Fachbeiträge & Kommentare zu Jugendamt

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Jung, SGB VIII § 87c Örtlic... / 3 Literatur

Rz. 36 DIJuF-Rechtsgutachten v. 12.5.2014, J 3.210 An – Pflichten des eine Beistandschaft geführt habenden Jugendamts bei einem Zuständigkeitswechsel, JAmt 2014 S. 251; DIJuF-Rechtsgutachten v. 27.2.2014, V 2.400/J 4.190 Lh – Ergänzungspflegschaft bei einer Auslandsmaßnahme – örtliche Zuständigkeit, Kontaktpflicht, Teilnahme an Hilfeplangesprächen, JAmt 2014 S. 522; DIJuF-Rech...mehr

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Jung, SGB VIII § 53a Beratu... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Der bisherige § 53 wurde aufgespalten in § 53, der die Mitwirkung des Jugendamts bei der Auswahl von Vormündern und Pflegern durch das Familiengericht regelt und § 53a, der die Beratung und Unterstützung von Vormündern und Pflegern durch das Jugendamt regelt.mehr

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Jung, SGB VIII § 86 Örtlich... / 6 Muster Auskunftsersuchen Ausländerzentralregister

Rz. 72 Stadt …, Jugendamt Postfach …, 12345 Musterstadt AZR-Behördenkennzahl … Bundesverwaltungsamt – Ausländerzentralregister - 50728 Köln Telefax … Ihr Zeichen … Ihre Nachricht vom … Mein Zeichen … Meine Nachricht vom … Telefon, Name …, Ort, Datum … Unser Aktenzeichen … Auskunft aus dem Ausländerzentralregister Name Vorname(n) ggf. Geburtsname Geburtsdatum Geburtsort Geschlecht männlich weibl...mehr

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Jung, SGB VIII § 85 Sachlic... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Bestimmung des § 85 zur Regelung der sachlichen Zuständigkeiten (ehemals § 89) gilt seit dem 1.1.2012 i. d. F. der Bekanntmachung v. 11.9.2012 (BGBl. I S. 2022). Im Rahmen des 1. SGB VIII-ÄndG v. 16.2.1993 (BGBl. I S. 239) wurden die Vorschriften über die Zuständigkeit und die Kostener­stattung mit Wirkung v. 1.4.1993 in einem Kapitel (Siebtes Kapitel) zusammengefa...mehr

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Jung, SGB VIII § 54 Anerken... / 2.3 Übernahme von Beistandschaften

Rz. 11 Abs. 3 enthält einen speziellen Landesrechtsvorbehalt. Gemäß Art. 144 EGBGB können die Landesgesetze bestimmen, dass das Jugendamt die Beistandschaft mit Zustimmung des Elternteils auf einen nach § 54 anerkannten rechtsfähigen Verein übertragen kann. Ansonsten übernimmt grundsätzlich das Jugendamt gemäß § 1712 BGB auf Antrag eines Elternteils die Beistandschaft zur Fe...mehr

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Jung, SGB VIII § 87c Örtlic... / 2.2.4 Anrufung des Familiengerichts (Abs. 2 Satz 4)

Rz. 17 Berechtigt nach Abs. 2 Satz 4, das Familiengericht wegen einer eventuellen Ablehnung des Übernahme- bzw. Übergabeantrages anzurufen, sind das jeweils von der Ablehnung betroffene Jugendamt, der jeweilige Elternteil sowie von der Ablehnung betroffene, im berechtigten Interesse des Kindes oder Jugendlichen handelnde Dritte. Dies kann unter Umständen auch der Jugendliche...mehr

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Jung, SGB VIII § 89d Kosten... / 2.5 Vorrang vor Kostenerstattungsansprüchen nach §§ 89 bis 89c und § 89e (Abs. 5)

Rz. 12 § 89d Abs. 5 regelt das Verhältnis zu konkurrierenden Erstattungsansprüchen und legt fest, dass Kostenerstattungsansprüche nach Abs. 1 Satz 1 als lex specialis allen anderen Kostenerstattungsansprüchen nach §§ 89 ff. vorgehen (ebenso Loos, in: Wiesner, SGB VIII – Kinder- und Jugendhilfe, 5. Aufl. 2015, § 89 d Rz. 15; VG Augsburg, Urteil v. 2.2.2010, Au 3 K 09.344). De...mehr

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Jung, SGB VIII § 55 Beistan... / 2.7.2 Auswahl der Fachkraft

