Fachbeiträge & Kommentare zu Jobticket

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pauschalierung der Lohnsteuer / 1 Pauschalierung mit festen Pauschalierungssätzen

In aller Regel trägt der Arbeitnehmer die Lohnsteuer entsprechend der individuellen Lohnsteuerabzugsmerkmale. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Lohnsteuer jedoch pauschaliert werden. Zur pauschalen Lohnsteuer kommen dann noch die pauschale Kirchensteuer sowie der Solidaritätszuschlag hinzu. Es wird unterschieden zwischen der Pauschalierung nach festen und besonders er...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sachbezüge / 2.3.1 Begünstigte Sachbezüge

Eine weitere Vereinfachung bewirkt eine gesetzliche Kleinbetragsregelung.[1] Sachbezüge, die nach Anrechnung etwaiger vom Arbeitnehmer gezahlter Entgelte im Kalendermonat nicht mehr als 50 EUR betragen, sind lohnsteuerfrei. Im Rahmen der Sachbezugsfreigrenze sind z. B. begünstigt: Rabatte, die der Arbeitnehmer im Rahmen seines Dienstverhältnisses von dritter Seite erhält, Gutsc...mehr

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Praxis-Beispiele: Doppelte ... / 3 Ledige mit Fahrten am Ort

Sachverhalt Eine Bereichsleiterin hat bei ihrer Einstellung vor 3 Jahren eine Zusage erhalten, maximal 5 Jahre lang die notwendigen Kosten für eine Zweitwohnung ersetzt zu bekommen. Nachdem sie anfangs ein kleines Apartment in unmittelbarer Firmennähe bewohnt hat, ist sie vor etwa einem Jahr in eine rund 60 Quadratmeter große Wohnung am Stadtrand gezogen (10 Kilometer von de...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Teilzeitausbildung / 2.1 Fahrten Wohnung – erste Tätigkeitsstätte

Fahrtkostenzuschüsse Fahrtkostenzuschüsse des Arbeitgebers für Fahrten des Auszubildenden zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte mit dem eigenen Pkw sind grundsätzlich steuerpflichtiger Arbeitslohn. Der Arbeitgeber kann diese Zuschüsse nach den ELStAM des Arbeitnehmers oder pauschal mit 15 % versteuern.[1] Voraussetzung für die Lohnsteuerpauschalierung mit 15 % zuzüglich...mehr

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Mitarbeiterbindung erfolgre... / 3.4.5 Betriebliche Leistungen

Auch nach dem Wertewandel sind materielle Leistungen des Unternehmens nicht ohne Bedeutung, um Mitarbeiter an das Unternehmen zu binden. Dabei ist es den Mitarbeitern heute besonders wichtig, dass die Vergütung als "fair" empfunden wird. Eine markt- und leistungsgerechte Vergütung sowie ein attraktives Angebot an Sozialleistungen werden also nach wie vor von den Mitarbeitern...mehr

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Gesamtvergütungsmodell: Mon... / 2.3 Mobilitätsleistungen

Die Mobilität des Mitarbeiters kann auf unterschiedliche Weise in ein modernes Vergütungssystem einbezogen werden. Neben dem klassischen Dienstwagen kommen die Nutzung alternativer Verkehrsmittel wie E-Bikes, das Car-Sharing und Car-Leasing sowie der öffentliche Nahverkehr (ÖPNV) in Betracht. Nicht zuletzt bedingt durch die Corona-Pandemie haben viele Unternehmen ihre Mobilit...mehr

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Nachhaltige betriebliche Mo... / 3.5 Attraktivierung von Bahn und ÖPNV

Die Arbeit in einer Steuerkanzlei ist häufig mit Dienstfahrten verbunden. Bei kleineren Kanzleien sind es meist kurze Strecken, die mit dem Pkw zurückgelegt werden. Bei größeren Kanzleien kommen regelmäßig Zug- oder Flugreisen vor. Im Rahmen einer Dienstreiserichtlinie kann der Arbeitgeber (in Abstimmung mit dem Betriebsrat) die Grundlagen für eine auf Bahn und ÖPNV ausgeric...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 15a. ÖPNV-Zuschüsse des ArbG (§ 3 Nr 15 EStG nF, sog "Jobticket")

