Fachbeiträge & Kommentare zu Jahresarbeitsentgeltgrenze

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Jahresarbeitsentgeltgrenze: Beginn und Ende der Versicherungsfreiheit

Zusammenfassung Überblick Arbeitnehmer, deren regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt, sind krankenversicherungsfrei. Ab welchem Zeitpunkt die Krankenversicherungsfreiheit eintritt, ist je nach Sachverhalt unterschiedlich geregelt. Hier wird dargestellt, zu welchen Zeitpunkten eine Prüfung der Krankenversicherungspflicht angezeigt ist und w...mehr

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Jahresarbeitsentgeltgrenze:... / 4.2 Eintritt von Krankenversicherungspflicht

4.2.1 Arbeitnehmererklärung zur Umwandlung von Einmalzahlungen Arbeitnehmer werden krankenversicherungspflichtig, wenn sie bislang aufgrund der Höhe ihres Arbeitsentgelts krankenversicherungsfrei waren und durch die Entgeltumwandlung ihr Jahresarbeitsentgelt die maßgebliche Grenze nicht mehr überschreitet. Die Krankenversicherungspflicht beginnt bei Umwandlung von Einmalzahlu...mehr

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Jahresarbeitsentgeltgrenze:... / Sozialversicherung

1 Allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze Im Jahr 2026 sind Arbeitnehmer von Beginn einer Beschäftigung an krankenversicherungsfrei, wenn das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt aus der zu beurteilenden Beschäftigung, bei vorausschauender Betrachtungsweise, die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) von 77.400 EUR (2025: 73.800 EUR) übersteigt. Die Regelung gilt grundsätzlich für alle ...mehr

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Jahresarbeitsentgeltgrenze:... / 5 Meldungen des Arbeitgebers

5.1 Meldepflichten Der Arbeitgeber hat nach den Vorschriften der Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung alle Änderungen im Versicherungsverhältnis zu melden. Daraus ergibt sich auch die Meldepflicht bei Ausscheiden aus der Krankenversicherungspflicht wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze. Kommt ein Arbeitgeber zum Ergebnis, dass ein Beschäftigter wegen Üb...mehr

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Jahresarbeitsentgeltgrenze:... / 5.2.1 Keine Berücksichtigung künftiger Entgeltänderungen

Erhöhungen des Arbeitsentgelts dürfen erst von dem Zeitpunkt an berücksichtigt werden, von dem an der Anspruch auf das erhöhte Arbeitsentgelt besteht. Dies bedeutet, dass die vorausschauende Betrachtungsweise auf das fällige Arbeitsentgelt ohne Berücksichtigung bereits absehbarer Entgelterhöhungen (z. B. aus Anlass einer tarifvertraglichen Erhöhung) vorzunehmen ist. Eine Übe...mehr

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Jahresarbeitsentgeltgrenze:... / 5.1 Meldepflichten

Der Arbeitgeber hat nach den Vorschriften der Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung alle Änderungen im Versicherungsverhältnis zu melden. Daraus ergibt sich auch die Meldepflicht bei Ausscheiden aus der Krankenversicherungspflicht wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze. Kommt ein Arbeitgeber zum Ergebnis, dass ein Beschäftigter wegen Überschreitens der J...mehr

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Befreiung von der Versicher... / 4.2 Überschreitung der Jahresarbeitsentgeltgrenze

Selbstständige Künstler und Publizisten, deren Arbeitseinkommen in den abgelaufenen 3 Kalenderjahren insgesamt über der Summe der Jahresarbeitsentgeltgrenze nach § 6 Abs. 6 SGB V gelegen hat, können sich von der Krankenversicherungspflicht befreien lassen.[1] Der Antrag auf Befreiung muss bei der Künstlersozialkasse bis zum 31.3. des Jahres gestellt werden, in dem die Vorauss...mehr

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Jahresarbeitsentgeltgrenze / 6.1 Unterschreiten durch Entgeltminderung

Ein häufiger Grund für ein Unterschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze ist die Herabsetzung der Arbeitszeit und die daraus folgende Reduzierung des Arbeitsentgelts. Der Eintritt von Krankenversicherungspflicht ist jedoch ausgeschlossen, wenn die Entgeltminderung nur von kurzer Dauer ist oder die Jahresarbeitsentgeltgrenze nur vorübergehend unterschritten wird. Für eine Entgelt...mehr

