Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetz

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 7. Erstmalige Eliminierung von Zwischenergebnissen

Rz. 125 [Autor/Zitation] Bei der erstmaligen Eliminierung von Zwischenergebnissen aufgrund der erstmaligen Aufstellung eines Konzernabschlusses können Vorjahreseffekte vom laufenden Konzernergebnis separiert werden. Erstmalige Effekte aus der Zwischenergebniseliminierung aus Vorjahren sollen den Konzernjahresüberschuss nicht übermäßig verzerren und können aus dem laufenden Ko...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Grundlagen

Rn. 490 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Auf Antrag des StPfl werden die Abs 1, 3 und 4 des § 32d EStG suspendiert (§ 32d Abs 6 S 1 EStG). Stattdessen werden die Kapitaleinkünfte nach § 20 EStG den Einkünften nach § 2 EStG hinzugerechnet und der tariflichen ESt des § 32a EStG unterworfen. "Hauptanwendungsfall" hierfür sind positive KapErtr. Das schließt es jedoch nicht zwingend au...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Antragstellung

Rn. 500 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Die Günstigerprüfung wird durch einen Antrag des StPfl initiiert. Über eine Frist für die Antragstellung sagt das Gesetz in § 32d Abs 6 EStG – im Gegensatz etwa zu § 32d Abs 2 Nr 3 EStG – nichts aus (Weiss, NWB 2016, 334, 342). Daher handelt es sich nach Auffassung des BFH bei dem Antrag auf Günstigerprüfung nach § 32d Abs 6 EStG um ein unb...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmachten / 3. Besonderheit: Vollmacht mit Entscheidungsbefugnissen für ärztliche Maßnahmen nach § 1829 BGB, Unterbringung nach § 1831 BGB und ärztliche Zwangsmaßnahmen nach § 1832 BGB

Rz. 50 Umfasst die Vollmacht auch die Entscheidungsbefugnis zur Einwilligung des Bevollmächtigten in ärztliche Maßnahmen, also Untersuchungen des Gesundheitszustands, eine Heilbehandlung oder einen ärztlichen Eingriff mit der begründeten Gefahr, dass der Vollmachtgeber aufgrund der Maßnahme stirbt oder einen schweren und länger dauernden gesundheitlichen Schaden erleidet, so...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / XXV. Angabe des tatsächlichen Steueraufwands oder Steuerertrags (Abs. 1 Nr. 22a)

Rz. 167 [Autor/Zitation] § 314 Abs. 1 Nr. 22a verlangt die Angabe des tatsächlichen Steueraufwands oder Steuerertrags, der sich nach dem (deutschen) Mindeststeuergesetz oder ausländischen Mindeststeuergesetzen iSd. § 274 Abs. 3 Nr. 2 ergibt (vgl. hierzu § 274 Rz. 1 ff.). Sofern entsprechende Gesetze noch nicht in Kraft getreten sind, wird die Angabe der zu erwartenden Auswirk...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Biener/Berneke, Bilanzrichtlinien-Gesetz, 1986; Schindler, Der Ausgleichsposten für Anteile anderer Gesellschafter nach § 307 HGB, WPg. 1986, 588; Schildbach, Überlegungen zu Grundlagen einer Konzernrechnungslegung (Teil 2), WPg. 1989, 199; Schildbach, Der Konzernabschluss als Ausschüttungsbemessungsgrundlage (Teil 1), WPg. 1993, 53; Ebeling, Die zweckmäßige Abbildung der An...mehr

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§ 2 Patientenverfügung / III. Patientenverfügung und Behandlungsvertrag

Rz. 17 Die Durchführung einer medizinischen Maßnahme setzt gem. § 630d BGB voraus, dass entweder der Behandelnde selbst einwilligt oder, falls der Patient einwilligungsunfähig ist, die Einwilligung eines Berechtigten vorliegt, soweit nicht eine Patientenverfügung eine Maßnahme gestattet oder untersagt. Die Einwilligung setzt wiederum eine Aufklärung nach § 630e BGB voraus. R...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Sprache (§ 244)

Rz. 28 [Autor/Zitation] Der Konzernabschluss ist in deutscher Sprache aufzustellen. Das Gebot, den Konzernabschluss in deutscher Sprache aufzustellen, bezieht sich auch auf den Konzernlagebericht, obgleich dies im Gesetz nicht ausdrücklich geregelt ist. Dies gilt gleichermaßen für einen nach internationalen Grundsätzen erstellten befreienden Konzernabschluss, vgl. § 315e Rz. ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Seitherige Änderungen

