Fachbeiträge & Kommentare zu Jahresarbeitsentgeltgrenze

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Jahresarbeitsentgeltgrenze:... / 5.2.2 Berücksichtigung künftiger Entgeltänderungen

Wird die Jahresarbeitsentgeltgrenze im laufenden Jahr überschritten, endet die Krankenversicherungspflicht zum Ablauf des Jahres nur, wenn auch die Jahresarbeitsentgeltgrenze des Folgejahres überschritten wird. Die dazu erforderliche Feststellung wird immer erst am Ende des laufenden Kalenderjahres in Form einer Prognose getroffen. Für diese Prognose ist das vereinbarte Arbe...mehr

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Jahresarbeitsentgeltgrenze:... / 3.1 Zahlung eines Nettoentgelts

Ist ein Nettoentgelt vereinbart[1], gelten als Arbeitsentgelt die Einnahmen des Beschäftigten, einschließlich der darauf entfallenden Steuern und der seinem gesetzlichen Anteil entsprechenden Beiträge zur Sozialversicherung.[2] Damit ist klargestellt, dass die vom Arbeitgeber freiwillig übernommene Lohn- und Kirchensteuer sowie der Solidaritätszuschlag und die Arbeitnehmerantei...mehr

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Jahresarbeitsentgeltgrenze:... / 5.3 Rückwirkende Erhöhung des Arbeitsentgelts

Bei rückwirkender Erhöhung des Arbeitsentgelts endet die Krankenversicherungspflicht erst, wenn das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreitet. Der Anspruch auf einen höheren Lohn oder ein höheres Gehalt entsteht durch Abschluss eines Tarifvertrags oder Änderung eines Einzelarbeitsvertrags. Rückwirkende Erhöhungen des Arbeitsentgelts werden...mehr

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Jahresarbeitsentgeltgrenze:... / 4.2.2 Arbeitnehmererklärung zur Umwandlung von laufendem Arbeitsentgelt

Bei Umwandlung von laufendem Arbeitsentgelt tritt die Krankenversicherungspflicht ggf. mit dem Monat ein, in dem erstmals laufendes Arbeitsentgelt umgewandelt wird. Praxis-Beispiel Umwandlung von Arbeitsentgelt wirkt sich auf die Jahresarbeitsentgeltgrenze aus Ein wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze krankenversicherungsfreier Beschäftigter mit einem regelmäßige...mehr

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Jahresarbeitsentgeltgrenze:... / 6.1.2 Auswirkungen einer Pflegezeit

Nimmt ein Arbeitnehmer Pflegezeit nach § 3 PflegeZG in Anspruch und lässt sich dabei nur teilweise von der Arbeit freistellen, so tritt mit Beginn der Pflegezeit Kranken- und Pflegeversicherungspflicht ein, sofern das Arbeitsentgelt während der Pflegezeit die maßgebende Jahresarbeitsentgeltgrenze unterschreitet. Wichtig Keine sofortige Versicherungsfreiheit nach Ende der Pfle...mehr

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Jahresarbeitsentgeltgrenze:... / 3.3.2 Krankenversicherungspflichtige Hauptbeschäftigung/Hinzutritt geringfügiger Beschäftigung

Das Arbeitsentgelt aus einer neben der krankenversicherungspflichtigen Beschäftigung ausgeübten geringfügig entlohnten Beschäftigung ist nicht auf die Jahresarbeitsentgeltgrenze anzurechnen. Nur wenn neben der krankenversicherungspflichtigen Beschäftigung mehrere geringfügig entlohnte Beschäftigungen ausgeübt werden, ist das Arbeitsentgelt aus der zweiten und ggf. weiteren g...mehr

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Jahresarbeitsentgeltgrenze:... / 5 Meldungen des Arbeitgebers

5.1 Meldepflichten Der Arbeitgeber hat nach den Vorschriften der Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung alle Änderungen im Versicherungsverhältnis zu melden. Daraus ergibt sich auch die Meldepflicht bei Ausscheiden aus der Krankenversicherungspflicht wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze. Kommt ein Arbeitgeber zum Ergebnis, dass ein Beschäftigter wegen Üb...mehr

