Fachbeiträge & Kommentare zu Insolvenzgeldumlage

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Haushaltsscheck / 4.4 Insolvenzgeldumlage

Die Insolvenzgeldumlage muss von Privathaushalten nicht gezahlt werden.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Jugendfreiwilligendienst (JFD) / 3.1.4 Insolvenzgeldumlage

Hinsichtlich der Insolvenzgeldumlage ist bei diesem Personenkreis das tatsächlich erzielte Arbeitsentgelt (Taschengeld und Sachbezüge) zu berücksichtigen, sofern der Arbeitgeber nicht zu den von der Zahlung befreiten Arbeitgebern gehört.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Beitragssätze / 6 Insolvenzgeldumlage

Finanziert wird das Insolvenzgeld als Leistung der Bundesagentur für Arbeit über eine gesonderte Umlage. Die Insolvenzgeldumlage beträgt 0,15 %.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Bundesfreiwilligendienst / 7 Insolvenzgeldumlage

Insolvenzgeldumlage muss für diesen Personenkreis entrichtet werden. Dafür ist das tatsächlich erzielte Arbeitsentgelt (Taschengeld und Sachbezüge) zu berücksichtigen, sofern der Arbeitgeber nicht zu den von der Zahlung befreiten Arbeitgebern gehört.[1]mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Jugendfreiwilligendienst: A... / 2.3 Umlageverfahren/Insolvenzgeldumlage

Jugendfreiwilligendienstleistende sind keine Arbeitnehmer im Sinne des Aufwendungsausgleichsgesetzes. Sie sind bei der Ermittlung der Gesamtzahl der Beschäftigten nicht zu berücksichtigen. Es sind keine Umlagebeträge im U1-Verfahren zu zahlen und die Erstattung etwaiger Arbeitgeberaufwendungen ist ausgeschlossen. Jugendfreiwilligendienstleistende werden in das U2-Verfahren ei...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Übergangsbereich / 9.2 Insolvenzgeldumlage

Für Beschäftigungen im Übergangsbereich ist für die Berechnung der Insolvenzgeldumlage das Arbeitsentgelt maßgebend, nach dem die Rentenversicherungsbeiträge zu bemessen sind. Dies bedeutet, dass die Insolvenzgeldumlage aus dem für die Berechnung des Gesamtsozialversicherungsbeitrags reduzierten Arbeitsentgelt zu berechnen ist.mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Kurzfristige Beschäftigung / 8.3 Insolvenzgeldumlage

Für kurzfristige Beschäftigungen ist die Insolvenzgeldumlage zu entrichten (2026: 0,15 %[1]; unverändert zu 2025).[2] Die Beitragszahlung erfolgt an die Minijob-Zentrale.mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Insolvenzgeldumlage / Zusammenfassung

Begriff Die Mittel für die Zahlung des Insolvenzgeldes werden durch die Insolvenzgeldumlage von den Arbeitgebern aufgebracht. Die Insolvenzgeldumlage errechnet sich nach einem festgelegten Prozentsatz aus dem Arbeitsentgelt der Beschäftigten. Sie ist von allen Arbeitgebern zu entrichten und mit den übrigen Gesamtsozialversicherungsbeiträgen an die Einzugsstellen abzuführen. ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Insolvenzgeldumlage / 2.2.4 Rentner/Hausgewerbetreibende/Vorruhestand/Elternzeit

Von der Umlagepflicht wird auch das Arbeitsentgelt von beschäftigten Erwerbsminderungsrentnern und Altersrentnern erfasst. Arbeitsentgelt, das von Personen während der Elternzeit erzielt wird, ist ebenfalls umlagepflichtig. Insolvenzgeldumlage ist demgegenüber nicht von Vorruhestandsgeld und Vergütungen für Hausgewerbetreibende zu berechnen.mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Insolvenzgeldumlage / 2.6 Märzklausel

Bei Einmalzahlungen im ersten Quartal eines Kalenderjahres ist die Märzklausel anzuwenden. Die Zuordnung des einmalig gezahlten Arbeitsentgeltes zum letzten Entgeltabrechnungszeitraum des Vorjahres richtet sich auch bei der Bemessung der Insolvenzgeldumlage nach den für die Märzklausel geltenden allgemeinen Grundsätzen.mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Insolvenzgeldumlage / 2.2.9 Mehrfachbeschäftigte

