Fachbeiträge & Kommentare zu Insolvenzverwalter

Kommentar aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, 9. ... / IV. Inhalt des Rechts auf Auskunft und Einsicht

Rz. 20 Der Begriff des Anspruchs auf Auskunft und Einsicht ist weit auszulegen. Es soll den Gesellschafter in den Stand setzen, seine Mitgliedschaftsrechte in der Gesellschafterversammlung verantwortungsbewusst und sachgerecht auszuüben und zugleich seine Individualrechte zu wahren (vgl. BGHZ 135, 51; BGH GmbHR 2003, 297; BayObLG NZG 2000, 100). Das Auskunfts- und Einsichtsr...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, 9. ... / V. Verpfändung und Nießbrauch

Rz. 41 Die Verpfändung ist zulässig (zur Pfändung und Überweisung eines Geschäftsanteils LG Berlin GmbHR 1988, 70; Wicke § 15 Rz. 28; i.Ü. Lutter/Hommelhoff § 15 Rz. 97 f.; Noack § 15 Rz. 48 f.; Scholz/Seibt § 15 Rz. 172 ff. m.w.N.). Auch der Nießbrauch am Gesellschaftsanteil ist zugelassen (Teichmann ZGR 172, 1; Wicke § 15 Rz. 30; ferner Noack § 15 Rz. 52 f.; Scholz/Seibt §...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, 9. ... / b) Haftung für Arbeitnehmeranteile

aa) Voraussetzungen der persönlichen Haftung des Geschäftsführers Rz. 103 Der Geschäftsführer macht sich nach § 266a StGB strafbar, wenn er die Arbeitnehmeranteile nicht abführt. § 266a StGB ist Schutzgesetz i.S.d. § 823 Abs. 2 BGB (st. Rspr.; BGH NJW 2005, 3546; NJW 2002, 1122; NJW 2000, 2993; VersR 1989, 922; GmbHR 1997, 25; BGH GmbHR 1998, 280; h.M. auch im Schrifttum: Alt...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Voraussetzungen der Erstatt... / VI. Insolvenzfälle

Teil-Direktanspruch des Belasteten: Wäre – bei bestehender Rückzahlungsverpflichtung ("Nettopreisabrede") – eine Rückzahlung der zu Unrecht vereinnahmten und abgeführten Steuer vom Steuerzahler an den Belasteten (s. oben III.2.a.) nur zum Teil möglich (z.B. wenn nach der Zahlung des MwSt-Betrags vom Belasteten an den Steuerzahler über dessen Vermögen das Insolvenzverfahren e...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Bevor es zu spät ist: Sanie... / 1.1 Die Insolvenz vermeiden

Muss der Verein Insolvenz anmelden, ist die Sanierung häufig Sache des Insolvenzverwalters, wenn sie möglich ist. Hierfür gelten sehr genaue rechtliche Vorgaben. Der Verein bzw. die (ehemalige) Vereinsführung hat dann so gut wie keinen Einfluss mehr. In unserem Wirtschaftssystem ist auch für Nonprofit-Organisationen wie Vereine letztendlich die wirtschaftliche Überlebensfähig...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kündigung durch den Mieter / 2.2.7 Vorzeitige Kündigung bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Mieters

Der Insolvenzverwalter kann das Mietverhältnis ohne Rücksicht auf die vereinbarte Vertragsdauer unter Einhaltung der gesetzlichen Frist kündigen. In diesem Fall kann der Vermieter wegen der vorzeitigen Beendigung des Mietverhältnisses als Insolvenzgläubiger Schadensersatz verlangen.[1] Hinweis Rücktritt vom Vertrag Waren dem Mieter die Räume zur Zeit der Eröffnung des Verfahre...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Wiederaufleben der Steuerschuld nach Insolvenzanfechtung gem. § 144 InsO

