Fachbeiträge & Kommentare zu Jobticket

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Jobticket / 3.2 Zufluss bei monatlicher Abgabe bzw. Freischaltung

Anders hingegen verhält es sich, wenn das Jobticket tatsächlich monatlich ausgegeben wird (z. B. Monatsticket oder Monatsmarke) oder – bei elektronischem Fahrausweis – jeweils monatlich neu freigeschaltet oder aktiviert wird. In diesem Falle ist die Freigrenze von monatlich 50 EUR anwendbar. Das gilt auch dann, wenn die Tarif- und Nutzungsbestimmungen für das Jobticket eine ...mehr

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Vergütungsoptimierung durch... / 4.1 Steuerfreie Jobtickets

Zuschüsse des Arbeitgebers, die zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn zu den Aufwendungen eines Arbeitnehmers für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln im Linienverkehr zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sowie Fahrten zu einem weiträumigen Tätigkeitsgebiet oder zu einem vom Arbeitgeber dauerhaft festgelegten Sammelpunkt gezahlt werden, sind steuerfrei....mehr

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Jobticket / 3 Zufluss des geldwerten Vorteils

Bei Jobtickets, die für einen längeren Zeitraum – z. B. als Jahresticket – gelten, ist für die Anwendung der 50-EUR-Freigrenze allerdings eines entscheidend: Wird mit der Aushändigung ein uneingeschränktes Nutzungsrecht eingeräumt oder muss es monatlich abgegeben/ausgehändigt bzw. monatlich freigeschaltet werden? 3.1 Zufluss bei uneingeschränktem Nutzungsrecht Steuerlich wird ...mehr

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Jobticket / 4.1 Anwendungsbereich

Deutschland-Tickets sind auch als Jobtickets erhältlich. Der Ausgabepreis beträgt monatlich 63 EUR (2025: 58 EUR). Die Tickets werden im Abo ausgegeben, welches monatlich kündbar ist. Der Geltungsbereich dieses Fahrausweises ist auf den Regionalverkehr beschränkt, also z. B. Straßen-, S- und U-Bahnen, Züge und Busse im Regionalverkehr (z. B. Interregio oder Regional Express)...mehr

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Jobticket / 2.2 Begünstigte Fahrberechtigungen

Unter die Steuerbefreiung fallen Arbeitgeberleistungen in Form von unentgeltlichen oder verbilligt überlassenen Fahrberechtigungen (Sachbezüge in Form von Jobtickets) und Zuschüssen (Barlohn) des Arbeitgebers zu den vom Arbeitnehmer selbst erworbenen Fahrberechtigungen. Begünstigt sind insbesondere Fahrberechtigungen als Deutschland-Ticket[1], Einzel-/Mehrfahrtenfahrscheinen, Zeit...mehr

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Jobticket / 3.2 Freigrenze von 50 EUR

Sachbezüge bleiben steuerfrei, wenn die verbleibenden Vorteile insgesamt 50 EUR im Kalendermonat nicht übersteigen.[1] Diese Freigrenze findet auf die unentgeltliche oder verbilligte Überlassung eines Jobtickets vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer Anwendung.[2] Bei Anwendung der 50-EUR-Grenze sind alle in einem Monat zugeflossenen Sachbezüge zusammenzurechnen. Für die Bewert...mehr

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Jobticket / 4.3 Lohnsteuerliche Einordnung mit unterschiedlichen Konsequenzen

Vor dem Hintergrund der Steuerbefreiungsmöglichkeit der Fahrten zur erster Tätigkeitsstätte bzw. aufgrund der Sachbezugsfreigrenze von 50 EUR könnte man die Auffassung vertreten, dass die arbeitgeberseitige Gestellung oder Bezuschussung des Deutschland-Tickets grundsätzlich nicht zu lohnsteuerpflichtigem Arbeitslohn führt. Entweder greift die hierfür bestehende Steuerbefreiu...mehr

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Nachhaltigkeit: Betrieblich... / 4.2.1 Jobtickets und Arbeitgeberzuschüsse bei öffentlichen Verkehrsmitteln

Arbeitgeberleistungen für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte mit öffentlichen Verkehrsmitteln sind lohnsteuer- und beitragsfrei.[1] Für die Steuerfreiheit werden 2 Fallgruppen unterschieden: Steuerfreie (Geld-)Zuschüsse des Arbeitgebers, d. h. der Ersatz von nachgewiesenen Aufwendungen des Arbeitnehmers[2] und steuerfreie unentgeltlich oder verbilligt übe...mehr

