Fachbeiträge & Kommentare zu Jahresarbeitsentgeltgrenze

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Gesellschafter / 2.1 Sozialversicherung

In der Renten- und Arbeitslosenversicherung sind Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft (AG) in Beschäftigungen für das Unternehmen, dessen Vorstand sie angehören, nicht rentenversicherungspflichtig und arbeitslosenversicherungsfrei.[1] Konzernunternehmen i. S. d. § 18 AktG gelten dabei als ein Unternehmen. Vorstandsmitglieder einer AG sind jedoch in Beschäftigungen au...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Freiwillige Weiterversicherung / 1.1 Personenkreis

Der Krankenversicherung können als freiwilliges Mitglied[1] beitreten: Personen, die als Mitglieder aus der Versicherungspflicht ausgeschieden sind und die Vorversicherungszeit erfüllen,[2] Personen, deren Familienversicherung erlischt oder deshalb nicht besteht, weil die Versicherung nach § 10 Abs. 3 SGB V [3] ausgeschlossen ist, wenn sie oder der Elternteil, aus dessen Versic...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Elternzeit / 1.3 Private Krankenversicherung

Privat krankenversicherte Personen bleiben weiterhin privat versichert, wenn sie vor der Elternzeit und/oder während der Schutzfrist nach dem Mutterschutzgesetz (MuSchG) nicht gesetzlich krankenversichert waren. Sie können sich für die Dauer der Elternzeit auch nicht als Angehöriger eines Mitglieds der gesetzlichen Krankenversicherung familienversichern.[1] In erster Linie s...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Rentner / 4.1.1 Krankenversicherung

In der Krankenversicherung hat der Bezug einer Vollrente wegen Alters Auswirkungen auf den maßgebenden Beitragssatz. Wird eine versicherungspflichtige Beschäftigung ausgeübt, besteht für den Rentner kein Anspruch auf Krankengeld. Deshalb ist für die Dauer der Beschäftigung der ermäßigte Beitragssatz für die Beiträge aus dem Arbeitsentgelt heranzuziehen (Beitragsgruppe 3 zur ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Montenegro / 5 Freiwillige Versicherung in Deutschland

Personen aus Montenegro, die in Deutschland eine Beschäftigung mit einem Arbeitsentgelt über der Jahresarbeitsentgeltgrenze aufnehmen, können in Deutschland grundsätzlich freiwillig versichert werden.[1] Voraussetzung ist, dass das Ausscheiden aus der Versicherung gleichgestellt wird und die Person bereits einen Bezug zur deutschen Krankenversicherung hat. Das Ausscheiden au...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Flexible Arbeitszeit (SV-Luft) / 3.5.2 Einmalzahlungen bei Rechtskreiswechsel bis 31.12.2024

Eine weitere Besonderheit galt bis zum 31.12.2024 bei der Bildung der SV-Luft bei einer Einmalzahlung nach einem Rechtskreiswechsel. Seit dem 1.1.2025 entfällt die Unterteilung in die Rechtskreise, weshalb auch keine Rechtskreiswechsel mehr stattfinden. Der beitragspflichtige Teil der Einmalzahlung verringerte die SV-Luft des aktuellen Rechtskreises entsprechend. Wurden für d...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Heimarbeit / 1 Versicherungsrechtliche Beurteilung

Heimarbeiter gehören zu den abhängig Beschäftigten.[1] Sie sind versicherungspflichtig in der Kranken-, Pflege-, Unfall- und Rentenversicherung sowie in der Arbeitslosenversicherung.[2] Übersteigt das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt des Heimarbeiters die maßgebliche Jahresarbeitsentgeltgrenze besteht Krankenversicherungsfreiheit. Dadurch, dass die Heimarbeiter als Arbeitnehme...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Ausländische Arbeitnehmer / 3.5.2 Arbeitnehmer aus einem anderen EU-/EWR-Staat, der Schweiz oder dem Vereinigten Königreich

Ausländische Arbeitnehmer aus einem anderen EU-/EWR-Staat, der Schweiz oder dem Vereinigten Königreich, die in Deutschland eine Beschäftigung mit einem Arbeitsentgelt über der Jahresarbeitsentgeltgrenze aufnehmen, können in Deutschland gesetzlich krankenversichert werden. War der ausländische Arbeitnehmer bisher in einem anderen EU-/EWR-Staat, der Schweiz oder im Vereinigten...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Haftentlassener / 1 Beschäftigung nach der Haftentlassung