Zahlt die Organgesellschaft am Fälligkeitstag die vom Organträger vorangemeldete USt unter Angabe der Steuernummer des Organträgers durch Banküberweisung, kann darin eine Tilgungsbestimmung liegen, nach der die Zahlung auf die Steuerschuld des Organträgers erfolgt. In diesem Fall liegt keine nach § 144 Abs. 1 i.V.m. § 131 Abs. 1 InsO durch den späteren Insolvenzverwalter der...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Insolvenzverwalter

Rz. 1 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Der InsVerw erzielt idR Einkünfte aus (sonstiger) selbständiger Arbeit nach § 18 Abs 1 Nr 3 EStG. Seine vermögensverwaltende Tätigkeit ist ein eigenständiger Beruf; sie gehört weder zu den sog Katalogberufen noch übt er einen ähnlichen Beruf aus (BFH 157, 148 = BStBl 1989 II, 729; BFH 197, 442 = BStBl 2002 II, 202). Dies gilt auch dann, wenn ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Aufgaben des Insolvenzverwalters

Rz. 10 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Mit dem Gerichtsbeschluss über die Eröffnung des Verfahrens wird das gesamte Vermögen, das dem Schuldner zur Zeit der Eröffnung des Verfahrens gehört und das er während des Verfahrens erlangt (Insolvenzmasse; legaldefiniert in § 35 Abs 1 InsO) einschließlich etwaiger Ansprüche auf Erstattung von Steuern beschlagnahmt. Steuerfestsetzungsverfa...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Insolvenzgeld

Rz. 1 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Ein > Arbeitnehmer kann bei der Agentur für Arbeit Insolvenzgeld beantragen, wenn sein > Arbeitgeber zahlungsunfähig wird. Die gesetzlichen Regelungen zum Insolvenzgeld finden sich vor allem in den §§ 165–172 SGB III. Als Insolvenzgeld wird der Betrag gezahlt, den der ArbG als > Arbeitslohn für die letzten drei Monate vor dem Insolvenzereigni...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / E. Auskunftsrechte Dritter

Rz. 16 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Wird ein > Insolvenzverfahren eröffnet, steht dem > Insolvenzverwalter Rz 3 im Besteuerungsverfahren ein Akteneinsichtsrecht zu, das jedoch grundsätzlich nicht weiter reicht als beim Insolvenzschuldner (BFH/NV 2011, 2; BFH 240, 497 = BStBl 2013 II, 639). Für Rechtsstreitigkeiten, die auf ein Informationsfreiheitsgesetz gestützte Auskunftsans...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Insolvenz des Arbeitgebers

Stand: EL 144 – ET: 11/2025 > Bürgschaft, > Beschäftigungsgesellschaft, > Insolvenzgeld, > Insolvenzsicherung, > Insolvenzverfahren, > Insolvenzverwalter Rz 3, > Outplacement-Beratung.mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / b) Beteiligte

Rz. 13 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Nur Beteiligte sind auskunftsberechtigt (vgl BMF vom 12.12.2017, Rz 1, BStBl 2017 I, 1656, > Rz 5 aE). Das ist vor allem der > Arbeitgeber , ggf vertreten durch seine Organe und bevollmächtigten Mitarbeiter, oder aber auch der die Pflichten des ArbG erfüllende Dritte iSd § 38 Abs 3a EStG (> Lohnzahlung durch Dritte Rz 15 ff). Darüber hinaus k...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / A. Allgemeine Hinweise zum Insolvenzverfahren

Rz. 1 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Rechtsgrundlage ist die Insolvenzordnung (InsO). Ziel des darin vorgeschriebenen Verfahrens ist es, die Gläubiger durch Verwertung des Schuldnervermögens und Verteilung des Erlöses zu befriedigen (§§ 159 ff, §§ 187ff InsO). Stattdessen können sich die Beteiligten frei auf einen Insolvenzplan (§§ 217ff InsO) zur Sanierung des Unternehmens eini...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / B. Lohnsteuer in der Phase bis zur Verfahrenseröffnung

