Fachbeiträge & Kommentare zu IDW

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Rückstellungen: ABC / Einkaufskontrakte

Soweit für am Abschlussstichtag bestellte, aber noch nicht gelieferte Vermögensgegenstände, wenn sie bereits im Bestand wären, nach § 253 Abs. 4 Satz 2 HGB eine außerplanmäßige Abschreibung erforderlich wäre, ist eine Drohverlustrückstellung zu bilden.[1]mehr

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Rückstellungen: ABC / Emissionsrechte

Unternehmen, die Anlagen i. S. v. Anhang 1 des TEHG betreiben, sind nach § 7 Abs. 1 TEHG zur Abgabe von CO2-Emissionsrechten[1] bei der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) bis zum 30.4. des auf die CO2-Emission folgenden Jahres verpflichtet. Sofern der Bilanzierende solche Anlagen betreibt, ist aufgrund der Abgabeverpflichtung im Jahresabschluss für das Gj, in dem die E...mehr

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Rückstellungen: ABC / Verteilungsrückstellungen

Verteilungsrückstellungen sind Rückstellungen für Verpflichtungen, die zwar rechtlich unmittelbar mit Verwirklichung des die Verpflichtung auslösenden Ereignisses in voller Höhe entstehen (z. B. Rückbauverpflichtungen), deren wirtschaftliche Verursachung sich jedoch über nachfolgende Geschäftsjahr erstreckt.[1] In diesen Fällen erfolgt eine ratierliche Verteilung der Aufwend...mehr

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Rückstellungen: ABC / Latente Steuern

Einzelkaufleute, Personengesellschaften, die nicht unter § 264a HGB fallen, sowie kleine Kapitalgesellschaften/Kapitalgesellschaften & Co. i. S. v. § 267 HGB, die nicht freiwillig § 274 HGB anwenden, haben gleichwohl nach § 249 Abs. 1 HGB Rückstellungen für latente Steuern auszuweisen.[1]mehr

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Rückstellungen: ABC / Demografiefonds

Demografiefonds [1]: sehen häufig vor, dass Arbeitgeber in jedem Gj einem unternehmensinternen virtuellen sog. Demografiefonds einen bestimmten Betrag pro Mitarbeiter zur Verfügung stellen müssen. Die konkrete Verwendung dieser Mittel wird i. d. R. durch den Abschluss gesonderter Betriebsvereinbarungen festgelegt. Sofern bis zum Abschlussstichtag eine Verwendungsentscheidung ...mehr

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Rückstellungen: ABC / Restrukturierungsrückstellung

Der Ansatz von Verbindlichkeitsrückstellungen für Restrukturierungsmaßnahmen im handelsrechtlichen Jahresabschluss setzt aufgrund der grundsätzlichen Unzulässigkeit der Bildung von Aufwandsrückstellungen (§ 249 Abs. 2 Satz 1 HGB) die Begründung einer Außenverpflichtung voraus, die bis zum Abschlussstichtag rechtlich entstanden ist oder deren künftige rechtliche Entstehung hi...mehr

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Rückstellungen: ABC / Sachleistungsverpflichtungen

Es handelt sich um Verpflichtungen zur Sach- oder Dienstleistung, die zu Vollkosten zu passivieren sind.[1] Soweit der Bilanzierende die zur Erfüllung der Sachleistungsverpflichtung erforderlichen Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe hält, kommt eine kompensatorische Bewertung der Vermögensgegenstände und der Sachleistungsverpflichtung in Betracht, auch wenn es sich um keine Bewe...mehr

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Rückstellungen: ABC / Sozialplan

Gemäß §§ 111, 112, 112a BetrVerfG sind bei Stilllegungen, Betriebseinschränkungen und anderen Betriebsänderungen Sozialpläne aufzustellen. Sozialpläne sehen regelmäßig Abfindungszahlungen an ausscheidende Arbeitnehmer vor, für die Rückstellungen zu bilden sind. Rückstellungen kommen bereits dann in Betracht, wenn ernsthaft mit Stilllegungen oder Betriebseinschränkungen zu re...mehr