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Jahresarbeitsentgeltgrenze:... / 3 Ermittlung des regelmäßigen Jahresarbeitsentgelts

3.1 Zahlung eines Nettoentgelts Ist ein Nettoentgelt vereinbart[1], gelten als Arbeitsentgelt die Einnahmen des Beschäftigten, einschließlich der darauf entfallenden Steuern und der seinem gesetzlichen Anteil entsprechenden Beiträge zur Sozialversicherung.[2] Damit ist klargestellt, dass die vom Arbeitgeber freiwillig übernommene Lohn- und Kirchensteuer sowie der Solidaritätszu...mehr

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Jahresarbeitsentgeltgrenze:... / 4.1 Widerruf

Sofern die Erklärung zur Entgeltumwandlung widerrufen wird, ist das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt vom Zeitpunkt des Widerrufs an neu zu berechnen.mehr

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Jahresarbeitsentgeltgrenze: Beginn und Ende der Versicherungsfreiheit

Zusammenfassung Überblick Arbeitnehmer, deren regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt, sind krankenversicherungsfrei. Ab welchem Zeitpunkt die Krankenversicherungsfreiheit eintritt, ist je nach Sachverhalt unterschiedlich geregelt. Hier wird dargestellt, zu welchen Zeitpunkten eine Prüfung der Krankenversicherungspflicht angezeigt ist und w...mehr

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Jahresarbeitsentgeltgrenze:... / Sozialversicherung

1 Allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze Im Jahr 2025 sind Arbeitnehmer von Beginn einer Beschäftigung an krankenversicherungsfrei, wenn das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt aus der zu beurteilenden Beschäftigung, bei vorausschauender Betrachtungsweise, die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) von 73.800 EUR (2024: 69.300 EUR) übersteigt. Die Regelung gilt grundsätzlich für alle ...mehr

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Jahresarbeitsentgeltgrenze:... / 4.2 Eintritt von Krankenversicherungspflicht

4.2.1 Arbeitnehmererklärung zur Umwandlung von Einmalzahlungen Arbeitnehmer werden krankenversicherungspflichtig, wenn sie bislang aufgrund der Höhe ihres Arbeitsentgelts krankenversicherungsfrei waren und durch die Entgeltumwandlung ihr Jahresarbeitsentgelt die maßgebliche Grenze nicht mehr überschreitet. Die Krankenversicherungspflicht beginnt bei Umwandlung von Einmalzahlu...mehr

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Jahresarbeitsentgeltgrenze:... / 5.1 Meldepflichten

Der Arbeitgeber hat nach den Vorschriften der Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung alle Änderungen im Versicherungsverhältnis zu melden. Daraus ergibt sich auch die Meldepflicht bei Ausscheiden aus der Krankenversicherungspflicht wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze. Kommt ein Arbeitgeber zum Ergebnis, dass ein Beschäftigter wegen Überschreitens der J...mehr

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Jahresarbeitsentgeltgrenze:... / 5.2.1 Keine Berücksichtigung künftiger Entgeltänderungen

Erhöhungen des Arbeitsentgelts dürfen erst von dem Zeitpunkt an berücksichtigt werden, von dem an der Anspruch auf das erhöhte Arbeitsentgelt besteht. Dies bedeutet, dass die vorausschauende Betrachtungsweise auf das fällige Arbeitsentgelt ohne Berücksichtigung bereits absehbarer Entgelterhöhungen (z. B. aus Anlass einer tarifvertraglichen Erhöhung) vorzunehmen ist. Eine Übe...mehr

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Jahresarbeitsentgeltgrenze:... / 6.1.1 Auswirkungen von Kurzarbeit

