Fachbeiträge & Kommentare zu GmbH

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gesellschafterdarlehen / 1 Gesellschafterdarlehen werden als Verbindlichkeit ausgewiesen

Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern müssen in der Bilanz der GmbH[1] gesondert ausgewiesen oder im Anhang[2] dargestellt werden.[3] Insbesondere, wenn sie in anderen Posten enthalten sind, muss hierauf explizit hingewiesen werden.[4] Für Personengesellschaften, die Kapitalgesellschaften gleichgestellt sind, da sie zum Bilanzstichtag keine...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gesellschafterdarlehen / Zusammenfassung

Begriff Jedes Unternehmen bilanziert auf der Passivseite der Bilanz ihr Nominalkapital. Dies kann bei Gesellschaften – je nach Gesellschaftsform – als gezeichnetes Kapital, Stammkapital, Grundkapital, Nennkapital und bei Einzelunternehmen als Eigenkapital bzw. Betriebsvermögen bezeichnet werden. Über das Nominalkapital hinaus kann eine Gesellschaft entweder mit Fremdkapital ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gesellschafterdarlehen / 5 Steuerliche Behandlung bei Ausfall des Gesellschafterdarlehens

In den letzten Jahren war die steuerliche Behandlung von ausgefallenen Gesellschafterdarlehen ein immer wieder diskutiertes Thema. Insbesondere gab es auf dem Gebiet der Rechtsprechung einige Wendungen. Die letzte Änderung war die Einführung des § 17 Abs. 2a EStG,[1] welcher erstmals auf Veräußerungen von Anteilen an Kapitalgesellschaften nach dem 31.7.2019 anzuwenden ist. A...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gesellschafterdarlehen / 2.2 Auf Ebene des Gesellschafters ist eine Forderung zu aktivieren

Handelt es sich bei dem Gesellschafter, der das Darlehen gewährt, um einen Kaufmann, der zur Buchführung verpflichtet ist und wird das Darlehen im Betriebsvermögen gehalten (z. B. Darlehen der Muttergesellschaft an die Tochtergesellschaft), ist beim Gesellschafter das gewährte Darlehen als Forderung gegenüber der Gesellschaft zu bilanzieren. Die hieraus erhaltenen Zinsen stelle...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gesellschafterdarlehen / 2.1.2 Verzinsung des Darlehens

Sowohl für verzinsliche als auch unverzinsliche oder unterverzinsliche Verbindlichkeiten muss handelsrechtlich der Erfüllungsbetrag bilanziert werden. Eine Abzinsung unverzinslicher Verbindlichkeiten scheidet somit in der Handelsbilanz aus, da dies zu einem Ausweis zukünftiger noch nicht realisierter Erträge führen und somit gegen das Realisationsprinzip des § 252 Abs. 1 Nr....mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der Rechnungslegung – Einzelabschluss, Verzeichnis abgekürzt zitierter Schriften

Adler/Düring/Schmaltz (ADS) Adler/Düring/Schmaltz: Rechnungslegung und Prüfung der Aktiengesellschaft, 4. Aufl., Stuttgart 1968ff. Zitation: (vgl.) ADS (1968), § 149 AktG, Rn. ###. Adler/Düring/Schmaltz: Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen, 6. Aufl., Stuttgart 1995ff. Zitation: (vgl.) ADS (1997), § 268, Rn. ###. Adler/Düring/Schmaltz: Rechnungslegung und Prüfung der Unter...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der Rechnungslegung – Einzelabschluss, Abkürzungsverzeichnis

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Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Besonderheiten bei GmbH

Rn. 100–101 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 vorläufig frei Rn. 102 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 § 58e Abs. 4 GmbHG enthält eine § 236 AktG entsprechende Regelung für den Fall, dass eine GmbH eine vereinfachte Kap.-Herabsetzung nach den §§ 58aff. GmbHG durchführt und diese nach § 58e GmbHG bereits im JA für das letzte GJ vor der Beschlussfassung berücksichtigt (vgl. hierzu HdR-E, HGB ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Anwendungsbereich der Beteiligungsdefinition

