Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetzliche Krankenversicherung

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Sommer, SGB V § 95 Teilnahm... / 2.2.1 Versorgungsauftrag

Rz. 85 Die Zulassung berechtigt und verpflichtet zugleich den Vertrags(zahn)arzt/Vertragspsychotherapeuten, an der Versorgung der Versicherten im allgemein üblichen Umfang teilzunehmen (Versorgungsauftrag); die vertraglichen Bestimmungen über die vertrags(zahn)ärztliche Versorgung sind für den zugelassenen Leistungserbringer verbindlich. Die Berechtigung zur Teilnahme an der...mehr

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Sauer, SGB II § 26 Zuschüss... / 2.4.3 Vermeidung von Hilfebedürftigkeit durch den Pflegeversicherungsbeitrag (Abs. 4)

Rz. 72 Nach Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 ist ein Zuschuss bei Versicherungspflicht aufgrund freiwilliger Krankenversicherung zu zahlen, weil die Begrenzung auf den eigentlichen anspruchsberechtigten Personenkreis eine Schlechterstellung bedeuten würde. Betroffen sind freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherte Personen. Diese sind versicherungspflichtig zur soziale...mehr

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Sauer, SGB II § 26 Zuschüss... / 2.6 Zuschüsse an Angehörige von Solidargemeinschaften (Abs. 6)

Rz. 81a Die Mitgliedschaft in einer Solidargemeinschaft gilt unter den in § 176 SGB V näher bestimmten Voraussetzungen als anderweitige Absicherung im Krankheitsfall i. S. d. § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V und als ein mit dem Anspruch auf freie Heilfürsorge oder einer Beihilfeberechtigung vergleichbarer Anspruch i. S. d. § 193 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 Versicherungsvertragsgesetz. In der...mehr

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Jansen, SGB IV § 14 Arbeits... / 2.13 Urlaubsabgeltung bei Tod des Arbeitnehmers

Rz. 23 Nach älterer Rechtsprechung des BAG (vgl. Urteil v. 20.4.1956, 1 AZR 448/54) handelte es sich beim Urlaubsanspruch um einen höchstpersönlichen Anspruch des Arbeitnehmers, der weder übertragbar noch vererblich war. Unter Bezug auf ein Urteil des EuGH v. 12.6.2014 (C-118/13) hat das BAG inzwischen mit Urteil v. 22.9.2015 (9 AR 170/14) entschieden, dass der Anspruch auf U...mehr

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Sommer, SGB V § 342 Angebot... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Krankenkassen stellen jedem Versicherten seit dem 1.1.2021 im Rahmen eines Rechtsanspruchs auf Antrag und mit seiner Einwilligung eine von der Gesellschaft für Telematik (gematik) zugelassene elektronische Patientenakte zur Verfügung. Die Vorschrift regelt die technischen Anforderungen für deren Angebot und Nutzung und benennt entsprechende Umsetzungsstufen (Buchho...mehr

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Sommer, SGB V § 95 Teilnahm... / 2.2.2 Eignung als Vertragsarzt bei gleichzeitiger Teilnahme an Selektivverträgen

Rz. 92 Ein Arzt bleibt für die Ausübung der vertragsärztlichen Tätigkeit geeignet, wenn er neben seiner vertragsärztlichen Tätigkeit im Rahmen eines Vertrages nach den §§ 73 b oder 140a tätig wird; diese Selektivverträge sind Gegenstücke zur Regelversorgung bzw. entsprechen ihr zumindest hinsichtlich der Qualität, wobei sie Im Allgemeinen darüber hinausgehen. Der Vertragsarz...mehr

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Sauer, SGB II § 26 Zuschüss... / 2.3.2.3 Versicherungspflichtige Hilfebedürftige

Rz. 47 Die dritte Variante für die mögliche Zahlung eines Zuschusses zum Versicherungsbeitrag enthält Abs. 1 Satz 2 und stellt die Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung dar. Durch die Möglichkeit, einen Zuschuss zu erhalten, wird eine Nachrangversicherung aufrechterhalten. Besteht Bedürftigkeit, wird die bestehende Versicherungspflicht während des Bezug...mehr