Eine Unterschreitung der Jahresarbeitsentgeltgrenze durch Kurzarbeit hat keine Auswirkungen auf die Versicherungsfreiheit, da davon ausgegangen wird, dass Kurzarbeit nur vorübergehend ist. Die Dauer der Kurzarbeit ist dabei ohne Bedeutung. Dies gilt nicht bei Bezug von Transferkurzarbeitergeld. Der Bezug von Transferkurzarbeitergeld erfordert eine neue versicherungsrechtlich...mehr

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Jahresarbeitsentgeltgrenze:... / 6.1.3 Auswirkungen einer Familienpflegezeit

Durch die Familienpflegezeit können Arbeitnehmer ihre wöchentliche Arbeitszeit reduzieren, um einen nahen Angehörigen in dessen häuslicher Umgebung zu pflegen. Eine vor Beginn der Familienpflegezeit wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze bestehende Krankenversicherungsfreiheit kann durch Reduzierung des Arbeitsentgelts mit Beginn der Familienpflegezeit enden. Ab...mehr

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Jahresarbeitsentgeltgrenze:... / 5.2 Wiedereinsetzen der Versicherungspflicht

Die wieder krankenversicherungspflichtig werdenden Beschäftigten sind bei der gewählten Krankenkasse von den Beitragsgruppen mit Grund der Abgabe "32" abzumelden. Bezüglich der abzumeldenden Beitragsgruppe sind 2 Konstellationen möglich: zuletzt freiwillig in der GKV bzw. in der sozialen Pflegeversicherung pflichtversichert Beitragsgruppe (BGR) "9111" oder "0111" zuletzt priva...mehr

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Jahresarbeitsentgeltgrenze:... / 5.2 Bedeutung des Zahlungszeitpunkts des erhöhten Entgelts

Ob das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt die aktuelle Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreitet, ist aufgrund einer Prognose, die immer für die folgenden 12 Monate zu treffen ist, zu entscheiden. Dies bedeutet, dass das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt auf Grundlage der gegenwärtigen und bei normalem Verlauf für ein Zeitjahr zu erwartenden Vergütung festzustellen ist. 5.2.1 Kei...mehr

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Jahresarbeitsentgeltgrenze:... / 3.3.3 Krankenversicherungsfreie Hauptbeschäftigung/Hinzutritt einer oder mehrerer geringfügiger Beschäftigungen

In den Fällen, in denen ein wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze krankenversicherungsfreier Arbeitnehmer eine geringfügig entlohnte Beschäftigung aufnimmt, ist diese geringfügig entlohnte Beschäftigung krankenversicherungsfrei. Sie wird nicht mit der Hauptbeschäftigung zusammengerechnet. Allerdings sind pauschale Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung zu...mehr

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Jahresarbeitsentgeltgrenze:... / 6.1 Minderung des Arbeitsentgelts

Wird das Arbeitsentgelt nicht nur vorübergehend vermindert, wird der Beschäftigte sofort wieder krankenversicherungspflichtig, wenn das neue Arbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze nicht mehr überschreitet. Eine Minderung des Arbeitsentgelts kommt z. B. vor, wenn die Beschäftigung künftig mit weniger Stunden ausgeübt werden soll. Praxis-Beispiel Dauerhafte Reduzierung d...mehr

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Praxis-Beispiele: Jahresarb... / 1 Erstmalige Arbeitsaufnahme nach dem 31.12.2002

Sachverhalt Ein Arbeitnehmer nimmt am 1.6.2025 erstmals eine Beschäftigung auf. Gilt für den Arbeitnehmer die allgemeine oder die besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze? Ergebnis Für den Arbeitnehmer gilt die allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze, er war am Stichtag 31.12.2002 noch nicht als Arbeitnehmer beschäftigt.mehr

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Praxis-Beispiele: Jahresarb... / 8.1 Gehaltserhöhung

Sachverhalt Eine pflichtversicherte Arbeitnehmerin erhält seit 2023 ein monatliches Gehalt i. H. v. 5.500 EUR. Ab dem 1.7.2024 erfolgt aufgrund einer Höhergruppierung eine Entgelterhöhung auf 5.900 EUR monatlich. Im Dezember 2024 wurde eine Entgelterhöhung ab 1.3.2025 auf 6.300 EUR monatlich vereinbart. Für welche Zeiträume besteht in den Jahren 2024 und 2025 Versicherungspfl...mehr

