Fachbeiträge & Kommentare zu Hartz IV

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum (ab 2000):

Kopp, Arbeitslosengeld II, NWB F 27, 5959; Richter/Köhler/Klatt, Blick ins Sozialversicherungsrecht, DStR 2004, 236; Louven, Hartz-IV-Gesetz, NWB 7/2009, 470.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2b. Die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts und zur Eingliederung in Arbeit nach SGB II – "Arbeitslosengeld II" (§ 3 Nr 2b EStG aF bis einschließlich VZ 2014)

Schrifttum (ab 2000): Kopp, Arbeitslosengeld II, NWB F 27, 5959; Richter/Köhler/Klatt, Blick ins Sozialversicherungsrecht, DStR 2004, 236; Louven, Hartz-IV-Gesetz, NWB 7/2009, 470. a) Allgemeines Rn. 143 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 2b EStG aF wurde durch das 4. Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Gesetz vom 24.12.2003, BGBl I 2003, 2954 – "Hartz IV") mit Wi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 143 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 2b EStG aF wurde durch das 4. Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Gesetz vom 24.12.2003, BGBl I 2003, 2954 – "Hartz IV") mit Wirkung ab VZ 2005 neu eingefügt (Art 33 Nr 1, Art 61 Abs 1 des Gesetzes), s OFD Münster Vfg vom 13.01.2006, DB 2006, 186. Es handelte sich lt Gesetzesbegründung (BT-Drucks 15/1516) um eine "Fo...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bf) Die Arbeitslosenhilfe (§ 19 Abs 1 Nr 6 SGB I aF, §§ 190ff SGB III aF – aufgehoben ab VZ 2005)

Rn. 96 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Die Vorschriften über die Arbeitslosenhilfe (§§ 190ff SGB III aF) wurden im Zuge der sog "Hartz-IV-Gesetzgebung"ab 01.01.2005 durch Art 2 Nr 2, Art 3 Nr 15, Art 61 Abs 1 des 4. Gesetz über moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom 24.12.2003, BGBl I 2003, 2954 aufgehoben. Auf die Darstellung der damaligen Rechtslage wird aus Aktualitätsgr...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bca) Aufstockungsbeträge nach § 3 Abs 1 Nr 1 Buchst a ATG (§ 3 Nr 28 Fall 1 EStG)

Rn. 1095 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 2 ATG bestimmt den begünstigten Kreis der ArbN. Sie müssen folgende Voraussetzungen kumulativ erfüllen:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum (ab 2000):

Marschner, Der Übergang von Arbeitslosengeld auf Altersrente, BB 2001, 830; Kopp, Arbeitslosengeld II, NWB F 27, 5959; Louven, Insolvenzgeld bei Unternehmensinsolvenzen, NWB F 27, 5947; von Bornhaupt, LStR 2008, BB 2007, 2708; Marburger, Kurzarbeitergeld und Sozialversicherungsrecht, NWB 7/2017, 514; Hörster, Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2020 Teil 1, NWB 37/2020, 2730.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / db) Übergangsgeld nach den §§ 20, 21 SGB VI

Rn. 44a Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Übergangsgelder sind in verschiedenen Büchern des SGB vorgesehen. Dabei ist für die Einordnung in § 3 Nr 1 EStG wie folgt zu unterscheiden:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cnj) Progressionsvorbehalt

Rn. 119e Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Das Arbeitslosengeld II unterliegt nicht dem Progressionsvorbehalt (s OFD Münster vom 13.01.2006, DB 2006, 186).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / db) Die sonstigen Leistungen aus öffentlichen Haushalten oder Zweckvermögen zur Senkung der Miete oder Belastung iSd § 11 Abs 2 Nr 4 WoGG (§ 3 Nr 58 EStG Fall 2)

Rn. 2023 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Aufgrund der Änderung des WoGG ab 01.01.2009 (Art 1, Art 6 Abs 1 des Gesetzes zur Neuregelung des Wohngeldrechts und zur Änderung des SGB vom 24.09.2008, BGBl I 2008,1856) wurde die Bezugnahme geändert auf § 11 Abs 2 Nr 4 WoGG nF, ohne dass damit eine inhaltliche Änderung verbunden wäre (BT-Drucks 16/6543, 111). Damit nimmt § 3 Nr 58 EStG ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Aufhebung der Vorschrift ab VZ 2015

