Fachbeiträge & Kommentare zu Herstellungskosten

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Sonderumlagen, Erhaltungsrü... / 2.2.2 Peters’sche Formel

Die Peters'sche Formel geht davon aus, dass im Laufe von geschätzten 80 Jahren Lebensdauer eines Gebäudes Instandhaltungskosten in Höhe des 1,5-fachen der Herstellkosten anfallen, wobei hiervon je nach Ausstattung 65 – 70 % das Gemeinschaftseigentum betreffen. Praxis-Beispiel Berechnung nach Peters'scher Formel Die Baukosten betragen 1.750 EUR je qm Wohnfläche und betreffen zu...mehr

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Deutsche Rechnungslegungs S... / 3.1.25 DRS 25 – Währungsumrechnung im Konzernabschluss

Rz. 66a Am 3.5.2018 wurde DRS 25, Währungsumrechnung im Konzernabschluss durch das BMJV im Bundesanzeiger bekannt gemacht. DRS 25 ersetzt den bereits lange zurückgenommenen DRS 14. Mit dem Standard werden die Umrechnung von Geschäftsvorfällen in fremder Währung in den Handelsbilanzen II der einbezogenen Unternehmen, die Grundsätze für die Umrechnung von Vermögens- und Schuldpo...mehr

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FAQ zur Einführung der verp... / 3.4. Welche Aspekte sind im Zusammenhang mit der Kontierung und Zahlungsanweisung zu beachten?

Positive Rechnungseingangsprüfung/Kontierung/Indexierung: Vor der Kontierung muss die Rechnungseingangsprüfung positiv abgeschlossen sein. Dies stellt sicher, dass die Rechnung formell und materiell korrekt ist. Nach der erfolgreichen Prüfung erfolgt die Kontierung der E-Rechnung. Hierbei handelt es sich um die Festlegung der relevanten Konten für Eingangs- und Ausgangsumsät...mehr

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Verdeckte Gewinnausschüttun... / 3 Bedeutung des Vorsteuerabzugs

Der Vorsteuerbetrag nach § 15 UStG gehört, soweit er bei der Umsatzsteuer abgezogen werden kann, nicht zu den Anschaffungskosten oder Herstellungskosten des Wirtschaftsguts, auf dessen Anschaffung oder Herstellung er entfällt.[1] Da die Vorsteuer aus der Mindestbemessungsgrundlage grundsätzlich abzugsfähig ist, stellt sich die Frage, ob die im Wege einer vGA gewährte Leistun...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Liebhaberei / 1.3 Beginn und Ende der Liebhaberei

Eine Tätigkeit kann von Anfang an Liebhaberei im steuerlichen Sinne sein. Liegt eine Gewinnerzielungsabsicht erst später vor oder entfällt sie zu einem späteren Zeitpunkt, ist erst dann eine einkommensteuerrechtlich relevante Tätigkeit zu bejahen oder zu verneinen. Danach können auch nur einzelne Verlustphasen zur Liebhaberei führen, wenn der Steuerpflichtige in diesem Zeitr...mehr

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Liebhaberei: Besonderheiten... / 6.1 Einkunftserzielungsabsicht

Die Einkunftserzielungsabsicht ist bei Vermietungseinkünften nur bei Gesamtüberlassung eines Grundstücks, im Übrigen aber vermietungsobjektbezogen zu prüfen.[1] Werden verschiedene, auf einem Grundstück gelegene Gebäudeteile (einzeln) vermietet, bezieht sich die Einkünfteerzielungsabsicht mithin jeweils nur auf das entsprechende Objekt; fällt sie nachträglich weg, können auc...mehr

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Literaturauswertung zum HGB / 2.52 Herstellungskosten

Breidenbach, Fremdkapitalkosten als Bestandteil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten – Regelungslücken in IAS 23, PiR 7/2025, S. 215; Breidenbach, Fremdkapitalkosten als Bestandteil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten nach IFRS – Unterschiede und Gemeinsamkeiten im Vergleich zum HGB, BBK 9/2025, S. 401; Währisch, Zur Berücksichtigung von Zinsen in den handelsrecht...mehr

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Literaturauswertung zum HGB / 2.6 Anschaffungskosten

