Fachbeiträge & Kommentare zu Insolvenzgeldumlage

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Lohnkonto einschl. Lohnabre... / 4 Muster einer Gehaltsabrechnung und Buchung der Gehaltszahlung

Aus der ELStAM-Datenbank erhält der Arbeitgeber folgende Angaben: Steuerklasse IV, 1,0 Kinderfreibetrag, Konfession ev. (Kirchensteuersatz 9 %), monatlicher Steuerfreibetrag 100 EUR. Die Arbeitnehmerin ist Mitglied einer Krankenkasse (der einheitliche Beitragssatz in der Krankenversicherung beträgt 14,6 %, der kassenindividuelle Zusatzbeitrag 2,45 %). Der Beitragssatz der Ren...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Lohnkonto einschl. Lohnabre... / 2.1 Grunddaten des Lohnkontos

Die Pflicht zur Führung von Lohnkonten ergibt sich zunächst aus dem Steuerrecht[1], andererseits verlangt auch das Sozialversicherungsrecht in § 28f SGB IV ausdrücklich, Aufzeichnungen und Nachweise für jeden einzelnen Arbeitnehmer zu führen. Dabei sind für jeden Arbeitnehmer einerseits die Stammdaten (persönliche, lohnsteuerrechtliche, sozialversicherungsrechtliche und arbe...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 10.2.6 Einzug der Insolvenzgeldumlage

Tz. 83 Stand: EL 147 – ET: 02/2026 Nach dem Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz (UVMG) wurde diese Umlage letztmalig 2009 für 2008 durchgeführt. Der Einzug der Insolvenzgeldumlage für Entgeltabrechnungszeiträume 2009 wurde den Einzugsstellen (Krankenkassen/Minijob-Zentrale) übertragen. Die Zahlung erfolgt parallel zum Verfahren beim Gesamtsozialversicherungsbeitrag monatl...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Allgemeines

Tz. 16 Stand: EL 147 – ET: 02/2026 Personen, die geringfügig (oft nebenberuflich) oder kurzzeitig entgeltlich beschäftigt sind, unterliegen ebenfalls der Versicherungspflicht in der Krankenversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Pflegeversicherung, soweit nicht nach dem SGB eine Versicherungsfreiheit in Betracht kommt. Tz. 17 Stand: EL 147 – ET: 02/2026 Arbeitsen...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 5.3 Arbeitslosenversicherung

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Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Geringfügig entlohnte Beschäftigung

Tz. 96 Stand: EL 147 – ET: 02/2026 Die Verdienstgrenze für geringfügig Beschäftigte beträgt seit Januar 2026 603 EUR. Entrichtet der Arbeitgeber für derartige geringfügig Beschäftigte pauschale Sozialabgaben (Rentenversicherung 15 %; Krankenversicherung 13 %), kann er für das Arbeitsentgelt unter Verzicht auf die Vorlage der Lohnsteuerkarte die Lohnsteuer einschließlich des S...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / II. Sozialversicherungspflichtige Beschäftigte bei Verbänden und Vereinen

Tz. 4 Stand: EL 147 – ET: 02/2026 Neben hauptberuflichen angestellten Arbeitnehmern unterliegen auch solche Mitarbeiter der Sozialversicherungspflicht, die nebenberuflich beschäftigt sind, z. B. Teilzeitbeschäftigte, Aushilfskräfte oder kurzfristig Beschäftigte. Diese Personengruppen unterliegen aber nicht in allen fünf Zweigen des Sozialversicherungsrechts ("Fünf Säulen der ...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 14. Beispielsfall

Tz. 89 Stand: EL 147 – ET: 02/2026 Praxis-Beispiel Der Verein "Rote Teufel" beschäftigt Frau Schnell als Hausmeisterin. Sie erhält monatlich 603 EUR. Der Lohn beträgt pro Stunde 15,00 EUR. Frau Schnell übt keine andere Berufstätigkeit aus. Bei ihrem Ehemann ist sie in der gesetzlichen Krankenversicherung (Techniker Krankenkasse) mitversichert. Eine Option zur freiwilligen Zah...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.2 Grundsätzliche Rentenversicherungspflicht