Rz. 18 In Abs. 2 Satz 2 wird nunmehr die Beachtung der Grundsätze für die Auswahl durch das Familiengericht auch für die Auswahl des Bediensteten vorgesehen. Damit hat das Jugendamt den Bediensteten, dem es die Aufgaben des Amtspflegers oder Amtsvormunds übertragen wird, in entsprechender Anwendung von §§ 1778, 1779 Abs. 1, 1784 BGB auszuwählen (BT-Drs. 24445 S. 403). Gemäß ...mehr

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Jung, SGB VIII § 87d Örtlic... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Rechtsnorm des § 87d wurde im Rahmen des 1. SGB VIII-ÄndG v. 16.2.1993 (BGBl. I S. 239) eingeführt und im Zuge der Änderung des Beistandschaftsgesetzes modifiziert (BGBl. I S. 2846). Sie gilt i. d. F. des Art. 4 Nr. 15 des Beistandschaftsgesetzes mit Wirkung v. 1.7.1998 in der seit dem 1.1.2012 gültigen Fassung des SGB VIII (BGBl. I 2011 S. 2022). Weil dem geändert...mehr

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Jung, SGB VIII § 87c Örtlic... / 2.1.1 Gewöhnlicher Aufenthalt der nichtehelichen Mutter zur Zeit der Geburt (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 5 § 87c Abs. 1 Satz 1 knüpft den Eintritt der örtlichen Zuständigkeit eines Jugendamtes im Falle der gesetzlichen Amtsvormundschaft nach § 1786 BGB an den gewöhnlichen Aufenthaltsort der nichtehelichen Mutter an und erklärt – anders als in § 42 JWG – das Jugendamt für örtlich zuständig, in dessen Bereich die nichteheliche Mutter ihren Lebensmittelpunkt begründet. Auf den...mehr

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Jung, SGB VIII § 55 Beistan... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Nach Abs. 1 wird das Jugendamt als Behörde nach Maßgabe der Vorschriften des BGB als Beistand, Pfleger oder Vormund tätig. Mit der Reform des Vormundschafts- und Pflegeschaftsrechts sind ab 1.1.2023 die Rechtsinstitute der vorläufigen Amtspflegschaft und der vorläufigen Amtsvormundschaft hinzugekommen. Abs. 2 regelt die amtsinterne Organisation der Aufgabenübertragung....mehr

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Jung, SGB VIII § 86 Örtlich... / 4 Musterschriftsatz Ablehnung Fallübernahme

Rz. 70 Stadt … Der Oberbürgermeister Stadt ………. • Postfach ….. • ………. (Ort) Jugendamt Verw-.Gebäude: … Auskunft erteilt: Herr … Zimmer: … Tel.: … Fax: … Mail: … Ihr Zeichen/Schreiben vom … Mein Zeichen … ……………, den ………. Hilfe zur Erziehung gemäß §§ 27/33 SGB VIII für …, geb. … hier: Antrag auf Übernahme des Jugendhilfefalles sowie Kostenerstattung Guten Tag, mit Schreiben vom … beantragen S...mehr

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Jung, SGB VIII § 87c Örtlic... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Das Kindschaftsrechtsreformgesetz und das Beistandschaftsgesetz sind am 1.7.1998 in Kraft getreten. Mit dem Reformpaket und den nachfolgenden Gesetzen wurden 2 Hauptzielrichtungen verfolgt: Rz. 2 Zum einen dürfen Kinder nicht unter der Entscheidung ihrer Eltern für oder gegen eine bestimmte Lebensform leiden. Die noch vorhandenen unterschiedlichen Regelungen für ehelich...mehr

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Jung, SGB VIII § 55 Beistan... / 2.2.4 Aufgabengebiete der Beistandschaft

Rz. 8 Die Aufgabenbereiche der Beistandschaft sind in § 1712 Abs. 1 BGB aufgeführt. Sie erstreckt sich auf die Feststellung der Vaterschaft und die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen des Kindes einschließlich der Ansprüche auf eine anstelle des Unterhalts zu gewährende Abfindung sowie die Verfügung über diese Ansprüche; ist das Kind bei einem Dritten entgeltlich in Pfle...mehr

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Jung, SGB VIII § 86 Örtlich... / 2.8.1 Zweijähriger Aufenthalt bei einer Pflegeperson; auf Dauer angelegtes Pflegeverhältnis (Abs. 6 Satz 1)

