Fachbeiträge & Kommentare zu Jugendamt

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§ 23 Sorge- und Umgangsrecht / 2. Beschleunigungs- und Vorrangsgebot (§ 155 Abs. 2 FamFG)

Rz. 70 Es gilt das Beschleunigungs- und Vorrangsgebot des §°155 FamFG.[106] Aufgrund des Beschleunigungsgebots des § 155 Abs. 1 FamFG ist das Familiengericht gehalten, die aus seiner Sicht notwendigen Ermittlungen von Amts wegen zu führen, um so die Entscheidungsreife des Verfahrens herbeizuführen und – wenn die Eltern sich nicht einigen können – zeitnah in der Sache zu ents...mehr

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§ 23 Sorge- und Umgangsrecht / cc) Vermittelnde Auffassungen

Rz. 105 Vorzuziehen ist eine vermittelnde Auffassung, nach der dem Hilfsbedürftigen zwar zunächst abverlangt wird, die für ihn kostenfreien Angebote und Vermittlungsbemühungen des Jugendamtes zur Erreichung seines Zieles wenigstens versuchsweise wahrzunehmen, bevor er gerichtliche Hilfe in Anspruch nimmt. Nur soweit solche Bemühungen seitens des Jugendamtes bereits fehlgesch...mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / (2) Fehlende Veranlassung zur Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens

Rz. 93 Auch ein sofortiges Anerkenntnis kann den Antragsgegner nur dann von Kosten entlasten, wenn er keine Veranlassung zur Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens gegeben hat. Rz. 94 Praxistipp: Die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass keine Veranlassung bestanden hat, liegt beim Antragsgegner.[102] Daher gehen Zweifel zu seinen Lasten.[103] Eine solche Veranlassung ist ...mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / aa) Für den Unterhaltspflichtigen als Schuldner

Rz. 381 In einer solchen Jugendamtsurkunde liegt ein Schuldanerkenntnis. Ein Unterhaltspflichtiger kann sich im Rahmen eines Abänderungsverfahrens von dem einseitigen Anerkenntnis seiner laufenden Unterhaltspflicht nur dann lösen, wenn sich die maßgebenden rechtlichen und tatsächlichen Verhältnisse im Nachhinein so verändert haben, dass ihm die Zahlung des titulierten Unterh...mehr

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§ 23 Sorge- und Umgangsrecht / 1.1. Stufe: Dient die alleinige elterliche Sorge dem Kindeswohl?

Rz. 148 Zu prüfen ist hier[201] Rz. 149 In Fällen, in denen die gemeinsame elterliche Sor...mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / aa) Verfahrensrechtliche Vorgaben

Rz. 105 In dieser Situation ging man früher davon aus, dass ein (ergänzender) Zahlungsantrag gestellt werden muss: odermehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / f) Gerichtliche Abänderung eines einseitigen Unterhaltstitels

Rz. 376 Rz. 377 Soll die in einem einseitigen Titel festgelegte Pflicht zur Zahlung von Unterhalt in einem gerichtlichen Verfahren verändert festgelegt werden, ist immer – sowohl vom Unterhaltsverpflichteten als auch vom Unterhaltsberechtigten – ein Abänderungsantrag zu formulieren.[432] Rz. 378 Der Verfahrenswert ergibt sich jedoch nur aus der Differenz zwischen dem titulier...mehr

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§ 24 Rechtsmittel / II. Eingeschränkte Beweismöglichkeiten in der zweiten Instanz

Rz. 70 Eine weitere beachtliche Einschränkung enthält § 68 Abs. 3 FamFG:[99] Zitat … (3) Das Beschwerdeverfahren bestimmt sich im Übrigen nach den Vorschriften über das Verfahren im ersten Rechtszug. Das Beschwerdegericht kann von der Durchführung eines Termins, einer mündlichen Verhandlung oder einzelner Verfahrenshandlungen absehen, wenn diese bereits im ersten Rechtszug vorge...mehr