Tz. 21 Stand: EL 147 – ET: 02/2026 Seit 2013 sind Minijobs grundsätzlich rentenversicherungspflichtig, wobei der Arbeitnehmer den Aufstockungsbetrag (ab 2019) von 3,6 % trägt. Allerdings kann der geringfügig Beschäftigte die Rentenversicherungspflicht abwählen. Dazu muss er bei seinem Arbeitgeber schriftlich einen Befreiungs-Antrag stellen, der dann für die gesamte Dauer der ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Insolvenzgeldumlage für 2026 / Wie wird die Umlage berechnet?

Die Bemessungsgrundlage ist das rentenversicherungspflichtige Bruttoarbeitsentgelt. Dabei werden sowohl das laufende als auch einmalige Entgelt berücksichtigt. Der Umlagesatz von 0,15 Prozent wird auf diesen Wert angewendet. Beispiel: Beträgt das maßgebliche monatliche Arbeitsentgelt 2.500 EUR, liegt die Insolvenzgeldumlage bei 3,75 EUR.mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Insolvenzgeldumlage für 2026 / Zusammenfassung

Arbeitgeber in Deutschland müssen auch im Jahr 2026 die Insolvenzgeldumlage zahlen. Der Umlagesatz bleibt bei 0,15 Prozent. Eine Verordnung zur Änderung des Satzes wurde für 2026 nicht erlassen. Damit gilt weiterhin der gesetzlich festgelegte Beitragssatz.mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Insolvenzgeldumlage für 2026 / Hintergrund

Die Insolvenzgeldumlage ist grundsätzlich von allen Arbeitgebern zu zahlen, die Arbeitnehmende im Inland beschäftigen. Dabei spielt es keine Rolle, wie groß der Betrieb ist, welcher Branche er angehört oder wie hoch der Gewinn ausfällt. Eine Bagatellgrenze gibt es nicht. Die Umlage fällt für alle Beschäftigten an – auch für Auszubildende, Minijobber sowie kurzfristig Beschäf...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Kurzfristige Beschäftigung / 8.3 Insolvenzgeldumlage

Für kurzfristige Beschäftigungen ist die Insolvenzgeldumlage zu entrichten (2026: 0,15 %[1]; unverändert zu 2025).[2] Die Beitragszahlung erfolgt an die Minijob-Zentrale.mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Kurzfristige Beschäftigung / Zusammenfassung

Begriff Sozialversicherungsrechtlich ist eine Beschäftigung kurzfristig, wenn sie von vornherein auf nicht mehr als 3 Monate oder insgesamt 70 Arbeitstage nach ihrer Eigenart begrenzt zu sein pflegt oder im Voraus vertraglich begrenzt ist. Diese Beschäftigungen sind sozialversicherungsfrei. Der lohnsteuerliche Begriff einer kurzfristigen Beschäftigung unterscheidet sich vom sozi...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Insolvenzgeldumlage

Zusammenfassung Begriff Die Mittel für die Zahlung des Insolvenzgeldes werden durch die Insolvenzgeldumlage von den Arbeitgebern aufgebracht. Die Insolvenzgeldumlage errechnet sich nach einem festgelegten Prozentsatz aus dem Arbeitsentgelt der Beschäftigten. Sie ist von allen Arbeitgebern zu entrichten und mit den übrigen Gesamtsozialversicherungsbeiträgen an die Einzugsstell...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Betriebsprüfung: Durch Rent... / 13 Prüfung der Insolvenzgeldumlage

Die Insolvenzgeldumlage wird durch die Einzugsstellen am Gesamtsozialversicherungsbeitrag eingezogen und an die Bundesagentur für Arbeit (BA) weitergeleitet.[1] Die Insolvenzgeldumlage ist im Beitragsnachweisdatensatz unter dem Beitragsgruppenschlüssel "0050" anzugeben. Der Arbeitgeber hat zur Prüfung der Vollständigkeit der Umlageberechnung das umlagepflichtige Arbeitsentgel...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Flexible Arbeitszeit (SV-Luft) / 3.2 Insolvenzgeldumlage

