Fachbeiträge & Kommentare zu Grundgesetz

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FF 10/2025, Rechtsprechung ... / 5.1 OVG Hamburg, Beschl. v. 30.1.2025 – 4 Bs 141/24

§ 8a SGB VIII vermittelt den Eltern eines Kindes oder Jugendlichen keine subjektive Rechtsposition, aus der sich ein Anspruch auf Durchführung einer Gefährdungseinschätzung bzw. eine bestimmte Art und Weise des Vorgehens des Jugendamtes bei der Gefährdungseinschätzung ergeben könnte. Die Regelungen über die Gefährdungseinschätzung in § 8a Abs. 1 S. 1 und 2 SGB VIII steuern l...mehr

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zfs 10/2025, Zukunftsgerich... / Leitsatz

1. Das Abstellen von Fahrzeugen auf Fuß- und Radwegen und in Haltverbotsbereichen stellt grds. Ordnungswidrigkeiten gemäß § 49 Abs. 1 Nr. 12 (i.V.m. § 12 Abs. 4 S. 1, 2, Abs. 4a), § 49 Abs. 3 Nr. 4 StVO dar. Ferner stellt das Abstellen nicht zugelassener Fahrzeuge eine unzulässige, bußgeldbewehrte (Art. 66 Nr. 2 BayStrWG) Sondernutzung im Sinn des Art. 18 Abs. 1 Satz 1 BaySt...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / g) Der grundsätzliche Zwang zur Datensatzübermittlung

Rn. 22 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 § 7c Abs 4 S 1 EStG sieht vor, dass die Sonderabschreibung grundsätzlich (Ausnahme S 2, 3) davon abhängt, dass der StPfl bestimmte Daten durch DFÜ an die FinBeh übermittelt. Der Gesetzgeber will dadurch eine effiziente Überprüfung erreichen (BT-Drs 19/14909, 44), was ebenfalls zulässig ist. Durch die Tatsache, dass zur Vermeidung unbilliger ...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 5.2 Das Pflichtteilsrecht (§§ 2303 ff. BGB)

Rz. 270 Die geplante "große" Änderung des Pflichtteilsrechts, die in der Vergangenheit angemahnt wurde, konnte – auch auf Grund der BVerfG-Entscheidung aus dem Jahr 2005 (NJW 2005, 1561), die die Mindestbeteiligung der Kinder am Nachlass wegen der Erbrechtsgarantie nach Art. 14 GG festgeschrieben hat – nicht umgesetzt werden. Stattdessen gibt es punktuelle Änderungen ab 01.0...mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 1 Stiftungen / 2.1.1.2 Stiftungsvermögen

Rz. 12 Der Stifter muss der zu errichtenden Stiftung im Stiftungsgeschäft zur Erfüllung ihres Zwecks ein Vermögen widmen, welches der Stiftung zur eigenen Verfügung überlassen wird (§ 81 Abs. 1 Nr. 2 BGB). Unter dem Begriff "Widmung" ist das bloße schuldrechtliche Versprechen zu verstehen, der Stiftung im Zeitpunkt ihrer Anerkennung durch gesonderten Übertragungsakt bestimmt...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.20.2.1 Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts (§ 13 Abs. 1 Nr. 16a ErbStG)

Rz. 247 Eine Religionsgemeinschaft ist unabhängig von der Rechtsform jede freie Gemeinschaft von Gläubigen, die durch ein gemeinsames Glaubensbekenntnis verbunden sind. Als Körperschaftsstatus bezeichnet man im deutschen Staatskirchenrecht den besonderen Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts eigener Art, welchen Religionsgemeinschaften nach Art. 140 GG i. V. m. A...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.14.2.4.2 Juristische Personen des öffentlichen Rechts als Haftende

Tz. 278 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Jur Pers d öff Rechts waren bis zum 31.12.1999 tw als Durchlaufstelle und Aussteller der Zuwendungsbestätigungen zwingend einzuschalten. Ab dem 01.01.2000 können sie aber weiterhin zwischengeschaltet werden (s R 10b.1 Abs 2 EStR 2012; s H 10b.1 "Durchlaufspendenverfahren" EStH 2019). Stellt die jur Pers d öff Rechts die Zuwendungsbestätigung...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Gemeinnützigkeitsrechtliche Würdigung

