Diensthandy inkl. privater Nutzung (45 EUR) "Zuschuss" Telefon/Internet (10 EUR) Gutschein Drogeriekette (50 EUR) Die Gewährung der Benefits erfolgt zusätzlich zum ohnehin geschuldeten...mehr

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Betreuung als Benefit / 1.1.1 Lohnsteuerliche Behandlung für Kinderbetreuung

Arbeitgeberleistungen zur Unterbringung und Betreuung von nicht schulpflichtigen Kindern der Arbeitnehmer in Kindergärten[1] oder vergleichbaren Einrichtungen sind unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei gestellt.[2] Zusätzlichkeitsvoraussetzung Die Leistung muss zwingend zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn[3] erbracht werden. Hinweis Barlohnumwandlungen und Ers...mehr

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Arbeitslohn-ABC / Kindergartenzuschüsse

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Unständig Beschäftigte / 2 Lohnsteuerpauschalierung bei kurzfristiger Beschäftigung

Die Lohnsteuer kann mit 25 % pauschaliert werden, wenn: die Aushilfstätigkeit über 18 zusammenhängende Arbeitstage nicht hinausgeht und dabei der durchschnittliche Stundenlohn 19 EUR und der durchschnittliche Tagesverdienst 150 EUR nicht übersteigt.[1] Prüfung der Lohngrenzen Bei einem unvorhersehbaren, plötzlich erforderlich gewordenen Einsatz dürfen innerhalb des 18-Tagezeitrau...mehr

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Zusätzlichkeitsvoraussetzung / 4 Vergütungsbestandteile mit Zusätzlichkeitsvoraussetzung

Zu den Vergütungsbestandteilen, die zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn zu erbringen sind, gehören z. B. [1]: steuerfreie Jobtickets [2], steuerfreie Kindergartenzuschüsse für nicht schulpflichtige Kinder[3], steuerfreie Zuschüsse zur Gesundheitsvorsorge [4], steuerfreie Vorteile für die Überlassung von Dienstfahrrädern inklusive Pedelecs[5], pauschal zu versteuernde Fa...mehr

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Zusätzlichkeitsvoraussetzung / 2 Formulierung im Arbeitsvertrag

Sofern steuerbegünstigte Vergütungsbestandteile [1] ausgezahlt werden sollen, ist es sinnvoll, in den Arbeitsvertrag entsprechende Formulierungen aufzunehmen bzw. eine Ergänzung zum Arbeitsvertrag vorzunehmen. Von einer zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbrachten Leistung ist nach § 8 Abs. 4 Satz 2 EStG aber auch dann auszugehen, wenn der Arbeitnehmer aufgrund ...mehr

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Kindergartenzuschuss

Zusammenfassung Begriff Zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbrachte Leistungen des Arbeitgebers (Sach- oder Barleistungen) zur Unterbringung und Betreuung nicht schulpflichtiger Kinder des Arbeitnehmers im Betriebskindergarten, einem privat betriebenen Kindergarten oder einer vergleichbaren Einrichtung sind lohnsteuerfrei. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechun...mehr

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Kindergartenzuschuss / 2 Gesetzliche Ansprüche der Beschäftigten bezüglich Kindergartenzuschüssen

Es besteht kein gesetzlicher Anspruch auf einen Kindergartenzuschuss durch den Arbeitgeber. Die Zahlung ist eine freiwillige Leistung, die auf Grundlage von individuellen Vereinbarungen oder (freiwilligen) Betriebsvereinbarungen erfolgt.mehr

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Kindergartenzuschuss / 2.3 Betreuung im Haushalt nicht ausreichend

Aufwendungen für die Betreuung des Kindes, z. B. durch Haushaltshilfen oder Familienangehörige im eigenen Haushalt sind vom Arbeitgeber nicht steuerfrei ersetzbar, da der eigene Haushalt keine einem Kindergarten vergleichbare Einrichtung zur Unterbringung und Betreuung von Kindern ist.mehr

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Kindergartenzuschuss / 2.2 Vergleichbare Einrichtungen

