Fachbeiträge & Kommentare zu Gutachten

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§ 13 Erwerbsschaden / 2. Ermittlung der Minderung der Fähigkeit zur Haushaltsführung

Rz. 202 Bei der Ermittlung der unfallbedingten prozentualen Minderung der Fähigkeit zur Haushaltsführung (MdH) geht es um das Ausmaß der unfallbedingten körperlichen Beeinträchtigung des verletzten Haushaltsführenden und um die dadurch bedingte konkrete Behinderung bei der Haushaltsführung (um die Minderung der Fähigkeit zur Haushaltsführung, nicht um die Minderung der Erwer...mehr

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§ 21 Verjährung / 4. Kenntnisträger

Rz. 59 Nachdem § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB auf die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis seitens des Geschädigten abstellt, kommt es im Falle – ausnahmsweise beachtlicher – mittelbarer Schädigung (etwa nach §§ 844, 845 BGB, § 10 StVG, § 5 HPflG) auf den danach Anspruchsberechtigten an.[122] Rz. 60 Bei Minderjährigen und Geschäftsunfähigen ist die Kenntnis des gesetzlichen Vert...mehr

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§ 38 Haftung der Unternehme... / IV. Maßgebliche Aufwendungen

Rz. 312 Der Anspruch aus § 110 SGB VII erstreckt sich auf sämtliche Aufwendungen des Sozialversicherungsträgers aus Anlass des Unfalls, jedoch nur bis zur Höhe des zivilrechtlichen Schadensersatzanspruchs. Bei einem Rückgriff nach dieser Vorschrift obliegt die Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich der Höhe des zivilrechtlichen Ersatzanspruchs dem Sozialversicherungsträger....mehr

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§ 11 Arzthaftung / A. Allgemeines

Rz. 1 Unfall- und Arzthaftpflichtrecht haben enge Berührungspunkte. Im weiteren Sinne beruht auch der Körperschaden infolge fehlgeschlagener ärztlicher Behandlung auf einem Unfall, nämlich auf einem von außen einwirkenden unfreiwilligen Ereignis. Vor allem aber haben sich Ärzte mit den Folgen vielfältiger Unfälle zu befassen, um die Gesundheit des Unfallopfers möglichst weit...mehr

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§ 26 Klagearten / a) Veränderung der tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse

Rz. 242 Die Abänderungsklage ermöglicht keine freie Neufestsetzung der geschuldeten künftig wiederkehrenden Leistungen. Vielmehr kann die Abänderungsentscheidung nur in einer unter Wahrung der Grundlagen des abzuändernden Titels vorzunehmenden Anpassung an die veränderten Verhältnisse bestehen.[630] Die Abänderung des Urteils darf nicht weiter gehen, als es aus Gründen der v...mehr

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§ 30 Besonderheiten in Binn... / E. Verklarungsverfahren

Rz. 25 Das in §§ 11 ff. BinSchG geregelte Verklarungsverfahren bezweckt eine alsbaldige Sicherung der Beweismittel nach einem Schiffsunfall. Mit dem Seehandelsrechtsreformgesetz (vgl. dazu § 6 Rdn 3 f.) wurde das seerechtliche Verklarungsverfahren abgeschafft. Die ursprüngliche Absicht der Bundesregierung, auch das binnenschifffahrtsrechtliche Verklarungsverfahren abzuschaff...mehr

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§ 36 Rechtsübergang / 2. Die Versicherungsträger und ihre Leistungen

Rz. 178 Der Schadensersatzanspruch geht auf den Versicherungsträger oder Träger der Sozialhilfe über, soweit dieser aufgrund des Schadensereignisses Sozialleistungen zu erbringen hat. Rz. 179 Versicherungsträger sind die Sozialversicherungsträger (allgemein § 4 SGB I), und zwar die gesetzlichen Krankenkassen (§ 21 SGB I, § 4 SGB V), die Berufsgenossenschaften (gesetzliche Unf...mehr

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§ 14 Sachschaden / 2. Konkrete Abrechnung (Reparatur oder Wiederbeschaffung)

Rz. 32 Rechnet der Geschädigte seinen Schaden konkret ab, bestehen bei der Regulierung in der Regel keine Schwierigkeiten. Der Schädiger bzw. sein Haftpflichtversicherer können einwenden, die Schäden seien überhaupt nicht oder nicht unfallkausal entstanden, die Abrechnung sei als solche nicht in Ordnung oder die Reparatur sei aus Gründen, die dem Geschädigten als Mitverschul...mehr

