Fachbeiträge & Kommentare zu Jahresarbeitsentgeltgrenze

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Incentive / 2.1 Keine Anrechnung auf die Jahresarbeitsentgeltgrenze

Für die Prüfung, ob das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreitet und somit Krankenversicherungsfreiheit besteht[1], bleiben selbst steuer- und beitragspflichtige Incentives unberücksichtigt. Es fehlt an der Regelmäßigkeit, da sie nicht mit hinreichender Sicherheit einmal jährlich gewährt werden.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Obligatorische Anschlussver... / 4 Vorversicherungszeit

Die obligatorische Anschlussversicherung wird unabhängig davon begründet, wie lange das vorher bestandene Versicherungsverhältnis dauerte. So können z. B. auch Personen, die wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze krankenversicherungsfrei werden, ihre Versicherung ohne Erfüllung einer Vorversicherungszeit freiwillig fortsetzen.mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Nettolohnvereinbarungen in ... / 2.3.3 Freiwillige Beiträge und Zusatzbeiträge zählen nicht zu gesetzlichen Abzügen

Soweit im Einzelfall bei wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfreien Arbeitnehmern ein Nettoarbeitsentgelt vereinbart wird, gilt: Die Beiträge zur freiwilligen Krankenversicherung zählen nicht zu den gesetzlichen Abzügen und sind somit beim Abtastverfahren nicht zu berücksichtigen.[1] Das gilt auch für die Pflegeversicherungsbeiträge dieser Person...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Unständig Beschäftigte / 5.2 Beitragszuschuss

Unständig Beschäftigte, die wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze nicht der Krankenversicherungspflicht unterliegen und freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung oder bei einem privaten Versicherungsunternehmen versichert sind, haben Anspruch auf den Arbeitgeberzuschuss zum Krankenversicherungsbeitrag.mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Regelmäßiges Arbeitsentgelt... / Zusammenfassung

Überblick Das "regelmäßige Arbeitsentgelt" ist insbesondere für den Eintritt von Versicherungsfreiheit relevant. In der gesetzlichen Krankenversicherung sind z. B. Arbeitnehmer versicherungsfrei, deren regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt. Das regelmäßige Arbeitsentgelt ist auch maßgebend bei der Beurteilung, ob eine Beschäftigung ein M...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Zulagen / 4 Berücksichtigung bei der Ermittlung des regelmäßigen Jahresarbeitsentgelts

Bei Ermittlung des regelmäßigen Jahresarbeitsentgelts sind Zulagen nur zu berücksichtigen, wenn der Arbeitnehmer die zulagenbegünstigte Tätigkeit mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit dauerhaft ausübt und die Zulage als regelmäßiges Entgelt erhält. Ist dies der Fall, muss die Zulage auf das Jahresarbeitsentgelt angerechnet werden.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anwartschaftsversicherung (... / 1 Typische Anwendungsfälle

Anwartschaftsversicherungen der PKV richten sich an Personen, die bereits privat krankenversichert sind und ihre Versicherung aus verschiedenen Gründen, wie etwa einem Jobwechsel, Arbeitslosigkeit oder einem verringerten Gehalt, vorübergehend unterbrechen möchten bzw. müssen. Dabei haben sie die Absicht, später wieder in ihre private Krankenversicherung zurückzukehren. Vorau...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Job-Sharing / 1 Versicherungs- und Beitragsrecht

Solange ein Arbeitsplatz im täglichen oder wöchentlichen Wechsel zwischen Arbeitnehmern aufgeteilt wird, ergeben sich keine sozialversicherungsrechtlichen Besonderheiten. Die Arbeitnehmer unterliegen in ihrer jeweiligen Beschäftigung der Sozialversicherungspflicht. Es sei denn, es liegt z. B. eine geringfügige Beschäftigung oder eine wegen Überschreiten der Jahresarbeitsentg...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Widerruf von Verwaltungsakten / 1.2 Ausschlussgrund

Der Widerruf eines rechtmäßigen, nicht begünstigenden Verwaltungsaktes ist ausgeschlossen, wenn ein Verwaltungsakt gleichen Inhalts erneut erlassen werden müsste oder aus anderen Gründen ein Widerruf unzulässig ist.[1] Praxis-Beispiel Gesetzlicher Ausschlussgrund (§ 8 Abs. 2 Satz 3 SGB V) Ein Arbeitnehmer ist wegen der Höhe seines Jahresarbeitsentgelts in der Kranken- und Pfleg...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Obligatorische Anschlussver... / 2.1 Ende der Versicherungspflicht