Übt ein Arbeitnehmer mehrere Beschäftigungen aus, sind bei der Ermittlung der Insolvenzgeldumlage auch die Regelungen bei Mehrfachbeschäftigten bezüglich der anteiligen Berücksichtigung mehrerer beitragspflichtiger Einnahmen entsprechend anzuwenden. Dies gilt unabhängig davon, ob für alle Arbeitgeber Umlagepflicht besteht.mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Insolvenzgeldumlage / 3 Nachweis

Die Umlagebeträge sind im Beitragsnachweisdatensatz unter dem Beitragsgruppenschlüssel "0050" anzugeben. Ist der Arbeitgeber umlagepflichtig und wird die Insolvenzgeldumlage nicht im Beitragsnachweis nachgewiesen, muss die Umlage durch die Krankenkasse geschätzt werden.mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Insolvenzgeldumlage / 2.2.10 Geringfügig Beschäftigte

Geringfügig entlohnt Beschäftigte sind grundsätzlich rentenversicherungspflichtig; das Arbeitsentgelt ist demnach auch Bemessungsgrundlage der Insolvenzgeldumlage. Maßgebend ist das tatsächliche Arbeitsentgelt i. S. v. § 14 SGB IV. Die in der Rentenversicherung zu beachtende Mindestbemessungsgrundlage von zurzeit 175 EUR monatlich wird hier nicht herangezogen. Bei schwankend...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Insolvenzgeldumlage / 2.2.8 Teilnehmer an dualen Studiengängen

Teilnehmer an dualen Studiengängen gelten als zur Berufsausbildung Beschäftigte. Die Insolvenzgeldumlage ist für diesen Personenkreis aus dem Arbeitsentgelt zu berechnen. Sofern in einzelnen Phasen des dualen Studiums keine Vergütung gezahlt wird, besteht auch keine Insolvenzgeldumlagepflicht. Achtung Keine Umlagepflicht von fiktiven Arbeitsentgelten Für Menschen mit Behinderu...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Insolvenzgeldumlage / 4.1 Betriebsprüfung durch die Rentenversicherungsträger

Die Rentenversicherungsträger überprüfen im Rahmen der Betriebsprüfung auch die ordnungsgemäße Entrichtung der Insolvenzgeldumlage. Der Arbeitgeber hat zur Prüfung der Vollständigkeit der Umlageabrechnung das umlagepflichtige Arbeitsentgelt und die Umlage zu erfassen und zur Verfügung zu stellen. § 9 BVV gilt für die Insolvenzgeldumlage entsprechend. Der Arbeitgeber hat hier...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Insolvenzgeldumlage / 1 Umlagepflicht des Arbeitgebers

Die Mittel für die Zahlung des Insolvenzgeldes werden durch eine monatliche Umlage von den Arbeitgebern aufgebracht. Diese alleinige Aufbringung der Umlage durch die Arbeitgeber ist verfassungsgemäß.[1] Über die Teilnahme an der Umlagepflicht entscheidet grundsätzlich der Arbeitgeber. In Zweifelsfällen wird die Entscheidung von der Einzugsstelle getroffen. Bestimmte Arbeitgeb...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Insolvenzgeldumlage / 2.2 Umlagepflichtiges Arbeitsentgelt

Für die Insolvenzgeldumlage gilt das Arbeitsentgelt, nach dem die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung der im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer und Auszubildenden bemessen wird. Für die Berechnung der Umlage werden nur Bezüge herangezogen, die laufendes oder einmalig gezahltes Arbeitsentgelt im sozialversicherungsrechtlichen Sinne darstellen. Achtung Berücksichtigung...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Insolvenzgeldumlage / 2.2.6 Bezieher von Kurzarbeitergeld/Saisonkurzarbeitergeld/Transferkurzarbeitergeld

Für die Berechnung der Umlage ist nur das tatsächlich erzielte Arbeitsentgelt bis zur Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung zugrunde zu legen. Das fiktive Arbeitsentgelt wird für die Umlageberechnung nicht herangezogen. Bei Mehrarbeitsvergütungen oder Einmalzahlungen während des Bezugs von Kurzarbeitergeld sind Besonderheiten bei der Umlageberechnun...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Insolvenzgeldumlage / 2.5 Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung

