Fachbeiträge & Kommentare zu Jugendamt

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FF 05/2020, Jugendamt, Verf... / III. Jugendamt als mitwirkende Behörde

Zu unterscheiden ist zwischen Anhörung und Beteiligung des Jugendamts (wie dies der Gesetzgeber selbst vorbildlich tut, vgl. § 50 Abs. 3 S. 1 SGB VIII ("angehört wird oder sich am Verfahren beteiligt"). Das Jugendamt ist sozialpädagogische Mitwirkungsbehörde. Diese Aussage umfasst zwei Komponenten: das Jugendamt soll erstens sozialpädagogisches Fachwissen einbringen (siehe o...mehr

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FF 05/2020, Jugendamt, Verf... / B. Jugendamt

I. Stellung des Jugendamts im Verhältnis zum Familiengericht Hier lauern regelmäßig schon zu Beginn des Verfahrens "Abbiegefehler". Wenn das Familiengericht dem Jugendamt den pauschalen Auftrag erteilt, doch bitte schön binnen einer Frist von drei Wochen umfassend zur Situation der Familie berichten, dazu Gespräche zu führen (mit Familienmitgliedern, Erziehern, Lehrerinnen et...mehr

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FF 05/2020, Jugendamt, Verf... / I. Stellung des Jugendamts im Verhältnis zum Familiengericht

Hier lauern regelmäßig schon zu Beginn des Verfahrens "Abbiegefehler". Wenn das Familiengericht dem Jugendamt den pauschalen Auftrag erteilt, doch bitte schön binnen einer Frist von drei Wochen umfassend zur Situation der Familie berichten, dazu Gespräche zu führen (mit Familienmitgliedern, Erziehern, Lehrerinnen etc.), Hausbesuche zu machen, biegt es schon falsch ab. Warum?...mehr

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FF 05/2020, Jugendamt, Verfahrensbeistand und Sachverständiger – Heimliche und eigentliche Entscheider im Kindschaftsverfahren?

A. Einleitung I. Befund Man liest und hört Vieles.[2] Beispiele:mehr

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FF 05/2020, Jugendamt, Verf... / E. Fazit

Der FamFG-Gesetzgeber hat für das Kindschaftsverfahren ein System von checks and balances etabliert und die Aktiv-Rollen auf mehrere Akteure verteilt. Dem gesetzgeberischen Willen entspricht es danach, dassmehr

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FF 05/2020, Jugendamt, Verf... / II. Einbringen sozialpädagogischer Fachlichkeit

Sinn und Zweck der Mitwirkung ist zum einen der Beitrag der sozialpädagogischen Fachlichkeit.[20] Aus der Verwendung des Wortes "insbesondere" in § 50 Abs. 2 S. 1 SGB VIII bezogen auf den Passus "unterrichtet über angebotene und erbrachte Leistungen", folgt, dass auch weitere Unterrichtungen außer denen über angebotene und erbrachte Leistungen zu erwägen sind. Es ist daraus a...mehr

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FF 05/2020, Jugendamt, Verf... / IV. Richterliche Auswertung der Jugendamtsstellungnahme

Dass das Familiengericht die Ermittlungen selbst in die Hand nehmen muss und nicht etwa das Jugendamt ermitteln lassen darf, lässt sich auch mit dem hohen Stellenwert begründen, den das BVerfG[28] der eigenen Ermittlungspflicht des Familiengerichts beimisst. Denn die Ermittlungspflicht entfaltet grundrechtliche Schutzfunktion. Selbstverständlich ist es nach der Rechtsprechun...mehr

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FF 05/2020, Jugendamt, Verf... / A. Einleitung

I. Befund Man liest und hört Vieles.[2] Beispiele:mehr

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FF 05/2020, Jugendamt, Verf... / D. Sachverständiger