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§ 23 Sorge- und Umgangsrecht / C. Regelungen zum Sorgerecht

Rz. 138 Sind – noch minderjährige – Kinder aus der Ehe hervorgegangen, so bleibt es beim gemeinsamen Sorgerecht beider Eltern. Jedoch kann jeder Elternteil die Übertragung des alleinigen Sorgerechts beantragen (§ 1671 BGB). Rz. 139 Praxistipp:mehr

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§ 19 Volljährigenunterhalt:... / 2. Gilt ein vorhandener Titel über die Volljährigkeit des Kindes hinaus?

Rz. 131 Von der Beantwortung dieser Frage ist abhängig, welche prozessualen Möglichkeiten bestehen: Rz. 132 Vergleichender Blick auf den Ehegattenunterhalt:mehr

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§ 23 Sorge- und Umgangsrecht / 2. Art und Detailliertheit der Regelung

Rz. 23 Eine Regelung kann durch Vergleich oder gerichtliche Entscheidung getroffen werden. Die einvernehmliche Regelung aller Beteiligten über den Umgang (Umgangsvergleich)[23] wird vom Familiengericht gem. § 156 Abs. 2 FamFG gerichtlich gebilligt. Die fehlende Protokollierung des Einvernehmens des Verfahrensbeistandes mit einem Umgangsvergleich steht der Vollstreckung des Bi...mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / a) Freiwillige Zahlung und Aufforderung zur Titulierung

Rz. 78 Der Unterhaltspflichtige zahlt freiwillig den gewünschten Unterhalt in voller Höhe, die Unterhaltsberechtigte möchte jedoch zur Absicherung für die Zukunft einen vollstreckbaren Titel. Auch bei regelmäßiger und pünktlicher freiwilliger Zahlung des geforderten Unterhaltes in voller Höhe besteht grundsätzlich ein Titulierungsinteresse [77] auch dann, wenn keine Befürchtun...mehr

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§ 16 Neue Partnerschaft mit... / I. Gemeinsame elterliche Sorge nach § 1626a BGB

Rz. 16 Die gesetzliche Neuregelung geht zunächst – wie bisher – von der gesetzlichen Alleinsorge der Mutter aus. § 1626a Abs. 1 BGB benennt nunmehr drei Fälle, in denen die elterliche Sorge den Eltern gemeinsam zusteht:mehr

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§ 23 Sorge- und Umgangsrecht / 5. Hinwirken auf Einvernehmen, Auflagen an die Eltern

Rz. 79 Das Gericht hat zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens auf ein Einvernehmen der Beteiligten hinzuwirken, sofern dies dem Kindeswohl nicht widerspricht, § 156 Abs. 1 FamFG. Nach § 156 Abs. 1 S. 4 FamFG kann das Gericht jetzt die Eltern zur Teilnahme an einer Beratung durch die Beratungsstellen und Träger der Jugendhilfe bindend verpflichten.[118] Der gerichtliche Billigungsbe...mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / bb) Für den Unterhaltsberechtigten als Gläubiger

Rz. 385 Auch der Unterhaltsberechtigte als Gläubiger muss für eine Erhöhung der titulierten Unterhaltsverpflichtung ein Abänderungsverfahren einleiten. Bei der Abänderung einer einseitig errichteten Jugendamtsurkunde im Sinne der §§ 59 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, 60 SGB VIII ist gemäß § 239 FamFG zu beachten, dass eine derartige Urkunde allerdings keine materielle Rechtskraft entfal...mehr

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FF 04/2022, Der Verfahrensb... / c) Kosten

Die Bestellung zum Verfahrensbeistand allein hat noch keine kostenrechtliche Auswirkung. Die Entgegennahme des Bestellungsbeschlusses genügt noch nicht für den Vergütungsanspruch aus der Staatskasse, § 158c Abs. 3 Satz 1 FamFG. Die Pauschale erhält der Verfahrensbeistand erst dann, wenn er in irgendeiner Weise im Kindesinteresse tätig geworden ist.[159] Er muss mit der Wahrn...mehr