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Jahresarbeitsentgeltgrenze / 5.3 Entgelterhöhung zum Jahresbeginn

Ein krankenversicherungsfreier Arbeitnehmer, dessen Entgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze des laufenden und infolge einer Entgelterhöhung zu Beginn des nächsten Kalenderjahres auch die im nächsten Kalenderjahr geltende Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreitet, bleibt von der Krankenversicherungspflicht ausgenommen. Dies gilt auch dann, wenn das Entgelt erst im Laufe des Mon...mehr

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Jahresarbeitsentgeltgrenze:... / 6.1.1 Auswirkungen von Kurzarbeit

Eine Unterschreitung der Jahresarbeitsentgeltgrenze durch Kurzarbeit hat keine Auswirkungen auf die Versicherungsfreiheit, da davon ausgegangen wird, dass Kurzarbeit nur vorübergehend ist. Die Dauer der Kurzarbeit ist dabei ohne Bedeutung. Dies gilt nicht bei Bezug von Transferkurzarbeitergeld. Der Bezug von Transferkurzarbeitergeld erfordert eine neue versicherungsrechtlich...mehr

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Jahresarbeitsentgeltgrenze:... / 6.1.3 Auswirkungen einer Familienpflegezeit

Durch die Familienpflegezeit können Arbeitnehmer ihre wöchentliche Arbeitszeit reduzieren, um einen nahen Angehörigen in dessen häuslicher Umgebung zu pflegen. Eine vor Beginn der Familienpflegezeit wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze bestehende Krankenversicherungsfreiheit kann durch Reduzierung des Arbeitsentgelts mit Beginn der Familienpflegezeit enden. Ab...mehr

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Altersteilzeit / 2.1 Jahresarbeitsentgeltgrenze

Arbeitnehmer, die wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfrei sind und deren Arbeitsentgelt aufgrund der Altersteilzeit unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze sinkt, werden von dem Tag an, von dem an sie Altersteilzeit leisten, wieder krankenversicherungspflichtig. Dies gilt sowohl bei kontinuierlicher als auch bei diskontinuierlicher Verteilung der A...mehr

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Jahresarbeitsentgeltgrenze:... / 3.3.4 Hinzutritt einer selbstständigen Tätigkeit

Arbeitseinkommen aus einer neben der Beschäftigung ausgeübten selbstständigen Erwerbstätigkeit bleibt bei der Feststellung des regelmäßigen Jahresarbeitsentgelts außen vor. Wird neben einer Beschäftigung eine selbstständige Erwerbstätigkeit ausgeübt, ist vielmehr der Versicherungsausschluss nach § 5 Abs. 5 SGB V (hauptberuflich selbstständige Tätigkeit) zu prüfen. Praxis-Bei...mehr

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Jahresarbeitsentgeltgrenze:... / 5.2 Wiedereinsetzen der Versicherungspflicht

Die wieder krankenversicherungspflichtig werdenden Beschäftigten sind bei der gewählten Krankenkasse von den Beitragsgruppen mit Grund der Abgabe "32" abzumelden. Bezüglich der abzumeldenden Beitragsgruppe sind 2 Konstellationen möglich: zuletzt freiwillig in der GKV bzw. in der sozialen Pflegeversicherung pflichtversichert Beitragsgruppe (BGR) "9111" oder "0111" zuletzt priva...mehr

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Jahresarbeitsentgeltgrenze:... / 5.2 Bedeutung des Zahlungszeitpunkts des erhöhten Entgelts

Ob das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt die aktuelle Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreitet, ist aufgrund einer Prognose, die immer für die folgenden 12 Monate zu treffen ist, zu entscheiden. Dies bedeutet, dass das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt auf Grundlage der gegenwärtigen und bei normalem Verlauf für ein Zeitjahr zu erwartenden Vergütung festzustellen ist. 5.2.1 Kei...mehr

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Jahresarbeitsentgeltgrenze:... / 6.1 Minderung des Arbeitsentgelts

Wird das Arbeitsentgelt nicht nur vorübergehend vermindert, wird der Beschäftigte sofort wieder krankenversicherungspflichtig, wenn das neue Arbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze nicht mehr überschreitet. Eine Minderung des Arbeitsentgelts kommt z. B. vor, wenn die Beschäftigung künftig mit weniger Stunden ausgeübt werden soll. Praxis-Beispiel Dauerhafte Reduzierung d...mehr