I. Aufgaben Die Ermittlungen mit dem Ziel der Feststellung der entscheidungserheblichen Tatsachen (§ 26 FamFG) können in Kindschaftsverfahren die Sachkunde unterschiedlichster Professionen und Disziplinen erforderlich machen. Dabei kann es sich um allgemein-medizinische, rechtsmedizinische, kinder- und jugendpsychiatrische, familienpsychologische, entwicklungspsychologische o...mehr

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FF 05/2020, Jugendamt, Verf... / IV. Vorläufige These

Deshalb meine These in vorläufiger Formulierung. Ich formuliere sie vorläufig in der das Subjekt verheimlichenden, die Verantwortlichkeiten verschleiernden Verbform des Passiv: Wenn dafür gesorgt wird, dass Jugendamt, Verfahrensbeistand und Sachverständiger vom Beginn des Verfahrens an ihre vom Gesetzgeber vorgesehenen und vorgegebenen Rollen und Aufgabenmehr

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FF 05/2020, Jugendamt, Verf... / II. Fragestellung

Die mir gestellte Aufgabe, das Thema – "Entscheider im Kindschaftsverfahren – Jugendamt, Verfahrensbeistand und Sachverständiger" – lässt sich in drei Richtungen entfalten: Gerieren sich die Verfahrensbeistände tatsächlich als "kleine Gutachter"? Geben die Richterinnen die Entscheidung tatsächlich aus der Hand? Haben die Jugendämter tatsächlich zu viel Einfluss auf die Verfah...mehr

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FF 05/2020, Jugendamt, Verf... / I. Befund

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FF 05/2020, Jugendamt, Verf... / III. Die Begrifflichkeiten des Themas (Abgrenzung und Einordnung)

Kindschaftsverfahren. Das sind die Kindschaftssachen aus dem Katalog des § 151 FamFG: namentlich elterliche Sorge (insbesondere §§ 1671, 1628, 1666, 1666a BGB), Umgangsrecht, Recht auf Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes, Kindesherausgabe, Vormundschaft, Pflegschaft, Genehmigung freiheitsentziehender Unterbringung und freiheitsentziehender Maßnahmen, Anord...mehr

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FF 05/2020, Jugendamt, Verf... / V. Richterliche Auswertung des Sachverständigengutachtens

Es führt freilich nicht ohne Weiteres zur Verfassungswidrigkeit einer gerichtlichen Entscheidung, wenn ein Sachverständigengutachten für sich genommen keine verlässliche Grundlage für die Feststellung einer Kindeswohlgefährdung bietet, soweit die Entscheidung die Mängel thematisiert, die fachliche Qualifikation des Sachverständigen näher klärt und nachvollziehbar darlegt, in...mehr

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FF 05/2020, Jugendamt, Verf... / C. Verfahrensbeistand

Der Verfahrensbeistand hat gemäß § 158 Abs. 4 FamFG das Interesse des Kindes festzustellen und im gerichtlichen Verfahren zur Geltung zu bringen. Er hat das Kind über Gegenstand, Ablauf und möglichen Ausgang des Verfahrens in geeigneter Weise zu informieren. Soweit nach den Umständen des Einzelfalls ein Erfordernis besteht, kann das Gericht dem Verfahrensbeistand die zusätzl...mehr

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FF 05/2020, Jugendamt, Verf... / IV. Anhörung zu den Beweisfragen

Eine vorherige Anhörung der Beteiligten vor Anordnung des Gutachtens ist gesetzlich nicht zwingend vorgeschrieben, aber regelmäßig geboten: Erstens zur Erforderlichkeit des Gutachtens, zweitens zu den Beweisfragen und drittens zur Person des Sachverständigen.[45] Es spricht nichts dagegen, die Beweisfragen mit dem Sachverständigen vorab telefonisch zu erörtern, die Beteiligt...mehr

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FF 05/2020, Jugendamt, Verf... / I. Aufgaben