Tz. 1 Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Bei Körperschaften die Schulen betreiben, ist zwischen Ersatzschulen und Ergänzungsschulen zu unterscheiden (AEAO Nr. 4 Satz 1 zu § 52 AO; Anhang 2). Ersatzschulen werden von den zuständigen Landesbehörden genehmigt, wenn eine Sonderung der Schüler nach den Besitzverhältnissen der Eltern nicht gefördert wird, d. h. es findet von vornherein ke...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 3 Eingetragene Lebenspartnerschaften (§ 37 Abs. 5 ErbStG)

Rz. 21 Eingetragene Lebenspartner wurden im Zuge der Erbschaftsteuerreform für Erwerbe ab 2009 in vielen Bereichen den Ehegatten gleichgestellt (vgl. auch Ausführungen von Tolksdorf, s. § 16 Rn. 19). Mit Beschluss vom 21.07.2010 hat das BVerfG entschieden, dass die bis Ende 2008 geltende Ungleichbehandlung von Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft im Erbschaftsteuerrecht...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 4 Anwendung auf ausländisches Güterrecht

Rz. 39 Viele ausländische Jurisdiktionen kennen die Gütergemeinschaft, teilweise sogar als gesetzlichen Güterstand. Auf Gütergemeinschaften ausländischen Rechts soll § 4 keine Anwendung finden (RFHE III 84/83, 54, 58, vgl. M/H/H, 18. Aufl. 2021, ErbStG § 4 Rn. 1, beck-online). Die Literatur vertritt teilweise die gegenteilige Ansicht. Danach solle die Steuerpflicht des § 4 a...mehr

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AGS 10/2025, Überprüfung un... / III. Im Einzelfall Verhältnismäßigkeitsprüfung

Allerdings habe das BVerfG entschieden, dass ein Kostenansatz gegen den aus Art. 20 Abs. 3 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 GG folgenden Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verstoße, wenn im Einzelfall die Höhe der Kosten und Auslagen außer Verhältnis zur verhängten Strafe einschließlich Geldauflagen im Rahmen eines Bewährungsbeschlusses stehe, sodass sich die Auferlegung der Kosten mit R...mehr

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AGS 10/2025, Überprüfung un... / VI. Resozialisierungsanspruch nicht verletzt

Unter diesen Bedingungen sei auch der aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG folgende Anspruch des Verurteilten auf Resozialisierung nicht verletzt. Denn ein solcher komme nur bei Auferlegung solcher Verfahrenskosten in Betracht, deren Befriedigung weder durch das vorhandene Vermögen noch durch die derzeitigen oder zukünftigen Einkünfte – ggf. auch ratenweise – in absehba...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 35 ErbStG regelt, welches FA für die Besteuerung des Erb- oder Schenkungsfalles zuständig ist. Aus Sicht des Erben, des Beschenkten oder des Schenkers mag dies – abgesehen vom Beginn der Festsetzungsfrist gem. § 170 AO mit Eingang der Anzeige (s. § 30 Rn. 92) beim zuständigen FA – unerheblich sein. Jedoch gilt dies nicht für die FinVerw, da die Steuereinnahmen aus der...mehr

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zfs 10/2025, Zukunftsgerichtete, d.h. präventive Untersagung des ordnungswidrigen Abstellens von Fahrzeugen aufgrund landesrechtlichen Sicherheits- und Ordnungsrechts; Frage, ob die Regelungen des Bayerischen Landesstraf- und Verordnungsgesetzes (LStVG) im Sanktionsbereich neben der StVO und den Möglichkeiten nach dem BayStrWG und dem BayAbfG Anwendung finden dürfen; Gebot rechtlichen Gehörs

