Fachbeiträge & Kommentare zu Kindergartenzuschuss

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Vergütungsoptimierung durch... / 4.2 Steuerfreier Kindergartenzuschuss

Zuschüsse des Arbeitgebers zu den Kindergartenbeiträgen für nicht schulpflichtige Kinder eines Arbeitnehmers sind steuerfrei[1], soweit diese zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn bezahlt werden.[2] Gleichgültig ist, ob die Unterbringung und Betreuung in betrieblichen oder außerbetrieblichen Kindergärten erfolgt: Barzuschüsse sind ebenso begünstigt wie der Betriebs...mehr

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Vergütungsoptimierung durch... / 2.3 Umwandlung mit Rückfallklausel ist schädlich

Gehaltsumwandlungen, die sog. Rückfallklauseln beinhalten, werden nicht anerkannt. Schädlich sind solche Rückfallklauseln, nach denen der Anspruch auf die Zusatzvergütung nicht ersatzlos wegfällt, auch wenn die Voraussetzungen dafür nicht mehr gegeben sind. Anstelle der Zusatzvergütung hat der Arbeitnehmer nun wieder Anspruch auf den ursprünglichen Bruttoarbeitslohn. Zudem is...mehr

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Vergütungsoptimierung durch... / 1.5 Arbeitslosengeld

Die Höhe des Arbeitslosengeldes richtet sich nach dem durchschnittlichen beitragspflichtigen Arbeitsentgelt der letzten 12 Monate, der Lohnsteuerklasse und der Kindergeldberechtigung. Von dem durchschnittlichen beitragspflichtigen Arbeitsentgelt werden pauschale Abzüge für Steuern und Sozialversicherungsbeiträge vorgenommen. Von dem so ermittelten Betrag werden 60 % oder 67 % (b...mehr

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Vergütungsoptimierung durch... / 2 Rentenhöhe

Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung sind beitragsbezogene Leistungen. Daher ist die Höhe der Rente u. a. von der Höhe der gezahlten Beiträge abhängig. Da Rentenversicherungsbeiträge nur vom beitragspflichtigen Arbeitsentgelt zu berechnen sind, ergeben sich bei einer Vergütungsoptimierung auch Auswirkungen auf die Rentenhöhe. Bei einer Minderung des Bruttogehalts m...mehr

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Betreuung als Benefit / 1.1.1 Lohnsteuerliche Behandlung für Kinderbetreuung

Arbeitgeberleistungen zur Unterbringung und Betreuung von nicht schulpflichtigen Kindern der Arbeitnehmer in Kindergärten[1] oder vergleichbaren Einrichtungen sind unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei gestellt.[2] Zusätzlichkeitsvoraussetzung Die Leistung muss zwingend zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn[3] erbracht werden. Hinweis Barlohnumwandlungen und Ers...mehr

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Lohn- und Gehaltskonto: Füh... / 2.12 Steuerfreier Arbeitslohn

Im Lohnkonto müssen sämtliche steuerfreien Bezüge des Arbeitnehmers getrennt von der laufenden Entgeltzahlung notiert werden. Beispielsweise die nachfolgend aufgeführten Einzelfälle: Reisekosten, Verpflegungsmehraufwendungen und andere steuerfreie Auslösungen, auch anlässlich einer doppelten Haushaltsführung, Umzugskostenentschädigungen, steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse zur fre...mehr

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Arbeitslohn-ABC / Kindergartenzuschüsse

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Unständig Beschäftigte / 2 Lohnsteuerpauschalierung bei kurzfristiger Beschäftigung

Die Lohnsteuer kann mit 25 % pauschaliert werden, wenn: die Aushilfstätigkeit über 18 zusammenhängende Arbeitstage nicht hinausgeht und dabei der durchschnittliche Stundenlohn 19 EUR und der durchschnittliche Tagesverdienst 150 EUR nicht übersteigt.[1] Prüfung der Lohngrenzen Bei einem unvorhersehbaren, plötzlich erforderlich gewordenen Einsatz dürfen innerhalb des 18-Tagezeitrau...mehr

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Zusätzlichkeitsvoraussetzung / 2 Formulierung im Arbeitsvertrag