Rn. 145 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Art 3 Nr 2b des Gesetzes zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (vom 25.07.2014, BGBl I 2014, 1266) hob mit Wirkung ab VZ 2015 (Art 3 Nr 8 = § 52 Abs 1 S 1 EStG idF des Gesetzes) die Vorschrift auf, da sich die wortgleiche Formulierung jetzt in § 3 Nr 2 ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Verfassungsrecht

Rn. 144 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Vorschrift bestanden nicht. Sie ermöglichte vielmehr die Gleichbehandlung mit den anderen in § 3 Nr 2 EStG genannten Sozialleistungen. Es wäre aber umgekehrt verfassungsrechtlich bedenklich, die in § 3 Nr 2b EStG aF genannten Leistungen nicht steuerfrei zu stellen.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cni) Die von § 3 Nr 2 Buchst d EStG nF steuerbefreiten Leistungen nach SGB II – Überblick

Rn. 119 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 (1) Überblick § 3 Nr 2 Buchst d EStG nF stellt steuerfrei: 1 § 35 SGB II wurde mit Wirkung ab 01.08.2016 aufgehoben durch Art 1 Nr 31 Neuntes Gesetz zur Änderung des SGB II – Rechtsvereinfachung – sowie zur vorübergehenden Auss...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Kindergeld, Kinderfreibetrag

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Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Einkommensteuer

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Jansen, SGB VI § 263 Gesamt... / 2.2.3 Neufassung Satz 3 ab 1.1.2023

Rz. 35 Durch das Bürgergeld-Gesetz v. 16.12.2022 (BGBl. I S. 2328) wurde Satz 3 mit Wirkung zum 1.1.2023 neu gefasst. Danach werden Kalendermonate, die nur deshalb Anrechnungszeiten sind, weil Arbeitslosigkeit nach dem 30.6.1978 vorgelegen hat, für die vor dem 1.1.2023 Arbeitslosenhilfe oder Arbeitslosengeld II nicht oder Arbeitslosengeld II nur darlehensweise gezahlt worden...mehr

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Jansen, SGB VI § 263 Gesamt... / 2.2.4 Neuregelung Satz 4 ab 1.1.2023

Rz. 38 Durch das Bürgergeld-Gesetz v. 16.12.2022 (BGBl. I S. 2328) wurde ein neuer Satz 4 mit Wirkung zum 1.1.2023 in Abs. 2a eingefügt. Danach werden auch die Kalendermonate, die nur deshalb Anrechnungszeiten sind, weil Arbeitslosengeld II bis zum 31. Dezember 2022 bezogen worden ist, nicht bewertet. Rz. 39 Die Neuregelung war ebenfalls notwendig geworden, weil das Regime vo...mehr

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Jansen, SGB VI § 76g Zuschl... / 2.1.7 Europarechtliche Implikationen

Rz. 32 Art. 70 VO (EG) 883/2004 regelt die Exportierbarkeit der besonderen beitragsunabhängigen Geldleistungen innerhalb der Europäischen Union (zur Grundrente im internationalen Vergleich siehe auch bei Geppert, Deutsch­lands Rentensystem im internationalen Vergleich und Reform­vorbilder im Ausland, DRV 1/2020, 145, 161 f.). In der gegenwärtigen Ausgestaltung mit der besond...mehr

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Jansen, SGB VI § 263 Gesamt... / 2.8 Gesetzesvorschau

Rz. 64 Die große Koalition der 21. Legislaturperiode beabsichtigt (Stand: Februar 2026) mit dem Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (vgl. die Gesetzesmaterialien in BR-Drs. 764/25 S. 21, 90 = BT-Drs. 21/3541 S. 27, 84), auch § 263 Abs. 2a SGB VI neu zu fassen. Rz. 65 Die Regelung soll künftig wie folgt lauten...mehr

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Jansen, SGB VI § 263 Gesamt... / 2.2.2 Keine Bewertung bestimmter Arbeitslosenzeiten (Satz 2 und 3)