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Praxis-Beispiele: Jahresarb... / 8.3 Schwangerschaft

Sachverhalt Eine pflichtversicherte Arbeitnehmerin erhält seit 2023 ein monatliches Gehalt i. H. v. 5.500 EUR. Zum 1.7.2024 erfolgt eine Entgelterhöhung auf 5.900 EUR monatlich. Im Dezember 2024 ist die Schwangerschaft der Arbeitnehmerin bekannt. Die Mutterschutzfrist beginnt am 1.4.2025 (mit Bezug von Mutterschaftsleistungen). Für welche Zeiträume besteht in den Jahren 2024 u...mehr

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Praxis-Beispiele: Jahresarb... / 8.2 Reduzierung der Wochenarbeitszeit

Sachverhalt Eine pflichtversicherte Arbeitnehmerin erhält seit 2023 ein monatliches Gehalt i. H. v. 5.500 EUR. Zum 1.7.2024 erfolgt eine Entgelterhöhung auf 5.900 EUR monatlich. Im Dezember 2024 wird eine Reduzierung der Arbeitszeit mit Wirkung vom 1.4.2025 an und ein monatliches Arbeitsentgelt von 3.600 EUR vereinbart. Für welche Zeiträume besteht in den Jahren 2024 und 2025 ...mehr

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Praxis-Beispiele: Jahresarb... / 2 Erstmalige Arbeitsaufnahme und Übergrenzer vor/am Stichtag 31.12.2002

Sachverhalt Ein Arbeitnehmer nimmt zum 1.6.2025 eine neue Beschäftigung auf. Zuvor war er vom 1.12.2002 bis 31.5.2025 abhängig beschäftigt. Am gesetzlichen Stichtag 31.12.2002 hatte sein regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze 2002 i. H. v. 40.500 EUR überschritten. Er ist bereits seit 2000 privat krankenversichert. Gilt für den Arbeitnehmer die allge...mehr

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Praxis-Beispiele: Jahresarb... / 8.4 Unbezahlter Urlaub

Sachverhalt Ein pflichtversicherter Arbeitnehmer erhält seit 2023 ein monatliches Gehalt i. H. v. 5.500 EUR. Zum 1.7.2024 erfolgt eine Entgelterhöhung auf 5.900 EUR monatlich. Im Dezember 2024 wird ein unbezahlter Urlaub vom 1.6. bis 31.7.2025 vereinbart. Für welche Zeiträume besteht in den Jahren 2024 und 2025 Versicherungspflicht bzw. Versicherungsfreiheit zur Krankenversich...mehr

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Jahresarbeitsentgeltgrenze:... / 4 Entgeltumwandlung

Entgeltumwandlungen zur Finanzierung von Aufwendungen für eine betriebliche Altersvorsorge verringern das Arbeitsentgelt im Sinne der Sozialversicherung und damit das für die Beurteilung der Versicherungspflicht in der Krankenversicherung maßgebende Jahresarbeitsentgelt sowie ggf. die für die Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge maßgebende Bemessungsgrundlage. Bei dem SV-...mehr

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Jahresarbeitsentgeltgrenze:... / 4 Arbeitgeberwechsel

Wenn ein bisher krankenversicherungspflichtiger Arbeitnehmer durch Wechsel des Arbeitgebers ein höheres Arbeitsentgelt erhält, das erstmals über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt, ist der Arbeitnehmer sofort krankenversicherungsfrei. Die in der Vergangenheit liegende – andere – versicherungsrechtliche Beurteilung ist also ohne Bedeutung.mehr

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Jahresarbeitsentgeltgrenze:... / 3.2 Voraussehbare Beschäftigungsunterbrechung

