Fachbeiträge & Kommentare zu Insolvenzverwalter

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 7. Insolvenzrecht.

Rn 12 Das staatliche Insolvenzverfahren nach der InsO ist ein zwingendes Verfahren, das durch ein privates Schiedsgericht nicht ersetzt werden kann. Soweit im Verbraucherinsolvenzverfahren der Versuch einer außergerichtlichen Einigung vorgesehen ist (§ 305 I Nr 1), ist dies ebenso wenig ein schiedsgerichtliches Verfahren wie das Insolvenzplanverfahren (§§ 217 ff InsO). Ist ü...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Wirkungen der Rückschlagsperre in der Insolvenz.

Rn 2 Hat ein Insolvenzgläubiger innerhalb des letzten Monats vor dem Eröffnungsantrag des Insolvenzverfahrens oder während des Eröffnungsverfahrens eine Zwangshypothek an einem Grundstück des Insolvenzschuldners erwirkt, so ist diese Sicherung gem § 88 InsO unwirksam. Dabei handelt es sich um eine absolute schwebende Unwirksamkeit ggü jedermann (BGH NJW 06, 1286). Deshalb er...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Massebezogene Passivprozesse.

Rn 4 Es werden alle Klagen gegen den Insolvenzverwalter erfasst, die sich auf die Insolvenzmasse beziehen (vgl BGH NJW 03, 2916 [BGH 27.05.2003 - IX ZR 203/02]; 09, 2215 [BGH 19.05.2009 - IX ZR 39/06]; Zö/Schultzky Rz 6; St/J/Roth Rz 2; Anders/Gehle/Bünnigmann ZPO § 19a Rz 2; zur Insolvenzmasse s §§ 35 I, 36 InsO). Dazu gehören Klagen, mit denen Masseverbindlichkeiten gelten...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweckrichtung des Gesetzes.

Rn 1 Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird die Rechtshängigkeit nicht beseitigt (Celle ZIP 11, 2127). Der Schuldner verliert aber seine Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis einschließlich der Prozessführungsbefugnis über sein zur Insolvenzmasse gehörendes Vermögen; an seine Stelle tritt nach § 80 I InsO der Insolvenzverwalter (BGH NJW-RR 13, 1461; BeckRS 20, 23361 Rz...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / d) Finanzgerichtsbarkeit.

Rn 12 Für die in § 33 FGO genannten öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten, va in Abgabenangelegenheiten eröffnet diese Vorschrift den besonderen Rechtsweg zu den Finanzgerichten. Auch dabei handelt es sich iS von § 40 I 1 VwGO um eine anderweitige Sonderzuweisung. Speziell für die finanzgerichtliche Klage auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhält...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Urteilskopf.

Rn 6 Hat das Gericht die falsche Form der Entscheidung gewählt, zB Erlass eines Anerkenntnisurteils hinsichtlich des gesamten Streitgegenstands statt tw streitiger Entscheidung, so ist dies kein Fall von § 319 (Rn 3), anders ist es nur, wenn die Überschrift des Urteils die eigentlich gewollte Entscheidungsform nicht zutr wiedergibt. Hat fälschlicherweise das AG als FamG stat...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Ordnungsgemäße Vertretung.

Rn 68 Zum verfahrensrechtlichen op gehört das Gebot der ordnungsgemäßen Vertretung im Schiedsverfahren (BGH NJW 09, 1747, 1748 [BGH 29.01.2009 - III ZB 88/07] Rz 14). Fällt zB der Schuldner während des Schiedsverfahrens in die Insolvenz, wird die streitige Forderung nach § 87 InsO zur Insolvenzforderung. Das Schiedsgericht hat deshalb den Insolvenzverwalter am Schiedsverfahre...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Verfahren.

Rn 1 Das Gericht prüft die Zulässigkeitsvoraussetzungen, ermittelt diese aber nicht vAw. Die in § 139 normierte richterliche Hinweispflicht gilt im selbstständigen Beweisverfahren (dazu § 492 Rn 2). Ein richterlicher Bedenkenhinweis kann allenfalls dann als anfechtbare Entscheidung eingestuft werden, wenn er als Zurückweisung des Antrags zu werten ist (Karlsr OLGZ 80, 82). D...mehr

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§ 26 Behindertentestament u... / VII. Pflichtteilsberechtigter im Insolvenzverfahren

Rz. 108 Unabhängig von der Frage, ob der Erbfall vor oder während des laufenden Insolvenzverfahrens eingetreten und damit der Pflichtteilsanspruch gem. § 2317 BGB entstanden ist, gehört der Pflichtteilsanspruch zur Insolvenzmasse.[263] Solange der Pflichtteilsberechtigte als Insolvenzschuldner aber nicht die Verwertungsreife gem. § 852 Abs. 1 ZPO herbeigeführt hat, kann der I...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Streitgegenstand nicht von Schiedsvereinbarung erfasst (§ 1059 II 1c).