Rz. 52 § 86 Abs. 6 Satz 1 normiert für den Eintritt der örtlichen Zuständigkeit des Jugendhilfeträgers am g.A. der Pflegeperson 2 Voraussetzungen. Zum einen muss ein Kind oder Jugendlicher mindestens 2 Jahre bei ein und derselben Pflegeperson leben. Zum anderen ist es erforderlich, dass dieses Pflegeverhältnis auf Dauer ausgerichtet ist. Auf die Frage, um welche Hilfeart es ...mehr

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Jung, SGB VIII § 89d Kosten... / 2.1 Kostenerstattung durch das Land (Abs. 1)

Rz. 3 Abs. 1 bestimmt die Kostenerstattungspflicht des Landes bei der Gewährung von Jugendhilfe für junge Menschen sowie Leistungsberechtigte nach § 19 nach der Einreise. Zum Begriff des "jungen Menschen" siehe Erläuterungen zu § 7. Entsprechend § 89d Abs. 1 in der bis zum 30.6.1998 geltenden Fassung soll mit der Formulierung "... wird Jugendhilfe gewährt" klargestellt werde...mehr

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Jung, SGB VIII § 86 Örtlich... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Im Unterschied zur Zuständigkeitsregelung in § 11 JWG, die grundsätzlich auf den gewöhnlichen Aufenthalt (g.A.) des Minderjährigen abstellte, sieht § 86 Abs. 1 Satz 1 eine generelle Anknüpfung an den g.A. der Eltern des Minderjährigen vor. Sinn und Zweck dieser Neuregelung ist der möglichst effektive, ortsnahe und enge Kontakt zwischen den Eltern und dem für die Gewähr...mehr

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Jung, SGB VIII § 87c Örtlic... / 2.4.2 Hilfsweise Anknüpfung an den tatsächlichen Aufenthalt des Kindes/Jugendlichen (Abs. 3 Satz 2)

Rz. 23 Sofern das Kind oder der Jugendliche keinen g.A. hat (oder aber ein solcher nicht ermittelbar ist), ist nach Abs. 3 Satz 2 das Jugendamt örtlich zuständig, in dessen Bereich das Kind oder der Jugendliche seinen tatsächlichen Aufenthalt zum Zeitpunkt der Bestellung durch das Familiengericht hat.mehr

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Jung, SGB VIII § 86 Örtlich... / 2.2.2 Örtliche Träger

Rz. 7 Örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe werden nach § 69 Abs. 1 durch Landesrecht bestimmt, wobei jeder örtliche Träger ein Jugendamt und jeder überörtliche Träger ein Landesjugendamt zu errichten hat (§ 69 Abs. 3). Wer Träger der öffentlichen Jugendhilfe ist, regelt das jeweilige Bundesland selbst. § 69 Abs. 1 wurde durch Art. 1 Nr. 13a KiföG zum 16.12.2008 neu g...mehr

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Jung, SGB VIII § 76 Beteili... / 2.4.2 Rechtsform

Rz. 11 Da Aufgaben der Jugendhilfe hoheitliche Aufgaben sind, handelt es sich bei Vereinbarungen über die Beteiligung eines anerkannten Trägers der freien Jugendhilfe um öffentlich-rechtliche Verträge i. S. d. § 53 SGB X (Grube, in: Hauck/Noftz, SGB VIII, § 76 Rz. 5, Stand: 2009; Münder, in: Münder u. a., FK-SGB VIII, § 76 Rz. 3; Schellhorn, SGB VIII/KJHG, § 76 Rz. 8). Strei...mehr

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Jung, SGB VIII § 85 Sachlic... / 2.1 Sachliche Allzuständigkeit des örtlichen Trägers (Abs. 1)

Rz. 3 § 85 Abs. 1 knüpft die sachliche Zuständigkeit für die Gewährung von Leistungen und die Erfüllung anderer Aufgaben i. S. d. § 2 Abs. 2 und 3 grundsätzlich zunächst an den örtlichen Träger der Jugendhilfe nach § 69 an, soweit diese in der abschließenden Aufzählung des Abs. 2 nicht einem überörtlichen Träger vorbehalten sind. Die Vorschrift geht dabei von der Vermutung d...mehr

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Jung, SGB VIII § 55 Beistan... / 2.6 Pflegschaft für einzelne Angelegenheiten