Rz. 30 Ergänzend zu § 74 Satz 4 schließt Satz 2 auch für Anrechnungszeiten wegen Arbeitslosigkeit im Beitrittsgebiet in der Zeit vom 1.7.1978 bis 28.2.1990 eine Bewertung aus (vgl. weitergehend GRA der DRV zu § 263 SGB VI, Stand: 9.5.2023, Anm. 4). Rz. 31 Ohne Bewertung bleiben nach Satz 3 auch Anrechnungszeiten wegen Arbeitslosigkeit nach dem 30.6.1978, für die jedoch vor de...mehr

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Jansen, SGB VI § 76g Zuschl... / 2.2.4 Negativkatalog (Satz 3)

Rz. 42 Pflichtbeitragszeiten oder Anrechnungszeiten wegen des Bezugs von Arbeitslosengeld sind ausdrücklich von der Berücksichtigung als Grundrentenzeiten ausgenommen (vgl. auch GRA der DRV zu § 76g SGB VI, Stand: 10.10.2024, Abschn. 3.1). Der Gesetzgeber hat dies bewusst anders als bei der Anrechnung auf die Wartezeit von 45 Jahren bei der Rente für besonders langjährig Ver...mehr

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Jansen, SGB VI § 76g Zuschl... / 2.1.6 Verfassungsrechtliche Implikationen

Rz. 25 An der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit der Grundrente sind insbesondere vor dem Hintergrund von Art. 3 GG Zweifel angemeldet worden (vgl.: Ruland, Die Verfassungswidrigkeit der Grundrente – Gutachten zur Verfassungsmäßigkeit bzw. -widrigkeit des Entwurfs eines Grundrentengesetzes (BR-Drs. 85/20; BT-Drs. 19/18473), April 2020; das Gutachten ist online abrufbar). Di...mehr

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Jansen, SGB VI § 76g Zuschl... / 1.7 Korrespondierende bzw. ergänzende Vorschriften

Rz. 13 Korrespondierende bzw. ergänzende Vorschriften sind § 97a, der die Einkommensanrechnung beim Zuschlag an Entgeltpunkten für langjährige Versicherung regelt, § 117a, der Besonderheiten beim Zuschlag an Entgeltpunkten für langjährige Versicherung regelt, § 151b, der Regeln zum automatisierten Abrufverfahren beim Zuschlag an Entgeltpunkten für langjährige Versicherung en...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Unterhalt für An... / 1.2 Gleichgestellte Personen

Rz. 2 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Den gesetzlich unterhaltsberechtigten Personen stehen nach § 33a Absatz 1 Satz 3 EStG Personen gleich, bei denen die inländische öffentliche Hand ihre Leistungen (z. B. Arbeitslosengeld II nach dem Dritten Kapitel SGB II, Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Dritten Kapitel SGB XII, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Vier...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Unterhalt für An... / 2. Besonderheiten bei gleichgestellten Personen

Rz. 4 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Unterhaltsleistungen des Steuerpflichtigen für seinen bedürftigen im Inland lebenden ausländischen Lebensgefährten können auch nach § 33a Absatz 1 Satz 3 EStG abziehbar sein, wenn der Lebensgefährte bei Inanspruchnahme von Sozialhilfe damit rechnen müsste, keine Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten oder ausgewiesen zu werden (BFH-Urteil vom 20....mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.1 Krankenversicherung

Tz. 7 Stand: EL 147 – ET: 02/2026 Grundsätzlich versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung sind: Arbeiter, Angestellte, Auszubildende und Studenten sowie sonstige in § 5 Abs. 1 Nr. 1–13 SGB V genannte Personen (vgl. im Einzelnen Tz. 9). Tz. 8 Stand: EL 147 – ET: 02/2026 Die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung endet, wenn die Versicherung...mehr

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Klose, SGB I § 60 Angabe vo... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 26 Fischer, Medizinische Untersuchungen zur Prüfung der Leistungsvoraussetzungen für Arbeitslosengeld II, NZS 2021, 537. Hammel, Die Begehung von Betrug (§ 263 Abs. 1 StGB) zulasten eines Sozialleistungsträgers, ZfF 2016, 193. ders., Die Auskunfts- und Mitwirkungspflicht Dritter gemäß § 60 SGB II – Eine schwierige Norm, ZfF 2013, 101. ders., Rechtsfolgen der von ALG II-Empf...mehr

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Klose, SGB I § 66 Folgen fe... / 3 Literatur

