Fachbeiträge & Kommentare zu Hebamme

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Hebamme

Rz. 1 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Anlässlich der Geburt eines Kindes aufgewendete Kosten für eine Hebamme (zur Berufsbezeichnung > Rz 3) sind als > Außergewöhnliche Belastungen Rz 75 Entbindungskosten abziehbar, soweit sie nicht durch Leistungen Dritter (zB Krankenkasse, Beihilfe) ausgeglichen werden. Rz. 2 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Aufwendungen einer selbständig tätigen Heba...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Haftpflichtversicherungsprämien

Rz. 1 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Eine Haftpflichtversicherung schützt – im Gegensatz zu einer > Kaskoversicherung, die eigene Schäden abdeckt – vor Ansprüchen Dritter auf > Schadensersatz . Einige Haftpflichtversicherungen sind Pflichtversicherungen, zB die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung und Haftpflichtversicherungen bestimmter Berufsgruppen (> Rz 8). So gut wie aussch...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Heilberuf

Stand: EL 145 – ET: 02/2026 > Ärzte, > Betriebsärzte, > Hebamme, > Heilerzieher, > Heilpädagoge, > Heilpraktiker, > Pflegepersonal. Zur Einordnung der > Einkünfte aus der Tätigkeit im Rahmen eines Heil- oder Heilhilfsberufs als Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit (§ 18 Abs 1 Nr 1 EStG) oder aus Gewerbebetrieb (§ 15 EStG) vgl BMF vom 20.11.2019, BStBl 2019 I, 1298.mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Hinweise zur 145. Aktualisierung der 4. Auflage

Die Bearbeitung der 145. Ergänzungslieferung des ABC-Führer Lohnsteuer entspricht dem Rechtsstand vom 14.12.2025. Aus diesem umfassenden Update lassen sich die Kommentierungen zu den folgenden fünf Stichworten besonders hervorheben: Fortbildungsveranstaltungen (steuerliche Hinweise zu Aufwendungen des Arbeitgebers und zur Behandlung von Arbeitnehmeraufwendungen als Werbungsko...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Gemischte, dh teils als freiberuflich, teils als gewerblich anzusehende Tätigkeiten

Rn. 129 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Übt ein StPfl ihrer Art nach gemischte, dh teils als freiberuflich, teils als gewerblich anzusehende Tätigkeiten aus, so sind diese Einkünfte getrennt zu erfassen, wenn zwischen den Betätigungen kein sachlicher und wirtschaftlicher Berührungspunkt besteht (BFH BStBl II 1984: Primat der Trennung vor der Einheitsbeurteilung; ebenso FG Ha v 10...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.1 Rentenversicherung

Tz. 11 Stand: EL 147 – ET: 02/2026 Pflichtversichert sind in der Rentenversicherung neben Arbeitnehmern regelmäßig folgende Personengruppen: Auszubildende Mütter oder Väter während der Zeiten der Kindererziehung Nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen Menschen mit Behinderung Personen im Wehrdienst oder Bundesfreiwilligendienst Personen, die Entgeltersatzleistungen beziehen, etwa ...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 4.1 Zweck, Verpflichtung, Aussteller, Form und Inhalt

Rz. 33 Der Arbeitgeber muss sich nicht mit der mündlichen Mitteilung der Arbeitnehmerin über das Vorliegen der Schwangerschaft und den voraussichtlichen Entbindungstermin bzw. über das Stillen begnügen. Vielmehr kann er die Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses bzw. eines Zeugnisses einer Hebamme oder eines Entbindungspflegers verlangen. Er muss diese Forderung nicht begründen...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 1 Zweck und Systematik

Rz. 1 Die Frau soll den Arbeitgeber möglichst frühzeitig über ihre Schwangerschaft und den voraussichtlichen Entbindungstermin bzw. über die Tatsache, dass sie stillt, unterrichten, § 15 Abs. 1. Damit soll vor allem erreicht werden, dass die mutterschutzrechtlichen Schutzvorschriften so früh wie möglich erfüllt werden. Darüber hinaus bestehen Mitteilungsobliegenheiten, wenn ...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.1 Persönlicher Geltungsbereich

