Fachbeiträge & Kommentare zu Gutachten

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V / Verteidiger, Verteidigerhandeln und Strafrecht [Rdn 5011]

Rdn 5012 Literaturhinweise: Barthe, Der Fall Stephan L.: Änderung des anwaltlichen Ethos oder "Augsburger Puppenkiste"? DRiZ 2011, 239 Barton, Zur Frage der rechtlichen Wertung strafprozessualer Maßnahmen gegen Verteidiger, JZ 2009, 102 ­Bernsmann, Das Grundrecht auf Strafverteidigung und die Geldwäsche – Vorüberlegungen zu einem besonderen Rechtfertigungsgrund, StV 2000, 40 Be...mehr

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B / Beweiswürdigung, Aussage gegen Aussage [Rdn 1396]

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V / Verteidigerhandeln und Strafrecht [Rdn 3799]

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A / Absprachen/Verständigung, Begriffe/Grundsätze [Rdn 134]

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E / Entbindung von der Schweigepflicht [Rdn 1721]

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V / Vorführung von Bild-Ton-Aufzeichnungen [Rdn 3972]

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R / Revision, Begründung, Verfahrensrüge [Rdn 2753]

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A / Akteneinsicht des Verletzten [Rdn 348]

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M / Mündliche Haftprüfung [Rdn 3120]

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Z / Zeugnisverweigerungsrechte [Rdn 5437]

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J

Jugendgerichtsverfahren, Besonderheiten der Hauptverhandlung [Rdn 2134][Autor] Das Wichtigste in Kürze:mehr

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B / Bußgeldverfahren, Besonderheiten, Akteneinsicht [Rdn 1532]

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B / Beweisantrag, Inhalt [Rdn 1158]

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A / Ablehnungsgründe, Befangenheit, Verhalten/Äußerungen des Richters [Rdn 97]

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T / Telefonüberwachung, Beweisverwertungsverbote [Rdn 4311]

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P / Polizeiliche Vernehmung, Zeugen [Rdn 3832]

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A / Akteneinsicht, Allgemeines [Rdn 225]

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V / Verkehr des Verteidigers mit dem inhaftierten Beschuldigten [Rdn 4660]

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A / Absprachen/Verständigung, Begriffe/Grundsätze [Rdn 202]

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A / Ablehnungsgründe, Befangenheit, Verhalten/Äußerungen des Richters [Rdn 34]

Rdn 35 Literaturhinweise: S.a. die Hinw. bei → Ablehnung eines Richters, Allgemeines, Teil A Rdn 2, und bei → Ablehnungsgründe, Befangenheit, Allgemeines, Teil A Rdn 17. Rdn 36 1. Das (bisherige) Verhalten des Richters oder (früher gemachte) Äußerungen können die Ablehnung begründen, wenn deshalb die Besorgnis begründet ist, dass er nicht unvoreingenommen an die Sache herange...mehr

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Weilbach, GrEStG Einführung / 1 Entwicklung der Grunderwerbsteuer

Rz. 1 Schon in den früheren deutschen Bundesstaaten wurde eine Abgabe auf Grundstücksübertragungen erhoben, teils in Form der sog. Grundwechselabgabe, teils in Form des Urkundenstempels. Mit dem Gesetz zur Änderung des Reichsstempelgesetzes (RStempG) vom 15.7.1909 (RGBl 1909, 717) wurde erstmals in das RStempG v. 1.7.1881 (RGBl 1881, 185) i. d. F. der Bekanntmachung v. 3.6.1...mehr

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Sommer, SGB V § 275 Begutac... / 1 Allgemeines

Rz. 13 Die Regelung beschreibt als Grundnorm das Aufgabenspektrum des MD. Sie umfasst insbesondere die Arbeitsfelder der Einzelfallbegutachtung und die Beratung. Die Krankenkassen haben darauf zu achten, dass die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sind und das Maß des Notwendigen nicht überschreiten (§§ 2, 12, 70). Für ...mehr

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Sommer, SGB V § 275 Begutac... / 2.1 Gutachtliche Stellungnahme (Abs. 1)

Rz. 18 Die Norm zählt die Sachverhalte auf, bei denen die Krankenkassen verpflichtet sind, eine gutachtliche Stellungnahme des MD einzuholen. Das Gutachten dient der Vorbereitung des Verwaltungshandelns durch Verwaltungsakt. Die Rechtmäßigkeit der Beauftragung des MD bzw. die Richtigkeit der gutachtlichen Stellungnahme ist nur im Wege der Anfechtung einer ergangenen Verwaltu...mehr

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Sommer, SGB V § 275 Begutac... / 2.8 Begründung bei Behandlungsfehlern (Abs. 3 Satz 2)