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FF 04/2022, Der Verfahrensb... / Exkurs: Schriftliche Stellungnahme

Weder die BT-Drucks 19/23707[93] noch die BR-Drucks 634/20[94] treffen irgendwelche Aussagen darüber, wie der schriftliche Bericht des Verfahrensbeistandes auszusehen hat. Auch Jokisch [95] weist in ihrer Kommentierung zur Neufassung des § 158b FamFG nur darauf hin, dass der Verfahrensbeistand eine schriftliche Stellungnahme erstatten soll. Nach Ansicht des Gesetzgebers[96] "...mehr

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FF 04/2022, Der Verfahrensb... / m) Beendigung der Verfahrensbeistandsbestellung, § 158 Abs. 4 FamFG

Die Beendigung der Verfahrensbeistandsbestellung, die bislang in § 158 Abs. 7 FamFG a.F. enthalten war, ist nunmehr in § 158 Abs. 4 FamFG geregelt. Die Beendigung tritt mit der Aufhebung der Bestellung, mit Rechtskraft der das Verfahren abschließenden Entscheidung oder mit dem sonstigen Abschluss des Verfahrens, § 158 Abs. 4 Satz 1 FamFG. Hieraus folgt, dass die Bestellung d...mehr

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FF 04/2022, Einigungsgebühr... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die Beschwerde betrifft die Festsetzung einer Einigungsgebühr nach Nr. 1003 Abs. 2 VV RVG im Rahmen der VKH-Vergütung. Der Beschwerdegegner vertrat in einem Hauptsacheverfahren nach § 1666 BGB als beigeordneter Verfahrensbevollmächtigter die Mutter. Anlass des Verfahrens war, dass die Mutter zusammen mit ihrer sechsjährigen Tochter in einer Mutter-Kind-Einrich...mehr

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FF 04/2022, Der Verfahrensb... / k) Die regelmäßig erforderliche Verfahrensbeistandsbestellung

Die Vorschrift des § 158 Abs. 3 Satz 1 FamFG regelt die Fälle, in denen die Bestellung in der Regel erforderlich sind. Es handelt sich hierbei um die vier gleichen Fallkonstellationen, die bislang schon in § 158 Abs. 2 FamFG a.F. geregelt waren. Auf die bisherige Rechtsprechung kann weiterhin Bezug genommen werden. Verfolgen Eltern gegensätzliche Interessen, die mit denen ihr...mehr

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Jung, SGB VIII § 52 Mitwirk... / 2.1.2 Jugendgerichtshilfe

Rz. 5 Nach § 2 Abs. 3 Nr. 8 i. V. m. § 52 obliegt der Jugendhilfe die Mitwirkung in Verfahren nach dem JGG. In § 38 Abs. 1 JGG ist bestimmt, dass die Jugendgerichtshilfe von den Jugendämtern im Zusammenwirken mit den Vereinigungen für Jugendhilfe ausgeübt wird. Weder in § 52 noch im JGG ist eine gesetzliche Vorgabe enthalten, in welcher Organisationsform die Mitwirkung zu erf...mehr

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Jung, SGB VIII § 52 Mitwirk... / 2.1.1 Mitwirkungspflicht

Rz. 3 Gemäß Abs. 1 hat das Jugendamt nach Maßgabe der § 38 JGG und § 50 Abs. 3 Satz 2 JGG in Verfahren nach dem JGG mitzuwirken. Die Aufzählung der in Abs. 1 genannten Vorschriften des JGG ist unvollständig. Noch weitere Normen des JGG regeln die Mitwirkung der "Jugendhilfe im Strafverfahren" (diesem Terminus wird teilweise gegenüber dem gebräuchlichen Begriff "Jugendgericht...mehr

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Jung, SGB VIII § 52 Mitwirk... / 2.2.2 Unterrichtung über die Einleitung