Rz. 2 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Der InsSchuldner oder sein Geschäftsführer bleibt auch in der Liquiditätskrise zum LSt-Abzug verpflichtet. Das gilt – bis zu einem Verfügungsverbot – auch nach einem Antrag auf Eröffnung des InsVerfahrens: Bei Fälligkeit der LSt noch vorhandene Mittel sind an das FA abzuführen (BFH 222, 228 = BStBl 2009 II, 129; ergänzend > Haftung für Lohnst...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Insolvenzforderungen und Masseverbindlichkeiten

Rz. 15 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Die InsO unterscheidet zwischen Insolvenzforderungen (vor Eröffnung des Verfahrens begründete Vermögensansprüche der InsGläubiger – vgl § 38 InsO; > Rz 16) und Masseverbindlichkeiten (§§ 53–55 InsO; > Rz 19). Die Kosten des InsVerfahrens und die sonstigen Masseverbindlichkeiten sind aus der Insolvenzmasse vorweg zu befriedigen (§ 53 InsO). R...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 11 Besonderheiten bei Kauf vor/aus der Insolvenz

Krise und Insolvenz sind oft Anlass für den Verkauf eines Unternehmens und können eine günstige Gelegenheit für einen Käufer darstellen, sind aber besonders kritisch zu sehen. Neben den Gefahren wie Haftung für Altverbindlichkeiten, kommen für Unternehmenskäufer vor einem eigentlich vernünftigerweise vom Verkäufer zu stellenden Insolvenzantrag weitere, dem Steuerberater bekan...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 13 Weitere Urteile

OLG Brandenburg, Beschluss v. 16.6.2025, 4 U 82/24: Einseitige Erwartungen einer Vertragspartei, die für ihre Willensbildung maßgeblich waren, gehören nur dann zur Geschäftsgrundlage, wenn sie in den dem Vertrag zugrunde liegenden gemeinschaftlichen Willen beider Parteien aufgenommen worden sind. Dazu genügt nicht, dass die eine Partei ihre Erwartungen bei den Vertragsverhan...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 4.1 Haftung nach § 25 HGB

Der allgemeine Hinweis des Steuerberaters an den Mandanten bez. der Haftung nach § 25 HGB [1] ist zulässig. Die handelsrechtlichen Vorschriften muss der Steuerberater wegen der steuerlichen Relevanz kennen und darf insoweit auf diese verweisen: Der Käufer eines angesehenen Unternehmens ist oft daran interessiert, die den Kunden und den Geschäftspartnern bekannte Firma fortzufü...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Restrukturierungen aus arbe... / 2.7.2 Verfahrensart

Ein Insolvenzplan ist in sämtlichen Verfahrensarten nach der Insolvenzordnung möglich: Im Regelinsolvenzverfahren unter Verwaltung durch einen Insolvenzverwalter[1], in der Eigenverwaltung mit Verwaltung durch die bisherige Geschäftsleitung unter Aufsicht eines Sachwalters[2], sowie im Schutzschirmverfahren [3], einer speziellen Form der vorläufigen Eigenverwaltung.mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.5 Rechtsfolgen

Rz. 34 Die Folge der Anwendung des § 29 ErbStG ist, dass die Steuer für die ursprüngliche Zuwendung rückwirkend erlischt. Es liegt ein rückwirkendes Ereignis vor, sodass der ursprüngliche Steuerbescheid unter Durchbrechung einer evtl. bereits eingetretenen Festsetzungsverjährung nach § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO zu ändern ist. Nach zutreffender Ansicht hat dies auch zur Folg...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / ee) Verpflichtete Personen

Rz. 344 [Autor/Stand] Adressaten der Verpflichtung nach § 153 Abs. 1 AO sind der Stpfl. (§ 33 AO), sein Gesamtrechtsnachfolger[2] (§ 153 Abs. 1 Satz 2 AO) und die nach §§ 34, 35 AO für den Stpfl. oder seinen Gesamtrechtsnachfolger handelnden Personen (s. Rz. 292 ff.). Berichtigungspflichtig nach § 153 Abs. 1 AO ist auch der Testamentsvollstrecker sowie der Insolvenzverwalter...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / F. Recht sprechungsreport