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Jobticket / 2.6 Gemischte Nutzung von Fahrberechtigungen für Personenfernverkehr

Zu den steuerfreien Arbeitgeberleistungen, die zur Nutzung des Personenfernverkehrs berechtigen, gehören Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sowie zu einem Sammelpunkt oder zu einem weiträumigen Tätigkeitsgebiet.[1] Privatfahrten im Personenfernverkehr sind indes nicht begünstigt. Im Falle einer (möglichen) gemischten Nutzung der Fahrberechtigung (Auswärtstätigk...mehr

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Jobticket / 2.4 Begünstigter Personenkreis

Die Steuerfreiheit für Fahrberechtigungen für den Personenfernverkehr kommt infolge der Begrenzung auf Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sowie für Fahrten zum Sammelpunkt oder in einem weiträumigen Tätigkeitsgebiet[1] nur in Betracht für Arbeitnehmer in einem aktiven Beschäftigungsverhältnis sowie für die beim Entleiher beschäftigten Leiharbeitnehmer.[2] D...mehr

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Jobticket / 4 Rabattregelung für Mitarbeiter von Verkehrsunternehmen

Erhalten Mitarbeiter von Verkehrsunternehmen einen geldwerten Vorteil aus dem ihnen zur Verfügung gestellten Jobticket, kann dieser im Rahmen der Rabattregelung bis zur Höhe von 1.080 EUR beitragsfrei bleiben.[1]mehr

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Jobticket / 3.4 Rabattfreibetrag für Mitarbeiter von Verkehrsbetrieben

Der geldwerte Vorteil aus dem Jobticket kann bei Arbeitnehmern eines Verkehrsträgers im Rahmen des Rabattfreibetrags von 1.080 EUR steuerfrei bleiben.[1] Alternativ kann der geldwerte Vorteil ohne Bewertungsabschlag von 4 % und ohne Rabattfreibetrag bewertet werden.[2] Dieses Wahlrecht ist sowohl im Lohnsteuerabzugsverfahren als auch im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung a...mehr

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Jobticket / 2.5 Nicht begünstigte Verkehrsmittel

Nicht begünstigte Verkehrsmittel sind insbesondere für konkrete Anlässe speziell gemietete bzw. gecharterte Busse oder Bahnen, Taxen im Gelegenheitsverkehr, die nicht auf konzessionierten Linien oder Routen fahren und Luftverkehr.[1]mehr

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Jobticket / 2.3 Zusätzlichkeitserfordernis

Die Steuerbefreiung greift nur für Arbeitgeberleistungen, die zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht werden. Barlohnumwandlungen sind für die Steuerbefreiung schädlich.[1]mehr

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Jobticket / 6.1 Lohnsteuerbescheinigung

Der Arbeitgeber hat die steuerfreien Jobtickets in der Lohnsteuerbescheinigung unter Nr. 17 zu bescheinigen.[1] Die mit 15 % pauschal besteuerten Jobtickets sind in der Lohnsteuerbescheinigung unter Nr. 18 zu bescheinigen.mehr

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Jobticket / 5 Lohnsteuerpauschalierung

5.1 15-%-Pauschalierung Für die nicht steuerbefreiten Sachbezüge [1] in Form unentgeltlicher oder verbilligter Beförderung eines Arbeitnehmers zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sowie bei Arbeitnehmern ohne erste Tätigkeitsstätte für Fahrten zu einem Sammelpunkt oder in ein weiträumiges Tätigkeitsgebiet, kann die Lohnsteuer mit einem Pauschalsteuersatz von 15 % erhob...mehr

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Jobticket / Sozialversicherung

1 Beitragsfreiheit Zusätzlich zum Arbeitsentgelt gewährte Jobtickets Sachzuwendungen in Form der unentgeltlichen oder verbilligten Zurverfügungstellung von Fahrausweisen (Jobtickets), die im Rahmen des Arbeitsverhältnisses zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitsentgelt gewährt werden unterliegen seit 1.1.2019 der Steuerfreiheit[1] und sind ebenfalls beitragsfrei zur Sozial...mehr