Rn. 2 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Obwohl die Beteiligungsdefinition in dem nur für KapG sowie bestimmte PersG (z. B. GmbH & Co. KG), d. h. in dem für KapG i. w. S. geltenden Zweiten Abschnitt des Dritten Buchs ("Ergänzende Vorschriften für Kapitalgesellschaften (Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien und Gesellschaften mit beschränkter Haftung) sowie bestimmt...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Literaturverzeichnis

Rn. 104 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Berndt (1998), Grundsätze ordnungsmäßiger passiver Rechnungsabgrenzung, Wiesbaden. Biener/Berneke (1986), Bilanzrichtlinien-Gesetz, Düsseldorf. Coenenberg (2007), Die bilanzielle Behandlung von Handy-Subventionen bei Mobilfunkunternehmen, Wiesbaden. Coenenberg/Haller/Schultze (2021), Jahresabschluss und Jahresabschlussanalyse, 26. Aufl., Stuttg...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuern in der Rechnungslegung / 3.3.1.1 Ermittlung der ertragsabhängigen Steuern

Rz. 46 Zu den ertragsabhängigen Steuern zählen nur solche, die auf das gesamte Ergebnis des Unternehmens entfallen.[1] Bei Einzelunternehmen und Personenhandelsgesellschaften sind dies Steuern vom Ertrag: Gewerbesteuer (GewSt) sowie ausländische Steuern, die materiell-inhaltlich Steuern vom Einkommen und vom Ertrag darstellen.[2] Rz. 47 Nach der h. M. sind nur die Steuern im ha...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 5. Erfüllung der Voraussetzungen bei mehrstufigen Konzernen

Rn. 73 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Das MU, in dessen KA das TU einbezogen wird, das die Erleichterungen des § 264 Abs. 3 in Anspruch nimmt, ist im Fall eines einstufigen Konzerns zwangsläufig auch das UN, das die Einstandspflicht für Verpflichtungen des TU hat. Hierbei ist die Einstandspflicht des MU mit der Informationsfunktion des KA dieses MU verknüpft. D.h., möglichen Gläu...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der Rechnungslegung – Einzelabschluss, Autorenverzeichnis

Dr. Peter Adolph, Vorstand FAS Lease AG, Stuttgart Prof. Dr. Dr. h.c. Jörg Baetge, Westfälische Wilhelms-Universität Münster, Münster Prof. Dr. Hartmut Bieg, Universität des Saarlandes, Saarbrücken Dr. Corinna Boecker, WP, StB, Dr. Kleeberg & Partner GmbH, München Dr. Werner Bohl †, WP, RA, Hamburg Dr. Christian F. Bosse, RA, Partner EY Law GmbH, Stuttgart Philipp Breker, WP, StB,...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Irrtümliche Zuwendung und Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis (vGA)

Leitsatz Für die Frage, ob eine Vermögensverschiebung von einer Kapitalgesellschaft an einen Gesellschafter durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist, ist bei der Prüfung eines möglicherweise fehlenden Zuwendungswillens aufgrund Irrtums des Gesellschafter-Geschäftsführers nicht darauf abzustellen, ob einem ordentlich und gewissenhaft handelnden Geschäftsleiter der Irr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Mediationsgesetz: Konsequen... / 2.4 Problem bei bestehender Berufsausübungs- oder Bürogemeinschaft

Ergänzt werden die Inkompatibilitätsvorschriften des § 3 durch die Regelung in Abs. 3. Danach darf eine Person auch dann nicht als Mediator tätig werden, wenn eine mit ihr in derselben Berufsausübungs- oder Bürogemeinschaft verbundene andere Person vor der Mediation in derselben Sache für eine Partei tätig gewesen ist. Der Sozietäts- oder Bürogemeinschaftskollege darf auch n...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / B. Verantwortlicher Personenkreis

Rn. 10 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Die Verantwortung für die Durchführung der Offenlegung liegt nach § 325 Abs. 1 Satz 1 bei den Mitgliedern des vertretungsberechtigten Organs der offenlegungspflichtigen KapG. Die Offenlegungspflicht trifft somit bei der AG bzw. (bei dualistischem Leitungssystem) SE den Vorstand (vgl. § 78 Abs. 1 AktG), bei der KGaA die persönlich haftenden Ge...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / H. Literaturverzeichnis