Rz. 16 Gemäß § 1776 Abs. 1 BGB kann das Familiengericht bei Bestellung eines ehrenamtlichen Vormunds mit dessen Einverständnis einzelne Sorgeangelegenheiten oder eine bestimmte Art von Sorgeangelegenheiten auf einen Pfleger übertragen, wenn die Übertragung dieser Angelegenheiten dem Wohl des Mündels dient. Die Übertragung ist auch nachträglich möglich, wenn der Vormund zusti...mehr

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Jung, SGB VIII § 55 Beistan... / 2.10 Haftung

Rz. 23 Gegenüber dem Mündel haften der Pfleger und der Vormund nach Maßgabe der §§ 1833, 1925 BGB auf Schadensersatz. Der für das Jugendamt im Rahmen der Beistandschaft, der Amtspflegschaft oder Amtsvormundschaft tätig werdende Beamte oder Angestellte handelt in Ausübung eines öffentlichen Amtes. Daher haftet die Anstellungsbehörde, d. h. der Jugendhilfeträger, wenn und sowe...mehr

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Jung, SGB VIII § 86 Örtlich... / 5 Musterschriftsatz Änderung örtliche Zuständigkeit

Rz. 71 Stadt … Der Oberbürgermeister Stadt … • Postfach … • …. (Ort) Jugendamt Verw-.Gebäude:… Auskunft erteilt:… Zimmer:… Tel.:… Fax:… Mail:… Ihr Zeichen/Schreiben vom … Mein Zeichen … …, den … Hilfe zur Erziehung gemäß §§ 27/33 SGB VIII für … hier: Änderung der örtlichen Zuständigkeit gemäß § 86 Abs. 6 SGB VIII Guten Tag, in dem oben bezeichneten Jugendhilfefall gewähre ich den sorgeberec...mehr

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Jung, SGB VIII § 53a Beratu... / 2.3 Ausnahmen von der Aufsichtspflicht (Abs. 3)

Rz. 5 Abs. 3 übernimmt den bisherigen § 53 Abs. 4 Satz 2 unter Anpassung an die Regelungen der §§ 1774, 1781 BGB. Er trägt zum einem dem Gesichtspunkt Rechnung, dass ein Vormundschaftsverein nur noch als vorläufiger Vormund bestellt werden kann. Darüber hinaus wird die Vorschrift auf den mit der Reform gesetzlich geregelten Vereinsvormund erweitert. Dieser wird nach § 54 Abs...mehr

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Jung, SGB VIII § 87c Örtlic... / 2.1.2 Gewöhnlicher Aufenthalt der nichtehelichen Mutter nach Vaterschaftsanfechtung (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 6 Durch eine erfolgreiche Anfechtung der Vaterschaft eines Kindes wird erst zu einem späteren Zeitpunkt der Status der Nichtehelichkeit der Mutter festgestellt. Auch bei dieser Fallvariante knüpft der Gesetzgeber durch die Regelung in Abs. 1 Satz 2 an den gewöhnlichen Aufenthaltsort der Mutter an. Örtlich zuständig ist demnach das Jugendamt, in dessen Bereich die Mutter ...mehr

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Jung, SGB VIII § 55 Beistan... / 2.9 Organisatorische Aufgabentrennung

Rz. 22 Gemäß Abs. 5 sind die Aufgaben der Pflegschaft und Vormundschaft funktionell, organisatorisch und personell von den übrigen Aufgaben des Jugendamts zu trennen. Dies wird als allgemeiner Standard festgeschrieben. Die amtsinterne Trennung der Aufgaben der Amtsvormundschaft von den Aufgaben der sonstigen Jugendhilfe wird in der Praxis bereits vielfach befolgt. Der Amtsvo...mehr

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Jung, SGB VIII § 87c Örtlic... / 1 Allgemeines

Rz. 4 § 87c legt die örtliche Zuständigkeit des Jugendamtes für die gesetzliche Vormundschaft (Abs. 1 und 2), Abs. 2a regelt die Zuständigkeit bei vertraulicher Geburt (§ 1787 BGB), Abs. 3 Satz 1 und 2 regelt die bestellte Amtspflegschaft/Amtsvormundschaft des Jugendamtes (Abs. 3 Satz 4), die Adoptionsvormundschaft nach § 1751 Abs. 1 BGB (Abs. 4), für die Beratung und Unters...mehr