Die Ermittlungen mit dem Ziel der Feststellung der entscheidungserheblichen Tatsachen (§ 26 FamFG) können in Kindschaftsverfahren die Sachkunde unterschiedlichster Professionen und Disziplinen erforderlich machen. Dabei kann es sich um allgemein-medizinische, rechtsmedizinische, kinder- und jugendpsychiatrische, familienpsychologische, entwicklungspsychologische oder andere ...mehr

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FF 05/2020, Jugendamt, Verf... / III. Neuer Ansatz von Salzgeber und Bublath

Neuen Schwung haben jüngst Joseph Salzgeber und Katharina Bublath [44] in die Diskussion gebracht. Sie entwickeln die von juristischer Seite inzwischen herausgearbeiteten Differenzierungen weiter und bauen auf diesen rechtlichen Erkenntnissen nun psychologisch auf. Sie werfen dazu die Frage auf, ob der familienrechtspsychologische Sachverständige die Fragestellung des Gericht...mehr

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FF 05/2020, Jugendamt, Verf... / II. Formulierung der Beweisfragen

Darüber, wie in einer Kindschaftssache die Beweisfragen im Beweisbeschluss zu formulieren sind,[34] besteht in der Literatur keine Einigkeit.[35] Einerseits wird die Auffassung vertreten, die Beweisfragen seien so konkret wie möglich zu formulieren. Dies ermögliche dem Familienrichter, den Sachverständigen anzuleiten und zu prüfen, ob eine bestimmte Berufsgruppe für den spez...mehr

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FF 05/2020, Vorläufiger Sor... / Aus den Gründen

Gründe: l. [1] Im Streit steht eine einstweilige Anordnung, durch die den Eltern wesentliche Teile des Sorgerechts, insbesondere das Aufenthaltsbestimmungsrecht, entzogen und dem Jugendamt als Ergänzungspfleger übertragen wurden. [2] Aus der nichtehelichen Beziehung der am 23.6.2000 geborenen Mutter und des am 12.12.1992 geborenen Vaters ging am 12.12.2019 das betroffene Kind...mehr

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FF 05/2020, Vorläufiger Sor... / 2 Anmerkung

Die Entscheidung gibt Anlass, die Zulässigkeit und die Voraussetzungen einer vorgeburtlichen Sorgeentziehung genauer in den Blick zu nehmen. Die Trennung von Eltern und Kind unmittelbar nach der Geburt stellt den wohl schwerwiegendsten Eingriff in die Grundrechte von Eltern und Kind aus Art. 6 Abs. 2 S. 1, Abs. 3 GG dar. Überraschenderweise findet sich kaum – veröffentlichte...mehr

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AGS 05/2020, Umgangsvereinb... / 1 Sachverhalt

Die Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin beabsichtigt mit ihrer Beschwerde die Festsetzung eines höheren Verfahrenswertes. Der Antragsteller und die Antragsgegnerin sind die Eltern eines gemeinsamen minderjährigen Kindes. Insoweit hatte der Antragsteller den Erlass einer einstweiligen Anordnung beantragt, durch die der Umgang mit seinem Sohn entsprechend einer im Einz...mehr

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AGKompakt 05/2020, Mehrfach... / b) Außergerichtliche Vertretung/Vereinfachtes Unterhaltsverfahren/Hauptsacheverfahren

Vereinfachtes Unterhaltsverfahren Ein weiterer Fall kann in Familiensachen bei einem vereinfachten Verfahren über den Unterhalt Minderjähriger und anschließendem Unterhaltsverfahren vorkommen. Hier ist einerseits der Anrechnungsvorgang nach Vorbem. 3 Abs. 4 VV (Übergang außergerichtliche Vertretung zum vereinfachten Verfahren) und andererseits der Anrechnungsvorgang nach Anm....mehr

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AGS 05/2020, Umgangsvereinb... / 2 Aus den Gründen

