Fachbeiträge & Kommentare zu Insolvenzverwalter

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1.1 Natürliche Personen

Rz. 32 Steuerfähig i. S. d. Umsatzsteuerrechts sind natürliche Personen. Die Steuerrechtsfähigkeit beginnt mit der Vollendung der Geburt, der noch nicht geborene Mensch[1] kann nicht steuerfähig sein. Für die Steuerrechtsfähigkeit im Umsatzsteuerrecht ist es jedoch nicht erheblich, ob die natürliche Person unbeschränkt geschäftsfähig, beschränkt geschäftsfähig oder geschäft...mehr

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Anhang zu § 28 Zwangsvollst... / b) "Starker" und "schwacher" vorläufiger Insolvenzverwalter

Rz. 37 Das im Insolvenzantragsverfahren verhängte allgemeine Verfügungsverbot oder die Anordnung, dass Verfügungen des Schuldners nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters zulässig seien (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO), stehen einer Zwangsvollstreckung in das Wohnungseigentum des Schuldners nicht entgegen. Auch eine nach § 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO vom Gericht angeordnete U...mehr

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Anhang zu § 28 Zwangsvollst... / dd) Freihändige Veräußerung durch Insolvenzverwalter

Rz. 197 Veräußert der Insolvenzverwalter die Wohnungseigentumseinheit freihändig an einen Dritten, können gegen den Dritten keine Ansprüche wegen der Wohngeldrückstände geltend gemacht werden, gleich aus welchem Zeitraum die Wohngeldrückstände stammen.[101] Das Absonderungsrecht setzt sich aber am Veräußerungserlös fort.[102]mehr

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Anhang zu § 28 Zwangsvollst... / 2. Absonderungsberechtigte Gläubiger

Rz. 86 Absonderungsberechtigte, z.B. Inhaber eines Grundpfandrechts am Wohnungseigentum, können auch noch nach Insolvenzeröffnung die Zwangsverwaltung beantragen. Sie benötigen dafür aber einen Duldungstitel gegen den Insolvenzverwalter, den sie durch Umschreibung eines bereits vorhandenen Titels, durch dingliche Klage (Duldungsklage) gegen den Insolvenzverwalter oder durch ...mehr

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Anhang zu § 28 Zwangsvollst... / aa) Vor Insolvenzeröffnung fällig gewordene Wohngeldforderungen

Rz. 191 Der GdWE steht wegen der vor Insolvenzeröffnung fällig gewordenen und die Voraussetzungen des § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG erfüllenden Wohngeldforderungen ein Absonderungsrecht nach § 49 InsO zu und zwar unabhängig davon, ob bereits im Rahmen eines laufenden Zwangsversteigerungsverfahrens Beschlagnahme eingetreten ist.[93] Das Absonderungsrecht kann die GdWE durch Zwangsver...mehr

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Anhang zu § 28 Zwangsvollst... / a) Rückschlagsperre

Rz. 36 Ist bereits ein Insolvenzantrag gegen den Schuldner/Eigentümer gestellt, das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Schuldners aber noch nicht eröffnet, kann eine Zwangshypothek grundsätzlich noch eingetragen werden. Zu bedenken ist allerdings die Rückschlagsperre nach § 88 InsO. Danach werden Zwangsvollstreckungsmaßnahmen rückwirkend unwirksam, die innerhalb eines ...mehr

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Vorbemerkungen §§ 43 bis 45... / 1. Unterbrechung durch Insolvenz

Rz. 236 Eine Unterbrechung wegen Insolvenz kommt im Hinblick auf die GdWE nicht in Betracht, da diese nach § 9a Abs. 5 WEG nicht insolvenzfähig ist. Rz. 237 Wird das Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Verwalters eröffnet, der die GdWE in einem Verfahren vertritt, tritt keine Unterbrechung ein. Die Insolvenzeröffnung ändert auch nichts an der Amtsstellung des Verwalters...mehr