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Jung, SGB VIII § 89d Kosten... / 2.3 Bestimmung des erstattungspflichtigen Landes durch das Bundesverwaltungsamt bei Auslandsgeborenen (Abs. 3)

Rz. 10 Liegt der Geburtsort des jungen Menschen oder des nach § 19 Leistungsberechtigten im Ausland, wird das erstattungspflichtige Land nach Abs. 3 auf der Grundlage eines Belastungsvergleichs vom Bundesverwaltungsamt als eine mit hoheitlichen Befugnissen ausgestattete Behörde bestimmt. Als Behörde mit derartigen Befugnissen ist sie berufen, den erstattungspflichtigen Träge...mehr

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Jung, SGB VIII § 86 Örtlich... / 2.6.1 Gewöhnlicher Aufenthalt des Kindes (Abs. 4 Satz 1)

Rz. 35 Haben die Eltern oder der nach Abs. 1 bis 3 maßgebliche Elternteil im Inland, d. h. in der Bundesrepublik Deutschland, keinen g.A. bzw. ist ein g.A. nicht zu ermitteln oder sind die Eltern verstorben, erklärt Abs. 4 Satz 1 den örtlichen Träger der Jugendhilfe für zuständig, in dessen Bereich das Kind oder der Jugendliche (in den letzten 6 Monaten; Umkehrschluss aus Ab...mehr

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Jung, SGB VIII § 50 Mitwirk... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vormundschaftsgerichtshilfe war bis zum Inkrafttreten des SGB VIII in § 48 JWG geregelt. Darüber hinaus sah diese Vorschrift die Anhörung des Jugendamtes in zahlreichen Fällen vor. Die Familiengerichtshilfe war in § 52b JWG geregelt. Diese Aufgaben und Befugnisse des Jugendamtes hat das SGB VIII übernommen. Die in Abs. 3 vorgesehene Anrufung des Gerichts bei Gefähr...mehr

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Jung, SGB VIII § 53 Mitwirk... / 2.3 Pflegschaft für Minderjährige

Rz. 6 Abs. 3 verweist für die Pflegschaft für Minderjährige auf die für die Auswahl von Vormündern geltenden Abs. 1 und 2. Die Überwachungs- und Aufsichtspflicht des Jugendamtes über Pfleger und Vormünder ist ab 1.1.2023 in § 53a Abs. 2 geregelt.mehr

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Jung, SGB VIII § 86 Örtlich... / 2.6.2 Kein g.A. des Kindes vorhanden, dann tatsächlicher Aufenthalt (Abs. 4 Satz 2)

Rz. 38 § 86 Abs. 4 Satz 2 setzt zum einen voraus, dass die Eltern oder der maßgebliche Elternteil im Inland keinen g.A. haben, ein solcher nicht feststellbar ist oder dass die Eltern (beide Elternteile) verstorben sind. Die Vorschrift setzt zum anderen voraus, dass auch das Kind oder der Jugendliche in den letzten 6 Monaten vor Leistungsbeginn keinen g.A. hatte. Sind diese V...mehr

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Jung, SGB VIII § 53 Mitwirk... / 3 Literatur

Rz. 8 Bode, Das neue Vormundschaftsrecht – Einführung, Erläuterungen, Materialien, Schnellüberblick, Köln 2021; Clausius, Vorrang naher Verwandter und Familienangehöriger bei Bestellung eines Vormunds, jurisPR-FamR 21/2014 Anm. 1; DIJuF-Rechtsgutachten v. 19.11.2021, SN_2021_1421 Ho/Lh – Funktionelle, organisatorische und personelle Trennung der Aufgaben der Pflegschaft und Vo...mehr

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Jung, SGB VIII § 87c Örtlic... / 2.1.3 Tatsächlicher Aufenthalt der Mutter bei nicht ermittelbarem gewöhnlichen Aufenthalt (Abs. 1 Satz 3)

Rz. 7 Soweit der g.A. der Mutter nicht zu ermitteln ist, tritt die örtliche Zuständigkeit des Jugendamtes ein, in dessen Bereich die Mutter ihren tatsächlichen Aufenthalt hat. Zur Begriffserläuterung des "tatsächlichen Aufenthalts" siehe auch Anmerkungen zu § 6.mehr

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Jung, SGB VIII § 87c Örtlic... / 2.3 Vormundschaft nach vertraulicher Geburt

