Fachbeiträge & Kommentare zu Insolvenzverwalter

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Insolvenzverfahren.

Rn 35 Die Pfändung des verschleierten Arbeitseinkommens verliert mit der Insolvenzeröffnung die Wirkung (LAG Baden-Württemberg BeckRS 11, 74934). Dies folgt aus § 89 InsO. Auf den verschleierten Teil des Arbeitseinkommens hat der Schuldner keinen Anspruch, weswegen es nach dem Wortlaut von § 35 I InsO an sich nicht zur Insolvenzmasse gehört. Der Insolvenzverwalter kann aber ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Grundsätze.

Rn 5 Der Grundstückseigentümer und der im Vollstreckungstitel genannte Schuldner müssen identisch sein. Identität ist nicht gegeben, wenn im Urt eine BGB Gesellschaft verurteilt ist, die Hypothek aber am Grundbesitz eines der Gesellschafter eingetragen werden soll (BayObLG NJW-RR 02, 991 [BayObLG 14.02.2002 - 2 Z BR 176/01]). Der Prüfungsumfang des GBA kann bei behördlichen ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Partei kraft Amtes.

Rn 2 Partei kraft Amtes sind solche, die als Partei auftreten, aber fremde Interessen vertreten und nicht mit ihrem eigenen Vermögen für die Kosten aufzukommen haben (Zö/Schultzky Rz 2). Parteien kraft Amtes können sein der Testamentsvollstrecker gem § 2212 BGB, der Zwangsverwalter gem § 152 ZVG, der Pfleger des Sammelvermögens gem § 1883 BGB, der vorläufige Insolvenzverwalt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anwendungsbereich.

Rn 2 Vor § 239 Rn 1. § 240 gilt für rechtshängige Erkenntnisverfahren in allen Instanzen, und zwar unabhängig davon, ob der Schuldner auf der Kläger- oder der Beklagtenseite steht (vgl allg zum Anwendungsbereich Vor §§ 239 ff Rn 1, 2). Sind mehrere Parteien auf einer Seite vorhanden und wird nur über das Vermögen einer Partei das Insolvenzverfahren eröffnet, bleibt eine Kost...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Titelschuldner, Namen und Daten (Abs 1).

Rn 8 Schuldner ist immer der Titelschuldner, bei titelübertragenden Klauseln derjenige, der sich aus der Klausel ergibt. Zur Erteilung der Vermögensauskunft ist der Schuldner höchstpersönlich verpflichtet, gg den die Zwangsvollstreckung betrieben wird. Unkenntnis der eigenen Vermögenssituation entlastet nicht; ggf muss sich der Schuldner kundig machen. Von Gesamtschuldnern i...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Kostenarmut der Vermögensmasse.

Rn 3 Für die Beurteilung der Kostenarmut kommt es allein auf die Vermögensmasse an. Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Partei kraft Amtes bleiben unberücksichtigt. Im Insolvenzverfahren ist zunächst der Bestand an Barmitteln zu berücksichtigen. Außerdem heranzuziehen sind die kurzfristig realisierbaren Vermögenswerte. Masseschulden und Massekosten, die der Verwalter b...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Arbeitsgerichte.

Rn 14 Der sich iR der Übertragung eines öffentlichen Amtes, das sowohl Beamten wie Angestellten übertragen werden kann, grds auch für Nichtbeamte aus Art 33 II GG ergebende Bewerbungsverfahrensanspruch (dazu BAG NZA 09, 901 [BAG 24.03.2009 - 9 AZR 277/08], ZBR 04, 271 [BAG 05.11.2002 - 9 AZR 451/01], NJW 02, 1220 [BAG 18.09.2001 - 9 AZR 410/00] ›Funktionsvorbehalt Art 33 IV ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / d) Schutzwürdiges Interesse an Prozessführung.