Sofern der Haftentlassene nach seiner Entlassung unmittelbar aufgrund eines Arbeitsvertrags für einen Arbeitgeber eine Beschäftigung ausübt, ist er in dieser kranken-, pflege-, renten- und arbeitslosenversicherungspflichtig. Sofern in der nach Haftentlassung aufgenommenen Beschäftigung unmittelbar ein Arbeitsentgelt oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze bezogen wird, beste...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Ausländische Arbeitnehmer / 3.5 Freiwillige Weiterversicherung in Deutschland

Personen, die eine Beschäftigung mit einem Arbeitsentgelt über der Jahresarbeitsentgeltgrenze ausüben, können sich in Deutschland grundsätzlich freiwillig versichern oder privat absichern. 3.5.1 Arbeitnehmer aus dem vertragslosen Ausland Ausländische Arbeitnehmer aus dem vertragslosen Ausland üben i. d. R. eine Beschäftigung mit einem Arbeitsentgelt über der Jahresarbeitsentge...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Flexible Arbeitszeit (Versi... / 1.2 Krankenversicherungsfreiheit und Befreiung von der Krankenversicherungspflicht

Verringert sich das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt aufgrund einer Wertguthabenvereinbarung und wird die maßgebende Jahresarbeitsentgeltgrenze dadurch nicht mehr überschritten ist der Arbeitnehmer von diesem Tag an krankenversicherungspflichtig. Eine Besonderheit gilt für Personen, die zum Zeitpunkt der Verringerung des Arbeitsentgelts und somit beim Eintritt der Krankenvers...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Lohnsteuererhebung und Sozi... / 1 Entgelt für die Beitragsberechnung

Aus dem Arbeitsentgelt[1] einer versicherungspflichtigen Beschäftigung sind Sozialversicherungsbeiträge zu berechnen.[2] Beitragsbemessungsgrundlage für die Beiträge – abgesehen vom Niedriglohnbereich – ist das Bruttoarbeitsentgelt, ggf. begrenzt auf die jeweiligen Beitragsbemessungsgrenzen. Hinweis Bedeutung des Entgelts für die versicherungsrechtliche Beurteilung Die richtige...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Beitragszuschuss / 1.2 Privat krankenversicherte Arbeitnehmer

Nicht gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer erhalten den Zuschuss, wenn Sie wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze oder aufgrund der Regelung für 55-Jährige versicherungsfrei sind. Eine weitere Zuschussgewährung besteht, wenn diese Beschäftigten von der Versicherungspflicht befreit sind. Sie erhalten den Zuschuss für sich und ihre Angehörigen, die bei Versic...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Rentner / 4.6 Beitragszuschuss aus der Beschäftigung bei privat versicherten Arbeitnehmern und Rentenbezug

Für Beschäftigte, die wegen Überschreitung der Jahresarbeitsentgeltgrenzen krankenversicherungsfrei, privat krankenversichert und bei Mitgliedschaft in einer Krankenkasse der gesetzlichen Krankenversicherung keinen Anspruch auf Krankengeld hätten (z. B. Bezieher einer Altersvollrente, Arbeitnehmer während der Altersteilzeitarbeit in der Freistellungsphase), wird der Beitragszusc...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Unbezahlter Urlaub / 3.4 Unbezahlter Urlaub bei freiwilligen Mitgliedern

Für Arbeitnehmer, die wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfrei sind, werden die Beiträge zu einer freiwilligen Kranken- und Pflegeversicherung von der monatlichen Beitragsbemessungsgrenze berechnet. Dies gilt ebenfalls im Falle eines unbezahlten Urlaubs für die Dauer eines Monats.[1] Dauert der unbezahlte Urlaub länger als einen Monat, besteht die...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Verdienstausfallentschädigu... / 11.1 Freiwillig krankenversicherte Arbeitnehmer

Bei Arbeitnehmern, die wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze krankenversicherungsfrei sind, ergeben sich durch den Bezug einer Entschädigung nach § 56 Abs. 1 IfSG (Ausscheider, Ansteckungsverdächtige u. a.) keine versicherungsrechtlichen Änderungen. Der Status der Krankenversicherungsfreiheit bleibt ebenso wie die freiwillige Versicherung unverändert bestehen. A...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Provision / 1 Zuordnung zum Arbeitsentgelt