Bei dem Personenkreis, für den eine Anschlussversicherung in Form einer freiwilligen Versicherung begründet wird, handelt es sich um die Personen, deren ursprünglich nach § 5 SGB V, einschließlich des Fortbestehens der Mitgliedschaft nach §§ 192 und 193 SGB V, bestehende Versicherungspflicht geendet hat. Das könnten u. a. Beschäftigte, Auszubildende ohne Arbeitsentgelt/Auszubi...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Ausschlussfristen / 2.3 Freiwillige Krankenversicherung

Personen, die als Mitglieder aus der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung ausscheiden, können unter bestimmten Voraussetzungen eine freiwillige Weiterversicherung abschließen. In diesen Fällen gilt eine Ausschlussfrist von 3 Monaten. Die Ausschlussfrist gilt auch für Personen, die sofort bei erstmaliger Beschäftigungsaufnahme mit ihrem regelmäßigen Ja...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Urlaubsgeld / Zusammenfassung

Begriff Urlaubsgeld ist eine zusätzliche, für die Dauer des Urlaubs gezahlte Vergütung. Dagegen bezeichnet Urlaubsentgelt die Lohn- und Gehaltsfortzahlung während des Erholungsurlaubs. Zuweilen wird das Urlaubsgeld als zusätzliches 13. Monatsgehalt oder als Zuschussbetrag gezahlt. Teilweise wird es als prozentuale Erhöhung des Urlaubsentgelts ausgewiesen. Abzugrenzen sind di...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Nettolohnvereinbarung / 2.2 Höherverdienende Arbeitnehmer

Bei Ermittlung des regelmäßigen Jahresarbeitsentgelts zur Beurteilung der Krankenversicherungspflicht ist zu beachten, dass eine Überschreitung der Jahresarbeitsentgeltgrenze allein durch die Übernahme der Arbeitnehmeranteile zur Kranken- und Pflegeversicherung nicht zur Beendigung der Krankenversicherungspflicht führt.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinder / 1.2 Neugeborene ohne Anspruch auf Familienversicherung

Neugeborene, die keinen Anspruch auf Familienversicherung haben, weil ein Elternteil nicht Mitglied einer Krankenkasse ist und sein Gesamteinkommen regelmäßig im Monat ein Zwölftel der Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt und regelmäßig höher als das Gesamteinkommen des anderen Elternteils ist[1], können der Versicherung freiwillig beitreten. 1.2.1 Vorversicherungszeit für f...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Betriebsnachfolge / 3 Versicherung der Arbeitnehmer

Wenn ein Arbeitnehmer durch den Wechsel des Arbeitgebers gleichzeitig ein höheres Arbeitsentgelt erhält, welches die Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt, stellt sich die Frage nach dem Ausscheiden aus der Krankenversicherungspflicht. Wenn mit dem neuen Arbeitgeber auch ein neuer Arbeitsvertrag geschlossen wird, ist der Arbeitgeberwechsel wie ein neues Beschäftigungsverhält...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Handelsvertreter / 2.2 Feststellung der Arbeitnehmereigenschaft

Handelsvertreter, die als abhängig Beschäftigte anzusehen sind, sind versicherungspflichtig in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung.[1] In der Krankenversicherung besteht Krankenversicherungsfreiheit, sofern das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt des Handelsvertreters die maßgebliche Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt.[2]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Grundsicherung im Alter und... / 5 Unterhaltsrückgriff

In der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung werden Eltern oder Kinder nicht zum Unterhaltsrückgriff herangezogen. Dazu gibt es seit Einführung der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung eine Einkommensgrenze von 100.000 EUR. Sie wird überschritten, wenn Unterhaltspflichtige ein Jahreseinkommen von mehr als 100.000 EUR haben. Die Jahreseinkommensgrenze g...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Beschäftigungszeiten nach d... / 4 Ausschluss

Ausgeschlossen ist die Berücksichtigung von Beschäftigungszeiten für Zeiten, für die Beiträge zur Rentenversicherung angerechnet werden können und die in Gebieten zurückgelegt worden sind, in denen die Reichsversicherungsgesetze gegolten haben. Unberücksichtigt bleiben damit Beschäftigungszeiten für nicht nach reichsrechtlichen Vorschriften versicherte Beschäftigungen in Gebiet...mehr

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Praxis-Beispiele: Jahresarb... / 16 Jahresarbeitsentgeltgrenze holt Arbeitsentgelt ein