Tz. 156 Stand: EL 57 – ET: 10/2025 Beschlüsse des OLG Frankfurt am Main und verwaltungsgerichtliche Beschlüsse zum Enforcement-Verfahren (abrufbar unter: www.lareda.hessenrecht.hessen.de) OLG Frankfurt am Main, WpÜG 1/06, Beschluss vom 12.02.2007, nicht anfechtbar Leitsatz: Der Abschlussprüfer hat auf Verlangen der BaFin im Enforcementverfahren seine Arbeitspapiere hinsichtlich ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / c) Zur Offenbarung verpflichtete Personen

Rz. 291 [Autor/Stand] Welche Person zur Offenbarung steuerlich erheblicher Tatsachen verpflichtet ist, ergibt sich aus den einzelnen Steuergesetzen (§ 149 Abs. 1 AO). Zu den verschiedenen Formen von Täterschaft und Teilnahme s. Rz. 116 ff. Zu faktischen Organpersonen und zur Strohmannproblematik s. Rz. 118 ff. Rz. 292 [Autor/Stand] Zur Offenbarung steuerlich erheblicher Tatsa...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 3.1 Nachlasshaftung (Absatz 3)

Rz. 27 Grds. haftet jeder Miterbe nur für seine eigene Erbschaftsteuer, d. h. die Miterben haften grds. nicht für die jeweilige Erbschaftsteuer der anderen Miterben. Sie sind untereinander keine Gesamtschuldner. Daher wird durch § 20 Abs. 3 ErbStG eine besondere Sachhaftung des – noch ungeteilten – Nachlasses begründet. Der Nachlass darf nur so lange für die Haftung der Steu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Haftung für hinterzogene Steuerbeträge nach § 71 AO

Rz. 1135 [Autor/Stand] Ist der Täter oder Teilnehmer [2] nicht zugleich Stpfl., so haftet er gem. § 71 AO für die durch ihn verkürzten Steuerbeträge, die zu Unrecht gewährten Steuervorteile und die Hinterziehungszinsen[3]. Die Steuerschuld und die Haftungsschuld schließen sich nach h.M. gegenseitig aus.[4] Insoweit ist zu beachten, dass das FG Hamburg[5] erst kürzlich in eine...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Fehlerhafte Aufzeichnungen und Buchführung

Rz. 1200 [Autor/Stand] Vorschriften über Aufzeichnungs-, Buchführungs- und Bilanzierungspflichten finden sich in außersteuerlichen wie in steuerlichen Gesetzen. In der AO ist die Führung von Büchern und Aufzeichnungen in den §§ 140–148 AO geregelt. Mit BMF-Schreiben vom 28.11.2019[2] hat die Finanzverwaltung zur Anwendung der Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbew...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.1.8 Arten der Veräußerung (Verkauf, Einbringungen, Umwandlungen, Veräußerungen bei Personengesellschaften)

Tz. 31 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Kauf, Tausch, Austritt des Gesellschafters, Einziehung der Anteile, Squeeze Out, etc Der Hauptfall der Veräußerung ist die entgeltliche Übertragung von Anteilen durch Kaufvertrag (zum teilentgeltlichen Geschäft s Tz 28c) oder durch Tausch (Erwerber kann auch die "eigene" Kap-Ges sein, s Tz 27c aE; zust s Gerichtsbescheid des Hess FG v 05.11.2...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aspekte der Ehegattenveranl... / VI. Insolvenz eines Ehegatten