Breidenbach, Fremdkapitalkosten als Bestandteil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten – Regelungslücken in IAS 23, PiR 7/2025, S. 215; Dawo/Krudewig, Anschaffungskosten – Aktivierung oder Betriebsausgabenabzug, b+b 7/2025, S. 12; Geisler/Dänzer, Bilanzielle Herausforderungen bei der Erstellung von Closing Accounts zur finalen Kaufpreisbestimmung, BB 10/2025, S. 555; Währi...mehr

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Literaturauswertung zum HGB / 2.39 Gebäude

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Literaturauswertung zum HGB / 2.100 Steuerbilanz

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Literaturauswertung zum HGB / 1.2 Spezialfragen

Küpper, Rechnungslegung in Non-Profit-Unternehmungen, BfuP 6/2025, S. 565; Lorson/Haustein, Konzeptionelle Überlegungen zu einer Doppik-Wende – Plädoyer für einen Paradigmenwechsel im staatlichen Rechnungswesen –, DB 49/2025, S. 2991; Marten/Kirschner/Weiss, Beteiligungen von Private-Equity-Investoren an Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, DB 48/2025, S. 2923; Needham/Müller/B...mehr

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Literaturauswertung zum HGB / 2.53 Immaterielles Vermögen

Fuchs, Einfluss von Nachhaltigkeitsaspekten auf die Bewertung immaterieller Vermögenswerte, ESG 12/2025, S. 452; Lüdenbach, Rahmenverträge mit Kunden als immaterielles Wirtschaftsgut?, StuB 21/2025, S. 827; Atilgan, Bilanzierung und Bewertung des Wirtschaftsgut...mehr

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Literaturauswertung zum HGB / 2.91 Rechnungslegung nach IFRS

Fischer, UKEB-Papier: Möglicher Ansatz zur Eins...mehr

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Abgrenzung von Anschaffungs... / 2 Herstellungskosten

Aktivierung Die Einordnung von Aufwendungen als Herstellungskosten entscheidet über den steuerlichen Zeitverlauf der Berücksichtigung. Während Erhaltungsaufwand sofort abzugsfähig ist, sind Herstellungskosten zu aktivieren und nur im Wege der Abschreibung über die Nutzungsdauer zu berücksichtigen. Die Herstellungskosten eines Gebäudes bestimmen sich nach § 255 Abs. 2 Satz 1 ...mehr

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Abgrenzung von Anschaffungs... / 4.5 Keine Aufteilung bei anschaffungsnahen Herstellungskosten

Keine Aufteilung Eine Aufteilung unterbleibt, wenn sämtliche Aufwendungen als anschaffungsnahe Herstellungskosten i. S. d. § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG zu beurteilen sind. In diesem Fall sind auch isoliert betrachtet erhaltungsfähige Maßnahmen zu aktivieren. Ebenso entfällt die Aufteilung, wenn durch die Baumaßnahmen ein anderes Gebäude entsteht. In diesem Zusammenhang anfallende I...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 6.3 Minderung bzw. Erhöhung der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten

Rz. 178 Bei einer Erhöhung der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, z. B. infolge einer Nachzahlung auf den Kaufpreis, werden die zusätzlichen Aufwendungen vom Zeitpunkt der Aufwendungen an als zusätzliche Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten berücksichtigt.[1] Eine Änderung auf den Zeitpunkt der Anschaffung bzw. Herstellung erfolgt nicht. Hinsichtlich der steuerlichen Be...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 6.5 Überhöhte Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten

Rz. 190 Unter überhöhten Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten ist der Teil der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten zu verstehen, der im Verhältnis zu einem auf die gleiche Zeit bezogenen, als normal gedachten Zustand nicht entstanden wäre.[1] Hierunter fallen insbesondere Aufwendungen, die dazu dienen, dass ein Wirtschaftsgut früher als normalerweise möglich geliefert ode...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 6.4 Nachträgliche Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten

Rz. 182 Auch nachträgliche Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten gehören zum absetzungsfähigen Kostenvolumen. Abzugrenzen sind die nachträglichen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten von den sofort abzugsfähigen Erhaltungsaufwendungen und den Aufwendungen für die Herstellung eines neuen Wirtschaftsguts. Im letzteren Fall beginnt die AfA für das neue Wirtschaftsgut nach den ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 6.1 Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten

Rz. 164b Die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bilden bei angeschafften bzw. hergestellten Wirtschaftsgütern die Bemessungsgrundlage für die AfA. Der Begriff der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten ist in § 255 HGB geregelt. Dieser handelsrechtliche Begriff der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten gilt auch für Zwecke des Steuerrechts[1], und zwar sowohl für den Berei...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7a... / 2.1.3 Begriff und Abgrenzung nachträglicher Anschaffungs- oder Herstellungskosten

