Fachbeiträge & Kommentare zu Kapitalgesellschaft

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Checkliste Jahresabschluss ... / 11.3 Bereich Geschäftsergebnis

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Beitrag aus Finance Office Professional
Außerbilanzielle Korrekturen / 1.3.2 Systembedingte Korrekturen des Steuerrechts

Rz. 14 Weitere außerbilanzielle Korrekturen sind im Steuersystem angelegt. Hierbei handelt es sich um komplexere Korrekturen, da der systematische Zusammenhang oft korrespondierende Hinzurechnungen und Kürzungen verlangt. Systembedingte Korrekturen ergeben sich insbesondere aus dem Teileinkünfteverfahren bzw. der 95 %-Freistellung nach § 8b KStG, der Beteiligung an einer Mit...mehr

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Checkliste Jahresabschluss ... / 8.1.7 Prüfung und Offenlegung der Eröffnungsbilanz

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Außerbilanzielle Korrekturen / 3.1.1 Entnahmen

Rz. 110 Wird der Gewinn durch eine doppelte Buchführung ermittelt, wirken sich Entnahmen im Jahresabschluss nicht aus, da das Konto Privatentnahme direkt auf das Kapital abgeschlossen wird. Erfolgt die Gewinnermittlung außerhalb der doppelten Buchführung durch Betriebsvermögensvergleich, ist der Vermögensunterschied um Einlagen und Entnahmen (§ 4 Abs. 1 Satz 1, 2 i. V. m. § ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Außerbilanzielle Korrekturen / 3.1.3.2 Außerbilanzielle Korrekturen bei der Körperschaft

Rz. 116 Die vGA löst Rechtsfolgen beim Gesellschafter und der Gesellschaft aus, die zu trennen sind. Zunächst kommt es zur Gewinnkorrektur bei der Körperschaft. Schließlich kommt es beim Gesellschafter zu einer Ausschüttung, die nach den Regeln der Abgeltungsteuer (§§ 32d, 43 Abs. 5 EStG), des Teileinkünfteverfahrens (§§ 3 Nr. 40, 3c Abs. 2 EStG) oder der 95 %-Freistellung n...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Checkliste Jahresabschluss ... / 11.11 Freiwillige zusätzliche Berichterstattung

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Außerbilanzielle Korrekturen / 3.2.10 Aufwendungen für satzungsmäßige Zwecke

Rz. 154 Das Abzugsverbot nach § 10 Nr. 1 KStG steht im systematischen Zusammenhang mit § 8 Abs. 3 Satz 1 KStG und § 12 Nr. 1 EStG. Der gemeinsame Gedanke ist, dass die Einkommensverwendung den steuerpflichtigen Gewinn nicht mindern darf. Praktische Bedeutung hat das Abzugsverbot nur für gemeinnützige Vereine und Stiftungen, da nur diese Satzungszwecke haben. Bei gewerblichen...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Checkliste Jahresabschluss ... / 16.1 Allgemeine Angaben zum Konzernabschluss im Konzernanhang

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Beitrag aus Finance Office Professional
Checkliste Jahresabschluss ... / 10.3.1 Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

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Beitrag aus Finance Office Professional
Außerbilanzielle Korrekturen / 3.1.3.1 Tatbestand der vGA

Rz. 115 Das Gesetz regelt in § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG nur die Rechtsfolgen einer vGA, aber nicht ihre Voraussetzungen. Der Tatbestand der vGA wird wie folgt definiert: "Eine vGA im Sinne des § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG ist eine Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensmehrung, die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist, sich auf die Höhe des Unterschiedsbetrags im Sin...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Checkliste Jahresabschluss ... / 8.1.8 Erweiterung der Eröffnungsbilanz

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Beitrag aus Finance Office Professional
Checkliste Jahresabschluss ... / 6 Abschlusserstellung nach § 264 HGB/§ 264a HGB oder § 5 PublG?