BayLStVG Art. 7 Abs. 2 Nr. 1; StVO § 49 Abs. 1 Nr. 12 i.V.m. § 12 Abs. 4 S. 1, 2, Abs. 4a § 49 Abs. 3 Nr. 4; GG Art. 103 Abs. 1, VwGO § 108 Abs. 2 Leitsatz 1. Das Abstellen von Fahrzeugen auf Fuß- und Radwegen und in Haltverbotsbereichen stellt grds. Ordnungswidrigkeiten gemäß § 49 Abs. 1 Nr. 12 (i.V.m. § 12 Abs. 4 S. 1, 2, Abs. 4a), § 49 Abs. 3 Nr. 4 StVO dar. Ferner stellt d...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Zu niedrige Festsetzung von Steuern

Rz. 400 [Autor/Stand] Bei den Veranlagungssteuern hängt die Erhebung der geschuldeten Steuer von der vorherigen Festsetzung durch die FinB in einem Steuerbescheid ab, § 155 Abs. 1, § 157 Abs. 1 AO. Nach § 155 Abs. 1 Satz 1 AO ist das der gesetzliche Regelfall. Zu den Veranlagungssteuern zählen bspw. die Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer sowie die Einfuhrabgaben. Wi...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 4.6 § 13b Abs. 3 ErbStG und Rückdeckungsversicherungen

Rz. 108 Bei Auszahlung der Versicherungsbeträge aus einer Rückdeckungsversicherung an den Arbeitgeber liegt sonstiges Verwaltungsvermögen vor, da die tatbestandliche Voraussetzung des § 13b Abs. 3 ErbStG nicht gegeben ist. Möglicherweise wird die Nichtberücksichtigung der Rückdeckungsversicherungen Anlass zu Diskussionen wegen eines möglichen Verstoßes gegen Art. 3 GG geben,...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Keine Förderung von Hybrid-Nutzfahrzeugen

Rn. 19 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Aus § 7c Abs 2 EStG "ausschließlich durch Elektromotoren angetrieben" ergibt sich, dass bei den Nutzfahrzeugen nur solche mit ausschließlichem Elektroantrieb gefördert werden, nicht aber – wie bei § 6 Abs 1 Nr 4 S 2 EStG auch Hybrid(elektro)fahrzeuge. ME ist diese Differenzierung sachlich gerechtfertigt. § 6 Abs 1 Nr 4 S 2 EStG "verbilligt" d...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Adick, Umsatzsteuer – Umsatzsteuerkarussell: Darum durfte das Finanzamt den Vorsteuerabzug versagen, PStR 2010, 265; Adick, Umsatzsteuerhinterziehung – Innergemeinschaftliche Lieferungen: Versagung der Steuerbefreiung und Strafbarkeit nach § 370 AO?, PStR 2012, 9; Bielefeld, Fingierter innergemeinschaftlicher Kfz-Zwischenhandel zur Umsatzsteuerhinterziehung, DStR 2009, 580; ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Nur Förderung "neuer" Elektronutzfahrzeuge

Rn. 18 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Im Rahmen seines weitgehenden Spielraums kann der Gesetzgeber sich auf die Förderung "neuer" Elektronutzfahrzeuge beschränken, wie dies etwa bei § 7g EStG aF ("neue bewegliche WG des AV") der Fall war. Der Gesetzgeber führt zur Begründung an, dadurch solle ein "Markthochlauf" erreicht werden (BR-Drs 356/19, 117), was ein nicht zu beanstanden...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Werberecht der Lohnsteuerhi... / 2.2.6 Name des Beratungsstellenleiters

Die namentliche Nennung des Beratungsstellenleiters oder eines Ansprechpartners in der Werbung ist zulässig. Wenn mit einem nach DIN 77700 erworbenen Zertifikat geworben werden soll, ist sie sogar zwingend erforderlich.[1] Das Gebot der restriktiven Verbotsauslegung aus Art. 12 Abs. 1 GG steht nach der Rechtsprechung des BVerfG nicht nur den Lohnsteuerhilfevereinen, sondern ...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Dienstanweisung zum Kindergeld / S 8.1.8 Verfahrenshindernisse