Das für die Berechnung des Insolvenzgeldes zu berücksichtigende Arbeitsentgelt ist auf die Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung begrenzt.[1] Die Umlage wird deshalb höchstens von einem Arbeitsentgelt bis zu den in der allgemeinen Rentenversicherung geltenden Beitragsbemessungsgrenzen in der jeweils gültigen Höhe berechnet. Das gilt auch für Beschäftigt...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Insolvenzgeldumlage / 2.3 Sonntags-/Feiertags-/Nachtarbeitszuschläge

Steuerfreie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit sind dem Arbeitsentgelt nur hinzuzurechnen, soweit sie auf einem Grundlohn von mehr als 25 EUR je Stunde beruhen.[1] Ergibt sich danach beitragspflichtiges Arbeitsentgelt zur Rentenversicherung, ist dieses auch bei der Umlageberechnung zu berücksichtigen. Hinweis Seemännische Beschäftigungsverhältnisse Sonn-, Fei...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Insolvenzgeldumlage / 2.2.12 Arbeitnehmer in Altersteilzeit/sonstigen flexiblen Arbeitszeitverhältnissen

Bei der Berechnung der Umlage ist das Arbeitsentgelt der Arbeitnehmer in der Altersteilzeit oder sonstigen flexiblen Arbeitszeitverhältnissen nach § 7 Abs. 1a SGB IV zu berücksichtigen. Dies gilt unabhängig davon, ob sie sich in der Arbeits- oder in der Freistellungsphase befinden. Als umlagepflichtiges Arbeitsentgelt ist in der Arbeitsphase das tatsächlich erzielte (ausgeza...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Insolvenzgeldumlage / 4.2 Einzugsstelle

Zuständig für den Einzug der Umlage sind die Einzugsstellen für den Gesamtsozialversicherungsbeitrag. Hierbei ist als Einzugsstelle die Krankenkasse zuständig, bei der der Arbeitnehmer versichert ist, sofern eine Mitgliedschaft bei einer Krankenkasse nicht besteht, die zuständige Einzugsstelle für die Beiträge zur Rentenversicherung und/oder zur Bundesagentur für Arbeit und sof...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Insolvenzgeldumlage / 2.2.2 Arbeitnehmer im Krankheitsfall

Das nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) sowie das aufgrund arbeitsvertraglichen oder tarifvertraglichen Regelungen an arbeitsunfähige Arbeitnehmer im Krankheitsfall fortgezahlte Arbeitsentgelt ist umlagepflichtig.mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Insolvenzgeldumlage / 4.3 Feststellung der Teilnahme am Umlageverfahren

Die Umlagepflicht des Arbeitgebers ergibt sich kraft Gesetzes und ist nicht von einem rechtsbegründenden Verwaltungsakt der Einzugsstelle abhängig. Die Einzugsstellen treffen in Zweifelsfällen die Entscheidung über die Umlagepflicht der Arbeitgeber.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Insolvenzgeldumlage / 2.1 Umlagesatz

Die Umlage ist nach einem Prozentsatz des Arbeitsentgelts zu erheben. Der Umlagesatz beträgt für das Kalenderjahr 2026 0,15 % (unverändert zu 2025).[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Insolvenzgeldumlage / Sozialversicherung

1 Umlagepflicht des Arbeitgebers Die Mittel für die Zahlung des Insolvenzgeldes werden durch eine monatliche Umlage von den Arbeitgebern aufgebracht. Diese alleinige Aufbringung der Umlage durch die Arbeitgeber ist verfassungsgemäß.[1] Über die Teilnahme an der Umlagepflicht entscheidet grundsätzlich der Arbeitgeber. In Zweifelsfällen wird die Entscheidung von der Einzugsstell...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Insolvenzgeldumlage / 4 Einzug/Entrichtung

Die für den Einzug und die Weiterleitung des Gesamtsozialversicherungsbeitrags geltenden Vorschriften des SGB IV und die dazu erlassenen Vorschriften werden auf die Umlage entsprechend angewendet, soweit das SGB III nichts anderes bestimmt.[1] 4.1 Betriebsprüfung durch die Rentenversicherungsträger Die Rentenversicherungsträger überprüfen im Rahmen der Betriebsprüfung auch die...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Insolvenzgeldumlage / 2.2.3 Mitarbeitende Familienangehörige/Heimarbeiter