Provisionen, die im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses gezahlt werden, gehören zum Arbeitsentgelt und werden bei der versicherungsrechtlichen Beurteilung einer Beschäftigung ggf. berücksichtigt. Sie sind als laufendes oder als einmalig gezahltes Arbeitsentgelt beitragspflichtig in der Sozialversicherung. Anrechnung von Provisionen Provisionen sind bei der Beurteilung der...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Übergangsbereich / 5.3 Beitragszuschuss

Es gibt Konstellationen, in denen Beschäftigte trotz ihres Arbeitsentgelts im Übergangsbereich privat kranken- und pflegeversichert sind. Dabei kann es sich z. B. um weiterbeschäftigte Rentner oder um Teilzeit während Elternzeit mit Befreiung von der Versicherungspflicht handeln. Diese Arbeitnehmer haben Anspruch auf einen Arbeitgeberzuschuss zu ihrer privaten Kranken- und P...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Beitragszuschuss / 5 Beitragszuschuss und Einmalzahlung

In Einzelfällen kommt es vor, dass ein Beschäftigter zwar nicht mit seinem laufenden Arbeitsentgelt die monatliche Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung überschreitet, aber durch die Gewährung regelmäßiger und mit hinreichender Sicherheit zu erwartender Einmalzahlungen jedoch insgesamt die Jahresarbeitsentgeltgrenzen übersteigt und deshalb krankenversicherungsfrei...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Elternzeit / 1.4.2 Teilzeitbeschäftigung

Die Befreiung von der Krankenversicherungspflicht wegen einer zulässigen Teilzeitbeschäftigung ist auf die Dauer der Elternzeit beschränkt. Wird nach dem Ende der Elternzeit weiterhin eine Teilzeitbeschäftigung bei dem bisherigen Arbeitgeber ausgeübt, würde Krankenversicherungspflicht eintreten. Für diese Teilzeitbeschäftigung kann jedoch weiterhin Versicherungsfreiheit bean...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Nordmazedonien / 5 Freiwillige Versicherung in Deutschland

Personen aus der Republik Nordmazedonien, die in Deutschland eine Beschäftigung mit einem Arbeitsentgelt über der Jahresarbeitsentgeltgrenze aufnehmen, können in Deutschland grundsätzlich freiwillig versichert werden.[1] Voraussetzung ist, dass das Ausscheiden aus der Versicherung gleichgestellt wird und die Person bereits einen Bezug zur deutschen Krankenversicherung hat. D...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Freiwillige Weiterversicherung / 1.2 Vorversicherungszeit

Versicherte müssen für eine Weiterversicherung keine Vorversicherungszeit nachweisen, soweit sie aus der Krankenversicherungspflicht bei Ende einer Beschäftigung oder Krankenversicherungspflicht wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze zum Jahreswechsel oder Familienversicherung ausscheiden. Durch die obligatorische Anschlussversicherung wird nach der Beendigung einer...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Befreiung von der Versicher... / 1.11.1 Zusammentreffen von Tatbeständen

Allerdings entfaltet die – tatbestandsbezogen – ausgesprochene Befreiung nach herrschender Meinung auch für einen Versicherungspflichttatbestand Wirkung, wenn dieser parallel zu dem Tatbestand, für den die Befreiung ausgesprochen wurde, eintritt.[1] Dies gilt allerdings nur für solche Tatbestände, die gegenüber dem zur Befreiung führenden Tatbestand im Sinne der Versicherung...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Bosnien und Herzegowina / 5 Freiwillige Versicherung in Deutschland

Personen aus Bosnien und Herzegowina, die in Deutschland eine Beschäftigung mit einem Arbeitsentgelt über der Jahresarbeitsentgeltgrenze aufnehmen, können in Deutschland grundsätzlich freiwillig versichert werden.[1] Voraussetzung ist, dass das Ausscheiden aus der Versicherung gleichgestellt wird und die Person bereits einen Bezug zur deutschen Krankenversicherung hat. Das A...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Befreiung von der Versicher... / 1.5 Verringerung der Arbeitszeit