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Jansen, SGB IV § 26 Beansta... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit der Einführung des SGB IV durch das Sozialgesetzbuch (SGB) – Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung – v. 23.12.1976 (BGBl. I S. 3845) erlassen worden und am 1.7.1977 in Kraft getreten. Abs. 1 ist durch Art. 1 Nr. 3 des sog. Einordnungsgesetzes v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2330) mit Wirkung zum 1.1.1989 eingefügt worden. Die Abs. 1 und 2 ...mehr

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Jansen, SGB IV § 21 Bemessu... / 2.2 Bemessung der Beiträge

Rz. 8 Bei der ordnungsgemäßen Festsetzung der Beiträge sind die anderen Einnahmen des Versicherungsträgers zu berücksichtigen. Andere Einnahmen sind die in § 20 Abs. 1 bezeichneten staatlichen Zuschüsse und sonstigen Einnahmen (z. B. Säumniszuschläge oder Vermögenserträge). Selbst für diejenigen freiwilligen Mitglieder, die im Falle der Arbeitsunfähigkeit einen Anspruch auf E...mehr

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Sommer, SGB V § 95 Teilnahm... / 2.11 Besonderheiten der psychotherapeutischen Zulassung/Ermächtigung (Abs. 10 bis 12 – außer Kraft ab 1.9.2020)

Rz. 134 Der ab 1.1.1999 gültige Abs. 10 regelte im Sinne einer zeitlich begrenzten Übergangsregelung die Bedingungen für eine sofortige, bedarfsunabhängige und im Sinne eines Bestandsschutzes wirkende Zulassung der Psychotherapeuten zur vertragspsychotherapeutischen Versorgung der Versicherten. Diese als Härtefallregelung gestaltete Ausnahme, die 1999 die Einführung der vert...mehr

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Jansen, SGB IV § 14 Arbeits... / 2.6 Bruttoentgelt bei geringfügig entlohnten Beschäftigten

Rz. 12 Im Gegensatz zu den sonst in der Sozialversicherung üblichen Bestimmungen (vgl. Abs. 2) gilt bei geringfügig entlohnten Beschäftigten (vgl. §§ 8 und 8a) mit einem monatlichen Arbeitsentgelt von derzeit bis zu 520,00 EUR das gezahlte Arbeitsentgelt als Bemessungsgrundlage, wenn der Arbeitgeber die pauschalen Beiträge zur Renten- und Krankenversicherung sowie die Pausch...mehr

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Jansen, SGB IV § 14 Arbeits... / 2.8 Beitragsbemessungsgrenzen

Rz. 14 § 14 kennt keine Beschränkung des Arbeitsentgelts der Höhe nach. Um die Beiträge für die Sozialversicherung zumindest teilweise zu begrenzen, hat der Gesetzgeber für die verschiedenen Versicherungszweige Beitragsbemessungsgrenzen vorgeschrieben. Die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung ist für das Jahr 2023 auf der Grundlage der Verordnungsermäc...mehr

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Sommer, SGB XI § 48 Zuständ... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Im Regierungsentwurf (vgl. BT-Drs. 12/5262 S. 119) war § 48 zunächst als § 44 vorgesehen und enthielt nur den heutigen Abs. 1 mit dem Ziel einer einheitlichen Zuständigkeit für die Kranken- und Pflegeversicherung (vgl. BT-Drs. 12/5262 S. 119 zu § 44). Die Pflegekasse übernimmt jeweils den Versichertenbestand der Krankenkasse, unabhängig davon, ob es sich um Mitglieder ...mehr

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Sommer, SGB V § 95 Teilnahm... / 2.1.10 Zulassung eines MVZ in der vertragszahnärztlichen Versorgung

Rz. 78 Der mit Wirkung zum 11.5.2019 eingefügte Abs. 1b geht auf den Beschluss des Ausschusses für Gesundheit (14. Ausschuss des Bundestages) zurück. In der vertragszahnärztlichen Versorgung gelten für die Gründung eines MVZ zunächst einmal die gleichen Bedingungen wie in der vertragsärztlichen Versorgung. Auch zugelassene Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte sind dana...mehr

