Fachbeiträge & Kommentare zu IDW

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 83. Gesetz zur Entlastung der Familien und zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Investitionen und Arbeitsplätze (Steueränderungsgesetz 1992 -StÄndG 1992) vom 25.02.1992, BGBl I 92, 297; Stellungnahme der Bundessteuerberaterkammer vom 01.10.1991, DStR 91, 1474; Stellungnahme des Steuerfachausschusses des IDW vom 01.10.1991, FN 91, 407.

Rn. 103 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Nach dem Regierungsentwurf und der Stellungnahme des Bundesrates vom 25.10.1991, vom Bundestag am 08.11.1991 als Gesetzesfassung angenommen, zwischenzeitlich vom Bundesrat abgelehnt, sind im EStG folgende Änderungen geplant, deren Schwerpunkte in der Erhöhung des Kinderfreibetrages, in der Verbesserung der Rahmenbedingungen für Investitionen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 163. Jahressteuergesetz 2009 (JStG 2009) v 19.12.2008, BGBl I 2008, 2794: Artikel 37, Änderungen des REITG

Rn. 183 Stand: EL 83 – ET: 05/2009 Zum REITG auch s Rn 176. Das REITG wurde im Weiteren mit der Abgeltungsteuer abgestimmt, u eine Vorbelastung der Ausschüttungen wurde berücksichtigt. §§ 1, 13, 15 REITG: Betr Abschlussprüfung (hierzu auch s Prüfungshinweis IDW PH 9.950.2., FN/IDW 2008, 511 zu § 21 Abs 3 REITG), Ausschüttungsermittlung u EK-Ausweis. § 19 Abs 3 REITG: Vorbehaltlich...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 3.2.4.5.7 Fiktion der Durchführung des Ergebnisabführungsvertrags (Nr. 3 S. 4, 5)

Rz. 445 Die tatsächliche Durchführung des Ergebnisabführungsvertrags hat in der Vergangenheit immer wieder zu Problemen geführt, da schon kleine Fehler bei der Ermittlung des abzuführenden Gewinns dazu geführt hatten, dass der Ergebnisabführungsvertrag nicht durchgeführt worden war. Folge war, dass die Organschaft für das Wirtschaftsjahr, in dem der Fehler aufgetreten war, n...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 3.2.4.4 Umfang der Ergebnisabführung nach Handelsrecht

Rz. 372 Das AktG geht davon aus, dass auch bei Ergebnisabführungsverträgen der Grundsatz der Vertragsfreiheit gilt. Das bedeutet, dass die Parteien des Ergebnisabführungsvertrags grds. die Möglichkeit haben, den Umfang der Gewinnabführung selbst zu bestimmen. Aus aktienrechtlichen Grundsätzen, insbes. wegen der Erhaltung des Grundkapitals und des Gläubigerschutzes bestimmt §...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 4.1.4.4 Gewinnabführung und Übernahme- bzw. Übertragungsgewinn

Rz. 595 Ist die Organgesellschaft übernehmende Körperschaft bei einer Verschmelzung oder Spaltung, kann sie einen Übernahmegewinn erzielen. Die steuerliche Behandlung hängt davon ab, ob die übernehmende Organgesellschaft an der übertragenden Gesellschaft beteiligt ist. Bei der Aufwärtsverschmelzung einer Tochtergesellschaft auf die Organgesellschaft wird der Übernahmegewinn ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 7.5 Anteilstausch

Rz. 998 Wird die Beteiligung an der Organgesellschaft in eine Kapitalgesellschaft als übernehmenden Rechtsträger gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten eingebracht (Anteilstausch), wird diese Einbringung nach § 21 Abs. 2 UmwStG steuerlich als Veräußerung der Anteile behandelt. Da das Gesetz eine Rückwirkung nicht vorsieht, hatte die Finanzverwaltung die Ansicht vertreten, ...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der Rechnungslegung – Einzelabschluss, Abkürzungsverzeichnis

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Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) und Wirtschaftsprüferkammer (WPK)

Rn. 439 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Auch der HFA des IDW betont, dass § 286 Abs. 4 eng auszulegen ist, hierbei aber auch die für diese Regelung maßgeblichen Erwägungen des Datenschutzes relevant sind. Der zulässige Verzicht setze daher voraus, dass die Bezüge der einzelnen Organmitglieder feststellbar oder in ihrer Größenordnung zutreffend schätzbar wären. Soweit die in Betrac...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / XVIII. Honorare für den Abschlussprüfer (§ 285 Nr. 17)

