Fachbeiträge & Kommentare zu GmbH

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
GmbH 2 Go (Teil 25): Die Or... / VI. Sonstige Haftungsfallen bei der Organschaft

Eine Organschaft birgt weitere Risiken – insbesondere durch die Haftungsverpflichtung des Organträgers für die Verluste der Organgesellschaft. Der Organträger haftet nicht nur steuerlich, sondern auch zivilrechtlich für Verluste der Organgesellschaft während der Dauer der Organschaft (§ 302 Abs. 1 AktG). 1. Unwirksamkeit des EAV Wenn der Vertrag formelle oder inhaltliche Fehle...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
GmbH 2 Go (Teil 25): Die Or... / 4. Vermeidung von gewerbesteuerlichen Nachteilen

Unternehmen, die sowohl auf Ebene der Mutter- als auch der Tochtergesellschaft Gewerbesteuer zahlen, können von einer Organschaft profitieren, da das Gewerbeergebnis der Organgesellschaft direkt in das Gewerbeergebnis des Organträgers eingeht (§ 2 Abs. 2 S. 2 GewStG).[4] Eine doppelte Gewerbesteuerbelastung wird dadurch verhindert.mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
GmbH 2 Go (Teil 25): Die Or... / 2. Kapital- und Stimmrechtsmehrheit

Der Organträger muss von Beginn des Wirtschaftsjahres der Organgesellschaft an ununterbrochen die Mehrheit der Anteile und Stimmrechte an der Organgesellschaft besitzen (sog. finanzielle Eingliederung). In der Regel ist eine Beteiligung von mehr als 50 % erforderlich (§ 14 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 KStG).mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
GmbH 2 Go (Teil 25): Die Or... / 2. Sonderfall Ausgleichszahlung

Gibt es außenstehende Anteilseigener und hat die Organgesellschaft an diese Ausgleichszahlungen geleistet, muss das dem Organträger zuzurechnende Einkommen zunächst nach § 16 KStG um 20/17 der geleisteten Zahlungen reduziert werden.[12] In Höhe der Reduzierung liegt ein von der Organgesellschaft selbst zu versteuerndes Einkommen vor. Der verbleibende Betrag wird dann dem Org...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
GmbH 2 Go (Teil 25): Die Or... / 2. Nicht ordnungsgemäße Gewinnabführung

Die Organgesellschaft muss ihren gesamten Gewinn abführen. Eine fehlerhafte Gewinnermittlung oder -abführung kann ebenfalls zur Aberkennung der Organschaft führen. Maßgeblich ist dabei nicht der im Jahresabschluss festgestellte Gewinn, sondern derjenige, der sich bei objektiver Bilanzierung ergeben würde. Beachten Sie: Handelsrechtliche Bilanzierungsfehler bei dem Jahresabsc...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
GmbH 2 Go (Teil 25): Die Or... / 3. Verlustausgleichspflicht

Der Organträger ist verpflichtet, Verluste der Organgesellschaft auszugleichen. Unterbleibt dies, kann die steuerliche Anerkennung der Organschaft gefährdet sein. Dies kann insbesondere dann zu finanziellen Belastungen führen, wenn die Organgesellschaft wirtschaftliche Schwierigkeiten hat oder unerwartet hohe Verluste erwirtschaftet (§ 302 Abs. 1 AktG).mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kapitalgesellschaft / 1 Rechtsformen

Zu den Kapitalgesellschaften gehören insbesondere folgende Rechtsformen: Aktiengesellschaften (AG), Kommanditgesellschaften auf Aktien (KGaA), Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH), Unternehmergesellschaften (haftungsbeschränkt) sowie Europäische Aktiengesellschaften (SE). Alle Kapitalgesellschaften sind juristische Personen mit eigener Rechtsfähigkeit. Sie sind daher in ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
GmbH / 5.1 Auflösung

Um eine GmbH zu beenden, ist zunächst durch die Gesellschafterversammlung deren Auflösung zu beschließen.[1] Mit diesem Beschluss ändert sich auch der Gesellschaftszweck, der nunmehr auf die Abwicklung und Liquidation der GmbH gerichtet ist. Neben einem Gesellschafterbeschluss kann die Auflösung der GmbH insbesondere durch Ablauf einer im Gesellschaftsvertrag bestimmten Frist...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
GmbH / 3 Organe