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Jansen, SGB IV § 21 Bemessu... / 2.1.1 Aufbringung der Mittel für gesetzliche Krankenkassen

Rz. 3 Die Mittel der Krankenversicherung werden seit dem 1.1.2009 nach § 220 SGB V durch Beiträge und sonstige Einnahmen aufgebracht. Die Beiträge sind bei der erstmaligen Festsetzung des allgemeinen Beitragssatzes durch die Bundesregierung so zu bemessen, dass die voraussichtlichen Beitragseinnahmen zusammen mit der Beteiligung des Bundes und den voraussichtlichen sonstigen...mehr

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Sommer, SGB V § 95 Teilnahm... / 2.6 Entzug der Zulassung/Ermächtigung (Abs. 6)

Rz. 107 Die Vorschrift enthält Sonderregelungen, die den allgemeinen Vorschriften des SGB X vorgehen. Für den Zulassungsentzug, den Entzug der Ermächtigung , der von den Zulassungseinrichtungen als Verwaltungsakt erlassen wird, nennt Abs. 6 drei Gründe. Die Aufzählung ist erschöpfend; weitere Gründe sind nicht geeignet, eine Zulassung zu entziehen. Der erste Grund liegt darin...mehr

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Jansen, SGB IV § 24 Säumnis... / 2.6 Niederschlagung oder Erlass der Säumniszuschläge

Rz. 9 § 24 enthält keine Bestimmung, wonach Säumniszuschläge niedergeschlagen oder erlassen werden können. Es bestand daher die Notwendigkeit, zumindest für gewisse Ausnahmefälle, die Möglichkeit für die Niederschlagung oder den Erlass von Säumniszuschlägen zu schaffen. Dafür muss auf § 76 Abs. 2 Nr. 3 verwiesen werden. Diese Vorschrift ist nach der Gesetzesbegründung in Anl...mehr

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Sommer, SGB V § 95 Teilnahm... / 2.1.2 Rechtsgrundlagen des § 95 Abs. 1 Satz 1

Rz. 14 Der Arzt/Psychotherapeut, das MVZ oder die medizinische Einrichtung entscheiden selbst, ob sie an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen wollen. Dies wird u. a. daran deutlich, dass die Zulassung oder Ermächtigung nur auf den freiwilligen Antrag des Bewerbers hin erfolgt, er also grundsätzlich nicht verpflichtet werden kann, den Antrag zu stellen. Mit dem Rechts...mehr

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Jansen, SGB IV § 22 Entsteh... / 2.2.2 Krankenversicherungsfreie Mehrfachbeschäftigte

Rz. 11 Beschäftigte sind nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB V krankenversicherungsfrei, wenn das regelmäßige Arbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenzen nach § 6 Abs. 6 und 7 SGB V übersteigt (2012 = 50.850,00 EUR jährlich oder 4.237,50 EUR mtl. für Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung sowie 45.900,00 EUR jährlich und 3.825,00 EUR mtl. für "Altfälle"). Diese JAG gelten...mehr

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Sommer, SGB V § 95 Teilnahm... / 2.1.1 Verfassungsrechtliche Aspekte

Rz. 12 Die Beschränkungen der Vorschrift greifen in die Berufsausübungsfreiheit des Art. 12 Abs. 1 GG ein. Sie erfordern eine gesetzliche Grundlage unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit. Im Zulassungsrecht wird nicht nur durch Gesetze eingegriffen, sondern auch durch Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses und durch Verordnungen. Anerkannt ist, dass d...mehr

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Jansen, SGB IV § 23a Einmal... / 2.3.3 Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt in den Monaten Januar bis März ("März-Klausel")