Vergleichbare Einrichtungen sind z. B. Schulkindergärten, Kindertagesstätten, Kinderkrippen, Tagesmütter, Wochenmütter, Ganztagspflegestellen und Internate, wenn diese auch nicht schulpflichtige Kinder aufnehmen. Die Einrichtung muss gleichzeitig zur Unterbringung und Betreuung von Kindern geeignet sein.mehr

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Kindergartenzuschuss / Arbeitsrecht

1 Ausgangssituation Mitarbeiterbenefits (auch Mitarbeitervorteile oder Corporate Benefits) sind Zusatzleistungen und Angebote des Arbeitgebers an seine Arbeitnehmer. Sie steigern die Attraktivität der eigenen Arbeitgebermarke (Employer Brand) und sollen sich nachhaltig auf Recruitingerfolg, Mitarbeitermotivation, -zufriedenheit und -bindung auswirken. Kindergartenzuschüsse sin...mehr

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Kindergartenzuschuss / 2 Begünstigte Einrichtungen

2.1 Kindergarten Steuerfrei sind zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbrachten Arbeitgeberleistungen zur kostenlosen oder verbilligten Unterbringung und Betreuung von nicht schulpflichtigen Kindern des Arbeitnehmers in betrieblichen oder außerbetrieblichen Kindergärten oder vergleichbaren Einrichtungen einschließlich Unterkunft und Verpflegung. Arbeitgeberleistung...mehr

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Kindergartenzuschuss / Lohnsteuer

1 Begünstigte Arbeitgeberleistungen Lohnsteuerfrei sind alle zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbrachten Leistungen des Arbeitgebers zur Unterbringung – einschließlich Unterkunft und Verpflegung – und Betreuung nicht schulpflichtiger Kinder des Arbeitnehmers in (Betriebs)Kindergärten oder vergleichbaren Einrichtungen.[1] Die steuerfreien Arbeitgeberleistungen m...mehr

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Kindergartenzuschuss / Sozialversicherung

1 Beitragsrechtliche Bewertung Die beitragsrechtliche Bewertung zur Sozialversicherung folgt der steuerrechtlichen Bewertung. Kindergartenzuschüsse gehören nicht zum Gesamteinkommen.[1] Allerdings zählen sie zu den Einnahmen zum Lebensunterhalt.[2] Achtung Originalbeleg bei Barzuwendungen Bei Barzuwendungen muss der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber die zweckentsprechende Verwendung...mehr

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Kindergartenzuschuss / 3 Unternehmerische Gestaltungsmöglichkeiten

3.1 Form der Begünstigung Arbeitgeber können Kindergartenzuschüsse auf verschiedene Weise anbieten: Wichtig ist, dass die Leistungen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erb...mehr

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Kindergartenzuschuss / 2 Meldung nach der Entgeltbescheinigungsverordnung

Ein Kindergartenschuss zählt zu den Entgeltbestandteilen, die sich auf die Höhe des Brutto- und Nettoentgelts auswirken. Er ist deshalb im Rahmen der Entgeltbescheinigungsverordnung zu melden. Es ist anzugeben, ob der Kindergartenzuschuss sich auf den steuerpflichtigen Arbeitslohn, das Sozialversicherungsbruttoentgelt und das Gesamtbruttoentgelt auswirkt.mehr

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Kindergartenzuschuss / 5 Nachweis- und Aufzeichnungspflicht

Barzuwendungen an den Arbeitnehmer sind nur lohnsteuerfrei, soweit der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber die zweckentsprechende Verwendung nachgewiesen hat. Der Arbeitgeber muss die Nachweise im Original als Belege zum Lohnkonto aufbewahren.[1] Der gezahlte Kindergartenzuschuss muss nicht in der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen werden.mehr

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Kindergartenzuschuss / 3.2 Implementierung der Begünstigung im Betrieb bzw. Arbeitsverhältnis

Arbeitgeber können solche Benefits, egal ob Sachbezug, Geldleistung oder Kostenerstattung, sowohl durch individuelle Vereinbarung mit den einzelnen Arbeitnehmern, als auch durch kollektive Mittel (z. B. Betriebsvereinbarung) implementieren. Individuelle Vertragsabrede Es steht Arbeitgeber und Arbeitnehmern im Rahmen ihrer Vertragsfreiheit offen, eine vertragliche Regelung zu K...mehr