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§ 14 Sachschaden / 5. Stundenverrechnungssätze

Rz. 60 Die Probleme hinsichtlich der bei der Schadensabrechnung anzusetzenden Stundenverrechnungssätze beruhen darauf, dass die Preise markengebundener Werkstätten zum Teil ganz erheblich über denen freier Werkstätten liegen. Hinzu kommt, dass die Qualitätsunterschiede inzwischen teilweise marginal sind. Durch das europäische Recht wird die qualitative Angleichung markengebu...mehr

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§ 1 Einführung / C. Unfall als interdisziplinäres Thema

Rz. 17 Als "Unfall" wird ein zeitlich begrenztes, plötzliches, von außen wirkendes unfreiwilliges Ereignis verstanden, das für eine Körperbeschädigung oder den Tod eines Menschen ursächlich ist. In diesem Sinne wird der Unfallbegriff im Bereich der Unfallversicherung verwendet,[23] wobei es hierbei wieder Differenzierungen im Rahmen der für die private Unfallversicherung bed...mehr

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Literaturverzeichnis

ADAC, Kinderschutz in Europa, 2006 Ahrens/von Bar/Fischer, Festschrift für Erwin Deutsch, 1999 Anders/Gehle, Antrag und Entscheidung im Zivilprozess, 3. Aufl. 1999 Arndt, Die Straßenverkehrssicherungspflicht, 2. Aufl. 1973 Arnold, Das Grundurteil, Diss., 1996 Bachmeier, Regulierung von Auslandsunfällen, 2. Aufl. 2017 Baltzer, Die negative Feststellungsklage, 1980 Baltzer, Gedächtni...mehr

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Kleinunternehmer: Gestaltun... / 2.2 Gezielt gestalten

Grundsätzlich ist zu beachten, dass es bei der Bestimmung des Rahmens des Unternehmens keine Teilbetriebe oder Ähnliches wie etwa bei der Einkommensteuer gibt. Zum umsatzsteuerlichen Unternehmen gehören sämtliche Betriebe oder beruflichen Tätigkeiten desselben Unternehmers.[1] In den Rahmen des Unternehmens fallen deshalb nicht nur die Grundgeschäfte, die den eigentlichen Geg...mehr

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Anzeigepflicht für Steuerge... / 5. Begriff des Intermediärs

Intermediär ist gem. § 138d Abs. 1 AO derjenige, der eine grenzüberschreitende Steuergestaltung vermarktet, sie für Dritte konzipiert, organisiert oder zur Nutzung bereitstellt oder ihre Umsetzung durch Dritte verwaltet. Die Intermediärseigenschaft erfordert keine Zugehörigkeit zu einer bestimmten Berufsgruppe (BMF v. 29.3.2021, Rz. 50). Eine grenzüberschreitende Steuergestal...mehr

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zfs 07/2021, Verlust der Fa... / 1 Aus den Gründen:

"…" [2] Der ASt. begehrt mit seinen Antrag die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seines Widerspruchs gegen die mit Bescheid der AG v. 4.8.2020 unter Anordnung der sofortigen Vollziehung verfügte Entziehung seiner Fahrerlaubnis der Klassen B, M, S und L. Nach Erlass des Widerspruchsbescheids v. 23.11.2020 richtet sich sein Antrag bei sachdienlicher Auslegung auf Wi...mehr

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ZErb 07/2021, Sittenwidrigk... / 2 Gründe

II. Die zulässige Berufung der Beklagten ist unbegründet. Das notarielle Testament vom 4.5.2005 ist unwirksam, und zwar sowohl wegen Testierunfähigkeit des Erblassers zur Zeit der Testamentserrichtung (2. b), als auch wegen der Sittenwidrigkeit des notariellen Testaments (2. c). 1. Soweit die Klage auf der Auskunftsstufe mit dem Teilurteil des Landgerichts teilweise abgewiesen...mehr

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ZErb 07/2021, Lernerfolgskontrolle zur Fortbildung im Selbststudium gem. § 15 Abs. 4 FAO