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Jahresarbeitsentgeltgrenze:... / 3.3.3 Krankenversicherungsfreie Hauptbeschäftigung/Hinzutritt einer oder mehrerer geringfügiger Beschäftigungen

In den Fällen, in denen ein wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze krankenversicherungsfreier Arbeitnehmer eine geringfügig entlohnte Beschäftigung aufnimmt, ist diese geringfügig entlohnte Beschäftigung krankenversicherungsfrei. Sie wird nicht mit der Hauptbeschäftigung zusammengerechnet. Allerdings sind pauschale Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung zu...mehr

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Befreiung von der Versicher... / 1.1 Erhöhung der Jahresarbeitsentgeltgrenze

1.1.1 Allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze Arbeitnehmer, die am 31.12.2025 wegen Überschreitens der allgemeinen Jahresarbeitsentgeltgrenze von 73.800 EUR krankenversicherungsfrei waren, privat krankenversichert sind und aufgrund der Anhebung der allgemeinen Jahresarbeitsentgeltgrenze zum 1.1.2026 auf 77.400 EUR krankenversicherungspflichtig werden, haben die Möglichkeit, sich vo...mehr

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Jahresarbeitsentgeltgrenze:... / 4.2.1 Arbeitnehmererklärung zur Umwandlung von Einmalzahlungen

Arbeitnehmer werden krankenversicherungspflichtig, wenn sie bislang aufgrund der Höhe ihres Arbeitsentgelts krankenversicherungsfrei waren und durch die Entgeltumwandlung ihr Jahresarbeitsentgelt die maßgebliche Grenze nicht mehr überschreitet. Die Krankenversicherungspflicht beginnt bei Umwandlung von Einmalzahlungen mit dem Tag, an dem der Arbeitnehmer die Entgeltumwandlun...mehr

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Jahresarbeitsentgeltgrenze:... / 3.3 Mehrfachbeschäftigte

Wenn ein Arbeitnehmer bei mehreren Arbeitgebern beschäftigt ist[1], sind für die Ermittlung des regelmäßigen Jahresarbeitsentgelts die Arbeitsentgelte aus allen dem Grunde nach krankenversicherungspflichtigen Beschäftigungen zusammenzuzählen. 3.3.1 Hauptbeschäftigung/Hinzutritt einer oder mehrerer versicherungspflichtiger Beschäftigungen Wenn zu einer Hauptbeschäftigung eine (...mehr

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Jahresarbeitsentgeltgrenze:... / 3 Erstmalige Beschäftigungsaufnahme im Inland

Personen, die erstmals im Inland eine Beschäftigung mit einem Jahresarbeitsentgelt über der Jahresarbeitsentgeltgrenze aufnehmen, sind mit Beginn dieser Beschäftigung krankenversicherungsfrei. Sie haben die Möglichkeit, als freiwilliges Mitglied einer Krankenkasse beizutreten und somit Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung zu werden. Der Beitritt als freiwilliges Mitg...mehr

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Jahresarbeitsentgeltgrenze:... / 3.2 Voraussehbare Beschäftigungsunterbrechung

Das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt (JAE) bei Arbeitnehmern, die "beruflich" mehrere Beschäftigungsverhältnisse im Jahr eingehen und dazwischen immer wieder beschäftigungslos sind, ist nach den Gesamtumständen des Falls unter Heranziehung der in den Vorjahren erzielten Einkünfte oder des Verdienstes vergleichbarer Personen durch Schätzung zu ermitteln.[1] Hierbei sind diese...mehr

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Jahresarbeitsentgeltgrenze:... / 4 Entgeltumwandlung

Entgeltumwandlungen zur Finanzierung von Aufwendungen für eine betriebliche Altersvorsorge verringern das Arbeitsentgelt im Sinne der Sozialversicherung und damit das für die Beurteilung der Versicherungspflicht in der Krankenversicherung maßgebende Jahresarbeitsentgelt sowie ggf. die für die Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge maßgebende Bemessungsgrundlage. Bei dem SV-...mehr

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Jahresarbeitsentgeltgrenze:... / 4 Arbeitgeberwechsel

Das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt ist immer im Wege einer vorausschauenden Betrachtung zu ermitteln. Wenn ein bisher krankenversicherungspflichtiger Arbeitnehmer durch Wechsel des Arbeitgebers ein höheres Arbeitsentgelt erhält, das erstmals über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt, ist der Arbeitnehmer sofort krankenversicherungsfrei. Die in der Vergangenheit liegende – ...mehr