Rn. 567 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Nach § 285 Nr. 17 ist im Anhang das „von dem Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr berechnete Gesamthonorar, aufgeschlüsselt in das Honorar für die Abschlussprüferleistungen, andere Bestätigungsleistungen, Steuerberatungsleistungen sonstige Leistungen [anzugeben, d.Verf.], soweit die Angaben nicht in einem das Unternehmen einbeziehenden Konzernab...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / XXII. Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und Personen (§ 285 Nr. 21)

Rn. 667 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Gemäß § 285 Nr. 21 sind im Anhang zumindest die nicht zu marktüblichen Bedingungen zustande gekommenen Geschäfte, soweit sie wesentlich sind, mit nahe stehenden UN und Personen, einschließlich Angaben zur Art der Beziehungen, zum Wert der Geschäfte sowie weiterer Angaben, die für die Beurteilung der Finanzlage notwendig sind, anzugeben. Ausg...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Nicht in der Bilanz enthaltene Geschäfte (§ 285 Nr. 3)

Rn. 300 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Nach § 285 Nr. 3 ist im Anhang zu berichten über "Art und Zweck sowie Risiken, Vorteile und finanzielle Auswirkungen von nicht in der Bilanz enthaltenen Geschäften, soweit die Risiken und Vorteile wesentlich sind und die Offenlegung für die Beurteilung der Finanzlage des Unternehmens erforderlich ist". Mit dieser Angabepflicht zu nicht in de...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / XX. Derivative Finanzinstrumente (§ 285 Nr. 19)

Rn. 630 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Nach § 285 Nr. 19 ist „für jede Kategorie nicht zum beizulegenden Zeitwert bewerteter derivativer Finanzinstrumente [anzugeben, d.Verf.] Art und Umfang der Finanzinstrumente, deren beizulegender Zeitwert, soweit sich dieser nach § 255 Abs. 4 verlässlich ermitteln lässt, unter Angabe der angewandten Bewertungsmethode, deren Buchwert und der Bila...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / XXIV. Angaben zu gemäß § 254 gebildeten Bewertungseinheiten (§ 285 Nr. 23)

Rn. 701 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Nach § 285 Nr. 23 sind „bei Anwendung des § 254 [anzugeben, d.Verf.] mit welchem Betrag jeweils Vermögensgegenstände, Schulden, schwebende Geschäfte und mit hoher Wahrscheinlichkeit erwartete Transaktionen zur Absicherung welcher Risiken in welche Arten von Bewertungseinheiten einbezogen sind sowie die Höhe der mit Bewertungseinheiten abgesic...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / XIX. Finanzinstrumente des Finanzanlagevermögens, die über ihrem beizulegenden Zeitwert ausgewiesen werden (§ 285 Nr. 18)

Rn. 621 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Nach § 285 Nr. 18 sind im Anhang „für zu den Finanzanlagen (§ 266 Abs. 2 A. III.) gehörende Finanzinstrumente, die über ihrem beizulegenden Zeitwert ausgewiesen werden, da eine außerplanmäßige Abschreibung nach § 253 Absatz 3 Satz 6 unterblieben ist, [anzugeben, d.Verf.] der Buchwert und der beizulegende Zeitwert der einzelnen VG oder angemes...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Ausweis von Ergebnisanteilen an Personenhandelsgesellschaften

Rn. 278 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Beim Ausweis von stehen gelassenen Gewinnanteilen an PersG wird entsprechend der steuerrechtlichen Verfahrensweise in der Praxis (vgl. dazu Dietel, DStR 2002, S. 2140 (2141)) sowohl der zeitkongruente Ausweis als Zugang als auch der Ausweis als Zuschreibung gewählt (vgl. befürwortend noch HFA 3/1976, WPg 1976, S. 591ff. (aufgehoben); ADS (19...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 14. Angaben zur Entsprechenserklärung (§ 285 Nr. 16 i. V. m. § 161 AktG)