Rn 43 Aufzuheben ist auch ein Schiedsspruch, dessen Streitgegenstand trotz weiter Auslegung (s BGH SchiedsVZ 07, 215 [BGH 31.05.2007 - III ZR 22/06] Rz 16) nicht von der Schiedsvereinbarung erfasst ist und damit in die Zuständigkeit der staatlichen Gerichte fällt. Mindestens tw ist ein Schiedsspruch aufzuheben, wenn das Schiedsgericht eine nicht schiedsbefangene Gegenforderu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Sonstige Titel.

Rn 43 Entspr anzuwenden ist § 767 II auf ausl Urt. Präkludiert sind Einwendungen, die entweder schon im Verfahren vor dem ausl Gericht oder im Verfahren der Vollstreckbarerklärung hätten geltend gemacht werden können (BGHZ 84, 17, 22; 89, 116, 124; vgl hierzu auch 180, 88, 93). Auf Europäische Vollstreckungstitel findet § 767 II ebenfalls Anwendung; dies gilt gem § 1086 II –...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Auf einen bestimmten Personenkreis.

Rn 43 Aus Zweckmäßigkeitsgründen, insb zur Verhütung von Verwirrung durch widersprechende Entscheidungen, ordnet das Gesetz in einigen Fällen an, dass ein ggü einem Beteiligten ergangenes Urt für und gg alle an dem streitigen Rechtsverhältnis materiell Beteiligten wirkt, zB für und gg alle Pfandgläubiger in § 856 IV. Eine rkr Entscheidung, durch die eine Forderung festgestel...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Insbesondere Insolvenz.

Rn 14 Die Insolvenz kann sowohl auf Gläubiger- als auch auf Schuldnerseite (Schreinert RNotZ 13, 161) ein Fall der Rechtsnachfolge iSv § 727 sein. Der Insolvenzverwalter (auch der vorläufige nach § 22 I 1 InsO, sofern die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis auf ihn übergeht: BGHZ 151, 353) ist als Partei kraft Amtes Rechtsnachfolger des Insolvenzschuldners (s Rn 2 mwN), auch...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Einsichtsrecht Dritter (Abs 2).

Rn 8 Dritter ist, wer nicht Berechtigter iSv Abs 1 (Rn 3) oder Behörde (Rn 1) ist. Während Anhängigkeit der zuständige Vorsitzende, danach der Vorstand des Gerichts (Behördenleiter) oder der von diesem beauftragte Richter wird dem Berechtigten nach pflichtgemäßem Ermessen auf Antrag idR Einsicht gewähren, wenn die Parteien damit einverstanden sind. Sind sie – das Widerspruch...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anwendungsbereich.

Rn 2 § 19a gilt nur für Passivprozesse gg den Insolvenzverwalter als Partei kraft Amtes (Rn 3), die sich auf die Insolvenzmasse beziehen (Rn 4). Aktivprozesse des Insolvenzverwalters sind vom Anwendungsbereich ausgenommen; es verbleibt insoweit bei den allg Regeln (vgl BGH NJW 03, 2916; ZInsO 18, 1144; BayObLG ZIP 24, 2161; Zö/Schultzky Rz 6; St/J/Roth Rz 2). Deshalb sind et...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Insolvenzverfahren.

Rn 58 Im Insolvenz- und Restschuldbefreiungsverfahren ist § 850i aufgrund der Verweisung in den §§ 36 I 2, 292 I 3 InsO entspr anwendbar. Zentrale Bedeutung besitzt § 850i bei der Existenzsicherung selbständig tätiger Schuldner. Deren nicht wiederkehrend zahlbare Vergütungen für persönlich geleistete Arbeiten oder Dienste fallen in vollem Umfang in die Insolvenzmasse. Der Sc...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Partei kraft Amtes.