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Anhang zu § 28 Zwangsvollst... / b) Rangklasse 4

Rz. 198 Die Zwangsversteigerung aus einer bereits vor Insolvenzeröffnung im Grundbuch eingetragenen Grundschuld oder Hypothek ist auch nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens möglich. Allerdings benötigt die GdWE dafür einen Duldungstitel gegen den Insolvenzverwalter, den sie ggf. durch Umschreibung (§§ 727, 749 ZPO) eines bereits vorhandenen Titels,[103] dingliche Klage oder...mehr

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Anhang zu § 28 Zwangsvollst... / c) Insolvenzforderungen

Rz. 40 Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann wegen einfacher Insolvenzforderungen in das Wohnungseigentum des Schuldners nicht vollstreckt werden (§ 89 InsO). Dies gilt nach der Rechtsprechung des BGH[22] auch dann, wenn der Insolvenzverwalter das Wohnungseigentum aus der Insolvenzmasse freigegeben hat.mehr

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Anhang zu § 28 Zwangsvollst... / cc) Nach Freigabe aus der Masse fällig gewordene Wohngeldforderungen

Rz. 196 Für nach Freigabe der Wohnungseigentumseinheit aus der Masse fällig gewordene Wohngeldforderungen gilt das Vollstreckungsverbot der Insolvenzordnung nicht mehr, sodass wegen dieser Forderungen einschränkungslos die Zwangsversteigerung betrieben werden kann, auch in Rangklasse 2. Erforderlich ist ein Titel gegen den im Grundbuch eingetragenen Eigentümer (nicht gegen d...mehr

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Anhang zu § 28 Zwangsvollst... / 1. Versteigerungsantrag vor Insolvenzeröffnung

Rz. 189 Ist die Beschlagnahme der Wohnungseigentumseinheit infolge eines Zwangsversteigerungsantrags der GdWE bereits vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens eingetreten, hat die GdWE ein Absonderungsrecht erlangt. Die Insolvenzeröffnung hat daher auf das Versteigerungsverfahren keinen Einfluss. Das Versteigerungsverfahren wird ohne Titelumschreibung gegen den Insolvenzverwalt...mehr

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Anhang zu § 28 Zwangsvollst... / bb) Nach Insolvenzeröffnung fällig gewordene Wohngeldforderungen

Rz. 194 Wegen Wohngeldforderungen, die nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens fällig geworden sind, erlangt die GdWE kein Absonderungsrecht an der Wohnungseigentumseinheit. Die GdWE kann also wegen solcher Forderungen nicht die Zwangsversteigerung in Rangklasse 2 des § 10 Abs. 1 ZVG betreiben.[98] § 49 InsO gilt nach seiner Stellung im Gesetz nicht für Massegläubiger, sonder...mehr

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Anhang zu § 28 Zwangsvollst... / c) Rangklasse 5

Rz. 199 Wegen Wohngeldforderungen, die nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens fällig geworden sind, kann die GdWE die Zwangsversteigerung aus Rangklasse 5 betreiben. Die Frist des § 90 InsO ist zu beachten. Erforderlich ist ein Titel gegen den Insolvenzverwalter. Rz. 200 Die Zwangsversteigerung der aus der Insolvenzmasse frei gegebenen Wohnungseigentumseinheit wegen einer vor...mehr

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Mustertexte / II. Begründung des Wohnungserbbaurechts

Rz. 3 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.3: Begründung durch vertragliche Teilungserklärung (§ 30 Abs. 1 WEG) Verhandelt zu Frankfurt am Main, am 1.8.2024 Vor mir, dem unterzeichneten Notar Franz Maier im Bezirk des Oberlandesgerichts Frankfurt mit dem Amtssitz in Frankfurt am Main, erschienen heute:mehr

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Mustertexte / I. Begründung des Wohnungseigentums