Rz. 13 Einmaliges Arbeitsentgelt, das in den Monaten Januar bis März gezahlt wird, ist gemäß Abs. 4 dem letzten Entgeltabrechnungszeitraum des Vorjahres zuzuordnen, wenn das versicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnis bereits am 31.12. des Vorjahres bestanden hat, das einmalige Arbeitsentgelt von dem gleichen Arbeitgeber gezahlt wird und zusammen mit dem sonstigen Arbei...mehr

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Sauer, SGB II § 26 Zuschüss... / 2.4.2.1 Private Pflegeversicherung

Rz. 62 Die erste Variante für die mögliche Zahlung eines Zuschusses zum Versicherungsbeitrag enthält Abs. 3 Satz 1 und stellt die Versicherung bei einem privaten Pflegeversicherungsunternehmen dar. Diese Versicherung kommt für Personen in Betracht, die unmittelbar vor dem Bezug von Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 Satz 1 bereits bei einem privaten Pflegeversicherungsunternehmen v...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 25 Verjährung / 2.6.1 Hemmung der Verjährung aufgrund einer Prüfung beim Arbeitgeber

Rz. 10 Mit der durch das 4. Euro-Einführungsgesetz vorgenommenen Ergänzung des Abs. 2 um die Sätze 2 bis 6 wurde ein weiterer Grund für die Hemmung der Verjährung eingeführt. Nunmehr ist die Verjährung der Beitragsforderungen auch für die Zeit der Prüfung beim Arbeitgeber durch die Träger der Rentenversicherung bis spätestens 6 Monate nach Abschluss der Prüfung gehemmt. Diese...mehr

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Sommer, SGB XI § 49 Mitglie... / 2.2 Fortbestehen der Mitgliedschaft (Abs. 2)

Rz. 7 Nach Absatz 2 gelten für das Fortbestehen der Mitgliedschaft in der sozialen Pflegeversicherung die §§ 189, 192 SGB V sowie § 25 des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte (KVLG 1989) entsprechend. Damit sollen Zeiten, in denen der Versicherungspflichttatbestand entfällt, überbrückt werden (vgl. BT-Drs. 12/5952 S. 41 zu § 45). Rz. 8 § 189 SGB V rege...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 95 Teilnahm... / 2.1.5 Vertragsarztsitz (Abs. 1 Satz 5)

Rz. 27 Die Zulassung erfolgt nach Abs. 1 Satz 5 für den Ort der Niederlassung als Arzt oder den Ort der Niederlassung als MVZ, der zusammenfassend als Vertragsarztsitz bezeichnet wird, § 24 Abs. 1 Ärzte-ZV (Vertragsarztsitzprinzip; zur Doppelzulassung vgl. BSG, Beschluss v. 9.2.2011, B 6 KA 44/10 B). Der Vertragsarztsitz ist rechtlich gesehen keine Voraussetzung für die Zula...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Altersteilzeit / 1.6 Blockmodell

Die Voraussetzung nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 AltTZG (Verminderung auf die Hälfte der bisherigen wöchentlichen Arbeitszeit) ist auch dann erfüllt, wenn die wöchentliche Arbeitszeit im Durchschnitt eines Zeitraums von bis zu 3 Jahren oder bei Regelung in einem Tarifvertrag [1] im Durchschnitt eines Zeitraums von bis zu 6 Jahren die Hälfte der bisherigen wöchentlichen Arbeitszeit nic...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vertragsschluss: Rechtsfrag... / 1.3 Abschlussfreiheit, Abschlusszwang

Grundsätzlich ist niemand verpflichtet, Verträge abzuschließen. Wer unverbindliche Angebote abgibt oder nur zur Abgabe von Angeboten einlädt, kann wählen, mit wem er kontrahieren will und mit wem nicht. Es gilt der Grundsatz der Abschlussfreiheit. Nur ausnahmsweise gibt es Gründe dafür, einen Zwang zum Abschluss von Verträgen anzunehmen. Ein solcher Abschlusszwang wird vom Ge...mehr

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Sommer, SGB V § 92 Richtlin... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) zum 1.1.1989 in Kraft getreten. Ihre Vorläuferregelung (§ 368p RVO) war bereits ein Teil dessen, was allgemein unter Kassenarztrecht (heute Vertragsarztrecht) mit Selbstverwaltungscharakter verstanden wird. Mit dem Gesetz über die 19. Anpassung der Le...mehr