Rz. 38 Hammel, Rechtsfolgen der von ALG II-Empfänger/innen verwehrten Mitwirkung bei ärztlichen und psychologischen Untersuchungen, NDV 2012, 397. Mrozynski, Das SGB I – ein Projekt von begrenzter Reichweite, SGb 2016, 1, 69. Ziebarth, Kontoauszüge im Sozialverwaltungsverfahren, NZS 2015, 569.mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 19... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Ihre letzte Änderung erfuhr die durch das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) mit Wirkung zum 1.1.2005 in das SGB II eingefügte Vorschrift durch die zusammen mit ihrem Inkrafttreten vorgenommene Ergänzung des Abs. 2 durch das Kommunale Optionsgesetz v. 30.7.2004 (BGBl. I S. 2014). Rz. 2 § 19a verkörpert eine der grö...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.2.2 "Ähnliche" fortlaufende Bezüge

Rz. 5 § 313 AO gilt auch für einer Gehaltsforderung ähnliche fortlaufende Bezüge. Die Ähnlichkeit bezieht sich hier nicht auf den Unterhaltscharakter des Gehalts, sondern auf eine gewisse Stetigkeit und Gleichmäßigkeit der Zahlungsweise.[1] Nicht erforderlich ist, dass die Zahlungen stets gleichmäßig hoch und immer im gleichen Zeitabstand erfolgen. Hierzu zählen z. B. sonsti...mehr

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Sauer, SGB II § 16 Leistung... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 116 Adamy, Die Achillesferse der Arbeitsmarktpolitik ist und bleibt die Spaltung in zwei Rechtskreise, SoSich 2016, 284. Brussig/Kirsch/Schilling, Der Einsatz von Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung in der Arbeitsförderung Geflüchteter, SozSich 2022, 184. Deister/Frerichs/Reil/Schütte, Unionsbürgerinnen und Unionsbürger in Hamburg: Grundsicherung und Ar...mehr

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Sauer, SGB II § 16 Leistung... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift trat mit Art. 1 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) am 1.1.2005 (Art. 61 Abs. 1 des genannten Gesetzes) in Kraft und wurde seitdem mehrfach geändert. Zuletzt wurden durch das Gesetz zur Anpassung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (SGB VI-Anpassungsgesetz) v. 22.12.2025 (...mehr

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Sauer, SGB II § 16 Leistung... / 2.1.2.1 Gesetzlicher Auftrag, Organisation und Zuständigkeit

Rz. 30 Beratung und Vermittlung als Leistungen zur Eingliederung in Arbeit haben sich an der Intention des SGB II zu orientieren, gleichzeitig individuellere Hilfestellung für die Arbeitsuchenden und eine stärkere Forderung nach Selbsthilfe (Eigeninitiative und Eigenverantwortlichkeit) zu realisieren. Ausbildungs- und Arbeitsvermittlung sind Pflichtaufgaben nach dem SGB II. ...mehr

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Sommer, SGB V § 271 Gesundh... / 2.1 Gesundheitsfonds (Abs. 1)

Rz. 15 Das BAS verwaltet als gemeinschaftliches Sondervermögen aller Krankenkassen die von den Krankenkassen mit dem Gesamtsozialversicherungsbeitrag eingezogenen Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung nebst Zinsen und Säumniszuschlägen (§ 28 h Abs. 1 Satz 1, § 28 k Abs. 1 Satz 1 SGB IV, § 252 Abs. 2 Satz 3), Beiträge aus Rentenzahlungen durch die Rentenversicherungs...mehr

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Sauer, SGB II § 11a Nicht z... / 2.8 Pflichtlose Zuwendungen (Abs. 5)

Rz. 50 Zuwendungen Dritter, die ohne rechtliche und sittliche Verpflichtung Leistungsberechtigten zugutekommen, werden nach Abs. 5 Nr. 1 nicht als Einkommen berücksichtigt, soweit die Berücksichtigung für den Empfänger grob unbillig wäre. Darunter fallen für das SG Karlsruhe auch Trinkgelder für eine Frisöse (SG Karlsruhe, Urteil v. 30.3.2016, S 4 AS 2297/15; a. A. SG Landsh...mehr

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§ 4 Ansprüche bei Verletzung / aa) Bürgergeld