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Einmalzahlungen / 8 Berücksichtigung bei der Ermittlung der Jahresarbeitsentgeltgrenze

Die Einmalzahlung ist bei der Prüfung der Jahresarbeitsentgeltgrenze nur dann zu berücksichtigen, wenn sie regelmäßig gezahlt wird. Dies ist der Fall, sofern ein Rechtsanspruch auf die Einmalzahlung besteht oder die Gewährung auf Gewohnheit oder betrieblicher Übung beruht und sie mindestens einmal jährlich gewährt wird.mehr

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Arbeitgeberanteil / 1.5 Beitragszuschüsse für krankenversicherungsfreie Arbeitnehmer wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze

Arbeitnehmer, die nur wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze krankenversicherungsfrei sind[1], erhalten einen Arbeitgeberzuschuss zu ihrem Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag.[2] Als Zuschuss ist für gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer der Betrag zu zahlen, den der Arbeitgeber bei Versicherungspflicht zu tragen hätte[3], für privat krankenversicherte Ar...mehr

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Jahresarbeitsentgeltgrenze:... / Zusammenfassung

Überblick Arbeitnehmer, deren regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt, sind krankenversicherungsfrei. Ab welchem Zeitpunkt die Krankenversicherungsfreiheit eintritt, ist je nach Sachverhalt unterschiedlich geregelt. Hier wird dargestellt, zu welchen Zeitpunkten eine Prüfung der Krankenversicherungspflicht angezeigt ist und welche Wirkungen...mehr

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Jahresarbeitsentgeltgrenze / 3.2 Jahresarbeitsentgelt bei schwankendem Arbeitsentgelt

Bei schwankendem Arbeitsentgelt ist das voraussichtliche Jahresarbeitsentgelt im Wege der Schätzung zu ermitteln.[1] Dabei ist den bekannten Bezügen des laufenden Beitragsmonats das für die jeweils folgenden 11 Monate zu erwartende Einkommen hinzuzurechnen. Bei schwankender Höhe variabler Arbeitsentgeltbestandteile (z. B. bei Provisionen oder sonstigen Erfolgszulagen) sind al...mehr

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Jahresarbeitsentgeltgrenze / 5 Ablauf der Versicherungspflicht

Wer die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreitet, scheidet mit Ablauf des Kalenderjahres aus der Versicherungspflicht aus; er scheidet jedoch nicht aus, wenn das Entgelt die vom Beginn des nächsten Kalenderjahres an geltende Jahresarbeitsentgeltgrenze nicht übersteigt. Mit dieser Regelung wird der Versicherungspflicht der Arbeitnehmer eine gewisse Stabilität verliehen. Die i...mehr

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Jahresarbeitsentgeltgrenze:... / 2 Berufsstarter

2.1 Entgelt unterschreitet Jahresarbeitsentgeltgrenze Mit dem Eintritt in das Berufsleben besteht Krankenversicherungspflicht, sofern das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt nicht die aktuelle Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt. Sofern durch Entgelterhöhung im Laufe der Beschäftigung das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt, scheidet der ...mehr

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Jahresarbeitsentgeltgrenze / 4.2 Versicherungsfreiheit zunächst versicherungspflichtiger Beschäftigungen

Nimmt ein Arbeitnehmer neben einer Beschäftigung, die der Versicherungspflicht unterliegt, eine weitere versicherungspflichtige Beschäftigung auf und überschreitet das Entgelt erst aus beiden Beschäftigungen die Jahresarbeitsentgeltgrenze, wird er zunächst auch in der Zweitbeschäftigung versicherungspflichtig. Die Versicherungspflicht in beiden Beschäftigungen endet erst mit...mehr

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Jahresarbeitsentgeltgrenze / 4 Entgelt bei Mehrfachbeschäftigungen

Übt der Arbeitnehmer mehrere Beschäftigungen aus, sind für die Ermittlung des regelmäßigen Jahresarbeitsentgelts die Arbeitsentgelte aus allen versicherungspflichtigen Beschäftigungen zusammenzurechnen. Hinweis Keine Anrechnung des Entgelts aus einer geringfügig entlohnten Beschäftigung Wird neben einer versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung eine geringfügig entlohnte Bes...mehr

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Jahresarbeitsentgeltgrenze / 5.1 Ende der Mitgliedschaft bei der gewählten Krankenkasse