Rz. 14 [Autor/Zitation] § 300 hat bislang nur zwei Änderungen erfahren: Das Beibehaltungswahlrecht für Ansätze, die auf spezifischen Vorschriften für Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen beruhen (Abs. 2 Satz 3), wurde im Rahmen der Transformation der EG-Versicherungsbilanzrichtlinie (Versicherungsbilanzrichtlinie-Gesetz – VersRiLiG v. 24.6.1994, BGBl. I 1994, 1377) ein...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Verhältnis zu anderen Rechtsvorschriften

Rz. 10 [Autor/Zitation] DRS 27 Anteilmäßige Konsolidierung legt die Vorgaben des § 310 aus und ergänzt diese um gesetzlich nicht geregelte Fragestellungen, um eine einheitliche und möglichst umfassende Anwendung der Vorschrift sicherzustellen (DRS 27.1; DRS 27.B1). Auch wenn DRS 27 keine gesetzliche Vorschrift ist, spielt diese Norm bei der ordnungsgemäßen Anwendung des § 310...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Geltungsbereich

Rz. 8 [Autor/Zitation] In § 310 Abs. 1 wird der persönliche und sachliche Anwendungsbereich der Norm geregelt. Demnach werden die Tatbestandsvoraussetzungen festgelegt, nach denen ein Unternehmen als Gemeinschaftsunternehmen zu beurteilen ist. Außerdem wird mit § 310 Abs. 2 die Funktionsweise der Quotenkonsolidierung beschrieben. So sind bei der Quotenkonsolidierung die Vorsc...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / e) Prüfung des Zwischenabschlusses

Rz. 72 [Autor/Zitation] Nach § 317 Abs. 3 Satz 1 sind vom Konzernabschlussprüfer die im Konzernabschluss zusammengefassten JA darauf zu prüfen, ob sie den GoB entsprechen und ob die für die Übernahme in den Konzernabschluss maßgeblichen Vorschriften beachtet wurden. Das Gesetz spricht hierbei von "Jahresabschlüssen" und nicht allgemein von Abschlüssen. Es ergibt sich jedoch a...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Rechtsentwicklung

Rz. 17 [Autor/Zitation] Die Vorschriften zur anteilmäßigen Konsolidierung wurden erstmals 1985 mit dem Bilanzrichtlinien-Gesetz in § 310 gesetzlich geregelt. Die bis dahin geltenden Regelungen zur Konzernrechnungslegung gem. §§ 329–338 AktG 1965 enthielten keinerlei Vorgaben zur Quotenkonsolidierung. Mit der damaligen Neuregelung ist das Mitgliedstaatenwahlrecht des Art. 32 A...mehr

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AGS 06/2024, Umdeutung eine... / II. Unzulässigkeit der Rechtsbeschwerde

1. Keine Rechtsbeschwerde Gem. § 32 Abs. 2 S. 1 RVG i.V.m. §§ 68 Abs. 1 S. 5, 66 Abs. 4 S. 1 GKG findet gegen die Beschwerdeentscheidung eines LG nicht die Rechtsbeschwerde zum BGH statt, sondern – bei erfolgter Zulassung – die weitere Beschwerde zum OLG (BGH, Beschl. v. 19.1.2021 – II ZB 31/20). 2. Zulassung bindet nicht Eine im Gesetz nicht vorgesehene Zulassung der Rechtsbes...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Redundanzen mit Konzernanhangangaben

Rz. 33 [Autor/Zitation] Die Angabepflichten für den Konzernlagebericht überschneiden sich teilweise mit denen für den Konzernanhang. Beispielsweise ist es nach § 315 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 geboten, bestimmte Angaben zu Risiken und zum Risikomanagement in Bezug auf die Verwendung von Finanzinstrumenten durch den Konzern zu geben (s. ausführlich Rz. 221 ff.). § 314 Abs. 1 Nr. 15 s...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen, 7.Auflage, HGB § 315b HGB Pflicht zur nichtfinanziellen Konzernerklärung; Befreiungen

Rz. 1 [Autor/Zitation] Im Zeitpunkt der Drucklegung war ein Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) noch nicht verabschiedet. Im Anschluss an den Vorschriftentext der §§ 315b bis 315d finden Sie eine Überblickskommentierung von Voland/Dietz (Anh. zu §§ 315b ff.) zur CSRD und den durch diese Richtlinie geregelten Vorgaben...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen, 7.Auflage, HGB § 315d HGB Konzernerklärung zur Unternehmensführung