Rn. 82 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Baetge/Baetge/Kruse (2001), Bilanz-Rating und Kreditwürdigkeitsprüfung, in: Schierenbeck/Rolfes/Schüller (Hrsg.), Handbuch Bankcontrolling, 2. Aufl., Wiesbaden, S. 981–993. Baetge/Fischer/Paskert (1989), Lagebericht, Stuttgart. Baetge/Hüls/Uthoff (1995), Früherkennung der Unternehmenskrise – Neuronale Netze als Hilfsmittel für Kreditprüfer, in:...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 5. Bericht des Aufsichtsrats

Rn. 48 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Auch ein AR-Bericht ist von der Offenlegungspflicht nur betroffen, sofern er zu erstellen ist und damit seine Erstellung auf einer gesetzlichen Verpflichtung beruht. Dies stellt seit dem DiRUG der Wortlaut des § 325 Abs. 1 Satz 1 klar. Eine solche Verpflichtung besteht angesichts § 171 Abs. 2 AktG stets für die AG und SE sowie über § 278 Abs....mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Erleichterung für bestimmte Kapitalgesellschaften

Rn. 61 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 I.R.d. sog. Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) vom 17.07.2015 (BGBl. I 2015, S. 1245ff.) wurde die damalige Schutzklausel des § 325 Abs. 1 Satz 4 (a. F.) aufgehoben, nach der GmbH – unabhängig von ihrer Größe – keine Angaben zur Ergebnisverwendung machen mussten (hierzu zählten sowohl Ergebnisverwendungsvorschläge wie auch -beschlüs...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Betroffene Gesellschaften gemäß § 324 Abs. 1 Satz 1

Rn. 10 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Nach Art. 39 der überarbeiteten AP-R (2014) sollen grds. alle PIE einen Prüfungsausschuss besitzen. In Art. 2 Nr. 13 werden solche UN wie folgt definiert: „Unternehmen von öffentlichem Interesse sind Unternehmen, die unter das Recht eines Mitgliedstaats fallen und deren übertragbare Wertpapiere zum Handel auf einem geregelten Markt eines Mitgl...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Übermittlung der offenlegungspflichtigen Unterlagen

Rn. 14 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Die Übermittlung der offenlegungspflichtigen Unterlagen ist grds. fristgemäß (vgl. HdR-E, HGB § 325, Rn. 83ff.) und vollständig (vgl. HdR-E, HGB § 325, Rn. 74f.) vorzunehmen. Unabhängig von einer Größendifferenzierung hat gemäß § 325 Abs. 1 Satz 2 die Übermittlung an die das UN-Register führende Stelle zur Einstellung in das UN-Register zu er...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / K. Literaturverzeichnis

Rn. 225 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Baetge (1988), Kontrollmanagement, in: Hoffmann/Rosenstiel (Hrsg.), Funktionale Managementlehre, Berlin et al., S. 383–432. Baetge (1993), Überwachung, in: Bitz (Hrsg.), Vahlens Kompendium der Betriebswirtschaftslehre (Bd. II), 3. Aufl., München, S. 175–218. Baetge (2000), Rechnungslegungskonzeptionen im empirischen Test, in: Wirtschaftswissen...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuern in der Rechnungslegung / 1.2.3 Einkommensteuer und Annexsteuern

Rz. 14 Die Einkommensteuer erfasst das Einkommen natürlicher Personen. Wie bei der Körperschaftsteuer unterscheidet man auch bei der Einkommensteuer unbeschränkte und beschränkte Steuerpflicht (§ 1 EStG). Da Einzelunternehmen und Personenhandelsgesellschaften (ausgenommen die nach § 1 Abs. 1a KStG zur Körperschaftsbesteuerung optierenden Personengesellschaften) – im Gegensat...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Einführung

Rn. 1 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 § 170 AktG regelt den Umfang und Inhalt der Unterlagen, die der Vorstand dem AR zur Prüfung (vgl. § 171 AktG) vorzulegen hat. Neben dem für die Prüfung der RL erforderlichen JA (Bilanz, GuV und Anhang) und Lagebericht hat der Vorstand dem AR auch seinen Gewinnverwendungsvorschlag vorzulegen. Die Vorschrift bezweckt neben der RL-Kontrolle und P...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Einstandspflicht des Mutterunternehmens sowie Offenlegung