Rz. 15 Eine Erhöhung der monetären Schwellenwerte ist beim PublG schon seit Jahrzehnten nicht an die Inflationsraten angepasst worden, weshalb immer mehr Nicht-Kapitalgesellschaften in die Berichterstattungspflicht rutschen. Eine Anpassung ist weiterhin nicht angekündigt. Abb. 5: Abschlusserstellung nach § 264 HGB/§ 264a HGB oder § 5 PublG?mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1 Unternehmereigenschaft von Holdingstrukturen

Rz. 118 Das Halten von Beteiligungen an anderen Unternehmen kann aus umsatzsteuerrechtlicher Sicht in völlig unterschiedlicher Form beurteilt werden. Grundsätzlich ergeben sich hier die folgenden Möglichkeiten: Der Gesellschafter ist nicht Unternehmer nach § 2 UStG und erlangt durch die Beteiligung keine Unternehmereigenschaft. In diesem Fall ergeben sich keine umsatzsteuerre...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Außerbilanzielle Korrekturen / 1.5.4 Thesaurierungsbegünstigung nach § 34a EStG

Rz. 34 Einzelunternehmer und natürliche Personen, die als Mitunternehmer an einer Personengesellschaft beteiligt sind, können nach § 34a EStG ihre nicht entnommenen Gewinne mit einem Einkommensteuersatz i. H. v. 28,25 % versteuern. Zusätzlich kann die Gewerbesteuer nach § 35 EStG auf die Einkommensteuer angerechnet werden. Die Thesaurierungsbegünstigung (§ 34a EStG) und die ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Außerbilanzielle Korrekturen / 3.1.3.3.2 Folgekorrekturen beim Gesellschafter

Rz. 123 Neben der Korrektur aufgrund des Teileinkünfteverfahrens bzw. der 95 %-Freistellung nach § 8b KStG kann es zu weiteren Folgekorrekturen kommen. Die durch die vGA eingetretene Umqualifizierung ist konsequent zu Ende zu denken. Dazu folgende Beispiele: Praxis-Beispiel Beispiel Die GmbH gewährt ihrem Gesellschafter (G) ein zinsloses Darlehen. Der ersparte Zinsaufwand für ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Checkliste Jahresabschluss ... / 5.3.2 Vorbereitungsarbeiten für einzelne Bilanzpositionen

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Beitrag aus Finance Office Professional
Checkliste Jahresabschluss ... / 7.1 Allgemeine Bilanzierungsvorschriften

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Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Doppelbesteuerungsabkommen,... / 2.3.6 Höhe des freizustellenden Arbeitslohns

Ist der Arbeitslohn in Deutschland nach dem DBA freizustellen, weil die Voraussetzungen der 183-Tage-Regelung nicht vorliegen, ist zu prüfen, inwieweit die einzelnen Lohnbezüge der Auslands- bzw. Inlandstätigkeit zugeordnet werden können. Ist eine konkrete Zuordnung nicht möglich, wird der Arbeitslohn nach dem Verhältnis der tatsächlichen Arbeitstage im Kalenderjahr aufgetei...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Taxonomien: Änderungen in d... / 3 Änderungen in der Taxonomie-Version 6.7

Zusammen mit dem Schreiben vom 9.6.2023 hat das BMF das aktualisierte Datenschema der Taxonomien in der Kerntaxonomie-Version 6.7 vom 1.4.2023 veröffentlicht. Die in tabellarischer Weise zur Verfügung gestellten Daten sind weiter wie bisher unter www.esteuer.de abrufbar. Insofern wird an dieser Stelle nur auf die Änderungen zur jeweiligen Vorversion hingewiesen. Anzuwenden si...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Außerbilanzielle Korrekturen / 1.7.2 Die außerbilanziellen Korrekturen in der Kerntaxonomie

Rz. 55 Viele außerbilanzielle Korrekturen werden im Berichtsbestandteil "Steuerliche Gewinnermittlung" der Kerntaxonomie erfasst. Dieser Berichtsbestandteil ist für Einzelunternehmer und Personengesellschaften ein Mussfeld.[1] Die Kapitalgesellschaften sind nicht verpflichtet, diesen Abschnitt auszufüllen,[2] da sie die entsprechenden Angaben zu den nicht abziehbaren Betrieb...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1 Entwicklung der Organschaft