Wer nur deshalb krankenversicherungspflichtig wird, weil er seine Arbeitszeit auf die Hälfte (oder weniger) der regelmäßigen Wochenarbeitszeit vergleichbarer Vollbeschäftigter des Betriebs reduziert, wird auf Antrag von der Krankenversicherungspflicht befreit. Diese Möglichkeit gilt auch für Beschäftigte, die im Anschluss an ihre bisherige Beschäftigung bei einem anderen Arb...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Ausländische Arbeitnehmer / 3.5.3 Arbeitnehmer aus Abkommensstaaten

Ausländische Arbeitnehmer aus einem anderen Abkommensstaat, die in Deutschland eine Beschäftigung mit einem Arbeitsentgelt über der Jahresarbeitsentgeltgrenze aufnehmen, können in Deutschland grundsätzlich freiwillig versichert werden. Besondere Voraussetzungen Voraussetzung ist immer, dass das Ausscheiden aus der Versicherung gleichgestellt wird und der ausländische Arbeitneh...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Ausländische Arbeitnehmer / 3.5.1 Arbeitnehmer aus dem vertragslosen Ausland

Ausländische Arbeitnehmer aus dem vertragslosen Ausland üben i. d. R. eine Beschäftigung mit einem Arbeitsentgelt über der Jahresarbeitsentgeltgrenze aus und sind im Rahmen der Blue-Card-Regelung in Deutschland versichert. Sollte es sich um die erste Aufnahme einer Beschäftigung in Deutschland handeln, besteht die Möglichkeit zum Beitritt in die freiwillige Krankenversicheru...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Lohnsteuererhebung und Sozi... / 2 Beitragspflichtiger Personenkreis

Bevor Sozialversicherungsbeiträge entrichtet werden, ist jeweils abzuklären, ob der Arbeitnehmer oder Auszubildende in dem jeweiligen Sozialversicherungszweig versicherungspflichtig ist. Für Arbeitnehmer und Auszubildende werden die Beiträge zur Sozialversicherung im Allgemeinen vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer bzw. Auszubildenden gemeinsam aufgebracht. Neben den beitragspfli...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Serbien / 5 Freiwillige Versicherung in Deutschland

Personen aus Serbien, die in Deutschland eine Beschäftigung mit einem Arbeitsentgelt über der Jahresarbeitsentgeltgrenze aufnehmen, können in Deutschland grundsätzlich freiwillig versichert werden.[1] Voraussetzung ist, dass das Ausscheiden aus der Versicherung gleichgestellt wird und die Person bereits einen Bezug zur deutschen Krankenversicherung hat. Das Ausscheiden aus d...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Kosovo / 5 Freiwillige Versicherung in Deutschland

Personen aus dem Kosovo, die in Deutschland eine Beschäftigung mit einem Arbeitsentgelt über der Jahresarbeitsentgeltgrenze aufnehmen, können in Deutschland grundsätzlich freiwillig versichert werden.[1] Voraussetzung ist, dass das Ausscheiden aus der Versicherung gleichgestellt wird und die Person bereits einen Bezug zur deutschen Krankenversicherung hat. Das Ausscheiden au...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Beitragsbemessungsgrenzen / 2 Kranken-/Pflegeversicherung

Die Beitragsbemessungsgrenze der Kranken- und Pflegeversicherung ist an die nach § 6 Abs. 7 SGB V geltende besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze angebunden.[1] Sie beträgt in der Kranken- und Pflegeversicherung für das Jahr 2026 bundeseinheitlich 69.750 EUR.mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Zuschläge / 1.2 Beitragsrechtliche Bewertung von Familienzuschlägen

Familienzuschläge (Sozialzuschläge) sind Einnahmen aus der Beschäftigung, die der Arbeitgeber mit Rücksicht auf den Familienstand seines Arbeitnehmers zahlt. Dazu gehören z. B. Kinderzuschläge oder familienbedingte erhöhte Ortszuschläge im öffentlichen Dienst. Die Familienzuschläge sind ebenfalls beitragspflichtiges Arbeitsentgelt. Bei der Prüfung der Frage, ob die Jahresarbe...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Anzeigepflichten des Arbeit... / 1 Auskunft gegenüber Arbeitgebern

