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Betriebliches Vorschlagswesen: Mitarbeiterideen systemat ... / 2.3 Schritt 3: Vorschläge in Bezug auf Nutzen und Umsetzbarkeit bewerten

Jörgen Erichsen
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Der Ideenkoordinator muss in Rücksprache mit Einreicher und ggf. Vorgesetztem jeden Vorschlag zeitnah bewerten. Zeitnah bedeutet, dass die Bewertung möglichst innerhalb von höchstens 5–10 Arbeitstagen erfolgt, um dem Mitarbeiter zu zeigen, dass etwas passiert.

Verfügen die genannten Personen nicht über ausreichendes Fachwissen, sind sie in der Bewertung unterschiedlicher Meinung und können keinen Konsens erzielen oder handelt es sich um zu komplexe Vorschläge, sollte die Idee in größeren Betrieben an ein Gremium zur Bewertung und Entscheidung weitergeleitet werden. In diesem Gremium sollten Beschäftigte aus verschiedenen Bereichen des Unternehmens sitzen, um eine ausgewogene Bewertung treffen zu können. In kleinen Unternehmen muss der Geschäftsführer oder Inhaber diese Rolle übernehmen und entscheiden; ggf. muss in sehr komplexen Fällen zusätzlich ein Gutachten eingeholt werden.

Wird das Gremium eingeschaltet, verlängert sich die Bearbeitungszeit. Da im Gremium mehrere Personen aus unterschiedlichen Bereichen sitzen sollten, ist es in der Regel wenig effektiv, es fallweise zusammenzurufen. Bewährt haben sich feste Intervalle in Abständen von z. B. 2–3 Monaten, bei denen dann alle bis dahin vorliegenden Vorschläge behandelt werden.

Wird das Gremium benötigt, bedeutet das für den Einreicher, dass er einen abschließenden Bescheid im Extremfall erst nach mehreren Monaten erhält. Auch diese Zusammenhänge müssen im Vorfeld klar kommuniziert werden. So weiß jeder, dass eine längere Bearbeitungszeit nicht auf fehlenden Willen zurückzuführen ist. Am besten ist es den Einreicher darüber zu informieren, wenn der Vorschlag an das Gremium geht oder ein Gutachten eingeholt werden muss. Gleichzeitig sollte man dem Einreicher den nächsten Sitzungs- und Entscheidungstermin des Gremiums bzw...

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