Rz. 175 Die Organschaft im Umsatzsteuerrecht hat eine lange historische Entwicklung. Ursprünglich insbesondere durch die Rechtsprechung des RFH entwickelt, fand die Organschaft im Jahr 1934 Eingang in das UStG. Seit diesem Zeitpunkt ist die Organschaft – in unterschiedlicher Ausprägung – im deutschen Umsatzsteuerrecht verankert. Rz. 176 Die Organschaft hatte in dem vor 1968 g...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / b) Schaden und Schadenszuordnung

Rz. 469 Für die Zeit vor dem 1.12.2020 war die Schadenszuordnung unproblematisch, weil unzweifelhaft nur die Wohnungseigentümer als Geschädigte anzusehen waren.[398] Nach den Neuregelungen im WEG wäre die strikte Differenzierung zwischen dem Vermögen der GdWE und dem Vermögen der Wohnungseigentümer wünschenswert und würde erheblich zur Vereinfachung und Übersichtlichkeit beit...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / II. Tod, Liquidation, Umwandlung und Insolvenz

Rz. 208 Ist der Verwalter eine natürliche Person und stirbt dieser, endet seine Organstellung mit seinem Tod; das Amt ist Fall personengebunden, eine Rechtsnachfolge durch den Erben kommt nicht in Betracht (§§ 168 S. 1, 673 BGB analog).[168] Rz. 209 Veräußert ein Einzelkaufmann sein Einzelhandelsgeschäft mit Firma, wird der Erwerber nicht zum Verwalter.[169] Denn der Verwalte...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / C. Veräußerung (Abs. 1, 3 S. 2)

Rz. 4 Veräußerung ist die vollständige oder teilweise rechtsgeschäftliche Übertragung des Wohnungseigentums unter Lebenden auf einen neuen Rechtsträger und umfasst sowohl das schuldrechtliche Verpflichtungsgeschäft (z.B. Bau-, Werk- oder Kaufvertrag) als auch das dingliche Verfügungsgeschäft (Eigentumsübertragung); unerheblich ist, ob die Veräußerung entgeltlich oder unentge...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
GmbH 2 Go (Teil 29): Neues ... / [Ohne Titel]

Dr. Markus Wollweber, Dipl.-Finw. (FH), RA/FASt / Marc Nürnberger, RA/FASt/StB[*] In der Praxis ist gelegentlich erforderlich, dass Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft Einlagen leisten, die nicht ihrer Beteiligungsquote entsprechen (sog. disquotale Einlagen). Damit der überquotale geleistete Betrag bei einer späteren Rückgewähr wieder zugunsten des Gesellschafters berück...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Besteuerung von E-Autos bei... / 4. Beweislast bei der Privatnutzung betrieblicher Fahrzeuge

Es ist nur dann eine Entnahme zu besteuern, wenn auch etwas entnommen wurde. Für die Entnahmebesteuerung nach §§ 4 Abs. 1 S. 2, 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG reicht daher nicht die Möglichkeit zur Privatnutzung eines Fahrzeugs (hier: E-Auto) aus.[17] Das Fahrzeug muss auch tatsächlich von dem Gesellschafter zu privaten Zwecken gefahren werden.[18] Anscheinsbeweis: Es ist in der Besteue...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / c) Tatbestandsausschließendes Einverständnis

Rz. 476 Die eigentliche Problematik der (Vermögens-)Zurechnungsproblematik zeigt sich vor allem im Hinblick auf die Frage nach einem tatbestandsausschließenden Einverständnis. Denn der Tatbestand der Untreue wird bereits dadurch ausgeschlossen, dass der Treugeber sein Einverständnis mit einer Vermögensschädigung erklärt. Dies gilt jedoch nur, wenn das Einverständnis vor der Ta...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Besteuerung von E-Autos bei... / [Ohne Titel]