Der Beschäftigte hat dem Arbeitgeber die zur Durchführung des Meldeverfahrens und der Beitragszahlung erforderlichen Angaben zu machen. Soweit erforderlich sind entsprechende Unterlagen vorzulegen. Übt der Arbeitnehmer mehrere Beschäftigungen aus, gilt dies gegenüber allen Arbeitgebern. Seit dem 1.1.2022 haben Arbeitgeber Entgeltunterlagen grundsätzlich in elektronischer For...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Unbezahlter Urlaub / 1.3 Ende der Versicherungsfreiheit eines höherverdienenden Arbeitnehmers

Wird die Beschäftigung eines wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfreien Arbeitnehmers ohne Entgeltzahlung unterbrochen, gilt die Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt ebenfalls als fortbestehend, längstens jedoch für einen Monat. Dies führt dazu, dass die Versicherungsfreiheit bei einem fortbestehenden Beschäftigungsverhältnis mit unterbrochener Arb...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Flexible Arbeitszeit (SV-Luft) / 2.2 Alternativ-/Optionsmodell

Möglich ist auch, dass der Arbeitgeber das Wertguthaben u. a. zum 31.12. eines jeden Jahres bewertet und mit der für dieses Kalenderjahr festgestellten Differenz zwischen der Beitragsbemessungsgrenze des jeweiligen Versicherungszweigs und dem beitragspflichtigen Arbeitsentgelt vergleicht. Der jeweils geringere dieser Beträge ist die Beitragsberechnungsgrundlage (= beitragspf...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Zukunftssicherungsleistungen / 4.3 Freiwillige und private Kranken- und Pflegeversicherung

Besser verdienende Arbeitnehmer, welche die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreiten, müssen sich freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern oder eine private Krankenversicherung abschließen. Gleiches gilt für die Versicherung in der sozialen Pflegeversicherung bzw. für den Abschluss einer privaten Pflege-Pflichtversicherung. In allen Fällen besteht unter ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Beitragszuschuss / 5.1 Neuberechnung des Beitragszuschusses durch Zahlung einer Prämie

Sofern der Angestellte Einmalzahlungen erhält, ist eine Neuberechnung des Beitragszuschusses vorzunehmen. Die Einschränkung, dass als Beitragszuschuss höchstens die Hälfte dessen zusteht, was der Angestellte für seine Versicherung tatsächlich aufwendet, bezieht sich nicht nur auf den Zuordnungsmonat bei Zahlung einer Prämie. Sie bezieht sich auf den gesamten Zeitraum, der fü...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Unbezahlter Urlaub / 3.4.1 Beitragszuschuss für freiwillige Mitglieder

Freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherte Beschäftigte, die nur wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfrei sind, erhalten von ihrem Arbeitgeber als Beitragszuschuss den Betrag, den der Arbeitgeber bei Versicherungspflicht des Beschäftigten zu tragen hätte. Für den ersten Zeitmonat ist weiterhin der bisherige Beitrag zu entrichte...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Dienstwagen: Behandlung in ... / 8.3.1 1-%-Regelung: Anrechnung auf geldwerten Vorteil

Zuschüsse des Arbeitnehmers, die er zu den Anschaffungskosten für einen Dienstwagen zu entrichten hat, z. B. weil er sich mit dem Arbeitgeber auf Sonderausstattungen des Fahrzeugs geeinigt hat, führen zu einer Kürzung des geldwerten Vorteils. Zuzahlungen des Arbeitnehmers zu den Anschaffungskosten des Dienstwagens werden bei der 1-%-Methode nicht nur im Jahr der Zahlung, son...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Zukunftssicherungsleistungen / 4.5 Befreiende Lebensversicherung

Rentenversicherungspflicht besteht für alle Arbeitnehmer grundsätzlich erst seit 1968. Vor diesem Zeitpunkt bestand eine bestimmte Versicherungspflichtgrenze. Danach waren besser verdienende Arbeitnehmer nicht rentenversicherungspflichtig. Die Altersvorsorge wurde von diesen Arbeitnehmern durch eigene Maßnahmen aufgebaut, z. B. durch den Abschluss einer Lebensversicherung. D...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Sabbatical / 2 Versicherungsrechtliche Regelungen

In der Sozialversicherung gelten die in den einzelnen Versicherungszweigen allgemeinen Regelungen für Arbeitnehmer. Im Regelfall ist der Arbeitnehmer daher während des Sabbaticals im Rahmen von flexiblen Arbeitszeitregelungen weiterhin versicherungspflichtig. Überschreitet das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt des Arbeitnehmers jedoch die Versicherungspflichtgrenze in der Kra...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Mehrfachbeschäftigung / 1.4 Mehrere Hauptbeschäftigungen

