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Jahresarbeitsentgeltgrenze: Beginn und Ende der Versiche ... / 5.2 Bedeutung des Zahlungszeitpunkts des erhöhten Entgelts

Manfred Geiken
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Ob das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt die aktuelle Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreitet, ist aufgrund einer Prognose, die immer für die folgenden 12 Monate zu treffen ist, zu entscheiden. Dies bedeutet, dass das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt auf Grundlage der gegenwärtigen und bei normalem Verlauf für ein Zeitjahr zu erwartenden Vergütung festzustellen ist.

5.2.1 Keine Berücksichtigung künftiger Entgeltänderungen

Erhöhungen des Arbeitsentgelts dürfen erst von dem Zeitpunkt an berücksichtigt werden, von dem an der Anspruch auf das erhöhte Arbeitsentgelt besteht. Dies bedeutet, dass die vorausschauende Betrachtungsweise auf das fällige Arbeitsentgelt ohne Berücksichtigung bereits absehbarer Entgelterhöhungen (z. B. aus Anlass einer tarifvertraglichen Erhöhung) vorzunehmen ist. Eine Überschreitung der Jahresarbeitsentgeltgrenze ist erst mit ihrem tatsächlichen Eintritt zu berücksichtigen, d. h. erst vom Beginn des Zeitraums an, für den das erhöhte Entgelt erstmals gezahlt wird.[1]

 
Praxis-Beispiel

Berücksichtigung einer Entgelterhöhung

Das monatliche Gehalt eines krankenversicherungspflichtigen Angestellten betrug im September 2025 6.125 EUR (jährlich 73.500 EUR). Einmalbezüge werden nicht gezahlt. Bereits im September 2025 wurde ihm mitgeteilt, dass sein Gehalt vom 1.1.2026 an auf 6.500 EUR (jährlich 78.000 EUR) erhöht wird.

Ergebnis: Da die Entgelterhöhung erst vom 1.1.2026 an zu berücksichtigen war, trat die Überschreitung der Jahresarbeitsentgeltgrenze (2026: 77.400 EUR) erst am 1.1.2026 ein. Ein Ausscheiden ist daher erst zum 31.12.2026 möglich, vorausgesetzt, das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt übersteigt auch die Grenze des Jahres 2027.

Diese Verfahrensweise gilt auch bei bereits feststehenden Entgeltminderungen (u. a. Entgeltausfall wegen bekannter Schwangerschaft oder Reduzierung der Wochenarbeitszeit).

[1] BSG, Urtei...

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