Rz. 18a Der am 1.1.2023 in Kraft getretene Abs. 2a regelt die örtliche Zuständigkeit des Jugendamts, in dessen Bereich der Geburtsort des Kindes liegt, als gesetzlicher Amtsvormund nach § 1787 BGB in den Fällen einer vertraulichen Geburt. Vertrauliche Geburt ist eine Entbindung, bei der die Schwangere ihre Identität nicht offenlegt und stattdessen die Angaben nach § 26 Abs. ...mehr

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Jung, SGB VIII § 85 Sachlic... / 2.2.4 Modellvorhaben zur Weiterentwicklung der Jugendhilfe (Nr. 4)

Rz. 8 Für die Planung, Anregung, Förderung und Durchführung von Modellvorhaben zur Weiterentwicklung der Jugendhilfe nach Abs. 2 Nr. 4 scheint der überörtliche Träger einerseits im Hinblick auf seine Nähe zu den örtlichen Trägern und andererseits zu den obersten Landesbehörden besonders prädestiniert zu sein. Deshalb weist die Vorschrift solche Aufgaben in erster Linie dem ü...mehr

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Jung, SGB VIII § 55 Beistan... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift übernahm mit Inkrafttreten des SGB VIII mit einigen Modifikationen die zuvor in § 37 JWG enthaltenen Regelungen. Für die neuen Bundesländer wurden seinerzeit die Vorschriften des BGB über die gesetzliche Amtspflegschaft nicht eingeführt. Mit dem Gesetz zur Abschaffung der gesetzlichen Amtspflegschaft und Neuordnung des Rechts der Beistandschaft (Beistand...mehr

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Jung, SGB VIII § 55 Beistan... / 2.7.3 Rechtsstellung, Aufgaben und Pflichten des Mitarbeiters

Rz. 19 Nach der Aufgabenübertragung ist die Fachkraft gemäß Abs. 4 Satz 2 gesetzlicher Vertreter des Kindes oder Jugendlichen. Damit wird ihr eine eigene Vollzugskompetenz zugewiesen. In der Aufgabenwahrnehmung ist der Beamte oder Angestellte nur eingeschränkt weisungsgebunden (Hoffmann, in: Frankfurter Kommentar SGB VIII, 9. Aufl., § 55 Rz. 62 mit Hinweis auf DIuF 2020 S. 1...mehr

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Jung, SGB VIII § 55 Beistan... / 2.8 Begrenzung der Fallzahl

Rz. 21 Abs. 3 schreibt eine Begrenzung der Fallzahlen in der Amtsvormundschaft und Amtspflegschaft auf maximal 50 Vormundschaften und Pflegschaften je vollzeittätiger Mitarbeiterin bzw. vollzeittätigem Mitarbeiter des Jugendamtes vor, bei gleichzeitiger Wahrnehmung anderer Aufgaben entsprechend weniger Vormundschaften oder Pflegschaften. Sind den Mitarbeitern neben der Führu...mehr

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Jung, SGB VIII § 50 Mitwirk... / 2.1 Unterstützungsfunktionen

Rz. 3 Die Pflicht des Jugendamtes zur Unterstützung des Familiengerichts bezieht sich auf alle Maßnahmen der Personensorge von Kindern und Jugendlichen. Es handelt sich hierbei um eine andere Aufgabe i. S. d. § 2 Abs. 3. Die Unterstützungspflicht geht über die Mitwirkungspflicht nach Abs. 1 Satz 2 schon begrifflich, aber auch inhaltlich hinaus. Dem Inhalt und dem Umfang nach...mehr

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Jung, SGB VIII § 76 Beteili... / 2.4.1 Zuständigkeit

Rz. 9 Zuständig für die Entscheidung, ob und in welchem Umfang ein anerkannter Träger der freien Jugendhilfe an der Wahrnehmung von Aufgaben beteiligt wird, sind nach § 85 Abs. 1 die örtlichen Träger der Jugendhilfe. Die Aufgabe wird den überörtlichen Trägern nämlich nicht in § 85 Abs. 2 zugewiesen. Tatsächlich sind daher die Jugendämter der Kreise und kreisfreien Städte gem...mehr

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Jung, SGB VIII § 53a Beratu... / 3 Literatur

Rz. 7 Bohnert, Übersicht über die wichtigsten Änderungen im Kinder- und Jugendhilferecht 2021, WzS 2022 S. 63; Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e. V., DIJuF-Rechtsgutachten v. 19.11.2021, SN_2021_1421 Ho/Lh – Funktionelle, organisatorische und personelle Trennung der Aufgaben der Pflegschaft und Vormundschaft von den anderen Aufgaben des Jugendamts ab dem ...mehr