Das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt (JAE) bei Arbeitnehmern, die "beruflich" mehrere Beschäftigungsverhältnisse im Jahr eingehen und dazwischen immer wieder beschäftigungslos sind, ist nach den Gesamtumständen des Falls unter Heranziehung der in den Vorjahren erzielten Einkünfte oder des Verdienstes vergleichbarer Personen durch Schätzung zu ermitteln.[1] Hierbei sind diese...mehr

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Einmalzahlungen / 8 Berücksichtigung bei der Ermittlung der Jahresarbeitsentgeltgrenze

Die Einmalzahlung ist bei der Prüfung der Jahresarbeitsentgeltgrenze nur dann zu berücksichtigen, wenn sie regelmäßig gezahlt wird. Dies ist der Fall, sofern ein Rechtsanspruch auf die Einmalzahlung besteht oder die Gewährung auf Gewohnheit oder betrieblicher Übung beruht und sie mindestens einmal jährlich gewährt wird.mehr

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Jahresarbeitsentgeltgrenze:... / Zusammenfassung

Überblick Arbeitnehmer, deren regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt, sind krankenversicherungsfrei. Ab welchem Zeitpunkt die Krankenversicherungsfreiheit eintritt, ist je nach Sachverhalt unterschiedlich geregelt. Hier wird dargestellt, zu welchen Zeitpunkten eine Prüfung der Krankenversicherungspflicht angezeigt ist und welche Wirkungen...mehr

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Jahresarbeitsentgeltgrenze:... / 4.2.1 Arbeitnehmererklärung zur Umwandlung von Einmalzahlungen

Arbeitnehmer werden krankenversicherungspflichtig, wenn sie bislang aufgrund der Höhe ihres Arbeitsentgelts krankenversicherungsfrei waren und durch die Entgeltumwandlung ihr Jahresarbeitsentgelt die maßgebliche Grenze nicht mehr überschreitet. Die Krankenversicherungspflicht beginnt bei Umwandlung von Einmalzahlungen mit dem Tag, an dem der Arbeitnehmer die Entgeltumwandlun...mehr

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Jahresarbeitsentgeltgrenze:... / 3.3 Mehrfachbeschäftigte

Wenn ein Arbeitnehmer für mehrere Arbeitgeber tätig ist[1], sind für die Ermittlung des regelmäßigen Jahresarbeitsentgelts die Arbeitsentgelte aus allen dem Grunde nach krankenversicherungspflichtigen Beschäftigungen zusammenzuzählen. 3.3.1 Hauptbeschäftigung/Hinzutritt einer oder mehrerer versicherungspflichtiger Beschäftigungen Wenn zu einer Hauptbeschäftigung eine (für sich...mehr

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Jahresarbeitsentgeltgrenze:... / 3 Erstmalige Beschäftigungsaufnahme im Inland

Auch Personen, die erstmals im Inland eine Beschäftigung mit einem Jahresarbeitsentgelt über der Jahresarbeitsentgeltgrenze aufnehmen, sind mit Beginn dieser Beschäftigung krankenversicherungsfrei. Beide Personenkreise haben in diesem speziellen Fall – auch ohne Vorversicherungszeit – die Möglichkeit, als freiwilliges Mitglied einer Krankenkasse beizutreten und somit Mitglied...mehr

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Praxis-Beispiele: Jahresarb... / 13 Elternzeit

Sachverhalt Ein krankenversicherungsfreier, privat krankenversicherter Arbeitnehmer nimmt vom 1.8. bis 30.9.2025 Elternzeit. Während der gesamten Elternzeit wird eine zulässige Teilzeitbeschäftigung mit einem unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegenden Jahresarbeitsentgelt bei dem Arbeitgeber, der auch die Elternzeit gewährt, durchgeführt. Von der Möglichkeit der Befreiun...mehr

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Praxis-Beispiele: Jahresarb... / 14 Arbeitszeitreduzierung, Befreiung von der Krankenversicherungspflicht

Sachverhalt Ein Arbeitnehmer ist 48 Jahre alt und bereits 10 Jahre wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfrei. Er verringert seine wöchentliche Arbeitszeit ab 1.2.2025 um 50 %. Durch die Teilzeittätigkeit verringert sich das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt, sodass die aktuelle Jahresarbeitsentgeltgrenze unterschritten wird. Durch das Unterschreite...mehr