Rz. 51a Das Ergebnis einer Prüfung nach Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 teilt der MD der beauftragenden Krankenkasse in einer gutachterlichen Stellungnahme mit. Das Gutachten ist in jedem Fall für den Versicherten nachvollziehbar zu begründen. Das gilt auch, wenn kein Behandlungsfehler festgestellt wird. Die Begründungspflicht in diesem Fall ist davon abhängig, dass eine Begründung zur ...mehr

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Sommer, SGB V § 275 Begutac... / 2.13 Dienstfähigkeit von Bundesbeamten (Abs. 4a)

Rz. 55a Dem MD wird ermöglicht, Bundesbeamte auf ihre Dienstfähigkeit zu untersuchen und hierzu Gutachten zu erstellen, wenn die zuständige Behörde sich mit einem entsprechenden Ersuchen an den MD wendet (Satz 1). Voraussetzung ist, dass die Wahrnehmung der übrigen Aufgaben durch den MD für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung nicht beeinträchtigt wird. Die Bundes...mehr

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Sommer, SGB V § 275 Begutac... / 2.16 Form gutachtlicher Stellungnahmen (Abs. 6)

Rz. 57a Fallabschließende gutachtlichen Stellungnahmen der MD sind in schriftlicher oder elektronischer Form zu verfassen. Mündliche fallabschließende Stellungnahmen (z. B. im Rahmen einer sozialmedizinischen Fallberatung -SFB- zwischen Gutachtern des MD und Beschäftigten der Krankenkassen) sind schon aufgrund der erforderlichen Nachvollziehbarkeit der Begutachtung nicht zul...mehr

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Sommer, SGB V § 275 Begutac... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) zum 1.1.1989 eingeführt. Die Norm hat die Regelung in § 369 b Abs. 1 RVO über die Aufgaben des Vertrauensärztlichen Dienstes abgelöst und beschreibt das Aufgabenspektrum des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK). R...mehr

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Sauer, SGB III § 46 Probebe... / 2.4.1 Leistungsvorrang

Rz. 27 Der Anwendung des Abs. 2 als arbeitsmarktpolitisches Instrument müssen durch die Agentur für Arbeit verschiedene Prüfschritte vorausgehen. Durch das Gesetz wird bereits ausdrücklich bestimmt, dass eine Förderung nicht möglich ist, soweit eine entsprechende Verpflichtung des Arbeitgebers, also zur behindertengerechten Ausstattung des Ausbildungs- bzw. Arbeitsplatzes, n...mehr

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Sauer, SGB III § 19 Mensche... / 2.5 Drohende Behinderung

Rz. 12 Abs. 2 stellt den Menschen mit Behinderungen diejenigen Menschen gleich, denen eine Behinderung droht, die wegen Art oder Schwere wie bei Menschen mit Behinderungen die Aussichten zur Teilhabe oder weiteren Teilhabe am Arbeitsleben nicht nur vorübergehend wesentlich mindert. Die Regelung hat präventiven Charakter. Die Agenturen für Arbeit sollen nicht zuwarten, bis di...mehr

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Der GmbH-Jahresrückblick 20... / 7. Grunderwerbsteuer/Schenkungsteuer/Erbschaftsteuer

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Sommer, SGB V § 87 Bundesma... / 2.5 Gutachterwesen in der vertragszahnärztlichen Versorgung

Rz. 9e Durch den mit Wirkung zum 11.5.2019 eingefügten Abs. 1c ist eine von den §§ 275 ff. abweichende Aufgabenregelung geschaffen worden. Nach § 275 Abs. 1 Satz 1 sind die Krankenkassen grundsätzlich verpflichtet, vor der Erbringung von Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung, insbesondere zur Prüfung von Voraussetzungen, Art und Umfang der Leistung, eine gutachtlic...mehr

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Sommer, SGB V § 87 Bundesma... / 2.13 Institut des Bewertungsausschusses für ärztliche Leistungen

Rz. 48b Weil der Bewertungsausschuss für die ärztlichen Leistungen umfangreiche und zeitraubende Gesetzesaufträge durchzuführen hat, ist nach Abs. 3b zu seiner Unterstützung ein neutrales Institut eingerichtet, welches gemeinsam von der KBV und dem GKV-Spitzenverband getragen wird. Das Institut führt nach der Geschäftsordnung des Bewertungsausschusses den Namen "Institut des...mehr

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Sommer, SGB V § 87 Bundesma... / 2.3 Videosprechstunde in der vertragsärztlichen Versorgung