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Rückstellungen: ABC / Gleitzeitguthaben

Haben Arbeitnehmer (z. B. aufgrund Betriebsvereinbarung) bis zum Abschlussstichtag Gleitzeitguthaben erworben, ist hierfür eine Verbindlichkeitsrückstellung zu bilden. Es handelt sich um einen Erfüllungsrückstand, der vom Arbeitgeber im neuen Geschäftsjahr auszugleichen ist. Die Bewertung hat unter Einbeziehung der Sozialversicherungsanteile des Arbeitgebers zu erfolgen. Ber...mehr

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Rückstellungen: ABC / Entgelt- bzw. Gebührenabsenkung

Bei Abfall- und Abwasserbetrieben sowie bei EVU kann sich infolge von gesetzlichen Vorschriften zur Gebührenerhebung (z. B. § 6 Abs. 2 S. 3 KAGNRW) bzw. zur Festsetzung von Leistungsentgelten (z. B. Netzentgelte nach § 5 ARegV) die Verpflichtung zur Gebühren- bzw. Entgeltabsenkung[1] ergeben. Dies ist dann der Fall, wenn der Bilanzierende in einem Geschäftsjahr mehr Gebühren...mehr

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Rückstellungen: ABC / Leasingvertrag

Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Leasingverhältnissen kommen sowohl beim Leasinggeber als auch beim Leasingnehmer in Betracht. Im Falle der Bilanzierung des Leasinggegenstands beim Leasinggeber ist beim Leasingnehmer eine Drohverlustrückstellung zu bilden, wenn die noch zu erbringenden Leasingraten den quantifizierbaren Beitrag der Nutzung des Leasinggege...mehr

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Rückstellungen: ABC / Elektroschrott

Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) determiniert für bestimmte Unternehmen (Hersteller) eine Verpflichtung zur Rücknahme und Entsorgung von Altgeräten (sog. Elektroschrott[1]). Das Be- bzw. Entstehen einer Entsorgungsverpflichtung beim Hersteller ist davon abhängig, ob die Rücknahme von privaten Haushalten oder gewerblichen Nutzern erfolgt und ob die Altgeräte...mehr

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Rückstellungen: ABC / Zuwendungen (bedingt rückzahlbar)

Soweit Zuwendungen aus künftigen Gewinnen zurückzuzahlen sind (z. B. Sanierungsgewinne, Besserungsscheine), ist im Jahr der Gewinnerzielung eine Verbindlichkeit anzusetzen.[1] Ist die Rückzahlung an einen Erlös bzw. Erfolg aus dem geförderten Vorhaben geknüpft, ist die Rückzahlungsverpflichtung erst zu passivieren, wenn der maßgebliche Erfolg eingetreten ist.[2]mehr

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Rückstellungen: ABC / Mietvertrag

Für den Vermieter kommt die Bildung einer Drohverlustrückstellung erst dann in Betracht, wenn er den erwarteten Verlust aus dem Mietverhältnis nicht vollständig durch Abschreibungen auf das Mietobjekt berücksichtigen kann. Bei Untermietverhältnissen tritt – da keine aktivierten Vermögensgegenstände vorliegen – die Notwendigkeit der Bildung einer Drohverlustrückstellung entsp...mehr

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Rückstellungen: ABC / Garantie

Soweit bei vom Bilanzierenden abgegebenen Garantien eine Inanspruchnahme droht, ist eine Rückstellung zu passivieren. Regelmäßig erfolgt dies bei sog. "Garantien auf erstes Anfordern", bei denen alle Einwendungsmöglichkeiten des Garanten ausgeschlossen sind. Wirtschaftlich betrachtet ist der Übergang zwischen einer Bürgschaft und einer Garantie fließend. Zu Garantien im weit...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 4.4.2 Anpassung der Handelsbilanz

Rz. 244 Es ist die Berichtigung und Änderung der Handelsbilanz zu unterscheiden: Die Berichtigung der Handelsbilanz setzt einen handelsbilanziellen Fehler voraus. Ein Verstoß gegen eine Bilanzierungsvorschrift, die nur für die Steuerbilanz gilt, rechtfertigt keine Anpassung der Handelsbilanz. Eine Anpassung der Handelsbilanz ist auch dann nicht vorzunehmen, wenn die Finanzve...mehr