Rz. 69 Durch die Reform Anfang 2023 wurde das "Hartz IV"-System im SGB II (Grundsicherung für Arbeitsuchende) auf das Bürgergeld umgestellt. An der Anrechenbarkeit von Schmerzensgeld in diesem Leistungsbezug hat sich jedoch nichts Grundlegendes geändert: Nach § 11 Abs. 1 S. 1 i.V.m. § 11a Abs. 2 SGB II wird Schmerzensgeld nicht als Einkommen berücksichtigt. Betroffene müssen...mehr

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§ 4 Ansprüche bei Verletzung / 2. Umfang des Ist-Verdienstes

Rz. 94 Der Ist-Verdienst ermittelt sich unter Berücksichtigung der oben aufgezeigten Zeitfenster aus den tatsächlichen Einnahmen des Geschädigten seit dem Verkehrsunfall bis zum Regulierungszeitpunkt. Rz. 95 Abhängig Beschäftigte erhalten in den ersten sechs Wochen nach dem Unfall ihr Arbeitseinkommen gem. § 3 Entgeltfortzahlungsgesetz noch vom Arbeitgeber. Ein Erwerbsschaden...mehr

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§ 4 Ansprüche bei Verletzung / 2. Besonderheiten bei Kindern, Schülern, Auszubildenden und Studenten

Rz. 133 Bei Kindern, Schülern, Auszubildenden und Studenten muss der Schädiger alle Nachteile ausgleichen, die aus dem verzögerten oder verhinderten Berufseinstieg entstehen (BGH VersR 1985, 62). Die Prognose, welchen Beruf der verletzte junge Mensch ohne den Unfall ergriffen hätte, ist umso schwieriger, je jünger der Verletzte ist und je weniger weit er in seiner bisherigen...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Altersrente für besonders l... / 2 Personenkreis

Diese Altersrente ist einem nur eingeschränkten Personenkreis zugänglich. Da auf die Wartezeit von 45 Jahren keine Anrechnungszeiten für einen Schul-, Fachschul- und Hochschulbesuch angerechnet werden, ist z. B. nahezu jeder Akademiker oder Absolvent einer längeren Fachschulausbildung von dieser Altersrente ausgeschlossen. Hinweis Bezug von Arbeitslosengeld/Arbeitslosengeld I...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Bürgergeld / Zusammenfassung

Begriff Bürgergeld bezeichnet die Weiterentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II). Mit der Einführung des Bürgergeldes verbunden sind insbesondere Änderungen im passiven und im aktiven Leistungsrecht der Grundsicherung für Arbeitsuchende und nicht zuletzt die Umbenennung der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts – dem Arbeitslosengeld II und dem Sozia...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Flüchtling / 6.1 Sicherung des Lebensunterhalts

Flüchtlinge haben Anspruch auf existenzsichernde Leistungen zum Lebensunterhalt. Abhängig vom Aufenthaltsstatus und von der Erwerbsfähigkeit werden Leistungen nach dem AsylbLG, SGB II oder SGB XII gezahlt. Wichtig Aktuelle Fragen zu Flüchtlingen aus der Ukraine Rechtskreiswechsel aus dem AsylbLG in die Grundsicherung für Arbeitsuchende Seit dem 1.6.2022 werden Menschen, die aus...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bürgergeld (Umfang) / 3.1 Karenzzeit

Bei einem Neuantrag auf Bürgergeld gilt zunächst eine 1-jährige Karenzzeit. In dieser Zeit gelten die tatsächlichen Aufwendungen als angemessen und werden voll als Bedarf anerkannt. Eine neue Karenzzeit beginnt erst nach einer 3-jährigen Unterbrechung des Leistungsbezuges. Sofern der Leistungsbezug in der Karenzzeit für einen vollen Kalendermonat unterbrochen wird, verlänger...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bürgergeld (Berücksichtigun... / 4 Karenzzeit

Für die Berücksichtigung von Vermögen gilt zunächst eine sog. Karenzzeit. Innerhalb der Karenzzeit gelten großzügigere Regelungen als nach der Karenzzeit. In der Karenzzeit wird Vermögen nur berücksichtigt, wenn es "erheblich" ist. Die Karenzzeit verlängert sich um volle Monate ohne Leistungsbezug. Eine neue Karenzzeit beginnt nur, wenn der Leistungsbezug vollständig für 3 J...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Bürgergeld (Grundsicherung ... / Zusammenfassung