Rz. 8a Eine Videosprechstunde in der vertragsärztlichen Versorgung kann z. B. hilfreich sein bei langen Anfahrtwegen oder nach einer Operation des Patienten, wenn sie das Aufsuchen der Praxis unmöglich macht. Die organisatorischen Voraussetzungen der Videosprechstunde regelt die Anlage 31b zum BMV-Ä. Anlage 31b des BMV-Ä enthält mit Wirkung zum 1.10.2016 die "Vereinbarung übe...mehr

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Sommer, SGB V § 266 Zuweisu... / 2.2 Risikogruppen (Abs. 2)

Rz. 23a Die Versicherten werden Risikogruppen zugeteilt (Satz 1). Kriterien sind dabei die Risikomerkmale Alter, Geschlecht, Morbidität, regionale Merkmale und Krankengeldanspruch. Die Minderung der Erwerbsfähigkeit wird nicht als Risikomerkmal berücksichtigt. Zwei weitere Risikogruppen werden nach der RSAV berücksichtigt: Versicherte mit dauerhaftem Wohnort im Ausland und V...mehr

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Der Erbschaftsteuer-Berater... / 5. Bewertung

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zfs 12/2021, Darlegungslast... / 1 Aus den Gründen:

Mit seinem am 11.2.2021 verkündeten Urteil hat das LG die Klage vollumfänglich abgewiesen. Der Senat hält diese Entscheidung anhand der von dem Landgericht zu beurteilenden Sachlage aus folgenden Erwägungen für zutreffend. Der Pkw hat am 28.3.2018 unstreitig einen massiven Vorschaden erlitten. Der Umfang dieses Schadens ergibt sich eindrucksvoll aus dem Gutachten des SV A. vo...mehr

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zfs 12/2021, Anerkennung ei... / 2 Aus den Gründen:

"… II." [11] Die Revision des Kl., über die der Senat mit Einverständnis der Parteien ohne weitere mündliche Verhandlung entscheidet (§ 101 Abs. 2 i.V.m. § 141 S. 1 und § 125 Abs. 1 S. 1 VwGO), ist unbegründet. Das Urt. des Berufungsgerichts beruht nicht auf einer Verletzung revisiblen Rechts (§ 137 Abs. 1 VwGO). Der Kl. hat keinen Anspruch auf die Feststellung, dass er bere...mehr

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AGS 12/2021, Keine Ladung d... / Leitsatz

Bei einem nach dem RVG einzuholenden Gutachten des Vorstands der Rechtsanwaltskammer handelt es sich nicht um ein Gutachten i.S.d. ZPO, sodass eine Ladung des Gutachters zur Erläuterung des Gutachtens nicht in Betracht kommt. LG Düsseldorf, Beschl. v. 21.10.2021 – 20 S 97/20mehr

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AGS 12/2021, Keine Ladung d... / I. Sachverhalt

In einem Vergütungsprozess hatte das LG als Berufungsgericht ein Gebührengutachten des Vorstands der Rechtsanwaltskammer nach § 3a Abs. 2 S. 2 a.F. (§ 3a Abs. 3 S. 2 RVG n.F.) eingeholt. Nachdem das Gutachten vorlag, hat das Gericht dieses den Prozessbevollmächtigten zugestellt und eine Frist zur Stellungnahme gesetzt. Nach Ablauf der Frist beantragte der Kläger, den Vorstan...mehr

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AGS 12/2021, Keine Ladung d... / III. Bedeutung für die Praxis

Kammergutachten ist kein Sachverständigengutachten Die Entscheidung ist zutreffend. Bei einem Gutachten des Vorstands der Rechtsanwaltskammer, sei es nach § 3a RVG oder § 14 Abs. 3 RVG (§ 14 Abs. 2 RVG a.F.), handelt es sich nicht ein Sachverständigengutachten i.S.d. ZPO, sondern lediglich um eine Informationsquelle, die ein Gericht in einem Vergütungsprozess zwischen Anwalt ...mehr

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zfs 12/2021, Bemessung von ... / 1 Aus den Gründen:

[1] I. Die am … 1994 geborene Klägerin nimmt die Beklagten auf Schmerzensgeld und Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall in Anspruch, der sich am 10.4.2011 ereignet hat und bei dem die Klägerin als Insassin in dem vom Beklagten zu 2) gefahrenen, bei der Beklagten zu 1) versicherten Pkw schwer verletzt wurde. Der Unfall geschah ohne Beteiligung eines Drittfahrzeugs. [2] Mit ...mehr

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zfs 12/2021, Die allgemeine... / V. Praktische Erfahrungen mit der Feststellungsklage