Rn. 66 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Weitere Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Erleichterungen ist gemäß § 264 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 eine Verpflichtung des MU, für die vom TU bis zum Abschlussstichtag eingegangenen Verpflichtungen einzustehen. Obwohl mit dem BilRUG der Verweis auf die Regelung zur Verlustübernahme gemäß § 302 AktG entfallen ist, kann die Voraussetzung gemä...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Nachhaltigkeitsmanagement: ... / 2.2.2 Dienstrad

Seit Mitte September 2020 bieten Karl Knauer der Belegschaft die Möglichkeit eines Dienstrads an. Das Dienstradleasing wird über den Vertragspartner Kazenmaier Fleetservice GmbH in Zusammenarbeit mit ausgewählten regionalen Fachhändlern durchgeführt. Für das Leasing sind konventionelle Fahrräder sowie Fahrräder mit elektrischer Antriebsunterstützung bis 25 km/h (Pedelecs) zu...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Persönlicher Anwendungsbereich

Rn. 6 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Aufgrund der Platzierung im Zweiten Abschnitt des Dritten Buchs des HGB gilt § 328 unmittelbar nur für KapG (AG, KGaA, SE und GmbH) sowie über den Globalverweis des § 264a auch für solche PersG (OHG und KG), an denen keine natürliche Person direkt oder indirekt als persönlich haftender Gesellschafter beteiligt ist (sog. KapG & Co. bzw. haftung...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Zuständigkeit für die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht

Rn. 7 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Verantwortlich für die Aufstellung des JA und Lageberichts sind nach § 264 Abs. 1 Satz 1 die "gesetzlichen Vertreter" der KapG. Gesetzliche Vertreter sind bei einer AG bzw. (dualistisch strukturierten) SE der Vorstand (vgl. § 78 AktG), bei einer KGaA die persönlich haftenden Gesellschafter (vgl. § 278 Abs. 2 AktG und §§ 161 Abs. 2, 125, 170) u...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Überblick

Rn. 25 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Nach § 325 Abs. 1 Satz 1 sind grds. folgende Unterlagen der das UN-Registers führenden Stelle elektronisch zur Einstellung in das UN-Register zu übermitteln:mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Gesetzliche Vorschriften

Rn. 13 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Bei der Prüfung des JA hat der AP insbesondere die folgenden RL-Vorschriften des HGB zu beachten:mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Fehlender Rechnungspreis

Rn. 22 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Die Dominanz des Rechnungspreises setzt voraus, dass eine Eingangsrechnung für einen zu bewertenden Gegenstand vorliegt. Für den Bereich der Finanzanlagen ist dies nicht immer der Fall. An die Stelle des Rechnungspreises tritt bei Nichtvorliegen einer Eingangsrechnung der Betrag, der als Anschaffungspreis anzusehen ist. Bei Wertpapieren kann ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Verbriefung der Anteile (Abs. 1 Satz 2)

Rn. 44 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Für die Einstufung von Anteilen als Beteiligung ist es bei Erfüllung der sonstigen Voraussetzungen unerheblich, ob die Anteile in Wertpapieren verbrieft sind (z. B. Aktien) oder nicht (z. B. GmbH-Anteile oder Anteile an PersG). § 271 Abs. 1 Satz 2 besitzt insofern nur eine deklaratorische Wirkung.mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / C. Rechtsfolgen einer Verletzung des § 330

Rn. 53 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Nur für den Fall, dass eine VO zu § 330 für einen bestimmten Tatbestand auf die Bußgeldvorschrift des § 334 verweist, können Mitlieder des vertretungsberechtigten Organs oder AR einer KapG bzw. dieser qua § 264a gleichgestellten PersG mit einer Geldbuße belegt werden (vgl. §§ 334 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6; 335b); Selbiges gilt schließlich in Bezug ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 6. Eigenkapitalanteil einer Zuschreibung

Rn. 397 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Die das Konzept der Wertaufholungsrücklage regelnden Vorschriften des AktG und des GmbHG haben durch die in § 253 Abs. 5 kodifizierte Zuschreibungspflicht eine Aufwertung erfahren (vgl. Herzig/Rieck, WPg 1999, S. 305 (309); Pickhardt, DStZ 1997, S. 671 (673)). Denn § 58 Abs. 2a AktG und § 29 Abs. 4 GmbHG sehen die Möglichkeit vor, dass Vorsta...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Erleichterungen bezüglich des Offenlegungszeitpunkts