Rz. 8 Nachträgliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten sind Kosten, die nach der Lieferung bzw. Fertigstellung eines Wirtschaftsguts anfallen (§ 9a EStDV). Nachträgliche Herstellungskosten liegen dann vor, wenn abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens in ihrer Substanz vermehrt, in ihrem Wesen verändert oder über ihren bisherigen Zustand hinaus erheblich verbesser...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7a... / 2.4 Nachträgliche Minderung der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten (Abs. 1 S. 3)

2.4.1 Allgemeine Behandlung Rz. 11 Nachträgliche Minderungen der Anschaffungs- oder Herstellungskosten i. S. d. § 7a Abs. 1 S. 3 EStG (z. B. durch Zuschüsse oder durch Abzüge nach § 6b Abs. 1 oder 3 EStG) sind im Jahr der Minderung von der bisherigen Bemessungsgrundlage für die AfA, für die erhöhten Absetzungen und für die Sonderabschreibungen abzuziehen und so zu berücksicht...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7a... / 2.2 Behandlung nachträglicher Herstellungskosten (Abs. 1 S. 1)

Rz. 10 Nachträgliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten i. S. d. § 7a Abs. 1 EStG sind für das Jahr der Entstehung so zu berücksichtigen, als wären sie zu Beginn dieses Jahres aufgewendet worden (R 7a Abs. 3 EStR 2012 und H 7a EStH 2024). Nach Ablauf des Begünstigungszeitraums unterfallen Anschaffungs- und Herstellungskosten § 7a Abs. 1 EStG allerdings nicht, insoweit gel...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 6.10 Fiktive Anschaffungs- oder Herstellungskosten

Rz. 209 Um den zur Erzielung von Einkünften aufgewendeten Wertverzehr abnutzbarer Anlagegüter korrekt zu erfassen und damit eine systemgerechte Besteuerung zu gewährleisten, ist in bestimmten Fällen anstelle der tatsächlichen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten auf Hilfswerte in Form von fiktiven Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzustellen. Rz. 210 Bei Wirtschaftsgüte...mehr

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Abgrenzung von Anschaffungskosten, Herstellungskosten und Erhaltungsaufwendungen

Zusammenfassung Überblick Absetzung für Abnutzung oder sofortiger Werbungskostenabzug Unternehmer sehen sich häufig mit der Frage konfrontiert, welche Ausgaben als laufende Instandhaltungs- oder Modernisierungsmaßnahmen und welche als Herstellungskosten zu behandeln sind. Diese Abgrenzung ist nicht nur für die Bilanz entscheidend, sondern beeinflusst auch unmittelbar die steue...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7a... / 2 Nachträgliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten (Abs. 1)

2.1 Allgemeines 2.1.1 Anwendungsbereich Rz. 5 Die Vorschrift betrifft nicht nur erhöhte Absetzungen und Sonderabschreibungen, sondern auch die "normale" AfA. § 7a Abs. 1 EStG wirkt sich auch auf die AfA des § 7 EStG aus, da während der Dauer des Begünstigungszeitraums einer erhöhten Absetzung oder Sonderabschreibung der Anwendungsbereich des § 7a Abs. 1 EStG nicht auf erhöhte...mehr

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Abgrenzung von Anschaffungs... / 2.10 Teilweise Sanierung

Einzelne Wohnungen Wird der Gebrauchswert nicht des gesamten Gebäudes, sondern nur einzelner Wohnungen oder Gebäudeteile deutlich erhöht, sind nur die darauf entfallenden Aufwendungen Herstellungskosten. Die Betrachtung erfolgt wirtschaftsgutbezogen.mehr

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Abgrenzung von Anschaffungs... / 5 Anschaffungsnaher Aufwand (§ 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG)

Herstellungskosten Der anschaffungsnahe Aufwand nach § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG ist eine gesetzlich typisierte Durchbrechung der allgemeinen Abgrenzung zwischen Herstellungs- und Erhaltungsaufwand. Aufwendungen, die ihrer Art nach eigentlich Erhaltungsaufwand wären, werden unter bestimmten Voraussetzungen zwingend zu Herstellungskosten fingiert. 5.1 Gesetzliche Ausgangslage Drei-J...mehr