Rn 42 Neben der Ermächtigung erfordert eine gewillkürte Prozessstandschaft ein eigenes schutzwürdiges Interesse an der Prozessführung im eigenen Namen, das auch durch ein wirtschaftliches Interesse begründet werden kann (BGHZ 119, 237, 242 = NJW 93, 918; BGHZ 108, 52, 56 = NJW 89, 2750; BGHZ 100, 217 f = NJW 87, 2018; BGHZ 96, 151, 152 f = NJW 86, 850; BGH GRUR 08, 1108, 111...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Insolvenzverfahren.

Rn 47 § 36 I 2 InsO verweist auch auf § 851c. Deswegen gelten die dargestellten Regeln sowohl über den Schutz der laufenden Rentenzahlungen als auch den des Vorsorgekapitals im Insolvenz- und über § 292 I 3 InsO auch im Restschuldbefreiungsverfahren. Der Insolvenzverwalter kann daher nur den überschießenden Teil des Kapitals, Abs 2, und die pfändbaren Ansprüche auf Rentenfor...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Das Gericht, bei dem Gemeinden, Korporationen, Gesellschaften, Genossenschaften oder andere Vereine den allgemeinen Gerichtsstand haben, ist für die Klagen zuständig, die von ihnen oder von dem Insolvenzverwalter gegen die Mitglieder als solche oder von den Mitgliedern in dieser Eigenschaft gegeneinander erhoben werden.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Als Ergänzung zu § 114 wird hier die PKH-Berechtigung einer Partei kraft Amtes geregelt sowie die von juristischen Personen. Insb erfasst und erleichtert wird hiermit die Durchsetzung von Ansprüchen im Insolvenzverfahren für den Insolvenzverwalter. Neben den besonderen Voraussetzungen gilt auch hier, dass die Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussich...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

1Im Falle der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer Partei wird das Verfahren, wenn es die Insolvenzmasse betrifft, unterbrochen, bis es nach den für das Insolvenzverfahren geltenden Vorschriften aufgenommen oder das Insolvenzverfahren beendet wird. 2Entsprechendes gilt, wenn die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen des Schuldners auf ei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO G

Gaststättenerlaubnis § 857 ZPO 12 Gattungsschuld § 756 ZPO 4 GbR Parteifähigkeit § 50 ZPO 21 Gebärdendolmetscher Kostentragungspflicht § 186 GVG 5 Gebot § 817 ZPO 4 Gebühren § 762 ZPO 7 Gebührenstreitwert § 2 ZPO 4; § 3 ZPO 15, 20; § 4 ZPO 8 Geburtsname § 168g FamFG 4 geduldete Kontoüberziehung § 851 ZPO 10 geeignete Zeugen § 759 ZPO 2 Gefahr § 754 ZPO 8 im Verzug § 758a ZPO 7 Gefährdung v...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / G. Insolvenzverfahren.

Rn 34 Ansprüche auf Kostenerstattung gg die private Krankenversicherung fallen nicht in die Insolvenzmasse (BGH NZI 25, 40; LG Köln BeckRS 13, 19072). Die gem § 850b bedingt pfändbaren Ansprüche auf Berufsunfähigkeitsrenten unterliegen nach der Rspr des BGH (BGH NZI 10, 141 Rz 10 ff mAnm Asmuß; 10, 777 Rz 41; s.a. VuR 10, 445 ff; Wollmann ZInsO 09, 754) dem Insolvenzbeschlag...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Rechtsvernichtende und rechtshemmende Einreden.

Rn 24 Rechtsvernichtend ist die Erfüllung (BGHZ 83, 278, 280), nicht dagegen eine zur Abwendung der Zwangsvollstreckung aus einem nur vorläufig vollstreckbaren Urt geleistete Zahlung, der Erfüllungswirkung nicht zukommt (BGH NJW 90, 2756); ebenso sind dies Erfüllungssurrogate, wie insb die Aufrechnung sowohl durch den Titelgläubiger als auch durch den Vollstreckungsschuldner...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Insolvenzverfahren.