Rn. 966 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 § 161 AktG verpflichtet Vorstand und AR börsennotierter AG/KGaA/SE oder einer dieser gleichgestellten Gesellschaft i. S. d. § 161 Abs. 1 Satz 2 AktG zur jährlichen Abgabe einer Entsprechenserklärung. Die Entsprechenserklärung ist das gesellschaftsrechtliche Vehikel, durch das die rechtlich unverbindlichen Empfehlungen des DCGK mittelbar eine...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / XXX. Latente Steuern (§ 285 Nr. 29)

Rn. 782 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Nach § 285 Nr. 29 ist im Anhang anzugeben, "auf welchen Differenzen oder steuerlichen Verlustvorträgen die latenten Steuern beruhen und mit welchen Steuersätzen die Bewertung erfolgt ist". § 285 Nr. 29 ist mit dem BilMoG – im Übrigen ohne entsprechendes Pendant in der Bilanz-R – in das HGB eingeführt worden. Rn. 783 Stand: EL 47 – ET: 12/2025...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Angewandte Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 284 Abs. 2 Nr. 1)

Rn. 86 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Nach § 284 Abs. 2 Nr. 1 müssen im Anhang die auf die "Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angegeben werden". Rn. 87 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Die Vorschrift gilt größenunabhängig für alle KapG und PersG i. S. d. § 264a, Kredit-, Finanzdienstleistungs-, Wertpapier-, Zahlungs- u...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Vorbemerkungen

Rn. 1 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Nach § 264 Abs. 1 Satz 1 ist der JA von KapG und i. S. d. § 264a haftungsbeschränkten PersG um einen Anhang zu erweitern, der mit der Bilanz und GuV eine Einheit bildet. Gemäß § 264 Abs. 3 bzw. § 264b können KapG bzw. haftungsbeschränkte PersG, die nicht i. S. d. § 264d kap.-marktorientiert sind, für das jeweilige GJ von der Verpflichtung befr...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Nichtvergleichbarkeit und Anpassung der Vorjahresbeträge (§ 265 Abs. 2 Satz 2f.)

Rn. 32 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 "In der Bilanz sowie in der Gewinn- und Verlustrechnung ist zu jedem Posten der entsprechende Betrag des vorhergehenden Geschäftsjahrs anzugeben. Sind die Beträge nicht vergleichbar, so ist dies im Anhang anzugeben und zu erläutern. Wird der Vorjahresbetrag angepasst, so ist auch dies im Anhang anzugeben und zu erläutern" (§ 265 Abs. 2). Sinn...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / XXXI. Latente Steuersalden (§ 285 Nr. 30)

Rn. 793 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Nach § 285 Nr. 30 sind im Anhang die "latenten Steuersalden am Ende des Geschäftsjahrs und die im Laufe des Geschäftsjahrs erfolgten Änderungen dieser Salden" anzugeben, soweit latente Steuerschulden in der Bilanz angesetzt wurden. Die Anhangangabe ist mit dem BilRUG in das HGB eingeführt worden und setzt Art. 17 Abs. 1 lit. f) der Bilanz-R ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Nicht geleistete Hafteinlagen (§ 264c Abs. 2 Satz 9)

Rn. 974 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 "Im Anhang ist der Betrag der im Handelsregister gemäß § 172 Abs. 1 eingetragenen Einlagen anzugeben, soweit diese nicht geleistet sind" (§ 264c Abs. 2 Satz 9). Mit dieser Angabe soll darüber informiert werden, mit welchem Betrag die Kommanditisten den Gläubigern der Gesellschaft persönlich haften (vgl. auch Beck Bil-Komm. (2024), § 264c HGB...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / G. Übergangsvorschrift: Fehlbetrag nach Art. 28 EGHGB

Rn. 983 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Für Altersversorgungsverpflichtungen sind grds. Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten zu bilden (vgl. § 249 Abs. 1 Satz 1). Art. 28 Abs. 1 EGHGB eröffnet indes für Altzusagen (= unmittelbare Zusage, bei der der Pensionsberechtigte seinen Rechtsanspruch vor dem 01.01.1987 erworben hat oder sich ein vor diesem Zeitpunkt erworbener Rec...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Unschärfen der (neuen) Begriffsdefinition i. e. S.

