Fachbeiträge & Kommentare zu Grundgesetz

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / e) Rückwirkungsverbot

Rz. 29 [Autor/Stand] In Bezug auf das ebenfalls in Art. 103 Abs. 2 GG verankerte Rückwirkungsverbot (s. Rz. 25) ergeben sich keine Unterschiede der hier vertretenen Meinung (s. Rz. 27.1) zu der Auffassung, die § 370 AO als Blanketttatbestand begreift. Nach dem Wortlaut des Art. 103 Abs. 2 GG muss die Strafbarkeit gesetzlich bereits vor Begehung der Tat bestimmt sein, also vo...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 19 Verfassungsmäßigkeit der gesetzlichen Regelungen

Rz. 50 Nach dem Beschluss des BVerfG vom 22.06.1995 (BStBl II 1995, 671) zur Verfassungswidrigkeit des damals geltenden ErbStG aufgrund der Besteuerung des Grundbesitzes nach Einheitswerten und des Kapitalvermögens nach Gegenwartswerten wurde das ErbStG in großen Teilen neu gefasst. Die Bekanntmachung in Form des Jahressteuergesetzes 1997 (BGBl I 1997, 378) erfolgte am 06.03...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Bewertung des Grundbesitzes für Zwecke der Grundsteuer

Rz. 20.1 [Autor/Stand] Zur generellen Rechtsentwicklung der Bewertung des Grundbesitzes für Zwecke der Grundsteuer vor der Neuregelung durch das GrStRefG v. 26.11.2019[2] wird auf die Ausführungen zur Einf. GrStG Rz. 10 bis 16 verwiesen. Zur Vor- und Entwicklungsgeschichte des GrStRefG v. 26.11.2019 im Ganzen vgl. Einf. BewG Rz. 399 bis 421. Dort werden auch der wesentliche ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Anwendbarkeit

Rz. 10 [Autor/Stand] Das BVerfG hat mit Entscheidung vom 10.4.2018[2] die Verfassungswidrigkeit der Einheitsbewertung des Grundvermögens in den alten Bundesländern jedenfalls seit dem Beginn des Jahres 2002 festgestellt. In seiner Begründung führt es aus, dass es bedingt durch das überlange Festhalten des Gesetzgebers an dem Hauptfeststellungszeitpunkt 1.1.1964 zu gravierend...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Anwendbarkeit

Rz. 9 [Autor/Stand] Das BVerfG hat mit Entscheidung vom 10.4.2018[2] die Verfassungswidrigkeit der Einheitsbewertung des Grundvermögens in den alten Bundesländern jedenfalls seit dem Beginn des Jahres 2002 festgestellt. In seiner Begründung führt es aus, dass es bedingt durch das überlange Festhalten des Gesetzgebers an dem Hauptfeststellungszeitpunkt 1.1.1964 zu gravierende...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Strafrecht als ultima ratio des Rechts

Rz. 30 [Autor/Stand] Nicht nur formal durch den Bestimmtheitsgrundsatz (s. Rz. 25 ff.), sondern auch materiell ist das Strafrecht verfassungsrechtlich gebunden. Nach allgemeiner Meinung darf der Gesetzgeber erst dann zum Mittel der Strafe greifen und ein Verhalten mit dieser Sanktion bedrohen, wenn andere gesetzliche Reaktionsmöglichkeiten zum Schutz eines Rechtsguts weniger...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Hessen / (1) Zum Anwendungsbereich von § 1 Abs. 1 Satz 1 AO

Rz. 135 [Autor/Stand] Die Abgabenordnung als Grundordnung des steuerlichen Verfahrensrechts wäre ohne die Verweisung in § 2 Abs. 5 Nr. 1 AO auf das Verfahren zur Festsetzung des Grundsteuermessbetrags (Rz. 448 ff.) nicht anwendbar. Denn der sachliche Anwendungsbereich der Abgabenordnung ist nach § 1 Abs. 1 Satz 1 AO auf Steuern beschränkt, die durch Bundesrecht oder Recht de...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Hessen / a) Abstrakte Vorgaben zum Belastungsgrund