SV-Luft ist für eine Insolvenzgeldumlage nach § 358 SGB III nicht zu bilden. Ist wegen einer nicht vereinbarungsgemäßen Verwendung von Wertguthaben eine Störfall-Beitragsberechnung vorzunehmen, hat der Arbeitgeber die Insolvenzgeldumlage nach dem aus dem Wertguthaben rentenversicherungspflichtigen Arbeitsentgelt zu zahlen. Die Insolvenzgeldumlage kann dabei nicht aus dem Wer...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Geringfügig entlohnte Besch... / 7.6 Insolvenzgeldumlage

Für geringfügig entlohnte Beschäftigungen ist die Insolvenzgeldumlage zu entrichten. Ausgenommen hiervon sind Beschäftigungsverhältnisse bei Arbeitgebern, die nicht der Umlagepflicht unterliegen. Hierzu gehören insbesondere Wohnungseigentümergemeinschaften.[1] Der Umlagesatz beträgt in 2026 0,15 %[2] (unverändert zu 2025). Maßgebend ist das tatsächliche Arbeitsentgelt, und z...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Verdienstausfallentschädigu... / 9 Umlagebeiträge U1, U2 und Insolvenzgeldumlage

Neben den Beiträgen zur Sozialversicherung sind auch die für die Teilnahme am Ausgleichsverfahren nach dem Aufwendungsausgleichgesetz zu zahlenden Umlagen (U1 und U2) sowie die Insolvenzgeldumlage während des Bezugs einer Entschädigung nach § 56 Abs. 1 Satz 2 IfSG zu zahlen. Die Umlagen werden vom entschädigungspflichtigen Land getragen und sind daher dem Arbeitgeber im Rahm...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Bundesfreiwilligendienst / 7 Insolvenzgeldumlage

Insolvenzgeldumlage muss für diesen Personenkreis entrichtet werden. Dafür ist das tatsächlich erzielte Arbeitsentgelt (Taschengeld und Sachbezüge) zu berücksichtigen, sofern der Arbeitgeber nicht zu den von der Zahlung befreiten Arbeitgebern gehört.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Haushaltsscheck / 4.4 Insolvenzgeldumlage

Die Insolvenzgeldumlage muss von Privathaushalten nicht gezahlt werden.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Beitragssätze / 6 Insolvenzgeldumlage

Finanziert wird das Insolvenzgeld als Leistung der Bundesagentur für Arbeit über eine gesonderte Umlage. Die Insolvenzgeldumlage beträgt 0,15 %.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Jugendfreiwilligendienst (JFD) / 3.1.4 Insolvenzgeldumlage

Hinsichtlich der Insolvenzgeldumlage ist bei diesem Personenkreis das tatsächlich erzielte Arbeitsentgelt (Taschengeld und Sachbezüge) zu berücksichtigen, sofern der Arbeitgeber nicht zu den von der Zahlung befreiten Arbeitgebern gehört.[1]mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Jugendfreiwilligendienst: A... / 2.3 Umlageverfahren/Insolvenzgeldumlage

Jugendfreiwilligendienstleistende sind keine Arbeitnehmer im Sinne des Aufwendungsausgleichsgesetzes. Sie sind bei der Ermittlung der Gesamtzahl der Beschäftigten nicht zu berücksichtigen. Es sind keine Umlagebeträge im U1-Verfahren zu zahlen und die Erstattung etwaiger Arbeitgeberaufwendungen ist ausgeschlossen. Jugendfreiwilligendienstleistende werden in das U2-Verfahren ei...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Übergangsbereich / 9.2 Insolvenzgeldumlage

Für Beschäftigungen im Übergangsbereich ist für die Berechnung der Insolvenzgeldumlage das Arbeitsentgelt maßgebend, nach dem die Rentenversicherungsbeiträge zu bemessen sind. Dies bedeutet, dass die Insolvenzgeldumlage aus dem für die Berechnung des Gesamtsozialversicherungsbeitrags reduzierten Arbeitsentgelt zu berechnen ist.mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Insolvenzgeldumlage / Zusammenfassung