Rn 31a Dem Insolvenzverwalter steht aufgrund des Eröffnungsbeschlusses kein Auskunftsrecht zu. Vielmehr kann er die Auskunfts- und Mitwirkungspflichten des Schuldners aus §§ 97 f InsO und die materiell-rechtlichen Ansprüche des Schuldners geltend machen (BGH NZI 22, 814 [BGH 21.07.2022 - IX ZB 63/21] Rz 12).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Gegenstand.

Rn 4 Zur Prozessakte als der beim Gericht (nicht: beim Insolvenzverwalter oder Gerichtsvollzieher) selbst bzgl des konkreten Rechtsstreits angelegten gesamten Akte gehören insb die eingereichten Schriftsätze und die Protokolle, jeweils nebst Anlagen, Beiakten, die Urschriften der Urteile, Beschlüsse und Verfügungen (nicht aber deren Entwürfe, Abs 4), amtliche Schriftstücke w...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Bescheinigende Stelle.

Rn 10 Der Nachweis über die Unpfändbarkeit der Erhöhungsbeträge ist durch eine Bescheinigung der gesetzlich benannten Stellen zu führen. Dieser Terminus stimmt mit der Begrifflichkeit in der bisherigen Regelung des § 850k V 2 sowie in § 305 I Nr 1 InsO überein. Gesetzlich vorgeschrieben ist, was in der Bescheinigung unbedingt aufgenommen werden muss bzw was ggf aufgenommen w...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Parteien.

Rn 3 Die Bezeichnung der Parteien im Original des Urteils muss deren zweifelsfreie Identifizierung zum Zwecke der Zwangsvollstreckung und zur Rechtskraftbestimmung ermöglichen; ggf kann deshalb neben Namen, Vornamen und Anschrift auch die Berufsbezeichnung aufgenommen werden (Musielak/Musielak Rz 4), die Bezeichnung ›jun.‹/›sen.‹ oder sonstige klarstellende Merkmale. Für die...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Rechtsanwälte.

Rn 29 Rechtsanwälte, die beim Prozessgericht nach I und II postulationsfähig sind, können sich nach IV selbst vertreten. Deshalb kann sich weder ein Patentanwalt (§ 4 II PAO) noch ein BGH-Anwalt (§ 172 I 1 BRAO) vor dem LG oder OLG selbst vertreten. Entgegen dem irreführenden Wortlaut entsteht jedoch kein Vertretungsverhältnis des Anwalts mit sich selbst, der Regelungsgehalt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Kosten (S 2).

Rn 13 Kl trägt grds Kosten ohne Rücksicht auf die materielle Rechtslage (BGH NJW 04, 223), denn er hat sich mit der Rücknahme freiwillig in die Rolle des Unterlegenen begeben (BGH NJW-RR 05, 1662). Die Regelanordnung des Abs 3 S 2 ist eine Ausprägung des allg den §§ 91, 97 zugrunde liegenden Prinzips, dass die unterlegene Partei die Kosten des Rechtsstreits zu tragen hat (Ro...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / J. Insolvenzverfahren.

Rn 51 Zur Insolvenzmasse gehören gem § 36 I 2 InsO iVm § 850c die nach der Tabelle pfändbaren Anteile des Arbeitseinkommens. Entspr gilt gem § 292 I 3 InsO im Treuhandverfahren. Anwendbar ist auch Abs 6 (BGH NZI 10, 141 Rz 14). In beiden Verfahren sind Insolvenzverwalter bzw Treuhänder aufgrund der gesetzlichen Verweisung berechtigt und verpflichtet (LG Dortmund BeckRS 19, 4...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Eröffnung.