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Checkliste Jahresabschluss ... / 10.1.3 Bewertungsgrundsätze

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Außerbilanzielle Korrekturen / 2.1.1.1.2 Verdeckte Einlage und Anschaffungskostenprinzip

Rz. 69 Eine verdeckte Einlage liegt vor, wenn die Gesellschaft für die Leistung des Gesellschafters keine vollwertige Gegenleistung erbringt. Dies ist z. B. gegeben, wenn die Gesellschaft einen Gegenstand unter dem Zeitwert vom Gesellschafter erwirbt. Steuerlich sind die Anschaffungskosten anzupassen und die Differenz ist als verdeckte Einlage zu erfassen (§§ 6 Abs. 6 Satz 2...mehr

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Checkliste Jahresabschluss ... / 7.1 Allgemeine Bilanzierungsvorschriften

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Taxonomien: Änderungen in d... / 2 Änderungen in der Taxonomie-Version 6.8

Einhergehend mit dem Schreiben vom 27.5.2024 hat das BMF das aktualisierte Datenschema der Taxonomien in der neuesten Version 6.8 vom 1.4.2024 veröffentlicht. Die in tabellarischer Weise zur Verfügung gestellten Daten sind wie gewohnt unter www.esteuer.de abrufbar. Die aktualisierten Taxonomien finden grundsätzlich Anwendung auf Bilanzen der Wirtschaftsjahre, die nach dem 31....mehr

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Checkliste Jahresabschluss ... / 1 Vorbemerkungen zum Arbeiten mit den Checklisten

Rz. 1 Hinweis Für kleine und mittlere Unternehmen gibt es u. a. die Jahresabschluss-Checkliste 2025, Allgemein, Vorarbeiten, in der weitere praxisorientierte Checklisten verlinkt sind. Die Erstellung eines Jahresabschlusses ist i. d. R. eine sehr komplexe Aufgabe, weil vielfältige handels- und steuerrechtliche Vorschriften zu beachten sind und die im Jahresabschluss abzubildend...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Herstellungskosten / 2.1.3 Variable Gemeinkosten

In Abhängigkeit zur Erzeugnismenge variierende Gemeinkosten Gemeinkosten sollen unmittelbar (als Herstellungskosten) zugerechnet werden, die in Abhängigkeit von der Erzeugnismenge variieren.[1] Eine Aktivierung der Gemeinkosten kommt für Produkte in Betracht, wenn sie sachlich mit der Produktion des Betriebs zusammenhängen. Zu den Herstellungskosten der Erzeugnisse sollen nur...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Herstellungskosten / Zusammenfassung

Begriff Herstellungskosten sind die Aufwendungen, die durch den Verbrauch von Gütern und die Inanspruchnahme von Diensten für die Herstellung eines Vermögensgegenstands, seine Erweiterung oder für eine über seinen ursprünglichen Zustand hinausgehende wesentliche Verbesserung entstehen.[1] Herstellungskosten sind von den Anschaffungskosten abzugrenzen, die bei der entgeltlich...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Herstellungskosten / 1.2.3 Wesentliche Verbesserung

Herstellungskosten sind auch Aufwendungen, die durch eine über den ursprünglichen Zustand eines Vermögensgegenstands hinausgehende wesentliche Verbesserung des Vermögensgegenstands entstehen.[1] Es müssen also 2 Voraussetzungen erfüllt sein: wesentliche Verbesserung eines Vermögensgegenstands, die über den ursprünglichen Zustand des Vermögensgegenstands hinausgeht. Wesentliche ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Herstellungskosten / 2.1.2 Einzelkosten

Bei der Herstellung werden Einzelkosten aufgewendet. Aktivierungspflichtige Herstellungseinzelkosten sind: Materialkosten, Fertigungskosten und Sonderkosten der Fertigung. Sie werden den hergestellten Vermögensgegenständen einzeln und direkt zugerechnet. Materialkosten Zu den Materialeinzelkosten rechnen die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe (Material, einschließlich der Nebenkosten...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Herstellungskosten / 2.1 Einzelkosten und variable Gemeinkosten