Begriff Die Mittel für die Zahlung des Insolvenzgeldes werden durch die Insolvenzgeldumlage von den Arbeitgebern aufgebracht. Die Insolvenzgeldumlage errechnet sich nach einem festgelegten Prozentsatz aus dem Arbeitsentgelt der Beschäftigten. Sie ist von allen Arbeitgebern zu entrichten und mit den übrigen Gesamtsozialversicherungsbeiträgen an die Einzugsstellen abzuführen. ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Insolvenzgeldumlage / 2.2.9 Mehrfachbeschäftigte

Übt ein Arbeitnehmer mehrere Beschäftigungen aus, sind bei der Ermittlung der Insolvenzgeldumlage auch die Regelungen bei Mehrfachbeschäftigten bezüglich der anteiligen Berücksichtigung mehrerer beitragspflichtiger Einnahmen entsprechend anzuwenden. Dies gilt unabhängig davon, ob für alle Arbeitgeber Umlagepflicht besteht.mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Insolvenzgeldumlage / 2.6 Märzklausel

Bei Einmalzahlungen im ersten Quartal eines Kalenderjahres ist die Märzklausel anzuwenden. Die Zuordnung des einmalig gezahlten Arbeitsentgeltes zum letzten Entgeltabrechnungszeitraum des Vorjahres richtet sich auch bei der Bemessung der Insolvenzgeldumlage nach den für die Märzklausel geltenden allgemeinen Grundsätzen.mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Insolvenzgeldumlage / 2.2.4 Rentner/Hausgewerbetreibende/Vorruhestand/Elternzeit

Von der Umlagepflicht wird auch das Arbeitsentgelt von beschäftigten Erwerbsminderungsrentnern und Altersrentnern erfasst. Arbeitsentgelt, das von Personen während der Elternzeit erzielt wird, ist ebenfalls umlagepflichtig. Insolvenzgeldumlage ist demgegenüber nicht von Vorruhestandsgeld und Vergütungen für Hausgewerbetreibende zu berechnen.mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Insolvenzgeldumlage / 3 Nachweis

Die Umlagebeträge sind im Beitragsnachweisdatensatz unter dem Beitragsgruppenschlüssel "0050" anzugeben. Ist der Arbeitgeber umlagepflichtig und wird die Insolvenzgeldumlage nicht im Beitragsnachweis nachgewiesen, muss die Umlage durch die Krankenkasse geschätzt werden.mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Insolvenzgeldumlage / 2.2.10 Geringfügig Beschäftigte

Geringfügig entlohnt Beschäftigte sind grundsätzlich rentenversicherungspflichtig; das Arbeitsentgelt ist demnach auch Bemessungsgrundlage der Insolvenzgeldumlage. Maßgebend ist das tatsächliche Arbeitsentgelt i. S. v. § 14 SGB IV. Die in der Rentenversicherung zu beachtende Mindestbemessungsgrundlage von zurzeit 175 EUR monatlich wird hier nicht herangezogen. Bei schwankend...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Insolvenzgeldumlage / 1 Umlagepflicht des Arbeitgebers

Die Mittel für die Zahlung des Insolvenzgeldes werden durch eine monatliche Umlage von den Arbeitgebern aufgebracht. Diese alleinige Aufbringung der Umlage durch die Arbeitgeber ist verfassungsgemäß.[1] Über die Teilnahme an der Umlagepflicht entscheidet grundsätzlich der Arbeitgeber. In Zweifelsfällen wird die Entscheidung von der Einzugsstelle getroffen. Bestimmte Arbeitgeb...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Insolvenzgeldumlage / 2.2 Umlagepflichtiges Arbeitsentgelt

Für die Insolvenzgeldumlage gilt das Arbeitsentgelt, nach dem die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung der im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer und Auszubildenden bemessen wird. Für die Berechnung der Umlage werden nur Bezüge herangezogen, die laufendes oder einmalig gezahltes Arbeitsentgelt im sozialversicherungsrechtlichen Sinne darstellen. Achtung Berücksichtigung...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Insolvenzgeldumlage / 2.2.8 Teilnehmer an dualen Studiengängen