Schrifttum: Hörster, UStAVermG: Änderungen des Einkommensteuergesetzes, NWB 51/2018, 3816; Zimmermann/Dorn/Neu, Steuerfolgen der Überlassung von Mobilitätsguthaben, NWB 24/2019, 1763 (Zitierung); Plenker, Steuerfreiheit von Fahrtkostenzuschüssen des ArbG an ArbN, DB 2019, 2092; Harder-Buschner, Steuerbefreiung des § 3 Nr. 15 EStG für Jobtickets, NWB 51/2019, 3754. Verwaltungsanwe...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Hörster, UStAVermG: Änderungen des Einkommensteuergesetzes, NWB 51/2018, 3816; Zimmermann/Dorn/Neu, Steuerfolgen der Überlassung von Mobilitätsguthaben, NWB 24/2019, 1763 (Zitierung); Plenker, Steuerfreiheit von Fahrtkostenzuschüssen des ArbG an ArbN, DB 2019, 2092; Harder-Buschner, Steuerbefreiung des § 3 Nr. 15 EStG für Jobtickets, NWB 51/2019, 3754. Verwaltungsanweisungen: BMF...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / h) Hinweis zu § 8 Abs 2 S 11 EStG

Rn. 608f Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Vor Einführung des § 3 Nr 15 EStG fielen die sog Jobtickets steuerfrei (falls Freigrenze!), falls sie EUR 44 (ab VZ 2022: EUR 50) nicht überstiegen (§ 8 Abs 2 S 11 EStG; s § 8 Rn 539f (Pust)). Da steuerfreie Leistungen iRd § 8 Abs 2 S 11 EStG nicht angerechnet werden (Nacke, NWB 8/2019, 508), kann die Freigrenze seit 01.01.2019 wieder für ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) § 3 Nr 15 S 1, 2 EStG nF

ea) Systematik Rn. 597 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 15 EStG betrifft (Nacke, NWB 8/2019, 508) in seinem S 1 die Zuschüsse des ArbG (betreffend Barbezüge) S 2 die Zurverfügungstellung von Fahrausweisen und Zuschüsse des ArbG für Leistungen Dritter (betreffend Bar- und Sachbezüge). eb) ArbG-Leistungen des ArbG Rn. 598 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Es handelt sich dabei um (BMF vo...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Rechtsentwicklung, Allgemeines

Rn. 591 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Art 3 Nr 1, Art 20 Abs 3 des Gesetzes zur Vermeidung von USt-Ausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (vom 11.12.2018, BGBl I 2018, 2338) belegte mit Wirkung ab 01.01.2019 den § 3 Nr 15 EStG wieder mit einer neuen Steuerbefreiungsvorschrift (eingefügt auf Empfehlung des Finanzausschusse...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Verfassungsrecht

Rn. 596 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Dass die private Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel außerhalb des ÖPNV oder erst recht die private Nutzung privater Verkehrsmittel nicht begünstigt ist (s BT-Drucks 19/5595, 75), liegt im gesetzgeberischen Spielraum und ist nicht zu beanstanden. Dass nur ArbN begünstigte Zuschussempfänger sein können, ist ebenfalls verfassungsrechtlich unb...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / eb) ArbG-Leistungen des ArbG

Rn. 598 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Es handelt sich dabei um (BMF vom 15.08.2019, BStBl I 2019, 875 Tz 5): Sachbezüge (verbilligt/unentgeltlich überlassene Fahrtberechtigungen) Barlohn (Zuschüsse) zu den vom ArbN selbst erworbenen Fahrberechtigungen, zB Einzelfahrkarten, Mehrfachfahrkarten, Monatstickets, Jahrestickets, Bahncard 100, allgemeine Freifahrberechtigungen, Freifahrb...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ed) Zuschussempfänger

Rn. 601 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Zuschussempfänger können nur ArbN (iSd § 1 LStDV) sein, wobei im Falle § 3 Nr 15 S 1 EStG Fall 1 es nur aktiv in einem Beschäftigungsverhältnis stehende ArbN sein können inklusive die beim Entleiher beschäftigten Leih-ArbN im Falle § 3 Nr 15 S 1 EStG Fall 2 alle ArbN und Leih-ArbN sein können.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / eh) Mischnutzung von Fahrtberechtigungen im Personenfernverkehr (§ 3 Nr 15 S 1 EStG Fall 2)