Begriff Das Bürgergeld ist die Kernleistung der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Es dient der Sicherung des Lebensunterhalts von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, deren Einkommen zur Deckung des existenziell notwendigen Bedarfs nicht ausreicht. Die Leistung wird in pauschalierter Höhe nach gesetzlich bestimmten Regelbedarfen berechnet und ist von der Bedürftigkeit abhä...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitnehmer und Selbststän... / 1.20 Ein-Euro-Jobber

Die sog. Ein-Euro-Jobs, die Bürgergeld-Empfänger nach § 19 Abs. 1 Satz 1 SGB II (bis 2022: Arbeitslosengeld II-Empfänger) bei gemeinnützigen oder kommunalen Einrichtungen zur Wiedereingliederung ins Arbeitsleben ausüben, stellen weder arbeits- und sozialversicherungsrechtlich noch steuerrechtlich ein Arbeitsverhältnis dar. In Bezug auf diese Tätigkeiten entstehen keine lohns...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Ansprüche bei Verletzung / 4. Erwerbsschaden des Arbeitslosen

Rz. 158 Der Erwerbsschaden umfasst alle wirtschaftlichen Beeinträchtigungen, die der Geschädigte erleidet, weil und soweit er seine Arbeitskraft verletzungsbedingt nicht verwerten kann. Ein derartiger Vermögensschaden entsteht auch bei einem Arbeitslosen. Der Hintergrund liegt darin, dass der Rechtsanspruch auf Arbeitslosenunterstützung nicht schon durch die bloße Tatsache d...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Grundrente (Entgeltpunkte f... / 1.1.1 Grundrentenzeiten

Zu den Grundrentenzeiten zählen insbesondere folgende rentenrechtliche Zeiten, die auch auf die Wartezeit von 45 Jahren für einen Anspruch auf Altersrente für besonders langjährig Versicherte angerechnet werden: Pflichtbeitragszeiten für eine versicherte Beschäftigung (einschließlich geringfügig entlohnter Beschäftigung), Pflichtbeitragszeiten für eine versicherte selbstständi...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Ukraine / 5.2 Absicherung von Kriegsflüchtlingen bei Bezug von Arbeitslosengeld II/Bürgergeld

Seit dem 1.6.2022 an werden geflüchtete Personen aus der Ukraine in den Anwendungsbereich des SGB einbezogen und erhalten in der Regel entsprechende Leistungen. Ab diesem Zeitpunkt sind diese Personen bei Bezug von Arbeitslosengeld II (bis 31.12.2022) bzw. Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 Satz 1 SGB II (seit 1.1.2023) versicherungspflichtig in der gesetzlichen Kranken- und Pflege...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Geltungsbereich des TV-L (§... / 6.5 § 1 Abs. 2 Buchst. g TV-L – Beschäftigte, die Arbeit nach § 260 SGB III verrichten

An die Stelle der §§ 93, 97 AFG sind mit Wirkung vom 1.1.1998 die §§ 260 ff. SGB III[1] getreten. Zweck der Vorschriften war für Arbeitslose oder Hilfesuchende, die keine Arbeit finden, Arbeitsplätze zu schaffen. Durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt vom 20.12.2011 (BGBl I S. 2854) wurden die Regelungen zu den Arbeitsbeschaffungsmaßnahme...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Selbstunterhaltsfähigkeit e... / Hintergrund

Ein Vater beantragte Kindergeld für seinen volljährigen Sohn, der einen Grad der Behinderung von 60 % hat. Die Behinderung trat vor dem 25. Geburtstag ein. Im Streitzeitraum gehörte der Sohn neben seiner Ehefrau (ohne Einkommen) sowie drei minderjährigen gemeinsamen Kindern zu einer Bedarfsgemeinschaft, für die das Jobcenter Arbeitslosengeld II (ALG II) erbrachte. Die Familien...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Insolvenzgeld als Absicheru... / 5 Berechnung des Insolvenzgeldes

Ausgangspunkt für die Leistungsberechnung ist das Brutto-Arbeitsentgelt im Insolvenzgeldzeitraum, begrenzt auf die monatliche Beitragsbemessungsgrenze (2025: 8.050 EUR/bundeseinheitlich), abzüglich:mehr