Die zulässige Beschwerde der Bevollmächtigten der Antragsgegnerin gegen die Festsetzung des Verfahrenswertes hat in der Sache keinen Erfolg. Nach § 45 Abs. 1 Nr. 2 FamGKG beträgt der Verfahrenswert in einer Kindschaftssache, die das Umgangsrecht betrifft 3.000,00 EUR. Im Verfahren der einstweiligen Anordnung ist der Wert gem. § 41 FamGKG unter Berücksichtigung der geringeren ...mehr

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FF 05/2020, Kindschaftssach... / II. Folgerungen für die Familiengerichtsbarkeit: weder ein "weiter so wie gehabt" noch ein Aussetzen der Verfahrensregeln oder gar ein Stillstand der Rechtspflege

Die Familiengerichtsbarkeit ist jedenfalls in den Verfahren, die elementare Grundrechte der Betroffenen berühren, zur "kritischen Infrastruktur" zu zählen. Daher scheiden folgende vier Vorgehensweisen während der gegenwärtigen Corona-Krise in der Regel aus: 1. Die Verfahren unverändert so zu führen wie vor der Pandemie, also persönliche Anhörungen der Kinder und Anhörungs- un...mehr

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Sauer, SGB II § 52a Überprü... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die Agentur für Arbeit kann die entsprechenden Auskünfte bei Personen einholen, die Leistungen nach dem SGB II beantragt haben, beziehen oder bezogen haben. Durch die Vergangenheitsbezogenheit kann die Agentur auch evtl. Überzahlungen feststellen und ggf. Rückforderungsbescheide wegen zu Unrecht bezogener Leistungen erlassen. Rz. 4 Nach dem Wortlaut der Vorschrift ist a...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 26 Gemeins... / 2.2.8 Beteiligung von Haus-, Fach-, Betriebs- und Werksärzten (Abs. 2 Nr. 8)

Rz. 41 Betriebs- bzw. Werksärzte haben die Aufgabe, die Gesundheit und die Erwerbsfähigkeit der Arbeitnehmer zu fördern und zu erhalten. Dabei stützen sie sich auf eine ganzheitliche Betrachtung des arbeitenden Menschen mit Berücksichtigung somatischer, psychischer und sozialer Prozesse. In diesem Rahmen wirken sie beim betrieblichen Eingliederungsmanagement (§ 167 Abs. 2 SG...mehr

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FF 04/2020, Sekundäre Kindeswohlgefährdung

Ein Editorial zur Klärung von Begriffen? Klaus Schnitzler Warum nicht, wenn es nicht nur dem Autor, sondern im besten Fall auch dem Leser neue Informationen vermitteln kann. Kindeswohlgefährdung ist spätestens seit dem Staufener Missbrauchsfall und den Ermittlungsergebnissen der Staatsanwaltschaften in Nordrhein-Westfalen (Stichworte Lügte und Bergisch-Gladbach) in aller Munde....mehr

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FF 04/2020, Vorschau

Folgende Themen erwarten Sie in den nächsten Heften der FFmehr

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FF 04/2020, Erstattung von ... / Sachverhalt

Tatbestand: Die Parteien streiten um die Verpflichtung zur Erstattung von Beerdigungskosten. Die Klägerin ist die Schwester von J., die Beklagte dessen Tochter. Die Klägerin wohnte im selben Gebäude wie ihr Bruder, hatte ein persönliches Verhältnis zu ihm und kannte dessen Willen zur Totenfürsorge. Die Beklagte hatte keinen Kontakt zu ihrem Vater und kannte ihn nicht. Ihre Mut...mehr

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FF 04/2020, Keine Umsatzste... / 2 Anmerkung

Steuerrecht in der FF? Nein – die FF bleibt beim Familienrecht. Die hier vorzustellende Entscheidung[1] des Bundesfinanzhofs ist jedoch für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die neben ihrer anwaltlichen Tätigkeit auch als Verfahrensbeistände die Interessen von Kindern und Jugendlichen wahrnehmen, von großer praktischer Relevanz, weil sie faktisch zu einer Erhöhung der Rege...mehr