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Kindergartenzuschuss / 1 Beitragsrechtliche Bewertung

Die beitragsrechtliche Bewertung zur Sozialversicherung folgt der steuerrechtlichen Bewertung. Kindergartenzuschüsse gehören nicht zum Gesamteinkommen.[1] Allerdings zählen sie zu den Einnahmen zum Lebensunterhalt.[2] Achtung Originalbeleg bei Barzuwendungen Bei Barzuwendungen muss der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber die zweckentsprechende Verwendung nachweisen. Die Originalbeleg...mehr

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Kindergartenzuschuss / 1 Ausgangssituation

Mitarbeiterbenefits (auch Mitarbeitervorteile oder Corporate Benefits) sind Zusatzleistungen und Angebote des Arbeitgebers an seine Arbeitnehmer. Sie steigern die Attraktivität der eigenen Arbeitgebermarke (Employer Brand) und sollen sich nachhaltig auf Recruitingerfolg, Mitarbeitermotivation, -zufriedenheit und -bindung auswirken. Kindergartenzuschüsse sind zusätzlich zum oh...mehr

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Kindergartenzuschuss / 3.1 Form der Begünstigung

Arbeitgeber können Kindergartenzuschüsse auf verschiedene Weise anbieten: Wichtig ist, dass die Leistungen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht werden, um steuerli...mehr

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Kindergartenzuschuss / 3 Noch nicht eingeschulte Kinder

Lohnsteuerfrei sind nur die zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbrachten Leistungen für die Unterbringung und Betreuung von nicht schulpflichtigen Kindern. Ob ein Kind schulpflichtig ist, richtet sich nach dem jeweiligen landesrechtlichen Schulgesetz. Die Finanzämter haben die Schulpflicht nicht zu prüfen bei Kindern, die das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet ha...mehr

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Kindergartenzuschuss / 1 Begünstigte Arbeitgeberleistungen

Lohnsteuerfrei sind alle zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbrachten Leistungen des Arbeitgebers zur Unterbringung – einschließlich Unterkunft und Verpflegung – und Betreuung nicht schulpflichtiger Kinder des Arbeitnehmers in (Betriebs)Kindergärten oder vergleichbaren Einrichtungen.[1] Die steuerfreien Arbeitgeberleistungen mindern die als Sonderausgaben abzie...mehr

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Kindergartenzuschuss / 6 Sozialrechtliche Besonderheiten

Da die Leistungen eines Arbeitgebers zur Unterbringung und Betreuung von nicht schulpflichtigen Kindern seiner Arbeitnehmer in Kindergärten oder vergleichbaren Einrichtungen steuerfrei sind, besteht insoweit auch Beitragsfreiheit in der Sozialversicherung. Erbringt der Arbeitgeber allerdings weiterführende (Sach-)Leistungen, die über den Wert der steuerfreien Beträge hinausg...mehr

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Kindergartenzuschuss / Zusammenfassung

Begriff Zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbrachte Leistungen des Arbeitgebers (Sach- oder Barleistungen) zur Unterbringung und Betreuung nicht schulpflichtiger Kinder des Arbeitnehmers im Betriebskindergarten, einem privat betriebenen Kindergarten oder einer vergleichbaren Einrichtung sind lohnsteuerfrei. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Arbeitsrecht: ...mehr

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Kindergartenzuschuss / 4 Gehaltsumwandlung nicht möglich

Voraussetzung für die Steuerfreiheit[1] ist, dass die Arbeitgeberleistung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht wird.[2] Nach § 8 Abs. 4 EStG werden Leistungen des Arbeitgebers nur dann "zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn" erbracht, wenn die Leistung nicht auf den Anspruch auf Arbeitslohn angerechnet der Anspruch auf Arbeitslohn nicht zugunsten d...mehr

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Kindergartenzuschuss / 2.1 Kindergarten