Rn 3 § 240 setzt die Eröffnung des Insolvenzverfahrens nach § 27 InsO oder die Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters nach § 21 II 1 Nr 1 iVm Nr 2 InsO voraus, auf den die Verfügungsbefugnis übergegangen ist (§ 22 I 1 InsO; vgl zu den Besonderheiten einer vorläufigen Insolvenzverwaltung → Rn 1). Auf die Frage, ob der Eröffnungsbeschluss wirksam ist, kommt es nicht ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 5. Konkurse und Vergleiche.

Rn 15 Für Insolvenzverfahren gilt die Insolvenz-VO 2015/848 . Die Ausn gem lit b schließt hieran begrifflich nahtlos an und ist im systematischen Einklang hiermit europäisch-autonom auszulegen. Sie erfasst Verfahren, die auf der Zahlungsunfähigkeit oder Zahlungseinstellung beruhen und ein Eingreifen des Gerichts zum Zwecke von Liquidation oder Fortführung vorsehen bzw unmitte...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Urkundennachweis.

Rn 16 Der Urkundennachweis wird durch öffentliche (§§ 415, 417, 418) oder öffentlich beglaubigte Urkunden (§ 129 BGB, § 40 BeurkG) geführt (s § 726 Rn 7), ebenso durch Vorlage einer notariell beglaubigten Kopie einer öffentlich beglaubigten Urkunde (Schlesw BeckRS 10, 17297). Zum Nachweis der Rechtsnachfolge müssen die Voraussetzungen, die zur Schlüssigkeit einer Klage gehör...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Einzelfälle.

Rn 11 (j = Antrag statthaft, n = Antrag nicht statthaft) Akteneinsicht nach § 299 I ZPO = n, Akteneinsicht nach § 299 II ZPO = j (Ddorf BeckRS 20, 28798), Gewährung von Akteneinsicht an eine Behörde im Wege der Amtshilfe bei abgeschlossenem Verfahren = j (Köln FamRZ 14, 788), Gewährung von Akteneinsicht an eine Behörde im Wege der Amtshilfe bei laufendem Verfahren = n (KG MDR...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO S

Saalöffentlichkeit § 169 GVG 2 Sachaufklärung Zwangsvollstreckung § 802a ZPO 1 Sachdienlichkeit § 525 ZPO 13 Sache körperliche § 808 ZPO 2; § 846 ZPO 3 vertretbar § 884 ZPO 1 Sachleitung § 140 ZPO 2 Sachliche Zuständigkeit § 110 FamFG 7 Sachurteilsvoraussetzung Einl. ZPO Rdn. 10; § 50 ZPO 11, 33; § 51 ZPO 1; § 56 ZPO 1 Beweislast § 56 ZPO 5 Heilung § 56 ZPO 8 Prozessfähigkeit § 56 ZPO 4...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / J. Insolvenzverfahren.

Rn 55 Aufgrund der Anordnung in § 36 I 2 InsO bzw § 292 I 3 iVm § 36 I 2 InsO ist § 850e Nr 1 bis Nr 3 im Insolvenzverfahren entspr anzuwenden (BGH NZI 08, 607 Rz 14; LAG Hamm ZIP 07, 348). Eine Zusammenrechnung von Einkünften aus einer selbständigen Tätigkeit mit unpfändbaren Einkünften kann nicht erfolgen (BGH NZI 23, 177; Büthe NZI 23, 153). Unanwendbar ist § 850e Nr 4, w...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Analoge Anwendung.

Rn 31 Aus Gründen der Prozessökonomie gilt S 3 auch bei Klagerücknahme vor Anhängigkeit (KG MDR 19, 510 [KG Berlin 26.11.2018 - 8 W 58/18] mwN). Eine Kostenentscheidung zugunsten des Kl ist nur möglich, wenn dem Kl der fehlende Anlass zur Klageerhebung ohne sein Verschulden unbekannt geblieben ist (Kobl NZI 19, 991) zB Klagerücknahme vor Zustellung nach dem Veranlasserprinzi...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Hauptverhandlung

Rz. 661 [Autor/Stand] Der wichtigste Abschnitt des Strafprozesses ist die Hauptverhandlung. Unabhängig von den vorher getroffenen Ermittlungen hat das Gericht in der Hauptverhandlung noch einmal alle Beweise zu erheben. Für das Urteil sind allein die hier getroffenen Ergebnisse maßgeblich (§ 261 StPO). a) Ablauf der Hauptverhandlung Rz. 662 [Autor/Stand] Der Ablauf der Hauptve...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Personeller Anwendungsbereich.