Dipl.-Finw. Jens Herkens[*] Die Versteuerung der privaten Nutzung von Pkw im Betriebsvermögen ist ein typischer Aufgriff in der Betriebsprüfung. Dabei geht es vor allem um zwei Fragestellungen: Unter welchen Voraussetzungen kann die Privatnutzung eines betrieblichen Fahrzeugs unterstellt werden und wie wird dann die Privatnutzung bewertet? Dieses Thema hat sich durch die zune...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
GmbH 2 Go (Teil 29): Neues ... / I. Zweckmäßigkeit einer personenbezogenen Kapitalrücklage

Die Zuführung von Eigenkapital kann bei Kapitalgesellschaften nicht nur im Wege einer förmlichen Stammkapitalerhöhung erfolgen, sondern auch durch Zuzahlungen in die Kapitalrücklage gem. § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB. Diese Form der Eigenkapitalzuführung setzt keine Veränderung des Nennkapitals voraus und dient typischerweise der Stärkung der Eigenkapitalbasis ohne gesellschaftsrechtl...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Besteuerung von E-Autos bei... / IV. Zusammenfassung und Ausblick

Bei Personengesellschaften (Mitunternehmerschaften) wird eine Nutzungsentnahme von E-Autos bereits versteuert, wenn nach dem Anscheinsbeweis von einer privaten Verwendung auszugehen ist und kein Gegenbeweis (z.B. durch ein gleichwertiges Fahrzeug im PV oder ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch) erbracht wird. Die Entnahme der privaten E-Auto-Nutzung wird nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Verbindliche Auskunft / 4 Antragsteller

Antragsteller einer verbindlichen Auskunft ist derjenige, in dessen Namen der Antrag gestellt wird. Dieser ist damit auch Gebührenschuldner i. S. d. Regelungen in § 89 Abs. 3–5 AO. Antragsteller ist der bei Antragstellung bereits existierende Steuerpflichtige, dessen künftige Besteuerung Gegenstand der verbindlichen Auskunft sein soll. Antragsteller kann auch ein Dritter sein,...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Brexit / 2.1.7 Wegzugsbesteuerung

Wird die unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland beendet und ist der Arbeitnehmer an einer Kapitalgesellschaft beteiligt, so werden unter bestimmten Voraussetzungen im Zeitpunkt des Wegzugs eventuelle stille Reserven der Besteuerung unterworfen.[1] Bei Staatsangehörigen eines EU- oder EWR-Mitgliedstaats, die in einem dieser Staaten unbeschränkt steuerpflichtig werden, wir...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Vertragsrecht und Steuern: ... / 2.1.4 Juristische Personen und nicht rechtsfähige Personenvereinigungen

Auch wenn § 12 BGB im Kapitel der natürliche Personen angesiedelt ist, wird auch das Namensrecht juristischer Personen geschützt. Darüber hinaus sind sämtliche von der Rechtsordnung anerkannten und unter einem Gesamtnamen auftretenden Personenvereinigungen erfasst. So können sich nichtrechtsfähige Vereine, Gewerkschaften, politische Parteien, die Vor-GmbH, die Gesamthandsgemeinsch...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Herstellungskosten / 2.3.2 Handelsbilanz

Wird Fremdkapital zur Finanzierung der Herstellung eines Vermögensgegenstandes verwendet, dürfen die für das Fremdkapital gezahlten Zinsen insoweit als Herstellungskosten aktiviert werden, als sie auf den Zeitraum der Herstellung entfallen. Wenn sie unter diesen Voraussetzungen aktiviert werden, gelten sie als Herstellungskosten.[1] Es handelt sich damit nicht um echte, sond...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Steuer Office Excellence
Keine Verfassungs- und Europarechtswidrigkeit der Virtuellen Automatensteuer (1)