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Sommer, SGB V § 217b Organe / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1 Nr. 149 des Gesetzes zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz – GKV-WSG) v. 26.3.2007 (BGBl. I S. 378) mit Wirkung zum 1.4.2007 eingeführt worden. Eine direkte Vorgängervorschrift gibt es nicht. Vergleichbare Regelungen für die früheren Bundesverbände der Krankenkassen enthielt de...mehr

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Sommer, SGB V § 33 Hilfsmittel / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 33 Abs. 1 letzter Satz ist durch das Beitragsentlastungsgesetz (BeitrEntlG) v. 1.11.1996 (BGBl. I S. 1631) eingeführt worden. Abs. 4 erster Satz wurde gestrichen. Abs. 2 Satz 3 ist durch das 2. GKV-NOG v. 23.6.1997 (BGBl. I S. 1520) eingefügt worden. Rz. 2 Das GKV-Modernisierungsgesetz (GMG) v. 14.11.2003 (BGBl. I S. 2190) hat § 33 mit Wirkung zum 1.1.2004 in weiten Te...mehr

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Sommer, SGB V § 40 Leistung... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Das Gesetz zur Sicherung und Strukturverbesserung der gesetzlichen Krankenversicherung (Gesundheitsstrukturgesetz – GSG) v. 21.12.1992 (BGBl. I S. 2266) hat die Vorschrift mit Wirkung zum 1.1.1993 der Zuzahlungsregelung des § 39 Abs. 4 angepasst. Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 5 sind durch das Beitragsentlastungsgesetz (BeitrEntlG) v. 1.11.1996 (BGBl. I S. 1631) geänder...mehr

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Sommer, SGB V § 41 Medizini... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Durch das am 1.1.1993 in Kraft getretene GSG ist die Vorschrift dem § 40 angeglichen worden. Die allgemeine Ausgabenbegrenzung nach § 23 Abs. 5 Satz 3 und 4 gilt jedoch nicht. Abs. 3 ist durch das Beitragsentlastungsgesetz (BeitrEntlG) v. 1.11.1996 (BGBl. I S. 1631) geändert worden. Dies war notwendig, da durch dieses Gesetz die Höhe der Zuzahlung und eine zeitliche Bes...mehr

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Sommer, SGB V § 23 Medizini... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 23 folgt den Regelungen in § 187 Abs. 1 und § 364 RVO, geht aber über deren Regelungsumfang hinaus. Nach ihrem Inkrafttreten hat die Norm verschiedene Änderungen erfahren. Das GSG v. 21.12.1992 (BGBl. I S. 2266) hat mit Wirkung zum 1.1.1993 in Abs. 5 Satz 3 und 4 angefügt und Abs. 6 neu gefasst. Dadurch wurden die Ausgaben für stationäre Vorsorgekuren nach Abs. 4 für ...mehr

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Sommer, SGB V § 40 Leistung... / 2.1 Ambulante Rehabilitation (Abs. 1)

Rz. 7 § 26 SGB IX beschreibt die Leistungen zur medizinischen Rehabilitation (vgl. dort). Dementsprechend beschreibt § 4 der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über Leistungen zur medizinischen Rehabilitation (Rehabilitations-Richtlinie – Reha-RL) v. 16.3.2004 (zuletzt geändert am 22.1.2009, BAnz 2009 S. 2131) medizinische Rehabilitation als einen ganzheitlichen Ans...mehr

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Sommer, SGB V § 24 Medizini... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Norm schließt an die Regelung in § 187 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 RVO an. Sie ist nach dem Inkrafttreten mehrfach geändert worden. Das GSG v. 21.12.1992 (BGBl. I S. 2266) hat mit Wirkung zum 1.1.1993 Abs. 2 geändert und Abs. 3 angefügt. Hintergrund war, dass Vorsorgekuren für Mütter nicht in die Ausgabenbegrenzung für stationäre Vorsorgemaßnahmen einbezogen werden sollten ...mehr