Rn. 26 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Für kleine und Kleinst-UN bestehen hinsichtlich der Offenlegungsfrist keine Erleichterungen. Sie haben die diesbezüglichen Regelungen des § 325 zu beachten (vgl. HdR-E, HGB § 326, Rn. 7f., sowie ausführlich HdR-E, HGB § 325, Rn. 83ff.). Rn. 27 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 I.R.d. Aufstellung des JA bestehen jedoch für kleine und Kleinst-UN zeitlic...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 8. Bußgeldvorschriften und sonstige Rechtsfolgen

Rn. 403 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Bezüglich der Bußgeldvorschriften und sonstigen Rechtsfolgen wird auf HdR-E, HGB § 253, Rn. 412ff. verwiesen. Die Unterlassung einer Wertaufholung stellt eine Unterbewertung dar, die bei einer AG gemäß § 256 Abs. 5 Satz 3 AktG zur Nichtigkeit des JA führen kann. Strafbewährt sind auch die unrichtige Wiedergabe oder Verschleierung der Verhältn...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Anwendungsbereich

Rn. 7 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 § 322 befindet sich im Zweiten Abschn. (Dritter Unterabschn.) des Dritten Buchs des HGB. Er gehört damit zu den ergänzenden Vorschriften für KapG (AG, KGaA, SE und GmbH). § 322 ist daher bei Pflichtprüfungen für KapG und ihnen gleichgestellte PersG i. S. v. § 264a anzuwenden, die keine PIE i. S. v. § 316a Satz 2 sind (vgl. HdR-E, HGB § 322, Rn...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Verkehrsbereich

Rn. 49 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Gemäß § 1 der VO über die Gliederung des JA von Verkehrs-UN müssen KapG (AG, KGaA, SE, GmbH), die Eisenbahnen des öffentlichen Verkehrs, die Beförderung von Personen mit Straßenbahnen, Oberleitungsomnibussen (Obussen) oder Kfz im Linienverkehr nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) oder die Beförderung von Gütern für andere mit Kfz betreiben...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 5. Ausschluss der Pauschalbewertung bei verdeckter Gewinnausschüttung

Rz. 36 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Eine vertraglich nicht geregelte private Kfz-Nutzung durch > Gesellschafter-Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften kann in Höhe der Vorteilsgewährung > Arbeitslohn oder eine vGA sein (BFH 225, 33 = BStBl 2012 II, 262; BFH 228, 354 = BStBl 2012 II, 266: Einzelfallbetrachtung; BMF vom 03.04.2012, BStBl 2012 I, 478 unter I mwH). Nutzt der Ge...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Verantwortlicher Personenkreis

Rn. 143 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Bei einem berichtspflichtigen MU (vgl. hierzu HdR-E, HGB § 325, Rn. 137ff.) trifft die Offenlegungspflicht gemäß § 325 Abs. 3 Satz 1 die Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs (vgl. hierzu HdR-E, HGB § 325, Rn. 10ff.). Hinsichtlich eines befreienden übergeordneten KA eines ausländischen MU sind die gesetzlichen Vertreter des zu befrei...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Wohnungsunternehmen

Rn. 50 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Die VO über Formblätter für die Gliederung des JA von Wohnungs-UN findet Anwendung für KapG (AG, KGaA, SE, GmbH) und eG, sofern sie sich nach ihrem satzungsmäßig festgesetzten UN-Gegenstand mit dem Bau von Wohnungen im eigenen Namen befassen, Wohnungsbauten betreuen oder Eigenheime, Kleinsiedelungen und Eigentumswohnungen i. S. d. Ersten Teil...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / H. Rechtsfolgen einer Verletzung des § 253 (Rn. 412–415 kommentiert von Pfirmann/Lorson/Hell/Metz)