Rz. 1 [Autor/Zitation] Im Zeitpunkt der Drucklegung war ein Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) noch nicht verabschiedet. Im Anschluss an den Vorschriftentext der §§ 315b bis 315d finden Sie eine Überblickskommentierung von Voland/Dietz (Anh. zu §§ 315b ff.) zur CSRD und den durch diese Richtlinie geregelten Vorgaben...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen, 7.Auflage, HGB § 315c HGB Inhalt der nichtfinanziellen Konzernerklärung

Rz. 1 [Autor/Zitation] Im Zeitpunkt der Drucklegung war ein Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) noch nicht verabschiedet. Im Anschluss an den Vorschriftentext der §§ 315b bis 315d finden Sie eine Überblickskommentierung von Voland/Dietz (Anh. zu §§ 315b ff.) zur CSRD und den durch diese Richtlinie geregelten Vorgaben...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Schönfeld, Ausgewählte internationale Aspekte der neuen Regelungen über die KapSt, IStR 2007, 850; Brusch, Unternehmensteuerreformgesetz 2008: AbgSt, FR 2007, 999; Rengier, Besteuerung von Kapitalversicherungen nach der Unternehmensteuerreform 2008, DB 2007, 1771; Schienke-Ohletz/Selzer, AbgSt und einkommensteuerrechtlicher Spendenabzug, DStR 2008, 136; Wagner, Das Zusammenspiel...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Sondervorschriften zum Beschäftigtendatenschutz (§ 26 BDSG-neu)

Tz. 20 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Beschäftigt der Verein hauptamtliche Mitarbeiter (s. Fallgruppen lt. § 26 Abs. 8 BDSG-neu, z. B. auch Rehabilitanden, Beschäftigte in Behindertenwerkstätten, Freiwillige lt. BundesfreiwilligendienstG), dürfen personenbezogene Daten verarbeitet werden, wenn dies für die Entscheidung über die Begründung des Beschäftigungsverhältnisses, für des...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Drittschuldner-Erklärung

Rn. 35 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Binnen zwei Wochen nach Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses hat die Familienkasse gegenüber dem Pfändungsgläubiger nach § 840 ZPO die Drittschuldner-Erklärung abzugeben, in welcher dem Pfändungsgläubiger entweder der von ihm selbst errechnete Pfändungsbetrag bestätigt oder die Höhe des Kindergeldanspruchs und der von der Fa...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmachten / 1. Gesetzliche Formvorschriften

Rz. 46 Zunächst gilt auch hier, dass die Vorsorgevollmacht formlos erteilt werden kann, § 167 Abs. 2 BGB.[78] Das Gesetz verlangt keine spezifische Form für die Vollmacht. Grundsätzlich würde danach jede Vollmacht genügen, die erkennen lässt, dass die persönlichen Angelegenheiten des Vollmachtgebers durch den Bevollmächtigten besorgt werden sollen. Gemäß § 1814 Abs. 3 S. 2 B...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Havermann, Zur Bilanzierung von Beteiligungen an Kapitalgesellschaften in Einzel- und Konzernabschlüssen, WPg. 1975, 233; Niehus, "Bedeutsamer Einfluß" bei Equity Accounting, DB 1975, 1613; Bühner/Hille, Anwendungsprobleme der Equity-Methode für die Konzernrechnungslegung in der Europäischen Gemeinschaft, WPg. 1980, 261; Weber, Grundsätze ordnungsmäßiger Bilanzierung für Bet...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / VII. Differenzen aus der Eliminierung von Dividendenausschüttungen

Rz. 134 [Autor/Zitation] Die Eliminierung von Dividendenausschüttungen ist kein Fall der Aufwands- und Ertragskonsolidierung gem. § 305 Abs. 1, da die Dividendenausschüttung kein Aufwand ist, sondern beim ausschüttenden TU als solche in der Ergebnisverwendungsrechnung erfasst ist. Es handelt sich deshalb um eine eigenständige Konsolidierung, die im Gesetz nicht explizit gereg...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Rechtsentwicklung

Rz. 11 [Autor/Zitation] § 311 wurde 1985 mit dem Bilanzrichtlinien-Gesetz (BiRiLiG) in das HGB aufgenommen und war erstmalig verpflichtend auf GJ anzuwenden, die nach dem 31.12.1989 begannen. Mit der Definition des assoziierten Unternehmens und der Verpflichtung zum gesonderten Ausweis wurden durch das BiRiLiG Art. 33 Abs. 1 Satz 1 und 2 der 7. EG-Richtlinie (78/660/EWG) in d...mehr