Rz. 3 Der Freistellungsanspruch des § 7 Abs. 1 steht "Frauen" gegenüber ihren "Arbeitgebern" zu. Der Begriff "Arbeitgeber" ist entsprechend § 2 Abs. 1 und 2 MuSchG auszulegen. Insbesondere ist der Freistellungsanspruch nicht auf Arbeitsverhältnisse beschränkt, sondern gilt gleichermaßen für die weiteren in § 1 Abs. 2 MuSchG genannten Rechtsverhältnisse.[1] Über den Wortlaut ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gewerbesteuererklärung 2025 / 2.1 Begriffsbestimmung und Abgrenzung

Der Gewerbesteuer unterliegt jeder stehende Gewerbebetrieb, soweit er im Inland betrieben wird. Maßgebend für den Begriff der im Inland betriebenen Betriebsstätte (§ 2 Abs. 1 Satz 3 GewStG) ist das innerstaatliche Recht[1] und damit § 12 AO. Die Gewerbesteuer knüpft insoweit an die einkommensteuerliche Definition der gewerblichen Tätigkeit an, d. h. gewerbesteuerpflichtiger ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.10.1 Einkünfte aus selbstständiger Arbeit (§ 850i Abs. 1 ZPO)

Rz. 46 § 850i Abs. 1 ZPO stellt Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit unter Pfändungsschutz.[1] Bei solchen nicht wiederkehrend zahlbaren Vergütungen für persönlich geleistete Arbeiten oder Dienste ist dem Schuldner so viel von den Vergütungen zu belassen, wie er für seinen Unterhalt und den der Personen, denen er gesetzlichen Unterhalt schuldet, benötigt. Dem Schuldner is...mehr

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Jansen, SGB VI § 279 Beitra... / 2.1 Hebammen mit Niederlassungserlaubnis

Rz. 5 Grundsätzlich ist für die Bestimmung der beitragspflichtigen Einnahmen der selbständig tätigen Hebammen § 165 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 anzuwenden. Für den Personenkreis der Hebammen, denen vor dem 1.7.1985 eine Niederlassungserlaubnis nach dem Hebammengesetz v. 21.12.1938 erteilt worden war, bestimmt § 279 Abs. 1, dass der Beitragszahlung eine Mindestbeitragsbemessungsgrund...mehr

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Jansen, SGB VI § 279 Beitragspflichtige Einnahmen bei Hebammen und Handwerkern

1 Allgemeines Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung (Rentenreformgesetz 1992 – RRG 1992) v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) mit Wirkung zum 1.1.1992 eingeführt. Durch die Neufassung der Norm mit Bekanntmachung v. 19.2.2002 (BGBl. I S. 754) erfolgte keine inhaltliche Änderung. Rz. 2 § 279 ist eine ergänzende Regelung zu § 161 Ab...mehr

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Jansen, SGB VI § 279 Beitra... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung (Rentenreformgesetz 1992 – RRG 1992) v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) mit Wirkung zum 1.1.1992 eingeführt. Durch die Neufassung der Norm mit Bekanntmachung v. 19.2.2002 (BGBl. I S. 754) erfolgte keine inhaltliche Änderung. Rz. 2 § 279 ist eine ergänzende Regelung zu § 161 Abs. 1, § 2 Sat...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 16 Leistung... / 2.3 Leistungen aus dem Vermittlungsbudget für eine schulische Berufsausbildung (Abs. 3)

Rz. 96 Abs. 3 lässt Leistungen für die Anbahnung einer schulischen Berufsausbildung aus dem Vermittlungsbudget nach § 44 Abs. 1 Satz 1 SGB III zu. Diese Regelung begrenzt die Förderungsmöglichkeiten an sich auf versicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse. Die Regelung entspricht der Zielsetzung des SGB II, durch jedwede Erwerbstätigkeit Einkommen zu erzielen und dadur...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 16 Leistung... / 2.1.2.2 Ausbildungsvermittlung

Rz. 34a Das rechtskreisübergreifende Integrationskonzept (4-Phasen-Modell der Integrationsarbeit, schon ohne Erweiterungsstufe) wendet die Bundesagentur für Arbeit auf alle Kunden an, für die sie Beratungs- und Vermittlungsdienstleistungen zur Integration in Ausbildung oder in Arbeit erbringt. Dabei ist es unerheblich, welchem Rechtskreis der Kunde angehört. Den Fachkräften ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 279 Beitra... / 2 Rechtspraxis

Rz. 4 § 279 regelt die Mindestbeitragsbemessungsgrundlagen für selbständig tätige Hebammen mit Niederlassungserlaubnis (Abs. 1) und Alleinhandwerker (Abs. 2). 2.1 Hebammen mit Niederlassungserlaubnis Rz. 5 Grundsätzlich ist für die Bestimmung der beitragspflichtigen Einnahmen der selbständig tätigen Hebammen § 165 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 anzuwenden. Für den Personenkreis der Hebam...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gestaltungsmöglichkeiten be... / 3.4 Spezialregelung für eigenbetrieblich genutzte Gebäudeteile von untergeordnetem Wert