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Jobticket / Arbeitsrecht

1 Rechtliche Grundlagen Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf das Jobticket. Als Anspruchsgrundlage kommen individuelle arbeitsvertragliche Vereinbarungen, tarifvertragliche Regelungen sowie Ansprüche aus Betriebsvereinbarungen in Betracht. Sind mehrere Regelungen vorhanden, muss die Rangfolge beachtet werden. Dabei kann – je nach konkreter Ausgestaltung der getroffenen Rege...mehr

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Jobticket / 6 Aufzeichnungs- und Nachweispflicht

6.1 Lohnsteuerbescheinigung Der Arbeitgeber hat die steuerfreien Jobtickets in der Lohnsteuerbescheinigung unter Nr. 17 zu bescheinigen.[1] Die mit 15 % pauschal besteuerten Jobtickets sind in der Lohnsteuerbescheinigung unter Nr. 18 zu bescheinigen. 6.2 Lohnkonto Die (steuerfreien) Sachbezüge sind im Lohnkonto einzeln zu bezeichnen und bei laufenden Sachbezügen unter Angabe de...mehr

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Jobticket / 3 Steuerpflicht bei Barlohnumwandlung

3.1 Geldwerter Vorteil durch Jobticket Überlässt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das Jobticket verbilligt oder unentgeltlich im Wege einer Barlohnumwandlung, liegt grundsätzlich ein steuerpflichtiger geldwerter Vorteil vor (Sachbezug). Ein geldwerter Vorteil ist allerdings dann nicht anzunehmen, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das Jobticket zu dem mit dem Verkehrsträge...mehr

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Jobticket / 2.1 Unterscheidung nach Personenfern- und Personennahverkehr

Arbeitgeberleistungen für Fahrten des Arbeitnehmers mit öffentlichen Verkehrsmitteln im Linienverkehr (ohne Luftverkehr) – Personenfernverkehr – zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte und für Fahrten zum Sammelpunkt oder in einem weiträumigen Tätigkeitsgebiet[1] (1. Alternative) sowie Arbeitgeberleistungen für alle Fahrten des Arbeitnehmers im öffentlichen Personennahver...mehr

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Jobticket / 5.1 15-%-Pauschalierung

Für die nicht steuerbefreiten Sachbezüge [1] in Form unentgeltlicher oder verbilligter Beförderung eines Arbeitnehmers zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sowie bei Arbeitnehmern ohne erste Tätigkeitsstätte für Fahrten zu einem Sammelpunkt oder in ein weiträumiges Tätigkeitsgebiet, kann die Lohnsteuer mit einem Pauschalsteuersatz von 15 % erhoben werden.[2] Wichtig St...mehr

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Fahrtkostenzuschuss / 5.1 Anwendung der 50-EUR-Sachbezugsfreigrenze

Die Arbeitgeberleistung kann entweder im Wege eines Fahrtkostenzuschusses in Form von Barlohn oder eines Jobtickets in Form eines Sachbezugs erbracht werden. Ergibt sich aus der Überlassung eines Jobtickets ein geldwerter Vorteil, z. B. weil die Zusätzlichkeitsvoraussetzung für die Anwendung der Steuerbefreiung nicht erfüllt ist, kann die monatliche Freigrenze von 50 EUR ang...mehr

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Jobticket / Lohnsteuer

1 Faktoren der steuerlichen Bewertung Es gibt mehrere Faktoren, die über die steuerliche Bewertung eines Jobtickets entscheiden: Barlohn oder Sachlohn, öffentliche oder sonstige Verkehrsmittel, Entgeltumwandlung oder zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbrachte Leistung. Die verschiedenen steuerlichen Optionen sind in der folgenden Übersicht dargestellt: Infographic Mi...mehr

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Jobticket / 5.2 25-%-Pauschalierung

Anstelle der Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 15 EStG kann die Lohnsteuer mit einem Pauschsteuersatz von 25 % erhoben werden.[1] Dies gilt für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln im Linienverkehr zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sowie für private Fahrten im öffentlichen Personennahverkehr. Die Regelung gilt auch dann, wenn die Bezüge dem Arbeitnehmer im Wege der...mehr

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Fahrtkostenzuschuss / Zusammenfassung

Begriff Für die lohnsteuerliche Behandlung von Fahrtkostenzuschüssen des Arbeitgebers für die Fahrten des Arbeitnehmers zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte ist zu unterscheiden zwischen Fahrtkostenersatz bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel und Fahrtkostenersatz für die übrigen Fahrzeuge, insbesondere den eigenen Pkw. Arbeitgeberleistungen im Zusammenhang mit der ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Rentner / 1 Hinzuverdienst unterliegt dem Lohnsteuerabzug