Rn 2 Partei kraft Amtes sind solche, die als Partei auftreten, aber fremde Interessen vertreten und nicht mit ihrem eigenen Vermögen für die Kosten aufzukommen haben (Zö/Schultzky Rz 2). Parteien kraft Amtes können sein der Testamentsvollstrecker gem § 2212 BGB, der Zwangsverwalter gem § 152 ZVG, der Pfleger des Sammelvermögens gem § 1883 BGB, der vorläufige Insolvenzverwalt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Grundsätze.

Rn 5 Der Grundstückseigentümer und der im Vollstreckungstitel genannte Schuldner müssen identisch sein. Identität ist nicht gegeben, wenn im Urt eine BGB Gesellschaft verurteilt ist, die Hypothek aber am Grundbesitz eines der Gesellschafter eingetragen werden soll (BayObLG NJW-RR 02, 991 [BayObLG 14.02.2002 - 2 Z BR 176/01]). Der Prüfungsumfang des GBA kann bei behördlichen ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Insolvenzverfahren.

Rn 35 Die Pfändung des verschleierten Arbeitseinkommens verliert mit der Insolvenzeröffnung die Wirkung (LAG Baden-Württemberg BeckRS 11, 74934). Dies folgt aus § 89 InsO. Auf den verschleierten Teil des Arbeitseinkommens hat der Schuldner keinen Anspruch, weswegen es nach dem Wortlaut von § 35 I InsO an sich nicht zur Insolvenzmasse gehört. Der Insolvenzverwalter kann aber ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Rechtsnachfolge beim Kläger.

Rn 14 Es ergeht ein Urt des Rechtsnachfolgers gg Bekl, aber nicht über die Kosten des ausgeschiedenen Kl; diese müsste der Kl mit eigener Klage gg den Rechtsnachfolger oder den Bekl geltend machen. Statt Übernahme kann der Rechtsnachfolger auch als einfacher Nebenintervenient beitreten (§ 67). Der Rechtsnachfolger kann auch eine Hauptintervention erheben (§ 64) zB Klage gg K...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Widerspruchsberechtigte.

Rn 3 Widerspruch kann nicht nur der Schuldner, sondern auch sein Rechtsnachfolger sowie im Insolvenzverfahren über das Vermögen des Schuldners der bestellte Insolvenzverwalter einlegen. Nach Insolvenzeröffnung kann der Widerspruch zur Aufhebung oder Bestätigung eines bereits vollzogenen Arrests führen (vgl BGH NJW 62, 589, 591). Ist der Arrest bei Insolvenzeröffnung noch nic...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Titelschuldner, Namen und Daten (Abs 1).

Rn 8 Schuldner ist immer der Titelschuldner, bei titelübertragenden Klauseln derjenige, der sich aus der Klausel ergibt. Zur Erteilung der Vermögensauskunft ist der Schuldner höchstpersönlich verpflichtet, gg den die Zwangsvollstreckung betrieben wird. Unkenntnis der eigenen Vermögenssituation entlastet nicht; ggf muss sich der Schuldner kundig machen. Von Gesamtschuldnern i...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anwendungsbereich.

Rn 2 Vor § 239 Rn 1. § 240 gilt für rechtshängige Erkenntnisverfahren in allen Instanzen, und zwar unabhängig davon, ob der Schuldner auf der Kläger- oder der Beklagtenseite steht (vgl allg zum Anwendungsbereich Vor §§ 239 ff Rn 1, 2). Sind mehrere Parteien auf einer Seite vorhanden und wird nur über das Vermögen einer Partei das Insolvenzverfahren eröffnet, bleibt eine Kost...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / d) Schutzwürdiges Interesse an Prozessführung.

Rn 42 Neben der Ermächtigung erfordert eine gewillkürte Prozessstandschaft ein eigenes schutzwürdiges Interesse an der Prozessführung im eigenen Namen, das auch durch ein wirtschaftliches Interesse begründet werden kann (BGHZ 119, 237, 242 = NJW 93, 918; BGHZ 108, 52, 56 = NJW 89, 2750; BGHZ 100, 217 f = NJW 87, 2018; BGHZ 96, 151, 152 f = NJW 86, 850; BGH GRUR 08, 1108, 111...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Arbeitsgerichte.