Leitsatz Die Regelungen zur Virtuellen Automatensteuer im Rennwett- und Lotteriegesetz verstoßen weder gegen Verfassungsrecht noch gegen Unionsrecht. Normenkette § 36, § 37, § 38 RennwLottG, Art. 3 Abs. 1, Art. 12, Art. 20 Abs. 1, Art. 72 Abs. 2, Art. 100 Abs. 1, Art. 105 Abs. 2 GG, Art. 56, Art. 267 Abs. 3 AEUV, Art. 135 Abs. 1 Buchst. i EGRL 112/2006 (= MwStSystRL), Art. 5 Abs. 1 Satz 1, Art. 1 Abs. 1 Buchst. c, d, e, e Doppelbuchst. ii, f Richtlinie 2015/1535/EU Sachverhalt Die Klägerin, eine K...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Steuer Office Excellence
Keine Verfassungs- und Europarechtswidrigkeit der Virtuellen Automatensteuer (2)

Leitsatz Die Regelungen zur Virtuellen Automatensteuer im Rennwett- und Lotteriegesetz verstoßen weder gegen Verfassungsrecht noch gegen Unionsrecht. Normenkette § 36, § 37, § 38 RennwLottG, Art. 12, Art. 20 Abs. 1, Art. 72 Abs. 2, Art. 100 Abs. 1, Art. 105 Abs. 2 GG, Art. 56, Art. 267 Abs. 3 AEUV, Art. 135 Abs. 1 Buchst. i EGRL 112/2006 (= MwStSystRL), Art. 5 Abs. 1 Satz 1, Art. 1 Abs. 1 Buchst. c, d, e, e Doppelbuchst. ii, f Richtlinie 2015/1535/EU Sachverhalt Die Klägerin, eine Kapitalgesellsch...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 11/2025, Anwendung der... / 2 Anmerkung

1. Widerrufsvorbehalte in Schenkungsverträgen sind ein bewährtes Instrument der Nachfolgeplanung. Sie eröffnen dem Schenker die Möglichkeit, auf spätere Veränderungen flexibel reagieren und vollzogene Schenkungen notfalls rückabwickeln zu können. Wird eine Schenkung aufgrund eines vertraglich vereinbarten Widerrufsrechts rückgängig gemacht, entfällt die Schenkungsteuer nach ...mehr

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FF 11/2025, Praxis und Stra... / VI. Die modifizierte Ertragswertmethode

Werden im außergerichtlichen Schriftverkehr Unterlagen zu einer Praxis oder zu einem mittelständischen Betrieb vorgelegt, sieht sich der Berater des Verpflichteten gutachtlichen Stellungnahmen von Steuerberatern ausgesetzt. Dabei verwenden die steuerberatenden Berufe in aller Regel die Vorschriften zur Wertermittlung nicht notierter Anteile an Kapitalgesellschaften unter Anw...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 11/2025, Anwendung der... / 1 Gründe

I. Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) ist Gesellschafter der … AG & Co. KG (A KG), der … GmbH & Co. KG (B KG) und der … mbH & Co. KG (C KG). An seinen Beteiligungen an den vorgenannten Gesellschaften räumte der Kläger mit notariellen Schenkungsverträgen vom … 2004 seiner am … geboren Tochter … (T) eine Unterbeteiligung i.H.v. jeweils 30 % ein. Die Einräumung der Unterbe...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 3. Nachfolge bei Kapitalgesellschaft

Rz. 13 GmbH-Anteile gehen ebenso auf die Erbengemeinschaft über[38] wie vererblich gestellte Anteile an einer Personengesellschaft oder eines Einzelhandelsgeschäfts:[39] Die Geschäftsanteile der GmbH sind gem. § 15 Abs. 1 GmbHG vererblich. Dies kann auch nicht durch die Satzung ausgeschlossen werden. Die Satzung kann zwar weitere Voraussetzungen für die Abtretung des Gesells...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / IV. Testamentsvollstreckung bei Kapitalgesellschaften

Rz. 69 Aufgrund der Haftungsbeschränkungen kommt es bei Kapitalgesellschaften zu weniger Problemen mit einer Testamentsvollstreckung als bei Personengesellschaften. 1. Gesellschaft mit beschränkter Haftung Rz. 70 Wird durch das Gesetz (z.B. bei Freiberufler GmbH) oder die Satzung die Ausübung der Gesellschafter durch fremde Dritte ausgeschlossen, dann ist eine Testamentsvollst...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / III. Kapitalgesellschaften