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FF 06/2024, Mit Vollgas ode... / (3) Trennungsunterhalt und Folgesache

Ist zum Trennungsunterhalt eine einstweilige Anordnung ergangen und wird dann im ordentlichen Verfahren der gleiche Betrag gefordert, wird Mutwilligkeit jedenfalls dann angenommen, wenn der Unterhalt beigetrieben werden kann.[129] Gegen eine spätere Rückforderung des Unterhalts (s. dazu unter V. 3.c)) ist der Berechtigte durch § 818 Abs. 3 BGB ausreichend geschützt. Sofern de...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Grundsatz

Rz. 113 [Autor/Zitation] Eine Kapitalgesellschaft mit Sitz im Inland ist grds. auch dann ein zur Konzernrechnungslegung verpflichtetes MU, wenn ihr bei einem anderen Unternehmen "das Recht zusteht, die Finanz- und Geschäftspolitik aufgrund eines mit einem anderen Unternehmen geschlossenen Beherrschungsvertrages oder aufgrund einer Bestimmung in der Satzung des anderen Unterne...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Bedeutung des Zwischenabschlusses

Rz. 32 [Autor/Zitation] Die Aufgabe des Zwischenabschlusses besteht darin, einen Abrechnungszeitraum zu schaffen, der abweichend vom normalen GJ des Unternehmens Grundlage für die Aufstellung des Konzernabschlusses ist (vgl. IDW RH HFA 1.019 Rz. 4). Rz. 33 [Autor/Zitation] Der Zwischenabschluss unterliegt gem. § 317 Abs. 3 Satz 1 grds. der Prüfung durch den Konzernabschlussprüf...mehr

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§ 4 Die Vergütung im Vorsor... / 10. Übergangsregelungen

Rz. 51 In § 18 VBVG ist eine Übergangsregelung enthalten, wonach auf Vergütungsansprüche von Betreuern für Leistungen, die vor dem 1.1.2023 erbracht wurden, das VBVG vom 21.4.2005, zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.6.2019,[42] bis zum Ende des angefangenen Abrechnungsmonats in seiner bis dahin geltenden Fassung anzuwenden ist. Für Ansprüche von Betreuern, die vor Inkrafttr...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Vor §§ 7–14 / aa) Hintergrund und Regelungsinhalt

Rz. 12 [Autor/Stand] ATAD als Teil des Anti-Tax-Avoidance-Pakets der EU. Die EU hat sehr schnell auf das BEPS-Projekt der G20-Staaten/OECD reagiert, mit dem Ziel, selbst Maßnahmen gegen "Base Erosion and Profit Shifting" zu entwickeln.[2] So wurde bereits am 8.7.2017 die Mutter-Tochter-Richtlinie[3] angepasst und ein Korrespondenzprinzip für grenzüberschreitende Gewinnaussch...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Rechtsentwicklung

Rz. 7 [Autor/Zitation] Art. 10 Übernahmerichtlinie ist seit dem Erlass durch das Europäische Parlament und den Rat v. 21.4.2004 (ABl. EU 2004 Nr. L 142, 12) unverändert. Entsprechend ist auch der Wortlaut des § 315a, welcher zunächst als Abs. 4 des § 315 eingeführt worden war, seitdem – bis auf rein formelle Anpassungen – unverändert geblieben. Das Ausweiswahlrecht und die Ve...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Katalog

Rz. 211 [Autor/Zitation] In Ergänzung und Konkretisierung der Generalnorm des § 315 Abs. 1 enthält das Gesetz in § 315 Abs. 2 einen (nicht abschließenden) Katalog "auch" angabepflichtiger Einzelsachverhalte. Das BilRUG änderte den Einleitungssatz dahingehend, dass aus dem bis dahin verwendeten "soll" ein "ist" wurde. Allerdings wurde das "soll" bereits zuvor ganz überwiegend ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Hillmoth, Der "neue" Entlastungsbetrag für "echte" Alleinerziehende nach § 24b EStG, INF StW 2004, 737; Plenker, Entlastungsbetrag statt Haushaltsfreibetrag für Alleinstehende, DB 2004, 156; Plenker/Schaffhausen, Rückwirkende Änderungen beim Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, DB 2004, 2440; von Proff zu Irnich, Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende gem § 24b EStG nach...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 33. § 49 EStG