Eigenbetrieblich genutzte Grundstücksteile, also prinzipiell Wirtschaftsgüter des notwendigen Betriebsvermögens, brauchten nach bisheriger Rechtslage nicht als Betriebsvermögen behandelt zu werden, wenn ihr Wert nicht mehr als ein Fünftel des gemeinen Werts des gesamten Grundstücks und nicht mehr als 20.500 EUR betrug (§ 8 EStDV a. F.). Waren die genannten Voraussetzungen erfül...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Einlagen / 3.2.3 Spezielle Regelung für eigenbetrieblich genutzte Grundstücke von untergeordnetem Wert

Eigenbetrieblich genutzte Grundstücksteile, also prinzipiell Wirtschaftsgüter des notwendigen Betriebsvermögens, brauchten nach bisheriger Rechtslage[1] nicht als Betriebsvermögen behandelt zu werden, wenn ihr Wert nicht mehr als ein Fünftel des gemeinen Werts des gesamten Grundstücks und nicht mehr als 20.500 EUR betrug Waren die genannten Voraussetzungen erfüllt, stand die Bi...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Hebamme/Entbindungspfleger / 1 Hebammenhilfe

Hebammenhilfe ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung, auf die bei Schwangerschaft und Mutterschaft ein Anspruch besteht.[1] Leistungen, die die freiberuflich tätigen Hebammen und Entbindungspfleger erbringen, sind nach der Hebammenhilfe-Gebührenverordnung (HebGV) abzugelten. Neben dem Ersatz von Auslagen und dem Wegegeld stehen der Hebamme oder dem Entbindung...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Hebamme/Entbindungspfleger / 3 Beitragspflicht

Beitragspflicht besteht, solange Versicherungspflicht vorliegt. Die Hebamme oder der Entbindungspfleger trägt die Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung in voller Höhe allein. Die Beitragszahlung ist in der Rentenversicherungs-Beitragszahlungsverordnung geregelt.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Hebamme/Entbindungspfleger / 8.1 Nachweis des Arbeitseinkommens

Für den Nachweis des Arbeitseinkommens sind bei einkommensgerechter Beitragszahlung die sich aus dem letzten Einkommensteuerbescheid ergebenden Einkünfte, d. h. der Gewinn aus der Tätigkeit als Hebamme oder Entbindungspfleger, maßgebend. Dies gilt so lange, bis die Hebamme oder der Entbindungspfleger einen neuen Einkommensteuerbescheid vorlegt. Ein neuer Einkommensteuerbesch...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Hebamme/Entbindungspfleger / 10 Übergangsregelung

Beitragspflichtige Einnahmen für selbstständig tätige Hebammen mit Niederlassungserlaubnis im Sinne des Hebammengesetzes betragen mindestens 40 % der monatlichen Bezugsgröße. Diese Regelung gilt nicht für Hebammen ohne Niederlassungserlaubnis und für Entbindungspfleger. Bei Tätigkeit im Beitrittsgebiet ist bis zum 31.12.2024 die Bezugsgröße (Ost) heranzuziehen.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Hebamme/Entbindungspfleger / 8.3 Berücksichtigung der Änderung des Arbeitseinkommens

Änderungen des Arbeitseinkommens werden vom Ersten des auf die Vorlage des Einkommensteuerbescheids bzw. des auf die Vorlage der Bescheinigung des Finanzamts folgenden Kalendermonats, spätestens aber vom Beginn des 3. Kalendermonats nach Ausfertigung des Einkommensteuerbescheids an, berücksichtigt. Für eine Hebamme, die aufgrund ihres Arbeitseinkommens den Höchstbeitrag, d. h...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Hebamme/Entbindungspfleger / 8 Einkommensbezogene Beitragsberechnung

Die Hebamme oder der Entbindungspfleger kann bestimmen, dass der Beitragsberechnung das tatsächlich erzielte Arbeitseinkommen zugrunde gelegt wird. Das tatsächlich erzielte Arbeitseinkommen ist bis zur Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung zu berücksichtigen. Es kann die Bezugsgröße oder die halbe Bezugsgröße, die als fiktives Arbeitseinkommen für di...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Hebamme/Entbindungspfleger / 2 Rentenversicherung