Hinweis Nach § 15 Abs. 4 FAO können seit dem 1.1.2015 im Rahmen der Fachanwaltsfortbildung bis zu 5 Zeitstunden im Wege des Selbststudiums absolviert werden, sofern eine Lernerfolgskontrolle erfolgt. Eine Fortbildung im Sinne dieses Selbst­studiums ist durch Bescheinigungen und Lernkontrollen gegenüber der Rechtsanwaltskammer nachzuweisen. Die folgende Lernerfolgskontrolle b...mehr

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zfs 07/2021, Darlegung eine... / 2 Aus den Gründen:

"… Das LG ist zu Recht davon ausgegangen, dass dem Kl. aus dem zwischen den Parteien geschlossenen Versicherungsvertrag für den Pkw M, der auch eine Vollkaskoversicherung umfasst, ein Anspruch auf Zahlung von 5.575,62 EUR (…) zusteht. (…)" 2. Der Kl. hat den ihm obliegenden Nachweis geführt, dass die Voraussetzungen der Eintrittspflicht der Bekl. nach dem Versicherungsvertra...mehr

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zfs 07/2021, Schadensersatz... / Sachverhalt

Die Kl. nahm den beklagten Haftpflichtversicherer auf Ersatz weiteren Nutzungsausfallschadens nach einem Verkehrsunfall in Anspruch. Der vollkaskoversicherte Pkw der Kl. wurde am 16.2.2017 bei einem Verkehrsunfall beschädigt. Die Bekl. war als Haftpflichtversicherer des Unfallgegners dem Grunde nach voll einstandspflichtig. Die Kl. erteilte noch am Unfalltag den Auftrag zur E...mehr

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zfs 07/2021, Haftungsvertei... / 2 Aus den Gründen:

"… II. Die Berufung der Kl. ist nach den §§ 511, 513, 517, 519 und 520 ZPO statthaft sowie form- und fristgerecht eingelegt und begründet worden; sie ist mithin zulässig. Das Rechtsmittel ist jedoch nicht begründet. Die angefochtene Entscheidung stellt sich im Prüfungsrahmen der §§ 513, 529, 546 ZPO im Ergebnis als richtig dar, weil Ansprüche gegen die Bekl. zu 1) gem. §§ 7 ...mehr

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Steuerberaterhaftung und Ve... / 10.5 Insolvenzgefahr beim Mandanten

Steuerberater beraten immer häufiger Mandanten, die sich in einer wirtschaftlichen Schieflage befinden bzw. in eine solche geraten. Zur Vermeidung der Haftung des Steuerberaters für einen Insolvenzverschleppungsschaden ist u. a. die Lektüre des BGH-Urteils v. 26.1.2017 [1] Pflicht.[2] Wichtig sind auch die Änderungen in der InsO ab 1.2.2021. Z. B. wurde § 15 Abs. 1 InsO neu gef...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1.4 Einzelfälle

Rz. 8 Macht ein Gläubiger aus einem titulierten Anspruch lediglich eine Teilforderung geltend, so muss diese nach Hauptsache, Zinsen, Prozess- und Vollstreckungskosten hinreichend bestimmt sein (BGH, NJW-RR 2003, 1437; LG Bremen JurBüro 2011, 607). Stellt der Gläubiger klar, dass er nur einen Teilbetrag der Hauptforderung geltend macht, ist eine darüber hinausgehende Aufschl...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2.5 Sachverständige, Berater u. Ä.

Rz. 41 Der Arbeitgeber hat nach § 40 Abs. 1 BetrVG ebenfalls die Kosten eines Sachverständigen gem. § 80 Abs. 3 BetrVG sowie eines Beraters gem. § 111 Satz 2 BetrVG zu tragen. Rechtsanwälte sind außerhalb der Beratung in einem konkreten Rechtsstreit (Prozessvertretung) wie sonstige Sachverständige zu behandeln. Sie können auch als "Berater" im Sinne des § 111 Satz 2 BetrVG f...mehr

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Schell, SGB IX § 121 Gesamt... / 2.3 Funktion und Inhalt des Gesamtplans (Abs. 2 und 4)

Rz. 5 Nach Abs. 2 Satz 1 dient der Gesamtplan der Steuerung, Wirkungskontrolle und Dokumentation des Teilhabeprozesses. Während der Teilhabeplan nach § 19 nur dann zu erstellen ist, soweit Leistungen verschiedener Leistungsgruppen oder mehrerer Rehabilitationsträger erforderlich sind, ist der Gesamtplan für jede leistungsberechtigte Person und auch bei Einzelleistungen zu er...mehr