Rn 14 Der sich iR der Übertragung eines öffentlichen Amtes, das sowohl Beamten wie Angestellten übertragen werden kann, grds auch für Nichtbeamte aus Art 33 II GG ergebende Bewerbungsverfahrensanspruch (dazu BAG NZA 09, 901 [BAG 24.03.2009 - 9 AZR 277/08], ZBR 04, 271 [BAG 05.11.2002 - 9 AZR 451/01], NJW 02, 1220 [BAG 18.09.2001 - 9 AZR 410/00] ›Funktionsvorbehalt Art 33 IV ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Kostenarmut der Vermögensmasse.

Rn 3 Für die Beurteilung der Kostenarmut kommt es allein auf die Vermögensmasse an. Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Partei kraft Amtes bleiben unberücksichtigt. Im Insolvenzverfahren ist zunächst der Bestand an Barmitteln zu berücksichtigen. Außerdem heranzuziehen sind die kurzfristig realisierbaren Vermögenswerte. Masseschulden und Massekosten, die der Verwalter b...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Insolvenzverfahren.

Rn 47 § 36 I 2 InsO verweist auch auf § 851c. Deswegen gelten die dargestellten Regeln sowohl über den Schutz der laufenden Rentenzahlungen als auch den des Vorsorgekapitals im Insolvenz- und über § 292 I 3 InsO auch im Restschuldbefreiungsverfahren. Der Insolvenzverwalter kann daher nur den überschießenden Teil des Kapitals, Abs 2, und die pfändbaren Ansprüche auf Rentenfor...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Das Gericht, bei dem Gemeinden, Korporationen, Gesellschaften, Genossenschaften oder andere Vereine den allgemeinen Gerichtsstand haben, ist für die Klagen zuständig, die von ihnen oder von dem Insolvenzverwalter gegen die Mitglieder als solche oder von den Mitgliedern in dieser Eigenschaft gegeneinander erhoben werden.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Parteien.

Rn 3 Die Bezeichnung der Parteien im Original des Urteils muss deren zweifelsfreie Identifizierung zum Zwecke der Zwangsvollstreckung und zur Rechtskraftbestimmung ermöglichen; ggf kann deshalb neben Namen, Vornamen und Anschrift auch die Berufsbezeichnung aufgenommen werden (Musielak/Musielak Rz 4), die Bezeichnung ›jun.‹/›sen.‹ oder sonstige klarstellende Merkmale. Für die...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / G. Insolvenzverfahren.

Rn 34 Ansprüche auf Kostenerstattung gg die private Krankenversicherung fallen nicht in die Insolvenzmasse (BGH NZI 25, 40; LG Köln BeckRS 13, 19072). Die gem § 850b bedingt pfändbaren Ansprüche auf Berufsunfähigkeitsrenten unterliegen nach der Rspr des BGH (BGH NZI 10, 141 Rz 10 ff mAnm Asmuß; 10, 777 Rz 41; s.a. VuR 10, 445 ff; Wollmann ZInsO 09, 754) dem Insolvenzbeschlag...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Als Ergänzung zu § 114 wird hier die PKH-Berechtigung einer Partei kraft Amtes geregelt sowie die von juristischen Personen. Insb erfasst und erleichtert wird hiermit die Durchsetzung von Ansprüchen im Insolvenzverfahren für den Insolvenzverwalter. Neben den besonderen Voraussetzungen gilt auch hier, dass die Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussich...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

1Im Falle der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer Partei wird das Verfahren, wenn es die Insolvenzmasse betrifft, unterbrochen, bis es nach den für das Insolvenzverfahren geltenden Vorschriften aufgenommen oder das Insolvenzverfahren beendet wird. 2Entsprechendes gilt, wenn die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen des Schuldners auf ei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Bescheinigende Stelle.

Rn 10 Der Nachweis über die Unpfändbarkeit der Erhöhungsbeträge ist durch eine Bescheinigung der gesetzlich benannten Stellen zu führen. Dieser Terminus stimmt mit der Begrifflichkeit in der bisherigen Regelung des § 850k V 2 sowie in § 305 I Nr 1 InsO überein. Gesetzlich vorgeschrieben ist, was in der Bescheinigung unbedingt aufgenommen werden muss bzw was ggf aufgenommen w...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Insolvenzverfahren.

Rn 31a Dem Insolvenzverwalter steht aufgrund des Eröffnungsbeschlusses kein Auskunftsrecht zu. Vielmehr kann er die Auskunfts- und Mitwirkungspflichten des Schuldners aus §§ 97 f InsO und die materiell-rechtlichen Ansprüche des Schuldners geltend machen (BGH NZI 22, 814 [BGH 21.07.2022 - IX ZB 63/21] Rz 12).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Kosten (S 2).