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Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Herstellungskosten / 2.3.2 Handelsbilanz

Wird Fremdkapital zur Finanzierung der Herstellung eines Vermögensgegenstandes verwendet, dürfen die für das Fremdkapital gezahlten Zinsen insoweit als Herstellungskosten aktiviert werden, als sie auf den Zeitraum der Herstellung entfallen. Wenn sie unter diesen Voraussetzungen aktiviert werden, gelten sie als Herstellungskosten.[1] Es handelt sich damit nicht um echte, sond...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Herstellungskosten / 1.2.2 Erweiterung eines bestehenden Vermögensgegenstands/Wirtschaftsguts durch Substanzvermehrung

Erweiterung geschieht durch Substanzvermehrung als materielle Mehrung an einem vorhandenen Vermögensgegenstand. Die Substanzvermehrung muss sich auf den Vermögensgegenstand als Ganzes, auf seine zweckbestimmte Nutzungsmöglichkeit und nicht nur auf einzelne unselbstständige Teile beziehen.[1]mehr

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FF 11/2025, Praxis und Stra... / 2.6.5 Der sog. tab

Der IDW S 13 Rn.38 fordert, den abschreibungsbedingten Steuervorteil eines potentiellen Erwerbers bei der Unternehmensbewertung werterhöhend zu berücksichtigen. Der Hintergrund dieses Ansatzes ist, dass ein potentieller Erwerber bereit sein könnte, dem Verkäufer den steuerlichen Vorteil aus der Abschreibung des erworbenen Unternehmens mit einer Erhöhung des Kaufpreises zu ve...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / cc) Wesentliche "Stellschrauben" bei der Bewertung nach IDW S 1

(1) Prognose der künftigen finanziellen Überschüsse (Phasenmethode) Rz. 209 Der entscheidende Gesichtspunkt für die Feststellung des Unternehmenswerts ist die zukünftige Ertragskraft.[677] Deren Einschätzung erfordert – jedenfalls vom Stichtag aus betrachtet – eine entsprechende Zukunftsprognose.[678] Rz. 210 Insoweit hat sich inzwischen die Auffassung durchgesetzt,[679] dass ...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / d) Gesamtbewertungsverfahren – Grundlagen ertragswertorientierter Bewertungen nach IDW S 1

aa) Bewertungsansatz Rz. 191 Die Vorgaben des IDW[625] zur ordnungsgemäßen Durchführung ertragswertorientierter Unternehmensbewertungen sind nicht allein auf die Ermittlung von Stichtagswerten zugeschnitten. Vielmehr wird zwischen verschiedenen Bewertungsanlässen[626] und verschiedenen Bewertungsperspektiven unterschieden. So ist etwa die Berücksichtigung sog. echter Synergie...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / e) Besonderheiten bei der Bewertung von kleinen und mittleren Unternehmen

Rz. 222 In Rechtsprechung und Betriebswirtschaftslehre ist anerkannt, dass mit der Bewertung kleinerer und mittlerer Betriebe ebenso wie mit der von freiberuflichen Praxen einige Sonderprobleme verbunden sein können, die – auch bei Anwendung einer der hier beschriebenen Methoden – besonderer Berücksichtigung bedürfen.[696] Rz. 223 Das IDW hat auf diese Besonderheiten im Jahr ...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / aa) Bewertungsansatz

Rz. 191 Die Vorgaben des IDW[625] zur ordnungsgemäßen Durchführung ertragswertorientierter Unternehmensbewertungen sind nicht allein auf die Ermittlung von Stichtagswerten zugeschnitten. Vielmehr wird zwischen verschiedenen Bewertungsanlässen[626] und verschiedenen Bewertungsperspektiven unterschieden. So ist etwa die Berücksichtigung sog. echter Synergieeffekte[627] nur aus...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / Literaturtipps

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / (2) Kapitalisierung der künftigen finanziellen Überschüsse