Die GmbH als juristische Person kann nicht selber handeln. Vielmehr benötigt sie dazu handlungsfähige Organe; dies sind: 3.1 Gesellschafterversammlung Die Gesamtheit der Gesellschafter tritt in der Gesellschafterversammlung zusammen und fasst darin alle für die geschäftlichen und rechtlichen Angelegenheiten der GmbH wichtigen bzw. erforderlichen Beschlüsse. Das Zusammentreten ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
GmbH / 2.1 Gründungsphasen

Für gewöhnlich werden bei der Gründung einer GmbH folgende Phasen unterschieden: 2.1.1 Vorgründungsgesellschaft Die erste Phase beginnt mit dem Entschluss der Gründungsgesellschafter, eine Gesellschaft in der Rechtsform der GmbH zu gründen. Ab diesem Entschluss (mündlich oder schriftlich) besteht eine Vorgründungsgesellschaft als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), §§ 705 ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
GmbH / 2.1.2 Vorgesellschaft

Mit der notariellen Beurkundung des Gesellschaftsvertrages entsteht eine sog. Vorgesellschaft, die den Zusatz "GmbH i.G." trägt. Die nächsten Schritte sind die Eröffnung eines Bankkontos und die Einzahlung der Stammeinlage, vgl. zur Mindesthöhe § 7 GmbHG.mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
GmbH / 2.4 Kosten der Gründung

Da für die Gründung einer GmbH die Mitwirkung eines Notars erforderlich ist, fallen für dessen Tätigkeit Gebühren an. Auch die Anmeldung beim Registergericht ist mit Kosten verbunden. Dabei hat sich im Laufe der Zeit eine Grenze i.H.v. 10 % des Stammkapitals als Richtgröße für anzuerkennende Gründungskosten entwickelt zur Sicherstellung, dass das Stammkapital nicht gleich wie...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
GmbH / 2.1.5 Eintragung

Nach §§ 7, 8 GmbHG wird die Gesellschaft in das Handelsregister eingetragen. Mit der Eintragung entsteht die GmbH als juristische Person, § 11 GmbHG. Die Eintragung ist also konstitutiv.mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
GmbH / 2 Gründung

Zivilrechtlich entsteht die GmbH als juristische Person erst mit der erfolgten Eintragung in das Handelsregister. Die Eintragung hat konstitutive Wirkung, § 11 GmbHG. 2.1 Gründungsphasen Für gewöhnlich werden bei der Gründung einer GmbH folgende Phasen unterschieden: 2.1.1 Vorgründungsgesellschaft Die erste Phase beginnt mit dem Entschluss der Gründungsgesellschafter, eine Gesel...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
GmbH / 3.2 Geschäftsführer

Neben einem beschlussfassenden Organ benötigt die GmbH noch ein handelndes Organ – den Geschäftsführer.[1] Dieser vertritt die GmbH nach außen. Als Geschäftsführer kann grundsätzlich jede unbeschränkt geschäftsfähige natürliche Person bestellt werden. Die Gesellschafter sollten allerdings auf deren fachliche Qualifikation achten. Unter Umständen ist eine Person von einem Gesc...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
GmbH / 1 Grundlagen

Bereits die Gründung der GmbH ist dem Finanzamt innerhalb eines Monats mit den wesentlichen Angaben anzuzeigen, §§ 137, 138, 20 AO. Als Kapitalgesellschaft unterliegt die GmbH der Körperschaftsteuer. Sie ist i. d. R. gewerblich tätig und damit gewerbesteuerpflichtig und schließlich als Unternehmerin umsatzsteuerpflichtig. Eine Besonderheit ergibt sich steuerlich im Verhältnis...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
GmbH / 5.2 Liquidation

An die Auflösung schließt sich die Abwicklung der GmbH an, die sog. Liquidation. Der Firmierung der GmbH wird der Zusatz "in Liquidation" (kurz: i.L.) angefügt. Mit der Auflösung verliert der bisherige Geschäftsführer seine Organstellung, er wird aber oftmals sogleich zum Liquidator der GmbH bestimmt und im Handelsregister eingetragen. Seine Aufgabe ist es, die Abwicklung der...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
GmbH / 2.1.3 Stammeinlage

Nach § 7 Abs. 2 GmbHG sind bei der Gründung einer GmbH mit einem Stammkapital von mindestens 25.000 EUR folgende Einzahlungsvorschriften zu beachten: Mindesteinzahlung pro Geschäftsanteil Auf jeden Geschäftsanteil, der als Bareinlage (also nicht als Sacheinlage) vorgesehen ist, ist mindestens ein Viertel (25 %) des Nennbetrages einzuzahlen. Praxis-Beispiel Nennbetrag je Geschäf...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
GmbH 2 Go (Teil 25): Die Or... / I. Einleitung