Rn. 608 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Die FinVerw befasst sich in den Tz 11 ff des BMF vom 15.08.2019, BStBl I 2019, 875 mit der Mischnutzung:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ef) Öffentliche Verkehrsmittel im Linienverkehr (= Personenfernverkehr) § 3 Nr 15 S 1 EStG Fall 1)

Rn. 604 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Dazu gehören (BMF vom 15.08.2019, BStBl I 2019, 875 Tz 7): Fernzüge der DB (ICE, IC, EC, Fernbusse auf festgelegten Linien oder Routen und mit festgelegten Haltepunkten) vergleichbare Hochgeschwindigkeitszüge und schnell fahrende Fernzüge anderer Anbieter, zB TGV, Thalys. Rn. 604a Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Linienverkehr ist eine zwischen best...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / g) Aufzeichnungs- und Nachweispflichten

Rn. 608e Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Die nach § 3 Nr 15 EStG steuerfreien Leistungen sind im Lohnkonto aufzuzeichen (§ 4 Abs 2 Nr 4 LStDV) und in der LSt-Bescheinigung zu bescheinigen (§ 41b Abs 1 S 2 Nr 6 EStG) (BMF vom 15.08.2019, BStBl I 2019, 875 Tz 39–41 mit weiteren Einzelheiten).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ec) Zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn

Rn. 599 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Diese Formulierung findet sich oft in § 3 EStG, zB in Nr 11a, 11b, 33, 34, 34a, 37, 46. Demzufolge ist eine Umwandlung bereits bestehender Gehaltsansprüche nicht begünstigt (s Rn 1215 ff, 1232, 1246e, 1248, 1770g). Zur Legaldefinition des "zusätzlich ohnehin geschuldeten Arbeitslohns" ab VZ 2020 durch § 8 Abs 4 EStG s Art 1 Nr 6 Buchst b JS...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Anwendungszeitraum

Rn. 595 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Wie bereits unter Rn s 591 ausgeführt, ist die Neuregelung ab 01.01.2019 anzuwenden. Dh davor vom ArbN erworbene und bezahlte Fahrberechtigungen sind nicht begünstigt (BMF vom 15.08.2019, BStBl I 2019, 875 Tz 45 mit weiteren Einzelheiten).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ea) Systematik

Rn. 597 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 15 EStG betrifft (Nacke, NWB 8/2019, 508) in seinem S 1 die Zuschüsse des ArbG (betreffend Barbezüge) S 2 die Zurverfügungstellung von Fahrausweisen und Zuschüsse des ArbG für Leistungen Dritter (betreffend Bar- und Sachbezüge).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ee) Aufwendungen für bestimmte Fahrten des ArbN

Rn. 602 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Die Zuschüsse müssen zweckgerichtet sein ("für"), und zwar bestimmte Fahrten des ArbN: Fall 1: mit öffentlichen Verkehrsmitteln im Linienverkehr (ohne Luftverkehr) zwischen Wohnung und 1. Tätigkeitsstätte und Fahrten iSd § 9 Abs 1 S 3 Nr 4a S 3 EStG (s Rn 603a) (Personenfernverkehr, s BMF vom 15.08.2019, BStBl I 2019, 875 Tz 2). Eine km-Begr...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Überblick über die Vorschrift

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) § 3 Nr 15 S 3 EStG nF (Anrechnung auf die Entfernungspauschale)

Rn. 608b Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 15 S 3 EStG nF sieht vor, dass die nach S 1, 2 steuerfreien ArbG-Leistungen die Entfernungspauschale (§ 9 Abs 1 S 3 Nr 4 S 2 EStG) vermindern, maximal auf null (BMF vom 15.08.2019, BStBl I 2019, 875 Tz 31). Der Gesetzgeber will damit eine "systemwidrige Überbegünstigung gegenüber ArbN, die die betreffenden Aufwendungen selbst aus ih...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / eg) ÖPNV (§ 3 Nr 15 S 1 EStG Fall 2)

Rn. 605 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 2 RegG enthält eine Legaldefinition des ÖPNV. Nach dessen S 1 ist dieser die allgemein zugängliche Beförderung von Personen mit Verkehrsmitteln im Linienverkehr, die überwiegend dazu bestimmt sind, die Verkehrsnachfrage im Stadt-, Vorort- oder Regionalverkehr zu befriedigen (ähnlich BMF vom 15.08.2019, BStBl I 2019, 875 Tz 8). Das ist nac...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Barlohnumwandlung / 3 Barlohnumwandlung in Vergütungsbestandteile mit Zusätzlichkeitserfordernis