Selbstständige Hebammen sind seit dem 1.10.1929, Entbindungspfleger seit dem 1.7.1985, rentenversicherungspflichtig.[1] Die Versicherungspflicht beginnt am Tag der Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Hebamme/Entbindungspfleger / 11 Meldepflicht

Rentenversicherungspflichtige Hebammen und Entbindungspfleger sind verpflichtet, sich innerhalb von 3 Monaten nach der Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit beim Rentenversicherungsträger zu melden. Damit dieser die Versicherungspflicht ordnungsgemäß feststellen kann, sind dessen Vordrucke zu verwenden.[1] Im weiteren Verlauf der Versicherung ist der Rentenversicherungsträg...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Hebamme/Entbindungspfleger / 8.2 Dynamisierung des geschätzten Arbeitseinkommens

Das letzte nachgewiesene – bei Aufnahme der Tätigkeit als Hebamme das geschätzte – Arbeitseinkommen wird dynamisiert. Die Dynamisierung erfolgt mit dem Faktor, der sich aus dem Verhältnis des vorläufigen Durchschnittsentgelts (für das aktuelle Kalenderjahr) zum Durchschnittsentgelt des letzten Veranlagungsjahres bzw. bei Schätzung wegen erstmaliger Aufnahme der Tätigkeit des...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Hebamme/Entbindungspfleger / 6 Regelbeitrag

Regelbeitrag ist der Beitrag, den die Hebamme oder der Entbindungspfleger kraft Gesetzes nach Ablauf der 3-jährigen Existenzgründungsphase zu zahlen hat, sofern er nicht beantragt, dass die Beiträge einkommensgerecht erhoben werden. Beitragsbemessungsgrundlage für den Regelbeitrag ist ein fiktives Arbeitseinkommen in Höhe der Bezugsgröße (2026: 3.955 EUR; 2025: 3.745 EUR). Der...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Hebamme/Entbindungspfleger / 5 Halber Regelbeitrag

Die Hebamme oder der Entbindungspfleger zahlt ohne Nachweis des tatsächlich erzielten Arbeitseinkommens in den ersten 3 Jahren der versicherungspflichtigen selbstständigen Tätigkeit den halben Regelbeitrag. Beitragsbemessungsgrundlage für den halben Regelbeitrag ist ein fiktives Arbeitseinkommen in Höhe der halben monatlichen Bezugsgröße (2026: 3.955 : 2 = 1.977,50 EUR; 2025:...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Hebamme/Entbindungspfleger / 9 Beiträge für Teilmonate

Bei Aufnahme oder Beendigung der selbstständigen Tätigkeit sind die zu zahlenden Beiträge für den jeweiligen Teilmonat zu leisten. Der Beitrag für den Teilmonat wird ermittelt, indem der jeweils zu zahlende Monatsbeitrag durch die Anzahl der Kalendertage zu teilen ist, auf den er entfällt. Samstage, Sonntage und Feiertage sind mitzuzählen.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Hebamme/Entbindungspfleger / 7 Regelbeitrag in der Existenzgründungsphase

Der Regelbeitrag kann auf Antrag des Selbstständigen anstelle des halben Regelbeitrags auch in der 3-jährigen Existenzgründungsphase gezahlt werden. Die Zahlung des Regelbeitrags ist erst vom Tag des Eingangs des Antrags beim zuständigen Rentenversicherungsträger an zulässig. Unabhängig vom Tag der Antragstellung bestimmt sich der Zeitraum, für den die Zahlung des halben Reg...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Haushaltshilfe / 6 Antrag

Die Haushaltshilfe ist vor der Inanspruchnahme bei der Krankenkasse zu beantragen. In dringenden Fällen kann vom Antrag vor der Inanspruchnahme abgesehen werden. Dem Antrag ist – soweit erforderlich – eine ärztliche Bescheinigung mit dem Grund sowie die Dauer der Haushaltshilfe beizufügen.[1] Die Bescheinigung kann bei Haushaltshilfe während Schwangerschaft und Entbindung im ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Haushaltshilfe / 3.3 Leistungsdauer

Der Anspruch auf Haushaltshilfe bei Schwangerschaft oder Entbindung ist zeitlich nicht befristet. Sie ist so lange zu gewähren, wie die Haushaltshilfe von einem Arzt oder einer Hebamme für notwendig und begründet erachtet wird. Für die Zeit vor der Entbindung kann Haushaltshilfe z. B. bei drohender Frühgeburt in Betracht kommen.[1] Für den Haushaltshilfeanspruch nach der Ent...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Auskunftspflicht (Ärzte/Hei... / 1.1 Personenkreis