Der Verfasser ist seit mehr als 30 Jahren anwaltlich tätig. Die Vorgehensweise in der forensischen Haftpflichtschadenregulierung war zunächst dadurch bestimmt, dass im Rahmen einer Leistungsklage die üblichen Schadenpositionen, Entgeltschaden, Haushaltsführungsschaden, vermehrte Bedürfnisse, sowie ein Schmerzensgeld kumulativ geltend gemacht wurden. Diese vormalige Vorgehens...mehr

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ZErb 12/2021, Zum Anspruch ... / 1 Tatbestand

I. Die Klägerin als Pflichtteilsberechtigte nimmt den Beklagten als Erben – soweit für das Revisionsverfahren noch von Bedeutung – im Wege der Stufenklage auf Wertermittlung (Klagantrag zu 1) sowie auf Zahlung eines Betrages in nach erfolgter Wertermittlung noch zu bestimmender Höhe (Klagantrag zu 2) in Anspruch. Der Beklagte ist der testamentarische Erbe des am 11.1.2017 ver...mehr

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zfs 12/2021, Darlegungslast... / Leitsatz

1. Bei Vorschäden im erneut beschädigten Bereich und bei bestrittener unfallbedingter Kausalität des geltend gemachten Schadens muss von Seiten des Geschädigten ausgeschlossen werden, dass Schäden gleicher Art und gleichen Umfangs noch vorhanden waren. 2. Um seiner Darlegungslast insoweit gerecht zu werden, muss der Geschädigte hierbei im Einzelnen zu der Art der Vorschäden u...mehr

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zfs 12/2021, Fiktive Bestim... / Sachverhalt

Die Parteien streiten über die Höhe der Versicherungsleistung aus einer von der Kl. bei der Beklagten gehaltenen Kfz-Kaskoversicherung. Die Kl. ist Eigentümerin des mit einer Selbstbeteiligung von 300 EUR versicherten Fahrzeugs, das bei einem Verkehrsunfall am 22.11.2017 beschädigt wurde. Die Bekl., deren Eintrittspflicht dem Grunde nach unstreitig ist, holte ein Schadenguta...mehr

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AGS 12/2021, Keine Ladung d... / II. Ladung des Kammervorstands ist nicht möglich

Die Voraussetzungen für eine Ladung nach §§ 397, 402 ZPO lagen nicht vor. Nach diesen Vorschriften kann das Gericht einen Sachverständigen zur mündlichen Erläuterung seines Gutachtens laden, wenn dies rechtzeitig von einer Partei beantragt worden ist. Hier konnte dahinstehen, ob der Antrag bereits deshalb zurückzuweisen war, weil er erst nach Ablauf der von der Kammer gem. §...mehr

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zfs 12/2021, Anerkennung ei... / Leitsatz

§ 3 Abs. 6 StVG i.V.m. § 13 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c und § 11 Abs. 8 Satz 1 FeV sind unionsrechtskonform auszulegen. Erbringt der Inhaber eines im Mitgliedstaat seines ordentlichen Wohnsitzes erneuerten Führerscheins der Klassen A und B den Nachweis, dass seine Eignung zum Führen solcher Kraftfahrzeuge dort bei der Erneuerung seines Führerscheins überprüft wurde und dass diese...mehr

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zfs 12/2021, Fiktive Bestim... / 2 Aus den Gründen:

[11] 1. Zu Recht haben die Vorinstanzen die Klage nicht an deren Unzulässigkeit scheitern lassen, denn selbst wenn die Kl. nach A.2.10.1 AKB gehalten gewesen wäre, das dort geregelte Sachverständigenverfahren einzuleiten, hätte die Nichtbeachtung dieser Regelung nicht die Unzulässigkeit der Klage zur Folge, sondern könnte lediglich dazu führen, dass der mit der Klage verfolg...mehr

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ZErb 12/2021, Zu verschiede... / 1 Tatbestand

I. Die Klägerin und der Kläger sind zwei von insgesamt vier Kindern des am 7.5.2018 verstorbenen Erblassers, Herrn I, zuletzt wohnhaft in x P. Der Erblasser war verwitwet und alleiniger Eigentümer der Immobilie unter der Anschrift "U" in P. Durch letztwillige Verfügung vom 20.8.2005 setzte er seine weitere Tochter, die Beklagte, zur Alleinerbin ein. Außergerichtlich forderte d...mehr

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zfs 12/2021, Die allgemeine... / VI. Zeitpunkt der Klageerhebung

Die Feststellungsklage sollte regelmäßig zeitnah zum Unfallschadenereignis erhoben werden. Je früher die Klage erhoben wird, umso weniger Zweifel dürften an der Zulässigkeit der Feststellungsklage bestehen. Dies beruht darauf, dass sich ein Schaden bei früher Klageerhebung regelmäßig noch in der Entwicklung befindet mit der Folge, dass eine Leistungsklage zur abschließenden ...mehr