Rz. 29 [Autor/Stand] Der steuerrechtliche Zugriff auf den Grundbesitz wird im Grundgesetz vorausgesetzt.[2] Schon aus diesem Grund bedarf die Grundsteuer keiner weiteren verfas sungsrechtlichen Rechtfertigung.[3] Die verfassungsrechtliche Zulässigkeit der Steuer dem Grunde nach ist aber nicht mit der Frage nach einem zulässigen steuerartspezifischen Belastungsgrund gleichzus...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Hessen / a) Fortgeltung des Rechts der Einheitsbewertung bis 31.12.2024

Rz. 9 [Autor/Stand] Die Grundsteuer auf der Basis der (verfassungswidrigen) Einheitsbewertung ist nach § 37 Abs. 2 GrStG noch bis einschließlich des Kalenderjahrs 2024 anzuwenden. Der Bundesgesetzgeber hat die vom BVerfG gesetzte Frist (31.12.2019) für die Fortgeltungswirkung gewahrt. Denn das Gesetz zur Reform der Grundsteuer- und Bewertungsrechts (Grundsteuer-Reformgesetz ...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Hessen / a) Partielle- und punktuelle Abweichungsgesetze/Kombinationsgesetze

Rz. 23 [Autor/Stand] Der Landesgesetzgeber hat zur Regelung der Grundsteuer die Vollkompetenz (Rz. 3). Es steht ihm also frei, in welchem Umfang er vom Bundesrecht abweichen möchte.[2] Damit umfasst die inhaltliche Ausgestaltungsfreiheit sowohl umfassende (Landesgrundsteuergesetz Baden-Württemberg) als auch partielle (z.B. Landesgrundsteuergesetze Bayern und Hessen) oder nur...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmateriali... / 10. Beschluss des Bundesrates v. 20.12.2001 (BR-Drucks. 1061/01)

Rz. 31 [Autor/Stand] Der Bundesrat hat in seiner 771. Sitzung am 20.12.2001 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 9. November und 14.12.2001 verabschiedeten Gesetz gemäß Artikel 105 Absatz 3, Artikel 108 Absatz 5 des Grundgesetzes zuzustimmen.mehr

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Anhang 1: Gesetzesmateriali... / 5. Beschluss des Bundesrates v. 25.6.2021 (BR-Drucks. 468/21 [B])

Rz. 27 [Autor/Stand] Der Bundesrat hat in seiner 1006. Sitzung am 25.6.2021 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 21.5.2021 verabschiedeten Gesetz gemäß Artikel 105 Absatz 3 des Grundgesetzes zuzustimmen.mehr

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Anhang 1: Gesetzesmateriali... / 10. Beschluss des Bundesrates v. 11.4.2003 (BR-Drucks. 253/03 [B])

Rz. 41 [Autor/Stand] Der Bundesrat hat in seiner 787. Sitzung am 11.4.2003 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 21.2.2003 und am 11.4.2003 verabschiedeten Gesetz gemäß Artikel 105 Abs. 3 Grundgesetzes zuzustimmen.mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 1: Gesetzesmateriali... / 5. Beschluss des Bundesrates v. 24.11.2006 (BR-Drucks. 836/06)

Rz. 55 [Autor/Stand] Der Bundesrat hat in seiner 828. Sitzung am 24.11.2006 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 9.11.2006 verabschiedeten Gesetz gemäß Artikel 105 Abs. 3 des Grundgesetzes zuzustimmen.mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 1: Gesetzesmateriali... / 4. Beschluss des Bundesrates v. 11.4.2003 (BR-Drucks. 253/03 [B])

Rz. 14 [Autor/Stand] Der Bundesrat hat in seiner 787. Sitzung am 11.4.2003 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 21.2.2003 und am 11.4.2003 verabschiedeten Gesetz gemäß Artikel 105 Abs. 3 Grundgesetzes zuzustimmen.mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 1: Gesetzesmateriali... / 4. Beschluss des Bundesrates v. 30.3.2007 (BR-Drucks. 191/07)

Rz. 59 [Autor/Stand] Der Bundesrat hat in seiner 832. Sitzung am 30.3.2007 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 23.3.2007 verabschiedeten Gesetz gemäß Artikel 105 Abs. 3 des Grundgesetzes zuzustimmen.mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 1: Gesetzesmateriali... / 4. Beschluss des Bundesrates v. 30.11.2007 (BR-Drucks. 747/07 [B])