Die Verpflichtung zur Erteilung einer medizinischen Auskunft richtet sich an den Arzt (auch Zahnarzt) sowie an die Angehörigen eines anderen Heilberufs.[1] Des Weiteren richtet sie sich an Krankenhäuser sowie Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen.[2] Die Angehörigeneigenschaft eines anderen Heilberufs liegt vor, wenn dieser für die Berufsausübung oder Führung der Berufs...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Selbstständige (einkommensb... / 1 Personenkreis

Von den Sonderbestimmungen der einkommensbezogenen Beitragsbemessung zur gesetzlichen Rentenversicherung sind folgende in §§ 2 Satz 1 und 4 Abs. 2 SGB VI genannten Personengruppen betroffen: Lehrer und Erzieher, die im Zusammenhang mit ihrer selbstständigen Tätigkeit keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen, Pflegepersonen, die in der Kranken-, Wochen-, Säugli...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Mindestbeitrag / 2.2.3 Selbstständige

Für Selbstständige, die kraft Gesetzes (z. B. Handwerker, Hebammen, Krankenpflegepersonen, Lehrer und Erzieher, Solo-Selbstständige) und auf Antrag (Antragspflichtversicherung) in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, gilt, sofern die Beiträge nach dem tatsächlichen Arbeitseinkommen gezahlt werden, eine Mindestbeitragsbemessungsgrundlage i. H. v. 603 EU...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Dienstwagen: Behandlung in ... / 3.2.2 Aufzeichnungserleichterungen

Anforderung: Keine Beeinträchtigung der Aussagekraft Auf einzelne der o. a. Angaben kann verzichtet werden, "soweit wegen der besonderen Umstände im Einzelfall die erforderliche Aussagekraft und Überprüfungsmöglichkeit" nicht beeinträchtigt wird. Bei Kundendienstmonteuren und Handelsvertretern mit täglich wechselnder Auswärtstätigkeit reicht es z. B. aus, wenn sie angeben, we...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Berufsrecht / IV. Formulierung

Rz. 9 Es gibt unterschiedlich lange Verschwiegenheitsverpflichtungserklärungen, die alle ihren Zweck erfüllen. Die meisten Rechtsanwaltskammern haben entsprechende Formulare auf ihren Seiten ins Netz gestellt. Die Verschwiegenheitsverpflichtungserklärung der Bundesrechtsanwaltskammer finden Sie auf der Homepage www.recht-clever.info/wp-content/uploads/2021/04/Verschwiegenhei...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 3.6 Sonstige Fälle

Rz. 15 Eine Kündigung ist nicht deshalb treuwidrig, weil dafür keine Gründe mitgeteilt werden.[1] Dieses Ergebnis lässt sich auch aus dem Umkehrschluss zu § 626 Abs. 2 Satz 3 BGB, § 17 Abs. 2 Satz 2 MuSchG und § 22 Abs. 3 BBiG herleiten. Denn nur in diesen gesetzlich normierten Fällen besteht eine Pflicht, mit der Kündigung auch die Gründe mitzuteilen (im Fall des § 626 Abs....mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 3.1 Kündigung während der Wartezeit (§ 1 Abs. 1 KSchG)

Rz. 7 Der verfassungsrechtlich gebotene Mindestkündigungsschutz, den das BVerfG in seinen beiden Kleinbetriebsbeschlüssen entwickelte, gilt auch für die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses in der Wartezeit nach § 1 Abs. 1 KSchG.[1] Danach ist der Arbeitnehmer während der gesetzlichen Wartezeit lediglich vor einer sitten- oder treuwidrigen Ausübung des Kündigungsrechts des A...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 29... / 2.1.2 Erwerbsgegenstände (§ 811 Abs. 1 Nr. 1b ZPO)

Rz. 7 Unpfändbar sind die für den Schuldner und seine Familie sowie Hausangehörigen nach § 811 Abs. 1 Nr. 1b ZPO für die Ausübung einer Erwerbstätigkeit oder einer damit im Zusammenhang stehenden Aus- oder Fortbildung stehende Sachen. Die Vorgängerbestimmung hierzu fand sich in § 811 Abs. 1 Nr. 5 und 6 ZPO a. F. Die Regelung dürfte die größte praktische Bedeutung zukommen. E...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Tarifrunde TVöD Bund und Ko... / 6.3 Eingruppierung von Hebammen und Entbindungspflegern