Rz. 1 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.1: Begründung durch vertragliche Teilungserklärung (§ 3 WEG) Verhandelt zu Frankfurt am Main, am 1.8.2024 Vor mir, dem unterzeichneten Notar Franz Maier im Bezirk des Oberlandesgerichts Frankfurt mit dem Amtssitz in Frankfurt am Main, erschienen heute:mehr

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Steuerliche Haftungsrisiken... / 1.4 Anteilige Tilgung

Wenn die Zahlungsmittel der GmbH nicht mehr genügen, um sämtliche Verpflichtungen der GmbH zu erfüllen, muss der Geschäftsführer alle Gläubiger der GmbH im gleichen Umfang befriedigen (Grundsatz der anteiligen Tilgung). Sollte der Geschäftsführer andere Gläubiger gegenüber dem Finanzamt bevorzugen, geht er ein Haftungsrisiko ein: Er haftet für die sich daraus ergebende Benac...mehr

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Steuerliche Haftungsrisiken... / 1.2 Zeitliche Begrenzung

Ein aktuell bestellter Geschäftsführer muss nicht stets für sämtliche Steuerschulden aus vergangener Zeit haften. Insofern ist eine zeitliche Begrenzung zu beachten, wenn das Finanzamt einen Haftungsbescheid erlässt. Die Haftung des Vertreters ist beschränkt auf den Zeitraum, für den der Vertreter als Geschäftsführer formell bestellt oder als faktischer Geschäftsführer aufge...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 183 Kostenfre... / 2.2.3 Übersicht über Verfahren nach § 183 oder § 197a

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Jansen, SGG § 183 Kostenfre... / 2.2.1 Kostenprivilegierte Personen

Rz. 7 In § 183 ist der Personenkreis bestimmt, der nach Auffassung des Gesetzgebers typisierend eines besonderen sozialen Schutzes in Form eines kostenfreien Rechtsschutzes bedarf. Die Zugehörigkeit zum kostenprivilegierten Personenkreis ist nicht von den individuellen Einkommens- und Vermögensverhältnissen eines Beteiligten im konkreten Einzelfall abhängig, sondern der Gese...mehr

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Steuerliche Haftungsrisiken... / 1.3 Pflichtverletzung

Die steuerliche Haftung des Vertreters kommt jedoch nur infrage, wenn er eine Pflichtverletzung leichtfertig oder vorsätzlich begangen hat (vgl. §§ 69 ff. AO). Er begeht eine Pflichtverletzung, wenn er durch sein Verhalten bewirkt, dass die Steuern der GmbH nicht oder nicht rechtzeitig festgesetzt oder erfüllt werden. Insbesondere muss z. B. ein GmbH-Geschäftsführer dafür so...mehr

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§ 4 Erstattung der Gebühren / VI. Durchsetzung des Honorars

Rz. 51 Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass die Rechtsschutzversicherung den Versicherungsnehmer auch von Kostenvorschussnoten gemäß § 9 RVG freizustellen hat. Verlangt der vom Versicherungsnehmer beauftragte Rechtsanwalt einen Vorschuss i.S.d. § 9 RVG, wird der Kostenbefreiungsanspruch gegenüber dem Rechtsschutzversicherer insoweit fällig.[84] Wie wichtig es auch bei rechts...mehr

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§ 7 Beschlussverfahren / E. Durchsetzung der Gebühren

Rz. 39 Im Beschlussverfahren wird keine Kostenentscheidung getroffen.[24] Rz. 40 Dies ist im Allgemeinen nicht erforderlich, weil Kosten entweder nicht entstehen oder der Arbeitgeber sie ohnehin zu tragen hat. Wenn der Betriebsrat jedoch anwaltlich vertreten ist, könnte mit einer Kostenentscheidung ein gesondertes Beschlussverfahren über die Kostentragungspflicht (siehe oben ...mehr

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AGS 11/2025, Rosinenpickere... / I. Allgemeines