Rz. 18 [Autor/Stand] Der Bundesrat hat in seiner 839. Sitzung am 30.11.2007 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 8.11.2007 verabschiedeten Gesetz gemäß Artikel 105 Abs. 3, 107 Abs. 1 und 108 Abs. 5 des Grundgesetzes zuzustimmen.mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 1: Gesetzesmateriali... / 4. Beschluss des Bundesrates v. 26.11.2010 (BR-Drucks. 679/10 [B])

Rz. 22 [Autor/Stand] Der Bundesrat hat in seiner 877. Sitzung am 26.11.2010 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 28.10.2010 verabschiedeten Gesetz gemäß Artikel 105 Absatz 3, 107 Absatz 1 und 108 Absatz 2, 4 und 5 des Grundgesetzes zuzustimmen.mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 1: Gesetzesmateriali... / 4. Beschluss des Bundesrates v. 30.11.2007 (BR-Drucks. 747/07 [B])

Rz. 63 [Autor/Stand] Der Bundesrat hat in seiner 839. Sitzung am 30.11.2007 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 8.11.2007 verabschiedeten Gesetz gemäß Artikel 105 Abs. 3, Artikel 107 Abs. 1 und Artikel 108 Abs. 5 des Grundgesetzes zuzustimmen.mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 1: Gesetzesmateriali... / 6. Beschluss des Bundesrates v. 26.11.2010 (BR-Drucks. 679/10 [B])

Rz. 69 [Autor/Stand] Der Bundesrat hat in seiner 877. Sitzung am 26.11.2010 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 28.10.2010 verabschiedeten Gesetz gemäß Artikel 105 Absatz 3, 107 Absatz 1 und 108 Absatz 2, 4 und 5 des Grundgesetzes zuzustimmen.mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 1: Gesetzesmateriali... / 6. Beschluss des Bundesrates v. 7.6.2013 (BR-Drucks. 477/13 [B])

Rz. 75 [Autor/Stand] Der Bundesrat hat in seiner 910. Sitzung am 7.6.2013 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 28.2.2013 und 6.6.2013 verabschiedeten Gesetz gemäß Artikel 105 Absatz 3, Artikel 107 Absatz 1 und Artikel 108 Absatz 4 und 5 des Grundgesetzes zuzustimmen.mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 1: Gesetzesmateriali... / 9. Gesetzesbeschluss des Bundesrates v. 25.6.2021 (BR-Drucks. 468/21[B])

Rz. 84 [Autor/Stand] Der Bundesrat hat in seiner 1006. Sitzung am 25.6.2021 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 21.5.2021 verabschiedeten Gesetz gemäß Artikel 105 Absatz 3 des Grundgesetzes zuzustimmen.mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 1: Gesetzesmateriali... / 9. Beschluss des Bundesrates v. 9.7.1993 (BR-Drucks. 479/93 [B])

Rz. 21 [Autor/Stand] Der Bundesrat hat in seiner 659. Sitzung am 9.7.1993 beschlossen,dem vom Deutschen Bundestag am 2.7.1993 verabschiedeten Gesetz gemäß Artikel 105 Absatz 3, Artikel 106 Absatz 6 des Grundgesetzes zuzustimmen.mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Steuergesetze und § 370 AO als Gesamttatbestand

Rz. 25 [Autor/Stand] Von verfassungsrechtlicher Bedeutung ist die Frage der Abhängigkeit der Strafbarkeit nach § 370 AO vom Steuerrecht im Hinblick auf Art. 103 Abs. 2 und Art. 104 Abs. 1 GG. Nach Art. 103 Abs. 2 GG, der wortgleich in § 1 StGB wiederholt wird, ist die Bestrafung einer Tat nur zulässig, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wur...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 1.2.3.1 Allgemeines

Rz. 15 Der BFH hatte mit Beschluss vom 22.05.2002 (BStBl II 2002, 598) ein Verfahren bezüglich der Erbschaftsbesteuerung ausgesetzt und dem BVerfG zur Entscheidung vorgelegt. Grund dafür war, dass der BFH die gesetzlichen Regelungen zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die Erbschaft- und Schenkungsteuer für gleichheitswidrig ausgestaltet hielt. Die Kritik des BFH bezog...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2 Entstehungsgeschichte