Teilnehmer an dualen Studiengängen gelten als zur Berufsausbildung Beschäftigte. Die Insolvenzgeldumlage ist für diesen Personenkreis aus dem Arbeitsentgelt zu berechnen. Sofern in einzelnen Phasen des dualen Studiums keine Vergütung gezahlt wird, besteht auch keine Insolvenzgeldumlagepflicht. Achtung Keine Umlagepflicht von fiktiven Arbeitsentgelten Für Menschen mit Behinderu...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Insolvenzgeldumlage / 4.1 Betriebsprüfung durch die Rentenversicherungsträger

Die Rentenversicherungsträger überprüfen im Rahmen der Betriebsprüfung auch die ordnungsgemäße Entrichtung der Insolvenzgeldumlage. Der Arbeitgeber hat zur Prüfung der Vollständigkeit der Umlageabrechnung das umlagepflichtige Arbeitsentgelt und die Umlage zu erfassen und zur Verfügung zu stellen. § 9 BVV gilt für die Insolvenzgeldumlage entsprechend. Der Arbeitgeber hat hier...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Insolvenzgeldumlage / 2.5 Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung

Das für die Berechnung des Insolvenzgeldes zu berücksichtigende Arbeitsentgelt ist auf die Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung begrenzt.[1] Die Umlage wird deshalb höchstens von einem Arbeitsentgelt bis zu den in der allgemeinen Rentenversicherung geltenden Beitragsbemessungsgrenzen in der jeweils gültigen Höhe berechnet. Das gilt auch für Beschäftigt...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Insolvenzgeldumlage / 2.2.12 Arbeitnehmer in Altersteilzeit/sonstigen flexiblen Arbeitszeitverhältnissen

Bei der Berechnung der Umlage ist das Arbeitsentgelt der Arbeitnehmer in der Altersteilzeit oder sonstigen flexiblen Arbeitszeitverhältnissen nach § 7 Abs. 1a SGB IV zu berücksichtigen. Dies gilt unabhängig davon, ob sie sich in der Arbeits- oder in der Freistellungsphase befinden. Als umlagepflichtiges Arbeitsentgelt ist in der Arbeitsphase das tatsächlich erzielte (ausgeza...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Insolvenzgeldumlage / 4.2 Einzugsstelle

Zuständig für den Einzug der Umlage sind die Einzugsstellen für den Gesamtsozialversicherungsbeitrag. Hierbei ist als Einzugsstelle die Krankenkasse zuständig, bei der der Arbeitnehmer versichert ist, sofern eine Mitgliedschaft bei einer Krankenkasse nicht besteht, die zuständige Einzugsstelle für die Beiträge zur Rentenversicherung und/oder zur Bundesagentur für Arbeit und sof...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Insolvenzgeldumlage / 2.2.6 Bezieher von Kurzarbeitergeld/Saisonkurzarbeitergeld/Transferkurzarbeitergeld

Für die Berechnung der Umlage ist nur das tatsächlich erzielte Arbeitsentgelt bis zur Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung zugrunde zu legen. Das fiktive Arbeitsentgelt wird für die Umlageberechnung nicht herangezogen. Bei Mehrarbeitsvergütungen oder Einmalzahlungen während des Bezugs von Kurzarbeitergeld sind Besonderheiten bei der Umlageberechnun...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Insolvenzgeldumlage / 2.3 Sonntags-/Feiertags-/Nachtarbeitszuschläge

Steuerfreie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit sind dem Arbeitsentgelt nur hinzuzurechnen, soweit sie auf einem Grundlohn von mehr als 25 EUR je Stunde beruhen.[1] Ergibt sich danach beitragspflichtiges Arbeitsentgelt zur Rentenversicherung, ist dieses auch bei der Umlageberechnung zu berücksichtigen. Hinweis Seemännische Beschäftigungsverhältnisse Sonn-, Fei...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Insolvenzgeldumlage / 4.3 Feststellung der Teilnahme am Umlageverfahren