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Jung, SGB VIII § 69 Träger ... / 2.5 Jugendamt und Landesjugendamt

Rz. 6 Absatz 3 verpflichtet den örtlichen Träger zur Einrichtung eines Jugendamtes, den überörtlichen Träger zur Einrichtung eines Landesjugendamtes und regelt mithin die Einrichtung der Behörden. Der jeweilige Träger ist mithin verpflichtet, ein Jugendamt bzw. Landesjugendamt als selbständige Organisationseinheit zu errichten und ihm die Aufgaben nach dem SGB VIII zur Ausüb...mehr

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Jung, SGB VIII § 69 Träger der öffentlichen Jugendhilfe, Jugendämter, Landesjugendämter

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift übernimmt die Systematik der § 12 und § 19 JWG. Absatz 3 wurde durch Art. 1 Nr. 36 des 1. SGB VIII-ÄndG v. 16.2.1993 (BGBl. I S. 239) neu gefasst. Absatz 5 wurde durch Art. 1 Nr. 4a Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG) v. 27.12.2004 (BGBl. I S. 3852) eingefügt und der bisherige Abs. 5 wurde zu Abs. 6. Mit Art. 1 Nr. 30 des Gesetzes zur We...mehr

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Jung, SGB VIII § 44 Erlaubn... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift enthält eine Rahmenregelung für den Schutz von Kindern und Jugendlichen in der Vollzeitpflege. Die Vorschrift enthält damit kein Leistungsrecht, sondern gibt den Jugendämtern als "andere Aufgabe" i. S. d. § 2 Abs. 1 und 3 Eingriffs- und Überwachungskompetenzen, um das Kindeswohl in der Vollzeitpflege zu gewährleisten. Mit Vollzeitpflege ist gemeint, dass...mehr

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Jung, SGB VIII § 44 Erlaubn... / 2.2.1 Überwachung (Abs. 3 Satz 1)

Rz. 16 Nach Erteilung der Pflegeerlaubnis hat das Jugendamt nach Abs. 3 Satz 1 den Auftrag ("soll"), an Ort und Stelle zu prüfen, ob die Voraussetzungen für die Erlaubniserteilung weiter bestehen, das Kindeswohl in der Pflegefamilie also nach wie vor gewährleistet ist. Diese Überwachungspflicht bedeutet aber keine permanente Kontrolle aller Pflegestellen. Häufigkeit und Ausm...mehr

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Jung, SGB VIII § 44 Erlaubn... / 2.2.2 Rücknahme und Widerruf (Abs. 3 Satz 2)

Rz. 18 Stellt sich nach Erteilung der Pflegeerlaubnis heraus, dass das Kindeswohl gefährdet ist, ist es also hinreichend wahrscheinlich, dass das Kindeswohl bei der Pflegeperson in absehbarer Zeit nicht mehr gewährleistet ist, so hat das Jugendamt unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit einzugreifen. Hieraus folgt, dass prognostisch abzuschätzen ist, ob die G...mehr

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Jung, SGB VIII § 81 Struktu... / 2.1 Katalogaufzählung der Stellen und Einrichtungen

Rz. 7 Aus der Reihenfolge des Kataloges der Stellen und Einrichtungen in § 81 lässt sich nicht auf die Bedeutung und Intensität der Zusammenarbeit schließen. In Nr. 1 werden die Träger der verschiedenen Sozialleistungen aufgezählt, die mit ihren unterstützenden Hilfesystemen und Angeboten als Kooperationspartner in Betracht kommen. In Nr. 2 wurde eine redaktionelle Ergänzung...mehr

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Jung, SGB VIII § 44 Erlaubn... / 4 Rechtsprechung und Literatur