Rn 2 Der Zwang zur Nutzung einer Übermittlung elektronischer Dokumente betrifft zunächst alle Rechtsanwälte, Syndikusanwälte, Behörden, juristische Personen des Öffentlichen Rechts sowie deren jeweilige Zusammenschlüsse, ebenso die im Arbeitsrecht tätigen Verbandssyndikusanwälte (BAG v 23.5.23 – 10 AZB 18/22 = NJW 23, 2213). Die Pflicht zur elektronischen Übermittlumg gilt a...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Derselbe Schuldner.

Rn 3 Die Anschlusspfändung ist nur gg denselben Schuldner möglich (§ 116 I GVGA; MüKoZPO/Gruber Rz 2; Schuschke/Walker/Walker/Loyal Rz 4; St/J/Würdinger Rz 1; Zö/Seibel Rz 2; aA Gerlach ZZP 89, 294 ff). Wird gg einen anderen Schuldner vollstreckt, zB gg den Ehegatten (s § 739), hat eine weitere Pfändung nach § 808 zu erfolgen (Doppelpfändung; s § 808 Rn 35). Eine Anschlusspf...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Persönlicher Geltungsbereich.

Rn 10 Nur der einzelne Richter als individueller Inhaber des Richteramtes kann ausgeschlossen sein oder abgelehnt werden, nicht ein Gericht oder ein Spruchkörper als Ganzes (BVerfGE 11, 1 [BVerfG 22.02.1960 - 2 BvR 36/60]; 46, 00; BGH NJW-RR 12, 61 [BGH 12.10.2011 - V ZR 8/10]; NJW-RR, 02, 789; Frankf Beschl v 27.4.09 – 2 W 29/09 Rz 7 – juris; St/J/Bork vor § 41, Rz 4; MüKoZ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Vernehmung des gesetzlichen Vertreters.

Rn 2 Für die Parteivernehmung tritt grds der gesetzliche Vertreter des Prozessunfähigen an dessen Stelle. Dementsprechend sind in Verfahren einer AG, GmbH oder Genossenschaft der Vorstand bzw die Geschäftsführer als Partei zu vernehmen; in Prozessen einer OHG, KG und der GbR die zur Vertretung berufenen Gesellschafter. Insolvenzverwalter, Testamentsvollstrecker, Nachlass- un...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Verfahrensrechtlicher opi. – Deutsche Gerichte.

Rn 42a In den Verfahren nach § 1061 gelten uneingeschränkt die Rechte aus Art 103 I GG. Das wird durch § 1063 I S 2 klargestellt; der Antragsgegner ist zu hören und nach § 1063 II ist eine mündliche Verhandlung anzuberaumen (BGH 12.3.20 – I ZB 64/19 juris Rz 36). Auf die Ausführungen zu § 1059 Rn 67) wird verwiesen. Rn 43 Im Verkehr zwischen Unternehmen und Verbrauchern unter...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Umfang und Höhe.

Rn 3 Zu den einzelnen Positionen s Rn 1, § 8 I JVEG. Das Honorar wird idR nach dem Zeitaufwand (zur Bestimmung BGH NJW-RR 87, 1470 [BGH 04.06.1987 - X ZR 27/86]; GRUR 07, 264) mit einem bestimmten Stundensatz bemessen (§ 8 II JVEG; zB LSG Schlesw MedR 10, 522; München BauR 24, 1566). Der Stundensatz richtet sich gem § 9 I JVEG nach Honorargruppen, die in Anl 1 zu § 9 I JVEG ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Kein Einzelrechtsübergang.