Sofern steuerbegünstigte Vergütungsbestandteile [1] ausgezahlt werden sollen, ist es sinnvoll, in den Arbeitsvertrag entsprechende Formulierungen aufzunehmen bzw. eine Ergänzung zum Arbeitsvertrag vorzunehmen. Von einer zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbrachten Leistung ist nach § 8 Abs. 4 Satz 2 EStG aber auch dann auszugehen, wenn der Arbeitnehmer aufgrund ...mehr

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Zusätzlichkeitsvoraussetzung / 4 Vergütungsbestandteile mit Zusätzlichkeitsvoraussetzung

Zu den Vergütungsbestandteilen, die zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn zu erbringen sind, gehören z. B. [1]: steuerfreie Jobtickets [2], steuerfreie Kindergartenzuschüsse für nicht schulpflichtige Kinder[3], steuerfreie Zuschüsse zur Gesundheitsvorsorge [4], steuerfreie Vorteile für die Überlassung von Dienstfahrrädern inklusive Pedelecs[5], pauschal zu versteuernde Fa...mehr

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Kindergartenzuschuss

Zusammenfassung Begriff Zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbrachte Leistungen des Arbeitgebers (Sach- oder Barleistungen) zur Unterbringung und Betreuung nicht schulpflichtiger Kinder des Arbeitnehmers im Betriebskindergarten, einem privat betriebenen Kindergarten oder einer vergleichbaren Einrichtung sind lohnsteuerfrei. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechun...mehr

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Kindergartenzuschuss / 2 Gesetzliche Ansprüche der Beschäftigten bezüglich Kindergartenzuschüssen

Es besteht kein gesetzlicher Anspruch auf einen Kindergartenzuschuss durch den Arbeitgeber. Die Zahlung ist eine freiwillige Leistung, die auf Grundlage von individuellen Vereinbarungen oder (freiwilligen) Betriebsvereinbarungen erfolgt.mehr

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Kindergartenzuschuss / 2.2 Vergleichbare Einrichtungen

Vergleichbare Einrichtungen sind z. B. Schulkindergärten, Kindertagesstätten, Kinderkrippen, Tagesmütter, Wochenmütter, Ganztagspflegestellen und Internate, wenn diese auch nicht schulpflichtige Kinder aufnehmen. Die Einrichtung muss gleichzeitig zur Unterbringung und Betreuung von Kindern geeignet sein.mehr

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Kindergartenzuschuss / 2 Begünstigte Einrichtungen

2.1 Kindergarten Steuerfrei sind zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbrachten Arbeitgeberleistungen zur kostenlosen oder verbilligten Unterbringung und Betreuung von nicht schulpflichtigen Kindern des Arbeitnehmers in betrieblichen oder außerbetrieblichen Kindergärten oder vergleichbaren Einrichtungen einschließlich Unterkunft und Verpflegung. Arbeitgeberleistung...mehr

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Kindergartenzuschuss / Sozialversicherung

1 Beitragsrechtliche Bewertung Die beitragsrechtliche Bewertung zur Sozialversicherung folgt der steuerrechtlichen Bewertung. Kindergartenzuschüsse gehören nicht zum Gesamteinkommen.[1] Allerdings zählen sie zu den Einnahmen zum Lebensunterhalt.[2] Achtung Originalbeleg bei Barzuwendungen Bei Barzuwendungen muss der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber die zweckentsprechende Verwendung...mehr

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Kindergartenzuschuss / Lohnsteuer

1 Begünstigte Arbeitgeberleistungen Lohnsteuerfrei sind alle zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbrachten Leistungen des Arbeitgebers zur Unterbringung – einschließlich Unterkunft und Verpflegung – und Betreuung nicht schulpflichtiger Kinder des Arbeitnehmers in (Betriebs)Kindergärten oder vergleichbaren Einrichtungen.[1] Die steuerfreien Arbeitgeberleistungen m...mehr

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Kindergartenzuschuss / 2.3 Betreuung im Haushalt nicht ausreichend

Aufwendungen für die Betreuung des Kindes, z. B. durch Haushaltshilfen oder Familienangehörige im eigenen Haushalt sind vom Arbeitgeber nicht steuerfrei ersetzbar, da der eigene Haushalt keine einem Kindergarten vergleichbare Einrichtung zur Unterbringung und Betreuung von Kindern ist.mehr