Rz. 42 Anteile an Kapitalgesellschaften gehen, soweit sie vererblich sind, ohne weiteres zunächst auf den Vorerben und dann auf den Nacherben über.[146] Der Vorerbe tritt grds. mit allen Rechten und Pflichten in die gesellschaftsrechtliche Position des Erblassers ein. Hinsichtlich der Ausübung seiner Mitgliedschaftsrechte gilt prinzipiell das Gleiche wie bei dem Vorerben als...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 3. Kapitalgesellschaften

Rz. 15 Als Nutzungen einer Kapitalgesellschaft stehen dem Vorerben für die Dauer der Vorerbschaft grundsätzlich die auf seine Beteiligung entsprechend den Ergebnisverwendungsbeschlüssen entfallenden Gewinnanteile oder Dividenden zu.[52] Dies gilt jedoch nicht, soweit der Gewinn aus der Auflösung von stillen Reserven resultiert, die bereits vor dem Erbfall gebildet worden sin...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / b) Nachfolge bei Kapitalgesellschaften

Rz. 269 Bei Kapitalgesellschaften ist die in den Geschäftsanteilen (GmbH) bzw. den Aktien[825] (AG) verbriefte Mitgliedschaft frei vererblich (§ 15 Abs. 1 GmbHG).[826] Mit dem Erbfall fällt automatisch auch die Mitgliedschaft gem. § 1922 Abs. 1 BGB dem Erben,[827] ggf. der Erbengemeinschaft zur gesamten Hand (§§ 2032 ff. BGB bzw. § 18 GmbHG, § 69 AktG), an.[828] Dieser freien...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 10. Kapitalgesellschaften

Rz. 32 Aktien sind nach h.M. frei vererblich.[89] Eine Vererblichkeit kann auch grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden (vgl. zur Einzugsmöglichkeit § 237 AktG). Gleiches gilt für Geschäftsanteile an einer GmbH.[90] Diese sind ebenfalls frei vererblich (§ 15 Abs. 1 GmbHG). Ist ein Minderjähriger Alleinerbe eines Geschäftsanteils, dann kann sein gesetzlicher Vertreter seine...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 2. Kernrechtsbereichtheorie

Rz. 53 Hinsichtlich der sog. Innenseite, also der personenrechtlichen Sphäre, ist die Kernrechtsbereichtheorie entwickelt worden.[80] Diese ist nicht ohne weiteres auf das Testamentsvollstreckerrecht anwendbar und zu differenzieren.[81] Danach sind die Gesellschafterrechte im eigentlichen Sinne wegen ihrer höchstpersönlichen Natur der Ausübung durch einen Dritten nicht zugän...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 2. Einzelfragen

Rz. 6 Die Einigung über einen Teilungsplan ist noch keine vollzogene Nachlassteilung.[15] Auch die Teilungsversteigerung nach §§ 180 ff. ZVG führt selbst dann nicht zu einer Nachlassteilung, wenn das Grundstück der einzige Nachlassgegenstand war, da der Erlös aus der Versteigerung als Surrogat zum Gegenstand des weiterhin ungeteilten Nachlasses wird.[16] Dagegen steht einer ...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / c) Dauervollstreckung

Rz. 13 Bei der Dauertestamentsvollstreckung wird zzgl. zu den vorstehenden Vergütungen weiter folgende Vergütung geschuldet:mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / e) Testamentsvollstrecker und unternehmerische Tätigkeit

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 7. ABC der Bewertung des sonstigen Nachlasses

Rz. 307 Aktien, die an der Börse gehandelt werden, sind grundsätzlich mit dem Kurswert am Todestag – ohne zeitanteilige Berücksichtigung der zu erwartenden Dividende[927] – anzusetzen,[928] mag er dann auch ungewöhnlich hoch oder niedrig liegen.[929] Starke Kursschwankungen sind typisch für diese Form der Vermögensanlage, was auch bei der erbrechtlichen Bewertung zu beachten...mehr