Rn 13 Kl trägt grds Kosten ohne Rücksicht auf die materielle Rechtslage (BGH NJW 04, 223), denn er hat sich mit der Rücknahme freiwillig in die Rolle des Unterlegenen begeben (BGH NJW-RR 05, 1662). Die Regelanordnung des Abs 3 S 2 ist eine Ausprägung des allg den §§ 91, 97 zugrunde liegenden Prinzips, dass die unterlegene Partei die Kosten des Rechtsstreits zu tragen hat (Ro...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Rechtsvernichtende und rechtshemmende Einreden.

Rn 24 Rechtsvernichtend ist die Erfüllung (BGHZ 83, 278, 280), nicht dagegen eine zur Abwendung der Zwangsvollstreckung aus einem nur vorläufig vollstreckbaren Urt geleistete Zahlung, der Erfüllungswirkung nicht zukommt (BGH NJW 90, 2756); ebenso sind dies Erfüllungssurrogate, wie insb die Aufrechnung sowohl durch den Titelgläubiger als auch durch den Vollstreckungsschuldner...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / J. Insolvenzverfahren.

Rn 51 Zur Insolvenzmasse gehören gem § 36 I 2 InsO iVm § 850c die nach der Tabelle pfändbaren Anteile des Arbeitseinkommens. Entspr gilt gem § 292 I 3 InsO im Treuhandverfahren. Anwendbar ist auch Abs 6 (BGH NZI 10, 141 Rz 14). In beiden Verfahren sind Insolvenzverwalter bzw Treuhänder aufgrund der gesetzlichen Verweisung berechtigt und verpflichtet (LG Dortmund BeckRS 19, 4...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO G

Gaststättenerlaubnis § 857 ZPO 12 Gattungsschuld § 756 ZPO 4 GbR Parteifähigkeit § 50 ZPO 21 Gebärdendolmetscher Kostentragungspflicht § 186 GVG 5 Gebot § 817 ZPO 4 Gebühren § 762 ZPO 7 Gebührenstreitwert § 2 ZPO 4; § 3 ZPO 15, 20; § 4 ZPO 8 Geburtsname § 168g FamFG 4 geduldete Kontoüberziehung § 851 ZPO 10 geeignete Zeugen § 759 ZPO 2 Gefahr § 754 ZPO 8 im Verzug § 758a ZPO 7 Gefährdung v...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Gegenstand.

Rn 4 Zur Prozessakte als der beim Gericht (nicht: beim Insolvenzverwalter oder Gerichtsvollzieher) selbst bzgl des konkreten Rechtsstreits angelegten gesamten Akte gehören insb die eingereichten Schriftsätze und die Protokolle, jeweils nebst Anlagen, Beiakten, die Urschriften der Urteile, Beschlüsse und Verfügungen (nicht aber deren Entwürfe, Abs 4), amtliche Schriftstücke w...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Rechtsanwälte.

Rn 29 Rechtsanwälte, die beim Prozessgericht nach I und II postulationsfähig sind, können sich nach IV selbst vertreten. Deshalb kann sich weder ein Patentanwalt (§ 4 II PAO) noch ein BGH-Anwalt (§ 172 I 1 BRAO) vor dem LG oder OLG selbst vertreten. Entgegen dem irreführenden Wortlaut entsteht jedoch kein Vertretungsverhältnis des Anwalts mit sich selbst, der Regelungsgehalt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Urkundennachweis.

Rn 16 Der Urkundennachweis wird durch öffentliche (§§ 415, 417, 418) oder öffentlich beglaubigte Urkunden (§ 129 BGB, § 40 BeurkG) geführt (s § 726 Rn 7), ebenso durch Vorlage einer notariell beglaubigten Kopie einer öffentlich beglaubigten Urkunde (Schlesw BeckRS 10, 17297). Zum Nachweis der Rechtsnachfolge müssen die Voraussetzungen, die zur Schlüssigkeit einer Klage gehör...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 5. Konkurse und Vergleiche.

Rn 15 Für Insolvenzverfahren gilt die Insolvenz-VO 2015/848 . Die Ausn gem lit b schließt hieran begrifflich nahtlos an und ist im systematischen Einklang hiermit europäisch-autonom auszulegen. Sie erfasst Verfahren, die auf der Zahlungsunfähigkeit oder Zahlungseinstellung beruhen und ein Eingreifen des Gerichts zum Zwecke von Liquidation oder Fortführung vorsehen bzw unmitte...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Einzelfälle.