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Sommer, SGB V § 40 Leistung... / 2.3 Leistungsart, -dauer und -umfang, geriatrische Rehabilitation (Abs. 3)

Rz. 18 Nach Abs. 3 Satz 1 bestimmt die Krankenkasse nach den medizinischen Erfordernissen des Einzelfalls Art, Dauer, Umfang, Beginn und Durchführung der Leistungen nach den Abs. 1 und 2 sowie die Rehabilitationseinrichtung nach pflichtgemäßem Ermessen. Die Krankenkasse übt ihr Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung entsprechenden Weise aus, wenn sie ihre Entscheidung ...mehr

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Sommer, SGB V § 92 Richtlin... / 2.7 Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie

Rz. 83 Mit Wirkung zum 1.8.2012 ist die Richtlinie nach Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 (Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie) auch auf die Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit infolge einer Organspende nach § 44a Satz 1 ausgedehnt worden, mit welchem zum selben Zeitpunkt die Erstattung des Ausfalls von Arbeitseinkünften von Spendern der Organe und Gewebe auf eine gesetzliche Grundlage gestellt...mehr

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Sommer, SGB V § 217b Organe / 2.7.1 Aufgaben

Rz. 13 Neben dem Verwaltungsrat wird beim GKV-Spitzenverband ein Vorstand als weiteres Organ gebildet (Satz 1). Er besteht aus höchstens 3 Personen (Satz 2). Besteht der Vorstand aus mehreren Personen, müssen ihm mindestens eine Frau und mindestens ein Mann angehören. Der Vorstand verwaltet den GKV-Spitzenverband, ist für alle Angelegenheiten des GKV-Spitzenverbandes zuständ...mehr

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Sommer, SGB V § 217b Organe / 2.1.1 Aufgaben

Rz. 5 Der Verwaltungsrat wird als Selbstverwaltungsorgan des GKV-Spitzenverbandes gebildet. Er entscheidet in allen grundsätzlichen Angelegenheiten und soweit die Aufgaben nicht vom Vorstand wahrzunehmen sind (BT-Drs. 16/3100 S. 161). Durch den Verweis auf Vorschriften des SGB IV wird eine funktionale Übereinstimmung mit dem Verwaltungsrat nach den für den Verwaltungsrat der...mehr

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Sommer, SGB V § 217b Organe / 2.10 Lenkungs- und Koordinierungsausschuss (Abs. 4)

Rz. 22 Beim GKV-Spitzenverband wird ein Lenkungs- und Koordinierungsausschuss gebildet (Satz 1). Die Amtsdauer entspricht der des Vorstands (Satz 2; vgl. Rz. 16) und richtet sich nach den alle 6 Jahre stattfindenden Sozialwahlen. Für die Wahlperiode 2017 bis 2023 ergibt sich somit eine verkürzte Amtsdauer. Das Gremium bildet eine organisatorische Verbindung von operativem Ge...mehr

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Sommer, SGB V § 23 Medizini... / 1 Allgemeines

Rz. 7 Die Vorschrift enthält Regelungen über medizinische Vorsorgeleistungen, die in Form der ärztlichen Behandlung und Versorgung mit Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln vor Eintritt oder Manifestierung einer Krankheit (§27) von den Versicherten in Anspruch genommen werden können. Die ambulante und stationäre Vorsorge hat aufgrund des GKV-GRG 2000 eine erweiterte Aufgabenstellu...mehr

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Sommer, SGB V § 217b Organe / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift enthält die erforderlichen Bestimmungen zur internen Willensbildung des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) sowie der Umsetzung nach außen. Mit dem Verwaltungsrat, dem Vorstand und der Mitgliederversammlung werden die Organe des GKV-Spitzenverbandes bestimmt, die entsprechend intern und nach außen für den Verband tätig werden. Rz...mehr

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Sommer, SGB V § 40 Leistung... / 2.2 Stationäre Rehabilitation (Abs. 2)