Rn 8 Ein solcher findet nicht statt (§ 265 II nicht anwendbar) bei Erwerb und Verlust einer Prozessführungsbefugnis wie Aufhebung (BGH NJW-RR 03, 1419) oder Anordnung (LG Krefeld ZinsO 14, 2522) der Zwangsverwaltung, Beendigung des Insolvenzverfahrens (BGHZ 175, 86) oder Freigabe eines Gegenstandes durch Insolvenzverwalter (BGHZ 46, 249; LG Hamburg EWiR 02, 727), befreiende ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Sonstige Aussetzungs- und Unterbrechungsgründe.

Rn 5 Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Musterklägers führt gem Abs 4 zum Auswechseln des Musterklägers. Wird über das Vermögen des Musterbeklagten das Insolvenzverfahren eröffnet, so wird das Musterverfahren zunächst unterbrochen und ggf fortgeführt, wenn der Insolvenzverwalter die geltend gemachten Forderungen nicht zur Tabelle anerkennt (KK-KapMuG...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. § 784 II.

Rn 5 Ist Nachlassverwaltung gem § 1981 BGB angeordnet, und hat ein persönlicher Gläubiger des Erben Zwangsvollstreckungsmaßnahmen anbringen lassen, kann der Nachlassverwalter gem § 784 II seinerseits mit der Klage nach §§ 785, 767 die Zwangsvollstreckung für unzulässig erklären und gem § 776 die Vollstreckungsmaßregel aufheben lassen. Hierdurch wird § 1984 II BGB realisiert,...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Antragserfordernis und -berechtigung.

Rn 19 Die ZPO kennt weder eine Ausschließung von SV kraft Gesetzes, also keine Berücksichtigung vAw, noch kann das Gericht den SV oder der SV sich selbst ablehnen. Das Gericht kann aber grds ohne Angabe von Gründen einen SV entlassen und einen neuen ernennen, §§ 404 I 3, 360; 408 I 2, zum Gutachtenverweigerungsrecht des SV s § 408. Sowohl Ausschließungsgründe als auch die Be...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Rechtsstellung des gewillkürten Prozessstandschafters.

Rn 45 Wie der gesetzliche ist auch der gewillkürte Prozessstandschafter Herr des Verfahrens. Der Rechtsträger kann als Zeuge auftreten. Der Antrag ist bei einer verdeckten Prozessstandschaft auf Zahlung an den Kl, bei einer offenen auf Zahlung an den Rechtsinhaber gerichtet (BGH NJW 99, 2110 f). Prozesskostenhilfe kann nur gewährt werden, wenn der Prozessstandschafter und de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Zeuge.

Rn 13 Zeuge ist dagegen der Kommanditist der KG; der OHG- oder GbR-Gesellschafter, sofern er durch den Gesellschaftsvertrag von der Vertretung ausgeschlossen wurde (§ 125 I HGB aF – jetzt § 124 HGB); der Betreuer der Partei außerhalb des Aufgabenkreises, für den er bestellt wurde (§§ 1814, 1815, 1823 BGB); der Schuldner in dem Prozess, den der Insolvenzverwalter über das Ver...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Bescheinigungspflicht.

Rn 25 Ergänzend zu § 903 I 2 begründet § 903 III 1 eine Bescheinigungspflicht für bestimmte, einzeln aufgeführte Stellen. Dadurch soll der Kontopfändungsschutz effektiviert und insb ein einfacher Zugang des Schuldners zu einer Bescheinigung ermöglicht werden. Die Bescheinigungspflicht besteht für die in § 903 I 2 Nr 1 genannten Einrichtungen, also die Familienkasse, die Sozi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / XI. Insolvenzrecht.