Die Mitgliedschaft endet bei Arbeitnehmern, die wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze aus der Krankenversicherungspflicht ausscheiden, nur dann zum Ablauf des Kalenderjahres, wenn der Arbeitnehmer innerhalb von 2 Wochen nach Hinweis der Krankenkasse über die Austrittsmöglichkeit seinen Austritt erklärt. Der Austritt wird nur wirksam, wenn das Mitglied das Beste...mehr

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Jahresarbeitsentgeltgrenze:... / Sozialversicherung

1 Zeitpunkt der Beurteilung Will man den Zeitpunkt festlegen, zu dem ein Beschäftigter wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) krankenversicherungsfrei ist oder aus der Krankenversicherungspflicht ausscheidet, so ist zu unterscheiden, ob eine Beschäftigung neu aufgenommen wird, arbeitsvertragliche Änderungen im laufenden Beschäftigungsverhältnis eintreten ode...mehr

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Jahresarbeitsentgeltgrenze / 3 Regelmäßigkeit und Anrechenbarkeit des Arbeitsentgelts

Auf die Jahresarbeitsentgeltgrenze sind alle Bezüge anzurechnen, die Arbeitsentgelt sind und regelmäßig[1] gewährt werden. Zum Arbeitsentgelt zählen sowohl laufendes Arbeitsentgelt als auch einmalige Einnahmen. Nicht auf die Jahresarbeitsentgeltgrenze anzurechnen sind alle diejenigen Einnahmen, die kein Arbeitsentgelt i. S. d. § 14 SGB IV oder der Sozialversicherungsentgeltv...mehr

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Jahresarbeitsentgeltgrenze / Sozialversicherung

1 Maßgebende Jahresarbeitsentgeltgrenze In der gesetzlichen Krankenversicherung muss die seit dem 1.1.2003 geltende Differenzierung nach der allgemeinen Jahresarbeitsentgeltgrenze[1] und der besonderen Jahresarbeitsentgeltgrenze[2] beachtet werden. Die besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze gilt nur für Arbeitnehmer, die am 31.12.2002 wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgel...mehr

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Sozialversicherungsfreie Be... / 1 Krankenversicherung

Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze Versicherungsfrei sind Arbeitnehmer, deren regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG 2026: 77.400 EUR, 2025: 73.800 EUR) bzw. die besondere JAEG (2026: 69.750 EUR, 2025: 66.150 EUR)[1] überschreitet.[2] Wird die Jahresarbeitsentgeltgrenze im Laufe eines Kalenderjahres überschritten, endet die...mehr

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Jahresarbeitsentgeltgrenze / 3.1 Berechnung des regelmäßigen Jahresarbeitsentgelts

Für die Feststellung, ob das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt, ist das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt in vorausschauender Betrachtungsweise nach den mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu erwartenden Einnahmen zu bestimmen.[1] Das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt wird durch Multiplikation der aktuellen Monatsbezüge mit 12 unter Be...mehr

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Private Krankenversicherung... / 2.2 Sonderregelung Stichtag 31.12.2002

Eine Sonderregelung gilt für Arbeitnehmer, die am 31.12.2002 wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze des Jahres 2002 (40.500 EUR) versicherungsfrei und bei einer privaten Krankenversicherung in einer substitutiven Krankenversicherung versichert waren. Für diesen Personenkreis gilt die besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze.[1]mehr

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Mehrfachbeschäftigung / 1.1.1 Versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung und ein Minijob

Wird neben einer bereits versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung nur ein Minijob ausgeübt, sind diese beiden Beschäftigungen nicht zu addieren.[1] Der Minijob bleibt versicherungsfrei.[2] Dies gilt nicht hinsichtlich der Rentenversicherung, da hier generell Versicherungspflicht besteht. Von der Rentenversicherungspflicht im Minijob können sich Arbeitnehmer allerdings auf...mehr

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Lohnsteuererhebung und Sozi... / 5.1 Kranken-/Pflegeversicherung

Für die Versicherten von privaten Krankenversicherungsunternehmen wurde eine besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) in § 6 Abs. 7 SGB V festgelegt. Diese besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze ist gleichzeitig die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie ändert sich immer zum 1.1. eines jeden Jahres in dem Verhältnis, in dem die Bruttolöhne und -...mehr

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Familienpflegezeit / 1 Sozialversicherung während der Pflegezeit