Rz. 4 Der BFH hatte mit Beschluss vom 22.05.2002 (BStBl II 2002, 598) ein Verfahren bezüglich der Erbschaftsbesteuerung ausgesetzt und dem BVerfG zur Entscheidung vorgelegt. Grund dafür war, dass der BFH die gesetzlichen Regelungen zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die Erbschaft- und Schenkungsteuer für gleichheitswidrig ausgestaltet hielt. Die Kritik des BFH bezog ...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Hessen / Schrifttum:

Bartsch, Die Reformmodelle der Grundsteuer (Teil 1), KStZ 2011, 164; Beck, Die Reform der Grundsteuer, Auswirkungen auf die Immobilienwirtschaft, DS 2019, 48; Becker, Grundsteuerreformmodelle im Vergleich – Konzeption und Praxisfolgen, BB 2011, 535; Becker, Leitlinien zum verfassungsrechtlichen Rahmen des Steuerrechts am Beispiel des zu reformierenden Grundsteuergesetzes, BB...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Der BFH hatte mit Beschluss vom 22.05.2002 (BStBl II 2002, 598) ein Verfahren bezüglich der Erbschaftsbesteuerung ausgesetzt und dem BVerfG zur Entscheidung vorgelegt. Grund dafür war, dass der BFH die gesetzlichen Regelungen zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die Erbschaft- und Schenkungsteuer für gleichheitswidrig ausgestaltet hielt. Die Kritik des BFH bezog ...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Hessen / cc) Abgrenzung zum Leistungsfähigkeitsprinzip/Sollertragsteuer

Rz. 34 [Autor/Stand] Ob das allgemeine Äquivalenzprinzip in seiner Ausprägung als wertunabhängiges Grundsteuermodell (Rz. 35) auf Ebene der Auswahl des Belastungsgrundes neben das steuerliche Fundamentalprinzip der Leistungsfähig tritt[2] oder an dessen Stelle,[3] beantwortet das Hessische Grundsteuergesetz nicht und bleibt auch in der Be gründung des Gesetzesentwurfs[4] off...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Hessen / (aa) Grundsätze

Rz. 120 [Autor/Stand] Eine Aufforderung zur Abgabe der Steuererklärung kann durch öffentliche Bekanntmachung erfolgen (§ 149 Abs. 1 Satz 3 AO). Zuständig für die Aufforderung ist die Behörde desjenigen Hoheitsträgers, dem nach dem Grundgesetz die Verwaltungshoheit zugewiesen ist; für die Grundsteuer sind dies nach Art. 108 Abs. 2 Satz 1 GG die Länder. In Hessen fällt die Ver...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Hessen / b) Grundsteuer ab 2025 (GrStRefG des Bundes und HGrStG)

Rz. 10 [Autor/Stand] Mit dem Gesetz zur Reform der Grundsteuer- und Bewertungsrechts (Grundsteuer-Reformgesetz – GrStRefG) vom 26.11.2019[2] hat der Bund von seiner ihm aus Art. 105 Abs. 2 Satz 1 GG eingeräumten konkurrierenden Gesetzgebungsbefugnis[3] umfassend Gebrauch gemacht. Mit dem GrStRefG hält das Bundesgesetz an einem wertabhängigen Modell (Bewertungsziel ist der ge...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 1: Gesetzesmateriali... / 5. Empfehlungen der Ausschüsse an den Bundesrat v. 26.4.2021 (BR-Drucks. 245/1/21)

Rz. 80 [Autor/Stand] zu Punkt ... der 1004. Sitzung des Bundesrates am 7.5.2021 [...] Der federführende Finanzausschuss und der Wirtschaftsausschuss empfehlen dem Bundesrat, zu dem Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Abs. 2 des Grundgesetzes wie folgt Stellung zu nehmen: [...] Wi. 11. Zum Gesetzesentwurf allgemeinmehr

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Anhang 1: Gesetzesmateriali... / 2. Stellungnahme des Bundesrates v. 26.9.2003 (BR-Drucks. 560/03)

Rz. 43 [Autor/Stand] Der Bundesrat hat in seiner 791. Sitzung am 26.9.2003 beschlossen, zu dem Gesetzesentwurf gemäß Artikel 76 Abs. 2 des Grundgesetzes wie folgt Stellung zu nehmen:mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 6 Vermögen von Familienstiftungen und Familienvereinen (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG)