Rz. 15 Voraussetzung für die Mitwirkung der Jugendgerichtshilfe in einem Ermittlungsverfahren gegen einen Jugendlichen oder Heranwachsenden nach dem JGG ist zunächst, dass sie von dem Verfahren überhaupt Kenntnis erlangt. Nach § 70 Abs. 1 JGG wird die Jugendgerichtshilfe von der Einleitung und dem Ausgang des Verfahrens unterrichtet. Da im Regelfall Strafanzeigen bei der Pol...mehr

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Jung, SGB VIII § 52 Mitwirk... / 2.2.3 Formen der Mitwirkung

Rz. 17 Nach der Unterrichtung über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen einen Jugendlichen oder Heranwachsenden hat das Jugendamt in jedem Fall nach Abs. 2 Satz 1 frühzeitig zu prüfen, ob aus Anlass der Straftat Leistungen der Jugendhilfe in Betracht kommen. Über diese Prüfungspflicht hinaus richten sich Art und Umfang ihrer Mitwirkung im Übrigen nach den Umständ...mehr

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Jung, SGB VIII § 52 Mitwirk... / 2.3.5 Berichterstattung

Rz. 31 Die wichtigste Aufgabe des Vertreters der Jugendgerichtshilfe in der Hauptverhandlung ist die Berichterstattung. Nach Nr. 1 der Richtlinien zu § 38 JGG wirken Staatsanwaltschaft und Gericht darauf hin, dass der Bericht unter Verzicht auf Ausführungen zur Schuldfrage ein Bild von der Persönlichkeit, der Entwicklung und der Umwelt der beschuldigten Person ergibt. Auch i...mehr

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Jung, SGB VIII § 52 Mitwirk... / 2.2.4 Diversion

Rz. 19 Nach Abs. 2 Satz 2 hat das Jugendamt – falls nach seiner Prüfung Leistungen der Jugendhilfe in Betracht kommen oder geeignete Leistungen bereits eingeleitet oder gewährt worden sind – den Staatsanwalt umgehend davon zu unterrichten, damit geprüft werden kann, ob diese Leistung ein Absehen von der Verfolgung (§ 45 JGG) ermöglicht. Diese Vorschrift unterstreicht die Wic...mehr

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Jung, SGB VIII § 52 Mitwirk... / 2.4.2 Auflagen/Erziehungsmaßregeln

Rz. 37 Ist gegen einen Jugendlichen oder einen Heranwachsenden eine der in § 15 JGG abschließend aufgezählten Auflagen erkannt worden, wachen die Vertreter der Jugendgerichtshilfe – soweit nicht ein Bewährungshelfer dazu berufen ist – darüber, dass der Verurteilte der Auflage nachkommt (§ 38 Abs. 2 Satz 5 JGG). Dies gilt in der Praxis insbesondere für die Auflage, Arbeitslei...mehr

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Jung, SGB VIII § 52 Mitwirk... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Während in dem bis zum 31.12.1990 geltenden Gesetz für Jugendwohlfahrt (JWG) lediglich abstrakt in § 4 Nr. 4 als eine Aufgabe des Jugendamts die Jugendgerichtshilfe nach den Vorschriften des Jugendgerichtsgesetzes (JGG) genannt war, enthält das am 1.1.1991 in Kraft getretene SGB VIII Kinder- und Jugendhilfegesetz insoweit eine weitergehende gesetzliche Regelung. In dem...mehr

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Jung, SGB VIII § 52 Mitwirk... / 2.1.4 Art und Dauer der Mitwirkung

Rz. 10 In Abs. 1 Satz 1 ist die Mitwirkungspflicht der Jugendgerichtshilfe normiert, und zwar ausdrücklich nur nach Maßgabe der § 38 JGG und § 50 Abs. 3 Satz 2 JGG . Darüber hinaus ist im JGG die Mitwirkung der Jugendgerichtshilfe auch noch in weiteren Bestimmungen verankert, und zwar in § 43 Abs. 1 Satz 4 § 70 Satz 1 § 72a und § 93 Abs. 3 JGG . Diese Vorschriften gelten gemäß...mehr