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Kindergartenzuschuss / Arbeitsrecht

1 Ausgangssituation Mitarbeiterbenefits (auch Mitarbeitervorteile oder Corporate Benefits) sind Zusatzleistungen und Angebote des Arbeitgebers an seine Arbeitnehmer. Sie steigern die Attraktivität der eigenen Arbeitgebermarke (Employer Brand) und sollen sich nachhaltig auf Recruitingerfolg, Mitarbeitermotivation, -zufriedenheit und -bindung auswirken. Kindergartenzuschüsse sin...mehr

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Kindergartenzuschuss / 3 Unternehmerische Gestaltungsmöglichkeiten

3.1 Form der Begünstigung Arbeitgeber können Kindergartenzuschüsse auf verschiedene Weise anbieten: Wichtig ist, dass die Leistungen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erb...mehr

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Kindergartenzuschuss / 2 Meldung nach der Entgeltbescheinigungsverordnung

Ein Kindergartenschuss zählt zu den Entgeltbestandteilen, die sich auf die Höhe des Brutto- und Nettoentgelts auswirken. Er ist deshalb im Rahmen der Entgeltbescheinigungsverordnung zu melden. Es ist anzugeben, ob der Kindergartenzuschuss sich auf den steuerpflichtigen Arbeitslohn, das Sozialversicherungsbruttoentgelt und das Gesamtbruttoentgelt auswirkt.mehr

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Kindergartenzuschuss / 5 Nachweis- und Aufzeichnungspflicht

Barzuwendungen an den Arbeitnehmer sind nur lohnsteuerfrei, soweit der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber die zweckentsprechende Verwendung nachgewiesen hat. Der Arbeitgeber muss die Nachweise im Original als Belege zum Lohnkonto aufbewahren.[1] Der gezahlte Kindergartenzuschuss muss nicht in der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen werden.mehr

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Kindergartenzuschuss / 3.2 Implementierung der Begünstigung im Betrieb bzw. Arbeitsverhältnis

Arbeitgeber können solche Benefits, egal ob Sachbezug, Geldleistung oder Kostenerstattung, sowohl durch individuelle Vereinbarung mit den einzelnen Arbeitnehmern, als auch durch kollektive Mittel (z. B. Betriebsvereinbarung) implementieren. Individuelle Vertragsabrede Es steht Arbeitgeber und Arbeitnehmern im Rahmen ihrer Vertragsfreiheit offen, eine vertragliche Regelung zu K...mehr

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Kindergartenzuschuss / 1 Ausgangssituation

Mitarbeiterbenefits (auch Mitarbeitervorteile oder Corporate Benefits) sind Zusatzleistungen und Angebote des Arbeitgebers an seine Arbeitnehmer. Sie steigern die Attraktivität der eigenen Arbeitgebermarke (Employer Brand) und sollen sich nachhaltig auf Recruitingerfolg, Mitarbeitermotivation, -zufriedenheit und -bindung auswirken. Kindergartenzuschüsse sind zusätzlich zum oh...mehr

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Kindergartenzuschuss / 3.1 Form der Begünstigung

Arbeitgeber können Kindergartenzuschüsse auf verschiedene Weise anbieten: Wichtig ist, dass die Leistungen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht werden, um steuerli...mehr

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Kindergartenzuschuss / 1 Beitragsrechtliche Bewertung

Die beitragsrechtliche Bewertung zur Sozialversicherung folgt der steuerrechtlichen Bewertung. Kindergartenzuschüsse gehören nicht zum Gesamteinkommen.[1] Allerdings zählen sie zu den Einnahmen zum Lebensunterhalt.[2] Achtung Originalbeleg bei Barzuwendungen Bei Barzuwendungen muss der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber die zweckentsprechende Verwendung nachweisen. Die Originalbeleg...mehr

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Kindergartenzuschuss / 3 Noch nicht eingeschulte Kinder

Lohnsteuerfrei sind nur die zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbrachten Leistungen für die Unterbringung und Betreuung von nicht schulpflichtigen Kindern. Ob ein Kind schulpflichtig ist, richtet sich nach dem jeweiligen landesrechtlichen Schulgesetz. Die Finanzämter haben die Schulpflicht nicht zu prüfen bei Kindern, die das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet ha...mehr