Sachverhalt Ein Arbeitnehmer ist am 1.1.2026 54 Jahre alt und seit mehr als 25 Jahren wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze privat krankenversichert. Sein regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt (68.200 EUR) wird am 1.1.2026 durch die Erhöhung der besonderen Jahresarbeitsentgeltgrenze (2026: 69.750 EUR) vom Grenzwert "eingeholt". Tritt für den Arbeitnehmer Kranken- un...mehr

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Praxis-Beispiele: Jahresarbeitsentgeltgrenze

1 Erstmalige Arbeitsaufnahme nach dem 31.12.2002 Sachverhalt Ein Arbeitnehmer nimmt am 1.6.2026 erstmals eine Beschäftigung auf. Gilt für den Arbeitnehmer die allgemeine oder die besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze? Ergebnis Für den Arbeitnehmer gilt die allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze, er war am Stichtag 31.12.2002 noch nicht als Arbeitnehmer beschäftigt. 2 Erstmalige Arb...mehr

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Praxis-Beispiele: Jahresarb... / 1 Erstmalige Arbeitsaufnahme nach dem 31.12.2002

Sachverhalt Ein Arbeitnehmer nimmt am 1.6.2026 erstmals eine Beschäftigung auf. Gilt für den Arbeitnehmer die allgemeine oder die besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze? Ergebnis Für den Arbeitnehmer gilt die allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze, er war am Stichtag 31.12.2002 noch nicht als Arbeitnehmer beschäftigt.mehr

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Praxis-Beispiele: Jahresarb... / 8.1 Gehaltserhöhung

Sachverhalt Eine pflichtversicherte Arbeitnehmerin erhält seit 2024 ein monatliches Gehalt i. H. v. 5.600 EUR. Ab dem 1.7.2025 erfolgt aufgrund einer Höhergruppierung eine Entgelterhöhung auf 6.200 EUR monatlich. Im Dezember 2025 wurde eine Entgelterhöhung ab 1.3.2026 auf 6.520 EUR monatlich vereinbart. Für welche Zeiträume besteht in den Jahren 2025 und 2026 Versicherungspfl...mehr

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Praxis-Beispiele: Jahresarb... / 8.3 Schwangerschaft

Sachverhalt Eine pflichtversicherte Arbeitnehmerin erhält seit 2024 ein monatliches Gehalt i. H. v. 5.600 EUR. Zum 1.7.2025 erfolgt eine Entgelterhöhung auf 6.200 EUR monatlich. Im Dezember 2025 ist die Schwangerschaft der Arbeitnehmerin bekannt. Die Mutterschutzfrist beginnt am 1.4.2026 (mit Bezug von Mutterschaftsleistungen). Für welche Zeiträume besteht in den Jahren 2025 u...mehr

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Praxis-Beispiele: Jahresarb... / 8.2 Reduzierung der Wochenarbeitszeit

Sachverhalt Eine pflichtversicherte Arbeitnehmerin erhält seit 2024 ein monatliches Gehalt i. H. v. 5.600 EUR. Zum 1.7.2025 erfolgt eine Entgelterhöhung auf 6.200 EUR monatlich. Im Dezember 2025 wird eine Reduzierung der Arbeitszeit mit Wirkung vom 1.4.2026 an und ein monatliches Arbeitsentgelt von 3.600 EUR vereinbart. Für welche Zeiträume besteht in den Jahren 2025 und 2026 ...mehr

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Praxis-Beispiele: Jahresarb... / 8.4 Unbezahlter Urlaub

Sachverhalt Ein pflichtversicherter Arbeitnehmer erhält seit 2024 ein monatliches Gehalt i. H. v. 5.600 EUR. Zum 1.7.2025 erfolgt eine Entgelterhöhung auf 6.200 EUR monatlich. Im Dezember 2025 wird ein unbezahlter Urlaub vom 1.6. bis 31.7.2026 vereinbart. Für welche Zeiträume besteht in den Jahren 2025 und 2026 Versicherungspflicht bzw. Versicherungsfreiheit zur Krankenversich...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Praxis-Beispiele: Jahresarb... / 14 Elternzeit

Sachverhalt Ein krankenversicherungsfreier, privat krankenversicherter Arbeitnehmer nimmt vom 1.8. bis 30.9.2026 Elternzeit. Während der gesamten Elternzeit wird eine zulässige Teilzeitbeschäftigung mit einem unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegenden Jahresarbeitsentgelt bei dem Arbeitgeber, der auch die Elternzeit gewährt, durchgeführt. Von der Möglichkeit der Befreiun...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Praxis-Beispiele: Jahresarb... / 9 Keine unmittelbare Berücksichtigung künftiger Entgeltänderungen