Rz. 18 § 1 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG unterwirft der Erbschaftsteuer das Vermögen einer Stiftung, sofern sie wesentlich im Interesse einer Familie oder bestimmter Familien errichtet ist, und eines Vereins, dessen Zweck wesentlich im Interesse einer Familie oder bestimmter Familien auf die Bindung von Vermögen gerichtet ist. Die Besteuerung findet in einem Abstand von 30 Jahren stat...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 1: Gesetzesmateriali... / 8. Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages v. 2.7.1993 (BR-Drucks. 479/93)

Rz. 20 [Autor/Stand] Der Deutsche Bundestag hat in seiner 169. Sitzung am 2.7.1993 die Beschlussempfehlung des Ausschusses nach Art. 77 Abs. 2 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuss) — Drucksache 12/5341 — zu dem Gesetz zur Verbesserung der steuerlichen Bedingungen zur Sicherung des Wirtschaftsstandortes Deutschland im Europäischen Binnenmarkt (Standortsicherungsgesetz — St...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 1: Gesetzesmateriali... / 3. Unterrichtung des Deutschen Bundestages durch die Bundesregierung — Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung v. 9.10.2003 (BT-Drucks. 15/1665)

Rz. 44 [Autor/Stand] Der Bundesrat hat in seiner 791. Sitzung am 26.9.2003 beschlossen, zu dem Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Abs. 2 des Grundgesetzes wie folgt Stellung zu nehmen: [keine Änderung zu § 8 AStG]mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 1: Gesetzesmateriali... / 9. Beschluss des Bundesrates v. 19.12.2003 (BR-Drucks. 940/03)

Rz. 50 [Autor/Stand] Der Bundesrat hat in seiner 795. Sitzung vom 19.12.2003 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 17.10.2003 und am 19.12.2003 verabschiedeten Gesetz gemäß Artikel 105 Abs. 3 und 108 Abs. 5 des Grundgesetzes zuzustimmen.mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 1: Gesetzesmateriali... / 8. Gesetzesbeschluss des Bundesrates v. 15.12.2023 (BR-Drucks. 595/23 [B])

Rz. 92 [Autor/Stand] Der Bundesrat hat in seiner 1040. Sitzung am 15.12.2023 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 10.11.2023 verabschiedeten Gesetz gemäß Artikel 105 Absatz 3, Artikel 108 Absatz 4 Satz 1 des Grundgesetzes zuzustimmen.mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Politische Parteien, politische Vereine

Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Unter den Begriff "Förderung der Allgemeinheit" fällt auch die allgemeine Förderung des demokratischen Staatswesens im Geltungsbereich des Grundgesetzes. Es sollten aber nach den Worten des Gesetzgebers nicht die Vereine hinzugehören, die bestrebt sind, nur bestimmte Einzelinteressen staatsbürgerlicher Art zu verfolgen oder deren Bestrebungen aussc...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Förderweg und Umfang Sonderabschreibung, keine Verteilbarkeit der Sonderabschreibung

Rn. 12 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Dass der Gesetzgeber hier das Förderinstrument "Sonderabschreibung" und nicht "erhöhte Absetzungen" gewählt hat, liegt in seinem gesetzgeberischen Ermessen und verstößt nicht gegen Art 3 Abs 1 GG (wohl auch Kulosa in Schmidt, § 7c EStG Rz 1 (44. Aufl 2025). Zum Unterschied zwischen den beiden Förderungswegen s § 7a Rn 9–11 (Handzik). Festzuh...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 1.2 Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zum Steuertarif

Rz. 7 Der einheitliche Steuertarif ist insoweit problematisch, als er eine gleichmäßige Besteuerung nur dann sicherstellt, wenn auch die Vermögenswerte, auf die er angewendet wird, auf einem einheitlichen Bewertungsmaßstab beruhen. Da dies beim ErbStG vor dem ErbStRG nicht der Fall war, hat das BVerfG das Gesetz als gegen den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz (Art. 3 Abs. 1 G...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Gesetzgebungskompetenz

Rn. 11 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Die Gesetzgebungskompetenz des Bundes ergibt sich mE aus Art 105 Abs 2 GG Fall 1 iVm Art 106 Abs 3 GG (s § 7b Rn 9 gilt entsprechend).mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Hessen / 1. Gesetzestext