Veranlagungswahlrecht geht als Verwaltungsrecht auf den Insolvenzverwalter über: Der BGH geht davon aus, dass in der Insolvenz eines Ehegatten das Wahlrecht hinsichtlich der Einzel- oder Zusammenveranlagung vom Insolvenzverwalter ausgeübt wird, denn es handelt sich nicht um ein höchstpersönliches Recht, sondern um ein Verwaltungsrecht[71]. Beachten Sie: Dieser darf die Zustimmu...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 170 Antrags... / 2.1 Antrag auf Zustimmung zur Kündigung

Rz. 2 Der Antrag auf Zustimmung der Kündigung ist von dem Arbeitgeber an das für den Betrieb oder die Dienststelle zuständige Integrationsamt zu stellen. Maßgebend ist also nicht das für den Sitz des Arbeitgebers, sondern das für den Sitz des Betriebes oder der Dienststelle dieses Arbeitgebers zuständige Integrationsamt. Rz. 3 Abs. 1 Satz 2 verweist zum Begriff des Betriebes ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gesellschaft bürgerlichen R... / 6.1.3 Gesellschafteraustritt

Zum Austritt eines Gesellschafters kann es gemäß § 723 Abs. 1 BGB kommen durch dessen Tod, seine Kündigung, eine Insolvenz des Gesellschafters, der Kündigung durch einen Privatgläubiger des Gesellschafters oder den Ausschluss des Gesellschafters aus der GbR. Weitere Gründe für ein Ausscheiden können sich aus dem Gesellschaftsvertrag ergeben. Zudem ist es möglich, wenn auch nicht e...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erstattungsanspruch nach § ... / 2.2 Schuldner der Rückforderung

Hauptstreitpunkt in der Praxis ist vielfach die Frage, gegen wen sich der Rückforderungsanspruch richtet. Dies gilt insbesondere bei sog. Dreiecksverhältnissen, d. h. in Fällen, bei denen mehrere Personen in den – den Rückforderungsanspruch auslösenden – Zahlungsvorgang eingeschaltet waren. Der Anspruch des Fiskus richtet sich gegen den Leistungsempfänger i. S. d. § 37 Abs. 2...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Außergewöhnliche Belastunge... / Insolvenz/Konkurs

Aufwendungen zur Schuldentilgung während oder nach Abschluss eines Insolvenz-/Konkursverfahrens: nein [1], denn der Zahlung steht als Gegenwert die Befreiung von Gläubigerforderungen gegenüber.[2] Die zugunsten des Insolvenzverwalters festgesetzte Tätigkeitsvergütung ist beim Insolvenzschuldner keine außergewöhnliche Belastung.[3]mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Konzernabschluss / 2.2.2 Kontrolle durch Stimmrechtsmehrheit oder ähnliche Rechte (voting interest entities)

Unternehmen mit einem breiten Spektrum von Aktivitäten können in der Regel nur über Stimmrechte oder ähnliche Rechte beherrscht werden. Folgende Grundfälle führen regelmäßig zur Beherrschung durch den Investor: Der Investor hält selbst oder über einen für ihn Handelnden (agent) die (für die relevanten Entscheidungen notwendige) Mehrheit der Stimmrechte in der Gesellschafterve...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
ArbSchG: Rechtsgrundlagen f... / 4.1 Arbeitgeber als Adressat

Regelmäßig benennen die öffentlich-rechtlichen Arbeitsschutzvorschriften den Arbeitgeber als Adressat der entsprechenden Arbeitsschutzvorschriften. Auch wenn Arbeitsschutz als gesamtbetriebliche Aufgabe anzusehen ist und auch durch die Beschäftigten mitzutragen ist, so bleibt die entscheidende Kernfrage, wen die Aufsichtsbehörden für Mängel im Arbeitsschutz verantwortlich ma...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Clemens, BBiG Kündigung des... / 2.3.2.1 Kündigung durch den Ausbildenden