Rn. 135 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Soweit es richtigerweise für den Verbundtatbestand nicht auf die Rechtsform und den Sitz betreffender UN ankommt, ist die Bezugnahme in § 271 Abs. 2 (1. Halbsatz) auf § 290 Abs. 1 Satz 1 missverständlich. Dies nämlich könnte den offenkundig nicht beabsichtigten (vgl. BR-Drs. 686/22, S. 41) Eindruck erwecken, als sei der Kreis "verbundener UN...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Unterschiedsbetrag bei der Bewertung von Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen (§ 253 Abs. 6 Satz 3)

Rn. 17 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 "Im Falle von Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen ist der Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen (§ 285 Nr. 3a)

Rn. 315 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Nach § 285 Nr. 3a ist im Anhang der "Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen [anzugeben, d.Verf.], die nicht in der Bilanz enthalten sind und die nicht nach § 268 Absatz 7 oder Nummer 3 anzugeben sind, sofern diese Angabe für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung ist; davon sind Verpflichtungen betreffend die Altersver...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der Rechnungslegung – Einzelabschluss, Verzeichnis abgekürzt zitierter Literatur

Adler/Düring/Schmaltz (ADS) Adler/Düring/Schmaltz: Rechnungslegung und Prüfung der Aktiengesellschaft, 4. Aufl., Stuttgart 1968ff. Zitation: (vgl.) ADS (1968), § 149 AktG, Rn. ###. Adler/Düring/Schmaltz: Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen, 6. Aufl., Stuttgart 1995ff. Zitation: (vgl.) ADS (1997), § 268, Rn. ###. Adler/Düring/Schmaltz: Rechnungslegung und Prüfung der Unter...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 284 Abs. 2 Nr. 2 )

Rn. 105 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 "Im Anhang müssen [...] Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angegeben und begründet werden; deren Einfluß auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ist gesondert darzustellen" (§ 284 Abs. 2 Nr. 2). Ziel dieser Vorschrift ist es, eine Vergleichbarkeit des JA mit dem JA des VJ herzustellen (vgl. Beck Bil-Komm. (2024), § 28...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / XXI. Zum beizulegenden Zeitwert bewertete Finanzinstrumente (§ 285 Nr. 20)

Rn. 660 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Gemäß § 285 Nr. 20 sind „für mit dem beizulegenden Zeitwert bewertete Finanzinstrumente [anzugeben, d.Verf.]mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG)

Rn. 972 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 "Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind in der Regel als solche jeweils gesondert auszuweisen oder im Anhang anzugeben" (§ 42 Abs. 3 (1. Halbsatz) GmbHG; vgl. wegen des Inhalts und Ausweises HdR-E, GmbHG § 42). Es handelt sich um eine sog. Wahlpflichtangabe (vgl. HdR-E, HGB §§ 284–288, Rn. 4). Die Anga...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / XXV. Pensionsrückstellungen (§ 285 Nr. 24; Art. 67 Abs. 1 Satz 3, Abs. 2 EGHGB)

Rn. 735 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Im Anhang sind "zu den Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen das angewandte versicherungsmathematische Berechnungsverfahren sowie die grundlegenden Annahmen der Berechnung, wie Zinssatz, erwartete Lohn- und Gehaltssteigerungen und zugrunde gelegte Sterbetafeln" anzugeben. Die Regelung soll der Vereinheitlichung und Vergle...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / XXIX. Gesamtbetrag der Ausschüttungssperre gemäß § 268 Abs. 8 (§ 285 Nr. 28)

Rn. 775 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Im Anhang ist der "Gesamtbetrag der Beträge im Sinn des § 268 Abs. 8, aufgegliedert in Beträge aus der Aktivierung selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, Beträge aus der Aktivierung latenter Steuern und aus der Aktivierung von Vermögensgegenständen zum beizulegenden Zeitwert" anzugeben. Die Vorschrift die...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / XXVI. Verrechnung von Vermögensgegenständen und Schulden gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 (§ 285 Nr. 25)

Rn. 750 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Im Anhang sind "im Fall der Verrechnung von Vermögensgegenständen und Schulden nach § 246 Abs. 2 Satz 2 die Anschaffungskosten und der beizulegende Zeitwert der verrechneten Vermögensgegenstände, der Erfüllungsbetrag der verrechneten Schulden sowie die verrechneten Aufwendungen und Erträge [anzugeben, d.Verf.]; Nummer 20 Buchstabe a ist ents...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / X. Haftungsverhältnisse (§ 268 Abs. 7)

Rn. 79 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Nach § 268 Abs. 7 sind für die „in § 251 bezeichneten Haftungsverhältnisse [...] die Angaben zu nicht auf der Passivseite auszuweisenden Verbindlichkeiten und Haftungsverhältnissen im Anhang zu machen, dabei die Haftungsverhältnisse jeweils gesondert unter Angabe der gewährten Pfandrechte und sonstigen Sicherheiten anzugeben und dabei Verpflicht...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / H. Rechtsfolgen einer Verletzung der §§ 284ff.