Das Arbeitsentgelt der rentenversicherungspflichtigen mitarbeitenden Familienangehörigen von landwirtschaftlichen Unternehmen und die Vergütung von Heimarbeitern werden für die Berechnung der Umlage herangezogen.mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Insolvenzgeldumlage / 2.2.5 Freiwilligendienstleistende

Das Arbeitsentgelt (Wert der Sachbezüge sowie ein eventuell anfallendes Taschengeld) von Teilnehmern an einem freiwilligen sozialen oder freiwilligen ökologischen Jahr sowie am Bundesfreiwilligendienst ist umlagepflichtig, wenn der Maßnahmeträger für seine eigenen Mitarbeiter zur Umlage herangezogen wird.mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Insolvenzgeldumlage / 2 Bemessungsgrundlage

2.1 Umlagesatz Die Umlage ist nach einem Prozentsatz des Arbeitsentgelts zu erheben. Der Umlagesatz beträgt für das Kalenderjahr 2026 0,15 % (unverändert zu 2025).[1] 2.2 Umlagepflichtiges Arbeitsentgelt Für die Insolvenzgeldumlage gilt das Arbeitsentgelt, nach dem die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung der im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer und Auszubildenden beme...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Insolvenzgeldumlage / 2.2.7 Ehrenamtlich Tätige

Bei den in § 163 Abs. 3 und 4 SGB VI genannten Arbeitnehmern, die ehrenamtlich tätig sind[1], ist die Umlage nur aus dem tatsächlich erzielten Arbeitsentgelt und nicht aus dem fiktiven Arbeitsentgelt zu berechnen.mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Praxis-Beispiele: Einmalzah... / 3 Zeitliche Zuordnung mit Märzklausel

Sachverhalt In der Zeit vom 1.1.-31.3.2026 werden Einmalzahlungen an diverse Arbeitnehmer ausgezahlt. Welchem Entgeltabrechnungsmonat müssen diese Einmalzahlungen zugeordnet werden? Ergebnismehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Insolvenzgeldumlage / 2.2.1 Beamte

Die Bezüge der in § 5 Abs. 1 Nr. 1 SGB VI genannten Personen, u. a. Beamte, Richter, Soldaten auf Zeit und Berufssoldaten, werden bei der Berechnung der Umlage nicht berücksichtigt, sofern die Entgelte aus der zur Rentenversicherungsfreiheit führenden Beschäftigung erzielt werden. Dagegen ist beispielsweise das Arbeitsentgelt umlagepflichtig, das ein Beamter in einer Nebentä...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Insolvenzgeldumlage / 2.4 Beitragsfreie Zeiten

Für beitragsfreie Zeiten in der Sozialversicherung (z. B. bei Bezug von Kranken-, Mutterschafts- oder Übergangsgeld) wird grundsätzlich keine Umlage erhoben. Hier fehlt es mangels eines Arbeitsentgelts an einer Bemessungsgrundlage. Nicht als beitragspflichtiges Arbeitsentgelt gelten Zuschüsse des Arbeitgebers zum Kranken-, Verletzten-, Übergangs- und Krankentagegeld sowie Ein...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Insolvenzgeldumlage / 2.2.11 Beschäftigte im Übergangsbereich

Für Arbeitnehmer, die eine versicherungspflichtige Beschäftigung mit einem Arbeitsentgelt innerhalb des Übergangsbereichs ausüben, gelten die für die gesetzliche Rentenversicherung maßgebenden Regelungen für die Ermittlung der Beitragsbemessungsgrundlage. In der Rentenversicherung ist bei Beschäftigungen im Übergangsbereich der nach § 163 Abs. 7 SGB VI errechnete Betrag – da...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Praxis-Beispiele: Praktikant / 11 Nicht vorgeschriebenes Vorpraktikum über 603 EUR monatlich