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Abgrenzung von Anschaffungs... / 2.11.1 Gartenanlage als selbstständiges Wirtschaftsgut

Selbstständiges Wirtschaftsgut Im Übrigen bildet die bepflanzte Gartenanlage ein selbstständiges Wirtschaftsgut. Das betrifft insbesondere: Rasenflächen, Ziersträucher, Blumenbeete, dekorative Anpflanzungen, Wegeanlagen im Gartenbereich. Diese Anlagen sind weder Bestandteil des Gebäudes noch unselbstständiger Gebäudebestandteil. Sie sind eigenständig bewertbar und nutzbar. Die Hers...mehr

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Abgrenzung von Anschaffungs... / 2.4 Über den ursprünglichen Zustand hinausgehende wesentliche Verbesserung

Herstellung der Betriebsbereitschaft Instandsetzungs- oder Modernisierungsaufwendungen, die nicht bereits als Anschaffungskosten zur Herstellung der Betriebsbereitschaft einzuordnen sind, führen zu Herstellungskosten, wenn sie zu einer über den ursprünglichen Zustand hinausgehenden wesentlichen Verbesserung des Gebäudes führen. Das gilt unabhängig davon, ob das Gebäude entge...mehr

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Abgrenzung von Anschaffungs... / 2.5 Veränderung der AfA-Bemessungsgrundlage

Zwischenzeitliche Veränderungen Wurden die ursprünglichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten zwischenzeitlich verändert, etwa durch Absetzung für außergewöhnliche Abnutzung, Teilwertabschreibung, weitere Herstellungskosten, ist der für die geänderte AfA-Bemessungsgrundlage maßgebliche Zustand entscheidend. Damit knüpft die Beurteilung an die wirtschaftlich fortgeschriebene Sub...mehr

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Abgrenzung von Anschaffungs... / 6 Feststellungslast

Die Frage, ob Aufwendungen als Anschaffungs- oder Herstellungskosten zu aktivieren sind oder sofort abzugsfähigen Erhaltungsaufwand darstellen, ist regelmäßig streitträchtig. 6.1 Grundsatz: Beweislast des Finanzamts Feststellungslast Die objektive Feststellungslast für Tatsachen, die eine Behandlung als Anschaffungs- oder Herstellungskosten rechtfertigen, trägt das Finanzamt.[...mehr

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Abgrenzung von Anschaffungs... / 4.2 Steuerliche Wirkung

Werbungskosten/Betriebsausgaben Erhaltungsaufwendungen sind grundsätzlich bei Vermietung und Verpachtung als Werbungskosten (§ 9 EStG) im Betriebsvermögen als Betriebsausgaben (§ 4 Abs. 4 EStG) im Jahr der Zahlung sofort abzugsfähig. Dies ist der zentrale Unterschied zu Herstellungskosten, die über die AfA zu verteilen sind.mehr

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Abgrenzung von Anschaffungs... / 4.6 Sachlicher Zusammenhang und bautechnisches Ineinandergreifen

Isolierte Betrachtung Besondere Bedeutung hat das sogenannte bautechnische Ineinandergreifen. Aufwendungen, die isoliert betrachtet teilweise Herstellungskosten und teilweise Erhaltungsaufwand darstellen würden, sind insgesamt als Herstellungskosten zu behandeln, wenn ein sachlicher Zusammenhang besteht. Ein solcher Zusammenhang liegt vor, wenn die einzelnen Maßnahmen bautech...mehr

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Abgrenzung von Anschaffungs... / 2.1 Instandsetzungs- und Modernisierungsarbeiten bei Vollverschleiß

Hier liegen Herstellungskosten vor Ausnahmsweise können auch Instandsetzungs- und Modernisierungsarbeiten zur Herstellung eines Gebäudes führen. Voraussetzung ist Vollverschleiß. Ein Gebäude ist vollverschlissen, wenn es derart abgenutzt ist, dass es unbrauchbar geworden ist. Kennzeichnend sind schwere Substanzschäden an tragenden und für die Nutzungsdauer bestimmenden Teilen...mehr

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Abgrenzung von Anschaffungs... / 5.8 15 %-Grenze und Berechnung

Nettobetrag Wie zuvor beschrieben, ist die 15 %-Grenze auf die reinen Gebäudeanschaffungskosten ohne Umsatzsteuer zu beziehen. Maßgeblich ist der Nettobetrag. In die Berechnung einzubeziehen sind sämtliche Aufwendungen für Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen innerhalb des Drei-Jahres-Zeitraums. Dabei ist eine Gesamtbetrachtung vorzunehmen.[1] Praxis-Beispiel Ermittlu...mehr