Rn. 989 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Wer als Mitglied des Geschäftsführungsorgans oder AR vorsätzlich oder bedingt vorsätzlich die Verhältnisse der Gesellschaft im Anhang unrichtig wiedergibt oder verschleiert, wird mit Freiheits- oder Geldstrafe bestraft (vgl. § 331 Abs. 1 Nr. 1; § 17 Abs. 1 Nr. 1 PublG). Eine vorsätzliche oder bedingt vorsätzliche Zuwiderhandlung gegen Einzel...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Gesamtbezüge der Mitglieder des Geschäftsführungsorgans

Rn. 395 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Angabepflichtig sind nur die Bezüge, die ein Mitglied des Geschäftsführungsorgans in seiner Eigenschaft und (final) für seine Tätigkeit als Mitglied dieses Organs erhält, und zwar von der Bestellung bis zur Abberufung (vgl. Beck Bil-Komm. (2024), § 285 HGB, Rn. 246). Dabei anzugeben sind lediglich diejenigen Bezüge, die ein Organmitglied unm...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren und der durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesicherten Verbindlichkeiten (§ 285 Nr. 1)

Rn. 291 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Nach § 285 Nr. 1 sind im Anhang anzugeben „zu den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren, der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind, unter Angabe von Art und Form der Sicherheiten”. Mit dieser Ang...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Gesamtbezüge des Aufsichtsrats

Rn. 417 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Die unter HdR-E, HGB §§ 284–288, Rn. 395, dargelegten Grundsätze gelten für die AR-Bezüge entsprechend. Wird für die Tätigkeit in den Ausschüssen des AR (z. B. Personal-, Verwaltungs-, Prüfungsausschuss) eine Vergütung gewährt, gehört sie zu den angabepflichtigen Bezügen. Einzubeziehen sind auch Bezüge von Mitgliedern des AR, die durch Geric...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / XI. Unbeschränkte Haftung als Gesellschafter (§ 285 Nr. 11a)

Rn. 524 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Nach § 285 Nr. 11a sind anzugeben: "Name, Sitz und Rechtsform der Unternehmen, deren unbeschränkt haftender Gesellschafter die Kapitalgesellschaft ist". Zweck der Angabe ist, die Abschlussadressaten auf das erhöhte Risiko aufmerksam zu machen, das aus einer unbeschränkten Haftung erwachsen kann. Rn. 525 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Die Vorschrif...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / E. Literaturverzeichnis

Rn. 156 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Baetge/Kirsch/Thiele (2004), Konzernbilanzen, 7. Aufl., Düsseldorf. Bieg et al. (2009), Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz, München. Bieg/Waschbusch (2017), Bankbilanzierung nach HGB und IFRS, 3. Aufl., München. Biener/Berneke (1986), Bilanzrichtlinien-Gesetz, Düsseldorf. Busse von Colbe et al. (2010), Konzernabschlüsse, 9. Aufl., Wiesbaden. Claus...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / XIII. Aufgliederung der sonstigen Rückstellungen (§ 285 Nr. 12)

Rn. 537 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Nach § 285 Nr. 12 sind "Rückstellungen, die in der Bilanz unter dem Posten ‚sonstige Rückstellungen’ nicht gesondert ausgewiesen werden, [...] zu erläutern, wenn sie einen nicht unerheblichen Umfang haben". Nicht an dieser Stelle zu erläutern sind "Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen" sowie "Steuerrückstellungen", zumal...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Anteile

Rn. 7 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Eine Beteiligung kann nach § 271 Abs. 1 Satz 1 nur dann vorliegen, wenn Anteile an einem anderen UN (Anteilsrechte) gehalten werden. Unter Anteilsrechten sind dabei alle gesellschaftsrechtlichen (mitgliedschaftsrechtlichen) Kap.-Anteile zu verstehen, die "wirtschaftlich eine Teilhabe am Vermögen eines anderen Unternehmens zum Gegenstand haben"...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Zusätzliche Angaben zur Erfüllung der Generalnorm (§ 264 Abs. 2 Satz 2)