Altersrentner können trotz Rentenbezugs ein steuerliches Dienstverhältnis oder auch mehrere Dienstverhältnisse eingehen und daraus Arbeitslohn beziehen. Der aus einem Dienstverhältnis bezogene Arbeitslohn eines Rentners ist grundsätzlich steuerpflichtig. Der Arbeitgeber hat den Lohnsteuerabzug nach den für den Arbeitnehmer gültigen ELStAM vorzunehmen. Wenn der weiterbeschäft...mehr

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Entfernungspauschale / Zusammenfassung

Begriff Aufwendungen des Arbeitnehmers für die Fahrten von der Wohnung zur Arbeit gehören zu den abzugsfähigen Werbungskosten, die in Höhe der Entfernungspauschale angesetzt werden können. Für den Ansatz der Entfernungspauschale ist es nicht entscheidend, mit welchem Transportmittel der Weg zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte zurückgelegt wird. Liegen die tatsächlic...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Fahrtkostenzuschuss / 5.2 1.080-EUR-Rabattfreibetrag für Mitarbeiter eines Verkehrsträgers

Bei Jobtickets, die Verkehrsunternehmen an ihre Mitarbeiter kostenlos oder verbilligt abgeben, handelt es sich um Belegschaftsrabatte. Auch hier gilt vorrangig die Steuerbefreiung für zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährte Arbeitgeberleistungen. Für arbeitnehmerfinanzierte Jobtickets gilt der Rabattfreibetrag von 1.080 EUR pro Jahr. Ein übersteigender Betra...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Nachhaltigkeit: Betrieblich... / 4.1 Arbeitsrechtliche Aspekte bei der Gestaltung des Arbeitswegs

Der Arbeitsweg ist für jeden Arbeitnehmer sehr individuell ausgestaltet. Es kommt nicht nur darauf an, wo die Arbeitsstätte, sondern auch wo sein Wohnort liegt. Der Arbeitgeber darf dem Arbeitnehmer keine direktionsrechtlichen Weisungen erteilen, mit welchem Verkehrsmittel er zur Arbeit kommt. Eine Ausnahme besteht bei Arbeitnehmern, die keinen festen gewöhnlichen Arbeitsort...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Jahresnetzkarte

Der vom ArbG gewährte geldwerte Vorteil beim Erwerb einer vergünstigten Jahresnetzkarte fließt dem ArbN mit dem Übergang der wirtschaftlichen Verfügungsmacht an dem Papier zu, BFH v 12.04.2007, VI R 89/04, BStBl II 2007, 719 (Jahresnetzkarte der DB); BFH v 14.11.2012, VI R 56/11, BStBl II 2013, 382 (Jobticket), da das Nutzungsrecht in einem Wertpapier verbrieft ist.mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Teilzeitausbildung / 2.1 Fahrten Wohnung – erste Tätigkeitsstätte

Fahrtkostenzuschüsse Fahrtkostenzuschüsse des Arbeitgebers für Fahrten des Auszubildenden zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte mit dem eigenen Pkw sind grundsätzlich steuerpflichtiger Arbeitslohn. Der Arbeitgeber kann diese Zuschüsse nach den ELStAM des Arbeitnehmers oder pauschal mit 15 % versteuern.[1] Voraussetzung für die Lohnsteuerpauschalierung mit 15 % und ggf. ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Entfernungspauschale / 5 Anrechnung von Fahrtkostenzuschüssen auf Entfernungspauschale

(Geld-)Zuschüsse und Sachbezüge zur Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, die zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden, sind steuerfrei. Arbeitgeberzuschüsse zu anderen Verkehrsmitteln oder der geldwerte Vorteil aus der Überlassung eines Dienstwagens für die Fahrten zwischen Wohnung und er...mehr

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Praxis-Beispiele: Doppelte ... / 3 Ledige mit Fahrten am Ort

Sachverhalt Eine Bereichsleiterin hat bei ihrer Einstellung vor 3 Jahren eine Zusage erhalten, maximal 5 Jahre lang die notwendigen Kosten für eine Zweitwohnung ersetzt zu bekommen. Nachdem sie anfangs ein kleines Apartment in unmittelbarer Firmennähe bewohnt hat, ist sie vor etwa einem Jahr in eine rund 60 Quadratmeter große Wohnung am Stadtrand gezogen (10 Kilometer von de...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Sachbezüge / 2.3.6 Keine Aufsummierung nicht ausgenutzter Freigrenzen