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Abgrenzung von Anschaffungs... / 5.12 Gesamtfallberechnung

Wenn innerhalb der dreijährigen Frist die 15 %-Schwelle überschritten wird, dann passiert Folgendes: Erhaltungsaufwand wird zu Herstellungskosten: Diese Aufwendungen werden steuerlich so behandelt, als seien sie bereits bei der Anschaffung/Herstellung angefallen (§ 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG). Anpassung der laufenden und früheren AfA-Berechnungen: Die bisherigen AfA-Berechnungen müs...mehr

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Abgrenzung von Anschaffungs... / 2.2 Nutzungs- bzw. Funktionsänderung

Anderes Gebäude Auch ohne Vollverschleiß kann die Herstellung eines "anderen" Gebäudes vorliegen. Dies ist der Fall, wenn das Gebäude für eine andere Nutzung bestimmt wird, die Umgestaltung erheblich ist und die neu eingefügten Teile dem Gebäude das Gepräge geben, während die Altbauteile bedeutungs- und wertmäßig zurücktreten. Es geht um eine wesensmäßige Umgestaltung. Praxis-Bei...mehr

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Abgrenzung von Anschaffungs... / 5.3 Nur Maßnahmen am Gebäude selbst

Ort der Maßnahmen Anschaffungsnahe Herstellungskosten setzen voraus, dass Instandsetzungs- oder Modernisierungsmaßnahmen am Gebäude oder an dessen Einrichtungen durchgeführt werden. Nicht einzubeziehen sind Aufwendungen, die lediglich mittelbar durch eine Renovierung veranlasst sind. Maßgeblich ist eine baulich-substanzielle Maßnahme.[1] Praxis-Beispiel Mieterabfindung Eine Erw...mehr

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Abgrenzung von Anschaffungs... / 2.7 Standardhebung bei Wohngebäuden

Erhöhung des Gebrauchswerts Bei Wohngebäuden liegt eine deutliche Erhöhung des Gebrauchswerts vor, wenn der Standard von sehr einfach auf mittel oder sehr anspruchsvoll oder von mittel auf sehr anspruchsvoll gehoben wird.[1] Für die Beurteilung ist der Standard im ursprünglichen Zustand dem Zustand nach der Maßnahme gegenüberzustellen.[2] Dabei sind die Maßstäbe zugrunde zu legen,...mehr

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Abgrenzung von Anschaffungs... / 2.9 Sanierung in Raten

Mehrere Jahre Eine wesentliche Verbesserung kann auch durch eine sogenannte Sanierung in Raten entstehen. Darunter versteht man eine planmäßig auf mehrere Jahre angelegte Gesamtmaßnahme, bei der die einzelnen Maßnahmen für sich betrachtet noch keine wesentliche Verbesserung darstellen, in ihrer Gesamtheit jedoch den Gebrauchswert deutlich erhöhen.[1] 3 Jahre In der Regel wird v...mehr

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Abgrenzung von Anschaffungs... / Zusammenfassung

Überblick Absetzung für Abnutzung oder sofortiger Werbungskostenabzug Unternehmer sehen sich häufig mit der Frage konfrontiert, welche Ausgaben als laufende Instandhaltungs- oder Modernisierungsmaßnahmen und welche als Herstellungskosten zu behandeln sind. Diese Abgrenzung ist nicht nur für die Bilanz entscheidend, sondern beeinflusst auch unmittelbar die steuerliche Belastun...mehr

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Abgrenzung von Anschaffungs... / 2.11 Gärtnerische Gestaltung bei Wohngebäuden

Funktionale Zuordnung Die steuerliche Behandlung von Kosten für die gärtnerische Gestaltung eines Grundstücks folgt klaren, aber häufig übersehenen Grundsätzen. Entscheidend ist die funktionale Zuordnung der Maßnahme und die Frage, ob ein selbstständiges Wirtschaftsgut vorliegt. Kosten für das Anpflanzen von Hecken, Büschen oder Bäumen an den Grundstücksgrenzen, die als "lebe...mehr

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Abgrenzung von Anschaffungs... / 2.3 Erweiterung eines Gebäudes