1Ein Strafverfahren ist unzulässig, wenn ein Verfahrenshindernis vorliegt. 2Ist etwa bereits die Verfolgungsverjährung eingetreten (§ 78 Abs. 1 Satz 1 StGB), ist das Ermittlungsverfahren nicht einzuleiten bzw. einzustellen. 3Das gilt auch bei fehlender Verfolgbarkeit der Tat (im prozessualen Sinne), wenn diese bereits anderweitig rechtshängig oder rechtskräftig entschieden w...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 1 Reaktion des Gesetzgebers auf Petita des Bundesverfassungsgerichtsbeschlusses von 2006

Rz. 1 Mit Beschluss vom 07.11.2006 hatte das BVerfG das alte Erbschaftsteuerrecht für verfassungswidrig erklärt (BVerfG vom 07.11.2006, ZEV 2007, 76), da u. a. die Bewertung und der Ansatz des Grundvermögens für die Besteuerung nicht den Anforderungen des Gleichheitssatzes des Art. 3 Abs. 1 GG genügte. Der Gesetzgeber war gehalten, spätestens bis zum 31.12.2008 neues Recht z...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 10/2025, Überprüfung un... / Leitsatz

Gegenstand des Erinnerungsverfahrens gegen den Kostenansatz ist grundsätzlich nur der Kostenansatz und die Überprüfung kostenrechtlicher Fragen. Etwas anderes gilt, wenn ein Kostenansatz gegen den aus Art. 20 Abs. 3 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 GG folgenden Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verstößt, wenn im Einzelfall die Höhe der Kosten und Auslagen außer Verhältnis zur verhängten ...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.6.1.1 Unbenannte ehebedingte Zuwendungen

Rz. 460 Vermögensbewegungen zwischen den Vermögensmassen von Ehegatten, die nicht im Güterstand der Gütergemeinschaft leben, sind ein alltäglicher Vorgang im gemeinschaftlichen Zusammenleben. Unter Berücksichtigung des Willens zur Freigebigkeit fehlt bei derartigen Vermögensverschiebungen der Wille des Zuwendenden zur schenkweisen Zuwendung, da der Zuwendende dem Bedachten d...mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Einführung ErbStG / 2.4 Das Verhältnis Erbschaftsteuer/Schenkungsteuer

Rz. 24 Wie aus § 1 Abs. 2 ErbStG ersichtlich wird, sind die Steuerfolgen aus den unterschiedlichen Steuertatbeständen der Erbschaft und der Schenkung weitestgehend identisch (hierzu im Einzelnen s. § 1 Rn. 19 ff.). Nach der amtlichen Begründung (RT-Drs. Nr. 10 Anl. 5, 1905/06) soll damit ein Ausweichen des steuerpflichtigen Erwerbs von Todes wegen in einen steuerfreien Korri...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Hessen / 2. Grundaussagen der Vorschrift

Rz. 377 [Autor/Stand] § 13 HGrStG gibt den hessischen Gemeinden die Möglichkeit, aus städtebaulichen Gründen für unbebaute aber baureife Grundstücke einen oder mehrere gesonderte erhöhte Hebesätze festzulegen. Die Vorschrift ist weitgehend inhaltsgleich mit § 25 Abs. 5 GrStG, der bundesgesetzlichen Norm zur Einführung der sog. Grundsteuer C. Die Landesregelung tritt ausdrück...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5.6 Zuwendungsempfängerregister

Tz. 149a Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Durch Art 28 iVm Art 21 des JStG 2020 wurde (mit Wirkung ab dem 01.01.2024) durch Einfügung eines § 60b AO ein Zuwendungsempfängerreg eingeführt, welches – gem der gleichzeitig eingeführten und mit der gleichen zeitlichen Wirkung ausgestatteten neuen Nr 47 des § 5 Abs 1 S 1 FVG – durch das BZSt zu führen ist. Die Vorschriften der §§ 60b AO...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Entwicklung der Rechtsprechung

Rn. 3 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Nachdem zunächst einige FG der Auffassung waren, dass es für den Sanierungserlass als pauschalisierende Billigkeitsentscheidung keine Rechtsgrundlage gäbe und er gegen den Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung und somit gegen die Verfassung Art 20 Abs 3, Art 28 Abs 1 GG verstoße, sah der X. Senat den Erlass zunächst als verfassungskonf...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 11.1 Überblick