Steuerfrei sind zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbrachten Arbeitgeberleistungen zur kostenlosen oder verbilligten Unterbringung und Betreuung von nicht schulpflichtigen Kindern des Arbeitnehmers in betrieblichen oder außerbetrieblichen Kindergärten oder vergleichbaren Einrichtungen einschließlich Unterkunft und Verpflegung. Arbeitgeberleistungen für den Unter...mehr

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Kindergartenzuschuss / 5 Betriebliche Mitbestimmung

Zu den allgemeinen Aufgaben des Betriebsrats i. S. d. § 80 BetrVG gehört seit 2001 auch die Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit.[1] Es handelt sich dabei um eine Zielvorgabe des Betriebsrats, welche nur im Rahmen der entsprechenden Mitbestimmungsrechte durchsetzbar ist.[2] Sowohl die Einführung von Kinderbetreuungseinrichtungen oder Kinderbetreuungsk...mehr

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Kindergartenzuschuss / 4 Rechtliche Vorgaben

Rechtliche Vorgaben gibt es kaum, da es sich um eine freiwillige Leistung handelt. Auch der Zahlungsweg für freiwillige Kinderbetreuungskostenzuschüsse ist frei wählbar. Der Arbeitgeber kann den Zuschuss direkt an die Betreuungseinrichtung oder an seinen Arbeitnehmer zahlen.[1] Eine höhenmäßige Begrenzung gibt es nicht. Selbst bei Mini-/Midi-Jobs ist der Zuschuss gesetzlich ...mehr

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Steuerfreie Einnahmen-ABC / Kindergartenzuschüsse

Arbeitgeberleistungen (Sach- oder Barleistungen) zur ­Unterbringung und Betreuung (einschl. Unterkunft und Verpflegung) von nicht schulpflichtigen Kindern der Arbeitnehmer in Kindergärten oder vergleichbaren Einrichtungen sind steuerfrei.[1] Die kostenlose Ferienbetreuung von Kindern der Mitarbeiter ist regelmäßig nicht begünstigt, da die Betreuungseinrichtung im Normalfall ...mehr

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Steuerfreie Einnahmen-ABC / Betriebliche Gesundheitsförderung

Die Steuerbefreiung für Arbeitgeberleistungen zur betrieblichen Gesundheitsförderung ist auf einen jährlichen Höchstbetrag von 600 EUR begrenzt.[1] Sie umfasst Barzuschüsse, aber auch Sachleistungen des Arbeitgebers. Voraussetzung ist, dass die Leistungen zur ­Gesundheitsförderung zusätzlich[2] zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht werden. Entgeltumwandlungen sind ni...mehr

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Besteuerung des Arbeitslohn... / Zusammenfassung

Überblick Arbeitslohn sind alle Einnahmen, die einem Steuerpflichtigen als Gegenleistung (Entlohnung) für das Zurverfügungstellen der Arbeitskraft aus einem gegenwärtigen oder früheren Dienstverhältnis zufließen. Der im EStG nicht definierte Begriff Arbeitslohn wird von Finanzverwaltung und Rechtsprechung weit ausgelegt. Er entspricht im Grundsatz, jedoch nicht in allen Einz...mehr

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Lohnsteuer-Pauschalierung a... / 2.7.3 Berechnung der Lohnsteuer

Bei geringfügig entlohnten Beschäftigungen bestimmt sich die Bemessungsgrundlage sowohl beim Pauschsteuersatz von 2 % als auch bei der pauschalen Lohnsteuer von 20 % nach dem Arbeitsentgelt i. S. d. Sozialversicherung, nicht etwa nach dem steuerlichen Arbeitslohnbegriff. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich dabei um beitragspflichtiges Arbeitsentgelt handelt, das steuerpfl...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Besteuerung des Arbeitslohn... / 1 Begriff

Der steuerrechtliche Begriff Arbeitslohn umfasst alle Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit, die einem Steuerpflichtigen in seiner Eigenschaft als Arbeitnehmer aus einem gegenwärtigen oder früheren Dienstverhältnis als Gegenleistung für die Zurverfügungstellung der Arbeitskraft zufließen und den Arbeitnehmer bereichern. Zuwendungen des Arbeitgebers im überwiegend eigenbe...mehr