Rn. 412 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Bei einer Verletzung der Regelungen des § 253 können sich diverse Rechtsfolgen ergeben. Nach HGB sind hierbei die Straf- und Bußgeldvorschriften der §§ 331ff. zu beachten. Danach werden die gesetzlichen Vertreter und die Mitglieder eines AR einer KapG mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder mit einer Geldstrafe bestraft, wenn u....mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Renten im Austausch mit einer Gegenleistung

Rz. 20 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Für Renten aufgrund einer freiwillig begründeten Rechtspflicht (> Rz 11) und Renten an gesetzlich unterhaltsberechtigte Personen (> Rz 13) gilt nicht das Abzugsverbot des § 12 Nr 2 EStG, wenn sie entgeltlich erbracht werden, ihnen also eine Gegenleistung gegenübersteht. Das ist der Fall, wenn die Beteiligten Leistung und Gegenleistung nach k...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Abgrenzung von Anschaffung und Herstellung

Rn. 133 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Unterschiede und Abgrenzung von HK und AK sind in ihrer Bedeutung nicht zu unterschätzen. Beachtung gefunden hat dieser Problembereich insbesondere bei der Behandlung bestimmter Aufwendungen für Rechte und GmbH-Anteile (vgl. Wichmann, BB 1986, S. 28ff.) sowie im Zusammenhang mit spezifischen, nach der Anschaffung anfallenden Aufwendungen für...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / G. Literaturverzeichnis

Rn. 457 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 BaFin (2023), Rundschreiben 05/2023 (BA) – Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk), URL: https://tinyurl.com/fcjf52sh (Stand: 03.10.2023). BDI/EY (2009), Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz, Berlin. BDI/EY/DHBW (2011), Das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz in der Praxis mittelständischer Unternehmen, Berlin. Biener/Berneke (1986), B...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Befreiende Offenlegung

Rn. 114 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 § 325 Abs. 2b spricht von einer "befreienden Wirkung" der Offenlegung eines IFRS-EA. Da § 325 Abs. 2b Nr. 3 indes als zentrale Voraussetzung der Befreiung die Hinterlegung des handelsrechtlichen JA (mitsamt BV bzw. Vermerks über dessen Versagung) fordert, kann i. d. S. nur von einer begrenzt befreienden Wirkung die Rede sein (vgl. Beck Bil-K...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 5. (Fortgeführte) Anschaffungs- oder Herstellungskosten

Rn. 443 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Die Bewertung erfolgt zu fortgeführten AHK, sofern sich der beizulegende Zeitwert weder als Marktpreis auf einem aktiven Markt noch anhand einer Bewertungsmethode verlässlich ermitteln lässt. Dabei gilt der zuletzt als Marktpreis oder anhand einer Bewertungsmethode ermittelte beizulegende Zeitwert als AHK i. S. d. Satzes 3 (vgl. § 255 Abs. 4...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Offenlegung bei Nichtigkeit des Jahresabschlusses

Rn. 34 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Da bisher die Prüfung des BAnz-Betreibers nicht die Nichtigkeit des eingereichten JA umfasste, ist davon auszugehen, dass dies auch nicht in den Verantwortungsbereich der das UN-Register führenden Stelle fällt (vgl. HdR-E, HGB § 329, Rn. 16). Daraus folgt, dass auch offensichtlich nichtige JA von der das UN-Register führenden Stelle als Überm...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Anteile

Rn. 7 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Eine Beteiligung kann nach § 271 Abs. 1 Satz 1 nur dann vorliegen, wenn Anteile an einem anderen UN (Anteilsrechte) gehalten werden. Unter Anteilsrechten sind dabei alle gesellschaftsrechtlichen (mitgliedschaftsrechtlichen) Kap.-Anteile zu verstehen, die "wirtschaftlich eine Teilhabe am Vermögen eines anderen Unternehmens zum Gegenstand haben"...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Rechnungsabgrenzungsposten im Überblick

Rn. 20 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Im Zuge des sog. Bilanzrichtlinien-Gesetzes (BiRiLiG) vom 19.12.1985 (BGBl. I 1985, S. 2355ff.) wurden die Bilanzierungsvorschriften für den Großteil an Gesellschaftsformen in das HGB 1985 übernommen. Fortan trennt(e) das HGB dabei ausdrücklich zwischen Ansatz- und Bewertungsvorschriften und unterteilt(e) diese weitergehend in solche für alle...mehr