Rn. 60 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Soweit Einkünfte aus KapVerm als inländische Einkünfte iSd § 49 Abs 1 Nr 5 EStG anzusehen sind, sind sie beim beschränkt StPfl (§ 1 Abs 4 EStG) zu besteuern. Der KapSt-Abzug ist insoweit abgeltend nach § 50 Abs 2 S 1 EStG (FG Saarland vom 04.04.2023, 2 K 1405/19, EFG 2023, 1388). Insb für Zinsen iSd § 20 Abs 1 Nr 7 EStG ergibt sich durch § 4...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Biener, Bilanzrichtlinien-Gesetz, 1986; Weimar, Regelungsbefugnis des Bilanzrichtlinien-Gesetzgebers für Auslandssachverhalte?, DB 1987, 521; Haeger/Zündorf, Abgrenzung des Konsolidierungskreises nach der wirtschaftlichen Zugehörigkeit, DB 1991, 1841; Heydemann/Koenen, Die Abgrenzung des Konsolidierungskreises bei Kapitalgesellschaften in Theorie und Praxis, DB 1992, 2253; K...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (1) Wesen systembedingter Abweichungen

Rz. 145 [Autor/Zitation] Als systembedingte Abweichungen werden solche Abweichungen des Konzernabschlusses gegenüber dem Einzelabschluss bezeichnet, die im Gesetz nicht im Einzelnen geregelt sind, sondern sich aus der Aufgabenstellung des Konzernabschlusses ergeben. Rechtsgrundlage dafür ist der Teilsatz in § 298 Abs. 1 Satz 1 "soweit seine Eigenart keine Abweichung bedingt …...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Müller, Konzernrechnungslegung deutscher Unternehmungen auf der Basis der 7. EG-Richtlinie, DBW 1977, 53; Selchert, Grundsätze der Einheitlichkeit der Bewertung, WPg. 1983, 447; Ordelheide, Einheitliche Bewertung sowie Kapital- und Equity-Konsolidierung im Konzernabschluß, WPg. 1985, 575; Wohlgemuth, Der Grundsatz der Einheitlichkeit der Bewertung, in Groß (Hrsg.), Der Wirts...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Sitz des Mutterunternehmens

Rz. 29 [Autor/Zitation] Der deutsche Gesetzgeber kann ein Unternehmen mit Sitz im Ausland nicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses und Konzernlageberichts verpflichten. Das Gesetz beschränkt daher die Verpflichtung zur Konzernrechnungslegung auf Mutterunternehmen mit Sitz im Inland. Dabei ist unter "Inland" der Geltungsbereich des Grundgesetzes zu verstehen (vgl. Hachme...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Begriff der Konsolidierungsmethoden

Rz. 97 [Autor/Zitation] Allgemein lässt sich unter dem Begriff der Konsolidierungsmethoden die Gesamtheit aller Methoden und Verfahren zur Entwicklung einer Konzernbilanz aus den Einzelbilanzen verstehen. Vom Grundsatz der Stetigkeit der Konsolidierungsmethoden wird insofern auch die Abgrenzung des Konsolidierungskreises erfasst, soweit ein Einbeziehungswahlrecht (vgl. § 296)...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Überblick

Rz. 51 [Autor/Zitation] In den Konzernanhang sind nach Abs. 1 Satz 1 alle diejenigen Angaben aufzunehmen, die im Gesetz zu den einzelnen Posten der Konzernbilanz oder Konzern-GuV vorgeschrieben sind (Pflichtangaben). Im Konzernanhang sind auch die Angaben zu machen, die in Ausübung eines Wahlrechts nicht in die Konzernbilanz oder in die Konzern-GuV aufgenommen wurden (Wahlpfl...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Erläuterungen von Stetigkeitsunterbrechungen

Rz. 104 [Autor/Zitation] Der Grundsatz der Stetigkeit der Konsolidierungsmethoden dient der Vergleichbarkeit von Konzernabschlüssen. Wird in Ausnahmefällen die Stetigkeit in der Anwendung der Konsolidierungsmethoden durchbrochen, so ist die damit verbundene Beeinträchtigung der Vergleichbarkeit der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage durch zusätzliche Angaben zu kompensieren ...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Datensicherheit