Rz. 214 Als Zukunftserfolgswert stellt sich der Unternehmenswert als auf den Bewertungsstichtag diskontierter Barwert der künftigen finanziellen Überschüsse dar. Im Regelfall ist von einer unbegrenzten Lebensdauer des zu bewertenden Unternehmens auszugehen;[688] bestehen konkrete Anhaltspunkte für eine nur begrenzte Lebensdauer, ist dies entsprechend zu berücksichtigen. Rz. ...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / (8) Managementfaktoren

Rz. 207 Der zukünftige Erfolg des Unternehmens wird wesentlich von der Qualität des Managements beeinflusst.[670] Insoweit ist für die Ermittlung objektivierter Unternehmenswerte grundsätzlich typisierend zu unterstellen, dass das bisherige Management im Unternehmen verbleibt[671] bzw. – gerade im erbrechtlichen Kontext – durch gleichwertiges Personal ersetzt werden kann. Per...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / (1) Prognose der künftigen finanziellen Überschüsse (Phasenmethode)

Rz. 209 Der entscheidende Gesichtspunkt für die Feststellung des Unternehmenswerts ist die zukünftige Ertragskraft.[677] Deren Einschätzung erfordert – jedenfalls vom Stichtag aus betrachtet – eine entsprechende Zukunftsprognose.[678] Rz. 210 Insoweit hat sich inzwischen die Auffassung durchgesetzt,[679] dass die Prognose auf detaillierteren Planungen der Zukunftsergebnisse b...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / (3) Stichtagsprinzip

Rz. 196 Unternehmenswerte sind grundsätzlich zeitpunktbezogen.[649] Der Bewertungsstichtag[650] determiniert, welche finanziellen Überschüsse den bisherigen Unternehmenseignern bereits zugeflossen sind und daher nicht mehr berücksichtigt werden dürfen, und ab welchem Zeitpunkt zu erwartende bzw. schon realisierte finanzielle Überschüsse den künftigen Eigentümern zuzurechnen ...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / (a) Zahlungsstromorientiertheit der Analyse

Rz. 201 Der Unternehmenswert wird im Wesentlichen durch die Höhe der Netto-Einnahmen der Unternehmenseigner bestimmt. Daher kommt es darauf an, welche finanziellen Überschüsse das Unternehmen zukünftig erwirtschaften wird. Eine Unternehmensbewertung setzt somit die auf einer Vergangenheitsanalyse beruhende[658] Prognose der künftig erzielbaren Überschüsse voraus. Wertbestimm...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / g) Besonderheiten bei unterstelltem Verkaufsszenario

Rz. 242 Aus der Sicht des IDW weisen Unternehmensbewertungen im familien- sowie auch im erbrechtlichen Kontext Besonderheiten gegenüber sonstigen Bewertungsanlässen auf. Diese wurden im Jahr 2016 in dem Bewertungsstandard IDW S 13 "Besonderheiten bei der Unternehmensbewertung zur Bestimmung von Ansprüchen im Familien- und Erbrecht" zusammengefasst.[753] IDW S 13 ergänzt die e...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / (2) Wirtschaftliche Unternehmenseinheit als Bewertungsobjekt

Rz. 195 Bei einem (funktionierenden) Unternehmen handelt es sich nicht nur um eine willkürliche Ansammlung von Vermögensgegenständen und Schulden. Vielmehr lässt erst die zweckgerichtete Kombination von materiellen und immateriellen Werten einen "lebenden" Organismus entstehen, der geeignet ist, durch das Zusammenwirken aller seiner Bestandteile finanzielle Überschüsse zu er...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / (5) Betriebsnotwendiges und nicht betriebsnotwendiges Vermögen

Rz. 199 Das als wirtschaftliche Unternehmenseinheit definierte Bewertungsobjekt umfasst auf jeden Fall das sog. betriebsnotwendige Vermögen, also all diejenigen Vermögensgegenstände, derer das Unternehmen zur Erwirtschaftung seiner Ertragsüberschüsse bedarf.[656] Alle dem Unternehmen darüber hinaus rechtlich zuzuordnenden anderen Vermögensgegenstände bilden gemeinsam das nic...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / (c) Ertragsteuerliche Einflüsse