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Steuervergünstigungen für e... / 3.3.2 Dioxinbelastung

Unverschuldete Belastung als Voraussetzung Aufwendungen für die Sanierung eines mit Dioxin belasteten Grundstücks sind außergewöhnlich, wenn den Grundstückseigentümer kein Verschulden an der Belastung trifft, die Belastung für ihn zum Zeitpunkt des Grundstückserwerbs nicht erkennbar war und realisierbare Ersatzansprüche gegen Dritte nicht gegeben sind. Sie erwachsen dem Steue...mehr

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Die Behandlung von Erbbaure... / IV. Der anzusetzende Grundstückswert

Ist für den Übergang des Erbbaurechtes keine Gegenleistung feststellbar, wird die Grunderwerbsteuer nach § 8 Abs. 2 GrEStG vom Grundbesitzwert erhoben. Dieser Wert ist in einem eigenständigen Verfahren gesondert festzustellen (§§ 151 ff. BewG). Die Bewertung des Erbbaugrundstückes richtet sich dabei nach § 194 BewG, wobei dem Bodenwert nach Abs. 2 der Vorschrift eine dominier...mehr

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Die Behandlung von Erbbaure... / V. Fazit

Rechtsgeschäfte im Zusammenhang mit Erbbaurechten werfen eine Vielzahl grunderwerbsteuerrechtlicher Fragen auf. Hierbei kommt der Frage der Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer eine dominierende Bedeutung zu. Insbesondere bei der Auflösung von Erbbaurechten und dem Verkauf von Erbbaurechten an Dritte, kann über eine geschickte Gestaltung der Verfahrensabläufe die Be...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Mediation, Beratung und Gutachten

Rz. 10 Auch für Mediation, Beratungstätigkeiten und Gutachten gilt VV 7000. Die für die Beratung geltende Vorschrift des § 34 Abs. 1 regelt nur die Gebühr für die Beratung. Hinsichtlich der Auslagen bleibt VV Teil 7 und damit auch VV 7000 anwendbar (Rdn 11).mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Gutachten

Rz. 4 Dem Anwalt muss der Auftrag zur Erstellung eines Gutachtens erteilt worden sein. Es muss sich um ein Gutachten i.S.d. § 34 handeln,[2] so dass auf die dortigen Ausführungen (siehe § 34 Rdn 45 ff.) Bezug genommen wird.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKommentar RVG, rvg § 34 Beratung, Gutachten und Mediation

Gesetzestext (1) 1Für einen mündlichen oder schriftlichen Rat oder eine Auskunft (Beratung), die nicht mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit zusammenhängen, für die Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachtens und für die Tätigkeit als Mediator soll der Rechtsanwalt auf eine Gebührenvereinbarung hinwirken, soweit in Teil 2 Abschnitt 1 des Vergütungsverzeichnisses ke...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Gutachten des Vorstands der Rechtsanwaltskammer (Abs. 3)

1. Notwendigkeit Rz. 127 Nach Abs. 3 S. 1 ist im Rechtsstreit ein Gutachten des Vorstands der Rechtsanwaltskammer einzuholen, wenn Betrags- oder Satzrahmengebühren geltend gemacht werden und die Höhe der Gebühr streitig ist. Bei einem Streit über die Höhe des Gegenstandswertes ist die Einholung eines Gutachtens hingegen entbehrlich.[199] Rz. 128 Im Falle einer Beratungsgebühr ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Beratung und Gutachten

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Gutachten der Rechtsanwaltskammer (Abs. 2 S. 2)

Rz. 97 Nach Abs. 2 S. 2 hat das Gericht im Vergütungsrechtsstreit von Amts wegen ein Gutachten des Vorstands der Rechtsanwaltskammer einzuholen. Diese Verpflichtung besteht nur dann, wenn der Richter eine Herabsetzung beabsichtigt.[154] Sie besteht also nicht in der umfassenden Weise wie bei § 14 Abs. 3 (Abs. 2 a.F.), wonach das Gutachten bei einem Streit über die Gebührenhö...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Rat und Gutachten