Rn 18 Der anfechtungsrechtliche Anspruch auf Rückgewähr in Natur (§§ 129 ff InsO) kann durch einstweilige Verfügung gesichert werden (RGZ 67, 41; HK-InsO/Kreft 7. Aufl. § 129 Rz 108). Der durch ein eingetragenes richterliches Verfügungsverbot gesicherte Anfechtungsgläubiger kann von dem Gläubiger einer später in das Grundbuch eingetragenen Zwangshypothek verlangen, mit seine...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Insolvenzanfechtung.

Rn 79 Der materiell-rechtliche op ist auch nicht verletzt, wenn der Schiedsspruch den Schuldner/Drittschuldner zur Zahlung einer Forderung verurteilt, die möglicherweise der Insolvenzanfechtung unterliegt (BGH NJW-RR 08, 558 Rz 13). Denn Ansprüche aus einer Insolvenzanfechtung werden von der Schiedsvereinbarung nicht erfasst (BGH NJW-RR 08, 558 [BGH 17.01.2008 - III ZB 11/07...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Zwangsvollstreckung wegen eines Pflichtteilanspruchs (Abs 3).

Rn 5 Ein Pflichtteilsanspruch kann nach § 2213 I 3 BGB nur gg den Erben geltend gemacht werden. Vollstreckungsrechtlich bedarf es in den Fällen der Abs 1 und 2 jedoch zusätzlich zum Titel gg den Erben eines Duldungstitels gg den Testamentsvollstrecker (aA Köpf ZEV 13, 235, 240: Titel gg den Testamentsvollstrecker ausreichend), und zwar auch dann, wenn jener den Pflichtteilsa...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Wirksamkeit der Schweigepflichtentbindung.

Rn 8 Der Ausnahmetatbestand des § 385 II setzt eine wirksame Schweigepflichtentbindung voraus. Bei höchstpersönlichen Interessen, die von der Schweigepflicht geschützt werden, kann nur der Vertrauensgeber selbst eine wirksame Entbindung vornehmen; beim Tod des Vertrauensgebers geht diese Befugnis daher auch grds nicht auf die Erben über (Zö/Greger § 385 Rz 10; Musielak/Voit/...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Dispositionsbefugnis des Anerkennenden.

Rn 8 Eine mangelnde Dispositionsbefugnis des Beklagten über den gg ihn geltend gemachten Anspruch macht das Anerkenntnis unwirksam (Kobl NJW-RR 00, 529, 530 [OLG Koblenz 21.09.1999 - 3 U 1939/98]; R/S/G § 131 Rz 46). Daher kommt § 307 in Verfahren mit Untersuchungsmaxime (Einl Rn 27) nicht zum Tragen, so im Patentnichtigkeitsverfahren (BGH GRUR 95, 577 [BGH 28.03.1995 - X ZB...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Drittbeteiligung.

Rn 13 Grds ist eine Schiedsvereinbarung in ihren Wirkungen auf die Vertragsbeteiligten beschränkt. Eine Bindung oder Einbeziehung Dritter ist nicht möglich. Davon zu trennen ist die Frage, wie viele Beteiligte als Vertragsparteien auftreten. Insofern lassen sich Zweiparteienabreden von Mehrparteienabreden trennen. Ein daraus entstehendes Mehrparteienschiedsverfahren kann sic...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Sondervermögen ohne eigene Rechtspersönlichkeit.

Rn 5 Die Frage, ob § 17 auf Sondervermögen ohne eigene Rechtspersönlichkeit anzuwenden ist, steht in engem Zusammenhang mit der Frage nach einem Gerichtsstand der von einer Partei kraft Amtes verwalteten Vermögensmasse. Für Insolvenzverwalter hat das Gesetz durch § 19a Rechtsklarheit geschaffen (s dort). Wegen der Ausschließlichkeit der Regelung findet § 17 daneben keine Anw...mehr