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Jung, SGB VIII § 86 Örtlich... / 2.2.5 Vor Beginn der Leistung

Rz. 17 Der Begriff "Beginn der Leistung" lässt sich – je nach Betrachtungsweise und Anwendung der einzelnen Absätze des § 86 – verschiedentlich auslegen. Grundregel ist der g.A. der Eltern bei Beginn der Leistung (§ 86 Abs. 1 Satz 1). Geht man aber z. B. von § 86 Abs. 2 Satz 2 aus, so ist darin für die Leistungsgewährung von dem Elternteil, bei dem das Kind oder der Jugendli...mehr

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Jung, SGB VIII § 86 Örtlich... / 2.8 "Sonderzuständigkeit" bei Vollzeitpflege (Abs. 6)

Rz. 50 § 86 Abs. 6 durchbricht den Grundsatz der Regelungen in Abs. 1 bis 5, die örtliche Zuständigkeit des öffentlichen Jugendhilfeträgers an den g.A. der Eltern, des maßgeblichen Elternteils, des Kindes oder Jugendlichen anzuknüpfen, und sieht als sog. "Sondervorschrift" unter ganz bestimmten Voraussetzungen eine Anknüpfung der Zuständigkeit an den gewöhnlichen Aufenthalt ...mehr

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FF 03/2023, Teilungsverstei... / 1 Aus den Gründen

Gründe: A. [1] Die Beteiligten sind getrenntlebende Ehegatten und streiten um die Zulässigkeit der Teilungsversteigerung einer in ihrem jeweils hälftigen Miteigentum stehenden Immobilie. [2] Der 1972 geborene Antragsteller (im Folgenden: Ehemann) ist türkischer Staatsangehöriger. Die 1980 geborene Antragsgegnerin (im Folgenden: Ehefrau) besitzt seit der Geburt die türkische u...mehr

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FF 03/2023, Kein Kindesunte... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Der Antragsteller ist Vater der Antragsgegnerin, welche im Haushalt ihrer Mutter lebt. [2] Mit Anerkenntnisbeschluss vom 27.11.2017 (AG Bruchsal – 2 F 818/17) wurde der Antragssteller zur Zahlung des Mindestunterhalts verpflichtet. Dies in Abänderung eines bereits vorher bestehenden Unterhaltstitels (Jugendamtsurkunde). Der Antragssteller ist dieser Verpflichtu...mehr

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AGS 03/2023, Einigungsgebüh... / I. Sachverhalt

Der Vater des gemeinsamen Kindes der Beteiligten hatte beim AG München – FamG – am 17.7.2021 beantragt, das geteilte Sorge- und Umgangsrecht in der Form zu regeln, dass jedes zweite Wochenende ein Umgang mit Übernachtung, ferner einmal jährlich ein gemeinsamer Urlaub ermöglicht wird und generell ein Mitspracherecht hinsichtlich der elterlichen Sorge bestehen soll. Hieraufhin...mehr

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Frischzellenkur: Jugendarbe... / 4.1.3.2 Zusammenarbeit mit den Behörden

Auch die Zusammenarbeit mit den Behörden trägt dazu bei, dass man bei den Eltern in diesen Fragen positiv sieht. Wer mit Polizei, Jugendamt und anderen Stellen offen zusammenarbeitet, vermittelt, dass man nichts zu verbergen hat. Außerdem kann diese Zusammenarbeit potenzielle Täter abschrecken und dazu führen, dass sie gar nicht erst versuchen, sich als ehrenamtliche Kraft i...mehr

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Jung, SGB VIII § 42 Inobhut... / 2.4 Pflichten und Befugnisse des Jugendamtes während der Inobhutnahme

2.4.1 Pflichten und Befugnisse gegenüber dem Kind/dem Jugendlichen Rz. 29 Abs. 2 Satz 1 bis 4 lehnt sich an die Regelungen der bisherigen Fassung des Abs. 1 Satz 2 bis 5 an, ändert aber deren Reihenfolge. Die Klärung der zur Inobhutnahme führenden Situation in Gesprächen mit dem Kind oder Jugendlichen wird bewusst an den Anfang gestellt. Sie soll unverzüglich erfolgen. Sie ka...mehr