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Praxis-Beispiele: Jahresarb... / 9 Keine unmittelbare Berücksichtigung künftiger Entgeltänderungen

Sachverhalt Das monatliche Arbeitsentgelt des Arbeitnehmers beträgt ab Beginn der Beschäftigung am 1.7.2024 5.300 EUR; zusätzlich wird eine garantierte jährliche Einmalzahlung i. H. v. 4.600 EUR geleistet. Bereits bei Beginn der Beschäftigung ist bekannt, dass ab November 2024 eine Tariferhöhung erfolgt und das monatliche Entgelt vom 1.11.2024 an bei 5.700 EUR liegt; die Einm...mehr

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Jahresarbeitsentgeltgrenze:... / 2 Berufsstarter

2.1 Entgelt unterschreitet Jahresarbeitsentgeltgrenze Mit dem Eintritt in das Berufsleben besteht Krankenversicherungspflicht, sofern das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt nicht die aktuelle Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt. Sofern durch Entgelterhöhung im Laufe der Beschäftigung das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt, scheidet der ...mehr

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Praxis-Beispiele: Jahresarb... / 7 Zeitpunkt der Ermittlung

Sachverhalt Eine Arbeitnehmerin, für die die allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze gilt, nimmt zum 1.3.2025 eine Beschäftigung auf. Bereits zu Beschäftigungsbeginn wurde ihr eine Entgelterhöhung zum 1.8.2025 vertraglich zugesichert. Am 4.11.2025 wird ein Verzicht auf das im Dezember 2025 zustehende Weihnachtsgeld schriftlich fixiert. Zu welchen Zeitpunkten muss die Jahresarbeit...mehr

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Praxis-Beispiele: Jahresarb... / 12 Unbezahlter Urlaub

Sachverhalt Ein wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze krankenversicherungsfreier, freiwillig versicherter Arbeitnehmer hat unbezahlten Urlaub vom 1.6. bis 31.7.2025. Die Zahlung der freiwilligen Beiträge erfolgt im Firmenzahlverfahren. Nach dem unbezahlten Urlaub wird die Beschäftigung am 1.8.2025 wieder aufgenommen. Wirkt sich – ggf. in welcher Weise – der unbez...mehr

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Praxis-Beispiele: Jahresarb... / 4 Feste Bezüge und variable Entgelte

Sachverhalt Am 1.4.2025 nimmt ein Arbeitnehmer, für den die allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze gilt, eine neue Beschäftigung auf. Er hat folgende Einnahmen: Monatslohn 5.500 EUR, einschließlich 150 EUR Kinderzuschlag und 50 EUR Nachtzuschlag (steuerfrei) Firmenwagen, auch zur privaten Nutzung, geldwerter Vorteil monatlich 250 EUR Vertraglich zugesichertes Weihnachtsgeld 3.000...mehr

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Praxis-Beispiele: Jahresarb... / 6 Schwankende Bezüge, vorausschauende Betrachtung

Sachverhalt Am 1.6.2025 nimmt ein Arbeitnehmer als Vertreter im Außendienst seine Beschäftigung auf. Für die krankenversicherungsrechtliche Beurteilung gilt die allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze. Er hat folgende Einnahmen: Monatliches Fixum: 2.450 EUR Provision: 2.950 EUR monatlich (Vorgänger erzielte im gleichen Bezirk und vergleichbarer Produktpalette diesen Betrag über m...mehr

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Praxis-Beispiele: Jahresarb... / 3 Feste Bezüge und laufende und einmalige Einnahmen

Sachverhalt Am 1.4.2025 nimmt ein Arbeitnehmer, für den die allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze gilt, eine neue Beschäftigung auf. Er hat folgende Einnahmen: Monatslohn 5.350 EUR Pauschale Überstundenvergütung 200 EUR monatlich Steuer- und beitragsfreie Nachtarbeitszuschläge 50 EUR monatlich Vertraglich zugesichertes Weihnachtsgeld 3.000 EUR jeweils im November Vertraglich zuges...mehr