Wird die Familienpflegezeit aus einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung angetreten, bleibt der Versicherungsschutz in der Sozialversicherung erhalten. Versicherungsfreiheit in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung aufgrund einer geringfügig entlohnten Beschäftigung kommt nicht in Betracht. Grund hierfür ist die Höhe des Arbeitsentgelts: Die Teilzeitbe...mehr

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Familienversicherung / 5 Ausschluss von Kindern

Kinder sind nicht versichert, wenn der mit den Kindern verwandte Ehegatte oder Lebenspartner des Mitglieds nicht Mitglied einer Krankenkasse ist, und sein Gesamteinkommen regelmäßig im Monat 1/12 der Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt und regelmäßig höher als das Gesamteinkommen des Mitglieds ist.[1] Hinweis Prüfung des Gesamteinkommens Für die Prüfung, ob das monatliche Gesam...mehr

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Beitragszuschuss / 1.1 Freiwillig krankenversicherte Arbeitnehmer

Freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherte Beschäftigte, die nur wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze[1] versicherungsfrei sind, erhalten von ihrem Arbeitgeber einen Beitragszuschuss.[2] Sinkt das Arbeitsentgelt unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze, tritt Krankenversicherungspflicht ein. Dies gilt nicht für Arbeitnehmer, die das 55. Lebensj...mehr

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Nichtversicherte GKV / 4 Arbeitnehmer

Auch Arbeitnehmer können dem versicherungspflichtigen Personenkreis der bislang Nichtversicherten angehören. Hierbei handelt es sich z. B. um geringfügig beschäftigte Arbeitnehmer[1], die weder aufgrund einer Hauptbeschäftigung noch im Rahmen einer Familienversicherung krankenversichert sind. Arbeitnehmer mit Entgelt oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze Versicherungsfreie A...mehr

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Gesamteinkommen / 7.4 Ausschluss der Familienversicherung

Kinder sind nicht versichert, wenn der mit den Kindern verwandte Ehegatte oder Lebenspartner des Mitglieds nicht Mitglied einer Krankenkasse ist, sein Gesamteinkommen regelmäßig im Monat 1/12 der Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt und regelmäßig höher als das Gesamteinkommen des Mitglieds ist.[1] Dabei ist auf die Jahresarbeitsentgeltgrenze nach § 6 Abs. 6 oder 7 SGB V abzust...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Dienstwagen, 1-%-Regelung / 3.1 Bewertung der steuerlichen Sondervorteile für privat genutzte Elektro-Dienstwagen

Für privat genutzte Elektro-Dienstwagen gelten steuerliche Sondervorteile.[1] Da die sozialversicherungsrechtliche Behandlung des geldwerten Vorteils an die steuerrechtliche Behandlung geknüpft ist, schlägt sich die beschriebene Bruttolistenpreisminderung für Elektrofahrzeuge gleichermaßen nieder. Achtung Unterschreitung der Jahresarbeitsentgeltgrenze durch Umstieg auf E-Fahr...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Teilzeitarbeit / 1.2 Jahresarbeitsentgelt

Eine Umwandlung einer Vollzeitbeschäftigung in eine Teilzeitarbeit kann z. B. dazu führen, dass ein bisher – wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze – krankenversicherungsfreier Arbeitnehmer mit Beginn der Teilzeit krankenversicherungspflichtig wird. Von dieser Krankenversicherungspflicht ist – unter bestimmten Voraussetzungen – eine Befreiung möglich. Wird eine ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungsfreiheit (Kran... / 2.3 Überschreiten der Altersgrenze von 55 Jahren

Personen, die nach Vollendung des 55. Lebensjahres krankenversicherungspflichtig werden, z. B. infolge eines Wechsels von Voll- zur Teilzeitbeschäftigung oder von einer selbstständigen Tätigkeit zur Arbeitnehmerbeschäftigung, bleiben weiterhin krankenversicherungsfrei, sofern sie in den letzten 5 Jahren vor Beginn der Versicherungspflicht nicht gesetzlich krankenversichert (a...mehr

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Private Krankenversicherung... / 4 Standardtarif

Personen, die ihren privaten Krankenversicherungsvertrag vor dem 1.1.2009 abgeschlossen hatten, können bei Bedarf in den brancheneinheitlichen Standardtarif wechseln. Dessen Leistungsumfang orientiert sich an dem der gesetzlichen Kassen. Außer einer privaten Krankentagegeld- und einer Auslandsreisekrankenpolice dürfen Versicherte im Standardtarif keine weiteren privaten Kran...mehr