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FF 03/2022, Kindschaftssach... / 1. Keine Prozessstandschaft des Jugendamtes im Verfassungsbeschwerdeverfahren

Erfolglos blieb die Verfassungsbeschwerde eines Jugendamtes. Dieses hatte 2018 das 2007 geborene Kind in Obhut genommen, weil die Mutter mit dem Kind in den Haushalt ihres wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilten neuen Lebensgefährten gezogen war. Das Familiengericht lehnte kinderschutzrechtliche Maßnahmen ab, das OLG[19] en...mehr

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AGS 03/2022, Die Angelegenh... / 3. Weitere Unwägbarkeiten

Gerade in Kombination mit dem Familienrecht stellt das Thema "andere Hilfemöglichkeiten" eine unliebsame Begleiterscheinung dar. Denn selbst gelangt man mit dem zuständigen Gericht zur selben Erkenntnis, was die Zahl der Berechtigungsscheine und damit die Zahl der potentiellen Abrechnungsmöglichkeiten angeht, bleibt "unklar", ob es diese Zahl an Genehmigungen für Berechtigun...mehr

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FF 03/2022, Kindschaftssach... / 2. Vertretung des Kindes durch den Amtsvormund

Das Jugendamt kann als Amtsvormund ein Kind im Verfassungsbeschwerdeverfahren vertreten.[23] Ein nicht selbst verfahrensfähiger Beteiligter werde durch den gesetzlichen Vertreter vertreten, wenn nicht nach der Beurteilung durch das BVerfG letzterer infolge eines Interessenkonflikts an der Vertretung gehindert sei. Ein solcher liege im konkreten Fall nicht vor.[24] Das Adopti...mehr

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FF 03/2022, Kindschaftssach... / 1. Rückführung durch den Vormund in die Pflegefamilie

Erfolgreich war die Verfassungsbeschwerde eines 2014 geborenen Kindes, das bereits kurz nach der Geburt zu einem Ehepaar in Adoptionspflege gegeben wurde, gegen die Rückführung in die Adoptionspflegefamilie.[4] Das Kind wird durch einen Amtsvormund vertreten.[5] Während des Adoptionsverfahrens wurde der Ehemann u.a. wegen der Verbreitung kinderpornographischer Schriften 2017...mehr

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FF 03/2022, Kindschaftssach... / 2. Ablehnung einstweiliger Anordnung auf sofortige Rückführung in den elterlichen Haushalt

Aus rein verfahrensrechtlichen Gründen lehnte das BVerfG[7] es ab, eine Eilanordnung auf sofortige Rückführung der 11 und 7 Jahre alten Kinder in den elterlichen Haushalt zu erlassen. Den Eltern war durch einstweilige Anordnung und Hauptentscheidung vom 8.3.2021 das Sorgerecht entzogen worden; zugleich wurden sie zur Herausgabe der Kinder an das zum Vormund bestimmte Jugenda...mehr

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FF 03/2022, Kindschaftssach... / 3. Auflagen bei Rückführungsanordnung

Auch wenn ein OLG letztinstanzlich entscheidet, kann es laut BVerfG[8] bei einem Eingriff in das Elternrecht durch Auflagen nicht o. w. auf eine Begründung verzichten. 2014 hatte das Familiengericht den Eltern u.a. das Aufenthaltsbestimmungsrecht für 2 ihrer 3 Kinder entzogen; die Kinder wurden fremduntergebracht. Im Anschluss an einen Ferienumgang blieben 2019 die Kinder, d...mehr

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FF 03/2022, Kindschaftssach... / c) Begründungserfordernisse