Rz. 8 Der Begriff des wichtigen Grundes in § 22 Abs. 2 Nr. 1 BBiG entspricht dem in § 626 Abs. 1 BGB. [1] Eine Kündigung nach § 22 Abs. 2 Nr. 1 BBiG setzt demnach voraus, dass Tatsachen vorliegen, aufgrund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Ausbildungsverhältnis...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Vermögenserhalt durch t... / 3. Überschuldete bzw. insolvente Angehörige

Rz. 130 Bei überschuldeten bzw. insolventen Angehörigen droht die Gefahr, dass die Gläubiger oder der Insolvenzverwalter sich aus dem Erb- oder Pflichtteil befriedigen und dadurch die Vermögenssubstanz für die Angehörigen und ihre Nachkommen nicht mehr zur Verfügung steht.[166] Daher werden bei der Gestaltung von Testamenten zugunsten überschuldeter oder insolventer Angehöri...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Risiken für das Familie... / D. Risiken durch Sozialhilfeträger und/oder Gläubiger des Erben

Rz. 27 Ganz andere Risiken bestehen, wenn Familienmitglieder auf Sozialleistungen angewiesen sind oder ein Vollstreckungs- oder Insolvenzrisiko besteht (vgl. hierzu § 2 Rdn 126 ff.). Rz. 28 So müssen erwerbsunfähige behinderte Angehörige vor einer weiteren Gewährung von Sozialhilfe zunächst das ihnen per Erbschaft zugeflossene Vermögen aufbrauchen, bevor sie wieder Sozialhilf...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.2 Treuhandvertrag – wichtige Regelungspunkte aus Sicht des Steuerberaters

Der Steuerberater sollte vor jeder Übernahme einer Treuhandschaft den Deckungsschutz seiner Berufshaftpflichtversicherung erfragen/einholen bzw. das übernommene Risiko gesondert versichern. Er kann sich den entsprechenden Beitrag – sicherheitshalber ausdrücklich zu vereinbaren – vom Treugeber erstatten lassen. Unter Umständen ist es sinnvoll, den Entwurf eines Treuhandvertra...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 3.1.1 Wesentliche Inhalte

Die Verwaltung des Vermögens des Mandanten ist ein Teil der Vermögens- und Kapitalanlageberatung. Steuerberater können aufgrund ihrer umfassenden Kenntnisse der wirtschaftlichen Verhältnisse des Mandanten geeignet sein, deren Vermögen zu verwalten. Es handelt sich hierbei regelmäßig um zulässige wirtschaftliche Beratung. Von der frei vereinbarten Vermögensverwaltung ist die ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 1 Mögliche Treuhandtätigkeiten des Steuerberaters und Grenzen

Die für den Steuerberater zulässigen Treuhandtätigkeiten sind in § 57 Abs. 3 Nr. 3 StBerG und § 15 Abs. 1 BOStB geregelt.[1] Folgende Treuhandschaften sind z. B. möglich: Verwaltung fremden Vermögens Halten von Gesellschaftsanteilen Wahrnehmung von Gesellschafterrechten Tätigkeit als Beirat und Aufsichtsrat Wahrnehmung des Amts als Testamentsvollstrecker, Nachlasspfleger, Vormund...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 3.2.2 Mittelbare Sachwaltung

Steuerberater hat Kenntnis von "Strohmann-Geschäften" des Mandanten Der Steuerberater hat im Rahmen des Mandatsverhältnisses unter allgemeinen Fürsorgegesichtspunkten seinen Mandanten auf folgendes hinzuweisen, wenn er davon Kenntnis erlangt. Gewerbeuntersagung wegen Strohmannverhältnis[1] Nach § 35 Abs. 1 Satz 1 GewO kann in den sog. Strohmannverhältnissen sowohl gegen den Str...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 6.3.2.7 Insolvenzverwalter