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Kindergartenzuschuss / 4 Gehaltsumwandlung nicht möglich

Voraussetzung für die Steuerfreiheit[1] ist, dass die Arbeitgeberleistung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht wird.[2] Nach § 8 Abs. 4 EStG werden Leistungen des Arbeitgebers nur dann "zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn" erbracht, wenn die Leistung nicht auf den Anspruch auf Arbeitslohn angerechnet der Anspruch auf Arbeitslohn nicht zugunsten d...mehr

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Kindergartenzuschuss / 1 Begünstigte Arbeitgeberleistungen

Lohnsteuerfrei sind alle zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbrachten Leistungen des Arbeitgebers zur Unterbringung – einschließlich Unterkunft und Verpflegung – und Betreuung nicht schulpflichtiger Kinder des Arbeitnehmers in (Betriebs)Kindergärten oder vergleichbaren Einrichtungen.[1] Die steuerfreien Arbeitgeberleistungen mindern die als Sonderausgaben abzie...mehr

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Kindergartenzuschuss / 6 Sozialrechtliche Besonderheiten

Da die Leistungen eines Arbeitgebers zur Unterbringung und Betreuung von nicht schulpflichtigen Kindern seiner Arbeitnehmer in Kindergärten oder vergleichbaren Einrichtungen steuerfrei sind, besteht insoweit auch Beitragsfreiheit in der Sozialversicherung. Erbringt der Arbeitgeber allerdings weiterführende (Sach-)Leistungen, die über den Wert der steuerfreien Beträge hinausg...mehr

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Kindergartenzuschuss / Zusammenfassung

Begriff Zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbrachte Leistungen des Arbeitgebers (Sach- oder Barleistungen) zur Unterbringung und Betreuung nicht schulpflichtiger Kinder des Arbeitnehmers im Betriebskindergarten, einem privat betriebenen Kindergarten oder einer vergleichbaren Einrichtung sind lohnsteuerfrei. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Arbeitsrecht: ...mehr

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Kindergartenzuschuss / 2.1 Kindergarten

Steuerfrei sind zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbrachten Arbeitgeberleistungen zur kostenlosen oder verbilligten Unterbringung und Betreuung von nicht schulpflichtigen Kindern des Arbeitnehmers in betrieblichen oder außerbetrieblichen Kindergärten oder vergleichbaren Einrichtungen einschließlich Unterkunft und Verpflegung. Arbeitgeberleistungen für den Unter...mehr

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Kindergartenzuschuss / 5 Betriebliche Mitbestimmung

Zu den allgemeinen Aufgaben des Betriebsrats i. S. d. § 80 BetrVG gehört seit 2001 auch die Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit.[1] Es handelt sich dabei um eine Zielvorgabe des Betriebsrats, welche nur im Rahmen der entsprechenden Mitbestimmungsrechte durchsetzbar ist.[2] Sowohl die Einführung von Kinderbetreuungseinrichtungen oder Kinderbetreuungsk...mehr

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Kindergartenzuschuss / 4 Rechtliche Vorgaben

Rechtliche Vorgaben gibt es kaum, da es sich um eine freiwillige Leistung handelt. Auch der Zahlungsweg für freiwillige Kinderbetreuungskostenzuschüsse ist frei wählbar. Der Arbeitgeber kann den Zuschuss direkt an die Betreuungseinrichtung oder an seinen Arbeitnehmer zahlen.[1] Eine höhenmäßige Begrenzung gibt es nicht. Selbst bei Mini-/Midi-Jobs ist der Zuschuss gesetzlich ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuerfreie Einnahmen-ABC / Kindergartenzuschüsse

Arbeitgeberleistungen (Sach- oder Barleistungen) zur ­Unterbringung und Betreuung (einschl. Unterkunft und Verpflegung) von nicht schulpflichtigen Kindern der Arbeitnehmer in Kindergärten oder vergleichbaren Einrichtungen sind steuerfrei.[1] Die kostenlose Ferienbetreuung von Kindern der Mitarbeiter ist regelmäßig nicht begünstigt, da die Betreuungseinrichtung im Normalfall ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuerfreie Einnahmen-ABC / Betriebliche Gesundheitsförderung