Zur hinreichenden Begründung einer Verfassungsbeschwerde gegen eine gerichtliche Entscheidung gehört die Vorlage der angegriffenen Entscheidungen und derjenigen Schriftstücke, ohne deren Kenntnis sich die Berechtigung der geltend gemachten Rügen nicht beurteilen lässt, zumindest aber deren Wiedergabe ihrem wesentlichen Inhalt nach, da das BVerfG nur so in die Lage versetzt w...mehr

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FF 03/2022, Kindschaftssach... / 2. Verfassungsgerichtliche Eilanordnung gegen Entscheidung nach § 64 Abs. 3 FamFG

Auch die Entscheidung des BVerfG vom 29.12.2020 betraf eine Entscheidung nach § 64 Abs. 3 FamFG.[13] Im Sorgerechtsstreit warfen sich die Eltern wechselseitig vor, die Tochter misshandelt oder missbraucht zu haben. In einstweiliger Anordnung übertrug das Familiengericht die Teilbereiche Aufenthaltsbestimmung und Gesundheit auf den Vater mit der Maßgabe, dass das Kind seinen ...mehr

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FF 03/2022, Kindschaftssach... / a) Ausgangsentscheidung

Ausgangspunkt war ein Verfahren betreffend die elterliche Sorge für ein 2008 geborenes Kind. Nach der Trennung der Eltern 2013 lebte das Kind zunächst bei der Mutter und wechselte 2018 übergangslos zum Vater. Ein erstes Gutachten hielt die Mutter für besser erziehungsgeeignet und empfahl im Februar 2019 wegen akuter psychischer Kindeswohlgefährdung eine zeitlich begrenzte ex...mehr

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FF 03/2022, Adoptiertes Kind hat Anspruch gegen seine leibliche Mutter auf Auskunft über die Identität des leiblichen Vaters

Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 19.1.2022, Nr. 007/2022 Beschl. v. 19.1.2022 – XII ZB 183/21 Der unter anderem für das Familienrecht zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass eine leibliche Mutter auch nach einer Adoption ihrem Kind grundsätzlich zur Auskunft über die Identität des leiblichen Vaters verpflichtet ist. Im zugrundeliegende...mehr

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AGS 02/2022, Anspruch des P... / I. Sachverhalt

Der Rechtsanwalt ist dem Angeklagten noch vor dessen Festnahme am 22.2.2019 als Pflichtverteidiger bestellt worden. Der Angeklagte ist vom LG Neuruppin u.a. wegen gemeinschaftlichen schweren Raubes verurteilt worden. Das Urteil ist seit dem 26.8.2020 rechtskräftig. Darüber hinaus war der Rechtsanwalt dem Angeklagten in einem Strafverfahren vor dem LG Berlin, in dem der Angek...mehr

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AGS 02/2022, Anspruch des P... / II. Beurteilungszeitpunkt

Nach § 52 Abs. 2 RVG kann der gerichtlich bestellte Rechtsanwalt vom Angeklagten die Zahlung der Gebühren eines Wahlverteidigers nur verlangen, soweit dem Angeklagten ein Erstattungsanspruch gegen die Staatskasse zusteht oder nachdem das Gericht des ersten Rechtszuges auf Antrag des Rechtsanwalts nach Anhörung des Angeklagten festgestellt hat, dass dieser ohne Beeinträchtigu...mehr

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FF 02/2022, Familienrecht versus Digitalisierung

Dr. Christian Grabow Die Mitgliederumfrage der AG Familienrecht widmete sich 2021 dem Einfluss der Digitalisierung auf den familienrechtlichen Kanzleibetrieb im Lichte der Coronakrise. Die Ergebnisse sind zusammenfassend auf der digital durchgeführten Herbsttagung am 25.11.2021 vorgestellt worden. Die "FF" wird in einer der nächsten Ausgaben darüber berichten. Blickt man auf d...mehr

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FF 02/2022, Ein höherer Mindestunterhalt für minderjährige Kinder