Rz. 275 Die Verbundvermögensaufstellung wurde eingeführt, um unerwünschte Kaskadeneffekte zu vermeiden (vgl. BT-Drs. 18/5923, 17). Das Bundesverfassungsgericht stellte in seinem Urteil vom 17.12.2014 die Verfassungswidrigkeit der Verschonungsreglungen des ErbStG fest. Einen Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz aus Art. 3 Abs. 1 GG sahen die Richter u. a. in den...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / I. Vorrangklausel (Absatz 1)

(1) Die Vorschriften der §§ 7 bis 18... Rz. 81 [Autor/Stand] Vorrang innerstaatlichen DBA-Rechts gem. § 2 AO behält für Teile des AStG Gültigkeit. § 20 Abs. 1 Halbs. 1 erwähnt nur die §§ 7 bis 18; § 20 Abs. 1 Halbs. 2 betrifft dagegen die Anwendung des § 20 Abs. 2. Wichtig ist die Feststellung, dass § 20 Abs. 1 nicht auf alle Vorschriften des AStG Anwendung findet.[2] Nicht e...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Wiedereinsetzung in den vor... / 2 Verschulden

Verschulden i. S. d. §§ 110 AO und 56 FGO ist nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung anzunehmen, wenn der Beteiligte hinsichtlich der Wahrung der von ihm versäumten Frist diejenige Sorgfalt außer Acht lässt, die für einen gewissenhaften, seine Rechte und Pflichten sachgemäß wahrnehmenden Bürger geboten und ihm nach den Gesamtumständen des konkreten Einzelfalls zuz...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Hessen / 3. Festsetzung der Grundsteuer (2. Verwaltungsstufe)

Rz. 482 [Autor/Stand] Die GrSt wird auf der zweiten Verfahrensstufe (Rz. 446) durch den GrSt-Besch. festgesetzt (§ 27 GrStG Rz. 10). Das Verfahren zur Festsetzung der GrSt richtet sich grundsätzlich nach der Abgabenordnung (§ 1 Abs. 2 Nr. 4 AO); das KAG HE [2] ist für Zwecke der Grundsteuer nicht anwendbar. Die Grundsteuerfestsetzung ist ein Steuerbescheid i.S.d. § 1 Abs. 2 N...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 10 Gesetz zur Anpassung des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (§ 37 Abs. 12 ErbStG)

Rz. 29 Mit Urteil vom 17.12.2014, BStBl II 2015, 50 hatte das BVerfG die §§ 13a und 13b und § 19 Abs. 1 ErbStG für verfassungswidrig erklärt. Die Privilegierung des BV bei der Erbschaftsteuer war in seiner damaligen Ausgestaltung nicht in jeder Hinsicht mit Art. 3 Abs. 1 GG (Gleichheitsgrundsatz) vereinbar. Die Vorschriften waren zunächst weiter anwendbar; der Gesetzgeber ha...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Taterfolg

Rz. 1567 [Autor/Stand] Umstritten ist, ob eine Steuerhinterziehung im Beitreibungsverfahren nur in Form der Steuervorteilserlangung oder auch als Steuerverkürzung begangen werden kann (zur Abgrenzung s. Rz. 371 ff.). Regelmäßig wird die Steuerhinterziehung im Beitreibungsverfahren in Form der ungerechtfertigten Erlangung von Steuervorteilen i.S.d. § 370 Abs. 1 AO begangen. Da...mehr

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zfs 10/2025, Fahreignungs-B... / 2 Aus den Gründen:

… Die Ausführungen des Antragstellers dazu, was im Falle offener Erfolgsaussichten der Hauptsache in die Interessenabwägung im Verfahren auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes einzustellen wäre, geht schon deshalb ins Leere, weil weder das VG offene Erfolgsaussichten angenommen hat, noch solche durch das Beschwerdevorbringen auch nur ansatzweise dargelegt werden. Der Antra...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / ff) Fortgesetzte Steuerhinterziehung unter Nutzung einer Drittstaat-Gesellschaft zur Verschleierung (§ 370 Abs. 3 Satz 2 Nr. 6 AO)