Eine Barlohnumwandlung in Vergütungsbestandteile, für die gesetzlich ein Zusätzlichkeitserfordernis besteht, ist steuerlich nicht anzuerkennen.[1] Mit einem solchen Zusätzlichkeitserfordernis sind folgende Vergünstigungen bzw. Pauschalierungen u. a. verbunden: Arbeitgeberzuschüsse zu den Aufwendungen des Arbeitnehmers für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln im Linienverke...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Die Entstehungsgeschichte der Vorschrift, Rechtsentwicklung

Rn. 7 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 EStG stand in der durch das EStG 1934 festgelegten Ausgangsfassung unter der Überschrift "Steuerfreie Einkünfte" und enthielt 14 steuerfreie Positionen. Mit dem EStG 1955 wurde die Überschrift in "Steuerfreie Einnahmen" geändert. Zugleich wuchs die Zahl der Steuerbefreiungen von 17 (1955) über 21 (1957) auf 52 (1958) an. Das EStG 1974 zäh...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entgelt / 6.1 Steuerfreie Leistungen

Steuerfrei können z. B. folgende Leistungen ganz oder teilweise sein[1]: Notstandsbeihilfen bis 600 EUR im Kalenderjahr[2], Inflationsausgleichsprämie bis 3.000 EUR in der Zeit vom 26.10.2022 bis zum 31.12.2024[3], Vergütungen für Verpflegungsmehraufwendungen, Reisekosten, Umzugskosten, doppelte Haushaltsführung, Unterkunftskosten, Trennungsgelder [4], Fahrtkostenzuschüsse und Jo...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Entgelt / 6.2 Pauschal besteuerte Leistungen

Eine pauschale Besteuerung kann z. B. für die folgenden Leistungen möglich sein[1]: Verpflegung mit 25 %[2], Betriebsveranstaltungen mit 25 %[3], Erholungsbeihilfen mit 25 %[4], Vergütungen für Verpflegungsmehraufwendungen mit 25 %[5], Übereignung von Datenverarbeitungsgeräten mit 25 %[6], Internetzuschuss mit 25 %[7], Übereignung von und Zuschüsse zu Ladevorrichtungen für Elektrof...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entgelt / 6.2 Pauschal besteuerte Leistungen

Eine pauschale Besteuerung kann z. B. für die folgenden Leistungen möglich sein[1]: Verpflegung mit 25 %[2], Betriebsveranstaltungen mit 25 %[3], Erholungsbeihilfen mit 25 %[4], Vergütungen für Verpflegungsmehraufwendungen mit 25 %[5], Übereignung von Datenverarbeitungsgeräten mit 25 %[6], Internetzuschuss mit 25 %[7], Übereignung von und Zuschüsse zu Ladevorrichtungen für Elektrof...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Entgelt / 6.1 Steuerfreie Leistungen

Steuerfrei können z. B. folgende Leistungen ganz oder teilweise sein[1]: Notstandsbeihilfen bis 600 EUR im Kalenderjahr[2], Inflationsausgleichsprämie bis 3.000 EUR in der Zeit vom 26.10.2022 bis zum 31.12.2024[3], Vergütungen für Verpflegungsmehraufwendungen, Reisekosten, Umzugskosten, doppelte Haushaltsführung, Unterkunftskosten, Trennungsgelder [4], Fahrtkostenzuschüsse und Jo...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Fahrten, Fahrtkosten und Fahrtkostenzuschüsse – die wichtigsten Inhalte im Überblick

Begriff Verwandte Inhalte finden Sie auf der Themenseite Dienstwagen und der Themenseite Reisekosten.mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Fahrten W... / 5 Jobticket

Sachverhalt Ein Arbeitgeber mit 400 Mitarbeitern möchte den Arbeitnehmern ein Jobticket zusätzlich zum geschuldeten Arbeitslohn zur Verfügung stellen. Die Mitarbeiter wohnen in einem Umkreis von maximal 20 km Entfernung zum Betrieb. Beim örtlichen Verkehrsverbund kostet eine Fahrkarte für derartige Strecken derzeit regulär 55 EUR. Bei Abnahme von mehr als 200 Jobtickets erhäl...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Fahrten W... / 6 BahnCard als Jobticket