Geringfügige Erweiterungen Aufwendungen, die durch eine Erweiterung entstehen, sind stets Herstellungskosten (§ 255 Abs. 2 Satz 1 HGB). Eine Wesentlichkeit ist nicht erforderlich. Auch geringfügige Erweiterungen führen zur Aktivierung.[1] Voraussetzungen einer Erweiterung: Vergrößerung der nutzbaren Fläche oder Substanzmehrung mit Erweiterung der Nutzungsmöglichkeit (BFH, Urtei...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Abgrenzung von Anschaffungs... / 3.10 Abgrenzung zu Herstellungs- und Erhaltungsaufwand

Strikte Trennung Das BMF betont, dass Anschaffungskosten strikt vom Erhaltungsaufwand und von Herstellungskosten abzugrenzen sind. Erhaltungsaufwand liegt vor, wenn lediglich Abnutzung beseitigt wird. Herstellungskosten liegen vor, wenn erweitert oder wesentlich verbessert wird. Anschaffungskosten dagegen setzen immer einen unmittelbaren Bezug zum Erwerb voraus. Dieser Zusamme...mehr

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Abgrenzung von Anschaffungs... / 4 Erhaltungsaufwand

Sofortige Auswirkung Erhaltungsaufwendungen sind Aufwendungen für Instandsetzung und Instandhaltung eines bereits bestehenden Gebäudes oder Gebäudeteils, die der Erhaltung der Substanz und der Sicherung der Nutzbarkeit dienen, ohne das Wirtschaftsgut in seiner Wesensart zu verändern, zu erweitern oder seinen Standard wesentlich zu erhöhen. Gesetzlich werden Erhaltungsaufwendu...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Abgrenzung von Anschaffungs... / 3.8 Ermittlung des Standards

3.8.1 Grundsatz: Mittlerer Standard Regelmäßig ist von einem mittleren Standard auszugehen, sofern keine besonderen Umstände für einen sehr einfachen oder sehr anspruchsvollen Standard sprechen. Sehr einfacher Standard[1] Ein sehr einfacher Standard liegt vor, wenn zentrale Ausstattungsmerkmale nur im notwendigen Umfang oder technisch überholt vorhanden sind. Typische Beispiele:...mehr

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Abgrenzung von Anschaffungs... / 2.3.1 Vergrößerung der nutzbaren Fläche

Entscheidend ist allein die bauliche Vergrößerung. Ob die zusätzliche Fläche tatsächlich genutzt wird, ist unerheblich.[1] Die nutzbare Fläche ist sinngemäß nach den §§ 2 und 4 WoFlV zu bestimmen, wobei neben Wohnflächen auch Zubehörräume, nicht genehmigungsfähige Räume und Geschäftsräume einzubeziehen sind.[2] Typische Fälle einer Flächenvergrößerung: Ersetzung eines Flachdach...mehr

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Abgrenzung von Anschaffungs... / 5.1 Gesetzliche Ausgangslage

Drei-Jahres-Frist § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG bestimmt, dass Aufwendungen für Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen, die innerhalb von drei Jahren nach der Anschaffung eines Gebäudes durchgeführt werden, zu den Herstellungskosten gehören, wenn sie ohne Umsatzsteuer 15 % der Anschaffungskosten des Gebäudes übersteigen. Die Vorschrift ist zwingend anzuwenden. Ein Wahlrecht b...mehr

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Abgrenzung von Anschaffungs... / 5.9 Erstattungen durch Dritte

Nur tatsächlicher Aufwand Werden Aufwendungen ganz oder teilweise erstattet, ist nur der wirtschaftlich endgültig verbleibende Aufwand maßgeblich. Nur die nach Abzug der Erstattung verbleibenden Beträge sind in die 15 %-Grenze einzubeziehen (BFH, Urteil v. 14.6.2016, IX R 25/14, BStBl II S. 992).[1] Praxis-Beispiel Erstattung durch Versicherung Gebäudeanschaffungskosten (Gebäud...mehr

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Abgrenzung von Anschaffungs... / 1.1 Begriff der Instandhaltungsmaßnahmen

Erhalt des Zustands Instandhaltungsmaßnahmen dienen der Erhaltung des ordnungsgemäßen Zustands eines Gebäudes. Sie sollen Mängel beseitigen, die durch Abnutzung, Alterung oder Witterung entstanden sind. Klassische Fälle sind die Reparatur eines undichten Dachs, der Austausch einzelner schadhafter Fenster oder die Erneuerung einer defekten Heizungssteuerung. Das Bundesministeri...mehr