Rz. 204 Der Wert eines Unternehmens wird durch die Höhe der dem Investor frei zur Verfügung stehenden Nettozuflüsse bestimmt. Bei der Ermittlung dieser Zuflüsse müssen konsequenterweise auch die das Unternehmen als solches bzw. den Unternehmer treffenden Ertragsteuern berücksichtigt werden.[663]mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / (3) Ertragswert- oder DCF-Verfahren

Rz. 220 Hinsichtlich ihrer konzeptionellen Grundlage, dem sog. Kapitalwertkalkül, bauen Ertragswert- und Discounted Cash Flow-Verfahren (DCF-Verfahren) auf derselben Basis auf.[694] In beiden Fällen wird der Barwert zukünftiger finanzieller Überschüsse ermittelt. Bei gleichen Bewertungsannahmen bzw. Typisierungen, insbesondere hinsichtlich der Finanzierung, führen beide Verf...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / (7) Ausschüttungsannahme

Rz. 206 Aus der Sicht eines gedachten Investors gilt: "A stock is worth only what you can get out of it."[668] Bei der Unternehmensbewertung steht daher der Gedanke im Vordergrund, die an die Anteilseigner auszuschüttenden (bzw. von diesen zu entnehmenden) finanziellen Überschüsse des Unternehmens zu kapitalisieren. Zur Ausschüttung steht aber nur das zur Verfügung, was nach...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / aa) Allgemeines

Rz. 179 Da es im Rahmen pflichtteilsrechtlicher Überlegungen nur um einen objektivierten Unternehmenswert gehen kann,[591] muss die Bewertung unter der Voraussetzung finanzieller Ziele erfolgen. Die Bewertung kann dessen ungeachtet unter Zugrundelegung verschiedener Methoden erfolgen. Diese lassen sich systematisch in vier Bewertungsansätze aufgliedern: Gesamtbewertungsverfa...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / (b) Substanzbezogenheit des Erfolgs

Rz. 202 Voraussetzung für die Fähigkeit eines Unternehmens, die dem Unternehmenszweck entsprechenden betrieblichen Leistungen zu erbringen und auf diese Weise finanzielle Überschüsse zu erwirtschaften, ist, dass eine – je nach Branche unterschiedlich – umfangreiche Unternehmenssubstanz (Anlagen, Material, Know-how etc.) zur Verfügung steht. Rz. 203 Da die Erhaltung dieser Sub...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / (1) Bewertungsziel

Rz. 194 Im Rahmen pflichtteilsrechtlicher Auseinandersetzungen bzw. der Analyse pflichtteilsrechtlicher Ansprüche gilt es stets, den objektivierten Unternehmenswert (aus der Sicht eines "idealen Erben") festzustellen.[640] Eine individuelle Betrachtung ist ausdrücklich nicht gewollt.[641] Individuelle Einschätzungen sind daher durch nachvollziehbare Typisierungen zu ersetzen...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / a) Wirtschaftlicher Hintergrund

Rz. 352 Der BGH hat einen Abzug fiktiver (von ihm natürlich als latent bezeichneter) Steuerlasten als Nachlassverbindlichkeiten bereits im Jahre 1972 kategorisch ausgeschlossen.[1038] Gleichzeitig stellte er aber fest, dass eine Berücksichtigung z.B. im Rahmen der Bewertung (im seinerzeitigen Fall konkret einer Unternehmensbewertung) angebracht sei bzw. wenigstens sein könne...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / bb) Bewertungsgrundsätze

(1) Bewertungsziel Rz. 194 Im Rahmen pflichtteilsrechtlicher Auseinandersetzungen bzw. der Analyse pflichtteilsrechtlicher Ansprüche gilt es stets, den objektivierten Unternehmenswert (aus der Sicht eines "idealen Erben") festzustellen.[640] Eine individuelle Betrachtung ist ausdrücklich nicht gewollt.[641] Individuelle Einschätzungen sind daher durch nachvollziehbare Typisie...mehr