Die ertragsteuerliche Organschaft durchbricht das Prinzip der getrennten Besteuerung von Steuersubjekten.[1] Sie stellt ein steuerrechtliches Gestaltungsinstrument dar, welches es Unternehmen gem. §§ 14–19 KStG ermöglicht, die Ergebnisse von Tochtergesellschaften (Organgesellschaften) mit der Muttergesellschaft (Organträger) zu konsolidieren. Dies erfolgt durch die Zurechnun...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
GmbH 2 Go (Teil 25): Die Or... / 1. Gewinn- und Verlustverrechnung

Die Bildung einer Organschaft kann dann vorteilhaft sein, wenn eine Unternehmensgruppe sowohl Gewinn- als auch Verlustgesellschaften umfasst. Durch die Zusammenführung aller Ergebnisse i.R.d. Organschaft können Verluste einer Tochtergesellschaft mit Gewinnen einer anderen Gesellschaft innerhalb der Unternehmensgruppe verrechnet werden (§ 14 Abs. 1 S. 1 KStG). Ohne Organschaf...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
GmbH 2 Go (Teil 25): Die Or... / 1. Ermittlung des Einkommens bei der Organgesellschaft

Das Einkommen der Organgesellschaft ist grds. nach den allgemeinen Vorschriften zu ermitteln.[10] Vertragsverhältnisse zwischen dem Organträger und der Organgesellschaft sind dabei anzuerkennen. § 15 KStG schreibt sodann verschiedene Modifikationen vor, indem einzelne allgemeine Regelungen von der Anwendung ausgeschlossen werden. So findet auf Ebene der Organgesellschaft kein...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
GmbH 2 Go (Teil 25): Die Or... / 3. Ermittlung des Einkommens des Organträgers

Die aufgrund des EAV abzuführenden Gewinne bzw. Verluste werden in der Handelsbilanz des Organträgers als Forderung bzw. Verbindlichkeit gebucht. Um eine doppelte Erfassung durch die spätere steuerliche Zurechnung zu vermeiden, werden diese Beträge bei der Einkommensermittlung des Organträgers korrigiert.[13] Rückstellungen können grds. auch für Risiken gegenüber der Organges...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
GmbH 2 Go (Teil 25): Die Or... / 2. Ausnahme

Ausnahmsweise ist die vorzeitige Beendigung des EAV unschädlich, wenn er durch Kündigung oder im gegenseitigen Einvernehmen beendet wird und dies auf einem wichtigen Grund beruht. Ein wichtiger Grund kann insbesondere in der Veräußerung oder Einbringung der Organbeteiligung durch den Organträger, der Verschmelzung, Spaltung oder Liquidation des Organträgers oder der Organgesell...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
GmbH / 4 Haftung

4.1 Haftung einer GmbH Die Bezeichnung "GmbH" gibt bereits Auskunft zur nur beschränkten Haftung der Gesellschaft. Die Haftung ist insoweit beschränkt, als das Gesellschaftsvermögen der GmbH den maximalen Haftungsumfang darstellt, § 13 Abs. 2 GmbHG. Im Umkehrschluss ergibt sich daraus eine für die Praxis so wichtige Rechtsfolge – keine Haftung der Gesellschafter für Verbindlic...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
GmbH 2 Go (Teil 25): Die Or... / 6. Haftung gegenüber der Finanzverwaltung

Die Organgesellschaft haftet nach § 73 AO für Steuern des Organträgers, soweit die Organschaft für diese von Bedeutung ist. Erfasst sind mithin regelmäßig die Körper- und Gewerbesteuer, ggf. aber auch Einkommen- und Umsatzsteuer. Dabei ist die Haftung der Höhe nach nicht auf solche Steuerbeträge beschränkt, die durch die Organgesellschaft verursacht wurden, vielmehr sind die...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
GmbH 2 Go (Teil 25): Die Or... / IV. Ertragsteuerliche Folgen der Organschaft

Steuerlich hat die Organschaft zur Folge, dass das nach den allgemeinen steuerrechtlichen Vorschriften ermittelte Einkommen der Organgesellschaft dem Organträger zugerechnet wird (§ 14 Abs. 1 KStG). Es ist mithin zu unterscheiden zwischen den abzuführenden Beträgen und den zuzurechnenden Beträgen. Die Organgesellschaft bleibt weiterhin ein eigenständiges Steuersubjekt mit allen ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
GmbH 2 Go (Teil 25): Die Or... / 1. Grundsatz: rückwirkende Aberkennung