Rz. 1126.25 [Autor/Stand] Das mit Wirkung zum 25.6.2017 in Kraft getretene neue Regelbeispiel des § 370 Abs. 3 Satz 2 Nr. 6 AO verwirklicht, wer eine Drittstaat-Gesellschaft i.S.d. § 138 Abs. 3 AO, auf die der Täter allein oder zusammen mit nahestehenden Personen i.S.d. § 1 Abs. 2 AStG unmittelbar oder mittelbar einen beherrschenden oder bestimmenden Einfluss ausüben kann, z...mehr

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Wiedereinsetzung in den vor... / 2.6.1 Vertreter

Ein mögliches Verschulden eines Vertreters ist dem Steuerpflichtigen zuzurechnen.[1] Wirksame Vertretung setzt entweder (gesetzliche) Vertretungsmacht oder (rechtsgeschäftlich erteilte) Vollmacht voraus.[2] Vom Vertreter zu unterscheiden ist der (im Gesetz nicht eigens geregelte) Bote. Während der Vertreter eine eigene Willenserklärung im Namen des Vertretenen abgibt, überbrin...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / E. Rechtsschutz

Rz. 41 [Autor/Stand] Der Gesetzgeber hat es sowohl bei der Einführung des § 398a AO im Jahr 2011 als auch bei der Neufassung zum 1.1.2015 versäumt, § 398a AO mit einem entsprechenden Rechtsbehelf bzw. Rechtsmittel auszustatten. Insbesondere Letzteres ist nicht nachvollziehbar, da die Problematik hinreichend bekannt war.[2] In der Vergangenheit kam es u.a. hinsichtlich des Üb...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Unternehmerbezogene Sanierung nach InsO (§ 3a Abs 5 EStG)

Rn. 33 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Ist die Sanierung nach § 3a Abs 2 EStG nicht unternehmensbezogen, sondern unternehmerbezogen (vor allem bei Mitunternehmerschaften), kann es zu einer entsprechenden Steuerbefreiung kommen bei Restschuldbefreiungen nach §§ 286 ff InsO, hier ist eine Rückwirkungsproblematik iVm § 175 Abs 1 S 2 AO zu antizipieren (Uhländer, DB 2017, 1224, 1229) ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Steuerliche Nebenleistungen

Rz. 386 [Autor/Stand] Keine Steuern sind die eigens in § 3 Abs. 4 AO aufgeführten und definierten steuerlichen Nebenleistungen, also Verzögerungsgelder (§ 146 Abs. 2c AO) Verspätungszuschläge (§ 152 AO) oder -gelder (§ 22a Abs. 5 EStG),[2] Zuschläge nach § 162 Abs. 4, 4a AO, Mitwirkungsverzögerungsgelder (§ 200a Abs. 2 AO), Zuschläge zum Mitwirkungsverzögerungsgeld (§ 200a A...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Rechtsgrundlagen

Rz. 1526 [Autor/Stand] Inzwischen machen Verfahren wegen gewerbs- und bandenmäßig begangener Einfuhrdelikte einen Großteil der Revisionen beim BGH aus[2]. In der Regel handelt es sich um Taten im Zusammenhang mit der Einfuhr unversteuerter und unverzollter Zigaretten aus osteuropäischen Staaten in die EU unter Hinterziehung von Einfuhrabgaben (Zoll, Tabaksteuer, Einfuhrumsat...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Grundlagen

Rz. 304 [Autor/Stand] Die Unzumutbarkeit normgemäßen Verhaltens spielt bei § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO dann eine Rolle, wenn sich der Unterlassungstäter bei pflichtgemäßer Offenbarung der steuerlich erheblichen Tatsachen der Gefahr der Selbstbezichtigung und Strafverfolgung wegen Steuerhinterziehung oder anderer Delikte aussetzen würde[2]. Denn es ist allgemein anerkannt, dass nie...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Rechtsgut des § 370 AO