Werden nebeneinander mehrere Hauptbeschäftigungen – also mehr als geringfügig entlohnte Beschäftigungen – ausgeübt, so besteht in allen Beschäftigungen Versicherungspflicht. Für die Versicherungspflichtgrenze in der Krankenversicherung werden alle Entgelte zusammengerechnet. Die Beiträge werden insgesamt nur bis zur Höhe der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) erhoben. Liegen die...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Befreiung von der Versicher... / 4.1 Erstmalige Aufnahme einer künstlerischen/publizistischen Tätigkeit

Selbstständig tätige Künstler und Publizisten haben bei erstmaliger Aufnahme der Tätigkeit die Möglichkeit, sich von der einsetzenden Krankenversicherungspflicht befreien zu lassen.[1] Voraussetzung für die Befreiung von der Krankenversicherungspflicht ist, dass der Künstler/Publizist für sich und seine Familienangehörigen aus der privaten Krankenversicherung Vertragsleistung...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Jahreswechseltätigkeiten, Entgeltabrechnung – die wichtigsten Inhalte im Überblick

Begriff Die relevanten Inhalte zur Prüfung der Versicherungspflicht in der Kranken- und Pflegeversicherung finden Sie auf der Themenseite Jahresarbeitsentgeltgrenze.mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Handelsvertreter / 2.2 Feststellung der Arbeitnehmereigenschaft

Handelsvertreter, die als abhängig Beschäftigte anzusehen sind, sind versicherungspflichtig in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung.[1] In der Krankenversicherung besteht Krankenversicherungsfreiheit, sofern das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt des Handelsvertreters die maßgebliche Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt.[2]mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Mitgliedschaft / 1.2.11 Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze

Die Mitgliedschaft von Beschäftigten, die wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfrei[1] werden, erlischt zu dem vorgesehenen Zeitpunkt nur dann, wenn das Mitglied der Krankenkasse innerhalb von 2 Wochen nach dem Hinweis über die Austrittsmöglichkeit den Austritt erklärt. Wird dieser Austritt nicht fristgerecht erklärt, wird die Mitgliedschaft auch ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3 Persönlicher Geltungsbereich

Rz. 9 Das Kündigungsverbot des § 17 gilt für alle Frauen in wirksam begründeten Arbeits- oder Ausbildungsverhältnissen, unabhängig vom Beschäftigungsumfang. Daher steht der Kündigungsschutz vollzeit-, teilzeit- oder auch nur geringfügig beschäftigten Frauen zu. Unerheblich ist, ob eine Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung besteht oder ob die Frau etwa wegen...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Jahreswechsel 2025/2026: So... / 1.2 Jahresarbeitsentgeltgrenzen der Krankenversicherung

Die Jahresarbeitsentgeltgrenzen sind ausschließlich in der Krankenversicherung bei der Feststellung der Krankenversicherungspflicht des Arbeitnehmers zu berücksichtigen. Sie werden deshalb auch als Versicherungspflichtgrenzen bezeichnet. Krankenversicherungspflichtige Arbeitnehmer sind grundsätzlich gesetzlich krankenversichert. Überschreitet das regelmäßige Jahresarbeitsent...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Jahreswechsel 2025/2026: So... / 3.1 Gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer

Arbeitnehmer, die wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze krankenversicherungsfrei und in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) freiwillig versichert sind, erhalten von ihrem Arbeitgeber einen Zuschuss zu ihrem Krankenversicherungsbeitrag.[1] Dieser ist in der Höhe zu zahlen, den der Arbeitgeber bei Versicherungspflicht des Beschäftigten zu tragen hätte. Für...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Jahreswechsel 2025/2026: So... / 3.2 Privat krankenversicherte Arbeitnehmer

Privat krankenversicherte Arbeitnehmer, die wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze oder aufgrund des Ausschlusses von der Krankenversicherungspflicht für über 55-Jährige krankenversicherungsfrei oder von der Versicherungspflicht befreit sind, erhalten von ihrem Arbeitgeber einen Zuschuss zu ihrem Beitrag für die private Krankenversicherung (PKV). Allerdings muss...mehr