Sachverhalt Ein noch nicht an der Universität immatrikulierter privat krankenversicherter Praktikant übt ein Vorpraktikum aus. Dieses ist nicht in einer Studien- oder Prüfungsordnung vorgeschrieben. Das Vorpraktikum wird aus eigenen fachlichen und auch finanziellen Interessen des Praktikanten in der Zeit von 1.5. bis 30.9. durchgeführt. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 2...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Praxis-Beispiele: Einmalzah... / 9 Beitragspflichtiger Anteil, Ermittlung

Sachverhalt Ein Arbeitnehmer erhält laufendes Monatsentgelt i. H. v. 5.075 EUR. Im Dezember 2026 bekommt er Weihnachtsgeld i. H. v. 5.000 EUR. Im Mai 2026 erhält er Urlaubsgeld i. H. v. 5.075 EUR. Im August 2026 macht er Überstunden, die mit 900 EUR vergütet werden (laufendes Entgelt; beitragspflichtig bis zur Beitragsbemessungsgrenze des Monats in der KV/PV waren noch 737,50 E...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Praxis-Beispiele: Aushilfsl... / 8 Kurzfristige Beschäftigung, Arbeitnehmer trägt Lohnsteuer

Sachverhalt Eine Aushilfskraft (Schülerin unter 18 Jahre) wird 3 Wochen lang für 15 Arbeitstage eingestellt. Die tägliche Arbeitszeit beträgt 6 Stunden zu 13 EUR pro Stunde.[1] Die Lohnsteuer wird mit 25 % pauschaliert, da die Beschäftigung nicht mehr als 18 zusammenhängende Arbeitstage dauert und der Arbeitslohn 150 EUR pro Tag sowie 19 EUR pro Stunde nicht übersteigt. Die ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Praxis-Beispiele: Schüler / 1 Minijob

Sachverhalt Ein 17-jähriger Schüler arbeitet neben dem Besuch des Gymnasiums nachmittags sowie samstags insgesamt 8 Stunden in der Woche. Sein monatliches Entgelt beträgt 450 EUR. Der Schüler ist über seinen Vater gesetzlich familienversichert. Wie ist die Tätigkeit des Schülers sozialversicherungs- und lohnsteuerrechtlich zu behandeln? Ergebnis Der Schüler übt eine geringfügig...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Praxis-Beispiele: Schüler / 3 Unbefristete Beschäftigung über 603 EUR monatlich

Sachverhalt Ein 19-jähriger Schüler eines Gymnasiums arbeitet 22 Stunden in der Woche nachmittags und samstags. Sein monatliches Arbeitsentgelt beträgt 1.400 EUR. Der Schüler ist bisher über seinen Vater gesetzlich familienversichert. Wie ist die Tätigkeit des Schülers sozialversicherungs- und lohnsteuerrechtlich zu behandeln? Ergebnis Für Beschäftigungen, die von Schülern ausg...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Praxis-Beispiele: Schüler / 7 Praktikum zur Erlangung der Fachhochschulreife

Sachverhalt In einzelnen Bundesländern besteht die Möglichkeit, nach Abschluss der 11. Klasse des Gymnasiums oder der zweijährigen Höheren Handelsschule durch Absolvierung eines einjährigen Praktikums die Fachhochschulreife zu erlangen. Von dieser Möglichkeit macht ein Schüler Gebrauch. Er übt das Praktikum ab 1.6. gegen ein monatliches Entgelt von 400 EUR aus. Wie ist das Pr...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Praxis-Beispiele: Praktikant / 10 Nicht vorgeschriebenes Vorpraktikum bis 603 EUR monatlich

Sachverhalt Ein noch nicht an der Universität immatrikulierter gesetzlich krankenversicherter Praktikant übt ab 1.6. für 4 Monate ein Vorpraktikum aus. Dieses Praktikum ist nicht in einer Studien- oder Prüfungsordnung vorgeschrieben. Das Vorpraktikum wird aus eigenen fachlichen und auch finanziellen Interessen des Praktikanten ausgeübt. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 7...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Praxis-Beispiele: Nebenbesc... / 2 Minijob ohne Krankenversicherungspflicht

Sachverhalt Ein Beamter arbeitet bei der Stadtverwaltung. Er ist privat krankenversichert. Zusätzlich arbeitet er samstags in einem Büro und erledigt dort allgemeine Schreibarbeiten. Der vereinbarte Stundenlohn beträgt 14,25 EUR pro Stunde, bei einer monatlichen Arbeitszeit von 22 Stunden. Auf die Rentenversicherungspflicht hat der Arbeitnehmer bei der Nebentätigkeit verzicht...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Praxis-Beispiele: Praktikant / 5 Nicht vorgeschriebenes Zwischenpraktikum bis 603 EUR monatlich