Sachverhalt Das monatliche Arbeitsentgelt des Arbeitnehmers beträgt ab Beginn der Beschäftigung am 1.7.2025 5.300 EUR; zusätzlich wird eine garantierte jährliche Einmalzahlung i. H. v. 4.600 EUR geleistet. Bereits bei Beginn der Beschäftigung ist bekannt, dass ab November 2025 eine Tariferhöhung erfolgt und das monatliche Entgelt vom 1.11.2025 an bei 6.000 EUR liegt; die Einm...mehr

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Praxis-Beispiele: Jahresarb... / 15 Arbeitszeitreduzierung, Befreiung von der Krankenversicherungspflicht

Sachverhalt Ein Arbeitnehmer ist 48 Jahre alt und bereits 10 Jahre wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfrei. Er verringert seine wöchentliche Arbeitszeit ab 1.2.2026 um 50 % der regelmäßigen Wochenarbeitszeit des Betriebs. Durch die Teilzeittätigkeit verringert sich das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt, sodass die aktuelle Jahresarbeitsentgeltgre...mehr

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Praxis-Beispiele: Jahresarb... / 2 Erstmalige Arbeitsaufnahme und Übergrenzer vor/am Stichtag 31.12.2002

Sachverhalt Ein Arbeitnehmer nimmt zum 1.6.2026 eine neue Beschäftigung auf. Zuvor war er vom 1.12.2002 bis 31.5.2026 bei einem anderen Arbeitgeber abhängig beschäftigt. Am gesetzlichen Stichtag 31.12.2002 hatte sein regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze 2002 i. H. v. 40.500 EUR überschritten. Er ist bereits seit 2000 privat krankenversichert. Gilt ...mehr

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Praxis-Beispiele: Jahresarb... / 7 Zeitpunkt der Ermittlung

Sachverhalt Eine Arbeitnehmerin, für die die allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze gilt, nimmt zum 1.3.2026 eine Beschäftigung auf. Bereits zu Beschäftigungsbeginn wurde ihr eine Entgelterhöhung zum 1.8.2026 vertraglich zugesichert. Am 4.11.2026 wird ein Verzicht auf das im Dezember 2026 zustehende Weihnachtsgeld schriftlich fixiert. Zu welchen Zeitpunkten muss die Jahresarbeit...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Praxis-Beispiele: Jahresarb... / 3 Feste Bezüge und laufende und einmalige Einnahmen

Sachverhalt Am 1.4.2026 nimmt ein Arbeitnehmer, für den die allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze gilt, eine neue Beschäftigung auf. Er hat folgende Einnahmen: Monatslohn 5.650 EUR Pauschale Überstundenvergütung 200 EUR monatlich Steuer- und beitragsfreie Nachtarbeitszuschläge 50 EUR monatlich Vertraglich zugesichertes Weihnachtsgeld 4.000 EUR jeweils im November Vertraglich zuges...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Praxis-Beispiele: Jahresarb... / 10 Rückwirkende Gehaltserhöhung

Sachverhalt Ein bisher krankenversicherungspflichtiger Arbeitnehmer erhält durch einen am 13.2.2026 abgeschlossenen Tarifvertrag eine rückwirkende Entgelterhöhung für die Zeit ab 1.12.2025. Durch die Entgelterhöhung werden die Jahresarbeitsentgeltgrenzen der Jahre 2025 und 2026 überschritten. Hat die tarifliche Entgelterhöhung – ggf. von welchem Zeitpunkt an – Einfluss auf di...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Praxis-Beispiele: Jahresarb... / 13 Unbezahlter Urlaub (Firmenzahlverfahren)

Sachverhalt Ein wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze krankenversicherungsfreier, freiwillig versicherter Arbeitnehmer hat unbezahlten Urlaub vom 1.6. bis 31.7.2026. Die Zahlung der freiwilligen Beiträge erfolgt im Firmenzahlverfahren. Nach dem unbezahlten Urlaub wird die Beschäftigung am 1.8.2026 wieder aufgenommen. Wirkt sich – ggf. in welcher Weise – der unbez...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Praxis-Beispiele: Jahresarb... / 12 Unbezahlter Urlaub