Wird der EAV vor Ablauf der Mindestlaufzeit von fünf Jahren beendet, wird die Organschaft grundsätzlich steuerrechtlich nicht anerkannt (§ 14 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 KStG). Folgen: Dies führt zu einer rückwirkenden Korrektur der Steuerveranlagungen für die gesamte Vertragslaufzeit. Gewinne und Verluste der Organgesellschaft werden dann wieder separat besteuert. Organträger und Organge...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
GmbH 2 Go (Teil 25): Die Or... / [Ohne Titel]

Dr. Markus Wollweber, Dipl.-Finw. (FH), RA/FASt / Dr. Daniel Sommer, RA/FASt/StB[*] Die ertragsteuerliche Organschaft gem. §§ 14 ff. KStG ist ein steuerliches Gestaltungsinstrument, welches es ermöglicht, mehrere rechtlich selbständige Unternehmen steuerlich wie ein einziges Steuersubjekt zu behandeln. Dies erfolgt durch die Zurechnung des Einkommens der Organgesellschaft auf...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
GmbH / 5.3 Erlöschen

Das Ende der Liquidation wird vom Liquidator zur Eintragung angemeldet. Das Registergericht prüft die Voraussetzungen, z. B. den Ablauf des Sperrjahres, und löscht dann schließlich die Gesellschaft im Handelsregister.[1] Praxisrelevant ist zudem die Löschung wegen Vermögenslosigkeit der GmbH[2], bei welcher die vorhergehenden Teilschritte entfallen. Erst wenn die GmbH im Hande...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
GmbH / 2.2 Gesellschaftsvertrag

Der Gesellschaftsvertrag der GmbH muss gemäß § 3 GmbHG enthalten: Nr. 1: Firma und Sitz der Gesellschaft, Nr. 2: Gegenstand des Unternehmens, Nr. 3: Betrag des Stammkapitals, Nr. 4: die Zahl und die Nennbeträge der Geschäftsanteile, die jeder Gesellschafter übernimmt. Der Gesellschaftsvertrag bedarf notarieller Form und ist von sämtlichen Gesellschaftern zu unterzeichnen, § 2 Gmb...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
GmbH / 3.1 Gesellschafterversammlung

Die Gesamtheit der Gesellschafter tritt in der Gesellschafterversammlung zusammen und fasst darin alle für die geschäftlichen und rechtlichen Angelegenheiten der GmbH wichtigen bzw. erforderlichen Beschlüsse. Das Zusammentreten ist auch fernmündlich bzw. mittels Videokommunikation möglich, wenn dem alle Gesellschafter zustimmen.[1] Ggf. ergibt sich die Zuständigkeit der Gese...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
GmbH / Handelsrecht

Die GmbH ist gem. § 13 Abs. 3 GmHG Handelsgesellschaft, als solche ist sie Formkaufmann gem. § 6 Abs. 2 HGB und damit gelten für die GmbH die Vorschriften des HGB. Daraus resultiert u. a. die Verpflichtung einen Jahresabschluss nach Handelsrecht zu erstellen – die Handelsbilanz. Hierzu wird vom HGB in weiten Teilen deren Form und Inhalt vorgegeben, §§ 242, 264 ff. HGB. Dabei ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
GmbH / 4.2 Haftung des Geschäftsführers

Der Geschäftsführer haftet[1] zunächst einmal bei nicht ordnungsgemäßer Geschäftsführer gegenüber den Gesellschaftern, denn er disponiert ja sozusagen über deren, in der Gesellschaft vorhandenes, Vermögen. Dann kann er gegenüber dem Finanzamt haften gemäß §§ 34, 69 AO. Außerdem haftet er, auch strafrechtlich, bei verzögerter Insolvenzantragstellung, § 15a InsO. Bei Insolvenz de...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kapitalgesellschaft / 1.2.1 Gründungsformen

Die Hauptgründungsformen sind: Verschmelzung (Fusion): Mindestens zwei Aktiengesellschaften aus unterschiedlichen EU-Mitgliedstaaten können durch Verschmelzung eine SE gründen. Dies kann entweder durch Aufnahme (eine bestehende Gesellschaft nimmt die andere auf und wird zur SE) oder durch Neugründung (beide Gesellschaften fusionieren zu einer neuen SE) geschehen. Gründung eine...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
GmbH / Gesellschaftsrecht