Sachverhalt Ein an der Universität immatrikulierter Student übt ab 1.7. ein auf 6 Monate befristetes, nicht vorgeschriebenes Praktikum aus. Er ist gesetzlich krankenversichert. Sein Arbeitsentgelt beträgt 530 EUR monatlich. Der Arbeitgeber nimmt am Ausgleichsverfahren nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG) teil. Wie ist das nicht vorgeschriebene Zwischenpraktikum sozialver...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Praxis-Beispiele: Nebenbesc... / 1 Minijob

Sachverhalt Eine Servicekraft arbeitet in einer Festanstellung wöchentlich 30 Stunden für ein Arbeitsentgelt von 2.200 EUR monatlich. Sie ist gesetzlich krankenversichert. An 4 Samstagen im Monat arbeitet sie zusätzlich je 8 Stunden in einem Baumarkt für 14 EUR in der Stunde. Auf die Rentenversicherungspflicht hat sie bei dieser Tätigkeit verzichtet. Wie werden die Beschäftig...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Praxis-Beispiele: Nebenbesc... / 6 Langzeitarbeitsloser bekommt einen neuen Job

Sachverhalt Ein Langzeitarbeitsloser, gesetzlich krankenversichert, arbeitet monatlich 50 Stunden bei einem Stundenlohn von 12,00 EUR in einer Gärtnerei. Das monatliche Gehalt beträgt 600,00 EUR. Alle Abgaben trägt der Arbeitgeber. Auf die Rentenversicherungspflicht hat der Arbeitnehmer in dieser Tätigkeit verzichtet. Vereinbarungsgemäß soll der Stundenlohn nach 6 Monaten au...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Praxis-Beispiele: Praktikant / 8 Vorgeschriebenes Vorpraktikum über 603 EUR monatlich

Sachverhalt Ein bislang privat versicherter Praktikant ist noch nicht an einer Hochschule immatrikuliert. Er leistet ein in der Studien- und Prüfungsordnung des bevorstehenden Studiengangs vorgeschriebenes Vorpraktikum ab, das er für die Einschreibung bei der Fachhochschule laut Studienordnung nachweisen muss. Das Praktikum wird in der Zeit von 1.6. bis 30.9. ausgeübt. Die wö...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Praxis-Beispiele: Einmalzah... / 7 Unterjähriger Beginn/Wegfall der Versicherungspflicht

Sachverhalt Ein Arbeitnehmer nimmt am 1.4.2026 eine Beschäftigung auf. Zunächst besteht ausschließlich Renten- und Arbeitslosenversicherungspflicht und Krankenversicherungsfreiheit wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze (BGR 0110). Ab 1.7.2026 wird das Entgelt dauerhaft gekürzt und folglich tritt Kranken- und Pflegeversicherungspflicht ein (BGR 1111). Im Dezember ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Praxis-Beispiele: Praktikant / 9 Vorgeschriebenes Nachpraktikum, kein Arbeitsentgelt

Sachverhalt Nach Beendigung seines Studiums leistet ein nicht mehr immatrikulierter gesetzlich krankenversicherter Praktikant ein in der Studien- und Prüfungsordnung vorgeschriebenes Nachpraktikum ab, das er zur Anerkennung seines Berufsabschlusses nach der Studienordnung benötigt. Das Praktikum wird ab 1.4. an 30 Stunden pro Woche ausgeübt und ist auf 6 Monate befristet. Ei...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Praktikanten: Beurteilung i... / 5 Fachpraktikum eines Fachoberschülers

Schüler mit dem Abschlusszeugnis einer Realschule oder einem als gleichwertig anerkannten Zeugnis werden in den Fachoberschulen innerhalb von 2 Jahren auf den Erwerb der Fachhochschulreife vorbereitet. Während des ersten Ausbildungsjahres wird eine fachpraktische Ausbildung durchgeführt. Die fachpraktische Ausbildung ist nicht für sich allein, sondern nur als Bestandteil der...mehr