Rz. 14 Nach Abs. 2 darf eine stationäre Rehabilitation nur gewährt werden, wenn die Leistung nach Abs. 1 nicht ausreicht (zum Vorrangverhältnis vgl. z. B. LSG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 17.7.2017, L 1 KR 208/16). Nach Nr. 4.2 der Rahmenempfehlungen (vgl. Rz. 9) kommt eine ambulante Rehabilitation nicht in Betracht, wenn eine stationäre Rehabilitation angezeigt ist und weg...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 92 Richtlin... / 2.3 Recht auf Abgabe einer Stellungnahme und Abgabeverfahren

Rz. 43 Durch das 2. GKV-NOG ist eingeführt worden, dass vor Erlass der Arzneimittel-Richtlinien, der Heilmittel-Richtlinien und der Richtlinien über häusliche Krankenpflege die Spitzenvertretungen der jeweiligen Leistungserbringer gegenüber dem Gemeinsamen Bundesausschuss Stellungnahmen abgeben können, damit deren Sachkenntnis und Sachverstand berücksichtigt werden. "Können"...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 279 Verwalt... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung zum 1.1.1989 eingeführt worden. Damit werden Organisation und Verfassung des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) geregelt und aus verwaltungsökonomischen Gründen lediglich 2 Organe vorgesehen (BT-Drs. 1...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 20a Leistun... / 2.3 Neufassung der Abs. 3 bis 8 zum 16.5.2023

Rz. 10 Die Neufassung von Abs. 3 bis 8 entwickelt die Rechtsgrundlagen für die gemeinsame Aufgabenwahrnehmung der Krankenkassen im Bereich der lebensweltbezogenen Gesundheitsförderung und Prävention unter Berücksichtigung des Urteils des BSG v. 18.5.2021 fort. Die Verpflichtung zur Wahrnehmung der Aufgaben zur Gesundheitsförderung und Prävention in Lebenswelten für in der ge...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 33 Hilfsmittel / 2.16 Intraokularlinsen (Abs. 9)

Rz. 34 Mit dem durch das GKV-VStG mit Wirkung zum 1.1.2012 eingefügten Abs. 9 ist für das Linsenmaterial von Intraokularlinsen zur Behandlung des Grauen Stars durch operativen Einsatz eine vergleichbare Mehrkostenregelung geschaffen worden wie für Hilfsmittel. Standardmäßig kommen im Rahmen einer medizinisch notwendigen und ausreichenden Behandlung als Leistung der gesetzlic...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 33 Hilfsmittel / 2.15 Zuzahlung (Abs. 8) und Eigenanteil

Rz. 28 Das GKV-WSG hat nunmehr in einem neuen Abs. 8 die Zuzahlung der Versicherten geregelt. Die Regelung entspricht weitgehend dem bisherigen Abs. 2 Satz 5. Danach zahlen Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, zu jedem zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung abgegebenen Hilfsmittel als Zuzahlung den sich nach § 61 Satz 1 ergebenden Betrag zu dem von der...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 33 Hilfsmittel / 2.4 Schwerstbehinderte Versicherte (Abs. 1 Satz 3)

Rz. 15a Mit der Neufassung des Abs. 1 durch das GKV-WSG ist Satz 2 eingefügt worden. Die Neufassung des Abs. 1 durch das HHVG (vgl. Rz. 6b) verschob die Regelung lediglich in den Satz 3. Darin ist eindeutig klargestellt, dass der Versorgungsanspruch schwerstbehinderter Versicherter bei stationärer Pflege nicht vom Grad der Rehabilitationsfähigkeit abhängt. Die Regelung ist a...mehr

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Sommer, SGB V § 94 Wirksamw... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1 GRG v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung zum 1.1.1989 in Kraft getreten. Aufgrund des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch v. 20.12.1991 (BGBl. I S. 2325) sind die Sätze 1 und 3 in Abs. 1 sowie der Abs. 2 mit Wirkung zum 1.1.1992 geändert worden. Satz 4 ist mit dem Festbetrags-Anpassungsgesetz (FBAG) v. ...mehr