Die Festsetzung der insolvenzrechtlichen Vergütung ist in § 8 InsVV geregelt. Die Regelungen des § 8 InsVV konkretisieren und ergänzen als Ausführungsvorschrift das in § 64 InsO bestimmte Festsetzungsverfahren für die Ansprüche des Insolvenzverwalters auf Gewährung einer angemessenen Vergütung und Erstattung seiner Auslagen. Da eine Festsetzung von Amts wegen nicht vorgesehe...mehr

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AGS 11/2025, Rosinenpickere... / II. Konkreter Antrag

Die Festsetzung der Vergütung erfolgt lediglich auf Antrag. Dieser Antrag ist zu konkretisieren; Aufgabe des Gerichts ist es dann, eine "angemessene" Vergütung zu bestimmen. Der Antrag, der zur Festlegung unbedingt erforderlich ist und vorzugsweise schriftlich eingereicht werden sollte, soll zeitlich mit der Schlussrechnung verknüpft werden (vgl. § 8 Abs. 1 S. 3 InsVV). Nich...mehr

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AGS 11/2025, Rosinenpickere... / 1. Beschränkung des Rechtsweges auf funktionelle Zuständigkeit

Aus den Entscheidungsgründen des angegriffenen Beschlusses ergibt sich, dass sich die Zulassung nur auf die Frage nach der Wirksamkeit des Festsetzungsbeschlusses vor dem Hintergrund des § 8 Abs. 4 RPflG bezieht. Das Beschwerdegericht hält allein die Frage nach der funktionellen Zuständigkeit für die Festsetzung der Vergütung des Sachwalters oder Insolvenzverwalters in Verfa...mehr

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AGS 11/2025, Rosinenpickere... / III. Der BGH und seine Ansicht

Der BGH scheint diese "klare" Ansicht nun nicht mehr zu vertreten. In seiner Entscheidung vom 11.9.2025[4] spricht sich der BGH nun für den Rechtspfleger aus. Eine Übertragung der Zuständigkeiten wird somit "ad absurdum" geführt. Was war geschehen? Der Beteiligte beantragte zuletzt, die Vergütung für seine Tätigkeit als Sachwalter auf insgesamt 418.880,31 EUR festzusetzen. M...mehr

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AGS 11/2025, Rosinenpickere... / 2. Zuständigkeit für die Festsetzung der Vergütung im Insolvenzplanverfahren

Der BGH sieht eine Zuständigkeit des Rechtspflegers. Gem. § 3 Nr. 2 Buchst. e RPflG sind dem Rechtspfleger in Verfahren nach InsO die vom Richter wahrzunehmenden Geschäfte des AG zugewiesen, es sei denn, es liegt ein Richtervorbehalt vor. § 18 Abs. 1 Nr. 2 RPflG sieht wegen der wirtschaftlichen Bedeutung und der rechtlichen Implikationen des Insolvenzplanverfahrens[5] vor, d...mehr

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Haftung des GmbH-Geschäftsf... / 2.2 Haftungsgefahr: Das Risiko der Insolvenzverschleppung

Ein weiteres haftungsträchtiges Feld betrifft die Insolvenzverschleppung. Ist die Gesellschaft insolvenzreif, muss der Geschäftsführer unverzüglich – spätestens innerhalb von 3 Wochen bei Zahlungsunfähigkeit bzw. 6 Wochen bei Überschuldung (§ 15a I 2 InsO) – den Insolvenzantrag stellen. Von einer Insolvenzreife spricht man dann, wenn die Gesellschaft überschuldet oder zahlun...mehr

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Vorbemerkung zu §§ 1975–199... / B. Überblick

Rz. 5 Die amtliche Nachlasssonderung durch Nachlassverwaltung bei zulänglichem, aber unübersichtlichem Nachlass und durch Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens bei Überschuldung oder (drohender) Zahlungsunfähigkeit (§ 320 InsO) macht auch den Nachlass des Alleinerben mit Rückwirkung auf den Erbfall zu einem Sondervermögen, das durch den Abwicklungszweck dinglich gebunden...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH: Eigenkapital-Finanzie... / 1 Überblick