1 Rechtliche Grundlagen Die GmbH ist eine juristische Person des privaten Rechts mit eigener Rechtspersönlichkeit. Sie ist voll rechtsfähig und damit Trägerin von Rechten und Pflichten, kann Verträge schließen sowie vor Gericht klagen und verklagt werden, § 13 GmbHG. Gesellschafterinnen und Gesellschafter der GmbH können natürliche und juristische Personen sein. 2 Gründung Zivil...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
GmbH / Steuerrecht

1 Grundlagen Bereits die Gründung der GmbH ist dem Finanzamt innerhalb eines Monats mit den wesentlichen Angaben anzuzeigen, §§ 137, 138, 20 AO. Als Kapitalgesellschaft unterliegt die GmbH der Körperschaftsteuer. Sie ist i. d. R. gewerblich tätig und damit gewerbesteuerpflichtig und schließlich als Unternehmerin umsatzsteuerpflichtig. Eine Besonderheit ergibt sich steuerlich i...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
GmbH / 2.1.4 Differenzhaftung

In der Zeit nach Einzahlung der Stammeinlage und vor Eintragung der Gesellschaft haften die Gesellschafter persönlich dafür, dass die Stammeinlage zu diesem Zeitpunkt noch vorhanden ist, sog. Differenzhaftung.mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 11 ... / 2.2.2 Auflösung

Rz. 11 Die Auflösung ist ein Rechtsakt. Wichtige Auflösungsgründe sind bei Aktiengesellschaften (und gem. Art. 63 SE-VO damit auch für SE) der Ablauf der in der Satzung bestimmten Zeit[1], der Beschluss der Hauptversammlung, der eine Mehrheit von mindestens drei Vierteln des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals umfassen muss, wenn nicht die Satzung eine größere Me...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.2.2.5.3 Schädliche Verwendung der neu erhaltenen Anteile (§ 22 Abs. 1 S. 6 Nr. 5 UmwStG)

Rz. 183 Durch § 22 Abs. 1 S. 6 Nr. 5 UmwStG stellt der Gesetzgeber sicher, dass es zu einer rückwirkenden Besteuerung des Einbringungsgewinns I kommt, soweit die aus der Weitereinbringung neu erhaltenen Anteile veräußert werden i. S. d. § 22 Abs. 1 S. 1 UmwStG; es sei denn, die entgeltliche Übertragung erfüllt nachweislich den Ausnahmetatbestand des § 22 Abs. 1 S. 6 Nr. 2 Hs....mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Verdeckte Gewinnausschüttun... / 2. vGA durch ersparten Aufwand

Begriff des Vorteilseignung: Vorteilseignung im Zusammenhang mit einer vGA bedeutet, dass die Unterschiedsbetragsminderung bei der Körperschaft die Eignung haben muss, beim Gesellschafter einen sonstigen Bezug i.S.d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 S. 2, Nr. 9 oder 10 EStG auszulösen[6]. Eine Vorteilseignung kann sich bei einer vGA in Form einer verhinderten Vermögensmehrung insbesondere ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.2.2.5.2 Schädliche Verwendung der weiter eingebrachten Anteile (§ 22 Abs. 1 S. 6 Nr. 4 UmwStG)

Rz. 176 Durch § 22 Abs. 1 S. 6 Nr. 4 UmwStG stellt der Gesetzgeber sicher, dass es zu einer rückwirkenden Besteuerung des Einbringungsgewinns I kommt, soweit die weiter eingebrachten Anteile nach der Weitereinbringung veräußert werden i. S. d. § 22 Abs. 1 S. 1 UmwStG; es sei denn die Veräußerung erfüllt nachweislich den Ausnahmetatbestand des § 22 Abs. 1 S. 6 Nr. 2 Hs. 2 UmwS...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.2.1.6.3 Ausgewählte Einzelsachverhalte

Einlage und Entnahme Rz. 80 Werden sperrfristverstrickte Anteile im Wege der offenen Sacheinlage auf eine Kapitalgesellschaft oder eine Personengesellschaft gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten übertragen, so handelt es sich um einen Tausch, der ebenfalls einer entgeltlichen Übertragung gleichsteht.[1] Dies gilt unabhängig davon, ob die Einlage aus dem Privatvermögen oder...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.2.3.2 Ausnahme bei Beschränkung bzw. Ausschluss des deutschen Besteuerungsrechts an den erhaltenen Anteilen (§ 22 Abs. 1 S. 5 Hs. 2 UmwStG)