Rz. 36 Für Beratung und schriftliche Gutachten sieht § 34 Abs. 1 vor, dass der Anwalt eine Honorarvereinbarung schließen soll. Aus diesem Grunde kommt der Abgrenzung zwischen einer Beratung oder Gutachtenerstellung einerseits und einer außergerichtlichen Vertretung im Sinne von VV 2300 andererseits eine nicht unerhebliche Bedeutung zu. Denn kommt das Gericht beispielsweise i...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Beratung, Gutachten und Mediation

Rz. 19 Trifft der Anwalt im Rahmen einer Beratung, einer Gutachtenerstattung oder einer Tätigkeit als Mediator keine Gebührenvereinbarung, bestimmt sich gemäß § 34 Abs. 1 S. 2 seine Vergütung nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts. Die allgemeinen vergütungsrechtlichen Vorschriften werden durch die Verweisung auf das BGB indes nicht verdrängt; anwendbar bleibt namentl...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Gutachten

Rz. 45 Über die Beratung hinaus dereguliert Abs. 1 S. 1 auch die Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachtens. Es ist keine gesetzliche Gebühr – weder in konkreter Höhe, noch als angemessene Gebühr – vorgesehen. Vielmehr soll der Rechtsanwalt eine Gebührenvereinbarung abschließen. Rz. 46 Der Auftrag zur Gutachtenerstellung ist ein Werkvertrag nach § 631 BGB.[54] aa) Auftrag; Ab...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Beratung/Gutachten

Rz. 81 Teilweise wird die Auffassung vertreten, dass eine Erhöhung nicht nur dort eintreten kann, wo die Gebühren ausdrücklich als Geschäfts- oder Verfahrensgebühr bezeichnet werden (z.B. VV 2300, 2301 und VV 3100). Die Begriffe "Geschäftsgebühr" und "Verfahrensgebühr" stünden als Synonym jeweils für die Gebühr, die für das Betreiben der Angelegenheit anfalle, also unter den...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Gebühr für die Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels/Gutachten (VV 2100–2103)

Rz. 85 Die Gebühren für die Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels sowie die Gutachtengebühr nach VV 2100–2103 sind nach VV 1008 erhöhungsfähig (vgl. VV 2100 Rdn 36).[216] Die Gebühren sind anders als die vereinbarte Gebühr für die Beratung (§ 34) im VV geregelt, so dass VV 1008 nach VV Vorb. 1 grds. anwendbar ist (vgl. Rdn 82). Ferner schreiben die Anm. zu VV 2100 ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Kappungsgrenze für Beratung und Gutachten

Rz. 115 Die übliche Vergütung des Anwalts nach Abs. 1 S. 2 darf bei der Beratung oder Begutachtung für einen Verbraucher jeweils höchstens 250 EUR betragen. Die Formulierung "höchstens" verdeutlicht, dass die Vergütung im Einzelfall auch unter der gesetzlich normierten Kappungsgrenze liegen kann. Es handelt sich nicht um eine Festgebühr.[141] Abs. 1 S. 3, 2. Hs. verweist ins...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Notwendigkeit

Rz. 127 Nach Abs. 3 S. 1 ist im Rechtsstreit ein Gutachten des Vorstands der Rechtsanwaltskammer einzuholen, wenn Betrags- oder Satzrahmengebühren geltend gemacht werden und die Höhe der Gebühr streitig ist. Bei einem Streit über die Höhe des Gegenstandswertes ist die Einholung eines Gutachtens hingegen entbehrlich.[199] Rz. 128 Im Falle einer Beratungsgebühr nach § 34 ist di...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 6. Verstoß gegen Abs. 3 S. 1

Rz. 152 Nach Ansicht der Rechtsprechung[241] stellt die Nichteinholung eines nach Abs. 3 gebotenen Gutachtens einen schweren Verfahrensmangel nach § 539 ZPO dar, aufgrund dessen der Rechtsstreit regelmäßig an die Vorinstanz zurückzuverweisen sei. Zwar könne das Berufungsgericht als Tatsacheninstanz das Gutachten selbst einholen und entscheiden. Dies sei jedoch regelmäßig nic...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / (4) Eigene Stellungnahme des Anwalts

Rz. 58 Erforderlich ist ferner eine eigene Stellungnahme des Anwalts.[62] Fehlt sie, liegt kein Gutachten vor, sondern lediglich eine Auskunft. Eine bloße Bestandsaufnahme und Wiedergabe der veröffentlichten Rechtsprechung und Literatur reicht daher nicht aus. Erforderlich sind vielmehr auch Ausführungen dazu, wie sich die Rechtsprechung und die in der Literatur vertretenen ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VIII. Anrechnung gemäß Anm. zu VV 2100