Wird Eigenkapital in Form von Stammkapital zugeführt, geschieht dies über eine sog. Kapitalerhöhung, hierbei können Bar- oder Sacheinlagen zugeführt werden. Weitere Beträge können als Aufgeld (Agio) der Kapitalrücklage zugeführt werden. Eine weitere Finanzierung wäre die Vereinbarung von Nachschüssen in der Satzung. Ferner könne die Gesellschafter frei, auch ohne Bezug zum S...mehr

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Haftung des GmbH-Geschäftsf... / 2.2.1 Spezialfall: Haftung des Geschäftsführers für ausbezahltes Insolvenzgeld

In der Krise der GmbH suchen viele Geschäftsführer nach Möglichkeiten, den Geschäftsbetrieb möglichst lange aufrechtzuerhalten, weil sie auf Besserung hoffen. Dies kann den Tatbestand der Insolvenzverschleppung erfüllen. Was aber geschieht, wenn der Geschäftsführer den Arbeitnehmern bewusst die Löhne nicht auszahlt, weil im Falle der Insolvenz ja ohnehin für 3 Monate Insolve...mehr

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Vorbemerkung zu §§ 1993–2013 BGB

Rz. 1 Der vierte Unterabschnitt regelt im Einzelnen die Errichtung des Inventars und die unbeschränkte Haftung des Erben in den Fällen, in denen er durch Fristversäumnis und Inventarvergehen (Inventaruntreue und Verweigerung der eidesstattlichen Versicherung) das Recht auf Beschränkung seiner Haftung verliert. Nicht geregelt sind allerdings einige weitere Fälle des Verlustes...mehr

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Vorbemerkung zu §§ 2014–2017 BGB

Rz. 1 Ohne Wissen und Willen des Erben wird der Erwerb der Erbschaft nach dem Tod des Erblassers vollzogen, sog. Vonselbsterwerb (§§ 1922, 1942 BGB; vgl. § 1922 Rdn 1). Bis zur Annahme der Erbschaft besteht ein Schwebezustand. Der Erbe ist "vorläufiger Erbe". Erst die Annahme der Erbschaft bewirkt, dass der Annehmende endgültig Erbe wird und die Erbschaft auch nicht mehr aus...mehr

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Haftung des GmbH-Geschäftsf... / 2.3 Haftungsgefahr: Zahlungen an Gesellschafter, die zur Zahlungsunfähigkeit führen

Der Gesetzgeber hat mit Wirkung ab 1.11.2008 einen neuen Haftungstatbestand eingeführt, der für den Geschäftsführer sehr gravierend sein kann: Der Geschäftsführer hat der GmbH Zahlungen an Gesellschafter zu erstatten, die er schuldhaft veranlasst hat, soweit diese zur Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft führen. Praxis-Beispiel Zahlung des Verkaufserlöses an den Gesellschafte...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1.1.4.9 Insolvenz des Arbeitgebers

Rz. 102 Ist der Arbeitgeber zahlungsunfähig geworden oder droht er, zahlungsunfähig zu werden (§§ 17, 18 InsO), und hat das Amtsgericht (§ 2 InsO) auf seinen Antrag oder auf Antrag eines Gläubigers (§§ 13, 14 InsO) über sein Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet, um alle Gläubiger zu befriedigen und dem Schuldner die Möglichkeit zu geben, sich von den restlichen Verbindli...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.6.8 Insolvenz

Rz. 790 Da der Insolvenzverwalter nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens auch die Möglichkeit hat, den betroffenen Betrieb weiterzuführen, begründet die Insolvenzeröffnung allein noch kein dringendes betriebliches Erfordernis für eine Kündigung. Das Fehlen finanzieller Mittel stellt weder für den Arbeitgeber noch den Insolvenzverwalter einen Kündigungsgrund dar. Insbesondere...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.6.1 Altersteilzeit