Die monatsbezogene Betrachtung führt zwar im Ergebnis dazu, dass geldwerte Vorteile von insgesamt 600 EUR im Kalenderjahr steuerfrei bleiben können. Andererseits bringt sie demjenigen Arbeitnehmer Nachteile, der solche Vorteile nicht laufend, sondern als Einmalzuwendung erhält, etwa ein im Wege der Barlohnumwandlung finanziertes lohnsteuerpflichtiges Jahres-Jobticket anstell...mehr

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Praxis-Beispiele: Einsatzwe... / 8 Sammelbeförderung

Sachverhalt Eine Firma setzt Bauarbeiter in Kolonnen auf Großbaustellen ein. Dabei werden sie in firmeneigenen Kleinbussen zu ihrem jeweiligen Einsatzort transportiert. Die Kleinbusse starten von einem Parkplatz als gemeinsamem Treffpunkt. Für die Fahrt dorthin erhalten die Mitarbeiter eine Fahrkarte für den öffentlichen Personennahverkehr auf Antrag zusätzlich zum vereinbar...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Barlohnumwandlung / 3 Barlohnumwandlung in Vergütungsbestandteile mit Zusätzlichkeitserfordernis

Eine Barlohnumwandlung in Vergütungsbestandteile, für die gesetzlich ein Zusätzlichkeitserfordernis besteht, ist steuerlich nicht anzuerkennen.[1] Mit einem solchen Zusätzlichkeitserfordernis sind folgende Vergünstigungen bzw. Pauschalierungen u. a. verbunden: Arbeitgeberzuschüsse zu den Aufwendungen des Arbeitnehmers für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln im Linienverke...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Freifahrten/-flüge für Arbe... / 1 Geldwerter Vorteil

Die beitragsrechtliche Beurteilung geldwerter Vorteile wie Freifahrten und Freiflüge oder verbilligter Flüge folgt im Wesentlichen dem Steuerrecht. Dies bedeutet, dass steuerfreie Zuwendungen, wie z. B. ein sog. Jobticket, das der Arbeitnehmer zusätzlich zum Arbeitsentgelt erhält und für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte genutzt wird, steuerfrei und damit ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Entfernungspauschale: Fahrt... / 1.3 Zuschüsse des Arbeitgebers

Zuschüsse des Arbeitgebers zu Aufwendungen des Arbeitnehmers für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte können bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel steuerfrei bleiben und ansonsten pauschal mit 15 % [1] versteuert werden. Der Arbeitgeber kann dem Arbeitnehmer aber auch eine Fahrberechtigung mit öffentlichen Verkehrsmitteln im Wege der Entgeltumwandlung zur V...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Fahrtkostenzuschuss / 2.1 Steuerfreiheit für öffentliche Verkehrsmittel

Arbeitgeberleistungen (Zuschüsse und Sachbezüge) an Arbeitnehmer, die für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte öffentliche Verkehrsmittel im genehmigten Linienverkehr nutzen, sind lohnsteuerfrei.[1] Begünstigt ist der Linienverkehr, sofern er nicht den Luftverkehr betrifft. Taxis sind dadurch von der Steuerbefreiung ausdrücklich ausgenommen. Die Steuerbeg...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Entfernungspauschale: Fahrt... / 3 Fahrtkostenzuschüsse

Infographic Steuerfreie Fahrtkostenerstattung bei öffentlichen Verkehrsmitteln Für Fahrtkostenzuschüsse des Arbeitgebers zu den Aufwendungen des Arbeitnehmers für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte ist zu unterscheiden zwischen Arbeitgeberleistungen (Zuschüsse und Sachbezüge) bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel und bei Benutzung anderer Verkehrsmittel...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Fahrtkostenzuschuss / 2 Mitbestimmung

Ob der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht hat, hängt davon ab, ob die Leistung freiwillig und zusätzlich zum Arbeitsentgelt gezahlt wird oder einen Teil des Arbeitsentgelts darstellt. Der Betriebsrat hat nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG ein Mitbestimmungsrecht bei Fragen der betrieblichen Lohngestaltung. Stellt der Arbeitgeber den Fahrtkostenzuschuss freiwillig und zusätzlich z...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Fahrtkostenzuschuss / 2.2.3 Arbeitgeberzuschüsse zum Deutschland-Ticket