Sachverhalt Der Arbeitgeber überlässt einer Mitarbeiterin eine BahnCard 100, die er zum Preis von 3.900 EUR erworben hat. Nach der Prognose des Arbeitgebers betragen die ersparten Kosten der Einzelfahrscheine für Dienstreisen im Gültigkeitszeitraum 3.000 EUR. Der reguläre Preis der Jahresfahrkarte für die Strecke zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte hätte 1.200 EUR b...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
BahnCard / 2.2 Vollamortisation aufgrund von Dienstreisen und/oder als sog. Jobticket

Zuschüsse des Arbeitgebers, die zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn[1] zu den Aufwendungen von Arbeitnehmern für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln im Linienverkehr zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte (sowie für Fahrten zu einem weiträumigen Tätigkeitsgebiet oder zu einem vom Arbeitgeber dauerhaft festgelegten Sammelpunkt) erbracht werden, bleiben ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Nachhaltigkeit: Betrieblich... / 4.2.1 Jobtickets und Arbeitgeberzuschüsse bei öffentlichen Verkehrsmitteln

Arbeitgeberleistungen für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte mit öffentlichen Verkehrsmitteln sind lohnsteuer- und beitragsfrei.[1] Für die Steuerfreiheit werden 2 Fallgruppen unterschieden: steuerfreie (Geld-)Zuschüsse des Arbeitgebers, d. h. der Ersatz von nachgewiesenen Aufwendungen des Arbeitnehmers[2] und steuerfreie unentgeltlich oder verbilligt übe...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
BahnCard / 2.3 Teilamortisation

Werden die Kosten der BahnCard durch Auswärtstätigkeiten und/oder als Jobticket nicht vollständig erreicht (prognostizierte Teilamortisation), stellt die Überlassung der Fahrberechtigung grundsätzlich steuerpflichtigen Arbeitslohn dar. Die Arbeitgeberleistung kann i. H. d. als Jobticket berücksichtigungsfähigen Aufwendungen steuerfrei belassen werden. Die Fahrberechtigung ist...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
BahnCard / Zusammenfassung

Begriff Überlässt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine BahnCard (oder gewährt eine Geldleistung für die Anschaffung einer solchen), ist dies grundsätzlich eine Sachzuwendung. Diese stellt sowohl steuerpflichtigen Arbeitslohn als auch beitragspflichtiges Arbeitsentgelt dar. Dies gilt insbesondere für die Privatnutzung der Karte. Wird die BahnCard ausschließlich zu berufliche...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Nachhaltigkeit: Betrieblich... / 4.1 Arbeitsrechtliche Aspekte bei der Gestaltung des Arbeitswegs

Der Arbeitsweg ist für jeden Arbeitnehmer sehr individuell ausgestaltet. Es kommt nicht nur darauf an, wo die Arbeitsstätte, sondern auch wo sein Wohnort liegt. Der Arbeitgeber darf dem Arbeitnehmer keine direktionsrechtlichen Weisungen erteilen, mit welchem Verkehrsmittel er zur Arbeit kommt. Eine Ausnahme besteht bei Arbeitnehmern, die keinen festen gewöhnlichen Arbeitsort...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Steuerfreie Zuwendungen

Begriff Grundsätzlich sind alle Zuwendungen, die ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses erhält, steuerpflichtiger Arbeitslohn. Davon gibt es Ausnahmen, die überwiegend in § 3 EStG geregelt sind. Im Sozialversicherungsrecht regelt die Sozialversicherungsentgeltverordnung, welche Zuwendungen beitragspflichtig und welche beitragsfrei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
BahnCard / 2.4.2 Korrektur bei mehrjähriger Gültigkeit

Bei einer Gültigkeit der Fahrberechtigung über den Jahreswechsel hinaus sowie bei einer mehrjährigen Gültigkeitsdauer ist der Korrekturbetrag zum Ende eines jeden Kalenderjahres sowie zum Ende des Gültigkeitszeitraums anhand der Verkaufspreise der in dem jeweiligen Zeitraum durchgeführten Fahrten zu ermitteln. Die Summe der Korrekturbeträge kann insgesamt höchstens bis zum B...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
BahnCard / 4 Umsatzsteuerliche Behandlung einer BahnCard