Rz. 25 Bay VGH, Beschluss v. 18.10.2010, 12 B 12.1048: Zur Beurteilung der Rechtmäßigkeit des Widerrufs einer Pflegeerlaubnis ist grundsätzlich auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung abzustellen, eine spätere evidente Wiederherstellung der Zuverlässigkeit ist aber zu berücksichtigen; Bay VGH, Beschluss v. 2.7.2003, 12 CS 03.1017: Zur Her...mehr

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Jung, SGB VIII § 44 Erlaubn... / 2.3 Rechtsschutz

Rz. 23 Die Frage des Rechtsschutzes ist danach zu beurteilen, ob sich die Pflegeperson gegen die Versagung oder die Rücknahme und den Widerruf der Pflegeerlaubnis zur Wehr setzen will. Versagt das Jugendamt der Pflegeperson die Erteilung der Pflegeerlaubnis, so kann diese nach erfolglosem Widerspruchsverfahren eine Verpflichtungsklage zu den Verwaltungsgerichten erheben. Demg...mehr

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Jung, SGB VIII § 44 Erlaubn... / 2.1.3 Voraussetzungen und Verfahren der Erlaubniserteilung (Abs. 2)

Rz. 6 Die Erteilung der Pflegeerlaubnis setzt voraus, dass das Wohl des Minderjährigen in der Pflegestelle gewährleistet ist. Bei dieser Prüfung hat der zuständige Jugendhilfeträger prognostisch (vor Aufnahme der Pflege) zu würdigen, ob die Pflegeperson im konkreten Einzelfall nach der Art der Pflegestelle und den individuellen Bedürfnissen sowie dem Entwicklungsstand des au...mehr

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Jung, SGB VIII § 69 Träger ... / 3 Literatur

Rz. 10 Freitag, Das Jugendamt als Organ der Jugendhilfe, seine Öffentlichkeitsarbeit durch mediale Präsenz und der Informationsanspruch des Jugendhilfesuchenden, ArchsozArb 2002 S. 49; Kreft, Verwaltungsmodernisierung im Rechtsrahmen des SGB 8/KJHG, NDV 1999 S. 108; Meysen, Föderalismusreform – Themenkomplex Soziales: Mögliche Auswirkungen auf das Kinder- und Jugendhilferecht ...mehr

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Jung, SGB VIII § 44 Erlaubn... / 2.1.2 Ausnahmen (Abs. 1 Satz 2 und 3)

Rz. 5 Vom grundsätzlichen Erlaubnisvorbehalt aus Abs. 1 Satz 1 macht Satz 2 Ausnahmen. Die dort genannten Pflegepersonen können ihre Aufgabe also ohne vorherige Erlaubnis aufnehmen. Nach Satz 2 Nr. 1 bedarf die Pflegeperson keiner Erlaubnis, die den Minderjährigen im Rahmen der Hilfe zur Erziehung in einer Tagesgruppe (§ 32 Satz 2) oder in Vollzeitpflege (§ 33) oder – soweit ...mehr

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Jung, SGB VIII § 72 Mitarbe... / 4.1 Fortbildungsveranstaltungen

Rz. 12 Stadt … Der Oberbürgermeister Vertrag zwischen der Stadt … – Jugendamt-, …, vertreten durch den Oberbürgermeister, …, nachstehend "Auftraggeber" genannt und Frau/Herrn …, nachstehend "Auftragnehmer" genannt. Frau/Herr … übernimmt im Rahmen einer freiberuflichen selbständigen Tätigkeit im Auftrage des Auftraggebers die Leitung von Fortbildungsveranstaltungen bzw. Durchführung...mehr

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Jung, SGB VIII § 80 Jugendh... / 2.4 Beteiligung der anerkannten Träger