Rn 11 (j = Antrag statthaft, n = Antrag nicht statthaft) Akteneinsicht nach § 299 I ZPO = n, Akteneinsicht nach § 299 II ZPO = j (Ddorf BeckRS 20, 28798), Gewährung von Akteneinsicht an eine Behörde im Wege der Amtshilfe bei abgeschlossenem Verfahren = j (Köln FamRZ 14, 788), Gewährung von Akteneinsicht an eine Behörde im Wege der Amtshilfe bei laufendem Verfahren = n (KG MDR...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Eröffnung.

Rn 3 § 240 setzt die Eröffnung des Insolvenzverfahrens nach § 27 InsO oder die Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters nach § 21 II 1 Nr 1 iVm Nr 2 InsO voraus, auf den die Verfügungsbefugnis übergegangen ist (§ 22 I 1 InsO; vgl zu den Besonderheiten einer vorläufigen Insolvenzverwaltung → Rn 1). Auf die Frage, ob der Eröffnungsbeschluss wirksam ist, kommt es nicht ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Analoge Anwendung.

Rn 31 Aus Gründen der Prozessökonomie gilt S 3 auch bei Klagerücknahme vor Anhängigkeit (KG MDR 19, 510 [KG Berlin 26.11.2018 - 8 W 58/18] mwN). Eine Kostenentscheidung zugunsten des Kl ist nur möglich, wenn dem Kl der fehlende Anlass zur Klageerhebung ohne sein Verschulden unbekannt geblieben ist (Kobl NZI 19, 991) zB Klagerücknahme vor Zustellung nach dem Veranlasserprinzi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Wirksamkeit der Schweigepflichtentbindung.

Rn 8 Der Ausnahmetatbestand des § 385 II setzt eine wirksame Schweigepflichtentbindung voraus. Bei höchstpersönlichen Interessen, die von der Schweigepflicht geschützt werden, kann nur der Vertrauensgeber selbst eine wirksame Entbindung vornehmen; beim Tod des Vertrauensgebers geht diese Befugnis daher auch grds nicht auf die Erben über (Zö/Greger § 385 Rz 10; Musielak/Voit/...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Kein Einzelrechtsübergang.

Rn 8 Ein solcher findet nicht statt (§ 265 II nicht anwendbar) bei Erwerb und Verlust einer Prozessführungsbefugnis wie Aufhebung (BGH NJW-RR 03, 1419) oder Anordnung (LG Krefeld ZinsO 14, 2522) der Zwangsverwaltung, Beendigung des Insolvenzverfahrens (BGHZ 175, 86) oder Freigabe eines Gegenstandes durch Insolvenzverwalter (BGHZ 46, 249; LG Hamburg EWiR 02, 727), befreiende ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Vernehmung des gesetzlichen Vertreters.

Rn 2 Für die Parteivernehmung tritt grds der gesetzliche Vertreter des Prozessunfähigen an dessen Stelle. Dementsprechend sind in Verfahren einer AG, GmbH oder Genossenschaft der Vorstand bzw die Geschäftsführer als Partei zu vernehmen; in Prozessen einer OHG, KG und der GbR die zur Vertretung berufenen Gesellschafter. Insolvenzverwalter, Testamentsvollstrecker, Nachlass- un...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. § 784 II.

Rn 5 Ist Nachlassverwaltung gem § 1981 BGB angeordnet, und hat ein persönlicher Gläubiger des Erben Zwangsvollstreckungsmaßnahmen anbringen lassen, kann der Nachlassverwalter gem § 784 II seinerseits mit der Klage nach §§ 785, 767 die Zwangsvollstreckung für unzulässig erklären und gem § 776 die Vollstreckungsmaßregel aufheben lassen. Hierdurch wird § 1984 II BGB realisiert,...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Zeuge.

Rn 13 Zeuge ist dagegen der Kommanditist der KG; der OHG- oder GbR-Gesellschafter, sofern er durch den Gesellschaftsvertrag von der Vertretung ausgeschlossen wurde (§ 125 I HGB aF – jetzt § 124 HGB); der Betreuer der Partei außerhalb des Aufgabenkreises, für den er bestellt wurde (§§ 1814, 1815, 1823 BGB); der Schuldner in dem Prozess, den der Insolvenzverwalter über das Ver...mehr