Sachverhalt Ein wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze krankenversicherungsfreier, freiwillig versicherter Arbeitnehmer hat unbezahlten Urlaub vom 8.6. bis 29.7.2026. Nach dem unbezahlten Urlaub wird die Beschäftigung am 30.7.2026 wieder aufgenommen. Wirkt sich – ggf. in welcher Weise – der unbezahlten Urlaub auf die krankenversicherungsrechtliche Beurteilung aus...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Praxis-Beispiele: Jahresarb... / 4 Feste Bezüge und variable Entgelte

Sachverhalt Am 1.4.2026 nimmt ein Arbeitnehmer, für den die allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze gilt, eine neue Beschäftigung auf. Er hat folgende Einnahmen: Monatslohn 5.700 EUR, einschließlich 150 EUR Kinderzuschlag und 50 EUR Nachtzuschlag (steuerfrei) Firmenwagen, auch zur privaten Nutzung, geldwerter Vorteil monatlich 250 EUR Vertraglich zugesichertes Weihnachtsgeld 4.000...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Praxis-Beispiele: Jahresarb... / 6 Schwankende Bezüge, vorausschauende Betrachtung

Sachverhalt Am 1.6.2026 nimmt ein Arbeitnehmer als Vertreter im Außendienst seine Beschäftigung auf. Für die krankenversicherungsrechtliche Beurteilung gilt die allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze. Er hat folgende Einnahmen: Monatliches Fixum: 2.450 EUR Provision: 3.260 EUR monatlich (Vorgänger erzielte im gleichen Bezirk und vergleichbarer Produktpalette diesen Betrag über m...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Praxis-Beispiele: Jahresarb... / 11 Kurzarbeit

Sachverhalt Ein Arbeitnehmer ist in einem Betriebsteil beschäftigt, der ab 1.4.2026 für 6 Monate Kurzarbeit durchführt. Er hat 50 % Arbeitsausfall, sein Entgelt halbiert sich, er erhält jedoch Kurzarbeitergeld. Der Arbeitnehmer ist vor Beginn der Kurzarbeit wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfrei und privat versichert. Wirkt sich die durch die Kur...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Praxis-Beispiele: Jahresarb... / 5 Schwankende Bezüge, Stundenlohn

Sachverhalt Am 1.4.2026 nimmt ein Arbeitnehmer eine Beschäftigung als Mitarbeiter in der Produktion auf. Es handelt sich um die erste Beschäftigung des Arbeitnehmers im Inland. Die Arbeitszeit beträgt 38 Stunden in der Woche. Er hat folgende Einnahmen: Stundenlohn: 36,27 EUR Überstunden: 43,59 EUR je Stunde (in der Vergangenheit ca. 2 Stunden/Woche) Steuer- und beitragsfreie Nac...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Praxis-Beispiele: Jahresarb... / 8 Berücksichtigung künftiger Entgeltänderungen

8.1 Gehaltserhöhung Sachverhalt Eine pflichtversicherte Arbeitnehmerin erhält seit 2024 ein monatliches Gehalt i. H. v. 5.600 EUR. Ab dem 1.7.2025 erfolgt aufgrund einer Höhergruppierung eine Entgelterhöhung auf 6.200 EUR monatlich. Im Dezember 2025 wurde eine Entgelterhöhung ab 1.3.2026 auf 6.520 EUR monatlich vereinbart. Für welche Zeiträume besteht in den Jahren 2025 und 20...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Jahreswechseltätigkeiten, Entgeltabrechnung – die wichtigsten Inhalte im Überblick

Begriff Die relevanten Inhalte zur Prüfung der Versicherungspflicht in der Kranken- und Pflegeversicherung finden Sie auf der Themenseite Jahresarbeitsentgeltgrenze.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Handelsvertreter / 2.2 Feststellung der Arbeitnehmereigenschaft

Handelsvertreter, die als abhängig Beschäftigte anzusehen sind, sind versicherungspflichtig in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung.[1] In der Krankenversicherung besteht Krankenversicherungsfreiheit, sofern das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt des Handelsvertreters die maßgebliche Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt.[2]mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Mitgliedschaft / 1.2.11 Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze

Die Mitgliedschaft von Beschäftigten, die wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfrei[1] werden, erlischt zu dem vorgesehenen Zeitpunkt nur dann, wenn das Mitglied der Krankenkasse innerhalb von 2 Wochen nach dem Hinweis über die Austrittsmöglichkeit den Austritt erklärt. Wird dieser Austritt nicht fristgerecht erklärt, wird die Mitgliedschaft auch ...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sauer, SGB IX § 66 Höhe und... / 2.1.2 Vergleich des Regelentgelts mit dem Höchstregelentgelt