Rz. 205 Aufgrund der unterschiedlichen Buchwertvoraussetzungen von § 20 UmwStG und § 21 UmwStG gibt es Anteils(mit)einbringungen, die in den Anwendungsbereich des § 20 UmwStG fallen und aufgrund dessen Buchwertvoraussetzungen steuerneutral durchgeführt werden können, die aber nicht steuerneutral bzw. nur unter Hinnahme einer erweiterten Steuerverhaftung der erhaltenen Anteil...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Verdeckte Gewinnausschüttun... / f) Stiftung als nahestehende Person

Zuwendung an nahestehende Person: Eine vGA kann auch dann in Betracht kommen, wenn die Zuwendung nicht unmittelbar an den Gesellschafter, sondern an eine ihm nahestehende Person bewirkt wird. Näheverhältnis: Ein solches Näheverhältnis kann dann bejaht werden, wenn die Kapitalgesellschaft dem Dritten einen Vermögensvorteil zugewendet hat, den sie bei Anwendung der Sorgfalt ein...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 4.2 Grundregel: Wertverknüpfung (§ 21 Abs. 2 S. 1 UmwStG)

Rz. 149 Nach § 21 Abs. 2 S. 1 UmwStG gilt der Wert, mit dem die übernehmende Gesellschaft die eingebrachten Anteile ansetzt, für den Einbringenden als Veräußerungspreis der eingebrachten und als Anschaffungskosten der erhaltenen Anteile. Dies gilt grundsätzlich sowohl für die Fälle des einfachen Anteilstauschs als auch für die Fälle des qualifizierten Anteilstauschs unabhäng...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.2.2.1 Vorzeitige Veräußerung der erhaltenen Anteile (§ 22 Abs. 2 S. 5 Hs. 1 UmwStG)

Rz. 262 Nach § 22 Abs. 2 S. 5 Hs. 1 UmwStG kommt es trotz Veräußerung der sperrfristverstrickten Anteile insoweit nicht zu einer rückwirkenden Besteuerung des Einbringungsgewinns II, als der Einbringende die erhaltenen Anteile zwischenzeitlich bereits veräußert hat.[1] Die Finanzverwaltung sieht alle Formen von Umwandlungen und Einbringungen als Veräußerungen an. Dies gilt u...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Verdeckte Gewinnausschüttun... / e) Nicht kostendeckende Vermietung eines Hauses an einen Gesellschafter

Fehlende außerbetriebliche Sphäre: Kapitalgesellschaften verfügen steuerlich gesehen über keine außerbetriebliche Sphäre[25]. Aufgrund dessen gehören von einer Kapitalgesellschaft angeschaffte Wirtschaftsgüter – wie z.B. ein erworbenes Einfamilienhaus – zum betrieblichen Bereich und die von ihr hierauf getätigten Aufwendungen und die hieraus erlittenen Verluste stellen Betri...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kapitalgesellschaft / Zusammenfassung

Begriff Kapitalgesellschaften sind juristische Personen des privaten Rechts mit eigener Rechtsfähigkeit. Darin können sich mehrere oder auch nur eine Person zusammenschließen, um einen gemeinsamen, i. d. R. wirtschaftlichen Zweck zu verfolgen. Für sie gelten spezielle handelsrechtliche Vorschriften, die insbesondere die Kapitalaufbringung und dessen Erhalt gesetzlich normier...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.3.2.1 Qualifizierter Anteilstausch

Rz. 103 Nach § 21 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 UmwStG ist Voraussetzung für das Bewertungswahlrecht der übernehmenden Gesellschaft, dass sie aufgrund ihrer Beteiligung einschließlich der übernommenen Anteile nachweisbar unmittelbar die Mehrheit der Stimmrechte an der Gesellschaft hat, deren Anteile eingebracht werden. Rz. 104 Zweck der Beschränkung der Steuervergünstigung auf mehrheitsv...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Forderungsmanagement: Der r... / 1.1.4 Handelsregister

Aus dem Handelsregister können Unternehmer etc. erfahren, wer die persönlich haftenden Gesellschafter einer Offenen Handelsgesellschaft bzw. der Komplementär und die Kommanditisten einer Kommanditgesellschaft sind, aber auch Informationen über den Einzelkaufmann, insbesondere über den Zeitpunkt der Geschäftsgründung. Je länger eine Firma am Markt tätig ist, je weniger Gesells...mehr