Neue Bemessungsgrundlage für Jugendämter und Gerichte zum 1.1.2022 Pressemitteilung des Bundesministeriums der Justiz vom 30.12.2021 Zum neuen Jahr tritt die Vierte Verordnung zur Änderung der Mindestunterhaltsverordnung in Kraft. Damit erhöht sich der Mindestunterhalt für minderjährige Kinder in allen Altersstufen. Der Mindestunterhalt ist der Barbetrag, den ein minderjähriges...mehr

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FF 02/2022, Ein höherer Min... / Pressemitteilung des Bundesministeriums der Justiz vom 30.12.2021

Zum neuen Jahr tritt die Vierte Verordnung zur Änderung der Mindestunterhaltsverordnung in Kraft. Damit erhöht sich der Mindestunterhalt für minderjährige Kinder in allen Altersstufen. Der Mindestunterhalt ist der Barbetrag, den ein minderjähriges Kind zum Leben benötigt. Er bildet die Berechnungsgrundlage für die Höhe der Unterhaltsvorschussleistungen der Jugendämter. Ausgeh...mehr

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FF 02/2022, Rechtswegezustä... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die Beteiligten zu 2 und 3 haben mit Schreiben vom 13.3.2021 beim Familiengericht darum nachgesucht, ein Verfahren nach § 1666 BGB zu eröffnen und gegenüber den Lehrkräften und der Schulleitung der von ihren seinerzeit 8- und 14jährigen Kindern besuchten Grund- und Regelschule einstweilig anzuordnen, die schulintern getroffenen Maßnahmen zur Verhinderung der V...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Steuerfreiheit

Rn. 124 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Das an sog Erziehungsfamilien aus öffentlichen Kassen gezahlte ausschließlich und unmittelbar zur Förderung der Erziehungszwecke bestimmte Pflegegeld ist steuerfrei nach § 3 Nr 11 EStG. Maßgeblich sind Inhalt und Durchführung des Pflegeverhältnisses (BFH BStBl II 2021, 672; gegen FG BBbg EFG 2018, 1699, aufgehoben). Das gilt auch, wenn und...mehr

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Aufgabenteil / 23. Gebühren in Ehe- und anderen Familiensachen (→ § 11 Rdn 1 ff.)

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§ 11 Die Gebühren in Ehesac... / III. Die Berechnung der Anwaltsgebühren in selbstständigen Familiensachen

Rz. 64 Selbstständige Familiensachen sind diejenigen, die nicht Folgesachen im Scheidungsverbund sind (§ 137 FamFG). Da über die Ehesache und die anhängigen Folgesachen im Verbund nach § 137 Abs. 1 FamFG zusammen verhandelt und entschieden wird, können selbstständige Familiensachen nur vor Anhängigkeit der Ehesache (Scheidung) oder nach Ausspruch der Scheidung durch das Fami...mehr

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§ 11 Die Gebühren in Ehesac... / IV. Die Berechnung der Anwaltsgebühren im Scheidungsverbund

Rz. 67 Zum Ehescheidungsverfahren (Hauptsache) können sonstige Familiensachen in den so genannten Scheidungsverbund mit einbezogen werden. Dies ergibt sich aus § 137 Abs. 1 S. 1 FamFG. Diese anderen Familiensachen werden damit zu Folgesachen, über die zusammen mit dem Scheidungsantrag durch einen einheitlichen Beschluss entschieden wird (§ 142 Abs. 1 FamFG). Es handelt sich ...mehr

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FF 01/2022, Kindgerechte Justiz im Spannungsfeld von Schutz und Selbstbestimmung Minderjähriger

18. Göttinger Workshop zum Familienrecht Der 18. Göttinger Workshop zum Familienrecht behandelte in diesem Jahr das Thema Kindgerechte Verfahren – Anspruch und Wirklichkeit in Kindschaftssachen. Rund 40 Teilnehmende diskutierten Anfang November 2021 in Göttingen auf dem von Prof. Dr. Eva Schumann ausgerichteten Workshop die Frage, wie die Bedürfnisse von Kindern im familienge...mehr