Rz. 19 Nach VV 2101 i.V.m. Anm. zu VV 2100 ist die Gutachtengebühr auf die Verfahrensgebühr, die im Rechtsmittelverfahren entsteht, anzurechnen (siehe hierzu VV 2100 Rdn 40 ff.). Rz. 20 Ungeachtet der Anrechnung handelt es sich bei der Gutachtentätigkeit um eine selbstständige Angelegenheit i.S.d. § 15, so dass der Anwalt auch bei vollständiger Anrechnung der Gebühr eine voll...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Verfahren

Rz. 145 Ist nach Abs. 3 ein Gutachten einzuholen, hat das Gericht der zuständigen Rechtsanwaltskammer die Akten mit der Bitte um die Erstellung eines Gutachtens zuzuleiten. Eines Antrags der Parteien bedarf es dazu nicht. Das Gutachten ist von Amts wegen einzuholen. Die Parteien können der Verwendung auch nicht widersprechen.[229] Rz. 146 Ein Gutachten i.S.d. Abs. 3 ist als a...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Auftrag; Abgrenzung zur Beratung

Rz. 47 Bei der Übernahme des Mandats sollte sich der Anwalt unbedingt versichern, dass der Auftrag des Mandanten auf die Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachtens gerichtet ist. Die Unterscheidung zwischen gutachtlicher und beratender Tätigkeit ist bereits mit Blick auf die Anrechnungsvorschrift des Abs. 2 von großer Bedeutung. Sie gilt nur für die Beratung, nicht aber für...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Anforderungen

Rz. 51 Für die Qualifikation als Gutachten ist allein sein Inhalt entscheidend. Die Bezeichnung "Gutachten" ist hingegen nicht zwingend erforderlich. Als Essentialia eines Gutachtens geltenmehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels

Rz. 6 Inhalt des Gutachtens muss die Stellungnahme zur Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels sein. Die Beschränkung auf Berufung oder Revision, wie sie noch in § 21a BRAGO enthalten war, ist weggefallen. Unter VV 2101 fallen daher auch andere Rechtsmittel als Berufung oder Revision, also insbesondere das Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde[4] (z.B. § 544 ZPO), der Rechtsbe...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Überprüfung der Bestimmung durch den Rechtsanwalt

Rz. 123 Ist die Gebühr nach Abs. 1 S. 1 von einem Dritten zu ersetzen, so ist gemäß § 14 Abs. 1 S. 4 die vom Rechtsanwalt getroffene Bestimmung der Betragsrahmengebühr nicht verbindlich, wenn sie unbillig ist. Im Kostenfestsetzungsverfahren sind mithin der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle und das Gericht auf die Prüfung beschränkt, ob die vom Rechtsanwalt bestimmte Gebühr s...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / (1) Schriftlichkeit

Rz. 52 Das Gutachten muss nach dem ausdrücklichen Wortlaut des Abs. 1 S. 1 schriftlich erstellt sein. Eine mündliche oder fernmündliche Äußerung reicht selbst dann nicht, wenn sie höchst wissenschaftliche Ausführungen enthält und das Ergebnis einer ausführlichen Prüfung und Recherche ist.[59] Rz. 53 Das Schriftlichkeitserfordernis ist nicht gleichbedeutend mit dem Schriftform...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Gebühren für die Hilfeleistung bei Erfüllung allgemeiner Steuerpflichten

Rz. 27 Die Gebühren für die Hilfeleistung bei der Erfüllung allgemeiner Steuerpflichten sind im Vierten Abschnitt der StBVV geregelt, konkret in den §§ 21 bis 31 StBVV. Die Gebühren errechnen sich aus dem zur Anwendung kommenden Gegenstandswert (siehe dazu Rdn 7), der die Höhe der zum Ansatz kommenden vollen Gebühr vorgibt, und dem auf den konkreten Fall anzuwendenden Gebühr...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 Nach VV 2101 erhält der Anwalt für die Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachtens über die Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels eine 1,3-Gebühr. Diese Vorschrift ist lex specialis zu § 34 und geht der dortigen Regelung vor. Die Vorschrift beruht auf der früheren Praxis der Rechtsanwälte am Reichsgericht und am Bundesgerichtshof, die für ihre Gutachten über die Aussicht...mehr