Rz. 110 Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Arbeitgebers und Ausspruch einer Kündigung durch den Insolvenzverwalter ist dieser in seiner Eigenschaft als Partei kraft Amtes nach § 80 Abs. 1 InsO zu verklagen.[1] Rz. 111 Nach zutreffender Ansicht ist der Insolvenzverwalter ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens darüber hinaus auch dann richtiger Adressat ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Honorargestaltung und Forde... / 7 Mandant in der Krise – Honorar Zug-um-Zug gegen Leistung vereinnahmen

Die Zahl der beantragten Regelinsolvenzen in Deutschland ist nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamts (Destatis) im Juli 2025 um 19,2 % gegenüber dem Vorjahresmonat gestiegen.[1] Gutes Forderungsmanagement (zeitnahe Realisierung der Steuerberaterhonorare) während des Mandats, solange es dem Mandanten finanziell gut geht, schützt den Steuerberater vor späteren Rü...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Honorargestaltung und Forde... / 5.8.4 Zurückbehaltungsrecht

Die Vorleistungspflicht des Steuerberaters bezieht sich nur auf die Fertigung der Hauptleistung und einer Rechnung. Hat der Steuerberater die vertraglich vereinbarte Leistung erbracht, kann er die Herausgabe der Arbeitsergebnisse grundsätzlich von der Zahlung der Vergütung abhängig machen und die zugehörigen Unterlagen bis zur Zahlung zurückhalten.[1] Gesetzlich geregelt ist ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 6.3.2.2 Fehlerhafte Bezeichnung

Rz. 99 Der Arbeitnehmer muss den Beklagten, d.h. seinen Arbeitgeber, zutreffend angeben. Eine Kündigungsschutzklage gegen einen Dritten wahrt die Klagefrist nach § 4 Satz 1 KSchG nicht. Rz. 100 Für die Beurteilung, ob eine falsche Partei verklagt ist, kommt es nicht nur auf deren formale Bezeichnung im Rubrum der Klageschrift an. Entscheidend ist die rechtliche Identität zwis...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 9.3.1 Ordnungsgeldverfahren gegen den Insolvenzverwalter

Rz. 64 Nach § 335 Abs. 1 HGB kann das Ordnungsgeldverfahren gegen die Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs der KapG oder auch die KapG selbst durchgeführt werden. Durch das Insolvenzverfahren wird der Insolvenzverwalter nicht zum Mitglied des vertretungsberechtigten Organs; er hat nach § 80 Abs. 1 InsO lediglich die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis inne und nimmt ...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 9.2 Publizitätsverpflichtung des Insolvenzverwalters

Rz. 63 Die Verpflichtung nach § 325 Abs. 1 Satz 1 HGB zur Offenlegung des Jahresabschlusses trifft originär die gesetzlichen Vertreter der KapG, nicht den Insolvenzverwalter, der nicht allgemeiner Vertreter des Schuldners ist.[1] Nach § 155 Abs. 1 und 2 Satz 2 InsO wird dem Insolvenzverwalter die Verpflichtung für die Offenlegung der Jahresabschlüsse jedoch zugewiesen, sowei...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3 Geltendmachung des Einsichtsrechts (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 17 Die gesetzliche Formulierung, wonach sich das Einsichtsrecht "gegen denjenigen (richtet), der die Prüfungsberichte in seinem Besitz hat", lässt bewusst mehrere Möglichkeiten offen. Der Anspruch könnte sich demgemäß richten gegen den Insolvenzverwalter, sonstige Personen, die den Prüfungsbericht für die Ges. verwahren, den Abschlussprüfer, andere Personen, die Prüfungsberi...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.1 Widerspruchsrecht (Abs. 3 Satz 1)

Rz. 39 Die Vorschrift eröffnet ein Widerspruchsrecht, das im Regelfall mehreren Personen zusteht, nämlich dem Insolvenzverwalter und den gesetzlichen Vertretern der insolventen Ges. Jede dieser Personen hat ein eigenes Widerspruchsrecht und darf dieses unabhängig von den anderen Widerspruchsberechtigten ausüben. Praxis-Beispiel Über das Vermögen der T-GmbH wird im August 01 d...mehr