Rz. 9 Der auf den Kalendertag entfallende Teil des Arbeitsentgelts bzw. Arbeitseinkommens (Regelentgelt; vgl. Rz. 8) darf das Höchstregelentgelt nicht überschreiten (§ 66 Abs. 1 Satz 1 HS 2). Als Höchstregelentgelt gilt bei allen Trägern ein Betrag bis zur geltenden kalendertäglichen Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung (§ 67 Abs. 4 SGB IX, § 159 SGB V...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sommer, SGB V § 232 Beitrag... / 2.1 Beitragspflichtige Einnahmen (Abs. 1)

Rz. 3 Unständig Beschäftigte gehören zum Personenkreis des § 5 Abs. 1 Nr. 1, damit sind die §§ 226 ff. sowie § 23 a SGB IV zur Ermittlung der Höhe der beitragspflichtigen Einnahmen entsprechend anzuwenden (vgl. die Komm. dort). Der Hinweis in Abs. 1 Satz 2 ist insoweit entbehrlich und hat lediglich deklaratorische Bedeutung. Bei Beschäftigungen, die über den Wechsel eines Ka...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sommer, SGB V § 223 Beitrag... / 2.3 Beitragsbemessungsgrenze (Abs. 3)

Rz. 15 Die beitragspflichtigen Einnahmen sind nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze zu berücksichtigen. Nach der Legaldefinition ist die Beitragsbemessungsgrenze der Betrag von einem Dreihundertsechzigstel der Jahresarbeitsentgeltgrenze für den Kalendertag. Rz. 16 Die Jahresarbeitsentgeltgrenze war bis 31.12.2002 in § 6 Abs. 1 Nr. 1 geregelt und betrug 75 v. H. der Beitragsbem...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sommer, SGB V § 223 Beitrag... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1 GRG v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2482) mit Wirkung zum 1.1.1989 in Kraft getreten. Durch Art. 1 Nr. 9, Art. 13 Abs. 1 des Beitragssatzsicherungsgesetzes (BSSichG) v. 23.12.2002 (BGBl. I S. 4637) ist mit Wirkung zum 1.1.2003 in Abs. 3 der Verweis auf die Jahresarbeitsentgeltgrenze von § 6 Abs. 1 Nr. 1 in "§ 6 Abs. 7" geändert worden. Rz. 2 Die V...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sommer, SGB V § 223 Beitrag... / 2.1 Beiträge für Mitgliedschaft (Abs. 1)

Rz. 3 Nach Abs. 1 ist die Beitragspflicht an die Mitgliedschaft gebunden und damit verknüpft. Unter Mitgliedschaft ist sowohl die Pflichtversicherung als auch die durch Beitritt oder Unterlassen einer Austrittserklärung (§§ 9, 188 Abs. 4) begründete freiwillige Mitgliedschaft zu verstehen. Damit wird klargestellt, dass allein die Beitragszahlung keine Mitgliedschaft, insbeso...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3 Persönlicher Geltungsbereich

Rz. 9 Das Kündigungsverbot des § 17 gilt für alle Frauen in wirksam begründeten Arbeits- oder Ausbildungsverhältnissen, unabhängig vom Beschäftigungsumfang. Daher steht der Kündigungsschutz vollzeit-, teilzeit- oder auch nur geringfügig beschäftigten Frauen zu. Unerheblich ist, ob eine Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung besteht oder ob die Frau etwa wegen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Beschäftigung / 2.1 Ende der versicherungspflichtigen Beschäftigung

Grundsätzlich endet die Versicherungspflicht der Arbeitnehmer mit dem Ende der Beschäftigung. Sie endet auch, wenn eine Voraussetzung für die Versicherungspflicht wegfällt, obwohl das Beschäftigungsverhältnis fortbesteht. Dies kann z. B. der Fall sein bei Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung oder dem Eintreten eines sonstigen Umst...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Arbeitszeitkonto / 3.2 Auswirkungen beim Überschreiten der Entgeltgrenze

Die vorgenommene versicherungsrechtliche Beurteilung bleibt grundsätzlich für die Vergangenheit maßgebend, wenn sich die erwartete Arbeitszeit infolge nicht sicher voraussehbarer Umstände im Laufe der Beschäftigung als unzutreffend erweist. Bedeutsam sind dann die Sachverhalte, in denen der Arbeitnehmer bereits vor Ablauf des für die versicherungsrechtliche Beurteilung maßge...mehr