Rz. 53 [Autor/Stand] Die Bestimmung des durch § 370 AO geschützten Rechtsguts wirkt sich im Wesentlichen für die Auslegung der Tatbestandsmerkmale, die Konkurrenzen und den Beginn der Verfolgungsverjährung aus. Die Frage ist nach wie vor umstritten. Weder die Begr. zum Regierungsentwurf (§ 353 RegE[2]) noch die Stellungnahme des BR[3] und der Bericht des Finanzausschusses[4]...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / d) Weltrechtsprinzip (§ 370 Abs. 7 AO)

Rz. 560 [Autor/Stand] Insbesondere die Ausweitung des Schutzbereichs des § 370 AO durch dessen Abs. 6 wird ergänzt durch die Anordnung der Geltung des Weltrechtsprinzips [2] in § 370 Abs. 7 AO. Danach gilt § 370 Abs. 1–6 AO unabhängig vom Recht des Tatorts auch für Taten, die außerhalb des Geltungsbereichs der AO begangen werden. Damit ist unerheblich, wo Täter oder Teilnehme...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Bansemer, Steuerhinterziehung im Beitreibungsverfahren, wistra 1994, 327; Bühler, Neue steuer(straf)rechtliche Entwicklungen im Edelmetallhandelbereich bei Umsatzsteuerhinterziehungsketten, wistra 2017, 375; Fuhrhop, Die Abgrenzung der Steuervorteilserschleichung von Betrug und Subventionsbetrug, NJW 1980, 1261; Gehm, Aktuelle strafrechtliche Aspekte beim Umsatzsteuerkarusse...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 1.1 Gleichstellung mit Gewerbebetrieb für Zwecke der Bewertung

Rz. 1 Für Zwecke der steuerlichen Bewertung wird das Vermögen, das einer freiberuflichen Tätigkeit gemäß § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG oder der Tätigkeit eines nicht gewerblichen Lotterieeinnehmers gemäß § 18 Abs. 1 Nr. 2 EStG dient, dem gewerblichen BV i. S. d. § 95 BewG gleichgestellt. Die für die Ertragsteuern relevante Abgrenzung zwischen Gewerbebetrieb und freiberuflicher Täti...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / c) Steuerschuldnerschaft

Rz. 1532 [Autor/Stand] An den zollschuldrechtlichen Folgen, nämlich der Zollschuldentstehung nach Art. 79 Abs. 1 Buchst. a UZK wegen vorschriftswidrigen Verbringens, ändert sich deswegen nichts[2]. Ein Schmuggler muss nicht nur mit seiner Bestrafung und dem Verlust der geschmuggelten Waren rechnen, sondern außerdem auch die darauf entfallenden Einfuhrabgaben entrichten (Art....mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 19.2.3.1 Historische Entwicklung des Rechtsinstituts der Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen und seine rechtsdogmatische Begründung

Rz. 850 Das Rechtsinstitut der Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen hat eine über 100 Jahre alte Tradition und gehört zu den ältesten Steuerinstituten des Einkommensteuerrechts. Entwickelt wurde es im Rahmen der Leibgedinge bei Hofübergaben. So erfasste bereits § 15 Abs. 1 PreußEStG 1891 neben Leibrenten auch Altenteile als wiederkehrende Bezüge und ließ – korrespon...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / cc) Kapitalertragsteuer erhoben

Rz. 1763 [Autor/Stand] Die Vorschriften über die Anrechnung bzw. Erstattung der Kapitalertragsteuer setzen weiter voraus, dass diese "erhoben wurde". Insoweit ist geklärt, dass "erhoben"nur den Einbehalt der Steuer durch die verpflichtete Stelle, nicht jedoch auch die Abführung an das FA voraussetzt[2]. Rz. 1764 [Autor/Stand] Mit Schreiben vom 5.5.2009 [4] hat das BMF dazu Ste...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Hessen / V. Sonstiges

Rz. 77 [Autor/Stand] Die hessische Landesregierung weist in der Gesetzesbegründung[2] darauf hin, dass eine insgesamt aufkommensneutrale Grundsteuerreform bereits beim Gesetz gebungsverfahren des Bundes ein zentrales politisches Ziel war. Die Aufkommensneutralität setzt voraus, dass die Gemeinden ihre Hebesätze für das Jahr 2025 so anpassen, dass trotz des durch die Reform v...mehr