Rz. 781 Ein Altersteilzeitverhältnis in der Freistellungsphase (Blockmodell) kann von einem Arbeitskräfteüberhang nicht berührt werden. Der Arbeitnehmer hat in einem solchen Fall seine Arbeitsleistung bereits in vollem Umfang erbracht, sodass der betriebliche Beschäftigungsbedarf auf ihn keinen Einfluss mehr haben kann und der bereits verdiente Lohnanspruch in der Freistellu...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1.2.4 Berechtigung

Rz. 140 Die Kündigung ist von der einen Vertragspartei gegenüber der anderen Vertragspartei zu erklären. Obwohl die Kündigung höchstpersönlicher Natur ist, ist eine Stellvertretung grds. nicht ausgeschlossen, es sei denn, laut Vertrag ist die Kündigung den Vertragsparteien selbst (insbesondere dem Arbeitgeber persönlich) vorbehalten. Rz. 141 Wirksame Stellvertretung setzt nac...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1.2.3.7 Kündigung zur Unzeit/vor Arbeitsaufnahme

Rz. 137 Für die Wirksamkeit der Kündigung ist es grds. unerheblich, wann und wo die Erklärung dem anderen Teil zugeht. Die Kündigung muss nicht innerhalb der Arbeitszeit am Arbeitsplatz erfolgen. Sie darf auch an Sonn- und Feiertagen (z. B. am 24.12.[1]) zugehen. Treuwidrig und damit nach § 242 BGB nichtig ist die Kündigung zur Unzeit nur, wenn der Arbeitgeber absichtlich bzw...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.2.1.4 Umsetzung der unternehmerischen Entscheidung

Rz. 700 Maßgeblicher Zeitpunkt für die Prüfung der sozialen Rechtfertigung ist auch bei der betriebsbedingten Kündigung der Zugang der Kündigungserklärung.[1] Betriebliche Erfordernisse für eine Kündigung liegen aber nur vor, wenn der Arbeitgeber die geplante unternehmerische Entscheidung tatsächlich auch umsetzt, d. h. wenn die Durchführung oder eingeleitete Durchführung de...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1.3.1.2 Abreden zum Vorteil des Arbeitnehmers

Rz. 180 Der Arbeitgeber, der zur Kündigung berechtigt ist, ist nicht gezwungen, eine Kündigung auszusprechen. Aus der Vertragsfreiheit folgt, dass er auf die außerordentliche Kündigung verzichten und nur eine ordentliche Kündigung aussprechen kann. Ebenso kann er von einer Kündigung ganz absehen und es bei einer Abmahnung belassen.[1] Rz. 181 Darüber hinaus kann der Schutz de...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.5.1 Anspruchsvoraussetzungen

Rz. 772 Nach der Rechtsprechung und der überwiegend in der Literatur vertretenen Ansicht ist der Arbeitgeber regelmäßig zur Wiedereinstellung entlassener Arbeitnehmer verpflichtet, wenn sich noch während des Laufs der Kündigungsfrist unvorhergesehen eine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit ergibt, der Arbeitgeber mit Rücksicht auf die wirksame Kündigung noch keine Dispositionen ...mehr

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GmbH-Gesellschafter: Umfang... / 3 Durchsetzung des Anspruchs

Das Auskunfts- und Einsichtsrecht steht den Gesellschaftern bzw. in der Insolvenz des Gesellschafters dem Insolvenzverwalter und im Fall des Todes den Erben oder einem etwaigen Testamentsvollstrecker zu. Die Auskunft kann auf der Gesellschafterversammlung verlangt werden, der Gesellschafter kann sich aber auch direkt an den Geschäftsführer wenden. Praxis-Beispiel Auskunftsrec...mehr

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bAV: Insolvenzschutz / 3 Leistungen aus der Insolvenzsicherung