Zitat Nach Teil B Abschnitt XI, Ziffer 1 der Entgeltordnung werden seit 1.1.2025 eingruppiert: Entgeltgruppe P 11 Hebammen mit abgeschlossener Hochschulbildung und entsprechender Tätigkeit. Hebammen und Entbindungspfleger der Entgeltgruppe P 8 Fallgruppe 3, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten der Fallgruppe 1 ausüben. Anmerkunge...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Tarifrunde TVöD Bund und Ko... / 1.2 Die Tarifeinigung TVöD im Überblick

Entgelterhöhungen: + 3 % (mindestens 110 Euro) ab April 2025, + 2,8 % ab Mai 2026. Entgelterhöhung Auszubildende/Studierende: + 75 EUR ab 2025 und 2026. Jahressonderzahlung: Erhöhung ab 2026 VKA: 85 % in allen EG 90 % in den EG 1 bis 8 in den Bereichen BT-K und BT-B Bund: EG 1 bis 8: von 90 auf 95 % EG 9a bis 12: von 80 auf 90 % EG 13 bis 15: von 60 auf 75 %. Jahressonderzahlung Umwandlun...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Honorare / 1 Versicherungsstatus des Honorarempfängers

Empfänger von Honoraren sind als freie Mitarbeiter tätig oder üben ihren Beruf als Selbstständige aus, wie z. B. Künstler, Ärzte, Steuerberater, Autoren und Dozenten. Der Honorarempfänger steht in keiner abhängigen Beschäftigung im Sinne von § 7 SGB IV. Bei den Honoraren handelt es sich daher regelmäßig nicht um Arbeitsentgelt im sozialversicherungsrechtlichen Sinne. Der Hono...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.12 Mutterschutz

Im Rahmen der Lohnbuchhaltung sind regelmäßig Abrechnungen werdender Mütter zu bearbeiten. Viele Fragen des Mandanten tangieren auch die wirtschaftlichen Auswirkungen für sein Unternehmen, wenn er viele Frauen mit Familienplanung beschäftigt, sodass Steuerberater auf jeden Fall bez. der finanziellen Auswirkungen beraten dürfen, auch wenn der Mandant die Lohnbuchhaltung selbs...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Hebammenhilfe / 2.1 Hebammenhilfe-Vertrag

Der GKV-Spitzenverband schließt mit den Berufsverbänden der Hebammen (DHV und BfHD) gemeinsam und einheitlich Verträge über die Versorgung mit Hebammenhilfe, abrechnungsfähigen Leistungen unter Berücksichtigung einer Betriebskostenpauschale bei ambulanten Entbindungen in von Hebammen geleiteten Einrichtungen (Geburtshäuser), Anforderungen an die Qualitätssicherung in diesen Ein...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Hebammenhilfe / Zusammenfassung

Begriff Hebammenhilfe umfasst die Leistungen bei Schwangerschaft und Entbindung durch eine staatlich geprüft und anerkannte Hebamme bzw. einen Entbindungspfleger. Die Leistungserbringung regelt der Hebammenhilfe-Vertrag. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Die gesetzliche Grundlage für die Hebammenhilfe sind §§ 24c und 24d SGB V. Weiteres bestimmt das...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Hebammenhilfe / 2.3 Abrechnung

Die Hebamme kann nach Aufnahme in die "Vertragspartnerliste Hebamme" mit den Krankenkassen abrechnen. Eine rückwirkende Abrechnung ist nicht möglich. Die erbrachten Hebammenleistungen sind von den Versicherten zu bestätigen. Weitere Regelungen zur Abrechnung sind in der Anlage 2 des Vertrages vereinbart. Die Abrechnungsdaten sowie ggf. rechnungsbegründende Unterlagen (z. B. un...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Hebammenhilfe / 2 Leistungserbringung

Hebammen leisten bei der Entbindung vorrangig Hilfe. Die Hebammen benötigen zur Berufsausübung in der Entbindungshilfe eine Erlaubnis. 2.1 Hebammenhilfe-Vertrag Der GKV-Spitzenverband schließt mit den Berufsverbänden der Hebammen (DHV und BfHD) gemeinsam und einheitlich Verträge über die Versorgung mit Hebammenhilfe, abrechnungsfähigen Leistungen unter Berücksichtigung einer Bet...mehr