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Praxis-Beispiele: Jahresarb... / 10 Rückwirkende Gehaltserhöhung

Sachverhalt Ein bisher krankenversicherungspflichtiger Arbeitnehmer erhält am 14.2.2025 eine rückwirkende tarifliche Entgelterhöhung für die Zeit ab 1.12.2024. Durch die Entgelterhöhung werden die Jahresarbeitsentgeltgrenzen der Jahre 2024 und 2025 überschritten. Hat die tarifliche Entgelterhöhung – ggf. von welchem Zeitpunkt an – Einfluss auf die versicherungsrechtliche Beur...mehr

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Überstunden / 4 Anrechnung auf die Jahresarbeitsentgeltgrenze

Bei Ermittlung des regelmäßigen Jahresarbeitsentgelts sind Überstundenvergütungen als unregelmäßig gewährtes Entgelt anzusehen und bleiben deshalb unberücksichtigt. Das gilt aber nicht, wenn feste Pauschalen zur Abgeltung für Überstunden regelmäßig zum laufenden Arbeitsentgelt gewährt werden.mehr

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Jahresarbeitsentgeltgrenze:... / Sozialversicherung

1 Zeitpunkt der Beurteilung Will man den Zeitpunkt festlegen, zu dem ein Beschäftigter wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) krankenversicherungsfrei ist oder aus der Krankenversicherungspflicht ausscheidet, so ist zu unterscheiden, ob eine Beschäftigung neu aufgenommen wird, arbeitsvertragliche Änderungen im laufenden Beschäftigungsverhältnis eintreten ode...mehr

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Praxis-Beispiele: Jahresarb... / 11 Kurzarbeit

Sachverhalt Ein Arbeitnehmer ist in einem Betriebsteil beschäftigt, der ab 1.4.2025 für 6 Monate Kurzarbeit durchführt. Er hat 50 % Arbeitsausfall, sein Entgelt halbiert sich, er erhält jedoch Kurzarbeitergeld. Der Arbeitnehmer ist vor Beginn der Kurzarbeit wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfrei und privat versichert. Wirkt sich die durch die Kur...mehr

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Praxis-Beispiele: Jahresarb... / 5 Schwankende Bezüge, Stundenlohn

Sachverhalt Am 1.4.2025 nimmt ein Arbeitnehmer eine Beschäftigung als Mitarbeiter in der Produktion auf. Es handelt sich um die erste Beschäftigung des Arbeitnehmers im Inland. Die Arbeitszeit beträgt 38 Stunden in der Woche. Er hat folgende Einnahmen: Stundenlohn: 35,27 EUR Überstunden: 43,59 EUR je Stunde (in der Vergangenheit ca. 2 Stunden/Woche) Steuer- und beitragsfreie Nac...mehr

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Praxis-Beispiele: Jahresarb... / 8 Berücksichtigung künftiger Entgeltänderungen

8.1 Gehaltserhöhung Sachverhalt Eine pflichtversicherte Arbeitnehmerin erhält seit 2023 ein monatliches Gehalt i. H. v. 5.500 EUR. Ab dem 1.7.2024 erfolgt aufgrund einer Höhergruppierung eine Entgelterhöhung auf 5.900 EUR monatlich. Im Dezember 2024 wurde eine Entgelterhöhung ab 1.3.2025 auf 6.300 EUR monatlich vereinbart. Für welche Zeiträume besteht in den Jahren 2024 und 20...mehr

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Private Krankenversicherung... / 2.2 Sonderregelung Stichtag 31.12.2002

Eine Sonderregelung gilt für Arbeitnehmer, die am 31.12.2002 wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze des Jahres 2002 (40.500 EUR) versicherungsfrei und bei einer privaten Krankenversicherung in einer substitutiven Krankenversicherung versichert waren. Für diesen Personenkreis gilt die besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze.[1]mehr