Die Steuerbefreiung für Arbeitgeberleistungen zur betrieblichen Gesundheitsförderung ist auf einen jährlichen Höchstbetrag von 600 EUR begrenzt.[1] Sie umfasst Barzuschüsse, aber auch Sachleistungen des Arbeitgebers. Voraussetzung ist, dass die Leistungen zur ­Gesundheitsförderung zusätzlich[2] zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht werden. Entgeltumwandlungen sind ni...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Besteuerung des Arbeitslohn... / Zusammenfassung

Überblick Arbeitslohn sind alle Einnahmen, die einem Steuerpflichtigen als Gegenleistung (Entlohnung) für das Zurverfügungstellen der Arbeitskraft aus einem gegenwärtigen oder früheren Dienstverhältnis zufließen. Der im EStG nicht definierte Begriff Arbeitslohn wird von Finanzverwaltung und Rechtsprechung weit ausgelegt. Er entspricht im Grundsatz, jedoch nicht in allen Einz...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Lohnsteuer-Pauschalierung a... / 2.7.3 Berechnung der Lohnsteuer

Bei geringfügig entlohnten Beschäftigungen bestimmt sich die Bemessungsgrundlage sowohl beim Pauschsteuersatz von 2 % als auch bei der pauschalen Lohnsteuer von 20 % nach dem Arbeitsentgelt i. S. d. Sozialversicherung, nicht etwa nach dem steuerlichen Arbeitslohnbegriff. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich dabei um beitragspflichtiges Arbeitsentgelt handelt, das steuerpfl...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Besteuerung des Arbeitslohn... / 1 Begriff

Der steuerrechtliche Begriff Arbeitslohn umfasst alle Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit, die einem Steuerpflichtigen in seiner Eigenschaft als Arbeitnehmer aus einem gegenwärtigen oder früheren Dienstverhältnis als Gegenleistung für die Zurverfügungstellung der Arbeitskraft zufließen und den Arbeitnehmer bereichern. Zuwendungen des Arbeitgebers im überwiegend eigenbe...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Vermögenswirksame Leistunge... / 2.2 Anlage von Teilen des Arbeitslohns

Besteht weder eine arbeitsrechtliche noch eine gesetzliche Verpflichtung und ist der Arbeitgeber auch nicht freiwillig zur zusätzlichen Geldleistung bereit, hält das Gesetz dem Arbeitnehmer die Möglichkeit bereit, einen Vertrag über die vermögenswirksame Anlage von Teilen seines Bruttoarbeitslohns mit dem Arbeitgeber abzuschließen.[1] In diesem Fall darf der betreffende Teil ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Minijobs und andere geringf... / 2.3 Übergangsbereich von 556,01 EUR bis 2.000 EUR (Midijobs)

Das Gesetz enthält eine Regelung zum sog. Übergangsbereich. Dieser definiert für das Sozialversicherungsrecht einen eigenständigen Niedriglohnsektor bei einem regelmäßigen Arbeitsentgelt zwischen 556,01 EUR und 2.000 EUR monatlich, in dem die Beiträge nach einem besonderen Verfahren berechnet werden. Bei einem Arbeitsentgelt ab 556,01 EUR monatlich besteht (volle) Versicheru...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Kinder / 4.1.1 Kindergartenzuschuss

Steuerfrei sind Arbeitgeberleistungen zur Unterbringung (einschließlich Unterkunft und Verpflegung) und zur Betreuung von nicht schulpflichtigen Kindern des Arbeitnehmers in Kindergärten oder vergleichbaren Einrichtungen (z. B. bei einer Tagesmutter), die der Arbeitgeber zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbringt. Dabei ist gleichgültig, ob die Unterbringung und Be...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Kinder / Zusammenfassung

Begriff Kinder werden beim Elternteil durch die unterschiedlichsten Frei- und Abzugsbeträge berücksichtigt. Kindergeld wird im Normalfall nach den Vorschriften des Einkommensteuergesetzes gewährt. Der dort geregelte Kinderbegriff gilt für leibliche Kinder, Adoptivkinder und Pflegekinder sowohl für den Kinderfreibetrag, den Freibetrag für Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausb...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Kinder / 2 Kinderzuschläge und -zuschüsse