Rz. 8 Nach Abs. 3 Satz 1 sind die anerkannten Träger der freien Jugendhilfe in allen Phasen der Planung frühzeitig zu beteiligen. Damit wird dem Zusammenarbeitsgebot zwischen öffentlicher und freier Jugendhilfe nach § 4 Rechnung getragen. Ohne eine Beteiligung der freien Träger wäre es für den planungsverantwortlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe ohnehin nicht möglich...mehr

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Jung, SGB VIII § 72 Mitarbe... / 4.2 Externe Fortbildung

Rz. 13 Stadt … Der Oberbürgermeister Vertrag zwischen der Stadt … – Jugendamt –, …, vertreten durch den Oberbürgermeister, … (Ort), nachstehend "Auftraggeber" genannt und Frau/Herrn …, nachstehend "Auftragnehmer" genannt. Frau/Herr … übernimmt im Rahmen einer freiberuflichen selbständigen Tätigkeit im Auftrage des Auftraggebers die Leitung von Fortbildungsveranstaltungen bzw. Durch...mehr

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Jung, SGB VIII § 44 Erlaubn... / 2.2.3 Unterrichtungspflicht (Abs. 4)

Rz. 22 Die Pflegeperson steht nach Abs. 4 gegenüber dem Jugendamt in der Pflicht, dieses über für die Erziehung in der Vollzeitpflege besonders wichtige Umstände zu unterrichten. Hierzu zählen insbesondere folgende Umstände: tatsächlicher Beginn der Vollzeitpflege, tatsächliches Ende der Vollzeitpflege, Wohnungswechsel, schwere Krankheit (BT-Drs. 11/5948 S. 83), Tod des Ehegatten...mehr

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Jung, SGB VIII § 74 Förderu... / 2.7.3 Funktionelle Zuständigkeit

Rz. 66 Funktionell zuständig für Entscheidungen über eine Förderung sind gemäß § 71 Abs. 2 Nr. 3 und § 71 Abs. 4 Satz 3 der Jugendhilfeausschuss bzw. Landesjugendhilfeausschuss (vgl. auch § 10 Abs. 2 Ausführungsgesetz zum Kinder- und Jugendhilfegesetz NRW). Die Förderungsentscheidungen sind grundsätzlich zu bedeutend, um als Geschäfte der laufenden Verwaltung gemäß § 70 Abs....mehr

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Jung, SGB VIII § 14 Erziehe... / 2.5 Verhältnis zu gesetzlichen Jugendschutzvorschriften

Rz. 7 Der gesetzliche Jugendschutz basiert auf der Grundlage des JSchG v. 23.7.2002, des Gesetzes zum Schutze der arbeitenden Jugend v. 12.4.1976 ("Jugendarbeitsschutzgesetz") und des StGB. Darüber hinaus hat das JuSchG seit dem 1.4.2003 das Gesetz zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit und das Gesetz über die Verbreitung jugendgefährdender Medien zusammengeführt. Inhalt...mehr

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Jung, SGB VIII § 81 Struktu... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Das JWG kannte keine detaillierte Verpflichtung des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe, mit denjenigen Stellen und Einrichtungen, deren Tätigkeit sich auf die Lebenssituation junger Menschen und ihrer Familien auswirkt, zusammenzuarbeiten. Lediglich § 17 JWG enthielt ein ausdrückliches Gebot, dass das Jugendamt und das Gesundheitsamt ihre Maßnahmen aufeinander abzust...mehr

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Jung, SGB VIII § 80 Jugendh... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Das frühere Recht kannte keine detaillierte Regelung zur Aufstellung einer Jugendhilfeplanung. Gesetzliche Normen zum Planungsprozess sowie zu Zielen und Inhalten der Planung fehlten weitgehend. Aus § 7 JWG, der das Jugendamt verpflichtete, die freiwillige Tätigkeit zur Förderung der Jugendwohlfahrt zu unterstützen, anzuregen und zur Mitarbeit heranzuziehen, um mit ihr...mehr