Rz. 91 [Autor/Stand] (1) Es gelten 1. § 3 anstelle des § 10 des Grundsteuergesetzes, 2. die §§ 4, 5 und 7 anstelle des § 13 des Grundsteuergesetzes, 3. § 6 anstelle des § 15 Abs. 1 und 5 des Grundsteuergesetzes, 4. § 8 anstelle der §§ 16 und 36 des Grundsteuergesetzes, 5. § 9 anstelle des § 17 des Grundsteuergesetzes, 6. § 10 anstelle des § 18 des Grundsteuergesetzes, 7. § 11 anste...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Erläuterungen zu einzelnen Gruppen von Geschäftsgrundstücken

Rz. 44 [Autor/Stand] Bei den in Abschn. 16 Abs. 7 BewRGr angeführten Hotelgrundstücken handelt es sich im Allgemeinen um eigengenutzte Zweckbauten, die der Beherbergung dienen. Soweit diese Grundstücke nicht eigengenutzt sind, werden sie regelmäßig verpachtet, nicht aber vermietet. Dementsprechend beurteilt auch der Grundstücksmarkt den Verkehrswert von Hotelgrundstücken nic...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Hessen / IV. HGrStG im Kontext der Hessischen Verfassung (Art. 47 HV)

Rz. 56 [Autor/Stand] Im Unterschied zum Grundgesetz enthält die Hessische Landesverfassung in Art. 47 Abs. 1 HV eine Zielbestimmung zur Ausgestaltung von Landessteuern. Danach werden Vermögen und Einkommen progressiv nach sozialen Gesichtspunkten unter besonderer Berücksichtigung der familiären Lasten besteuert. Eine vergleichbare Vorschrift enthält die Bayerische Landesverf...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / g) Einziehung und Vermögensabschöpfung

Rz. 1554 [Autor/Stand] Gem. § 375 Abs. 2 AO können Erzeugnisse, Waren und andere Sachen, auf die sich eine Hinterziehung von Verbrauchsteuern oder Zoll, ein Bannbruch oder eine Steuerhehlerei beziehen (Nr. 1)[2], sowie die zu einer derartigen Steuerstraftat benutzten Beförderungsmittel (Nr. 2) eingezogen werden. Taterträge können seit der Neuregelung der strafrechtlichen Verm...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Achenbach, Das Strafrecht als Mittel der Wirtschaftslenkung, ZStW 119 (2007), 789; Achenbach, Ordnungsfaktor Wirtschaftsstrafrecht, StV 2008, 324; Bülte, Emissionszertifikate als ähnliche Rechte im Steuerstrafrecht – Kein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 2 GG, NZWiSt 2017, 161; Cornelius, Steuerstrafrechtliche Verweisungen im Spannungsfeld des deutschen und europäischen Bestimmth...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Mit dem Wirksamwerden des Beitritts der Deutschen Demokratischen Republik zur Bundesrepublik Deutschland gem. Art. 23 des GG am 03.10.1990 wurden die Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen Länder der Bundesrepublik Deutschland (s. Einigungsvertrag vom 31.08.1990, BGBl II 1990, 885). Die Anlagen zum Einigungsvertrag regelten da...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Steuern

Rz. 376 [Autor/Stand] In der Praxis ist die Steuerverkürzung die häufigste und wichtigste Form der Steuerhinterziehung. Rz. 377 [Autor/Stand] Steuern sind nach der Legaldefinition des § 3 Abs. 1 AO Geldleistungen, die nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen und von einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen auferlegt wer...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / d) Gesetzliche Bestimmtheit als Auslegungsfähigkeit der Tatbestandsmerkmale

Rz. 28 [Autor/Stand] An die Merkmale des § 370 AO sind folglich dieselben Anforderungen zu stellen wie sie auch sonst für Straftatbestände mit normativen Merkmalen gelten. Nach st. Rspr. des BVerfG werden dem Bestimmtheitsgebot dabei zwei Aufgaben zugewiesen, die in Bezug auf § 370 AO als erfüllt angesehen werden[2]. Zum einen soll der Einzelne bereits aus dem Gesetz vorhers...mehr