Die Umlagepflicht des Arbeitgebers ergibt sich kraft Gesetzes und ist nicht von einem rechtsbegründenden Verwaltungsakt der Einzugsstelle abhängig. Die Einzugsstellen treffen in Zweifelsfällen die Entscheidung über die Umlagepflicht der Arbeitgeber.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Insolvenzgeldumlage / 2.2.3 Mitarbeitende Familienangehörige/Heimarbeiter

Das Arbeitsentgelt der rentenversicherungspflichtigen mitarbeitenden Familienangehörigen von landwirtschaftlichen Unternehmen und die Vergütung von Heimarbeitern werden für die Berechnung der Umlage herangezogen.mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Insolvenzgeldumlage / 2.2.5 Freiwilligendienstleistende

Das Arbeitsentgelt (Wert der Sachbezüge sowie ein eventuell anfallendes Taschengeld) von Teilnehmern an einem freiwilligen sozialen oder freiwilligen ökologischen Jahr sowie am Bundesfreiwilligendienst ist umlagepflichtig, wenn der Maßnahmeträger für seine eigenen Mitarbeiter zur Umlage herangezogen wird.mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Insolvenzgeldumlage / 2.1 Umlagesatz

Die Umlage ist nach einem Prozentsatz des Arbeitsentgelts zu erheben. Der Umlagesatz beträgt für das Kalenderjahr 2026 0,15 % (unverändert zu 2025).[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Insolvenzgeldumlage / 2.2.7 Ehrenamtlich Tätige

Bei den in § 163 Abs. 3 und 4 SGB VI genannten Arbeitnehmern, die ehrenamtlich tätig sind[1], ist die Umlage nur aus dem tatsächlich erzielten Arbeitsentgelt und nicht aus dem fiktiven Arbeitsentgelt zu berechnen.mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Insolvenzgeldumlage / Sozialversicherung

1 Umlagepflicht des Arbeitgebers Die Mittel für die Zahlung des Insolvenzgeldes werden durch eine monatliche Umlage von den Arbeitgebern aufgebracht. Diese alleinige Aufbringung der Umlage durch die Arbeitgeber ist verfassungsgemäß.[1] Über die Teilnahme an der Umlagepflicht entscheidet grundsätzlich der Arbeitgeber. In Zweifelsfällen wird die Entscheidung von der Einzugsstell...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Insolvenzgeldumlage / 4 Einzug/Entrichtung

Die für den Einzug und die Weiterleitung des Gesamtsozialversicherungsbeitrags geltenden Vorschriften des SGB IV und die dazu erlassenen Vorschriften werden auf die Umlage entsprechend angewendet, soweit das SGB III nichts anderes bestimmt.[1] 4.1 Betriebsprüfung durch die Rentenversicherungsträger Die Rentenversicherungsträger überprüfen im Rahmen der Betriebsprüfung auch die...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Insolvenzgeldumlage / 2.2.2 Arbeitnehmer im Krankheitsfall

Das nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) sowie das aufgrund arbeitsvertraglichen oder tarifvertraglichen Regelungen an arbeitsunfähige Arbeitnehmer im Krankheitsfall fortgezahlte Arbeitsentgelt ist umlagepflichtig.mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Insolvenzgeldumlage / 2 Bemessungsgrundlage

2.1 Umlagesatz Die Umlage ist nach einem Prozentsatz des Arbeitsentgelts zu erheben. Der Umlagesatz beträgt für das Kalenderjahr 2026 0,15 % (unverändert zu 2025).[1] 2.2 Umlagepflichtiges Arbeitsentgelt Für die Insolvenzgeldumlage gilt das Arbeitsentgelt, nach dem die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung der im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer und Auszubildenden beme...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Praxis-Beispiele: Einmalzah... / 3 Zeitliche Zuordnung mit Märzklausel

Sachverhalt In der Zeit vom 1.1.-31.3.2026 werden Einmalzahlungen an diverse Arbeitnehmer ausgezahlt. Welchem Entgeltabrechnungsmonat müssen diese Einmalzahlungen zugeordnet werden? Ergebnismehr