Zahlt der Arbeitgeber an seine Arbeitnehmer als Bestandteil des Entgelts Kinderzuschläge, sind diese entsprechend der lohnsteuerrechtlichen Beurteilung Entgelt im Sinne der Sozialversicherung und beitragspflichtig. Solche Entgeltbestandteile sind bei der Ermittlung des regelmäßigen Jahresarbeitsentgelts nicht zu berücksichtigen, da Zuschläge mit Rücksicht auf den Familiensta...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Kinder / 1 Berücksichtigung von Kindern

Aufwendungen für den Unterhalt, die Betreuung, Erziehung oder Ausbildung eines Kindes werden grundsätzlich durch das Kindergeld oder ggf. den Kinderfreibetrag und den Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf berücksichtigt. Kinderzuschläge beim Elternteil Zahlt der Arbeitgeber Kinderzuschläge und Beihilfen (z. B. nach den Besoldungsgesetzen des Bun...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Darauf müssen Sie als Arbei... / 5 Steuerfreie Entgelte und Aufwendungsersatz

Für den Lohnsteuerabzug muss der Verein den Arbeitslohn in seine steuerpflichtigen, steuerfreien und nicht steuerbaren Bestandteile aufteilen. Bestimmte Arbeitgeberleistungen sind von dem umfassenden Arbeitslohnbegriff ausgenommen oder werden steuerfrei gestellt – insbesondere Annehmlichkeiten, Gelegenheitsgeschenke oder Aufmerksamkeiten, Aufladen eines Elektro- oder Hybridelek...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Entgelt / 6.1 Steuerfreie Leistungen

Steuerfrei können z. B. folgende Leistungen ganz oder teilweise sein[1]: Notstandsbeihilfen bis 600 EUR im Kalenderjahr[2], Inflationsausgleichsprämie bis 3.000 EUR in der Zeit vom 26.10.2022 bis zum 31.12.2024 [3], Vergütungen für Verpflegungsmehraufwendungen, Reisekosten, Umzugskosten, doppelte Haushaltsführung, Unterkunftskosten, Trennungsgelder [4], Fahrtkostenzuschüsse und Jo...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Erziehungsgelder, Studienbeihilfen etc (Nr 6).

Rn 20 Die Ansprüche sollen den Schuldner bei Erziehung, Schul- oder Berufsausbildung oder Studium unterstützen, zu Fortbildungsaufwendungen vgl Rn 9. Sie werden auf privatrechtlicher Grundlage etwa durch ArbG und Stiftungen, aber auch auf öffentlich-rechtlicher Basis erbracht. Dazu gehören Leistungen von Unternehmen mit dem Ziel, dass der Empfänger nach Abschluss eines Studi...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Zuschüsse / 3.5 Kindergartenzuschuss

Beteiligt sich der Arbeitgeber durch einen Zuschuss an den Kosten für die Unterbringung der Kinder des Arbeitnehmers in einem Kindergarten, kann dieser Zuschuss dann steuer- und beitragsfrei bleiben, wenn es sich um einen Zuschuss für ein noch nicht schulpflichtiges Kind handelt.[1] Der Kostenzuschuss muss nicht auf reine Unterbringungskosten begrenzt sein, er kann auch die ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Zuschüsse / 1.4 Anspruch aufgrund des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes

Der unter anderem aus Art. 3 Abs. 1 GG und aus der Treue- und Fürsorgepflicht des Arbeitgebers resultierende arbeitsrechtliche Gleichheitsgrundsatz gebietet, dass Arbeitnehmer nicht ohne sachlichen Grund unterschiedlich behandelt werden dürfen. Bezogen auf die Leistung von Zuschüssen bedeutet dies, dass eine unterschiedliche Behandlung bestimmter Gruppen der Belegschaft nur ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Zuschüsse / 2.1 Lohnsteuer

Der Arbeitgeber kann seinem Arbeitnehmer bestimmte Zuschüsse gewähren, die steuerfrei bleiben. Hierzu gehören z. B. folgende Zuschüsse: Betreuungszuschuss für Kinder bis zum 14. Lebensjahr und pflegebedürftige Angehörige[1], Essenszuschuss (bis 3,10 EUR steuerfrei, darüber hinaus bis 4,40 EUR pauschal versteuert)[2], Zuschuss zum Mutterschaftsgeld, Kindergartenzuschuss, Fahrtkost...mehr