Zusätzliche Arbeitgeberzuschüsse zu Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte mit öffentlichen Verkehrsmitteln dürfen nach dem Gesetzeswortlaut max. bis zur Höhe der tatsächlichen Kosten steuerfrei bleiben. Folglich können sich lohnsteuerliche Nachteile ergeben, wenn der Arbeitnehmer das Deutschland-Ticket erwirbt und vom Arbeitgeber einen höheren Zuschuss bekommt, als das Ticket ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vorwort 2025

Das Werk "Arbeitsplatz ReFa: Der Allrounder" ist nun bereits in 5. aktualisierter Auflage erschienen, diesmal mit neuem Autorenteam. Die begründenden Autoren, Gundel Baumgärtel, Michael Brunner-Ovadia und Ivana Bugarin, haben dieses Fachbuch nur "Der Allrounder" genannt, denn das ist es: Ein Fachbuch für Auszubildende, Rechtsanwaltsfachangestellte, Rechtsfachwirte und auch Re...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Fahrtkostenzuschuss / 2.2.1 Verbilligung bei Arbeitgeberbeteiligung

Es gilt ein zusätzlicher Preisabschlag von 5 %, wenn der Arbeitgeber die Tickets zur Verfügung stellt oder erstattet und sich an den Kosten seiner Arbeitnehmer für das Deutschland-Ticket mit mind. 25 % beteiligt, also mind. 15,75 EUR zahlt. Die Regelung wurde erneut verlängert und gilt auch für das Deutschland-Ticket ab 2026 zum Preis von 63 EUR. Der Kaufpreis für die Monatsfah...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Sachbezüge / 2.3.1 Begünstigte Sachbezüge

Eine weitere Vereinfachung bewirkt eine gesetzliche Kleinbetragsregelung.[1] Sachbezüge, die nach Anrechnung etwaiger vom Arbeitnehmer gezahlter Entgelte im Kalendermonat nicht mehr als 50 EUR betragen, sind lohnsteuerfrei. Im Rahmen der Sachbezugsfreigrenze sind z. B. begünstigt: Rabatte, die der Arbeitnehmer im Rahmen seines Dienstverhältnisses von dritter Seite erhält, Gutsc...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Praxis-Beispiele: Fahrten W... / 4 Erstattung der Bahnfahrkarte

Sachverhalt Eine Arbeitnehmerin wohnt 30 km von der ersten Tätigkeitsstätte entfernt und fährt an 200 Tagen mit der S-Bahn ins Büro. Nach der firmeninternen Regelung erhält sie die Monatskarte, die sie zum Preis von 80 EUR monatlich selbst erwirbt, in voller Höhe zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erstattet. Wie muss die Fahrkartenerstattung lohnsteuerlich behand...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Entfernungspauschale / 1.2 Nicht zusätzlich zum Entgelt geleistete Fahrtkostenzuschüsse

Nach dem "Gesetz zur weiteren steuerrechtlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Regelungen"[1] können Arbeitgeberleistungen zu Aufwendungen der Mitarbeiter für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, auch wenn sie nicht zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitsentgelt erbracht werden, vom Arbeitgeber pauschal mit 25 ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Giloy, Gehaltsverzicht und lohnsteuerlicher Zufluss, BB 1984, 715; Apitz, Zeitpunkt des Zuflusses im Falle eines zahlungshalber hingegebenen Schecks, FR 1985, 290; Prinz, Der Abfluss von WK, dargestellt am Bsp der Einkünfte aus VuV, DB 1985, 830, DB 1985, 889; Trzaskalik, Zuflussprinzip und periodenübergreifende Sinnzusammenhänge, StuW 1985, 222; Giloy, Verzicht des ArbG auf For...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Entgelt / 6.1 Steuerfreie Leistungen

Steuerfrei können z. B. folgende Leistungen ganz oder teilweise sein[1]: Notstandsbeihilfen bis 600 EUR im Kalenderjahr[2], Vergütungen für Verpflegungsmehraufwendungen, Reisekosten, Umzugskosten, doppelte Haushaltsführung, Unterkunftskosten, Trennungsgelder [3], Fahrtkostenzuschüsse und Jobtickets [4], Weiterbildungsleistungen [5], Einnahmen aus Arbeit im Rentenalter bis 2.000 EUR ...mehr