Erhält der Arbeitnehmer die BahnCard nach der Prognoseentscheidung im überwiegend betrieblichen Interesse, weil eine Vollamortisation der Kosten für Dienstreisen eintritt[1], ist für eine etwaige private Nutzung kein Umsatz zu berechnen. Die Privatnutzung stellt keine unentgeltliche Wertabgabe dar. Gleichzeitig kann der Arbeitgeber den vollen Vorsteuerabzug aus der Rechnung ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Freifahrten/-flüge für Arbe... / 1 Geldwerter Vorteil

Die beitragsrechtliche Beurteilung geldwerter Vorteile wie Freifahrten und Freiflüge oder verbilligter Flüge folgt im Wesentlichen dem Steuerrecht. Dies bedeutet, dass steuerfreie Zuwendungen, wie z. B. ein sog. Jobticket, das der Arbeitnehmer zusätzlich zum Arbeitsentgelt erhält und für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte genutzt wird, steuerfrei und damit ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
BahnCard / 1 Zufluss von Arbeitslohn

Überlässt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine BahnCard zur beruflichen und privaten Nutzung, führt dies grundsätzlich zum sofortigen Zufluss von Arbeitslohn, wenn dem Arbeitnehmer mit der Karte ein uneingeschränktes Nutzungsrecht eingeräumt wurde.[1] Der sofortige Zufluss von Arbeitslohn wird damit begründet, dass für die Nutzung der Karte weder einzelne Fahrten angezeigt ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Aufwandsentschädigungen: Vo... / 8 Berücksichtigung der Übungsleiterpauschale

Sofern die Nebentätigkeit als Arbeitnehmer ausgeübt wird, muss der Arbeitgeber, z. B. der Verein, den Lohnsteuerabzug vornehmen. Dies kann als laufender Lohnsteuerabzug über die ELStAM erfolgen, aber auch im Rahmen einer geringfügigen oder kurzfristigen Beschäftigung. Für die Prüfung der Lohngrenzen, innerhalb der die pauschale Versteuerung zulässig ist, bleibt der steuerfre...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pauschalierungsmöglichkeite... / 1.1 Pauschalierung mit festen Pauschsteuersätzen

Feste Pauschsteuersätze sind überwiegend in § 40 Abs. 2 EStG geregelt.[1] Sie gelten für:mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Fahrten Wohnung - Tätigkeit... / 3 Fahrtkostenzuschüsse

Infographic Steuerfreie Fahrtkostenerstattung bei öffentlichen Verkehrsmitteln Für Fahrtkostenzuschüsse des Arbeitgebers zu den Aufwendungen des Arbeitnehmers für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte ist zu unterscheiden zwischen Arbeitgeberleistungen (Zuschüsse und Sachbezüge) bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel und bei Benutzung anderer Verkehrsmittel...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Energiepreispauschale / 2 "Energiepreispauschale I" für aktiv tätige Erwerbspersonen

Jedem Anspruchsberechtigten wurde einmalig eine steuerpflichtige Energiepreispauschale I i. H. v. 300 EUR auszuzahlen. Der Anspruch auf die Energiepreispauschale I für den Veranlagungszeitraum 2022 entstand am 1.9.2022.[1] Für die Gewährung musste der Arbeitnehmer keinen Antrag bei seinem Arbeitgeber stellen. Bei Arbeitnehmern unterlag die Energiepreispauschale I als sonstige...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Fahrten W... / 4 Erstattung der Bahnfahrkarte

Sachverhalt Eine Arbeitnehmerin wohnt 30 km von der ersten Tätigkeitsstätte entfernt und fährt an 200 Tagen mit der S-Bahn ins Büro. Nach der firmeninternen Regelung erhält sie die Monatskarte, die sie zum Preis von 80 EUR monatlich selbst erwirbt, in voller Höhe zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erstattet. Wie muss die Fahrkartenerstattung lohnsteuerlich behand...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Zusätzlichkeitsvoraussetzung / 5 Vergütungsbestandteile mit Zusätzlichkeitsvoraussetzung

Zu den Vergütungsbestandteilen, die zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn zu erbringen sind, gehören beispielsweise[1]: steuerfreie Jobtickets [2], steuerfreie Kindergartenzuschüsse für nicht schulpflichtige Kinder[3], steuerfreie Zuschüsse zur Gesundheitsvorsorge [4], steuerfreie Vorteile für die Überlassung von Dienstfahrrädern inklusive Pedelecs[5], pauschal zu versteu...mehr