Tz. 9 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Die DSGVO dient der Datensicherheit. Hierzu sind geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zu treffen (s. Art. 32 DSGVO). Konkrete Maßnahmen gibt die DSGVO nicht vor. Sinnvoll sind u. a. technische Zugangskontrollen zu Räumlichkeiten, Schulung der Mitarbeiter, Absicherung der Daten vor Verlust, Verschlüsselung der Daten, z. B. durch...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Biener, Die Konzernrechnungslegung nach der Siebenten Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften über den Konzernabschluß, DB 1983, Beilage 19; Biener/Berneke, Bilanzrichtlinien-Gesetz, 1986; Küting/Seel, Das neue Konzernbilanzrecht – Änderungen der Konzernrechnungslegung durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG), DStR 2009, Beihefter zu Heft 26; Deubert...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Gemeinsame Führung

Rz. 29 [Autor/Zitation] Die Voraussetzungen für das Vorliegen einer gemeinsamen Führung sind im Gesetz nicht definiert. Dabei ist die gemeinsame Führung eine der zentralen Tatbestandsvoraussetzungen für die Beurteilung eines Unternehmens als Gemeinschaftsunternehmen und gleichzeitig das Unterscheidungskriterium von den anderen Einflussmöglichkeiten, die ein MU ausüben kann (M...mehr

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§ 3 Das Verfahren im Betreu... / 2. Bindung des Betreuungsgerichts

Rz. 194 Wie bereits dargestellt, sind insoweit § 1816 Abs. 2 S. 1 BGB maßgeblich, soweit es dem Vorgeschlagenen an der erforderlichen Eignung für die Amtsübernahme fehlt. Der Vorgeschlagene muss zur Übernahme der Betreuung geeignet sein. Dies ist im Rahmen einer Einzelfallabwägung zu prüfen. Ein Abhängigkeitsverhältnis zwischen dem Vorgeschlagenen und dem Betroffenen, erkennb...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Allgemeines

Rz. 42 [Autor/Zitation] Die Verrechnung der Aufrechnungsdifferenzen aus der Schuldenkonsolidierung ist im Gesetz nicht geregelt. Daher muss eine Lösung gefunden werden, die den Prinzipien des Konzernabschlusses und den Entstehungsgründen der Aufrechnungsdifferenzen Rechnung trägt. Dieses Ziel ist stets dann erreicht, wenn der Konzernabschluss so dargestellt wird, wie er sich ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Biener, Die Konzernrechnungslegung nach der Siebenten Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften über den Konzernabschluß, DB 1983 Beilage 19, 1; Harms/Küting, Der Konzernanhang nach künftigem Recht, BB 1984, 1977; Biener/Berneke, Bilanzrichtlinien-Gesetz, 1986; Selchert/Karsten, Inhalt und Gliederung des Konzernanhangs, BB 1986, 1258; Budde/Förschle, Ausgewählte F...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Einführung

Rz. 51 [Autor/Zitation] Teile des Konzerngeschäftsberichts nach dem AktG 1965 lassen sich als erste konzernlageberichtsähnliche Darstellung auffassen (vgl. Dobler in HKMS3, § 315 HGB Rz. 11; Fink/Kajüter, Lageberichterstattung2, 6). Rz. 52 [Autor/Zitation] Mit § 315 wurde Art. 36 der Richtlinie 83/349/EWG (7. EG-Richtlinie) in deutsches Recht transformiert. Mit dem BiRiLiG (198...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Erwartete Steuersätze zum Zeitpunkt der steuerlichen Ent- oder Belastung

Rz. 169 [Autor/Zitation] Mit Verweis auf die Verbindlichkeitenmethode (vgl. Rz. 37 f.) sind bei der Bewertung grds. jene Steuersätze zu verwenden, die im Zeitpunkt der zukünftigen steuerlichen Entlastung bzw. Belastung voraussichtlich gelten (DRS 18.41, 18.49; vgl. Grottel/Larenz in Beck BilKomm.13, § 306 HGB Rz. 42; Kraft in Großkomm. HGB6, § 306 Rz. 34; Fehrenbacher in Münc...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Vor §§ 7–14 / 1. Beherrschung einer ausländischen Zwischengesellschaft (§ 7)

Rz. 81 [Autor/Stand] Reform der Hinzurechnungsbesteuerung und zeitliche Anwendung. Art. 7 und 8 ATAD[2] verpflichten die Mitgliedstaaten i.S. eines Mindestschutzniveaus (Rz. 17), Vorschriften für eine Hinzurechnungsbesteuerung einzuführen (Einzelheiten in Rz. 18 ff.). Wenngleich Deutschland – zumindest nach Ansicht des Gesetzgebers – seit 1972 eine "robuste Hinzurechnungsbes...mehr