Leistungen des Trägers der Insolvenzsicherung – bei Rückversicherung des Lebensversicherungsunternehmens[1] – und des Dritten, über den die privatrechtliche Insolvenzsicherung abgewickelt wird, gehören im Insolvenzfall zu den Einkünften, zu denen die Versorgungsleistungen gehören würden, wenn der Sicherungsfall nicht eingetreten wäre. Durch die Insolvenzsicherung der betrieb...mehr

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bAV: Insolvenzschutz / 2 Privatrechtliche Insolvenzsicherung

Arbeitgeber sichern die Ansprüche der Arbeitnehmer aus einer betrieblichen Altersversorgung für den Fall der Insolvenz häufig über die gesetzlich eingerichtete Insolvenzsicherung hinaus zusätzlich privatrechtlich ab. Diese privatrechtliche Absicherung erfolgt z. B. über das Modell der doppelseitigen Treuhand (sog. Contractual Trust Agreement – CTA-Modelle). Im Rahmen einer V...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / III. Exkurs: Freigabe des schuldnerischen Unternehmens durch den Insolvenzverwalter

Rz. 77 Der Insolvenzverwalter kann einzelne Vermögensgegenstände und sogar ggf. den gesamten schuldnerischen Geschäftsbetrieb an den Schuldner freigeben. Die Freigabe von Vermögensgegenständen ist in der InsO nicht ausdrücklich geregelt. Die Zulässigkeit der Freigabeerklärung ist lediglich in § 32 Abs. 3 InsO erwähnt. Gibt der Insolvenzverwalter einen Massegegenstand frei, u...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / C. Anwaltliche Tätigkeit als gerichtlich bestellter Sachverständiger und vorläufiger Insolvenzverwalter im Insolvenzantragsverfahren

I. Typischer Sachverhalt Rz. 63 Die Geschäftsführer der Fa. A-GmbH haben Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt. Nachdem das Insolvenzgericht festgestellt hat, dass der eingereichte Eigeninsolvenzantrag zulässig ist, wird Rechtsanwalt R vom Insolvenzgericht beauftragt, innerhalb von vier Wochen ein Gutachten darüber zu erstellen, ob (1) ein Insolvenzgrund der Z...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / E. Rechtsanwalt als Insolvenzverwalter

I. Typischer Sachverhalt Rz. 81 Das Amtsgericht eröffnet über das Vermögen der A-GmbH das Insolvenzverfahren und bestellt Rechtsanwalt R zum Insolvenzverwalter. Nach Aushändigung der Bestallungsurkunde nimmt der Insolvenzverwalter noch am selben Tag seine Tätigkeit auf. II. Rechtliche Grundlagen 1. Beteiligte des Insolvenzverfahrens und Maßnahmen des Insolvenzverwalters Rz. 82 N...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / 1. Beteiligte des Insolvenzverfahrens und Maßnahmen des Insolvenzverwalters

Rz. 82 Nach § 56a InsO hat das Gericht dem vorläufigen Gläubigerausschuss – sofern ein solcher ausnahmsweise bestellt wurde – vor der Bestellung des Insolvenzverwalters zunächst Gelegenheit zu geben, zu dem Verwalterprofil oder zur Person des Verwalters Stellung zu nehmen. Dem vorläufigen Gläubigerausschuss wird ein Vorschlagsrecht eingeräumt. Das Gericht darf von dem Vorsch...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / 1. Ablauf des vorläufigen Verfahrens, Aufgaben und Befugnisse des vorläufigen Insolvenzverwalters

Rz. 64 Zur Klärung für die Entscheidung über eine Eröffnung des Insolvenzverfahrens setzt das zur Ermittlung von Amts wegen verpflichtete Insolvenzgericht regelmäßig Sachverständige ein, § 5 Abs. 1 InsO. Neben der Frage nach dem Vorliegen eines Insolvenzgrundes ist von dem Gutachter vor einer Verfahrenseröffnung zu klären, ob ausreichende Mittel zur Deckung der Verfahrenskost...mehr