Rn. 20 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 "Führen besondere Umstände dazu, dass der Jahresabschluß ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild im Sinne des Satzes 1 nicht vermittelt, so sind im Anhang zusätzliche Angaben zu machen" (§ 264 Abs. 2 Satz 2; vgl. wegen Einzelheiten zum Inhalt HdR-E, HGB § 264, Rn. 47). Solchenfalls ist ein den tatsächlichen Verhältnissen entsp...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / XXXIV. Periodenfremde Erträge und Aufwendungen (§ 285 Nr. 32)

Rn. 831 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Im Anhang ist eine "Erläuterung der einzelnen Erträge und Aufwendungen hinsichtlich ihres Betrags und ihrer Art, die einem anderen Geschäftsjahr zuzurechnen sind, soweit die Beträge nicht von untergeordneter Bedeutung sind", aufzunehmen. Rn. 832 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Die Vorschrift gilt für große KapG und PersG i. S. d. § 264a, Kredit-, F...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / XXXVI. Vorschlag für die Verwendung des Ergebnisses oder Beschluss über seine Verwendung (§ 285 Nr. 34)

Rn. 881 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Nach § 285 Nr. 34 ist im Anhang der "Vorschlag für die Verwendung des Ergebnisses oder der Beschluss über seine Verwendung" anzugeben. Die Vorschrift setzt Art. 17 Abs. 1 lit. o) der Bilanz-R in nationales Recht um. Rn. 882 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Die Vorschrift gilt für (mittel-)große KapG und PersG i. S. d. § 264a, Kredit-, Finanzdienstle...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Grundlagen

Rn. 140 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Zweck eines Anlagespiegels bzw. Anlagengitters ist es, einen Einblick in das im AV gebundene Kap., die Altersstruktur der VG und die postenspezifische GJ-Entwicklung zu gewähren. Es soll auch Schlüsse auf die Investitionstätigkeit eines UN zulassen (vgl. Beck Bil-Komm. (2024), § 284 HGB, Rn. 261). Rn. 141 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Ein Anlages...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / X. Besitz von Anteilen (§ 285 Nr. 11)

Rn. 501 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Nach § 285 Nr. 11 muss das bilanzierende UN im Anhang bestimmte Angaben zu seinem Beteiligungsbesitz machen. Angabepflichtig sind "Name und Sitz anderer Unternehmen, die Höhe des Anteils am Kapital, das Eigenkapital und das Ergebnis des letzten Geschäftsjahrs dieser Unternehmen, für das ein Jahresabschluss vorliegt, soweit es sich um Beteili...mehr

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Rückstellungen: ABC / Devisentermingeschäfte

Soweit keine Bewertungseinheit vorliegt, sind bei negativen Marktwerten zum Abschlussstichtag Drohverlustrückstellungen zu bilden.[1] Neben dem Währungsrisiko besteht bei Devisentermingeschäften auch ein von der Bonität des Geschäftspartners abhängiges Erfüllungsrisiko, das ebenfalls eine Rückstellungsbildung erforderlich machen kann.[2]mehr

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Rückstellungen: ABC / Aufbewahrungspflichten

Künftige Aufwendungen aus der Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten für Geschäftsunterlagen (§ 257 HGB, § 147 AO) führen zur Rückstellungspflicht. Die Bewertungsvorgaben (künftige Kosten- und Preisverhältnisse, Abzinsung) sind zu beachten.[1] Steuerlich besteht ebenfalls Rückstellungspflicht, allerdings gelten hier andere Bewertungsvorgaben.[2] Praxis-Beispiel[3] Die ...mehr

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Rückstellungen: ABC / Leihemballagen

Werden vom Bilanzierenden sowohl die Leihemballagen des Lieferanten (Pfandgut, Säcke etc.) als auch die Pfandgeldforderungen für unterwegs befindliches Leergut aktiviert bzw. Pfandgelder vereinnahmt, so sind in Höhe der Pfandgeldforderungen bzw. der vereinnahmten Beträge Rückstellungen für die Rückzahlungsverpflichtungen an den Lieferanten zu bilden. Steuerlich hatte der BFH...mehr